Stellung von Personen
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DIE STELLUNG VON PERSONEN IM SICHERHEITSKONZEPT IST ENTSCHEIDEND FÜR DIE SCHAFFUNG EINER KLAREN HIERARCHIE UND VERANTWORTUNGSTEILUNG INNERHALB DES SICHERHEITSTEAMS
Durch die Definition von Rollen und Verantwortlichkeiten können Ressourcen effizient eingesetzt und mögliche Sicherheitsrisiken minimiert werden. Eine klare Kommunikationsstruktur innerhalb des Sicherheitsteams fördert die Zusammenarbeit und ermöglicht schnelle Reaktionszeiten bei Sicherheitsvorfällen. Regelmäßige Schulungen und Weiterbildungen des Sicherheitspersonals sind essenziell, um die fachliche Kompetenz des Teams auf dem neuesten Stand zu halten.
Sicherheitsdienstanweisungen: Rollen und Verantwortlichkeiten von Personen
- Sicherheits und Empfangsmitarbeiter
- Mitarbeiter des Auftraggebers
- Betriebsfremde
- Weisungsbefugte Personen
- Empfangs und Werkschutzmitarbeiter
Der Sicherheits- und Empfangsmitarbeiter im Dienst
Alle Mitarbeiter des zu schützenden Unternehmens verfügen (beispielsweise) über Chipkarten, so dass sie das Werksgelände durch eines der Tore betreten und verlassen können. Das Haupt- und das Nordtor sind (beispielsweise) jeweils 24 Stunden / 7 Tage geöffnet und durch Mitarbeiter des Werkschutzes besetzt, das Südtor ist (beispielsweise) werktäglich zwischen 05.30 und 22.00 Uhr geöffnet und an Sonn- und Feiertagen geschlossen.
Eine Kontrolle von Mitarbeitern (z. B. Taschenkontrolle beim Verlassen) durch den Werkschutz erfolgt in Ausnahme- und Verdachtsfällen.
Ein Befahren des Werkgeländes mit eigenem PKW ist für Mitarbeiter üblicherweise nicht möglich, dies ist nur in begründeten Ausnahmefällen (z. B. zum kurzfristigen Be- und Entladen) nach Antrag und Genehmigung gestattet.
Für die Erteilung von Parkberechtigungen in der Tiefgarage oder auf einem der werkseigenen Parkplätze gelten besondere Regelungen der Personalabteilung.
Im Rahmen der Dienstdurchführung ist auch die Qualifikation des jeweiligen Personals von höchster Bedeutung. So könnte beispielsweise der Grad der Qualifizierung aussehen, wenn es um hohe und höchste Anforderungen gilt:
Die Mitarbeiter des Auftraggebers
Die Zugänge zum Betriebsgelände bzw. zu einzelnen Gebäuden auf dem Betriebsgelände sind über ein elektronisches Zutrittssystem gesichert. Die Mitarbeiter verfügen über einen personalisierten Chip, der ihnen den Zutritt gewährt. Betriebsangehörigen ist das Befahren des Betriebsgeländes nur in Ausnahmefällen gestattet. Die Fahrzeuge der Geschäftsleitung, einiger Schwerbehinderter und Dienstfahrzeuge dürfen auf dem Betriebsgelände auf zugewiesenen Stellplätzen geparkt werden. Die Benutzer dieser Kfz verfügen über eine Fernbedienung für das Tor und sind auf diese Weise zur Einfahrt autorisiert. Das Sicherheitspersonal muss diese Personen kennen und stets eindeutig erkennen können. Im Zweifelsfall (z.B. schlechte Sicht) dürfen diese Personen zum Anhalten aufgefordert werden.
Besucherregelung und Fremdpersonal-Unterweisung
Besucherregelung
Aufgaben und Pflichten der besuchten Personen
Allgemeine Unterweisung für Fremdfirmen
Konzept zur Unterweisung des Fremdpersonals (daraus abgeleitet jeweilige spezielle Maßnahmen).
Diese betreffen insbesondere Lieferanten und Abholer, Besucher und die Mitarbeiter von Dienstleistungsfirmen, die für eine vereinbarte Zeit im Unternehmen Leistungen zu erbringen haben. Das reicht von der Wartungsfirma bis zum Bewerber für eine Arbeitsstelle.
Die Anliefer- bzw. Abholzeiten sind üblicherweise jeweils Mo bis Fr zwischen 06:00-17:00 Uhr.
Anliefer- bzw. Fremdfirmenfahrzeuge sollten zum Be- und Entladen das Betriebsgelände befahren dürfen. Service-/ Werkstattwagen sollten ebenfalls nach Vereinbarung auf dem Werksgelände einen Standort erhalten.
Weisungsbefugte Personen, Personen mit Sonderzugangsrechten
Stellt sich eine Person mit Sonderzugangsrecht beim Empfang vor, werden diese wie Besucher behandelt und müssen abgeholt werden, wie z.B. Presse, Rundfunk und Fernsehen.
Beim Erscheinen von Presse-, Rundfunk- und Fernsehmitarbeitern ist unverzüglich das Sekretariat der Geschäftsleitung des AG zu informieren.
Empfangs - und Werkschutzmitarbeiter
Die Empfangs- und Werkschutzmitarbeiter haben grundsätzlich keinerlei Auskünfte, die über ihre Funktion hinausgehen, zu geben, sondern Verschwiegenheit zu bewahren. Vertretern von Presse, Rundfunk und Fernsehen darf kein Zutritt über den Empfangsbereich hinaus gewährt werden, wenn nicht ein verantwortlicher Mitarbeiter des AG anwesend ist. Sie werden bis zum Eintreffen eines Verantwortlichen höflich gebeten, im Empfangsbereich zu warten.
Moderne Überwachungstechnologie

Übersicht des Streifenroutenplans
Plan der Streifengänge anhand eines Beispiels
Abhängig vom tatsächlichen Arbeitsanfall an den Toren führen Mitarbeiter des Werkschutzes Streifengänge auf dem Gelände und in den Gebäuden zu unregelmäßigen Zeiten durch. Hierzu dienen Tourenpläne mit mehreren Streifentouren verschiedener Länge. Alle Anlaufpunkte der Touren sind mit sogenannten „Stechstellen“ ausgestattet, die innerhalb einer bestimmten Frist aufgesucht werden müssen. Durch Sensoren in den Funkgeräten werden die Stechstellen bedient, es erfolgt eine sofortige Rückmeldung per Funk an den Werkschutz im Haupttor, so dass bei nicht zeitgerechtem „Stechen“ Interventions-, ggf. Suchmaßnahmen eingeleitet werden.
Die Touren benötigen unterschiedliche Zeiten, diese liegen zwischen 60 und 120 Minuten und führen in alle Bereiche innerhalb, aber als Außenstreife auch außerhalb des Werksgeländes.
Beim Feststellen von Unregelmäßigkeiten (z. B. beschädigter Zaun, offene Türen gesicherter Bereiche, Beschädigungen von Fenstern, Ausfall von Lampen etc.) werden Sofort- und Interventionsmaßnahmen eingeleitet.
Die Touren A und B werden in jeder Schicht je einmal begangen, die Touren C und D nach Bedarf. Die Einteilung erfolgt durch den Schicht- bzw. Objektleiter in Abstimmung mit dem AG.