Abfahrtskontrolle als Bestandteil der Standortsicherheit
Die Abfahrtskontrolle bildet das Gegenstück zur Zufahrts- und Wareneingangskontrolle. Während beim Befahren eines Standorts insbesondere Berechtigung und Lieferzweck geprüft werden, steht bei der Ausfahrt die Frage im Mittelpunkt, ob Fahrzeug, Ladung und mitgeführte Gegenstände den Standort berechtigt verlassen.
Besonders an Industrie-, Produktions-, Logistik- und Lagerstandorten kann eine strukturierte Abfahrtskontrolle wesentlich zum Schutz vor Diebstahl, unberechtigtem Materialabgang und Manipulation von Warenströmen beitragen.
Abfahrtskontrollen risikoorientiert und sicher organisieren
Art und Intensität der Kontrolle müssen sich am Schutzbedarf des Standorts orientieren. Typische Kontrollgegenstände sind:
Fahrzeug- und Fahreridentität,
Ausfahrts- oder Transportberechtigung,
Liefer-, Versand- und Abholpapiere,
Kennzeichen und gegebenenfalls Fahrzeugnummer,
Art und Menge der ausgehenden Waren,
Ladeeinheiten und Ladungsträger,
Container- oder Plombennummern,
betriebseigene Werkzeuge und Betriebsmittel,
Rückgabe von Besuchs- oder Fremdfirmenausweisen,
besondere Freigaben für Materialentnahmen.
Kontrolltiefe risikoorientiert bestimmen
Kontrollstufe
Typische Anwendung
Basiskontrolle
Identität, Fahrzeug und Ausfahrtsberechtigung
Dokumentenkontrolle
Abgleich von Fahrzeug, Auftrag und Frachtpapieren
Sichtkontrolle
Plausibilitätsprüfung der sichtbaren Ladung
Erweiterte Kontrolle
Abgleich von Ladeeinheiten, Plomben oder Materialfreigaben
Sonderkontrolle
Anlassbezogene Prüfung bei konkreten Auffälligkeiten
Eine vollständige Kontrolle jedes Fahrzeugs ist weder immer erforderlich noch betrieblich sinnvoll. Ein risikobasiertes Konzept kann beispielsweise Fahrzeugart, Transportgut, Zutrittsbereich, Lieferbeziehung oder konkrete Auffälligkeiten berücksichtigen.
Verantwortlichkeiten und Befugnisse eindeutig regeln
Sicherheitsmitarbeiter benötigen klare Dienstanweisungen darüber, welche Kontrollen sie durchführen dürfen und wann eine Eskalation erforderlich ist. Bewachungspersonal verfügt nicht allgemein über hoheitliche Befugnisse; § 34a GewO begrenzt seine Rechte grundsätzlich auf Jedermannrechte, bestimmte Selbsthilferechte und gegebenenfalls übertragene Befugnisse.
Zu regeln sind daher insbesondere:
zulässiger Kontrollumfang,
Umgang mit Kontrollverweigerungen,
Vorgehen bei Dokumentabweichungen,
Eskalation bei Diebstahlsverdacht,
Freigabeberechtigungen,
Dokumentation außergewöhnlicher Ereignisse.
Security-Kontrolle und Verkehrssicherheit unterscheiden
Die sicherheitsbezogene Abfahrtskontrolle ersetzt nicht die Verantwortung des Fahrzeugführers für den verkehrssicheren Zustand von Fahrzeug und Ladung. Nach § 23 StVO muss der Fahrzeugführende unter anderem dafür sorgen, dass Fahrzeug und Ladung vorschriftsmäßig sind und die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt wird.
Abfahrtskontrolle digital integrieren
Besonders wirksam wird der Prozess durch die Verbindung von Zufahrtsmanagement, Lieferavis, Warenwirtschaft, Kennzeichenerkennung, Zutrittskontrolle und Security-Leitstelle. So kann bei der Ausfahrt automatisiert geprüft werden, ob Fahrzeug, Auftrag und Freigabe zusammenpassen.
Eine professionelle Abfahrtskontrolle folgt damit der Logik:
Sie schafft einen kontrollierten Abschluss des Waren- und Fahrzeugprozesses und ist damit ein wesentlicher Bestandteil einer durchgängigen Standortsicherheit.