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Geschützter Bereich: Aufzüge

Aufzüge

Die Sicherheit von Aufzügen ist für Großunternehmen von entscheidender Bedeutung, um Mitarbeiter, Kunden und Besucher zu schützen

Unternehmen setzen Zugangskontrollsysteme ein, um den Zugang zu Aufzügen zu steuern und sicherzustellen, dass nur berechtigte Personen diese nutzen. Eine regelmäßige Wartung und Inspektion von Aufzügen ist notwendig, um die Betriebssicherheit und die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften sicherzustellen. Durch Überwachungskameras in Aufzügen können Unternehmen effektiv überwachen und Vandalismus oder unerwünschtes Verhalten aufdecken.

Überwachung von Aufzügen zur Erhöhung der Sicherheit

Aufzugsanlagen für Menschen und Material in einem Bürogebäude

Aufzüge, die sowohl für den Transport von Materialien als auch von Personen ausgelegt sind, existieren. Bei der Nutzung solcher Aufzugsanlagen für Personen und Material gleichzeitig müssen spezielle Anforderungen und Vorschriften erfüllt werden, um Sicherheit und Zugänglichkeit zu gewährleisten.

Bei der Planung von Aufzügen, die speziell für den Transport von Materialien und Personen gleichzeitig ausgelegt sind, gibt es Vorschriften, die beachtet werden müssen:

  • Sicherheitsanforderungen: Aufzüge müssen den Anforderungen der Sicherheitsnormen EN 81-1 und EN 81-2 entsprechen. Diese Normen enthalten spezifische Anforderungen für Aufzüge, die sowohl für Personen als auch für Materialtransporte ausgelegt sind, wie z.B. Anforderungen an die Bremsen, die Steuerung und die Notfallmaßnahmen.

  • Zulassung und Prüfung: Aufzüge müssen von einer zugelassenen Prüfstelle geprüft und zugelassen werden, bevor sie in Betrieb genommen werden. Dies gilt auch für Änderungen und Modernisierungen an bestehenden Aufzügen.

  • Wartung und Inspektion: Aufzüge müssen regelmäßig gewartet und von einem qualifizierten Fachmann inspiziert werden, um sicherzustellen, dass sie sicher und betriebsbereit sind.

  • Benutzerinformation: Aufzüge müssen mit klar erkennbaren und lesbaren Benutzerinformationen ausgestattet sein, die die Bedienung des Aufzugs erklären und die Notfallprozeduren beschreiben.

  • Zugänglichkeit: Aufzüge müssen für Personen mit Behinderungen zugänglich und barrierefrei sein.

Risiken

In Aufzügen könnten Straftaten und Übergriffe, z. B. Körperverletzungen, Vergewaltigungen, Raubüberfälle u. ä. erfolgen.

Bedingt durch die nicht optimale Programmierung der Aufzüge könnten Personen in ein für sie nicht offenes Stockwerk gelangen und dort Diebstähle oder andere Straftaten begehen.

Bewertung

Lediglich ein Aufzug wird per Video überwacht, das Risiko ist damit in den nicht überwachten Aufzügen als nicht unerheblich anzusehen.

Die zum Teil sehr langen Wartezeiten stellen zwar direkt ein Sicherheitsrisiko nicht dar, können sich jedoch sehr negativ auswirken.

Jedoch kann die Tatsache, langer Wartezeiten und nicht exklusiver Aufzugsfahrten für VIP-Kunden von Flossbach von Storch aus der Tiefgarage in die Büroräume durchaus ein Risiko darstellen, da diese Kunden den Öffentlichen Bereich tangieren oder queren müssen und dabei durchaus erkannt, aber auch gezielt angegriffen werden könnten.

Die Aufzugsprogrammierung sollte in Verbindung mit Änderungen in den Treppen (Punkt 3.1.7.5.) überarbeitet werden.

Da derzeit die Treppenhäuser nicht für den internen Personenverkehr zwischen den Geschossen genutzt werden, entstehen viele Aufzugsfahrten zwischen einzelnen Geschossen, die reduziert werden könnten und damit das Aufzugssystem massiv entlasten würden.

0=kein Risiko

10=sehr hoch

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Eintrittswahr-

scheinlichkeit

       

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Konsequenzen

         

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Maßnahmen werden empfohlen.