Schulungs- und Trainingscurriculum
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Schulungs- und Ausbildungs-Curriculum
Sicherheitsmitarbeiter in Unternehmen brauchen weit mehr als nur eine kurze Einweisung ins Wacheschieben. Ihre Rolle berührt vielfältige Bereiche: die Grenzen hoheitlicher Befugnisse, den Umgang mit Besuchern und Mitarbeitern, die Bedienung moderner Sicherheitstechnik sowie Aspekte der Arbeitssicherheit und Notfallreaktion. Ein klar strukturiertes Schulungscurriculum, das all diese Themen abdeckt, gewährleistet eine einheitliche Dienstleistungsqualität, rechtmäßiges Handeln und standortspezifische Einsatzbereitschaft der Sicherheitskräfte. Besonders in regulierten, hochrisikobehafteten oder multi-tenant Umgebungen (d.h. Objekten mit mehreren Nutzern/Mietern) ist eine umfassende Ausbildung entscheidend, um die Sicherheitskräfte auf komplexe Situationen und ein breites Anspruchsspektrum vorzubereiten. Das Ziel lautet daher: Die Vorlage eines strukturierten Ausbildungs- und Schulungsplans sollte bei jeder Ausschreibung für Sicherheitsdienstleistungen zur verbindlichen Vorgabe werden. So wird sichergestellt, dass jeder beauftragte Sicherheitsdienst professionell und nachvollziehbar arbeitet – mit dokumentierter, nachprüfbarer Ausbildung für jedes eingesetzte Security-Mitglied.
Zentrale Schulungsinhalte, die im Curriculum gefordert sind
Bei Angebotsabgaben für Sicherheitsdienstleistungen sollte der Dienstleister ein strukturiertes Ausbildungskonzept vorlegen, das alle unten aufgeführten Kernbereiche abdeckt. Zu jedem dieser Punkte (a–g) sind im Konzept die behandelten Themen, die vorgesehene Trainingsdauer (Stundenzahl), die Vermittlungsform (z.B. Unterricht im Seminarraum, Unterweisung vor Ort, E-Learning-Module) sowie die Qualifikation der jeweiligen Trainer darzulegen. Diese Transparenz erlaubt es dem Auftraggeber, zu beurteilen, wie gründlich der Anbieter sein Personal auf die spezifischen Anforderungen des Auftrags vorbereitet. Die wichtigsten Schulungskategorien umfassen:
Rechtliche und regulatorische Grundlagen
Sicherheitspersonal muss die Gesetze und Vorschriften kennen, die ihr Handeln begrenzen und leiten. Die Ausbildung sollte daher nationale und lokale Rechtsgrundlagen vermitteln. In Deutschland gehört dazu z.B. die Gewerbeordnung §34a, die für Sicherheitsmitarbeiter eine IHK-Unterrichtung bzw. Sachkundeprüfung vorschreibt. Behandelt werden müssen die Befugnisse und Grenzen des Sicherheitspersonals – etwa in Bezug auf Notwehr und Nothilfe, vorläufige Festnahmen durch Jedermann und das Hausrecht –, damit Wachleute wissen, wie weit ihr Eingriffsrecht reicht. Ebenso unerlässlich ist der Datenschutz (insbesondere die EU-DSGVO): Mitarbeiter lernen den korrekten Umgang mit personenbezogenen Daten, z.B. bei Ausweiskontrollen, Videoüberwachung und Besucherdokumentation, um die Privatsphäre zu wahren. Weitere Themen sind Vertraulichkeitsvereinbarungen und Schweigepflichten, das sachgerechte Sichern von Beweismitteln (etwa Videoaufnahmen oder Fundgegenstände) sowie die Melde- und Berichtspflichten bei Vorfällen. Durch diese Module stellt die Ausbildung sicher, dass jeder Sicherheitsmitarbeiter rechtskonform agiert und die Rechte anderer respektiert.
Sicherheitsbetrieb und Objekt-Prozeduren
Für den praktischen Dienst ist es entscheidend, dass die Sicherheitskräfte die standortbezogenen Abläufe und Einsatzprozeduren genau kennen. In diesem Schulungsblock geht es daher um betriebliche Vorgaben und Standardarbeitsanweisungen (SOPs) des jeweiligen Objekts. Die Mitarbeiter lernen, die dienststellenspezifischen Posten- und Dienstanweisungen umzusetzen – beispielsweise unterscheiden sich die Aufgaben an einem Empfang deutlich von denen bei einer Streife im Außenbereich. Wichtige Inhalte sind u.a. Rundgangs- und Kontrolltechnik (wie werden Wachgänge effizient und lückenlos durchgeführt und protokolliert?), Zugangs- und Zutrittskontrollen (Umgang mit Schließsystemen, Ausweiskarten, Besucherregistrierung), sowie der korrekte Umgang mit Besuchern und Lieferanten. Letzteres umfasst die Anmeldung und Begleitung von Gästen, die Abfertigung von Lieferungen, das Einweisen von Handwerkern oder Fremdfirmen und die Vergabe temporärer Berechtigungen. Auch objektbezogene Besonderheiten – etwa Sicherheitszonen in einem multi-mandanten Gebäude, in die nur bestimmte Personen Zugang haben – werden behandelt. Wenn Sicherheitspersonal die Abläufe und Regeln am Einsatzort in- und auswendig kennt, können sie konsistente Dienstleistungen erbringen und gleichzeitig alle kundenseitigen Vorschriften zuverlässig einhalten.
Notfall- und Ereignisreaktionstraining
In kritischen Situationen kommt es auf das geschulte Reaktionsvermögen der Sicherheitskräfte an. Das Curriculum muss daher Notfallvorsorge und die Reaktion auf verschiedene Zwischenfälle abdecken. Dazu zählt der vorbeugende und abwehrende Brandschutz: Die Kräfte lernen Brandgefahren zu erkennen, Feuerlöscher richtig einzusetzen, Brandmeldeanlagen zu verstehen und im Alarmfall rasch und koordiniert zu handeln. Evakuierungs- und Lockdown-Szenarien (Gebäuderäumung oder Ausgangssperren) sind ebenfalls Kernthemen – das Personal muss wissen, wie es im Ernstfall Evakuierungen einleitet, Evakuierungshelfer unterstützt oder bei Amok-/Intruder-Lagen Bereiche sichert. Ein weiterer wichtiger Baustein ist Erste Hilfe inklusive der Handhabung von AED (Defibrillatoren): Idealerweise verfügen alle Sicherheitsmitarbeiter über eine aktuelle Erste-Hilfe-Bescheinigung und können im Notfall Verletzte versorgen, bis professionelle Hilfe eintrifft. Deeskalationstechniken werden intensiv geschult, um Aggression oder unbefugtes Eindringen ohne übermäßige Gewaltanwendung zu bewältigen – etwa durch ruhiges Ansprechen, Abstand wahren, Unterstützung anfordern. Rollenspiele und Planspiele können diese Fähigkeiten vertiefen (z.B. das Durchspielen eines Szenarios „Unbefugte Person im Gelände“ oder „Konflikt am Empfang“ in einer Übung). Nicht zuletzt wird die Alarmierungs- und Meldekette behandelt: Die Auszubildenden lernen, wen sie in welcher Situation zuerst informieren (Polizei, Feuerwehr, interne Rufnummern), wie sie während des Vorfalls kommunizieren (Stichwort: klare Lagemeldung) und was nach Abklingen des Ereignisses zu tun ist. Dazu gehört das lückenlose Dokumentieren im Ereignis-/Wachbuch sowie das Erstellen von Incident Reports. Durch regelmäßiges Training dieser Abläufe gewinnen die Sicherheitskräfte die nötige Sicherheit, um im Ernstfall schnell, kontrolliert und vorschriftsgemäß zu handeln.
Kundenservice und Soft Skills
Sicherheitsmitarbeiter sind oft erster Ansprechpartner für Besucher und Belegschaft und prägen damit den ersten Eindruck des Unternehmens. Professionalität und Sozialkompetenz im Auftreten sind daher ein Muss. In diesem Schulungsbereich geht es um Kundenorientierung und zwischenmenschliche Fähigkeiten. Die Mitarbeiter werden in höflicher, serviceorientierter Kommunikation geschult: freundliche Begrüßung von Gästen, Hilfestellung und Auskunftserteilung, sowie ein gepflegtes, dem Umfeld angemessenes Auftreten (Stichwort: repräsentatives Verhalten in Lobby oder Vorstandsetage). Ein Fokus liegt auf dem Umgang mit Konflikten – insbesondere deren Vermeidung und verbale Deeskalation. Die Security lernt, auch in schwierigen Situationen ruhig und respektvoll zu bleiben, Konfliktparteien durch aktives Zuhören und diplomatische Wortwahl zu beruhigen und zu schlichten. Interkulturelle Kompetenz ist ebenfalls Bestandteil: Da in internationalen Unternehmen Besucher und Mitarbeiter aus verschiedensten Kulturen kommen, sensibilisiert die Ausbildung für kulturelle Unterschiede und für unbewusste Vorurteile, sodass alle Personen gleich respektvoll behandelt werden. Bei Objekten mit hohem Besucherverkehr oder VIP-Gästen (z.B. in Hotels, Botschaften oder Konzernzentralen) wird zudem Umgang mit anspruchsvollen Gästen und besonderen Protokollen vermittelt. Insgesamt trägt dieser Ausbildungsblock dazu bei, dass Sicherheitskräfte nicht nur Schutz bieten, sondern gleichzeitig als hilfsbereite Dienstleister wahrgenommen werden – was wesentlich zum positiven Image des Sicherheitsdienstes und des Auftraggebers beiträgt.
Technische Ausrüstung und Systemsicherheit
Die heutige Sicherheitstechnik ist vielfältig und komplex – vom CCTV-System bis zur Zutrittssoftware. Sicherheitsmitarbeiter müssen daher sicher im Umgang mit allen technischen Hilfsmitteln sein, die an ihrem Einsatzort zum Alltag gehören. Das Curriculum beinhaltet praxisnahe Schulungen an den vorhandenen Systemen: Videoüberwachung (CCTV) – die Kräfte üben, Kamerabilder zu beobachten, verdächtige Aktivitäten zu erkennen, Aufzeichnungen abzurufen und richtig zu speichern/melden. Zutrittskontroll- und Besuchermanagement-Systeme – die Bedienung elektronischer Kartensysteme, Vereinzelungsanlagen (z.B. Drehsperren) und digitaler Besucheranmeldung wird trainiert, inklusive der Prozeduren bei technischen Störungen oder Fehlalarmen. Nutzt der Wachdienst elektronische Wächterkontrollsysteme (Rundgangs-App, RFID-Checkpoints etc.), lernen die Mitarbeiter deren Handhabung, damit Rundgänge ordnungsgemäß erfasst und nachgewiesen werden können. Auch Alarmanlagen und Notrufsysteme sind Schulungsgegenstand: vom Ein- und Ausschalten der Alarmanlage, über das korrekte Reagieren bei einem Einbruch- oder Feuermelderalarm, bis zur Verwendung von Überfallknöpfen oder Notruftelefonen. An bestimmten Standorten kann es zusätzlich erforderlich sein, haustechnische Grundkenntnisse zu vermitteln – etwa wie man im Notfall einen Aufzug stoppt oder die Lüftungsanlage ausschaltet, um z.B. Rauchausbreitung zu verhindern. Die Ausbildung an den Geräten und Systemen erfolgt idealerweise hands-on, also durch Übungen am echten System oder Simulator. So wird sichergestellt, dass die Sicherheitsmitarbeiter im Ernstfall mit ein paar Handgriffen wirkungsvoll eingreifen können und keine Zeit durch Bedienfehler verloren geht.
Ethik und Compliance
Als Repräsentanten von Sicherheit und Ordnung müssen Wach- und Sicherheitskräfte hohe ethische Maßstäbe erfüllen. Dieser Teil des Curriculums behandelt den Verhaltenskodex des Sicherheitsdienstleisters sowie allgemeine ethische Grundsätze im Wachdienst. Ein zentrales Thema ist die Korruptionsprävention: Den Mitarbeitern wird unmissverständlich klargemacht, dass das Annehmen von Geld, Geschenken oder Vergünstigungen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit verboten ist – sei es, um jemandem unbefugten Zutritt zu gewähren oder Regelverstöße zu tolerieren. Darüber hinaus wird die Neutralität betont: Sicherheitskräfte haben alle Personen – ob Mitarbeiter, Besucher oder Fremdfirma – gleich zu behandeln und dürfen niemanden bevorzugen oder benachteiligen. Sie sollen sich aus internen Angelegenheiten, politischen Diskussionen oder persönlichen Streitigkeiten heraushalten und stets objektiv nur auf die Einhaltung der Sicherheitsregeln achten. Im Rahmen der Eskalation von Sicherheitsvorfällen lernen sie das Prinzip der Verhältnismäßigkeit: Maßnahmen dürfen nur im erforderlichen Minimalmaß ergriffen werden (z.B. körperlicher Zwang wirklich nur in Notwehr/Nothilfe und abgestuft nach Situation). Weiterhin werden unternehmens- und gesetzesinterne Meldesysteme erläutert, z.B. Hinweisgebersysteme (Whistleblowing). Das Personal erfährt, wie und an wen es sich wenden kann, wenn es Unregelmäßigkeiten, interne Verstöße oder ethische Konflikte beobachtet – und dass das Unternehmen solche Meldungen unterstützt und der Meldende geschützt ist. Durch Schulung dieser Aspekte stellt der Sicherheitsdienst sicher, dass seine Mitarbeiter integer handeln, gesetzliche Vorgaben einhalten und auch in moralischen Dilemmata die richtige Entscheidung treffen.
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Schließlich muss eine gute Ausbildung auch die eigene Sicherheit und Gesundheit der Sicherheitsmitarbeiter im Blick haben, sowie die Einhaltung arbeitsrechtlicher Bestimmungen. Die Schulung umfasst daher Themen wie Arbeitszeitgesetze und Schichtplangestaltung – insbesondere bei Nachtarbeit – damit Übermüdung oder Verstöße gegen Ruhezeitregelungen vermieden werden. Den Mitarbeitern werden Maßnahmen für sicheres Arbeiten in der Nacht und in dünner Personalstärke nahegebracht, beispielsweise das regelmäßige Melden bei der Leitstelle (Alleinarbeiterschutz) oder das Nutzen von Schutzausrüstung. Der korrekte Einsatz von Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) – vom Warnwesten-/Wetterschutz über Gehörschutz bis hin zum Sicherheitsschuhwerk, je nach Einsatzort – wird erläutert und eingefordert. Auch Ergonomie und Gesundheit am Arbeitsplatz sind Inhalte: Wachleute verbringen viele Stunden stehend oder sitzend; sie erhalten Tipps, wie sie Rückenschäden vorbeugen, durch kleine Übungen Verspannungen lösen und generell ihre Fitness erhalten können. Stressmanagement und Psychosoziale Unterstützung kommen ebenfalls zur Sprache, da Sicherheitsmitarbeiter teils mit Konflikten, potentiell gefährlichen Situationen oder schlicht mit Monotonie und langer Wachsamkeit konfrontiert sind. Zudem werden Grundzüge des für Sicherheitsdienste relevanten Arbeitsrechts angesprochen (etwa was passiert bei Arbeitsunfällen, welche Rechte haben Arbeitnehmer, wie funktioniert der Betriebsrat etc.), damit das Personal seine Rechte kennt und Pflichten versteht. Indem der Dienstleister auch für die Sicherheit und das Wohlergehen seiner Mitarbeiter sorgt, reduziert er Ausfallzeiten durch Unfälle oder Burnout und sorgt für nachhaltig einsatzfähige, motivierte Sicherheitskräfte – was letztlich auch dem Auftraggeber zugutekommt.
Durchführung der Schulung und Dokumentationsanforderungen
Neben den Inhalten ist auch die Durchführung und Nachweisführung der Aus- und Fortbildung ein entscheidender Punkt, der im Rahmen der Angebotsabgabe beleuchtet werden muss.
Ein hochwertiges Schulungskonzept für einen Unternehmenssicherheitsauftrag sollte daher folgende Punkte berücksichtigen:
Onboarding-Programm: Jeder neue Sicherheitsmitarbeiter durchläuft ein vollumfängliches Einstiegs-Training, bevor er erstmals auf dem Objekt eingesetzt wird. In dieser Anfangsschulung werden alle grundlegenden Themen vermittelt – von rechtlichen Grundlagen über die Firmen- und Objektregeln bis hin zu Notfallplänen – damit der Mitarbeiter vom ersten Einsatztag an vorbereitet ist. Im Angebot sollte festgehalten sein, dass kein Personal ohne absolviertes Onboarding an den Kundenstandort geschickt wird. Dieses Vorgehen garantiert einen einheitlichen Wissensstand und Professionalität vom ersten Tag an.
Jährliche Auffrischungen und Updates: Der Anbieter verpflichtet sich, sein Personal regelmäßig weiterzubilden, mindestens jedoch einmal pro Jahr. Solche Auffrischungskurse sind besonders in rechtsrelevanten Bereichen wichtig, damit Änderungen in Gesetzen (etwa im Datenschutz oder Waffenrecht) zeitnah an die Mitarbeiter weitergegeben werden. Auch sicherheitsrelevante Kenntnisse wie Erste Hilfe oder Brandschutz übt man idealerweise jährlich, um sie präsent zu halten. Zudem sollte das Schulungskonzept vorsehen, dass bei Änderungen der Kunden-SOPs oder bei neuen Gefährdungslagen (z.B. erhöhte Terrorgefahr, Pandemie-Auflagen) ad hoc Schulungen stattfinden. Das Ausbildungsprogramm versteht sich somit als fortlaufender Prozess, der mit dem Wandel Schritt hält. Nur so bleibt gewährleistet, dass die Wachpersonen immer auf dem neuesten Stand der Vorschriften und Verfahren sind.
Szenariobasiertes Training: Neben theoretischem Unterricht legt ein guter Ausbildungsplan Wert auf praktische Übungen. Das Angebot sollte beschreiben, wie der Dienstleister realitätsnahe Drills durchführt – etwa Tischübungen oder simulierte Vorfälle –, um das Erlernte in die Praxis umzusetzen. Beispiele: eine Übung „Unbefugter dringt aufs Gelände ein“, bei der die Alarmverfolgung und Festhaltung durchgespielt wird; Evakuierungsübungen im Objekt zusammen mit dem Facility Management; oder Rollenspiele am Empfang, bei denen ein wütender Besucher besänftigt werden muss. Solche Szenario-Trainings verstärken die Handlungssicherheit der Mitarbeiter, denn sie erleben und üben die korrekten Reaktionen in einem risikolosen Umfeld. Im Angebot sollte dargestellt werden, welche Szenarien in welcher Frequenz geübt werden.
Trainer-Qualifikationen: Die Qualität der Schulung steht und fällt mit der Kompetenz der Ausbilder. Deshalb ist im Angebotscurriculum anzugeben, wer die jeweiligen Module leitet und welche Eignung diese Personen mitbringen. Juristische Grundlagen sollten z.B. von einer Person mit einschlägiger Fachkunde vermittelt werden – etwa einem Juristen, einem IHK-zertifizierten Ausbilder für Bewachung oder einem erfahrenen Sicherheitsmanager mit 34a-Schein. Medizinische Themen (Erste Hilfe) gehören in die Hände eines zertifizierten Erste-Hilfe-Trainers, der idealerweise auch Praxiserfahrung (z.B. Rettungssanitäter) hat. Technische Einweisungen (etwa CCTV, Alarmsysteme) können durch hauseigene Spezialisten oder den Hersteller/Installer der Systeme erfolgen. Durch die Nennung der Trainer und ihrer Qualifikationen bekommt der Auftraggeber ein Bild von der Wertigkeit der Schulung. Zudem fordern viele Qualitätsstandards, dass nur fachlich geeignete Personen Schulungen durchführen – dieser Forderung wird so entsprochen.
Ausbildungsplan (Matrix): Dem Angebot sollte eine tabellarische Übersicht aller Schulungsinhalte beiliegen. In dieser Training-Matrix sind die einzelnen Themen/Module aufgelistet, mit Angabe der jeweiligen Dauer, der Unterrichtsform und ggf. der Sprache. Gerade bei international geprägten Einsatzorten ist anzugeben, in welchen Sprachen die Schulungen verfügbar sind (zum Beispiel Deutsch und Englisch), damit sichergestellt ist, dass alle Mitarbeiter den Stoff verstehen. Die Matrix ermöglicht es dem Auftraggeber auch, Umfang und Aufwand der Ausbildung einzuschätzen – sie sieht zum Beispiel, wie viele Stunden auf rechtliche Themen vs. praktische Übungen entfallen. Eine klare Struktur in der Planung signalisiert, dass der Anbieter das Thema Ausbildung ernst nimmt und systematisch angeht.
Schulungsnachweise und Dokumentation: Von großer Bedeutung ist, dass der Dienstleister die erfolgten Aus- und Weiterbildungen lückenlos dokumentiert. Im Rahmen der Ausschreibung sollte der Anbieter zusichern, dass für jeden Sicherheitsmitarbeiter ein Schulungsakt geführt wird, in dem alle absolvierte Trainings mit Datum, Dauer und Ergebnis festgehalten sind. Zertifikate über bestandene Prüfungen (z.B. IHK-Sachkundeprüfung nach §34a GewO, Ersthelferbescheinigungen, Schulungsnachweise für bestimmte Software oder Geräte) gehören ebenfalls in diese Dokumentation. Diese Schulungsnachweise müssen für den Auftraggeber einsehbar sein – sei es zu Audit-Zwecken oder auf Anforderung im Rahmen von Qualitätskontrollen. In sensiblen Bereichen prüfen mitunter auch Aufsichtsbehörden die Qualifikation des eingesetzten Personals, weshalb der Sicherheitsdienst hier proaktiv alle Unterlagen bereithalten sollte. Für den Auftraggeber ergibt sich daraus die Sicherheit, dass die versprochenen Schulungen tatsächlich durchgeführt wurden. Die Anwesenheitslisten, Prüfungsprotokolle und Zertifikatskopien dienen als Beleg der Vertragstreue und ermöglichen es, eventuelle Lücken (z.B. ein Mitarbeiter ohne Nachweis einer wichtigen Schulung) sofort zu erkennen und zu schließen.
Ausbildung als Grundpfeiler hochwertiger Security-Dienstleistungen
Zusammengefasst ist ein umfassendes Schulungs- und Ausbildungskonzept ein zentraler Qualitätsfaktor bei der Vergabe von Sicherheitsdienstleistungen. Indem man bereits in der Ausschreibung einen detaillierten Ausbildungsplan einfordert, stellt man sicher, dass der zukünftige Sicherheitsdienstleister seine Mitarbeiter gründlich schult und auf die spezifischen Anforderungen vorbereitet. Gut ausgebildete Sicherheitskräfte agieren souveräner, einheitlicher und rechtssicher – was zu weniger Zwischenfällen, professionellerem Auftreten und höherer Zufriedenheit bei Kunden und Mitarbeitern führt.
Es wird daher empfohlen, bei jeder Ausschreibung für Bewachungs- oder Sicherheitsdienste einen vollständigen Schulungsplan (wie oben beschrieben, mit Inhalten, Stunden, Methoden, Trainern) vom Anbieter zu verlangen. Dies ermöglicht einerseits einen objektiven Vergleich der Anbieter in einem oft vernachlässigten Kriterium – nämlich der Qualität des eingesetzten Personals – und andererseits wird von Anfang an klargestellt, dass Aus- und Fortbildung keine Kür, sondern Pflicht ist. Die geforderten Inhalte sollten sich an anerkannten Branchenstandards und gesetzlichen Vorgaben orientieren: So definiert etwa die deutsche DIN 77200 („Anforderungen an Sicherheitsdienstleister“) Mindestkriterien an Organisation, Prozesse und Personalqualifikation – einschließlich regelmäßiger Mitarbeiterschulungen. International gibt ISO 18788 für Sicherheitsbetriebe einen Managementrahmen vor, der ebenfalls Professionalität, Gesetzestreue und Kompetenz der Mitarbeiter in den Vordergrund stellt. Ebenso müssen selbstverständlich kundenspezifische Regeln (SOPs, Notfallpläne) in den Trainingsplan einfließen, insbesondere in sicherheitskritischen Bereichen wie Chemieparks, Rechenzentren oder öffentlichen Einrichtungen.
Nach Zuschlagserteilung sollte das Augenmerk auf der Weiterbildung nicht nachlassen. Dem Auftraggeber ist zu raten, in regelmäßigen Abständen Schulungsreports anzufordern oder Audits durchzuführen, um sicherzustellen, dass der Dienstleister die versprochenen Fortbildungen kontinuierlich umsetzt und dokumentiert. Gegebenenfalls kann vereinbart werden, gemeinsame Übungen (z.B. jährliche Evakuierungsdrills) durchzuführen, bei denen Auftragnehmer und Auftraggeber zusammenwirken. Dadurch bleibt die Ausbildungsqualität hoch und neue Risiken oder Veränderungen werden zeitnah abgedeckt.
Letztlich gilt: Die Qualität eines Sicherheitsdienstes steht und fällt mit der Qualifikation seiner Mitarbeiter. Indem Ausbildung zur festen Säule im Vergabeprozess gemacht wird, investieren Unternehmen in eine professionelle, rechtssichere und schlagkräftige Sicherheitslösung. Wach- und Sicherheitskräfte, die ihr Handwerk durch solide Schulung beherrschen, können Gefahren frühzeitig erkennen, im Ernstfall angemessen reagieren und tragen wesentlich dazu bei, dass die Schutzziele des Auftraggebers erreicht werden – Tag für Tag, Schicht für Schicht.