Prozess- und Kommunikationshandbuch
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Prozess- und Kommunikationshandbuch
Bei der Unternehmenssicherheit sind eine standardisierte Aufgabenausführung und eine klare, zeitnahe Berichterstattung unerlässlich. Sicherheitsteams stehen an der Schnittstelle zu verschiedenen Beteiligten – von Empfang und Facility Management über Notdienste bis hin zur Führungsebene des Kunden – daher haben Einheitlichkeit und Klarheit oberste Priorität. Ein formal dokumentiertes Prozess- und Kommunikationshandbuch schafft diese Einheitlichkeit, indem es genau festlegt, wie das Sicherheitspersonal Aufgaben ausführt, kommuniziert und Vorfälle bearbeitet. Ohne ein solches Handbuch können Reaktionen unkoordiniert und ad-hoc erfolgen, was zu Missverständnissen, Leistungslücken oder sogar rechtlichen sowie reputationsbezogenen Risiken führt. Tatsächlich rühren viele Streitigkeiten in Sicherheitsdienstleistungsverträgen von Fehlkommunikation, unerfüllten Erwartungen oder übersehenen prozeduralen Details her. Ein gut ausgearbeitetes Handbuch hingegen stellt sicher, dass alle Parteien von Anfang an dieselben Erwartungen und Abläufe teilen.
Die Forderung eines Prozess- und Kommunikationshandbuchs bereits in der Ausschreibungsphase zwingt Bieter dazu, einen strukturierten, professionellen Betriebsansatz nachzuweisen. Das Handbuch wird de facto zu einem verbindlichen Vertragsbestandteil, der regelmäßig aktualisiert und im täglichen Betrieb als Leitfaden genutzt wird. Es unterstützt eine effiziente Einarbeitung des neuen Sicherheitsdienstleisters (indem es die anfängliche Schulung und die Einrichtung vor Ort anleitet), erleichtert Audits der Sicherheitsorganisation und trägt durch klar definierte Abläufe und Berichtsstandards zur Einhaltung von Service Level Agreements (SLAs) bei. Zusammengefasst stellt die Forderung nach einem solchen Handbuch in Sicherheits-Ausschreibungen sicher, dass der gewählte Dienstleister von Beginn an eine konsistente Leistung, eine schnelle Vorfallbewältigung und eine professionelle Kommunikation entsprechend den Anforderungen des Auftraggebers erbringen kann.
Kerninhalte des Handbuchs
Das Prozess- und Kommunikationshandbuch muss zwar detailliert, gleichzeitig aber übersichtlich für den täglichen Gebrauch gestaltet sein. Es sollte alle kritischen Aspekte der Abläufe und Informationswege abdecken. Wesentliche Inhaltsbereiche sind unter anderem:
Standard-Arbeitsanweisungen (SOPs)
Das Herzstück des Handbuchs bilden die Standard-Arbeitsanweisungen (Standard Operating Procedures, SOPs) – schrittweise Anleitungen für routinemäßige Sicherheitsaufgaben und Zuständigkeiten. Sie umreißen z. B. Postenaufgaben und Schichtroutinen (etwa Öffnungs-/Schließabläufe, Rundgangsmuster, Zeitpläne für die Leitstellenüberwachung), um jederzeit eine einheitliche Abdeckung sicherzustellen. Ebenso decken sie Vorgaben zur Besucherabfertigung ab, einschließlich Ausweiskontrollen, Ausgabe von Besucherausweisen, An- und Abmeldung sowie Begleitregeln, sodass Empfang und Sicherheitsdienst Besucher einheitlich behandeln. Die SOPs legen ferner die Schlüsselverwaltung fest (Ausgabe, Nachverfolgung und Rückgabe von Schlüsseln oder Zutrittskarten pro Schicht) sowie die Übergabeprozesse zwischen Schichten, um Lücken in der Zutrittskontrolle auszuschließen. Auch Verfahren für spezielle Anlagen sind enthalten – beispielsweise die Überwachung von Brandmeldezentralen und das korrekte Reagieren auf Alarme (Alarmquittierung, Ursachenprüfung, Abschaltung/Rückstellung der Systeme und Benachrichtigung der Behörden bei Bedarf). Zudem wird der Umgang mit Fremdfirmen, Lieferungen und Technikern beschrieben: Etwa, wie Wachpersonal Arbeitsaufträge prüft, Ausweise kontrolliert und solches Drittpersonal vor Ort beaufsichtigt bzw. dokumentiert.
Jede SOP sollte an das Risikoprofil und die betrieblichen Gegebenheiten des Objekts angepasst sein. So könnte das Handbuch für ein Hochsicherheitsobjekt strengere Eingangskontrollen oder den Einsatz von Metalldetektoren vorsehen, während bei einem Bürogebäude eher auf Besucherempfang und angemessenes Auftreten Wert gelegt wird. Sämtliche Routinetätigkeiten und szenariobasierte Aufgaben sind kodifiziert, damit jeder Wachmitarbeiter oder Vorgesetzte nachschlagen kann, was in einer bestimmten Situation von ihm erwartet wird. Bemerkenswert ist, dass deutsche Qualitätsstandards objektbezogene Dienstanweisungen verlangen, die „alle Einzelheiten regeln, die sich aus der im Vertrag geregelten Dienstleistungsanforderung ergeben, insbesondere Festlegungen zum Personaleinsatz, zum spezifischen Arbeitseinsatz sowie zur Zeitdauer der Sicherheitsdienstleistung“. In der Praxis übersetzt der SOP-Abschnitt des Handbuchs diese Anforderungen in konkrete Handlungsanweisungen, sodass kein Aspekt der täglichen Sicherheitsarbeit im Unklaren bleibt.
Vorfallmanagement-Prozess
Ein umfassendes Handbuch definiert, wie Sicherheitsvorfälle erkannt, gemeldet und eskaliert werden. Üblicherweise beginnt es mit der Klassifizierung von Vorfällen nach Schweregrad oder Kategorie – z. B. niedrig (geringfügige Vorfälle wie kleinere Erste-Hilfe-Fälle oder Fehlalarme), mittel (Sicherheitsverstöße, verdächtige Beobachtungen) und kritisch (Brand, Einbruch, Bedrohung für Leib und Leben). Für jede Kategorie legt das Handbuch Schritt-für-Schritt-Reaktionsmaßnahmen vom Erkennen des Vorfalls bis zu seiner Lösung fest. Dazu gehören Sofortmaßnahmen (z. B. Evakuierung einleiten, Rettungsdienst alarmieren, Erste Hilfe leisten) sowie Folgeschritte (Absicherung des Bereichs, Beweissicherung, Befragung von Zeugen etc.). Von besonderer Bedeutung ist, dass der Prozess an jeder Stufe Dokumentationspflichten vorsieht: Das Personal muss Vorfalldetails mit standardisierten Formularen oder per digitaler App protokollieren – inklusive Uhrzeit, Ort, beteiligten Personen, Beschreibung des Geschehens und ergriffenen Maßnahmen.
Es sind klare Eskalationswege vorgegeben. Bei einem mittleren Vorfall informiert eine Sicherheitskraft typischerweise zunächst den Schichtleiter, der dann die Sicherheits-Leitstelle benachrichtigt. Bei einem kritischen Ereignis hingegen kann vorgeschrieben sein, dass umgehend sowohl die Leitstelle als auch der Sicherheitsmanager des Kunden alarmiert werden – parallel zur sofortigen Einbindung externer Stellen wie Polizei, Feuerwehr oder Rettungsdienst. Ablaufschemata im Handbuch veranschaulichen, wer wen informiert – z. B. Wachkraft → Schichtleiter → Leitstelle → Ansprechpartner des Kunden –, damit im Ernstfall keine Zeit durch Unklarheiten über die Weisungskette verloren geht. Den Schweregraden der Vorfälle sind meist Eskalationsmatrizen zugeordnet, die festlegen, welche Führungskräfte oder externen Behörden auf den jeweiligen Stufen informiert werden müssen.
Das Handbuch sollte außerdem in bestehende Notfall- oder Alarmpläne des Kunden und geltende Vorschriften eingebunden sein. Beispielsweise müssen die Abläufe des Sicherheitsdienstes im Notfall mit dem Notfall- und Evakuierungskonzept des Auftraggebers verzahnt sein (z. B. Nutzung derselben Fluchtwege und Sammelplätze, identische Alarmierungsketten). Indem alles definiert wird – vom ersten Erkennen bis zum abschließenden Bericht – ermöglicht das Handbuch eine koordinierte und wirkungsvolle Reaktion. Das Ziel ist, Schaden und Ausfallzeiten im Ereignisfall zu minimieren und dabei durchgehend eine klare Kommunikation sicherzustellen. Gut definierte Vorfallprozesse helfen auch bei der Nachbereitung und stetigen Verbesserung, da jeder Zwischenfall nach festgelegtem Muster dokumentiert und analysiert wird.
Kommunikations- und Eskalationsstruktur
Eine effiziente Kommunikation ist das Rückgrat des Sicherheitsbetriebs; folglich muss das Handbuch genau festlegen, wie Informationen zwischen dem Sicherheitspersonal, dem Management und dem Kunden fließen. Dies beginnt bei täglichen Routinen wie Schichtberichten und Schichtübergaben: Das Handbuch sollte vorschreiben, dass die abgehende Schicht der ankommenden Schicht alle Vorkommnisse oder besonderen Beobachtungen meldet – idealerweise anhand eines standardisierten Protokolls oder einer Checkliste, um sicherzustellen, dass nichts übersehen wird. Zudem sollten Vorlagen für Tagesberichte vorhanden sein, in denen Wachkräfte absolvierte Rundgänge, Auffälligkeiten und etwaige Zwischenfälle festhalten.
Das Handbuch definiert die Kommunikationshierarchie klar. Eine typische Hierarchie könnte etwa lauten: Sicherheitsmitarbeiter → Schichtleiter → Leitstelle/Objektmanager → Sicherheitsansprechpartner des Auftraggebers. Die Kommunikationspflichten jeder Rolle sind dabei beschrieben. So melden Wachkräfte Routineangelegenheiten an ihren Vorgesetzten, eskalieren aber kritische Alarme direkt an die 24/7-Leitstelle. Der Leitstellenoperator informiert seinerseits bei gravierenden Vorfällen den benannten Sicherheitsverantwortlichen des Kunden gemäß Eskalationsplan. Eine solche Berichtsstruktur ist im Wesentlichen „eine Hierarchie zur Verbreitung von Informationen“ und spiegelt oft die Weisungskette wider. Da das Personal genau weiß, wen es in welcher Situation zu kontaktieren hat, können Informationen ohne Verwirrung oder Verzögerung weitergegeben werden.
Das Handbuch listet zudem alle eingesetzten Kommunikationsmittel und -protokolle auf. Dazu zählen etwa die Nutzung von Funkgeräten (mit festgelegten Rufzeichen/Kanälen), Telefonen oder Handys, E-Mail-Benachrichtigungen und ggf. spezieller Incident-Management-Software oder Meldeapps. Es werden Richtlinien vorgegeben, wann welcher Kommunikationskanal zu nutzen ist – zum Beispiel sind dringende Angelegenheiten umgehend per Funk oder Telefon zu melden, während nicht zeitkritische Informationen im schriftlichen Wachbuch oder über eine sichere digitale Plattform festgehalten werden können. Gegebenenfalls definiert das Handbuch auch Regeln für den Einsatz sicherer digitaler Plattformen für die Berichtslegung und den Informationsaustausch mit dem Auftraggeber (z. B. ein gemeinsames Vorfalls-Tracking-System oder ein Kundenportal), einschließlich Zugriffsrechten und Datenschutzmaßnahmen für diese Systeme.
Ein zentraler Bestandteil der Kommunikation ist das Eskalationsschema bzw. eine Kontaktmatrix. Das Handbuch sollte als Schnellreferenz eine Tabelle aller wichtigen Ansprechpartner (sowohl auf Seiten des Dienstleisters als auch des Kunden) und der Umstände enthalten, unter denen diese zu kontaktieren sind. So könnte festgelegt sein: Wenn das Zutrittskontrollsystem ausfällt, IT-Support und Objektleitung informieren; bei Presseanfragen den Unternehmenssprecher einschalten etc. Damit ist sichergestellt, dass selbst seltene Situationen einen definierten Kommunikationspfad haben. Durch das Festlegen, wer wann wie zu benachrichtigen ist, trägt das Handbuch zu Transparenz und Reaktionsschnelligkeit bei. Kein Vorfall “gerät durchs Raster”, nur weil Unklarheit über Meldewege besteht. Der strukturierte Ansatz fördert auch die Rechenschaftspflicht – jede Ebene weiß um ihre Pflicht, Informationen an die nächsthöhere Stelle weiterzugeben, wenn ein Problem ihre Kompetenz übersteigt.
Abstimmung mit dem Auftraggeber
Da der Sicherheitsdienst in enger Verzahnung mit der Organisation des Auftraggebers agiert, sollte das Handbuch festhalten, wie Dienstleister und Kunde ihre Zusammenarbeit koordinieren. Zunächst werden klare Ansprechpartner auf beiden Seiten benannt: Der Sicherheitsdienstleister bestimmt z. B. einen Account Manager oder Objektleiter als primären Kontakt, und der Auftraggeber benennt seinerseits einen zuständigen Vertrags- bzw. Sicherheitsbeauftragten. Sämtliche offizielle Kommunikation (abseits der täglichen Berichte) soll über diese definierten Kontaktpersonen laufen, um Verbindlichkeit und Nachverfolgbarkeit sicherzustellen. Dazu gehört auch ein Protokoll für regelmäßige Abstimmungen. Häufig sehen Verträge planmäßige Besprechungen vor – etwa eine Auftaktbesprechung zum Start des Auftrags und danach monatliche oder vierteljährliche Review-Meetings. Das Handbuch sollte sich zu solchen Regelmeetings zur Leistungsüberprüfung (KPI-Reviews) verpflichten, in denen Dienstleister und Kunde wichtige Kennzahlen, aufgetretene Vorfälle und eventuellen Anpassungsbedarf besprechen. Allgemein gilt, dass regelmäßige Abstimmungen und transparente Berichterstattung Missverständnissen wirksam vorbeugen.
Ein solides Handbuch legt zudem fest, wie Reklamationen oder Leistungsabweichungen behandelt werden. Wenn der Auftraggeber eine Beanstandung hat (z. B. bezüglich des Verhaltens eines Sicherheitsmitarbeiters oder einer Lücke im Prozess), beschreibt das Handbuch den Eskalationsweg innerhalb des Dienstleister-Unternehmens (etwa zum Account Manager oder zum regionalen Einsatzleiter) sowie Fristen für die Reaktion oder Fehlerbehebung. Diese Klarheit gibt dem Kunden die Sicherheit, dass es einen geordneten Prozess gibt, um Probleme aufzugreifen und den Service kontinuierlich zu verbessern.
Änderungsmanagement ist ein weiterer Aspekt: Das Handbuch kann darlegen, wie Änderungen des Leistungsumfangs oder der Objektbedingungen kommuniziert und vereinbart werden. Plant der Auftraggeber beispielsweise bauliche Maßnahmen, die die Sicherheitsposten beeinflussen, sollte eine gemeinsame Planungssitzung stattfinden, um die Prozesse entsprechend anzupassen. Ebenso sind Übergaben bei Vertragswechseln kritisch. Zu Beginn eines neuen Auftrags (oder bei einem Dienstleisterwechsel) sollten der neue Dienstleister, der alte Dienstleister (falls vorhanden) und der Kunde ein Handover-Meeting abhalten, um Know-how, Schlüssel, Ausrüstungen und Informationen zu laufenden Vorgängen zu übergeben. Das Handbuch könnte hierfür eine Übergabe-Checkliste vorsehen, um die Kontinuität der Sicherheitsmaßnahmen zu gewährleisten.
Schließlich kann die Abstimmung mit dem Auftraggeber auch eine gemeinsame Dokumentation umfassen. Das Handbuch könnte etwa Muster für gemeinsam genutzte Formulare beifügen oder darauf verweisen – zum Beispiel ein Besucherbuch, das sowohl von der Empfangskraft des Kunden als auch vom Wachpersonal unterzeichnet wird, oder ein Vorfallprotokoll, das dem Sicherheitsverantwortlichen des Kunden online zugänglich gemacht wird. Der Einsatz solcher abgestimmter Formulare oder digitaler Tools (z. B. einer geteilten SharePoint-Liste für Tagesberichte) kann die Zusammenarbeit deutlich erleichtern. Insgesamt verfolgt dieser Abschnitt das Ziel, einen partnerschaftlichen Ansatz zu etablieren: Der Sicherheitsdienstleister agiert nicht losgelöst, sondern in enger Abstimmung mit den Einrichtungen und Prozessen des Auftraggebers. Klare Kooperationsvorgaben im Handbuch sorgen dafür, dass die Leistungen des Dienstleisters jederzeit mit den Erwartungen und Richtlinien des Kunden im Einklang stehen.
Dokumentation und Berichtswesen
Eine lückenlose Dokumentation ist sowohl operativ nötig als auch häufig vertraglich vorgeschrieben. Das Handbuch sollte daher im Detail aufführen, welche Unterlagen, Berichte und Protokolle das Sicherheits-Team führen muss, und Leitlinien zu Aufbewahrungsfristen sowie Vertraulichkeit dieser Dokumente geben. Typische Musterformulare hierfür sind: tägliche Schichtjournale (mit Routineaktivitäten und Übergabevermerken), Rundgangsprotokolle (mit Uhrzeit und Route jedes Kontrollgangs), Besucherlisten (zur Erfassung von Besucherdaten, Besuchszeiten, Ansprechpartnern, Zweck des Besuchs) und standardisierte Vorfallerfassungsformulare für sicherheitsrelevante Zwischenfälle oder Alarmereignisse. Durch das Bereitstellen solcher Vorlagen im Handbuch zeigt der Bieter, dass er einen strukturierten Ansatz für das Berichtswesen hat.
Neben der Auflistung der Dokumente muss das Handbuch auch auf die Aufbewahrung und den Umgang mit Aufzeichnungen eingehen. Es sollte festlegen, wie lange welche Unterlagen aufzubewahren sind (z. B. Besucherprotokolle für 3 Monate, Vorfallsberichte für die Vertragsdauer plus ein Jahr, etc.) und in welcher Form (physisch im Wachbuch oder elektronisch im Wächterkontrollsystem). Im deutschen/europäischen Kontext ist die Einhaltung der Datenschutzgesetze essenziell – alle Aufzeichnungen mit personenbezogenen Daten müssen DSGVO-konform behandelt werden. Das bedeutet z. B., dass der Zugriff auf Wachbücher und digitale Logs nur befugtem Personal gestattet ist, die Dokumente sicher (etwa verschlossen oder verschlüsselt) aufbewahrt werden und personenbezogene Daten nicht länger als nötig gespeichert bleiben. Das Handbuch sollte z. B. festhalten, dass elektronische Berichte auf einem geschützten Server gespeichert werden und dass eine Weitergabe von Berichten an Dritte (etwa Polizei oder interne Abteilungen des Kunden) nur in Übereinstimmung mit der DSGVO und den Datenschutzrichtlinien des Auftraggebers erfolgt.
Qualitätsstandards wie DIN 77200 verlangen explizit, dass der Auftragnehmer die Aufzeichnung aller für die Auftragsdurchführung relevanten Prozesse sicherstellt und diese auf Wunsch auch dem Auftraggeber vorlegt. Dies verdeutlicht, dass umfassende Dokumentation als Kennzeichen einer zuverlässigen Sicherheitsdienstleistung gilt. Eine sorgfältige und genaue Berichtführung erleichtert nicht nur die tägliche Überwachung, sondern schützt im Ernstfall auch Auftraggeber und Dienstleister rechtlich. Sollten Streitfragen oder Untersuchungen auftreten, dienen ordentlich geführte Protokolle als Nachweis für die erbrachten Maßnahmen. Wie in einem Branchenleitfaden betont wird, kann eine detaillierte Dokumentation von Vorfällen oder Tätigkeiten Wachpersonal und Arbeitgeber vor Haftungsansprüchen schützen, da sie Ereignisse durch belastbare Aufzeichnungen untermauert. Deshalb sollte das Handbuch auch das Dokumentenmanagement umreißen: Wer prüft und genehmigt Berichte? Wie werden etwaige Fehler korrigiert? Wer darf die Aufzeichnungen einsehen oder auditieren? Dies stellt sicher, dass die Informationen integer und überprüfbar sind. Letztlich demonstriert der Dokumentations-Teil des Handbuchs, dass der Bieter durch akribische Protokollierung Transparenz, Rechenschaftspflicht und rechtliche Sorgfalt in die Vertragsausführung einbringen wird.
Anforderungen an die Angebotsabgabe
Im Rahmen der Angebotsabgabe müssen die Bieter üblicherweise ein auf den Auftrag zugeschnittenes Prozess- und Kommunikationshandbuch (bzw. Betriebskonzept) vorlegen. Dieses Handbuch sollte auf den spezifischen Leistungsumfang und die Gegebenheiten des Objekts zugeschnitten sein, wie sie in der Ausschreibung beschrieben sind.
Mindestens sollte das eingereichte Handbuch Folgendes enthalten:
SOPs für alle Leistungsbereiche – beispielsweise, falls der Auftrag sowohl Separatwachdienst, mobile Streifen, eine Leitstelle als auch Empfangsdienste umfasst, muss das Handbuch für jeden Bereich entsprechende Arbeitsanweisungen enthalten.
Ein Melde- und Eskalationsschema für Vorfälle – oft in Form eines Ablaufschaubilds, das die Schritte und Kommunikationskette von der Vorfallserkennung bis zur -behebung darstellt.
Die Eskalationsstruktur und Kontaktstellen – eine klare Kommunikationshierarchie (sowohl innerhalb der Bieterorganisation als auch mit Einbindung der Kundenansprechpartner) für Routinebetrieb und Notfälle.
Definierte Kommunikationsverantwortlichkeiten – Darstellung, wer (auf Dienstleister- und Kundenseite) für die Kommunikation welcher Informationen zuständig ist, inklusive Meldezyklen (z. B. tägliche Berichte, Sofortmeldungen bei Ereignissen, monatliche Zusammenfassungen).
Beispielvorlagen für Protokolle und Berichte – etwa Muster eines Vorfallberichtsformulars, eines Schichtübergabeprotokolls, einer Besucherliste, eines Schlüsselübergabeformulars etc., um die Einsatzbereitschaft des Bieters in Sachen Dokumentation zu unterstreichen.
Integration in Richtlinien des Auftraggebers – ein Abschnitt, der bestätigt, dass der Bieter seine Abläufe mit den internen Vorgaben des Kunden (z. B. betrieblichen Notfall-, Arbeitsschutz- und Datenschutzrichtlinien) in Einklang bringen und das Handbuch bei Bedarf in Abstimmung mit dem Kunden entsprechend anpassen wird.
Öffentliche Auftraggeber fordern ein solches Handbuch im technischen Angebot oft verbindlich, um die betriebliche Professionalität der Bieter beurteilen zu können. So verlangte z. B. eine Ausschreibung ausdrücklich, dass Bieter ein „Security Operations Manual mit Angabe der Richtlinien und Best Practices“ ihres Unternehmens einreichen. Die Bewertungskommission wird prüfen, ob das Handbuch nicht lediglich ein generisches Dokument ist, sondern erkennbar auf die konkrete Liegenschaft oder Organisation zugeschnitten wurde – und ob es die spezifischen Sicherheitsrisiken und logistischen Gegebenheiten adressiert. Bieter sollten daher vermeiden, einen Text „von der Stange“ abzugeben, sondern möglichst auf objektspezifische Details (etwa besondere Zugangsbereiche, relevante Bedrohungsszenarien) aus den Ausschreibungsunterlagen eingehen.
Die Beifügung des Handbuchs zum Angebot erfüllt zwei Zwecke: Sie erlaubt dem Auftraggeber, zu vergleichen, wie jeder Bieter den Sicherheitsbetrieb umzusetzen gedenkt, und das Handbuch dient später als Referenz, die nach Auftragsvergabe vertraglich eingefordert werden kann. Das eingereichte Handbuch (in der Regel wird es nach Zuschlag gemeinsam finalisiert) wird somit zum Fahrplan für die Sicherheitsdienstleistung. Daher sollten die Bieter sicherstellen, dass es alle geforderten Inhalte abdeckt und ein stimmiges, professionelles Konzept für strukturierte Abläufe und Kommunikation aufzeigt.
Bewertungskriterien
Die Qualität des Prozess- und Kommunikationshandbuchs kann ein wichtiger Bestandteil der Angebotsbewertung sein. Die Vergabestelle bewertet das Handbuch anhand mehrerer Kriterien, um dessen Vollständigkeit, Verständlichkeit und Eignung zu beurteilen.
Typische Bewertungskriterien sind zum Beispiel:
Strukturelle Klarheit: Ist das Handbuch übersichtlich und logisch aufgebaut? Sind die Kapitel klar gekennzeichnet und leicht auffindbar? Der Einsatz von visuellen Hilfen wie Flussdiagrammen oder Tabellen zur schnellen Orientierung kann hier positiv herausstechen, da er die Handhabung im Alltag erleichtert.
Vollständigkeit der Abläufe: Deckt das Handbuch alle geforderten Prozeduren ab? Die Prüfer kontrollieren, ob für alle Leistungsbereiche entsprechende SOPs und Protokolle vorhanden sind und ob wichtige Szenarien (Notfälle, objektspezifische Risiken) berücksichtigt werden. Fehlen zentrale Abläufe, wirkt sich das negativ auf die Bewertung aus. (Ein europäischer Best-Value-Leitfaden fragt z. B., ob der Einsatzplan alle notwendigen Elemente enthält und ob darin auch obligatorische Berichte vorgesehen sind.)
Reifegrad der Kommunikationsprozesse: Wie gut ausgearbeitet sind die Kommunikations- und Eskalationspläne? Zeigt das Handbuch eine klare Berichtsstruktur und definierte Eskalationswege? Nutzt der Bieter moderne Hilfsmittel (z. B. digitale Melde-Apps, Funktechnik) zur Verbesserung der Kommunikation? Ein hoch bewertetes Handbuch zeichnet sich durch disziplinierte Melderoutinen und eine proaktive Kommunikationskultur aus.
Standortbezogene Anpassung: In welchem Maße ist das Handbuch auf die speziellen Gegebenheiten und Risiken des Einsatzortes zugeschnitten? Ein generisches Handbuch, das Besonderheiten außer Acht lässt, erhält tendenziell Punktabzüge. Ein Dokument hingegen, das erkennbar auf das konkrete Risikoprofil, die Örtlichkeiten und Abläufe des Kunden eingeht, demonstriert die Anpassungsfähigkeit des Bieters und wird entsprechend besser bewertet. Wesentlich ist, dass der Inhalt für diesen Auftrag relevant ist (z. B. dass die Anforderungen eines Verwaltungsgebäudes anders behandelt werden als die eines Industrieareals).
Professionelle Darstellung: Neben dem Inhalt zählt auch die Aufbereitung. Ist das Handbuch ansprechend und verständlich geschrieben? Ist es für den täglichen Gebrauch praktikabel? Dieses Kriterium umfasst, ob das Dokument frei von unnötigem Fachjargon (bzw. ob Fachbegriffe erklärt) ist und ob es insgesamt sorgfältig formatiert sowie sprachlich klar ist, da dies auf die Sorgfalt und Professionalität des Anbieters schließen lässt. Aspekte wie einheitliches Layout, Inhaltsverzeichnis oder Register und allgemeine Lesefreundlichkeit fließen hier mit ein.
Die Ausschreibungsunterlagen können vorgeben, wie diese Faktoren gewichtet werden. Beispielsweise könnte die „Qualität des Betriebskonzepts“ 20 % der technischen Wertung ausmachen, unterteilt in Unterkriterien entsprechend den obigen Punkten. Die Gutachter gleichen das Handbuch meist auch mit den Leistungsanforderungen der Ausschreibung ab, um sicherzustellen, dass alle Vorgaben erfüllt sind. Zudem wird häufig honoriert, wenn der Bieter besondere Ideen oder Best Practices anbietet (z. B. den Einsatz eines digitalen Wächterkontrollsystems oder sonstige Mehrwertleistungen), was unter Kommunikation oder Prozessqualität zusätzliche Punkte bringen kann. Letztlich soll so gewährleistet werden, dass das Handbuch des ausgewählten Dienstleisters nicht nur Papier bleibt, sondern ein durchdachtes Gerüst darstellt, das den Sicherheitsdienst im Alltag effektiv steuert.
Nutzung und Pflichten nach Auftragserteilung
Nach Zuschlagserteilung wandert das Prozess- und Kommunikationshandbuch vom Angebotsdokument in den operativen Einsatz. Es wird zur täglichen Richtschnur für das Sicherheitsteam und zum Steuerungsinstrument für den Auftraggeber.
Mehrere Pflichten ergeben sich im Umgang mit dem Handbuch nach der Auftragsvergabe:
Einarbeitung und Aktualisierung: In der Startphase des Vertrags (Onboarding) ist das Handbuch vom Dienstleister gemeinsam mit dem Auftraggeber zu überprüfen und um alle objektspezifischen Details zu ergänzen, die bei Angebotsabgabe noch nicht feststanden. Beispielsweise werden die Namen der Ansprechpartner, aktuelle Telefonlisten, eventuelle Planänderungen nach der Objektbegehung etc. eingearbeitet. Der Dienstleister hat in der Regel am Ende der Anlaufphase eine finale, aktualisierte Version des Handbuchs vorzulegen (und dieses bei Bedarf laufend fortzuschreiben). Vorgeschrieben ist oftmals, dass das Handbuch ein “lebendiges Dokument” bleibt – also bei Prozessänderungen oder Optimierungen kontinuierlich angepasst wird. Üblich ist z. B., dass das Handbuch mindestens einmal jährlich sowie nach größeren Vorkommnissen von beiden Parteien gemeinsam überprüft und fortgeschrieben wird.
Schulung und Einweisung: Das Handbuch muss für die Einweisung aller dem Objekt zugeordneten Sicherheitsmitarbeiter verwendet werden. Der Dienstleister ist verpflichtet sicherzustellen, dass das gesamte Personal den Inhalt des Handbuchs kennt, bevor es seinen Dienst aufnimmt. Dies kann beispielsweise durch Einweisungsschulungen mit Checkliste oder Tests erfolgen, um das Verständnis der SOPs sicherzustellen. Auch neues Personal, das während der Vertragslaufzeit dazustößt, ist im Rahmen seiner Einarbeitung mit dem Handbuch vertraut zu machen. Von Auftraggeberseite besteht häufig das Recht, sich die Durchführungen der Schulungen nachweisen zu lassen oder stichprobenhaft daran teilzunehmen, um sicherzugehen, dass die Mannschaft die vorgeschriebenen Verfahren verinnerlicht hat.
Täglicher Einsatz und Durchsetzung: Das Handbuch ist nicht dafür gedacht, im Regal zu verstauben, sondern muss im Tagesgeschäft gelebt werden. Vorgesetzte und Objektleiter sind dafür verantwortlich, die Einhaltung der dort festgelegten Abläufe durchzusetzen. So wird etwa kontrolliert, dass Schichtberichte gemäß Vorlage geführt werden und die Wachkräfte die vorgeschriebenen Rundgänge und Postenordnungen einhalten. Der Vertrags- bzw. Sicherheitsverantwortliche des Kunden kann ebenfalls Stichproben durchführen – z. B. Einsicht in Wachbücher nehmen oder Alarmübungen beobachten –, um zu überprüfen, ob die Praxis den Handbuchvorgaben entspricht. Im Grunde dient das Handbuch als Maßstab; sollte ein Problem auftreten, weil Mitarbeiter vom Handbuch abweichen, wird erwartet, dass der Dienstleister dies korrigiert, und bei fortgesetzter Nichteinhaltung können je nach Vertragsbedingungen Sanktionen drohen.
Rechte des Auftraggebers auf Änderungen und Integration: Der Auftraggeber hat üblicherweise das Recht, während der Vertragslaufzeit Aktualisierungen des Handbuchs zu verlangen, insbesondere wenn es Änderungen in seinen eigenen Abläufen oder Strukturen gibt. Führt der Auftraggeber z. B. einen neuen Evakuierungsplan oder eine aktualisierte Datenschutzrichtlinie ein, kann er fordern, dass der Sicherheitsdienst das Handbuch entsprechend anpasst, damit die Sicherheitsprozesse weiterhin mit den unternehmensinternen Vorgaben synchronisiert sind. Darüber hinaus muss das Handbuch gegebenenfalls in andere Systeme des Kunden eingebunden werden – etwa indem die Vorfallmeldungen des Wachpersonals in das interne Meldesystem des Kunden eingespeist oder Rundgangsberichte mit dem Facility-Management-System verknüpft werden. Der Dienstleister ist verpflichtet, bei solchen Integrationen mitzuwirken, damit die Sicherheitsleistung nahtlos in die Organisationsabläufe des Kunden eingebettet bleibt.
Überprüfung nach Vorfällen oder Audits: Größere Sicherheitsvorfälle, -verstöße oder Auditfeststellungen führen oft zu einer außerordentlichen Durchsicht des Handbuchs. Sollte ein Zwischenfall beispielsweise zeigen, dass eine Verfahrenslücke besteht oder die Kommunikation hakte, muss das Handbuch entsprechend angepasst werden (und die Mitarbeiter auf die neue Regel geschult werden). Ebenso, wenn ein Audit – sei es durch den Kunden selbst oder einen externen Prüfer – Verbesserungspotenzial aufzeigt (etwa im Schlüsselmanagement oder beim Besucherprozess), ist das Handbuch zu aktualisieren. Änderungen am Handbuch sollten von beiden Seiten schriftlich freigegeben werden, insbesondere wenn es als Vertragsanlage Bestandteil des Vertrages ist, um die Verbindlichkeit sicherzustellen.
Im Ergebnis wird das Handbuch nach Zuschlag als dynamischer Ordnungsrahmen betrachtet. Es muss die aktuelle Realität auf dem Objekt sowie fortlaufende Best Practices abbilden. Seine kontinuierliche Aktualisierung und konsequente Nutzung stellt sicher, dass die Sicherheitsdienstleistung konsistent bleibt und laufend an die Bedürfnisse des Kunden sowie an etwaige neue aufsichtsrechtliche Vorgaben angepasst wird.