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Innovationspartnerschaft

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Innovationspartnerschaft bei Ausschreibungen für Unternehmenssicherheit

Innovationspartnerschaft bei Ausschreibungen für Unternehmenssicherheit

Eine Innovationspartnerschaft ist ein spezielles öffentliches Beschaffungsverfahren, das die Forschung und Entwicklung (F&E) einer neuen Lösung mit deren späterem Kauf in einem nahtlosen Prozess verbindet. Im Gegensatz zu Standardausschreibungen wird dieser Ansatz dann angewendet, wenn kein Standardprodukt die Anforderungen des Käufers erfüllen kann – die benötigte Sicherheitslösung ist auf dem Markt nicht verfügbar und muss entwickelt werden.. Auf EU-Ebene durch die Richtlinie 2014/24/EU (Artikel 31) eingeführt, ermöglicht es öffentlichen Auftraggebern, mit einem oder mehreren Anbietern zusammenzuarbeiten , um innovative Produkte, Dienstleistungen oder Bauleistungen zu entwickeln und später zu erwerben. In Deutschland (das die EU-Vorschriften 2016 umgesetzt hat) ist die Innovationspartnerschaft ausdrücklich in §119(7) GWB und §19 VgV geregelt. Das Modell wurde entwickelt, um das „Tal des Todes“ bei Innovationen zu überbrücken – indem Entwicklungskosten und -risiken zwischen dem öffentlichen Auftraggeber und dem Unternehmen aufgeteilt werden, um vielversprechende Forschung in ein marktreifes Produkt zu verwandeln. Im Wesentlichen ist eine Innovationspartnerschaft ein mehrphasiger Prozess : Der öffentliche Auftraggeber definiert ein neuartiges Sicherheitsproblem, arbeitet mit kompetenten Bietern zusammen, um gemeinsam eine Lösung zu entwickeln, und erwirbt die resultierende Lösung, wenn das Ergebnis die vereinbarten Ziele erfüllt, ohne eine separate Auftragsvergabe. Dadurch eignet es sich ideal für komplexe Unternehmenssicherheitsprojekte, die kundenspezifisch entwickelte Technologien und zukunftsweisende Ansätze erfordern, die über Standardsicherheitsangebote hinausgehen.

Dies Verfahren ist auch für die Privatwirtschaft sehr geeignet.

Anwendungsfälle in der Unternehmenssicherheit

Unternehmenssicherheit

  • KI-basierte Überwachung und Bedrohungserkennung: Entwicklung intelligenter Überwachungssysteme, bei denen KI-basierte Videoanalysen automatisch Anomalien oder Bedrohungen in Echtzeit erkennen können – weit über die Möglichkeiten herkömmlicher Videoüberwachung hinaus. Beispielsweise könnten Algorithmen für maschinelles Lernen proaktiv verdächtige Aktivitäten oder Personen auf einem Firmengelände kennzeichnen und so die Sicherheitsüberwachung von reaktiv zu präventiv machen. Dies könnte das Trainieren benutzerdefinierter KI-Modelle für die Umgebung des Kunden beinhalten – etwas, das heute nicht als schlüsselfertiges Produkt verfügbar ist.

  • Integrierter intelligenter Gebäudezugang und Biometrie: Schaffung einer fortschrittlichen Zutrittskontrollplattform, die biometrische Authentifizierung (Gesichtserkennung, Iris-Scan usw.) nahtlos in intelligente Gebäudesysteme integriert. Eine solche Lösung könnte Schlüsselkarten und PIN-Codes durch sicherere, reibungslose biometrische Ausweise für Mitarbeiter und Besucher ersetzen oder ergänzen. Jüngste Fortschritte in der Biometrie machen diese Systeme für die Sicherung physischer Vermögenswerte praktikabler und präziser.. Eine Innovationspartnerschaft könnte genutzt werden, um eine kundenspezifische Integration zu entwickeln (um beispielsweise sicherzustellen, dass das biometrische System mit der vorhandenen IT- und Gebäudemanagement-Infrastruktur des Unternehmens interoperabel ist).

  • Datenbasierte Optimierung der Patrouillenrouten: Mithilfe von Datenanalysen und KI können die Patrouillenrouten und -reaktionen des Sicherheitspersonals optimiert werden. In diesem Szenario könnten Unternehmen und Anbieter gemeinsam eine Plattform entwickeln, die Vorfalldaten, Hotspots und Echtzeit-Risikoindikatoren analysiert, um die Wachrundgänge dynamisch anzupassen und so maximale Effektivität zu erzielen. Das Ergebnis wäre ein intelligenteres Patrouillenplanungssystem, das Sicherheitspersonal zur richtigen Zeit an die richtigen Orte schickt und so die Sicherheit und Effizienz verbessert.

  • Kontaktloses Besuchermanagement und digitale SOPs: Entwicklung eines vollständig digitalen, berührungslosen Besuchermanagementsystems kombiniert mit elektronischen Standardarbeitsanweisungen (SOPs) für Sicherheitspersonal. Eine Innovationspartnerschaft könnte beispielsweise eine Lösung entwickeln, bei der sich Besucher vorab registrieren und QR-Codes für den Zutritt erhalten, Sicherheitskontrollen Besuche automatisch protokollieren und alle Sicherheitsverfahren (Ausweisprüfungen, Geheimhaltungsvereinbarungen, Sicherheitseinweisungen) über eine digitale Plattform abgewickelt werden. Dies könnte eine Krisensimulation oder ein Trainingsmodul – mit VR- oder Softwaresimulationen – beinhalten, um Sicherheitsteams in Unternehmen in Notfallmaßnahmen zu schulen. Solche integrierten Systeme (Besuchermanagement plus Krisensimulation und digitale SOP-Checklisten) würden die Sicherheitsabläufe von Unternehmen modernisieren und sind hochinnovativ, sodass oft eine individuelle Entwicklung erforderlich ist.

  • Nachhaltige/elektromobile Patrouillenkonzepte: Gemeinsame Entwicklung neuer Ansätze für umweltfreundlichere Sicherheitsmaßnahmen. Beispielsweise könnte ein großer Unternehmensstandort mit einem Innovator zusammenarbeiten, um elektrische Patrouillenfahrzeuge, solarbetriebene Überwachungseinheiten oder sogar autonome Drohnen für die Perimeterüberwachung einzusetzen. Eine Innovationspartnerschaft könnte genutzt werden, um ein nachhaltiges Patrouillenmodell zu entwickeln und zu testen – einschließlich der notwendigen Ladeinfrastruktur, Routenplanungssoftware für Elektrofahrzeuge oder eines Drohnenmanagementsystems – und so die Unternehmenssicherheit mit Umwelt- und Effizienzzielen in Einklang zu bringen. Dies ermöglicht dem Kunden, umweltfreundliche Sicherheitspraktiken (wie die Reduzierung der CO2-Emissionen von Sicherheitsflotten) auf eine Weise voranzutreiben, die handelsübliche Lösungen derzeit nicht unterstützen.

Allen diesen Beispielen ist eines gemeinsam: Traditionelle Marktlösungen reichen für die Bedürfnisse des Unternehmens nicht aus, daher müssen Kunde und Anbieter gemeinsam Innovationen entwickeln. Durch eine Innovationspartnerschaft kann ein Unternehmen in Deutschland (oder anderswo in der EU) legal gemeinsame Forschung und Entwicklung betreiben und hat die Garantie, dass es, wenn eine praktikable Lösung entsteht, diese direkt von dem Partner beziehen kann, der sie entwickelt hat.

Ausschreibungsphase

In der ersten Phase startet der öffentliche Auftraggeber oder ein Unternehmen eine Ausschreibung, um Innovationspartner zu finden. Der Bedarf an einer innovativen Sicherheitslösung wird in einer Ausschreibung definiert und zusammen mit den Mindestanforderungen, die die Lösung erfüllen muss, bekannt gegeben. Interessierte Unternehmen reichen Vorschläge oder Konzeptpapiere ein, in denen sie ihre Lösungsansätze darlegen und ihre Qualifikationen (technisches Fachwissen, einschlägige F&E-Erfahrung, Kenntnisse von Sicherheitsabläufen usw.) nachweisen. Der Auftraggeber bewertet die Bewerber zunächst anhand von Eignungskriterien (z. B. technische Kompetenz, Kapazität und regulatorische Eignung).. Diejenigen, die die Kriterien erfüllen, nehmen an einem Teilnahmewettbewerb teil , in dem die Behörde die innovativen Konzepte und ersten Angebote prüft. Anhand vordefinierter Vergabekriterien (mit Schwerpunkt auf Qualität und Innovation – siehe Abschnitt 5) wählt der Käufer dann einen oder mehrere Partner für die Entwicklung aus. Am Ende dieser Phase wird der Auftrag an den/die ausgewählten Partner vergeben und ein Partnerschaftsvertrag unterzeichnet. Es ist erwähnenswert, dass die Vergabe erfolgt, bevor ein Endprodukt vorliegt – was im Beschaffungswesen ungewöhnlich ist und unterstreicht, warum die sorgfältige Auswahl fähiger, vertrauenswürdiger Partner entscheidend ist.

Forschungs- und Entwicklungsphase / Implementierungsphase

Sobald die Partner an Bord sind, beginnt das Projekt eine iterative F&E-Phase. In dieser Phase arbeiten Kunde und ausgewählter Anbieter eng zusammen, um die gewünschte Sicherheitslösung zu entwickeln. Diese Phase umfasst häufig mehrere Entwicklungsphasen mit vereinbarten Meilensteinen – zum Beispiel Design -> Prototyp -> Pilottest -> finale Verfeinerung. Die Lösungsdefinition wird gemeinsam verfeinert („Lösungsdefinition“) und die Entwicklungsarbeit („Lösungsentwicklung“) durchgeführt. Der öffentliche Auftraggeber liefert Feedback und Fachwissen (z. B. testet das Sicherheitsteam des Unternehmens Prototypen im Feld). Der Vertrag sieht typischerweise Zwischenmeilensteine vor , anhand derer der Fortschritt bewertet wird. Nach Erreichen jedes Meilensteins liefert der Partner Prototypen oder Berichte, und der Kunde überprüft, ob die Lösung auf dem richtigen Weg ist, die Ziele zu erreichen. Um das Risiko zu teilen und den Fortschritt zu fördern, werden Teilzahlungen nach Erreichen der Meilensteine geleistet. Beispielsweise könnte der Vertrag dem Anbieter nach erfolgreicher Lieferung eines funktionierenden KI-Überwachungsprototyps eine Zahlung gewähren und dann mit dem nächsten Entwicklungssprint fortfahren. Diese gemeinsame F&E-Phase wird fortgesetzt, bis das innovative Produkt bzw. die innovative Dienstleistung vollständig entwickelt ist oder die Partner zu dem Schluss kommen, dass das Projekt die Ziele nicht erreichen kann (in diesem Fall kann die Partnerschaft vorzeitig beendet werden – siehe Vertragliche Überlegungen). Während dieser Phase können durch Verhandlungen Anpassungen vorgenommen werden, da Flexibilität in den Prozess eingebaut ist. Das angestrebte Endergebnis ist eine bewährte Lösung (z. B. eine neue Sicherheitstechnologie oder ein neues Sicherheitssystem), die die zu Beginn definierten Anforderungen erfüllt.

Vertragsphase (kommerziell)

Nach erfolgreichem Abschluss der Forschungs- und Entwicklungsphase geht die Innovationspartnerschaft in die Markteinführungsphase über. Die finale Lösung wird dem Kunden präsentiert und einer abschließenden Verifizierung bzw. Abnahme unterzogen. Erfüllt sie die vereinbarten Leistungskriterien, erwirbt und implementiert der Auftraggeber die Innovation. Die Partnerschaft geht damit in einen Standardliefer-/Dienstleistungsvertrag über. Der Anbieter liefert das Produkt (oder die Dienstleistung) und unterstützt die Einführung im Unternehmensumfeld gemäß den Vertragsbedingungen. Wichtig ist, dass die Verpflichtung des Kunden zum Kauf in der Regel an Bedingungen geknüpft ist: Der Vertrag sieht oft vor, dass die Lösung bestimmte Leistungsniveaus erreichen und innerhalb einer Kostenobergrenze bleiben muss, damit die endgültige Beschaffung erfolgen kann.. Das bedeutet, dass der Käufer nicht verpflichtet ist, die Innovation zu kaufen, wenn sie nicht wie geplant funktioniert oder das Budget überschreitet. Ebenso behalten sich öffentliche Auftraggeber in der Regel das Recht vor, die Partnerschaft nach jeder F&E-Phase zu beenden, wenn die Ziele nicht erreicht werden.. Im Erfolgsfall endet diese Phase jedoch mit der vollständigen Implementierung und Integration der neuen Sicherheitslösung in den Betrieb des Kunden. Die Innovationspartnerschaft ist damit beendet und hat ihren Zweck erfüllt: die Bereitstellung eines bahnbrechenden Produkts, das über eine herkömmliche Ausschreibung nicht erreichbar gewesen wäre.

Ausschreibungsanforderungen für Bieter

  • Innovationskonzept & Machbarkeit: Ein detaillierter Vorschlag, der die von Ihnen angestrebte neuartige Lösung für das Sicherheitsproblem erläutert. Dazu gehören das technische Konzept (z. B. Systemarchitektur, einzusetzende Technologien wie KI oder IoT) und der Nachweis der Machbarkeit. Bieter sollten darlegen, warum ihre Idee innovativ ist und warum sie derzeit nicht auf dem Markt verfügbar ist , um die Nutzung des Innovationspartnerschaftsverfahrens zu begründen. Sie müssen möglicherweise einen ersten Entwurf oder eine Forschungshypothese vorlegen und erklären, wie diese den Anforderungen des Kunden entspricht.

  • Projektplan und -methodik: Ein Fahrplan für den F&E-Prozess, einschließlich Entwicklungsphasen, wichtiger Meilensteine und der Projektsteuerung. Der Bieter sollte die Entwicklungsmethodik (z. B. agiles Prototyping, iterative Testzyklen) skizzieren und einen Zeitplan vom Projektstart bis zum finalen Ergebnis angeben. Dieser Plan zeigt, dass er einen strukturierten Ansatz verfolgt, um die Innovation im Rahmen der Partnerschaft voranzutreiben.

  • Qualifikationen und Erfahrung des Teams: Informationen zur Zusammensetzung des Teams und zur Expertise des Bieters. Dies umfasst typischerweise die einschlägige Erfahrung des Unternehmens in Forschung, Entwicklung und Einsatz ähnlicher Innovationen (z. B. frühere Projekte in Sicherheitstechnologie oder KI). Auch Lebensläufe oder Profile von Schlüsselpersonen können enthalten sein – mit Schwerpunkt auf Fähigkeiten in Bereichen wie Softwareentwicklung, Datenwissenschaft, Sicherheitsoperationen usw. Der öffentliche Auftraggeber bewertet, ob der Bieter über die technischen und fachlichen Fähigkeiten verfügt , ein F&E-Projekt dieser Komplexität durchzuführen.. Partnerschaften erfordern oft Vertrauen, daher ist es von Vorteil, eine überzeugende Erfolgsbilanz vorweisen zu können (beispielsweise frühere Innovationspreise, Patente oder erfolgreiche Prototypen).

  • Rechtliche und finanzielle Compliance: Wie bei jeder Ausschreibung in Deutschland/EU müssen Bieter die Standardanforderungen erfüllen: Nachweis der finanziellen Stabilität, erforderliche Zertifizierungen oder Lizenzen, das Fehlen von Ausschlussgründen (z. B. keine Verurteilungen wegen Korruption oder Betrug) sowie die Einhaltung der Transparenz- und Wettbewerbsregeln. Sie müssen möglicherweise Erklärungen oder Dokumente einreichen, um ihre Eignung zur Auftragsvergabe an öffentliche Stellen nachzuweisen. Obwohl Innovation im Mittelpunkt steht, erfolgt das Verfahren dennoch im Rahmen des Vergaberechts, sodass diese formalen Kriterien nicht ignoriert werden können.

  • Verpflichtung zu Zusammenarbeit und Tests: Da der Kern einer Innovationspartnerschaft die gemeinsame Entwicklung ist , sollten Bieter ihre Bereitschaft zu einer engen Zusammenarbeit mit dem öffentlichen Auftraggeber bekräftigen. Dies lässt sich anhand des vorgeschlagenen Kooperationsansatzes beurteilen – z. B. indem beschrieben wird, wie Kundenfeedback berücksichtigt wird, wie oft Design-Workshops oder Schulungen mit dem Sicherheitsteam des Kunden geplant sind usw. Bieter können auch gebeten werden, eine Test- und Validierungsstrategie zu skizzieren (z. B. eine Pilotimplementierung beim Kunden vor Ort, um die Lösung zu bewerten). Ein klares Verständnis des ko-kreativen Charakters der Partnerschaft (im Gegensatz zu einem einfachen Liefer- und Los-Vertrag) kann einen Bieter von der Masse abheben. Im Wesentlichen muss der Anbieter eine partnerschaftliche Denkweise annehmen und Flexibilität, Offenheit für iterative Entwicklung und starke Kommunikationspraktiken zeigen.

Alle Angebote werden in der Regel schriftlich über die E-Tender-Plattform eingereicht. Nach der Prüfung verhandelt der Auftraggeber mit den Top-Kandidaten über die Einzelheiten. Angesichts der Neuartigkeit solcher Projekte ist ein Dialog während der Ausschreibungsphase (Verhandlungen oder sogar ein wettbewerbliches Dialogformat) üblich, um die Angebote vor der endgültigen Auswahl zu verfeinern.

Bewertungskriterien

  • Innovationskraft des Vorschlags: Originalität und Kreativität der vorgeschlagenen Lösung spielen eine wichtige Rolle. Die Evaluatoren fragen: Wie innovativ ist dieses Konzept im Vergleich zum aktuellen Stand der Technik? Beschreitet es wirklich neue Wege für die Unternehmenssicherheit oder stellt es eine deutliche Verbesserung bestehender Methoden dar? Lösungen mit einem hohen Innovationsgrad – beispielsweise die neuartige Anwendung von KI zur Lösung einer Sicherheitsherausforderung – erzielen gute Ergebnisse. Der Vorschlag sollte einzigartige Merkmale oder Ansätze, die ihn von anderen unterscheiden, deutlich hervorheben. (Nach EU-Vorschriften dürfen öffentliche Auftraggeber dieses Verfahren nur anwenden, wenn Innovation erforderlich ist, daher ist der Innovationsgrad ein zentrales Auswahlkriterium.)

  • Technische Machbarkeit und Skalierbarkeit: Da eine bloße Idee nicht ausreicht, muss der Bieter die Gutachter davon überzeugen, dass das Konzept mit der verfügbaren Technologie und innerhalb der Projektgrenzen realistisch umgesetzt werden kann. Kriterien hierfür sind die Solidität des technischen Ansatzes, die Risikobewertung im Hinblick auf F&E-Herausforderungen und die Skalierbarkeit der Lösung für den Einsatz in der Praxis. Wenn ein Anbieter beispielsweise ein Netzwerk KI-gestützter Drohnen für Patrouillen vorschlägt, kann er die Realisierbarkeit (durch Prototypen oder Simulationsdaten) nachweisen? Auch die Integrationsfähigkeit der Lösung in bestehende Systeme sowie die Erweiterbarkeit oder Replikation (falls der Kunde mehrere Standorte hat oder zukünftige Upgrades benötigt) wird berücksichtigt.

  • Übereinstimmung mit den Zielen des Kunden (strategische Passung): Der Kunde beurteilt, wie gut die vorgeschlagene Lösung mit seinen übergeordneten Zielen wie Nachhaltigkeit, Digitalisierung und Resilienz übereinstimmt . Unternehmenssicherheitsprojekte existieren nicht im luftleeren Raum – sie sind oft Teil unternehmensweiter Bestrebungen zur digitalen Transformation, umweltfreundlicheren Abläufen oder verbesserter Resilienz gegenüber neuen Bedrohungen. Wenn ein Unternehmen beispielsweise eine Nachhaltigkeitsinitiative verfolgt, könnte eine Sicherheitsinnovation, die solarbetriebene Geräte nutzt oder den Personalaufwand durch Automatisierung reduziert, als positiver bewertet werden. Ebenso stimmen Vorschläge, die ein Bewusstsein für die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften (wie Datenschutz durch Technikgestaltung gemäß DSGVO oder die Einhaltung branchenspezifischer Sicherheitsstandards) zeigen, mit den Governance-Zielen des Kunden überein. In Deutschland berücksichtigen öffentliche Auftraggeber möglicherweise auch den sozialen Wert (z. B. hat die Innovation Vorteile für die Gesellschaft oder die Mitarbeiter?). Insgesamt wird eine Lösung, die eng mit der Mission und den Werten des Kunden übereinstimmt, höher bewertet.

  • Kompetenz und F&E-Erfahrung des Bieters: Die Qualifikationen des Bieters werden anhand qualitativer Kriterien geprüft. Die Punktevergabe basiert auf der nachgewiesenen Expertise des Anbieters in relevanten Technologien und seinem bisherigen Erfolg in Innovationsprojekten. Dazu gehören die Stärke des vorgeschlagenen Teams, Referenzen aus früheren Projekten und die Glaubwürdigkeit von Projektpartnern oder Subunternehmern. Anbieter mit einem umfassenden F&E-Hintergrund in der Sicherheitstechnologie und einem Portfolio an Prototypen oder Patenten erhalten beispielsweise eine hohe Bewertung. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) oder Start-ups können zudem für ihre Agilität und Kreativität belohnt werden – Innovationspartnerschaften können hochinnovative KMU begünstigen, und öffentliche Auftraggeber werden ermutigt, sie einzubeziehen. Bei der Bewertung wird das Risiko eines weniger etablierten Akteurs gegen die innovative Belohnung abgewogen, die er bietet.

  • Klarheit des Projektplans und Risikomanagement: Da das Projekt mit Unsicherheiten verbunden ist, ist es entscheidend, wie der Bieter mit diesen Unsicherheiten umgeht. Angebote werden anhand der Qualität des Projektplans bewertet: Sind die Entwicklungsphasen und Meilensteine klar definiert? Ist der Zeitplan realistisch? Identifiziert der Bieter potenzielle technische oder betriebliche Risiken (z. B. Algorithmusgenauigkeit, Integrationsprobleme, Probleme mit der Benutzerakzeptanz) und präsentiert er Strategien zur Risikominimierung? Ein gut strukturierter, transparenter Plan mit Notfallmaßnahmen zeigt, dass der Bieter während der Entwicklung ein zuverlässiger Partner ist. Dieses Kriterium stellt sicher, dass der ausgewählte Partner nicht nur große Träume hat, sondern auch über die praktischen Projektmanagementfähigkeiten verfügt, um kontrollierte Ergebnisse zu liefern.

Die Vergabeentscheidung in einer Innovationspartnerschaft basiert in der Regel auf dem Prinzip des wirtschaftlich günstigsten Angebots (MEAT) , wobei Qualität und Innovation gegenüber den Kosten im Vordergrund stehen. Preis- oder Kostenschätzungen spielen zwar eine Rolle (insbesondere da F&E-Finanzierung und eventuelle Stückkosten berücksichtigt werden müssen), aber angesichts der Art dieser Projekte dominieren die oben genannten qualitativen Kriterien die Bewertung. Der Auftraggeber wählt daher den Bieter aus, der die besten Chancen bietet, die benötigte Sicherheitslösung erfolgreich zu entwickeln, auch wenn sein Angebot nicht das günstigste ist. Dies steht im Einklang mit dem Zweck des Verfahrens – Durchbrüche bei öffentlich-privaten Dienstleistungen zu ermöglichen – wie in den Vergaberichtlinien der EU und Deutschlands anerkannt.

Vertragliche Überlegungen

  • Geistiges Eigentum (IP) und Lizenzierung: Da die Lösung gemeinsam entwickelt wird, muss der Vertrag festlegen, wem die daraus resultierenden Patente, Designs, Softwarecodes oder das Know-how gehören. Dies ist ein entscheidender Punkt , da der Anbieter Fachwissen einbringt und der Kunde den Bedarf definiert – beide tragen zur Innovation bei. Die Vereinbarung kann geistiges Eigentum auf verschiedene Weise zuteilen: durch gemeinsame Rechte oder durch exklusive Rechte an eine Partei mit Lizenzen an die andere. Für den öffentlichen Auftraggeber ist es wichtig, sicherzustellen, dass er die Rechte zur Nutzung und Weiterentwicklung der Innovation hat (damit sie nicht vom Anbieter als Geisel gehalten wird), während der Anbieter seine Geschäftsgeheimnisse schützen und die Lösung möglicherweise anderweitig vermarkten möchte. In der Praxis wird bei Ausschreibungen deutscher Innovationspartnerschaften häufig ein IP-Regime im Ausschreibungsverfahren festgelegt oder vor der endgültigen Vereinbarung ausgehandelt. Beispielsweise könnte der Vertrag vorsehen, dass der Kunde eine unbefristete Lizenz zur internen Nutzung der Lösung erhält, der Anbieter diese jedoch unter bestimmten Bedingungen mit Lizenzgebühren oder Gewinnbeteiligung an Dritte vermarkten darf. Beide Parteien sollten sich über die Eigentumsverhältnisse am geistigen Eigentum, die Lizenzbedingungen und etwaige Einschränkungen hinsichtlich der zukünftigen Nutzung oder Offenlegung der Innovation im Klaren sein und diese vereinbaren.

  • Datenschutz und IT-Sicherheit: Viele hochmoderne Sicherheitslösungen (KI-Überwachung, biometrischer Zugang usw.) verarbeiten sensible Daten, darunter auch personenbezogene Daten. Daher ist die Einhaltung von Datenschutzgesetzen (insbesondere der EU-DSGVO und nationaler Gesetze wie dem BDSG) unerlässlich. Der Vertrag sollte Klauseln enthalten, die sicherstellen, dass während der Entwicklung und Bereitstellung alle personenbezogenen Daten (z. B. Videoaufnahmen von Personen, biometrische Daten) rechtmäßig und sicher verarbeitet werden. Dies könnte Anforderungen an die Datenanonymisierung in Prototypen, strenge Zugriffskontrollen und Protokolle für Datenschutzverletzungen umfassen. Da die Lösung sicherheitskritisch sein kann, muss der Vertrag dem Anbieter zudem IT-Sicherheitsstandards auferlegen – beispielsweise sichere Programmierpraktiken, Penetrationstests vor der Bereitstellung und die Einhaltung der Standards ISO 27001 oder BSI IT-Grundschutz. Die deutschen Behörden werden solche Anforderungen zum Schutz sowohl des Entwicklungsprozesses als auch des fertigen Systems aufnehmen. All diese Verpflichtungen können im Rahmen bestehender Rechtsrahmen und Standardklauseln geregelt werden., aber angesichts der neuartigen Technologie, die dabei zum Einsatz kommt, gewinnen sie in einer Innovationspartnerschaft an Bedeutung.

  • Zahlungsstruktur an Meilensteine geknüpft: Im Gegensatz zu einem einfachen Kaufvertrag erfolgt die Zahlung in einer Innovationspartnerschaft gestaffelt und orientiert sich am F&E-Fortschritt. Der Vertrag sollte einen Zahlungsplan festlegen , der sich an den vereinbarten Entwicklungsmeilensteinen orientiert. Typischerweise wird eine erste Tranche beim Kick-off oder nach der ersten Designlieferung gezahlt, gefolgt von weiteren Zahlungen nach Fertigstellung des Prototyps und des Pilotprojekts sowie einer Schlusszahlung bei erfolgreicher Auslieferung des Endprodukts. Dieser stufenweise Finanzierungsansatz teilt das finanzielle Risiko: Der Kunde zahlt nicht im Voraus für eine unerprobte Lösung, und der Anbieter erhält die Finanzierung für die Fortsetzung der F&E, solange er die Ziele erreicht. Darüber hinaus kann der Vertrag eine Anpassung der Zahlungen oder der Finanzierung für weitere Runden ermöglichen, wenn beide Parteien der Meinung sind, dass der Innovationspfad Änderungen bedarf (vorbehaltlich der vergaberechtlichen Beschränkungen für Vertragsänderungen). Es ist auch üblich, Stückpreise oder Lizenzgebühren für die endgültige Produktionslösung im Voraus im Vertrag zu vereinbaren, um Nachverhandlungen am Ende zu vermeiden.

  • Kündigungs- und Misserfolgsklauseln: Angesichts des experimentellen Charakters von Innovationen muss der Vertrag Regelungen für den Fall des Scheiterns des Projekts enthalten. Kündigungsklauseln ermöglichen es dem Kunden, die Partnerschaft an festgelegten Punkten (oder bei erheblicher Nichterfüllung der Verpflichtungen des Anbieters) zu beenden. Wie bereits erwähnt, erlauben deutsche Vorschriften dem Käufer ausdrücklich, sich nach jeder F&E-Phase oder jedem Meilenstein ein Kündigungsrecht vorzubehalten. Der Vertrag sollte die Kündigungsgründe (z. B. Nichterreichen eines funktionsfähigen Prototyps bis zu einem bestimmten Datum oder Nichterfüllen kritischer Leistungskriterien) sowie die daraus resultierenden Entschädigungen und Rechte darlegen. Beispielsweise könnte der Vertrag bei vorzeitiger Beendigung der Partnerschaft festlegen, welche Rechte der Kunde an einer teilweise entwickelten Lösung oder an dem erworbenen Know-how hat. Darüber hinaus kann der Vertrag eine Kostenobergrenze und eine Mindestleistung festlegen , die die Lösung erfüllen muss, damit die endgültige Abnahmeverpflichtung ausgelöst wird.. Übersteigt der entwickelte Prototyp die Kostenobergrenze oder erreicht er die vereinbarten Leistungskennzahlen (beispielsweise eine KI-Erkennungsrate oder eine biometrische Falschakzeptanzrate) nicht, kann der Kunde die kommerzielle Phase ohne Vertragsstrafe ablehnen. Es kann auch Klauseln geben, die den Umfang der Partnerschaft ändern, wenn sich die innovative Richtung ändert – wenn sich beispielsweise das ursprüngliche Konzept als nicht umsetzbar erweist, die Parteien aber einen alternativen Ansatz identifizieren, könnte der Vertrag eine Änderung (im Rahmen des Zumutbaren und der gesetzlichen Grenzen) zulassen, um diesen zu verfolgen. Letztendlich stellen diese Bestimmungen sicher, dass beide Seiten eine klare Ausstiegsstrategie haben und dass öffentliche Gelder geschützt sind, falls die Innovation nicht erfolgreich ist.

Darüber hinaus enthält der Vertrag Standardpunkte: Vertraulichkeit (da während der Forschung und Entwicklung Geschäftsgeheimnisse weitergegeben werden), Haftung und Versicherung (besonders wichtig, falls der Prototyp während der Tests Fehlfunktionen aufweist oder Schäden verursacht) sowie Support nach Vertragsabschluss (um sicherzustellen, dass der Anbieter nach der Lieferung Fehler behebt oder die Lösung unterstützt). Sowohl der öffentliche Auftraggeber als auch der Anbieter sollten während der Vertragsverhandlungen eine Due-Diligence-Prüfung durchführen – oft ist diese Phase selbst Teil der Verhandlungsphase der Ausschreibung. In Deutschland betonen Leitlinien (wie von KOINNO oder dem BMWK), dass der Vertrag flexibel genug für Innovationen, aber strukturiert genug sein sollte, um öffentliche Interessen zu wahren.

Vorteile für den Kunden

  • Maßgeschneiderte Sicherheitslösungen: Der größte Vorteil besteht darin, dass der Kunde eine maßgeschneiderte Lösung erhält , die genau auf seine Sicherheitsanforderungen abgestimmt ist. Anstatt sich mit einem generischen Standardprodukt zufrieden zu geben, erhält der Kunde eine Innovation, die wie angegossen passt – sei es ein maßgeschneidertes KI-Überwachungssystem, das auf seine Einrichtungen abgestimmt ist, oder eine einzigartige Integration biometrischer Zugangssysteme auf dem gesamten Campus. Das Verfahren ermöglicht es dem Käufer, die Lösung während der Entwicklung aktiv mitzugestalten, sodass das Endprodukt seine Schwachstellen und Ziele vollständig berücksichtigt. Öffentliche Auftraggeber erhalten so eine perfekt passende Lösung und wahren gleichzeitig Transparenz und Fairness. Für die Sicherheitsabteilung eines Unternehmens bedeutet dies eine verbesserte Effektivität (die Lösung tut genau das, was benötigt wird) und oft einen Wettbewerbsvorteil (da eine solche Lösung für die Konkurrenz möglicherweise nicht verfügbar ist).

  • Geteiltes Entwicklungsrisiko und Know-how: Durch die Partnerschaft mit einem Anbieter teilt der Kunde die Risiken und Kosten der Entwicklung einer neuen Technologie. Typischerweise übernimmt der Anbieter einen Teil der F&E-Kosten (in Erwartung einer späteren Rendite), und der Kunde stellt die Finanzierung in Tranchen bereit – so trägt keine Seite die volle Last allein. Diese Risikoteilung ermöglicht es, ehrgeizige Innovationen anzustreben, die für eine Partei zu kostspielig oder zu unsicher wären. Darüber hinaus erhält der Kunde Zugang zum Know-how und der Innovationskraft des Anbieters . Beispielsweise verfügt eine deutsche Behörde möglicherweise nicht über eigene KI-Entwickler, nutzt aber durch die Partnerschaft das F&E-Team eines Technologieunternehmens. Diese Zusammenarbeit kann den Lernprozess und die Innovationskraft auf Kundenseite deutlich beschleunigen. Im Wesentlichen investiert der Kunde in die gemeinsame Entwicklung einer Lösung, wobei die Risiken durch die Beiträge der Partner gemildert werden. Wenn das Projekt irgendwann scheitert, wird der Verlust (finanziell und zeitlich) geteilt und die gewonnenen Erkenntnisse können dennoch der Wissensbasis des Kunden zugutekommen.

  • Schnellere Bereitstellung zukunftsfähiger Systeme: Innovationspartnerschaften verkürzen die Zeitspanne von der Konzeption bis zur Bereitstellung. Bei herkömmlichen Methoden vergibt ein Kunde zunächst einen Forschungs- und Entwicklungsauftrag (oder hofft, dass der Markt etwas Neues entwickelt) und führt später eine separate Ausschreibung für das Produkt durch – ein Prozess, der Jahre dauern kann. Hier sind Forschung und Entwicklung sowie Beschaffung integriert, sodass die Lösung nach der Entwicklung sofort gekauft und eingeführt werden kann. Das bedeutet, dass das Unternehmen modernste Sicherheitstechnologie schneller implementieren kann als seine Konkurrenten. In Bereichen wie Cybersicherheit, KI oder physischer Sicherheit kann es entscheidend sein, eine neue Funktion frühzeitig bereitzustellen. Durch die Partnerschaft wird der öffentliche Auftraggeber im Wesentlichen zum „Startkunden“ einer neuen Technologie und erhält einen Vorsprung bei deren Nutzung. Da die Entwicklung zudem auf den Endverbraucher ausgerichtet ist, verläuft die Bereitstellung in der Regel reibungsloser – die Lösung wird bereits während der Entwicklung im Kontext des Kunden getestet. Insgesamt kann der Kunde seine Sicherheitsmodernisierung beschleunigen und besser mit den sich entwickelnden Bedrohungen Schritt halten.

  • Hohe Übereinstimmung mit betrieblichen Anforderungen und Benutzerakzeptanz: Eine gemeinsam entwickelte Innovation fügt sich mit hoher Wahrscheinlichkeit nahtlos in die betriebliche Umgebung des Kunden ein. Da die Endbenutzer (z. B. Sicherheitsbeauftragte, IT-Administratoren usw.) in Tests und Feedback eingebunden werden können, ist das fertige System benutzerfreundlich und praxistauglich. Dies reduziert das Risiko von Implementierungsfehlern aufgrund von Benutzerwiderständen oder unpraktischem Design. Die enge Partnerschaft stellt sicher, dass die Lösung den Prozessen, der Kultur und den Anforderungen des Kunden entspricht – und erreicht so ein Maß an Anpassung, das generische Anbieter oft nicht bieten können. Beispielsweise können bei der Entwicklung eines Krisensimulationstools die eigenen Notfallprotokolle des Kunden von Anfang an in die Software integriert werden. Diese Ausrichtung erstreckt sich auch auf strategische Ziele: Der Kunde kann die Innovation so steuern, dass sie umfassendere Ziele wie die digitale Transformation oder Nachhaltigkeit unterstützt. (Die Europäische Kommission weist darauf hin, dass die Beschaffung von Innovationen dazu beiträgt, politische Ziele wie den ökologischen und digitalen Wandel zu erreichen.).) Eine Innovationspartnerschaft liefert also nicht nur ein Produkt, sondern verändert möglicherweise auch die Geschäftstätigkeit des Kunden auf eine Weise, die eng mit seiner Mission übereinstimmt.

Es lässt sich sagen, dass Innovationspartnerschaften Kunden (insbesondere dem öffentlichen Sektor oder großen Organisationen in Deutschland) einen strategischen Weg zu Lösungen bieten, die sonst unerreichbar wären. Sie ermöglichen eine Form gelenkter Innovation – der Kunde wartet nicht passiv darauf, dass der Markt etwas Neues erfindet, sondern treibt die Innovation aktiv voran, um seinen Bedürfnissen gerecht zu werden. Dies kann zu besseren Sicherheitsergebnissen führen, sei es durch sicherere Einrichtungen, effizienteres Sicherheitspersonal oder neue Fähigkeiten zur Bewältigung neuer Bedrohungen (wie KI-gesteuerte cyber-physische Angriffe, Drohnen usw.). Darüber hinaus können sekundäre Vorteile entstehen: die Unterstützung lokaler Innovatoren oder KMU, die Förderung einer Innovationskultur innerhalb der Kundenorganisation und der Beitrag zum allgemeinen technologischen Fortschritt in der Sicherheitsbranche.

Vertragsabschluss und Finalisierung

Das Modell der Innovationspartnerschaft ist ein leistungsstarkes Beschaffungsinstrument für Organisationen, die über Standard-Sicherheitslösungen hinausgehen und Innovationen fördern möchten. Durch die Kombination des Beschaffungsprozesses mit einer Entwicklungspartnerschaft können Sicherheitsverantwortliche in Unternehmen (und öffentliche Sicherheitsbehörden) Herausforderungen bewältigen, die mit aktuellen Marktangeboten nicht gelöst werden können. Dieser Ansatz eignet sich besonders für Projekte mit Spitzentechnologie – beispielsweise KI-Analyse, intelligente Mobilität im Streifendienst oder höchste Sicherheitsanforderungen –, bei denen eine maßgeschneiderte Lösung die einzige Option ist. Wie die EU und die deutsche Regierung erkannt haben, spielt die Beschaffung von Innovationen eine zentrale Rolle bei der Verbesserung der Effektivität öffentlicher Dienstleistungen und der Bewältigung großer gesellschaftlicher Herausforderungen. Im Bereich der Unternehmenssicherheit bedeutet dies, auf sich entwickelnde Bedrohungen (cyber-physische Risiken, Terrorismus usw.) mit neuartigen Abwehrmaßnahmen reagieren zu können, die gemeinsam mit Experten entwickelt werden.

In Deutschland finden Innovationspartnerschaften innerhalb des etablierten Rechtsrahmens statt (was Transparenz und Fairness gewährleistet), bieten aber dennoch beispiellose Flexibilität bei der Ergebnisgestaltung. Sie ermöglichen Sicherheitstransformationen, die auf wichtige Trends wie Digitalisierung und Nachhaltigkeit abgestimmt sind und gleichzeitig die spezifischen Nutzeranforderungen des Unternehmens erfüllen. Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass das Instrument noch immer zu wenig genutzt wird, doch erfolgreiche Beispiele stärken das Vertrauen in seinen Wert. Für zukunftsorientierte Sicherheitsabteilungen kann eine Innovationspartnerschaft äußerst lohnend sein : Sie führt nicht nur zu einer hochmodernen Sicherheitslösung, sondern baut auch eine langfristige Beziehung zu einem Innovator auf und positioniert das Unternehmen als Vorreiter im Bereich Sicherheitsinnovation.

Wenn ein Sicherheitsprojekt Innovation by Design erfordert , ist eine Innovationspartnerschaft ein empfehlenswerter Ansatz. Sie erfordert sorgfältige Planung, den richtigen Partner und gewissenhaftes Management – das Ergebnis ist jedoch eine zukunftssichere Sicherheitslösung, die genau auf die Sicherheit des Unternehmens in einer sich wandelnden Welt zugeschnitten ist. Angesichts der ständigen Weiterentwicklung von Technologie und Bedrohungen werden solche Partnerschaften wahrscheinlich zu einem Eckpfeiler der Konzeption und Bereitstellung fortschrittlicher Sicherheitsfunktionen. Die Botschaft ist klar: Wenn kein bestehendes Produkt Ihre hohen Sicherheitsanforderungen erfüllen kann, sollten Sie Innovationen durch Partnerschaften in Betracht ziehen – ein Weg, der außergewöhnliche Ergebnisse liefern kann