Außenbereich

Der Außenbereich muss geschützt sein, um Risiken und Bedrohungen abzuwehren und die Sicherheit und Integrität des Unternehmens und der Mitarbeiter und Besucher zu gewährleisten.
Diebe können versuchen wertvolle Geräte, Entsorgungsgut oder Ausrüstungen von dem Unternehmensgelände zu stehlen. Unbefugte Personen können versuchen, das Unternehmensgelände ohne Erlaubnis zu betreten; Sabotage, Brandstiftung, Einbruch, usw. ist -zunächst präventiv- entgegenzuwirken.
Risikobewertung Außenbereich
Risiken
Aus dem Umfeld könnten Straftaten gegen das Gebäude, gegen Mitarbeiter oder Besucher erfolgen, z. B. Vandalismus, Einbrüche, Überfälle.
Risiken
Straftäter könnten die Außenhaut beschädigen, durch z. B. Einschlagen einer Scheibe und in das Gebäude eindringen, um Gegenstände zu entwenden, vertrauliche Information zu erlangen oder Schäden am Gebäude anzurichten, z. B. durch Brandstiftung.
Bewertung
Die Fenster stellen keinen besonderen Schutz dar, sie sind weder besonders stabil ausgeführt, noch sind die hinter den Fenstern liegenden Räume, z. B. durch Alarmanlagen besonders gesichert.
Da jedoch alle Flure mit stabilen Brandschutztüren versehen sind, deren Zugang durch das Zutrittskontrollsystem geregelt ist, ist der Zugang in andere Teile des Objekts nach einem Eindringen in einen Teil massiv erschwert. Es ist daher mit eher räumlich sehr begrenzten Schäden zu rechnen, die sich jedoch im Einzelfall massiv auswirken können, abhängig von den betroffenen Räumlichkeiten. Als besonders gefährdet werden alle Räumlichkeiten im Erdgeschoss und im ersten Obergeschoss bewertet.
Bewertung
Der Haupteingang ist 24 Stunden / 7 Tage durch Pförtnerdienste besetzt. Außerhalb der Hauptgeschäftszeiten ist der Haupteingang verschlossen, zu diesen Zeiten haben nur berechtigte Personen nach Prüfung Zugang.
Während der Geschäftszeiten gilt der Bereich der Glashalle, hinter dem Haupteingang als „öffentlich“. Die Risiken bewegen sich im erträglichen Rahmen.
Risiken
Personen könnten das Unternehmen durch Türen unberechtigt betreten oder die Tür außerhalb der Öffnungszeiten gewaltsam öffnen und Straftaten begehen.
Risiken
Der Anlieferbereich ist von der Pförtnerloge nicht einsehbar, Personen könnten den Bereich unberechtigt betreten oder befahren und Gegenstände entwenden oder andere Straftaten vorbereiten, z. B. Anschläge.
Bewertung
Für den Ablauf der Anlieferungen ist es notwendig, dass der Bereich offen befahrbar ist, der eigentliche Lieferhof ist mit einem Rolltor verschlossen und wird bei Lieferungen auf Anforderung geöffnet. Die Zufahrt zum Anlieferbereich ist mit einer Videokamera gesichert, die jedoch nicht über eine intelligente Software zur Detektion von Bewegungen verfügt.
Auch der Lieferhof ist mit einer Videoüberwachung gesichert, für diese gilt das Gleiche.
Die Türen zum Anlieferberiech sind nur von innen zu öffnen, zum Teil werden sie unberechtigt bei Anlieferungen durch Keile etc. offen gehalten. Eine Kontrolle, ob Türen (längere Zeit) offen sind, findet nicht statt. Der Bereich kann zwar von Pförtner aus per Video eingesehen werden, jedoch findet keine automatische Alarmierung bei lange offen stehenden Türen oder bei einem unberechtigten Betreten des Bereichs statt.