Revierwach und Streifendienste durchführen
Revierwach- und Streifendienste durchführen
Die Beschreibung der Aufgabe für den Revierwach- und Streifendienst kann recht gut in Form einer Tabelle dargestellt werden.
Aufgaben Revierwach- und Streifendienst (Beispiel)
Tätigkeit/Anforderung | Beschreibung |
---|---|
Verschlusskontrollen von Türen und Fenstern | unregelmäßig, |
Außenkontrollen | unregelmäßig |
Nähere Leistungsbeschreibung (Tätigkeiten, Verantwortungsbereich) |
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bei Schadensfeststellung |
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Qualifikation fachlich, persönlich |
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Weitere Anforderungen: |
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Alarmempfangszentralen
Die Unternehmensleitung muss dafür sorgen, dass mit Wach- und Sicherungspersonal besetzte überfallgefährdete Alarmempfangszentralen ausreichend gesichert sind.
Überfallgefährdete Alarmempfangszentralen sind aufgrund ihrer Aufgabenstellung Notruf- und Serviceleitstellen (NSL), die mit Sicherungspersonal besetzt und auf die Überfall- und Einbruchmeldeanlagen aufgeschaltet sind.
Die Sicherung einer NSL gilt im Allgemeinen als ausreichend, wenn:
Bereiche vor Zugängen ausreichend beleuchtet sind
Eine den Regeln der Technik entsprechende Überfallmeldeanlage installiert und gewartet ist,
deren Alarm an eine Stelle übertragen wird, die diesen unabhängig von einem Überfallgeschehen weiterleiten und erforderliche Maßnahmen einleiten kann.
Fenster, die ohne Hilfsmittel von außen erreichbar sind, Sicherungen gegen Einblick von außen haben, feststehend sind und deren Verglasungen hinsichtlich Durchschuss- und Durchbruchhemmung mindestens den Widerstandsklassen BR 3-S nach DIN EN 1063 und P 7B nach DIN 356 entsprechen
sonstige Fenster Sicherungen gegen Einblick von außen haben, außer zum Zweck der Reinigung nur kippbar geöffnet werden können und deren Verglasungen mindestens der Widerstandsklasse P 4A auf Durchwurfhemmung nach DIN EN 356 entsprechen
die Rahmen und Beschläge der Fenster sowie die umgebenden Gebäudeteile mindestens dem Widerstandswert der Verglasungen entsprechen
Außentüren
mindestens der Widerstandsklasse FB 3-S nach DIN EN 1522 bzw. der Widerstandsklasse BR 3-S nach DIN EN 1063 entsprechen,
selbstschließend ausgeführt sind,
sich von außen nur mit Schlüsseln oder entsprechenden Elementen öffnen lassen,
einen Durchblick von innen nach außen gewähren, ein Einblick von außen verhindert ist
und Schlösser und Beschläge der Widerstandsklasse der Türen entsprechen.
Wenn zu den Leistungen des Sicherheitsdienstes auch eine Einsatzzentrale für Geld- oder Werttransportdienste gehört, die die Aufgabe zur Steuerung und Überwachung der Transporte hat, so gilt auch für diese eine allgemeine Überfallgefahr. Die in dieser Definition genannte Steuerung und Überwachung ist dabei z. B. charakterisiert durch die folgenden Aufgaben bzw. Kriterien:
Aufstellung und Überwachung der Einsatz- und Tourenpläne
Überwachung der Touren durch Kommunikationseinrichtungen und vorhandene Ortungssysteme
Aufrechterhaltung der Kommunikationsverbindungen
Entgegennahme und ggf. Weiterleitung von Notrufen und Alarmen
Einleitung weiterer erforderlicher Maßnahmen.
Eine ausreichend gut gegen unbefugten bzw. unbemerkten Zutritt gesicherte Einsatzzentrale von Geld- oder Werttransportdiensten entspricht dann mindestens den Vorschriften, wenn sie mit einer Überfallmeldeanlage ausgerüstet ist. Auch hier gilt entsprechend des Arbeitsschutzgesetzes die Anfertigung einer Gefährdungsbeurteilung. Diese kann weitere Sicherungsmaßnahmen zur Folge haben.
Bei den Tätigkeiten im Sicherheitsgewerbe gehört es zur potentiellen Möglichkeit, dass ein Alarm eine Rolle spielt. In bestimmten Fällen kann es sogar sein, dass das Personal selbst den Alarm auszulösen hat. Es gehört also zum Kenntnisstand, über die Art der möglichen Alarme, ihre Wirkung und ihre Auslösung gut Bescheid zu wissen. Das folgende Bild zeigt ein Beispiel für Alarmierung in einem Unternehmen.
Im Zusammenhang mit den Themen Überfall, Einbruch, Alarm sind insbesondere die folgenden Vorschriften von Interesse:
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG),
Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“),
Richtlinien für Überfall- und Einbruchmeldeanlagen mit Anschluss an die Polizei (ÜEA),
DIN EN 356 „Glas im Bauwesen – Sicherheitssonderverglasung – Prüfverfahren und Klasseneinteilung des Widerstandes gegen manuellen Angriff“,
DIN EN 1063 „Glas im Bauwesen – Sicherheitssonderverglasung – Prüfverfahren und Klasseneinteilung für den Widerstand gegen Beschuss“,
DIN EN 1522 „Fenster, Türen, Abschlüsse – Durchschusshemmung – Anforderungen und Klassifizierung DIN EN 1523 „Fenster, Türen, Abschlüsse – Durchschusshemmung – Prüfverfahren“,
DIN VDE 0833-1 „Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall – Teil 1: Allgemeine Festlegungen“,
DIN VDE 0833-3 „Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall – Teil 3: Festlegungen für Einbruch- und Überfallmeldeanlagen“.