3H2 Haftungsbestätigungen
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- Deckblatt
- Zweck
- Haftungsumfang
- Rechtsgrundlagen
- Versicherungsnachweis
- Klausel
- Haftungsbeschränkung
- Aufbewahrung
- Anhänge
- Compliance
- Unterschrift
Deckblatt und Identifikation
Angaben | Details |
---|---|
Titel | Haftungsbestätigung – Sicherheitsdienstleistungen für [Name der Liegenschaft] |
Name des Dienstleisters | Vollständige juristische Bezeichnung des Sicherheitsdienstleistungs‑unternehmens |
Sitz des Unternehmens | Eingetragene Geschäftsadresse (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) |
Handels‑/Unternehmensregister | Registriernummer und zuständiges Registergericht |
Kontaktinformationen | Telefon, E‑Mail, ggf. Fax |
Datum der Einreichung | TT.MM.JJJJ |
Vergabe‑/Referenznummer | Interne Nummer der Ausschreibung oder des Vertrages |
Versions‑/Revisionsstand | Versionsnummer mit Datum und kurzer Änderungshistorie |
Unterschrift und Stempel | Unterschrift der zeichnungsberechtigten Person und Firmenstempel |
Zweck des Dokuments
Dieses Dokument dient als formale Bestätigung, dass der Auftragnehmer für alle im Rahmen des beauftragten Sicherheitsdienstes verursachten Schäden uneingeschränkt haftet. Es bestätigt ferner, dass keine Haftungsausschlüsse bestehen, die den Auftraggeber im Schadensfall benachteiligen könnten, und dass der Versicherungsschutz allen einschlägigen gesetzlichen und vertraglichen Anforderungen entspricht. Hintergrund für diese Verpflichtung ist das Erfordernis einer Berufshaftpflichtversicherung für Sicherheitsunternehmen nach § 34a GewO sowie die allgemeine deliktische Haftung nach §§ 823, 831 BGB.
Haftungsumfang
Der Auftragnehmer übernimmt die Haftung für sämtliche Schäden, die während der Ausführung der vertraglich vereinbarten Sicherheitsdienstleistungen entstehen. Dies umfasst insbesondere:
Verursacherkreis: Handlungen oder Unterlassungen von:
eigenen Beschäftigten,
beauftragten Subunternehmern,
sonstigen Erfüllungs‑ und Verrichtungsgehilfen.
Schadensarten:
Personenschäden (Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit),
Sachschäden (Zerstörung oder Beschädigung von Eigentum),
Vermögensschäden, soweit sie gesetzlich oder über die Versicherung abgesichert sind.
Gemäß § 823 BGB ist jeder, der vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein anderes Recht eines anderen rechtswidrig verletzt, zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Nach § 831 BGB haftet derjenige, der zur Erfüllung seiner Aufgaben einen anderen einsetzt, für die von diesem Dritten verursachten Schäden. Diese Haftung umfasst auch Verstöße gegen datenschutzrechtliche Pflichten – etwa unzulässige Videoüberwachung – sofern sie im Rahmen der Leistungserbringung erfolgen und zu Schäden führen. Die Videoüberwachung in öffentlich zugänglichen Bereichen ist nur zulässig, wenn dafür eine Rechtsgrundlage nach Art. 6 DSGVO besteht und die Interessen der betroffenen Personen nicht überwiegen.
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB):
§ 823 BGB : Haftung bei unerlaubter Handlung: verpflichtet den Schädiger zum Schadensersatz bei rechtswidriger Verletzung von Rechtsgütern.
§ 831 BGB : Haftung für Verrichtungsgehilfen: bestimmt die Haftung des Auftraggebers für Schäden, die seine Erfüllungsgehilfen verursachen, sofern er diese nicht sorgfältig ausgewählt und überwacht hat.
Handelsgesetzbuch (HGB):
Das HGB bildet das Kernstück des deutschen Handelsrechts und regelt die Rechtsbeziehungen von Kaufleuten. Für Kaufleute gelten darüber hinaus die handelsrechtlichen Pflichten zur Buchführung (§§ 238 ff. HGB) sowie Sorgfalts‑ und Organisationspflichten.
Gewerbeordnung (§ 34a GewO):
Der Betrieb eines Bewachungsgewerbes erfordert eine behördliche Erlaubnis. Sicherheitsunternehmen müssen eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen und nachweisen. Die Behörde prüft die persönliche Zuverlässigkeit und fachliche Eignung der Unternehmer.
Datenschutzrecht:
Datenschutz‑Grundverordnung (DSGVO) und Bundesdatenschutzgesetz (BDSG): regeln die rechtmäßige Verarbeitung personenbezogener Daten. Die Verarbeitung, insbesondere Videoüberwachung, ist nur bei Vorliegen einer Rechtsgrundlage (z. B. berechtigtes Interesse) zulässig. Ein Gericht hat bekräftigt, dass Videoüberwachung in öffentlich zugänglichen Bereichen grundsätzlich unzulässig ist und nur in engen Grenzen zulässig bleibt. Ohne tragfähige Rechtsgrundlage nach Art. 6 DSGVO liegt ein Verstoß vor.
Versicherungsnachweis
Der Auftragnehmer erklärt hiermit, dass eine gültige Haftpflichtversicherung besteht, die die im Abschnitt 3 genannten Risiken abdeckt.
Der Nachweis umfasst:
Versicherer | Policennummer | Art der Versicherung | Deckungssummen | Gültigkeitszeitraum |
---|---|---|---|---|
Name des Versicherers | Nummer der Police | z. B. Betriebshaftpflicht, Berufshaftpflicht, Vermögensschadenhaftpflicht | Betrag pro Schadensereignis, Gesamtdeckung | Beginn und Ende des Versicherungszeitraums |
Der Auftragnehmer versichert, dass keine Ausschlüsse oder Beschränkungen in der Police enthalten sind, die Schäden im Zusammenhang mit den vertraglichen Leistungen vom Versicherungsschutz ausnehmen. Die geforderten Mindestdeckungssummen entsprechen den gesetzlichen Vorgaben, insbesondere den Anforderungen für Bewachungsunternehmen nach § 34a GewO.
Keine Haftungsbeschränkung
Der Auftragnehmer bestätigt ausdrücklich, dass im Vertragsverhältnis keine Klauseln enthalten sind, welche die gesetzliche Haftung gegenüber dem Auftraggeber beschränken oder ausschließen. Insbesondere bestehen keine Haftungsausschlüsse für grobe Fahrlässigkeit, vorsätzliche Handlungen, Datenschutzverletzungen oder Schäden, die durch Unterauftragnehmer verursacht werden. Soweit gesetzlich zulässig, gelten Haftungsbegrenzungen erst nach vollständiger Abdeckung des Schadens durch die Versicherung.
Aufbewahrung und Dokumentation
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, während der gesamten Vertragslaufzeit einen gültigen Versicherungsnachweis vorzuhalten. Auf Wunsch des Auftraggebers oder bei Verlängerung der Police wird eine aktualisierte Haftungsbestätigung vorgelegt. Alle relevanten Unterlagen (Versicherungspolicen, Genehmigungsurkunden nach § 34a GewO, Schulungsnachweise) werden ordnungsgemäß aufbewahrt und auf Anforderung vorgelegt. Zudem wird eine lückenlose Dokumentation der durchgeführten Sicherheitsmaßnahmen und aufgetretenen Vorfälle geführt, um im Schadensfall die Ursachen nachvollziehen zu können.
Anhänge
Anlage A: Kopie der aktuellen Haftpflichtversicherung.
Anlage B: Übersicht über Deckungssummen und versicherte Risiken.
Anlage C: Schriftliche Ermächtigung zur direkten Benachrichtigung des Auftraggebers durch den Versicherer.
Anlage D (optional): Auszug aus der Genehmigung gemäß § 34a GewO und Nachweis der Zuverlässigkeit sowie fachlichen Eignung.
Compliance‑Erklärung
Wir bestätigen hiermit, dass das Sicherheitsdienstleistungsunternehmen für sämtliche durch seine Mitarbeiter, Subunternehmer oder sonstige Erfüllungsgehilfen im Rahmen der Vertragsdurchführung verursachten Schäden haftet, dass kein Haftungsausschluss besteht und dass für die gesamte Vertragslaufzeit ein gültiger Versicherungsschutz aufrechterhalten wird. Die Verpflichtung zur Haftung und zum Versicherungsschutz erfüllt die gesetzlichen Anforderungen des § 34a GewO, des BGB und des HGB. Darüber hinaus sichern wir zu, dass alle Sicherheitsmaßnahmen unter Einhaltung der DSGVO und des BDSG erfolgen und insbesondere Videoüberwachungsmaßnahmen nur auf der Grundlage eines berechtigten Interesses und unter Wahrung der Rechte betroffener Personen eingesetzt werden.