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Standortsicherheit: Zugriffsschutz

Facility Management: Security » Sicherheit » Standortsicherheit » Zugriffsschutz

Zugriffsschutz im Rahmen der Standortsicherheit im Facility Management umfasst technische und organisatorische Maßnahmen zur Sicherstellung, dass nur autorisierte Personen und Systeme Zugang zu sensib

Zugriffsschutz innerhalb sicherheitsrelevanter Bereiche

Zutrittskontrolle entscheidet, ob eine Person einen Bereich betreten darf. Zugriffsschutz beginnt innerhalb dieses Bereichs. Er verhindert, dass grundsätzlich zutrittsberechtigte Personen unbefugt auf besonders schützenswerte Betriebsmittel, Anlagen, Unterlagen, Schlüssel, Steuerungen oder Informationen zugreifen können.

Damit bildet der Zugriffsschutz eine zweite Sicherheitsebene innerhalb der Standortsicherheit. Gerade in Industrieunternehmen, Forschungseinrichtungen, Verwaltungsgebäuden oder Rechenzentren reicht es regelmäßig nicht aus, ausschließlich Türen und Gebäudebereiche abzusichern.

Zugriff auf sensible Betriebsmittel gezielt schützen

Zugriffsschutz kann sich beispielsweise beziehen auf:

  • Schlüssel und Generalschlüssel,

  • Schließanlagen und Zutrittsmedien,

  • Server- und Netzwerkschränke,

  • Schaltschränke und Gebäudeautomation,

  • Produktions- und Steuerungsanlagen,

  • Gefahrstoffe und sensible Betriebsmittel,

  • vertrauliche Unterlagen und Archive,

  • mobile Geräte und Datenträger,

  • Werkzeuge oder hochwertige Ersatzteile,

  • Sicherheits- und Notfallausrüstung.

Schutzmaßnahmen nach Kritikalität abstufen

Schutzobjekt

Mögliche Maßnahme

Schlüsselbestand

Elektronischer Schlüsselschrank, protokollierte Ausgabe

Schaltschrank

Verschluss, definierter Berechtigtenkreis

Techniksystem

Persönliche Anmeldung und rollenbasierte Rechte

Vertrauliche Dokumente

Verschlossene Aufbewahrung und Ausgaberegelung

Gefahrstoffe

Gesicherte Lagerung und dokumentierte Entnahme

Hochwertige Betriebsmittel

Gesicherte Lagerbereiche und Bestandskontrolle

Entscheidend ist dabei das Erforderlichkeitsprinzip: Berechtigungen sollten nur in dem Umfang vergeben werden, der für die jeweilige Aufgabe notwendig ist. Das BSI beschreibt hierfür insbesondere Need-to-know- und Least-Privilege-Prinzipien sowie geregelte Verfahren zur Beantragung, Genehmigung, Änderung und Entziehung von Berechtigungen.

Ein wirksamer Zugriffsschutz benötigt klare Prozesse für:

  • Beantragung und Genehmigung,

  • personengebundene Berechtigungsvergabe,

  • zeitlich begrenzte Sonderrechte,

  • Vertretungsregelungen,

  • regelmäßige Überprüfung vorhandener Rechte,

  • sofortigen Entzug nicht mehr benötigter Berechtigungen,

  • Protokollierung besonders kritischer Zugriffe,

  • Behandlung verlorener Schlüssel, Karten oder Tokens.

Besonders kritisch sind gemeinsame Schlüssel, Sammelberechtigungen oder nicht personenbezogene Benutzerkonten, weil Verantwortlichkeiten dadurch schlechter nachvollziehbar werden können. Das BSI empfiehlt persönliche Benutzerzugänge insbesondere wegen ihrer besseren Nachvollziehbarkeit.

Physische und digitale Sicherheit verbinden

Moderne Gebäude- und Produktionssysteme verbinden physische und digitale Zugriffsmöglichkeiten. Wer einen Schaltschrank öffnen kann, erhält möglicherweise zugleich Zugang zu Steuerungs- oder Netzwerkkomponenten. Facility Management, Security, IT und gegebenenfalls OT-Verantwortliche sollten Schutzmaßnahmen deshalb gemeinsam betrachten.

Professioneller Zugriffsschutz folgt einer klaren Logik:

Schutzobjekt bestimmen → Schutzbedarf bewerten → Berechtigtenkreis definieren → Zugriff technisch begrenzen → Nutzung nachvollziehbar machen → Berechtigungen regelmäßig überprüfen.

Damit verhindert Zugriffsschutz nicht nur Diebstahl. Er schützt auch vor Manipulation, Fehlbedienung, Sabotage und unbeabsichtigten Veränderungen und ergänzt den Zutrittsschutz zu einer durchgängigen Sicherheitsarchitektur.