Zum Inhalt springen
FM-Connect Chat

Hallo! Ich bin Ihr FM-Connect Chat-Assistent. Wie kann ich Ihnen helfen?

FM-Solutionmaker: Gemeinsam Facility Management neu denken

Ausschreibung Bewachungsdienste

Facility Management: Security » Anforderungen

Anforderungen an eine Ausschreibung für Sicherheitsdienstleistungen und vertragliche Vereinbarungen

Anforderungen an die Ausschreibung von Sicherheitsdienstleistungen

Die Ausschreibung von Bewachungs- und Sicherheitsdienstleistungen entscheidet wesentlich darüber, welches Sicherheitsniveau im späteren Betrieb tatsächlich erreicht werden kann. Eine reine Beschreibung von Wachstunden, Besetzungszeiten und Positionen reicht dafür nicht aus. Professionelle Ausschreibungen müssen Schutzziele, Leistungen, Personalqualifikation, Organisation, Technik, Reaktionsfähigkeit und Qualitätssteuerung miteinander verbinden.

Bewachungsdienste strukturiert und qualitätsorientiert ausschreiben

Ausgangspunkt sollte das Sicherheits- und Betriebskonzept des Auftraggebers sein. Erst daraus lassen sich erforderliche Leistungen ableiten, beispielsweise:

  • Empfangs- und Pfortendienste,

  • Zutritts- und Zufahrtskontrollen,

  • Kontroll- und Reviergänge,

  • Leitstellen- und Interventionsleistungen,

  • Schlüssel- und Ausweismanagement,

  • Besucher- und Fremdfirmenmanagement,

  • Alarmbearbeitung und Ereignismanagement,

  • Unterstützung bei Räumung und Notfällen,

  • Veranstaltungs- und Sonderdienste,

  • Berichtswesen und Dokumentation.

Ausschreibungsanforderungen systematisch strukturieren

Regelungsbereich

Typische Inhalte

Leistungsbild

Aufgaben, Zeiten, Standorte und Serviceumfang

Personal

Qualifikation, Erfahrung, Sprachkenntnisse, Zuverlässigkeit

Organisation

Objektleitung, Schichten, Vertretung und Personalreserve

Sicherheit

Dienstanweisungen, Alarmierung, Eskalation

Technik

Zutritt, Video, Leitstelle, Kommunikationsmittel

Qualität

SLA, KPI, Audits, Leistungsnachweise

Kalkulation

Stunden, Zuschläge, Führung, Reserve und Sonderleistungen

Vertragsführung

Reporting, Change Requests, Nachträge und Eskalationen

Qualifikation nicht pauschal definieren

Bewachungsleistungen unterliegen insbesondere § 34a Gewerbeordnung und der Bewachungsverordnung. Welche personenbezogenen Qualifikationsanforderungen erforderlich sind, hängt von der tatsächlich übertragenen Tätigkeit ab.

Die Ausschreibung sollte deshalb je Funktion festlegen, welche gesetzliche Mindestqualifikation und welche darüber hinausgehende objektspezifische Kompetenz erwartet wird. Bei anspruchsvollen Standorten können beispielsweise zusätzliche Kenntnisse in Brandschutz, Erster Hilfe, Deeskalation, Leitstellentechnik oder Fremdsprachen erforderlich sein.

Qualität bewerten – nicht nur Stundenpreise

Sicherheitsdienstleistungen sind personalintensiv. Ein auffällig niedriger Preis kann deshalb unmittelbare Auswirkungen auf Personalgewinnung, Reservefähigkeit, Führung und Qualität haben. Neben dem Preis sollten insbesondere bewertet werden:

  • Einsatz- und Organisationskonzept,

  • Objektleitungsstruktur,

  • Personalreserve und Ausfallmanagement,

  • Qualifizierungs- und Trainingskonzept,

  • Sicherheits- und Notfallorganisation,

  • Qualitätsmanagement,

  • Digitalisierung und Berichtswesen,

  • Übernahme- und Start-up-Konzept.

Als fachlicher Orientierungsrahmen kann die DIN 77200-1:2022-10 für allgemeine Anforderungen an Sicherheitsdienstleister herangezogen werden; für besondere sicherheitsrelevante Leistungsbereiche bestehen ergänzende Anforderungen in DIN 77200-2.

Ausschreibung auf den späteren Betrieb ausrichten

Eine gute Ausschreibung beschreibt nicht nur, welches Personal wann anwesend sein soll, sondern wie Sicherheitsleistungen im realen Ereignisfall funktionieren müssen. Leistungsbeschreibung, Bewachungsvertrag, Dienstanweisung, Kalkulation, KPI-System und Notfallorganisation sollten deshalb widerspruchsfrei aufeinander abgestimmt sein.

So entsteht aus einer Personalbeschaffung eine belastbare Sicherheitsorganisation – mit eindeutigem Leistungsversprechen, überprüfbarer Qualität und klaren Verantwortlichkeiten zwischen Auftraggeber und Sicherheitsdienstleister.