Uniform‑, Ausrüstungs‑ und Mobilitätskonzept
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Konzept für Uniform, Ausrüstung und Mobilität in Sicherheitsdienst-Ausschreibungen
Uniformierte Sicherheitsmitarbeiter sind das sichtbare Gesicht der Unternehmenssicherheit – der erste Eindruck und ein präsentes Auftreten zählen. Eine schlecht gekleidete oder unzureichend ausgerüstete Wachkraft kann sowohl die Sicherheit als auch das Markenimage des Auftraggebers beeinträchtigen. Aus diesem Grund verlangen moderne Ausschreibungen für Sicherheitsdienstleistungen in Unternehmen (insbesondere in Deutschland) von den Bietern die Vorlage eines umfassenden „Konzepts für Uniform, Ausrüstung und Mobilität.“ Dieses Konzept stellt sicher, dass jeder Bieter klare Standards dafür zusichert, wie das Sicherheitspersonal aussieht (Uniformierung), welche Arbeitsmittel es mitführt (Ausrüstung) und wie es sich auf dem Gelände fortbewegt (Mobilität). Das Konzept verknüpft also äußeres Erscheinungsbild mit Einsatzbereitschaft: Das Sicherheitspersonal muss geeignete und saubere Dienstkleidung sowie alle notwendigen Ausrüstungen haben, um seine Aufgaben auf höchstem Niveau erfüllen zu können.
- Hauptziele
- Uniform-Standards
- Persönliche Ausrüstung
- Bestreifungskonzept
- Anforderungen
- Bewertungskriterien
- Pflichten
Die Hauptziele dabei sind:
Visuelle Professionalität: Wachpersonal sollte ein einheitliches, professionelles Erscheinungsbild bieten, das zum Auftreten des Auftraggebers passt. Uniformierte Sicherheitskräfte sind leicht erkennbar und von Unbefugten unterscheidbar – das schreckt potenzielle Störer ab und gibt Mitarbeitern und Besuchern ein Gefühl der Sicherheit.
Funktionalität der Ausrüstung: Die Sicherheitskräfte müssen mit funktionalem Werkzeug und persönlicher Ausrüstung ausgestattet sein, um ihre Aufgaben effektiv und sicher erfüllen zu können. Ohne passende Ausrüstung nützt die beste Ausbildung wenig – ein Wachmann kann z.B. ohne Funkgerät keinen Alarm melden oder ohne Taschenlampe keine Dunkelbereiche kontrollieren.
Mobile Abdeckung & Reaktionsfähigkeit: Ein durchdachtes Mobilitätskonzept (zu Fuß, per Fahrzeug, Fahrrad etc.) stellt sicher, dass Sicherheitskräfte das gesamte Gelände abdecken und geforderte Reaktionszeiten einhalten können. Ausreichende Mobilität verhindert Lücken in der Bestreifung und ermöglicht eine schnelle Reaktion auf Notfälle oder Alarme.
Es geht es mit der Forderung nach diesem Konzept in der Ausschreibung um Dienstkontinuität, die Einhaltung von Sicherheits- und Qualitätsstandards sowie die Wahrung des Markenimages des Auftraggebers. Jeder Bieter soll darlegen, wie er seine Mitarbeiter bezüglich Ästhetik, Funktionalität und Sicherheit ausstattet, sodass der Auftraggeber beurteilen kann, ob der Anbieter das gewünschte professionelle Auftreten und die Leistungsfähigkeit sicherstellen wird. Letztendlich trägt diese Anforderung dazu bei, dass das beauftragte Sicherheitsteam vom ersten Einsatztag an vollständig vorbereitet und präsentabel ist – was sowohl der tatsächlichen Sicherheit als auch dem Ruf des Auftraggebers zugutekommt.
Uniform-Standards und Anforderungen
Klare Vorgaben zur Dienstkleidung bilden die erste Säule des Konzepts. Uniform-Anforderungen legen fest, welche Kleidung das Sicherheitspersonal je nach Aufgabe, Schicht und Einsatzumgebung trägt und welche Erwartungen an Pflege und Erscheinungsbild bestehen. Die Dienstkleidung der Sicherheitskräfte muss Professionalität, Tragekomfort und Funktionalität in Einklang bringen.
Wichtige Punkte dabei sind:
Unterschiedliche Uniformen je nach Posten und Umfeld: In der Ausschreibung sollte definiert werden, welche Uniformart für welche Tätigkeit und Umgebung vorgesehen ist. Sicherheitsmitarbeiter in sehr repräsentativen Rollen (z.B. am Empfang, Concierge-Dienste oder Personenschutz) tragen unter Umständen einen klassischen Anzug bzw. ein businessmäßiges Outfit, um sich in ein gehobenes Umfeld einzufügen. Empfangsmitarbeiter oder Doormen in einem Unternehmensfoyer oder Luxushotel erscheinen eher im Anzug als in taktischer Uniform, da sie als „Aushängeschild“ des Auftraggebers fungieren und ein elegantes Auftreten dort entscheidend ist. Dagegen tragen Wachleute im Objektschutz, im Werkschutz auf Betriebsgeländen oder im Baustellenschutz bevorzugt eine taktische Uniform, die auf Robustheit und Zweckmäßigkeit ausgelegt ist. Solche Einsatzuniformen bieten Komfort, Bewegungsfreiheit und einen gewissen Schutz und sind vor allem funktional: Mit vielen Taschen, Halterungen und Ösen kann die nötige Security-Ausrüstung direkt am Mann getragen werden. Zudem bestehen taktische Outfits aus sehr strapazierfähigem Material, da die Arbeit oft körperlich fordernd ist. Kurz gesagt sollte das Konzept klar unterscheiden, wann ein formelles Dienstkleidungs-Outfit (oder zivil wirkende Kleidung) angebracht ist und wann eine einheitliche Wach-Uniform – sodass jeder Posten entsprechend seinem Einsatzkontext passend ausgestattet ist.
Anpassung an Schicht und Wetter: Die Uniformvorgaben müssen verschiedene Schichtzeiten (Tag vs. Nacht) und Witterungsbedingungen berücksichtigen. Für Tagesschichten oder Innendienst reicht oft die Standarduniform (z.B. Hemd/Bluse mit Firmenlogo, Diensthose, geeignete Schuhe), während nachts zusätzliche reflektierende Elemente oder wärmende Schichten notwendig sein können. Insbesondere Außeneinsätze erfordern eine auf die Jahreszeit abgestimmte Kleidung. So sollte jedem Sicherheitsmitarbeiter im Außendienst eine wind- und regenfeste Jacke gestellt werden. Auch ist eine Warnweste (mit Reflexstreifen) oft Pflicht, z.B. bei nächtlichen Rundgängen im Außenbereich oder auf Baustellen, damit die Person gut sichtbar ist. Im Winter benötigt das Personal Thermounterwäsche, Handschuhe und gefütterte Jacken; im Sommer dagegen leichte, atmungsaktive Stoffe sowie Sonnenschutz – etwa Kopfbedeckung und Sonnenbrille für Außeneinsätze. Die Ausschreibung sollte fordern, dass Bieter ein Sommer-/Winteruniformpaket sowie witterungsspezifische Ausrüstung (Regenschutz etc.) für jeden Dienstposten vorsehen.
Erforderliche Kleidungselemente: Das Konzept muss auflisten, welche Kleidungsstücke zur Standard-Uniform jedes Sicherheitsmitarbeiters gehören. In der Regel umfasst dies mindestens: Diensthose und Gürtel; ein Diensthemd bzw. Polo (kurz- und langärmlig, je nach Saison); eine Dienstjacke oder Blazer (je nach Funktion); und wetterbezogene Überbekleidung (z.B. Fleece oder Pullover für kalte Tage, Regenmantel). Soweit relevant kann auch Kopfbedeckung dazugehören (etwa eine Dienstmütze mit Firmenlogo für Außenposten). Jede Dienstkleidung sollte klar erkennen lassen, dass der Träger zum Sicherheitsdienst gehört – meist durch Aufnäher, Abzeichen oder Aufdrucke des Sicherheitsunternehmensnamens und/oder eines gut sichtbaren Schriftzugs „Sicherheitsdienst“ bzw. „Security“ auf Brust oder Rücken. Diese Kennzeichnung sorgt dafür, dass das Wachpersonal unmissverständlich identifizierbar ist und nicht mit anderen Personen verwechselt wird. Dienstjacke und Hemd sollen zudem die Anbringung des vorgeschriebenen Ausweises ermöglichen (siehe Ausrüstung unten). Zusätzliche Abzeichen müssen definiert werden: Beispielsweise verlangen manche Auftraggeber, dass Sicherheitskräfte mit Zusatzaufgaben wie Brandschutzhelfer oder Ersthelfer entsprechende Abzeichen (Armbinde, Aufnäher) tragen, oder dass Rangabzeichen genutzt werden, wenn innerhalb des Teams Hierarchien bestehen (z.B. anderer Schulteraufsatz für den Objektleiter). Falls der Auftrag spezielle Funktionen umfasst (z.B. Feuerwehr-Einsatzkräfte auf dem Werksgelände oder Sanitäter im Sicherheitsteam), sollte im Uniformkonzept beschrieben sein, wie solche Kennzeichnungen in die Dienstkleidung integriert werden – idealerweise ohne das Gesamtbild zu stören. Wichtig ist auch, dass die Uniform mit vorgeschriebener persönlicher Schutzausrüstung (PSA) kompatibel ist: Muss z.B. ein Wachmann auf dem Industriegelände einen Schutzhelm oder Gehörschutz tragen, darf die Uniform (inkl. Mütze) dem nicht im Wege stehen. Jacken sollten so gestaltet sein, dass sie unter einer Warnweste getragen werden können oder über einem Sicherheitsgurt, falls nötig.
Professionelles Erscheinungsbild und Pflege: In der Ausschreibung sind auch Anforderungen an das Erscheinungsbild und die Pflege der Dienstkleidung festzuhalten. Uniformen müssen stets sauber, gepflegt und ordentlich sitzend sein, wenn das Personal im Dienst ist. Bieter sollen darlegen, wie sie gewährleisten, dass den Mitarbeitern immer eine frische Uniform zur Verfügung steht – z.B. durch Ausgabe mehrerer Garnituren pro Person und einen Reinigungsservice oder klare Waschregeln. (Hochwertige Verträge verlangen oft, dass der Auftragnehmer jedem Mitarbeiter eine ausreichende Anzahl Uniformteile zur Verfügung stellt, damit jederzeit in sauberer Kleidung gearbeitet werden kann.) Es sollten regelmäßige Ersatzintervalle definiert sein: z.B. dass Hemden alle X Monate ersetzt werden oder sofort, wenn sie nicht mehr einwandfrei sind; Hosen und Jacken nach einer bestimmten Tragedauer oder bei Abnutzung ausgetauscht werden. Viele Sicherheitsfirmen in Deutschland statten ihr Personal ein- bis zweimal jährlich mit neuen Uniformteilen aus und haben Richtlinien, ab wann ein Kleidungsstück als verschlissen gilt. Das Konzept soll ebenfalls beschreiben, wie die Reinigung organisiert wird (manche Unternehmen übernehmen die Reinigung professionell oder stellen Waschküchen bereit, andere geben Pflegeanweisungen an die Mitarbeiter). Insgesamt wird bei der Bewertung darauf geachtet, ob der Bieter ein Pflege- und Instandhaltungsplan für die Uniformen hat, damit das Sicherheitspersonal dauerhaft einen tadellosen Eindruck macht.
Branding und Corporate Identity: In den Ausschreibungsunterlagen sollte geklärt sein, ob der Auftraggeber eine bestimmte Markenkennzeichnung auf der Dienstkleidung wünscht. In Deutschland tragen Sicherheitsuniformen in der Regel entweder ein neutrales Branding des Dienstleisters – d.h. es ist nur der Name/Logo des Sicherheitsunternehmens sichtbar – oder es gibt eine Co-Branding-Lösung mit dem Logo des Auftraggebers, falls dieser das möchte. Beide Ansätze haben ihre Berechtigung. Neutral gehaltene Dienstkleidung (mit allgemeinem „Security“-Schriftzug und dem Logo der Sicherheitsfirma) betont, dass es sich um externes Sicherheitspersonal handelt, was üblich ist. Manche Auftraggeber bevorzugen jedoch, dass die Wachleute auch ihr Firmenlogo oder ihre Hausfarben tragen (z.B. ein Einkaufszentrum könnte wollen, dass die Aufschrift „Mall Security“ mit dem Center-Logo erscheint, oder ein großes Unternehmen möchte das Firmenlogo auf der Sicherheitsjacke sehen), um ein einheitliches Auftreten gegenüber Kunden und Besuchern zu erreichen. Die Ausschreibung sollte festlegen, was erlaubt bzw. gewünscht ist. Falls Co-Branding gestattet ist, müssen dennoch die Vorgaben zur klaren Erkennbarkeit als Sicherheitsdienst beachtet werden – z.B. könnte bei einer co-gebrandeten Uniform das Logo des Auftraggebers auf der einen Brustseite angebracht sein und das Sicherheitsdienst-Logo oder der Schriftzug „Sicherheit“ auf der anderen. Unabhängig vom Branding gilt nach deutschen Vorschriften, dass die Uniform nicht mit Hoheitsuniformen verwechselt werden kann. Privaten Wachpersonen ist es ausdrücklich untersagt, Uniformen zu tragen, die den Uniformen von Polizei oder Militär zu sehr ähneln (§19 BewachV). Daher sind Farbschema und Schnitt so zu wählen, dass keine Verwechslungsgefahr besteht, und unternehmenseigene Rangabzeichen oder Logos dürfen ebenfalls nicht mit staatlichen Abzeichen verwechselt werden können. Das Uniformkonzept sollte die Einhaltung dieser Regeln bestätigen. In der Praxis haben sich z.B. dunkelblaue oder schwarze Uniformen mit deutlich sichtbarer Aufschrift „Sicherheitsdienst“ etabliert – etwaige Wünsche des Auftraggebers nach bestimmten Farben müssen damit in Einklang gebracht werden.
Gesetzliche Vorgaben (Deutschland-spezifisch): Im deutschen Kontext sind ein paar rechtliche Punkte zu Dienstkleidung zu beachten, die im Konzept berücksichtigt werden müssen. Insbesondere gilt: Jede Wachperson, die in Ausübung ihres Dienstes befriedetes Besitztum betritt, muss eine Dienstkleidung tragen (laut § 19 Bewachungsverordnung). Diese Pflicht soll vorbeugen, dass eine im Dienst befindliche Person mit einem unbefugten Eindringling verwechselt wird. (Ausnahmen sind z.B. zivil gekleidete Detektive oder verdeckter Personenschutz, was Sonderfälle sind; für den normalen Objektschutz auf Privatgelände ist jedoch eine Kennzeichnung durch Uniform vorgeschrieben.) Das Konzept des Auftragnehmers muss daher vorsehen, dass sämtliches eingesetztes Personal – wann immer gesetzlich oder durch Auftraggeber-Vorgabe notwendig – die definierte Dienstkleidung trägt. Darüber hinaus verlangt § 18 BewachV, dass Wachpersonen einen Dienstausweis mitführen und teils sichtbar tragen. Dies überschneidet sich mit dem Thema Ausrüstung, ist aber auch Teil des äußerlichen Auftretens. Die Uniform sollte also die Möglichkeit bieten, ein Namensschild oder eine Kennnummer deutlich sichtbar zu tragen (oft wird ein Namensschild an der Brusttasche oder per Clip an der Jacke getragen). Insgesamt muss das Uniformkonzept also auch die Einhaltung der gewerberechtlichen Vorschriften demonstrieren – z.B. dass der Anbieter weiß, wann Uniformzwang herrscht und dass er sein Personal mit den gesetzlich geforderten Ausweisen und Abzeichen ausstattet.
Durch die eindeutige Festlegung dieser Uniform-Standards – also welche Kleidung für welche Tätigkeit, die Anpassung an Wetter und Tageszeit, Pflichtbestandteile, gewünschtes Erscheinungsbild, Branding-Vorgaben und rechtliche Konformität – stellt die Ausschreibung sicher, dass die Bieter nicht nur versprechen, Personal bereitzustellen, sondern konkret darlegen, wie dieses Personal gekleidet sein wird und wie das Uniformkonzept gemanagt wird. Ein gutes Angebot wird in diesem Abschnitt Fotos oder Muster der vorgesehenen Dienstkleidung beilegen (für Empfang, Streife etc.), um zu zeigen, dass die Kriterien an Professionalität und Funktionalität erfüllt sind. Ebenso wird es auf Qualitätsaspekte eingehen (Material, Trageeigenschaften, PSA-Tauglichkeit) und darauf, wie der Dienstleister ein „einheitliches und professionelles Erscheinungsbild“ über die Vertragslaufzeit sicherstellt. All dies ermöglicht es dem Bewertungsteam, sich ein konkretes Bild von der Professionalität des Anbieters zu machen.
Persönliche Ausrüstung für Sicherheitspersonal
Neben der Kleidung ist ein umfassendes Verzeichnis der persönlichen Ausrüstung erforderlich. Die Sicherheitskräfte müssen mit allen Werkzeugen und Geräten ausgestattet werden, die sie für einen sicheren und effektiven Dienst benötigen. Die Ausschreibung sollte daher sowohl obligatorische Ausrüstungsgegenstände nennen, die jede Wachkraft haben muss, als auch objektbezogene oder optionale Ausrüstung, die je nach Einsatzort zusätzlich bereitgestellt wird. So wird gewährleistet, dass die Bieter die Kosten und die Organisation der Ausrüstung in ihrem Angebot berücksichtigen und sich verpflichten, diese Ausrüstung funktionsfähig zu halten. Wichtige Elemente sind:
Beispiel: Handfunkgeräte, wie sie Sicherheitskräften als Teil ihrer persönlichen Ausrüstung zur Verfügung gestellt werden. Kommunikationsmittel sind absolut unerlässlich. Jede im Dienst befindliche Sicherheitskraft sollte ein verlässliches Kommunikationsgerät haben, sei es ein Handfunkgerät oder ein dienstliches Mobiltelefon mit sicherer App. Ständige Verbindung mit Kollegen und der Leitstelle muss gewährleistet sein – das Konzept muss daher vorsehen, dass jeder Mitarbeiter mit einem Funkgerät oder Äquivalent ausgestattet wird. In vielen Objekten in Deutschland nutzen Wachleute professionelle Betriebsfunkgeräte (meist im 2-Meter-/70-cm-Band oder Digitalfunk); einige Unternehmen setzen inzwischen auf verschlüsselte Smartphone-Apps oder LTE-Funkgeräte, aber entscheidend ist eine Echtzeit-Kommunikationsmöglichkeit mit Freisprechoption.
Der Auftragnehmer wird erwartet, die Geräte bereitzustellen und alle Kosten für deren Betrieb und Instandhaltung zu tragen (inkl. Akkus, Lizenzen, SIM-Karten usw.):
Mitarbeiterausweis und Notizmittel: Zur persönlichen Ausstattung gehört in der Regel auch ein Ausweis/Kennzeichen für den Sicherheitsmitarbeiter. In Deutschland umfasst das zwei Aspekte: zum einen den persönlichen Bewacherausweis (eine Art Dienstausweis gemäß § 34a GewO, heute mit Registrierung im Bewacherregister), den jeder Wachmann stets bei sich führen muss; zum anderen oft ein sichtbares Namensschild oder eine Ausweis-Karte mit Foto, die an der Uniform getragen wird. Die Ausschreibung sollte hervorheben, dass die Wachpersonen ihren Ausweis mit sich tragen und dass der Dienstleister die Beschaffung dieser Ausweise unterstützt (die Behördengänge bzw. Registrierungen). Des Weiteren lohnt es sich trotz fortschreitender Digitalisierung, den Kräften Notizblock und Stift bereitzustellen. Das Konzept kann also ruhig so etwas Altmodisches wie ein kleines Notizheft vorsehen. Viele Sicherheitsleute führen immer einen Schreibblock mit, um schnell Vorfälle zu notieren, Kennzeichen aufzuschreiben oder jemandem eine Information zu notieren. Zwar gibt es oft digitale Wachbücher, aber als Redundanz und für spontane Notizen ist Stift-und-Papier immer noch sehr nützlich. (Man kann alternativ oder ergänzend anführen, dass es auch elektronische Notizgeräte oder Apps gibt, aber ein physischer Block sollte zumindest als Backup dabei sein.)
Beleuchtungswerkzeug: Jeder Sicherheitsdienst, der bei Dunkelheit arbeitet oder schlecht beleuchtete Bereiche kontrolliert, muss eine Taschenlampe pro Mitarbeiter vorsehen. Eine hochwertige, robuste Taschenlampe ist für jeden Wachmann ein Muss. Sie bringt sprichwörtlich Licht ins Dunkel und ist unverzichtbar bei Streifengängen in der Nacht oder Innenbereichen ohne Licht. Sie kann im Notfall auch zur Selbstverteidigung dienen (die stabile Metalllampe als improvisierter Schlagstock), wobei das natürlich nicht der Hauptzweck ist. Das Konzept sollte angeben, welche Art von Taschenlampe ausgegeben wird (z.B. aufladbare LED-Lampe) und ob Ersatzbatterien bzw. Ladestationen vorhanden sind. Gegebenenfalls können für spezielle Aufgaben auch Stirnlampen bereitgestellt werden, falls Wachleute beide Hände frei haben müssen (etwa bei technischen Kontrollen in Dunkelheit). Aber für die meisten reicht eine Handlampe mit Gürtelholster.
Verteidigungs- und Sicherheitsausrüstung (je nach Objekt optional): Abhängig von Gefährdungslage und Auftraggeber-Vorgaben kann die Ausschreibung verlangen, anzugeben, welche Selbstschutz-Ausrüstung der Anbieter stellt. In normalen Unternehmenssicherheits-Verträgen in Deutschland sind tödliche Waffen unüblich – Schusswaffen werden nur in Hochrisiko-Szenarien mit behördlicher Genehmigung eingesetzt. Dennoch können nicht-letale Abwehrmittel erlaubt oder erwünscht sein: Beispielsweise Pfefferspray oder ein Schlagstock können in bestimmten Einsatzumfeldern sinnvoll sein (etwa bei großflächigen Geländen mit höherem Risiko für Konfrontationen). Dabei ist zu beachten, dass alle solchen Mittel nur mit entsprechendem Training und unter Beachtung der Gesetze eingesetzt werden dürfen (das Waffengesetz und die BewachV setzen enge Grenzen, was private Sicherheitskräfte führen dürfen). Manche Auftraggeber untersagen generell das Tragen von Waffen, was dann in der Ausschreibung festgehalten wird. Sollte es erlaubt sein, können Bieter aufführen, ob sie Handschellen einsetzen (häufig bei Objektschutz oder Veranstaltungssicherheit, um Personen bis zum Eintreffen der Polizei festzusetzen – natürlich nur wenn geschult). Bodycams (Körperkameras) werden vermehrt im Sicherheitsbereich eingesetzt, um Übergriffe zu dokumentieren und abzuschrecken; wenn datenschutzkonform nutzbar, könnten Bieter dies als Mehrwert anbieten. Ebenfalls denkbar sind Überfall-Alarmgeräte (kleine Funksender als Panikknopf), besonders für Alleinarbeitsplätze oder Nachtschichten, damit der Mitarbeiter im Notfall schnell Verstärkung rufen kann. All diese optionalen Ausrüstungen sollten im Konzept genau benannt werden, sofern sie für den jeweiligen Auftrag relevant sind. Der Auftraggeber erhält so einen Überblick, was der Anbieter an zusätzlichen Sicherheitsfeatures mitbringt.
Bestreifungs- und Kontrolltechnik: Bei Verträgen mit Revier- oder Kontrollgängen sollte das Konzept darlegen, wie diese Streifengänge erfasst werden. Üblich ist der Einsatz eines elektronischen Wächterkontrollsystems (Wächterkontrolluhr mit RFID-Chips, QR-Codes oder GPS-Tracking). Der Wachmann führt dabei ein Datenerfassungsgerät oder Smartphone mit, das an bestimmten Kontrollpunkten ein Signal aufzeichnet. Die Ausschreibung kann vorschreiben, dass ein solches System benutzt werden muss, und der Bieter muss dann die Geräte und Software dafür stellen. In der Konzeptbeschreibung sollte erwähnt werden, dass das Sicherheitspersonal mit einem elektronischen Patrollesystem ausgestattet wird, welches Patrouillennachweise mit Uhrzeit und Ort erbringt. Typischerweise wird aufgeführt, welche Informationen die Berichte mindestens enthalten – z.B. Name des Wachmanns, Startzeit der Runde, Zeitpunkte an den Kontrollstellen, Endzeit der Runde. So ein System erhöht die Transparenz, und der Bieter sollte im Konzept zusichern, die entsprechenden Lesegeräte/Scanner bereitzustellen und dem Auftraggeber auf Verlangen die Auswertungen vorzulegen. Damit zeigt der Anbieter, dass er für lückenlose Dokumentation der Revierdienste sorgt.
Spezialwerkzeug und Schlüssel: Objektabhängig können weitere Arbeitsmittel nötig sein. Wenn Sicherheitskräfte bspw. Schranken oder Tore bedienen müssen, brauchen sie die entsprechenden Fernbedienungen oder Schlüssel. Viele Wachleute tragen ein großes Schlüsselbund oder elektronische Zutrittskarten, um verschiedene Bereiche zu öffnen – das Konzept sollte erwähnen, dass das Schlüsselmanagement organisiert wird (oft mittels Schlüssellisten oder -verwaltungssystemen, damit kein Schlüssel abhandenkommt). Im Brandschutzfall benötigen sie eventuell einen Feuerwehr-Schlüssel (für Alarmschrank oder Feuerwehrlaufkarten), oder in Gebäuden mit Aufzügen spezielle Aufzugszubehör (z.B. um steckengebliebene Aufzüge zu öffnen oder Brandfallsteuerungen auszulösen). Solche objektspezifischen Werkzeuge sollten vom Bieter nach Möglichkeit antizipiert und im Konzept genannt werden. Häufig wird dies in der Abstimmungsphase mit dem Auftraggeber detailliert, aber in der Angebotsphase kann der Bieter zumindest vergleichbare Erfahrungen anführen (z.B. “Unsere Mitarbeiter erhalten Zugang zu allen notwendigen Betriebsmitteln wie Schlüsseln, Codes oder Fernbedienungen, um die Einrichtungen ordnungsgemäß zu bedienen.”).
Erste-Hilfe- und Notfallausrüstung: Besonders auf abgelegenen Objekten oder bei allein arbeitenden Wachleuten sollte der Sicherheitsdienst eine Grundausstattung für Erste Hilfe mitführen. Die Ausschreibung könnte vorsehen, dass jede Streife ein Erste-Hilfe-Set dabeihat oder dass an zentralen Posten ein Notfallkoffer vorhanden ist. Im Konzept ist dann anzugeben, ob der Anbieter seine Mitarbeiter mit kleinen Verbandstaschen ausstattet (Pflaster, Verband, Einmalhandschuhe, Beatmungshilfe etc.). In einem EU-Behördenauftrag (EASA) wurde beispielsweise verlangt, dass der Sicherheitsdienst einen vollständigen „medizinischen Notfallrucksack“ mit Sauerstoffflasche und Geräten für Blutdruck/Blutzucker bereitstellt, da dort ein Betriebssanitäter gestellt wurde. Für normale Aufträge reicht meist die Zusicherung, dass Erste-Hilfe-Material vorhanden ist und genug Mitarbeiter als Ersthelfer ausgebildet sind. Sollte es vertraglich vorgesehen sein, dass der Wachdienst auch Ersthelfer stellt, muss natürlich die entsprechende Ausrüstung (z.B. ein AED-Defibrillator) benannt werden.
Persönliche Schutzausrüstung (PSA): Auf Gelände mit besonderen Gefahren (Industrieanlagen, Chemiebetriebe, Baustellen) ist es Pflicht, dass die Sicherheitskräfte die nötige PSA erhalten und nutzen. Das Konzept muss darstellen, dass die Mitarbeiter mit allen erforderlichen Schutzausrüstungen ausgestattet werden: z.B. Sicherheitsschuhe (Stahlkappe) bei Tätigkeiten in Produktionshallen, Helm und Warnweste auf einer Baustelle, Gehörschutz in lauten Umgebungen, Schutzhandschuhe beim Umgang mit bestimmten Anlagen, ggf. Atemschutzmasken in staubigen oder kontaminierten Bereichen. Nach deutschem Arbeitsschutzrecht muss PSA vom Arbeitgeber kostenlos zur Verfügung gestellt werden, wenn die Gefährdungsbeurteilung dies verlangt. Im Konzept soll der Bieter also versichern, dass PSA wie vorgeschrieben bereitgestellt wird. Beispiele: Im Werkschutz einer Chemiefabrik könnten Chemikalien-Schutzanzüge nötig sein, bei einer Tätigkeit als Sicherungsposten (SIPO) in einem Gefahrbereich eventuell Vollschutz, Handschuhe, Schutzbrille. Ein oft genanntes Beispiel ist auch die stichsichere Weste: Angesichts vermehrter Messerangriffe rüsten sich inzwischen viele Sicherheitskräfte in Bereichen wie Event-Schutz, City-Streife oder ÖPNV mit stichhemmenden Westen aus. Falls die Risikoanalyse für den Auftrag so etwas nahelegt, sollte der Bieter dies in seinem Ausrüstungskonzept berücksichtigen. Wichtig ist klarzustellen, dass der Sicherheitsdienstleister alle solche Ausrüstungen beschafft und vorhält – wie es ein BDSW-Leitfaden formuliert: „Schutzausrüstung bzw. Dienstkleidung, sowie […] technische Ausrüstung sollte stets durch den Sicherheitsdienstleister beschafft und sichergestellt werden.“. Der Auftraggeber muss also nicht selbst für Helme oder Ähnliches sorgen; es ist Teil der Leistung des Security-Anbieters.
Es sollte das Konzept für Uniform, Ausrüstung & Mobilität im Angebot eine Aufstellung aller Standard-Ausrüstungsgegenstände enthalten, die jeder Sicherheitsmitarbeiter erhält (Funkgerät, Ausweis, Lampe usw.), sowie etwaige zusätzliche Ausrüstung für besondere Aufgaben. In der Ausschreibung wird meist verlangt, dass Bieter Angaben zu Fabrikat/Typ wichtiger Ausrüstung machen oder zumindest den Leistungsumfang beschreiben, um die Modernität und Tauglichkeit bewerten zu können. Zudem muss das Konzept auf Wartung und Ersatz eingehen: Jede Ausrüstung ist nur so gut wie ihr Zustand. Es wird erwartet, dass der Anbieter sicherstellt, dass alle sicherheitsrelevanten Geräte jederzeit einsatzbereit sind und Wartung/Reparaturen umgehend durchgeführt werden. Beispielsweise sollte der Anbieter darlegen, dass er genügend Reservegeräte hat (etwa Ersatzfunkgeräte oder -akkus), dass defekte Ausrüstungsgegenstände innerhalb von 24 bis 48 Stunden ersetzt werden und dass die Funktionsfähigkeit regelmäßig geprüft wird. Letztlich wird von einem professionellen Sicherheitsdienst erwartet, dass er diese Dinge proaktiv managt – wie eingangs erwähnt: Der Sicherheitsdienstleister ist dafür verantwortlich, die richtige Ausrüstung bereitzustellen. Die Ausschreibung stellt mit der Forderung nach diesem Konzept sicher, dass dieser Aspekt ernst genommen und vom Bieter ausführlich durchdacht wird.
Mobilitäts- und Bestreifungskonzept
Ein oft unterschätzter Faktor bei der Sicherheitsdienstleistung ist die Frage, wie sich die Wachleute auf dem Gelände fortbewegen und Areale abdecken. Das Mobilitätskonzept beschreibt die Fortbewegungsart der Sicherheitskräfte und den Einsatz eventueller Fahrzeuge oder anderer Transportmittel. Ziel ist es sicherzustellen, dass das Team das Objekt effektiv bestreifen kann und vereinbarte Reaktionszeiten auf Vorfälle eingehalten werden – und zwar unter allen Umständen (z.B. nachts, bei großem Gelände, bei technischen Ausfällen).
Wichtige Punkte dabei:
Art der Bestreifung – zu Fuß, im Fahrzeug oder anderes: Die Ausschreibung sollte von den Bietern verlangen anzugeben, wie die Rundgänge und Reaktionen durchgeführt werden. Für viele Objekte sind Fußstreifen das Standardvorgehen: Die Wachpersonen gehen definierte Runden. Zu-Fuß-Patrouillen erlauben eine gründliche Beobachtung und sind in überschaubaren Arealen oder Gebäuden (Bürokomplexe, Einkaufszentren) völlig ausreichend. Bei sehr weitläufigen Liegenschaften, Industriegeländen oder verstreuten Objekten hingegen wird oft eine Streife im Fahrzeug nötig sein, um die Distanzen schnell zu überwinden. Das Konzept soll angeben, ob und wie viele Dienstfahrzeuge der Sicherheitsdienst stellt (z.B. ein Streifenwagen oder mehr). Einige Unternehmen setzen bestimmte Patrouillenfahrzeuge mit Firmenaufschrift ein, insbesondere für nächtliche Außenkontrollen oder einen Interventionsdienst, der mehrere Liegenschaften anfährt. In innerstädtischen oder campusartigen Bereichen können auch Fahrräder, E-Bikes oder E-Scooter sehr sinnvoll sein: Sie erlauben es den Wachleuten, schneller als zu Fuß zu reagieren, bleiben aber flexibel im Einsatz (man kommt auch auf Gehwegen oder in Parks gut voran und ist umweltfreundlich). Ebenso haben sich Segways oder ähnliche Personal Transporter bei der Geländeüberwachung auf großen Flächen oder Veranstaltungen bewährt. Die Ausschreibung kann solche alternativen Fortbewegungsmittel zulassen oder fördern, insbesondere wenn das Gelände dafür geeignet ist (z.B. lange Wege, die per Segway schneller zurückgelegt werden können). In seltenen Fällen, bei verteilten Standorten in der Stadt, könnte es sein, dass die Sicherheitskräfte öffentliche Verkehrsmittel nutzen (etwa ein Revierdienst, der per U-Bahn mehrere Objekte anfährt). Das ist jedoch die Ausnahme und würde konkret beschrieben werden müssen. Generell muss der Bieter im Mobilitätsplan darlegen, dass jede Ecke des Objekts in angemessener Zeit erreichbar ist und dass die gewählte Patrouillenmethode zur Objektgröße und -struktur passt.
Anforderungen an Fahrzeuge (falls eingesetzt): Sofern das Konzept den Einsatz von Dienstfahrzeugen vorsieht, sollte die Ausschreibung Standards dafür definieren. Erstens die Kennzeichnung und Identifikation: Sicherheitsfahrzeuge sollten als solche erkennbar sein, üblicherweise durch Aufschrift oder Magnet-Schilder mit dem Firmenlogo und einem Hinweis “Sicherheitsdienst” auf dem Fahrzeug. Allerdings dürfen diese Markierungen nicht den Anschein eines Polizeifahrzeugs erwecken. Wichtig zu wissen: In Deutschland ist es privaten Sicherheitsdiensten nicht gestattet, Blaulicht oder Martinshorn zu verwenden – funktionsfähige Blaulichter sind nur Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst und einigen Sonderfahrzeugen vorbehalten. Selbst Attrappen von Blaulichtern sind umstritten und sollten vermieden werden (ein bekanntes Beispiel 2009: ein Sicherheitsdienst rüstete Autos mit leeren Blaulicht-Kuppeln aus, was die Polizei und Behörden kritisierten). Daher muss im Konzept klar sein, dass die Fahrzeuge den straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften entsprechen (keine unzulässigen Signalanlagen) und korrekt zugelassen und versichert sind. Zur Gestaltung: Meist reicht es, wenn auf den Fahrzeugseiten gut sichtbar “Security” oder “Sicherheitsdienst” und der Firmenname steht, evtl. in Verbindung mit reflektierenden Streifen für die Nachtsichtbarkeit. Manche Auftraggeber bevorzugen neutrale, unauffällige Fahrzeuge (z.B. ohne Leuchtschrift), andere schätzen eine deutliche Beschriftung zur Abschreckung – die Ausschreibung kann hier Vorgaben oder Wünsche äußern. Zweitens sollte das Konzept auf die Ausrüstung der Fahrzeuge eingehen: Jedes Einsatzfahrzeug muss die gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitsausstattung mitführen (Warndreieck, Warnweste, Verbandskasten). Darüber hinaus erwartet man oft, dass ein Feuerlöscher an Bord ist, vor allem wenn der Wagen auf einem Industriegelände patrouilliert. Auch ein “Notfallkit” kann erwähnt werden (z.B. ein kleiner Werkzeugkasten, Ersatzakkus fürs Funkgerät, Handscheinwerfer). Drittens könnte das Thema Ortung/Telematik relevant sein: Der Auftraggeber könnte verlangen, dass Fahrzeuge mit GPS ausgestattet sind, damit die Leitstelle jederzeit den Standort kennt und Routen nachvollziehen kann. Sollte das in der Ausschreibung stehen, muss der Bieter im Konzept bestätigen, dass er GPS-Geräte im Fahrzeug nutzt und die Daten entsprechend auswertet. Das erhöht die Transparenz der Bestreifung.
Umweltfreundliche und effiziente Mobilität: In aktuellen Ausschreibungen – gerade in Deutschland – spielen Nachhaltigkeitsaspekte eine zunehmende Rolle. Das Mobilitätskonzept bietet Gelegenheit, auf ESG-Kriterien (Environment, Social, Governance) einzugehen. Zum Beispiel kann der Einsatz von Elektro- oder Hybridfahrzeugen statt Benzin/Diesel positiv bewertet werden, da dies die CO₂-Emissionen reduziert und zur Klimastrategie des Auftraggebers passen könnte. Ebenso sind Fahrräder oder E-Scooter natürlich emissionsfrei und leise. Ein Bieter, der hier proaktiv eine umweltschonende Lösung vorschlägt, könnte Pluspunkte erhalten. Die Ausschreibung kann einen solchen Einsatz direkt vorschreiben (“Es sind bevorzugt Fahrzeuge mit alternativem Antrieb einzusetzen”) oder ihn unter Innovationskriterien berücksichtigen. Auch Effizienz sollte angesprochen werden: Das Mobilitätskonzept kann ausführen, wie man Routen optimiert, Doppelfahrten vermeidet und insgesamt die Präsenz intelligent plant (das spart Treibstoff/Zeit und schont Umwelt und Budget). Es geht also darum, die Sicherheitsleistung mit möglichst geringem Ressourcenverbrauch zu erbringen, ohne die Qualität zu mindern.
Abdeckung und Reaktionsstrategie: Das Mobilitätskonzept muss sicherstellen, dass die vorgegebene Reaktionszeit auf Vorfälle oder Alarme eingehalten wird. Wenn das Gelände in Zonen aufgeteilt ist, sollte das Konzept z.B. ausweisen, wie schnell ein Sicherheitsmitarbeiter jeden Punkt erreichen kann. Ein Beispiel: “Im Alarmfall ist unser Reaktionsfahrzeug innerhalb von max. 5 Minuten an jedem Ort des Werksgeländes.” Der Bieter sollte erklären, wie dies praktisch erreicht wird (durch Positionierung der Streife, durch permanente Fahrbereitschaft etc.). Falls mehrere Wachleute im Einsatz sind, muss das Zusammenspiel klar werden: etwa ein stationärer Posten in der Leitstelle und ein mobiler Fahrer für Außenrunden – wie unterstützen sie sich gegenseitig? Wichtig ist auch die Anpassungsfähigkeit bei Störungen: Das Konzept sollte ansprechen, was passiert, wenn z.B. der Hauptzugang blockiert ist (kennt der Sicherheitsdienst Ausweichrouten?), oder wenn ein Fahrzeug ausfällt. Redundanz muss gegeben sein – zum Beispiel sollte der Dienstleister einen Plan haben, wie er im Falle einer Panne des Streifenwagens die Bestreifung fortsetzt (Ersatzfahrzeug, oder in der Zwischenzeit enger getaktete Fußstreifen). Ein anderes Beispiel: Wenn eine Wachperson kurzfristig ausfällt, muss die andere ggf. mit dem Fahrzeug mehr übernehmen; oder es muss Bereitschaftspersonal geben, das schnell einspringen kann. Die Ausschreibung kann sogar explizit einen “Konzept zur Überbrückung von Fahrzeug- oder Technikausfällen” verlangen. Ziel ist, dass keine Sicherheitslücke entsteht, nur weil ein Fortbewegungsmittel oder Gerät gerade nicht verfügbar ist.
Besondere Situationen: In manchen Aufträgen gehen die Anforderungen über die normale Objektbewachung hinaus – z.B. wenn der Sicherheitsdienst auch im öffentlichen Raum patrouillieren oder Veranstaltungsflächen abdecken soll. Dann muss das Mobilitätskonzept auch solche Aspekte behandeln. Beispielsweise könnte ein Stadtstreifendienste gefordert sein, wo die Sicherheitskräfte mehrere Objekte anfahren (dann muss im Konzept stehen, wie viele Objekte pro Stunde realistisch bedient werden und welche Route gewählt wird). Oder bei Veranstaltungen könnte die Einsatzstrategie erläutert werden: Sind dort z.B. Segways oder Fahrradeinheiten eingeplant, um das Sicherheitspersonal schnell durch die Menschenmengen zu bewegen? Werden Fußstreifen in Teams eingesetzt, um größere Bereiche gleichzeitig abzudecken? Solche Besonderheiten sollte der Bieter ebenfalls im Mobilitätskonzept beschreiben, sofern relevant. Bei einem klassischen Werkschutzvertrag ist dies weniger ein Thema, aber es zeigt sich, dass das Konzept modular auf verschiedene Einsatzszenarien eingeht.
Letztlich soll das Mobilitäts- und Bestreifungskonzept dem Auftraggeber die Sicherheit geben, dass der Anbieter die Logistik des Sicherheitsdienstes durchdacht hat. Der Bieter sollte jede eingesetzte Fortbewegungsart aufführen (zu Fuß, Kfz-Typ, Fahrrad etc.), die Anzahl geplanter Fahrzeuge nennen und erläutern, wie diese ausgestattet und instandgehalten werden. Darüber hinaus sollte er einen schlüssigen Grundriss liefern, dass keine Bereiche unkontrolliert bleiben und die Reaktionsziele erreichbar sind. Ein hochwertiges Konzept wird eventuell sogar einen Lageplan mit Patrouillenrouten oder Postenstandorten enthalten, inklusive Zeiten – was zeigt, dass man operativ plant statt nur abstrakt verspricht. Für die Bewertung bedeutet dies: Anbieter, die hier detailreich und fundiert antworten, stechen positiv hervor, während vage Aussagen (“unsere Mitarbeiter bewegen sich je nach Bedarf”) als unzureichend gelten dürften.
Anforderungen an die Angebotsunterlagen (Eingabe durch Bieter)
Damit all die oben genannten Punkte greifbar werden, muss in der Ausschreibung klar definiert sein, was die Bieter in ihrem Konzept für Uniform, Ausrüstung und Mobilität einreichen sollen.
Üblicherweise verlangt man von jedem Teilnehmer eine strukturierte Darstellung, die folgende Inhalte umfasst:
Darstellung der Dienstkleidung (mit Abbildungen): Die Bieter sollen die vorgesehenen Uniformen für diesen Auftrag beschreiben und möglichst bebildern. Dazu gehört die Darstellung der verschiedenen Varianten (Sommer/Winter, Innen-/Außendienst, evtl. Unterschied zwischen normalem Wachmann und Objektleiter etc.). Fotos von bestehenden Uniformen des Unternehmens oder Musterabbildungen sind hilfreich; manche Bieter fügen Katalogauszüge ihrer Ausstatter bei. Wichtig ist, dass die Bewertungskommission sehen kann, ob die Uniform professionell aussieht und zum Einsatzort passt. In der Beschreibung sollten Details stehen wie: Farben, Schnitte, Position von Logos/Aufschriften, Qualität (z.B. “Jacke 65% Polyester, 35% Baumwolle, dunkelblau, mit reflektierendem ‘Security’-Schriftzug auf dem Rücken, Hemd weiß mit Clip-Krawatte für Empfangsdienst”). Falls der Auftraggeber bestimmte Farben oder einen Co-Branding-Wunsch hat, muss der Bieter das berücksichtigen und entsprechend präsentieren. Gegebenenfalls kann die Ausschreibung auch fordern, dass im Rahmen einer späteren Bieterdemonstration Originaluniformen vorgezeigt werden. In der schriftlichen Angebotsphase reichen aber Bilder und Beschreibungen, um zu beurteilen, ob die Kriterien (siehe Abschnitt 2) erfüllt werden.
Inventarliste der Ausrüstung: Ein Kernstück des Konzepts ist eine Liste aller Ausrüstungsgegenstände, die dem Sicherheitspersonal gestellt werden. Diese Liste muss die Pflichtausrüstung pro Mitarbeiter aufführen (also alles, was jeder einzelne Wachmann erhält: vom Funkgerät über Ausweis, Taschenlampe bis ggf. zum Pfefferspray, je nachdem) sowie zusätzliche Ausrüstung für besondere Posten oder Aufgaben. Es sollte klar hervorgehen, welche Artikel Standard für alle sind und welche nur unter bestimmten Umständen zum Einsatz kommen. Zum Beispiel kann der Bieter eine Tabelle beilegen: “Ausrüstungsgegenstände – Jedem Sicherheitsmitarbeiter wird zur Verfügung gestellt: 1 Handfunkgerät (Typ XYZ) mit Headset, 1 LED-Taschenlampe (120 Lumen, aufladbar), 1 Notizblock + Kugelschreiber, 1 dienstliches Smartphone mit Wächter-App, 1 Paar Schnittschutzhandschuhe, 1 kleine Erste-Hilfe-Tasche, 1 Warnweste.” Dann kann er darunter aufführen: “Zusätzlich je nach Posten/Aufgabe: Empfangsdienst – stationäres Telefon mit Direktleitung; Außendienst – Dienstfahrzeug (siehe Mobilitätskonzept) mit Kfz-Erste-Hilfe-Kasten und Feuerlöscher; Interventionskräfte – Handschellen und Reizstoffsprühgerät (Pfefferspray) sofern behördlich genehmigt; usw.” Natürlich muss dies auf den konkreten Auftrag zugeschnitten sein. Die Prüfer sollen anhand dieser Liste sofort erkennen, ob etwas Wichtiges fehlt oder ob der Bieter an alles gedacht hat. Die Liste sollte idealerweise auch Marken oder technische Spezifikationen enthalten, um die Qualität abschätzen zu können (z.B. “Motorola DP4400e Digitalfunk” – das signalisiert modernen Standard). Auch Fahrzeuge oder Fahrräder, sofern im Einsatz, gehören hier erwähnt mit Anzahl und Art.
Konzept zur Mobilität und Flächenabdeckung: In ihrem einzureichenden Konzept müssen die Bieter textlich (und ggf. grafisch) darlegen, wie sie das Objekt bestreifen und die geforderten Reaktionszeiten einhalten wollen. Dies umfasst die geplante Anzahl der Kräfte pro Schicht, deren Aufteilung (Stationärposten vs. Streifenposten), die Routen oder Kontrollintervalle und die eingesetzten Verkehrsmittel. Beispielsweise könnte ein Bieter schreiben: “Während der Geschäftszeit (6–18 Uhr) sind zwei Sicherheitsmitarbeiter auf ständiger Rundgang im Gebäude (Erdgeschoss und Obergeschosse getrennt), während ein dritter im Leitstand bleibt. Nachts (18–6 Uhr) fährt ein mobiler Sicherheitsmitarbeiter im 30-Minuten-Takt die Außenanlagen mit einem Elektrofahrzeug ab und kontrolliert 8 definierte Checkpoints; zusätzlich führt er um 22 Uhr und 2 Uhr einen Innen-Rundgang durch. Ein weiterer Mitarbeiter überwacht die Videoanlage und ist per Funk stets in Verbindung.” Solche Ausführungen zeigen konkret, wie der Dienst ablaufen soll. Die Ausschreibung kann verlangen, dass der Bieter auch Zeitansätze nennt (z.B. “maximale Interventionszeit 5 Minuten innerhalB der Liegenschaft” oder ähnliches) und Organisationspläne liefert. Auch der Umgang mit Ausfällen sollte hier beschrieben sein (siehe Abschnitt 4: Plan B bei Fahrzeugausfall, Personalbackup). Falls vom Auftraggeber gewünscht, könnte man fordern, dass der Bieter einen beispielhaften Dienstplan oder Ablaufplan beifügt, um die Personaleinsatzplanung transparent zu machen.
Strategie für Wartung und Ersatzbeschaffung: Die Angebotsunterlagen sollen auch darlegen, wie der Bieter die kontinuierliche Verfügbarkeit von Uniformen und Geräten sicherstellt. Hierzu gehört ein Plan, in welchem Rhythmus Uniformteile ersetzt werden (z.B. T-Shirts alle 6 Monate, Jacken jährlich, früher bei Bedarf) und wie die Reinigung erfolgt (intern/extern, wie oft). Ebenso soll beschrieben werden, wie Ausrüstung gewartet wird: z.B. “Funkgeräte werden wöchentlich geprüft und vierteljährlich von unserem Techniker gewartet; Fahrzeugwartung gemäß Herstellervorgaben; Akkus laden wir täglich und tauschen sie alle 12 Monate aus.” Typischerweise wird in Angeboten erwähnt, dass defekte Ausrüstung sofort gemeldet und kurzfristig ersetzt wird. Zum Beispiel: “Wir halten Reserve-Funkgeräte und -Ladegeräte vor Ort vor. Sollte ein Gerät ausfallen, wird es innerhalb von 24 Stunden ausgetauscht.” Gerade die oft zitierte 48-Stunden-Frist für Ersatzteile kann ein Kriterium sein – es zeigt, dass keine längeren Lücken entstehen. Der Bieter kann auch auf Partnerschaften mit Lieferanten hinweisen (etwa “Unsere Uniformen bezieht wir von Hersteller X, mit dem wir garantierte Lieferzeiten für Nachschub vereinbart haben”). All diese Angaben vermitteln dem Auftraggeber Vertrauen, dass der Dienstleister auch auf Dauer die versprochene Qualität halten kann und logistisches Geschick mitbringt.
Schulung in Gerätenutzung: Es ist sinnvoll, dass die Ausschreibung von den Bietern verlangt, kurz auf das Thema Schulung einzugehen. Selbst die beste Ausrüstung nützt wenig, wenn die Mitarbeiter nicht wissen, wie man sie richtig verwendet. Daher sollte das Konzept beinhalten, dass das Sicherheitspersonal im Umgang mit allen ausgegebenen Geräten geschult wird. Beispielsweise: “Alle Sicherheitskräfte erhalten bei Dienstantritt eine Einweisung in die Bedienung der Funkgeräte, des Wächterkontrollsystems und ggf. der Bodycams. Wiederholungsschulungen finden vierteljährlich statt.” Gerade bei neuen Technologien oder optionalen Geräten (z.B. Pfefferspray – da ist ein Sachkundenachweis nötig, oder Defibrillator – da braucht es Training) muss der Anbieter sicherstellen, dass geschultes Personal eingesetzt wird. Die Bieter können hier auch auf ihr allgemeines Aus- und Fortbildungskonzept verweisen (das ist oft ein eigener Teil im Angebot), aber ein paar Sätze im Ausrüstungskonzept dazu zeigen, dass man das Thema ernst nimmt.
Optional: Vorführung von Mustern: Oft wird in der Ausschreibung erwähnt, dass der Auftraggeber sich vor Zuschlagserteilung ein genaueres Bild machen will – sei es durch Bieterpräsentationen, Musterschau oder Probetragen. Man kann die Bieter darauf hinweisen, dass sie im Falle einer Präsentation Beispiel-Uniformen und wichtige Geräte physisch zeigen sollen. Im schriftlichen Angebot kann der Bieter z.B. anbieten: “Gerne präsentieren wir Ihnen in einer Live-Demo unsere Uniformkollektion sowie das verwendete technische Equipment.” Dies ist kein Muss in der schriftlichen Phase, aber ein Pluspunkt, wenn der Bieter Bereitschaft zur Transparenz signalisiert. Einige Auftraggeber fordern sogar ausdrücklich, dass der Bestbieter vor Vertragsabschluss eine Musteruniform in passender Größe stellt oder ein Probetagen organisiert, um z.B. Passform und Tragegefühl zu prüfen. Entsprechende Hinweise könnten in der Ausschreibung stehen.
Durch diese klaren Anforderungen an die Angebotseinreichung wird gewährleistet, dass die Konzepte der Bieter vergleichbar und überprüfbar sind. Der Auftraggeber erhält harte Fakten (z.B. welche Marke von Funkgerät, wie viele Fahrzeuge, welche Textilqualität etc.), anstatt nur allgemein gehaltene Versprechen. Alles, was der Bieter in diesem Konzept zusagt, kann später vertraglich eingefordert werden. Sollte er also z.B. schreiben “jeder Mitarbeiter erhält ein Dienst-Smartphone mit Notruf-App”, so wird das Teil der Leistung, und das erhöht auch die Verlässlichkeit der Angebote. Zudem filtert diese Anforderung weniger seriöse Bieter aus: Wer kein ausgearbeitetes Konzept vorlegen kann, wird schnell auffallen und schlechte Bewertungen bekommen. Es schützt somit den Auftraggeber davor, an jemanden zu vergeben, der möglicherweise an der Ausrüstung spart oder keinen Plan hat, und erst hinterher würde auffallen, dass z.B. keine einheitliche Kleidung vorhanden ist. Insgesamt verbessern diese Submissionserfordernisse die Qualität und Aussagekraft der Angebote erheblich.
Bewertungskriterien im Ausschreibungsprozess
Nachdem die Bieter ihre Konzepte für Uniform, Ausrüstung und Mobilität eingereicht haben, muss der Auftraggeber sie bewerten und vergleichen. Daher sollten in den Ausschreibungsunterlagen Bewertungskriterien und Gewichtungen für diesen Aspekt festgelegt werden, oft als Teil der technischen Wertung.
Im Folgenden ein beispielhaftes Schema, wie solche Kriterien aussehen könnten (inkl. möglicher Punkteverteilung und Bewertungsaspekte):
Kategorie | Bewertungskriterien und Punkte (Beispiel) |
---|---|
Uniform-Professionalität | Max. Punktzahl: 10 – Schwerpunkt: Qualität und Angemessenheit der vorgeschlagenen Dienstkleidung. Bewertet wird, ob die Uniformen einen professionellen, einheitlichen Eindruck machen und zum Objekt passen. Kriterien: Schnitt und Passform (gibt es alle erforderlichen Größen, wird auf Tragekomfort eingegangen?), Sichtbarkeit (sind für relevante Posten Warnwesten/Reflexelemente vorgesehen?), Anpassungsfähigkeit (z.B. Wechselkleidung für Wetterwechsel). Höchstpunktzahl erhält ein Bieter, der überzeugende Uniformkonzepte für alle Szenarien vorlegt – z.B. formelle Kleidung für Empfangsdienst und robuste Uniform für Streife – jeweils sauber gebrandet und funktional. Punkteabzug gibt es, wenn Uniformteile fehlen oder nicht zum Einsatzzweck passen (z.B. nur Anzug angeboten, obwohl Außenposten bei Nacht – unpraktisch), oder wenn Zweifel an der Pflegestrategie bestehen (kein Wort zu Ersatzbeschaffung/Reinigung). |
Ausrüstungs-Funktionalität | Max. Punktzahl: 10 – Schwerpunkt: Vollständigkeit und Modernität der Ausrüstung. Geprüft wird, ob der Bieter alle geforderten Ausrüstungsgegenstände abdeckt (Pflichtliste erfüllt) und ob die vorgeschlagenen Geräte dem Stand der Technik entsprechen und leicht handhabbar sind. Beispiel: Ein Anbieter, der digitale Funkgeräte, ein elektronisches Wächterkontrollsystem, aktuelle Erste-Hilfe-Mittel und ggf. innovative Tools (Bodycam, GPS-Tracker) aufführt, würde hoch punkten. Fehlen wichtige Positionen (etwa kein Funkgerät erwähnt, keine Taschenlampe), gibt es starke Abzüge. Auch das Thema Benutzerfreundlichkeit fließt ein – eine einfache, praxiserprobte Ausrüstung wird favorisiert gegenüber komplizierten Lösungen ohne Trainingskonzept. |
Mobilitäts-Konzept Realisierbarkeit | Max. Punktzahl: 10 – Schwerpunkt: Realistische und effektive Abdeckung des Geländes. Die Wertungsrichter schauen, ob der Bieter nachvollziehbar darlegt, wie er das Objekt lückenlos bestreifen will und ob die Anzahl der Wachleute/Fahrzeuge dafür ausreicht. Volle Punkte bekommt ein Konzept, das klar zeigt, dass keine Bereiche ungesichert bleiben und dass die Reaktionszeiten eingehalten werden können (z.B. durch Nennung konkreter Zeiten pro Streckenabschnitt). Ist das Objekt groß und der Bieter plant zu wenige Kräfte oder keinen fahrbaren Untersatz, wird dies als unrealistisch angesehen und entsprechend schlechter bewertet. Positiv wirken durchdachte Aspekte wie Reservestrategien (Ersatzfahrzeug, Springereinsatz bei Personalausfall) – diese zeigen Professionalität und werden die Punktzahl heben. |
ESG & Innovation | Max. Punktzahl: 5 – Schwerpunkt: Umweltfreundlichkeit und innovative Extras. Hier werden Pluspunkte für Angebote vergeben, die über den Standard hinausgehen. Zum Beispiel der Einsatz von Niedrig-Emissionen-Transportmitteln (Elektroauto, E-Bike etc.) wird honoriert, da er den Umweltzielen entspricht. Auch digitale Lösungen (z.B. eine Wachmann-Tracking-App mit Live-Ortung, elektronische Berichtsführung statt Papier) und zusätzliche Sicherheitsfeatures (z.B. modernes Zugangskontrollgerät, Drohneneinsatz für Geländeüberwachung) fallen unter Innovation. Da diese Kategorie geringer gewichtet ist, gibt sie den Ausschlag vor allem bei engem Rennen – ein innovativer, “grüner” Anbieter kann sich hier abheben. |
Betriebliche Zuverlässigkeit | Max. Punktzahl: 5 – Schwerpunkt: Belastbarkeit des Konzepts im laufenden Betrieb. Bewertet wird, ob der Bieter Vorsorge für Wartung, Ersatz und Support getroffen hat. Hat er z.B. erwähnt, dass es einen Pool an Ersatzuniformen gibt? Gibt es einen Wartungsplan für Geräte und Fahrzeuge? Wie stellt er sicher, dass auch nach 2 Jahren Vertrag noch alle Funkgeräte funktionieren? Ein Anbieter, der hier klare Aussagen macht (“wir halten 10% Geräte als Backup vor, tägliche Funktionskontrollen, jährliche Inspektion durch Techniker”) wird volle Punkte bekommen. Vage oder fehlende Angaben (“Geräte werden bei Bedarf ersetzt”) führen zu Abwertung, da dies Zweifel an der künftigen Leistung aufkommen lässt. Ebenfalls ein Aspekt: interne Qualitätskontrollen beim Anbieter – also ob er selbst regelmäßig überprüft, ob Personal korrekt uniformiert ist und Ausrüstung trägt. Wenn der Bieter z.B. schreibt, dass sein Objektleiter monatlich eine Uniform- und Ausrüstungskontrolle durchführt, ist das ein Zeichen von Eigeninitiative und bringt Pluspunkte. |
(Die obigen Punkte sind beispielhaft; tatsächliche Gewichtungen können variieren. Wichtig ist eine transparente Bewertungsskala, die den Bietern diese Schwerpunkte signalisiert.)
Durch solche festgelegten Kriterien kann der Auftraggeber die eingereichten Konzepte systematisch und fair bewerten. Jeder Bieter erhält in diesen Kategorien eine Note, und man kann sie tabellarisch vergleichen. So gewinnt nicht unbedingt der billigste Anbieter, sondern derjenige mit dem stimmigsten und qualitativ besten Konzept. Gerade im deutschen Vergaberecht ist es üblich, solche Kriterien vorab bekanntzugeben, damit Bieter ihre Angebote gezielt darauf ausrichten. Man wird merken: Wenn z.B. “ESG & Innovation” Punkte bringt, werden ambitionierte Bieter hier entsprechende Maßnahmen präsentieren; wenn “Uniformprofessionalität” ein eigenes Kriterium ist, werden sie viel Sorgfalt auf Fotos und Beschreibungen der Kleidung verwenden. Das nützt am Ende dem Auftraggeber, da die Qualität der angebotenen Leistung steigt.
Pflichten nach Zuschlagserteilung (Vertragliche Umsetzung)
Nachdem der Zuschlag erteilt ist, müssen die im Konzept beschriebenen Maßnahmen in die Praxis umgesetzt werden. Die Ausschreibung und der spätere Vertrag sollten daher verbindliche Pflichten für den Auftragnehmer festschreiben, damit die zugesagten Standards während der gesamten Vertragslaufzeit eingehalten werden.
Wichtige Punkte sind:
Einkleidung und Ausrüstung vor Dienstbeginn: Noch bevor der Sicherheitsdienst seinen Betrieb beim Auftraggeber aufnimmt, muss der Dienstleister sicherstellen, dass alle eingesetzten Mitarbeiter vollständig ausgestattet sind. Das bedeutet, es gibt eine Checkliste zur Einsatzvorbereitung, nach der vor dem ersten Diensttag jeder Mitarbeiter seine komplette Uniform-Ausstattung und Ausrüstung erhalten hat. Idealerweise wird dies dokumentiert (z.B. jeder Mitarbeiter quittiert den Erhalt von 2 Hemden, 2 Hosen, 1 Jacke, 1 Paar Schuhe, Funkgerät Nr. X, usw.). Der Vertrag sollte fordern, dass eine solche Ausstattungsliste geführt wird und auf Verlangen dem Auftraggeber gezeigt werden kann. Ebenso müssen alle technischen Vorbereitungen abgeschlossen sein: Funkgeräte programmiert, ggf. ein Frequenznutzungsvertrag vorliegend, Streifen-Wegpunkte (RFID-Tags) im Objekt installiert, Fahrzeuge zugelassen und vor Ort. Sollte der Sicherheitsdienst neue Mitarbeiter auf dem Objekt einsetzen, gilt Entsprechendes: auch diese müssen vor ihrem ersten Einsatz ausgestattet und eingewiesen sein. Diese Phase ist wichtig, um einen reibungslosen Start zu gewährleisten – der Auftraggeber kann dazu z.B. im Vertrag festlegen, dass eine gemeinsame Begehung vor Dienstbeginn stattfindet, bei der überprüft wird, ob Personal, Uniform und Gerät dem Konzept entsprechen.
Schichtvorbereitung und Übergabe: In den laufenden Betrieb integriert, sollte es Routinen geben, die sicherstellen, dass Uniform und Ausrüstung jederzeit in Schuss sind. Hierzu kann der Vertrag bestimmte Abläufe vorschreiben, zum Beispiel: “Der Auftragnehmer verpflichtet sich, vor Schichtbeginn eine Sichtprüfung der Uniformen und mitgeführten Ausrüstung bei jedem Mitarbeiter durchzuführen.” Oft übernimmt das der diensthabende Supervisor oder Objektleiter. Dadurch wird sichergestellt, dass kein Wachmann etwa ohne Ausweis oder mit defektem Funkgerät auf Posten geht. Falls dem Auftraggeber wichtig, könnte man auch festlegen, dass immer Reserveausrüstung am Objekt vorhanden sein muss – z.B. ein Ersatzfunkgerät im Wachraum, falls eines spontan ausfällt; oder ein Satz Ersatzuniform (in gängigen Größen) deponiert, falls Kleidung stark verschmutzt oder beschädigt wird. Solche Feinheiten hängen vom Risiko und Umfang ab, aber sie können Bestandteil der Qualitätsmaßnahmen sein.
Regelungen zur Pflege und zum Ersatz: Das Konzept enthielt ja bereits eine angedachte Wartungs-/Ersatzstrategie; der Vertrag muss diese verbindlich machen. Beispielsweise kann eine Klausel lauten: “Der Auftragnehmer stellt sicher, dass die Dienstkleidung der Sicherheitsmitarbeiter stets sauber und intakt ist. Abgenutzte oder defekte Uniformteile werden unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 2 Wochen, kostenfrei ersetzt. Jeder Mitarbeiter hat jederzeit mindestens zwei vollständige Garnituren zur Verfügung.” Ähnliches für Ausrüstung: “Defekte Ausrüstungsgegenstände sind innerhalb von 48 Stunden zu reparieren oder zu ersetzen. Sollte ein Ersatz länger dauern, stellt der Auftragnehmer ein gleichwertiges Backup zur Verfügung.” – Solche Formulierungen gewährleisten, dass im Problemfall schnell gehandelt wird. Bei Fahrzeugen könnte man festlegen: “Ein turnusmäßiger Service gemäß Herstellervorgaben ist durchzuführen und Nachweise sind auf Verlangen vorzulegen. Im Falle eines Ausfalls des Einsatzfahrzeugs ist binnen 24 Stunden ein Ersatzfahrzeug bereitzustellen.” Weiterhin kann man spezifische Intervalle vorschreiben, z.B. “Funkgeräte-Akkus sind alle 12 Monate auszutauschen” oder “Wächterkontroll-Daten sind monatlich zu sichern und zu prüfen”. Dies mag detailreich erscheinen, aber es schützt den Auftraggeber davor, dass die Dienstqualität schleichend absinkt, weil z.B. Ausrüstung nicht gepflegt wird.
Kontroll- und Auditrechte des Auftraggebers: Der Vertrag sollte dem Auftraggeber das Recht einräumen, jederzeit die Einhaltung der Ausstattungsstandards zu kontrollieren. Praktisch heißt das: Der Auftraggeber kann unangekündigt prüfen, ob die Wachpersonen korrekt uniformiert sind (z.B. “Stichprobenkontrolle der Dienstkleidung”), ob sie den Dienstausweis sichtbar tragen, ob die mitgeführte Ausrüstung vollständig und funktionstüchtig ist. Auch das Fahrzeug kann inspiziert werden (z.B. ob es sauber und mit allen geforderten Utensilien ausgestattet ist). Ebenso kann der Auftraggeber Einblick in Patrouillennachweise verlangen oder eine Vorführung der Ausrüstung (Test des Funkgeräts, Blick in den Notfallrucksack etc.) fordern. Wichtig ist, dass der Vertrag festhält, dass der Auftragnehmer bei begründeten Beanstandungen sofort nachbessern muss. Beispielsweise: “Wird festgestellt, dass ein Sicherheitsmitarbeiter nicht die vereinbarte Uniform trägt oder Ausrüstungsgegenstände fehlen, ist dies vom Auftragnehmer binnen 24 Stunden zu korrigieren. Wiederholte Verstöße berechtigen den Auftraggeber zur Vertragsstrafe oder letztlich zur außerordentlichen Kündigung.” Solche Mechanismen (z.B. Vertragsstrafen bei Verstößen) kann man definieren, um den Druck aufrechtzuerhalten. Eine mildere Form ist ein im Konzept erwähnter Malus- oder Punktesystem, wie im EASA-Beispiel, wo kontinuierliche Qualitätsmängel zu prozentualen Abzügen führen können. In jedem Fall sollten die Kontrollmöglichkeiten klar benannt sein.
Leistungsmonitoring: Einige Aspekte des Uniform-/Ausrüstungskonzepts lassen sich auch in Kennzahlen gießen, die fortlaufend überwacht werden. So könnte man einen Key Performance Indicator (KPI) definieren wie “Anteil der eingesetzten Sicherheitskräfte mit vollständiger und korrekter Dienstkleidung = 100%”. Oder “Alle geplanten Patrouillen pro Schicht durchgeführt = 95% (5% Ausnahmen z.B. bei Alarm-Einsatz)”. Auch “Durchschnittliche Alarm-Reaktionszeit ≤ X Minuten” wäre ein KPI, der das Mobilitätskonzept betrifft. Solche KPIs würden im Vertrag festgelegt und regelmäßig überprüft. Erreicht der Dienstleister die Zielwerte nicht, greift ein Gespräch oder Mechanismus zur Verbesserung. Das hält das Bewusstsein hoch, dass die Uniform und Ausrüstung kein Einmalevent sind, sondern kontinuierlich bewertet werden. Der Vertrag kann festlegen, dass der Auftragnehmer z.B. quartalsweise einen Bericht vorlegt, der u.a. beinhaltet: Übersicht der ausgeteilten Uniformstücke (und ggf. Ersatzbeschaffungen), Wartungsprotokolle der Geräte, Ausfallzeiten von Fahrzeugen, Ergebnisse von internen Qualitätskontrollen. Mit diesen Informationen kann der Auftraggeber im Regelmeeting (vorgeschrieben oft monatlich oder vierteljährlich) die Lage besprechen.
Nachrüstung und Anpassung während der Vertragslaufzeit: Über mehrere Jahre hinweg können sich Anforderungen ändern oder neue Technologien verfügbar werden. Der Vertrag sollte daher zumindest offen formuliert sein, dass Verbesserungen im Sinne des Konzepts zulässig oder erwünscht sind. Beispielsweise könnte eine Klausel aufgenommen werden: “Sollten sich im Vertragsverlauf neue sicherheitstechnische Möglichkeiten ergeben oder Änderungen der Gesetzeslage eintreten, werden Auftraggeber und Auftragnehmer gemeinsam Anpassungen des Uniform-, Ausrüstungs- und Mobilitätskonzepts besprechen, die die Leistungsqualität erhöhen oder rechtliche Konformität sicherstellen.” Konkret: Sollte z.B. in Jahr 2 der Vertragspartner einen neuen, effizienteren Funkgerätetyp einführen wollen, kann das abgestimmt und genehmigt werden. Oder es tritt eine Pandemie ein und plötzlich sind zusätzliche PSA (Masken, Handschuhe) nötig – dann muss klar sein, wie das gehandhabt wird (im BDSW-Leitfaden wurde z.B. festgehalten, dass in solchen unvorhersehbaren Fällen der Auftraggeber entweder die Ausrüstung stellt oder die Kosten übernimmt). Diese Flexibilität sicherzustellen, ist im beiderseitigen Interesse. Der Auftragnehmer bleibt verpflichtet, Mindestandards nicht zu unterschreiten, aber Verbesserungen oder notwendige Erweiterungen sind möglich.
Es sorgen die Pflichten nach Zuschlag dafür, dass das im Angebot beschriebene Konzept für Uniform, Ausrüstung und Mobilität vertraglich bindend wird und während der gesamten Leistungserbringung gelebt wird. Der Auftraggeber erhält Kontrollinstrumente an die Hand, um die Qualität zu überprüfen, und der Auftragnehmer hat klare Vorgaben, was von ihm erwartet wird (z.B. immer genügend Uniformen auf Lager, regelmäßiger Austausch, sofortiges Reagieren auf Defekte). Wenn beide Seiten dieses Konstrukt ernst nehmen, führt es dazu, dass zu jedem Zeitpunkt im Vertrag gilt: Die Sicherheitskräfte sind sichtbar einsatzbereit und ausgerüstet. Man wird keine Situation erleben, in der z.B. ein Sicherheitsmitarbeiter sagt “Ich konnte den Vorfall nicht melden, mein Funk war kaputt” – weil der Anbieter solche Fälle abgedeckt hat. Und der Auftraggeber kann mit Recht jederzeit stolz auf “seine” Sicherheitsmannschaft verweisen, die professionell aussieht und professionell agieren kann.