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3H2 Haftungsbestätigungen

Facility Management: Security » Ausschreibung » Bewachungsvertrag » 3H2 Haftungsbestätigungen

Haftungsbestätigung – Sicherheitsdienstleistungen für [Name der Liegenschaft]

Haftungsbestätigung – Sicherheitsdienstleistungen für [Name der Liegenschaft]

Deckblatt und Identifikation

Angaben

Details

Titel

Haftungsbestätigung – Sicherheitsdienstleistungen für [Name der Liegenschaft]

Name des Dienstleisters

Vollständige juristische Bezeichnung des Sicherheitsdienstleistungs‑unternehmens

Sitz des Unternehmens

Eingetragene Geschäftsadresse (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)

Handels‑/Unternehmens­register

Registriernummer und zuständiges Registergericht

Kontaktinformationen

Telefon, E‑Mail, ggf. Fax

Datum der Einreichung

TT.MM.JJJJ

Vergabe‑/Referenznummer

Interne Nummer der Ausschreibung oder des Vertrages

Versions‑/Revisionsstand

Versionsnummer mit Datum und kurzer Änderungshistorie

Unterschrift und Stempel

Unterschrift der zeichnungsberechtigten Person und Firmenstempel

Zweck des Dokuments

Dieses Dokument dient als formale Bestätigung, dass der Auftragnehmer für alle im Rahmen des beauftragten Sicherheitsdienstes verursachten Schäden uneingeschränkt haftet. Es bestätigt ferner, dass keine Haftungsausschlüsse bestehen, die den Auftraggeber im Schadensfall benachteiligen könnten, und dass der Versicherungsschutz allen einschlägigen gesetzlichen und vertraglichen Anforderungen entspricht. Hintergrund für diese Verpflichtung ist das Erfordernis einer Berufshaftpflichtversicherung für Sicherheitsunternehmen nach § 34a GewO sowie die allgemeine deliktische Haftung nach §§ 823, 831 BGB.

Haftungsumfang

Der Auftragnehmer übernimmt die Haftung für sämtliche Schäden, die während der Ausführung der vertraglich vereinbarten Sicherheitsdienstleistungen entstehen. Dies umfasst insbesondere:

Verursacherkreis: Handlungen oder Unterlassungen von:

  • eigenen Beschäftigten,

  • beauftragten Subunternehmern,

  • sonstigen Erfüllungs‑ und Verrichtungsgehilfen.

Schadensarten:

  • Personenschäden (Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit),

  • Sachschäden (Zerstörung oder Beschädigung von Eigentum),

  • Vermögensschäden, soweit sie gesetzlich oder über die Versicherung abgesichert sind.

Gemäß § 823 BGB ist jeder, der vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein anderes Recht eines anderen rechtswidrig verletzt, zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Nach § 831 BGB haftet derjenige, der zur Erfüllung seiner Aufgaben einen anderen einsetzt, für die von diesem Dritten verursachten Schäden. Diese Haftung umfasst auch Verstöße gegen datenschutzrechtliche Pflichten – etwa unzulässige Videoüberwachung – sofern sie im Rahmen der Leistungserbringung erfolgen und zu Schäden führen. Die Videoüberwachung in öffentlich zugänglichen Bereichen ist nur zulässig, wenn dafür eine Rechtsgrundlage nach Art. 6 DSGVO besteht und die Interessen der betroffenen Personen nicht überwiegen.

Rechtsgrundlagen

Die Haftungsübernahme richtet sich nach den folgenden gesetzlichen Bestimmungen:

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB):

  • § 823 BGB : Haftung bei unerlaubter Handlung: verpflichtet den Schädiger zum Schadensersatz bei rechtswidriger Verletzung von Rechtsgütern.

  • § 831 BGB : Haftung für Verrichtungsgehilfen: bestimmt die Haftung des Auftraggebers für Schäden, die seine Erfüllungsgehilfen verursachen, sofern er diese nicht sorgfältig ausgewählt und überwacht hat.

Handelsgesetzbuch (HGB):

  • Das HGB bildet das Kernstück des deutschen Handelsrechts und regelt die Rechtsbeziehungen von Kaufleuten. Für Kaufleute gelten darüber hinaus die handelsrechtlichen Pflichten zur Buchführung (§§ 238 ff. HGB) sowie Sorgfalts‑ und Organisationspflichten.

Gewerbeordnung (§ 34a GewO):

  • Der Betrieb eines Bewachungsgewerbes erfordert eine behördliche Erlaubnis. Sicherheitsunternehmen müssen eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen und nachweisen. Die Behörde prüft die persönliche Zuverlässigkeit und fachliche Eignung der Unternehmer.

Datenschutzrecht:

  • Datenschutz‑Grundverordnung (DSGVO) und Bundesdatenschutzgesetz (BDSG): regeln die rechtmäßige Verarbeitung personenbezogener Daten. Die Verarbeitung, insbesondere Videoüberwachung, ist nur bei Vorliegen einer Rechtsgrundlage (z. B. berechtigtes Interesse) zulässig. Ein Gericht hat bekräftigt, dass Videoüberwachung in öffentlich zugänglichen Bereichen grundsätzlich unzulässig ist und nur in engen Grenzen zulässig bleibt. Ohne tragfähige Rechtsgrundlage nach Art. 6 DSGVO liegt ein Verstoß vor.

Versicherungsnachweis

Der Auftragnehmer erklärt hiermit, dass eine gültige Haftpflichtversicherung besteht, die die im Abschnitt 3 genannten Risiken abdeckt.

Der Nachweis umfasst:

Versicherer

Policennummer

Art der Versicherung

Deckungssummen

Gültigkeitszeitraum

Name des Versicherers

Nummer der Police

z. B. Betriebshaftpflicht, Berufshaftpflicht, Vermögensschadenhaftpflicht

Betrag pro Schadensereignis, Gesamtdeckung

Beginn und Ende des Versicherungszeitraums

Der Auftragnehmer versichert, dass keine Ausschlüsse oder Beschränkungen in der Police enthalten sind, die Schäden im Zusammenhang mit den vertraglichen Leistungen vom Versicherungsschutz ausnehmen. Die geforderten Mindestdeckungssummen entsprechen den gesetzlichen Vorgaben, insbesondere den Anforderungen für Bewachungsunternehmen nach § 34a GewO.

Sofern der Versicherungsvertrag dies vorsieht, ermächtigt der Auftragnehmer den Versicherer, den Auftraggeber unverzüglich zu informieren, wenn:

  • der Versicherungsschutz endet, ausläuft oder gekündigt wird;

  • wesentliche Änderungen der Deckung erfolgen;

  • der Versicherungsschutz ausgesetzt wird.

Diese Benachrichtigung soll es dem Auftraggeber ermöglichen, rechtzeitig Maßnahmen zur Sicherung seines Risikos zu ergreifen.

Keine Haftungsbeschränkung

Der Auftragnehmer bestätigt ausdrücklich, dass im Vertragsverhältnis keine Klauseln enthalten sind, welche die gesetzliche Haftung gegenüber dem Auftraggeber beschränken oder ausschließen. Insbesondere bestehen keine Haftungsausschlüsse für grobe Fahrlässigkeit, vorsätzliche Handlungen, Datenschutzverletzungen oder Schäden, die durch Unterauftragnehmer verursacht werden. Soweit gesetzlich zulässig, gelten Haftungsbegrenzungen erst nach vollständiger Abdeckung des Schadens durch die Versicherung.

Aufbewahrung und Dokumentation

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, während der gesamten Vertragslaufzeit einen gültigen Versicherungsnachweis vorzuhalten. Auf Wunsch des Auftraggebers oder bei Verlängerung der Police wird eine aktualisierte Haftungsbestätigung vorgelegt. Alle relevanten Unterlagen (Versicherungspolicen, Genehmigungsurkunden nach § 34a GewO, Schulungsnachweise) werden ordnungsgemäß aufbewahrt und auf Anforderung vorgelegt. Zudem wird eine lückenlose Dokumentation der durchgeführten Sicherheitsmaßnahmen und aufgetretenen Vorfälle geführt, um im Schadensfall die Ursachen nachvollziehen zu können.

Anhänge

  • Anlage A: Kopie der aktuellen Haftpflichtversicherung.

  • Anlage B: Übersicht über Deckungssummen und versicherte Risiken.

  • Anlage C: Schriftliche Ermächtigung zur direkten Benachrichtigung des Auftraggebers durch den Versicherer.

  • Anlage D (optional): Auszug aus der Genehmigung gemäß § 34a GewO und Nachweis der Zuverlässigkeit sowie fachlichen Eignung.

Compliance‑Erklärung

Wir bestätigen hiermit, dass das Sicherheitsdienstleistungsunternehmen für sämtliche durch seine Mitarbeiter, Subunternehmer oder sonstige Erfüllungsgehilfen im Rahmen der Vertragsdurchführung verursachten Schäden haftet, dass kein Haftungsausschluss besteht und dass für die gesamte Vertragslaufzeit ein gültiger Versicherungsschutz aufrechterhalten wird. Die Verpflichtung zur Haftung und zum Versicherungsschutz erfüllt die gesetzlichen Anforderungen des § 34a GewO, des BGB und des HGB. Darüber hinaus sichern wir zu, dass alle Sicherheitsmaßnahmen unter Einhaltung der DSGVO und des BDSG erfolgen und insbesondere Videoüberwachungsmaßnahmen nur auf der Grundlage eines berechtigten Interesses und unter Wahrung der Rechte betroffener Personen eingesetzt werden.

Unterschrift und Zeichnung

Bezeichnung

Angaben

Name des Vertretungsberechtigten

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Funktion/Position

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Ort, Datum

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Unterschrift

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Firmenstempel

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