3G9 Nachunternehmerliste
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Nachunternehmerliste für transparente Sicherheitsstrukturen
- Deckblatt
- Zweck
- Geltungsbereich
- Subunternehmer‑Details
- Compliance‑Bestätigung
- Änderungsmanagement
- Aufbewahrung
- Anhänge
- Compliance‑Erklärung
- Unterschrift
Deckblatt & Identifikation
| Element | Beschreibung |
|---|---|
| Titel | Subunternehmerliste – Sicherheitsdienste für [Objektname] |
| Name des Dienstleisters | Vollständiger rechtlicher Name des Auftragnehmers |
| Geschäftsanschrift | Eingetragene Geschäftsadresse |
| Kontaktinformationen | Telefon / E‑Mail |
| Datum der Einreichung | TT.MM.JJJJ |
| Vertrags‑/Ausschreibungsnummer | Referenznummer des Hauptvertrags |
| Versionsnummer & Historie | Versionsstand und Liste der Überarbeitungen |
| Unterschrift & Firmenstempel | Unterschrift eines vertretungsberechtigten Organes sowie Firmenstempel |
Zweck des Dokuments
Dieses Dokument dient der transparenten Offenlegung aller Subunternehmer, die der Auftragnehmer für die vertraglich vereinbarten Sicherheitsdienstleistungen einsetzt. Es definiert den jeweiligen Leistungsumfang und die genehmigten Verantwortungsbereiche der Subunternehmer. Ferner bestätigt es, dass sämtliche Subunternehmer vertraglich an die gleichen Standards, Pflichten und Compliance‑Anforderungen wie im Hauptvertrag gebunden sind.
Geltungsbereich der Subunternehmerliste
Die Subunternehmerliste gilt für alle zur Leistungserbringung beauftragten Unternehmen, unabhängig von der Dauer des Einsatzes.
Dazu gehören insbesondere:
Bewachungs‑ und Streifendienste (objekt- und geländebezogene Kontrollen).
Zutrittskontrollen sowie Empfangs‑ und Besuchermanagement.
Wartung technischer Sicherungssysteme (u. a. Video‑, Einbruch‑ und Brandmeldeanlagen).
Alarmverfolgung und Interventionsdienste.
Spezialisierte oder temporäre Aufträge wie Veranstaltungssicherheit oder Personenschutz.
Der Auftragnehmer bestätigt, dass alle gelisteten Subunternehmer folgende Voraussetzungen erfüllen und entsprechenden Nachweis erbracht haben:
Erlaubnis nach § 34a Gewerbeordnung (GewO) : Wer gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen will, benötigt eine behördliche Erlaubnis. Die Erlaubnis wird verweigert, wenn Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse, fachliche Sachkunde oder eine Haftpflichtversicherung nicht nachgewiesen werden können.
Die Wachpersonen verfügen über die erforderliche Zuverlässigkeit und eine Unterrichtungs‑ oder Sachkundebescheinigung der Industrie‑ und Handelskammer; bei bestimmten Tätigkeiten (Kontrollgänge im öffentlichen Raum, Bewachung von Diskotheken, Flüchtlingsunterkünften oder zugangsgeschützten Großveranstaltungen) ist eine bestandene Sachkundeprüfung Pflicht.
Seit dem 1. Dezember 2016 ist der Sachkundenachweis Voraussetzung für die Erlaubniserteilung im Bewachungsgewerbe.
Einhaltung der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 23 – Diese Vorschrift bildet die Grundlage für die Ausübung von Wach‑ und Sicherheitsdiensten und enthält Schutzziele zur Verhütung von Unfällen. Arbeitgeber sind verpflichtet, Gefahren zu vermeiden, nur geeignete und qualifizierte Mitarbeiter einzusetzen und deren Tätigkeiten durch Dienstanweisungen zu regeln; der Konsum berauschender Mittel ist vor und während der Arbeit untersagt.
Alle Subunternehmer sorgen dafür, dass Sicherheitskräfte gemäß Dienstanweisung eingewiesen, regelmäßig unterwiesen und in der Handhabung von Ausrüstungen geschult werden.
Arbeitszeit‑ und Arbeitsschutzrecht : Die werktägliche Arbeitszeit der Beschäftigten darf acht Stunden nicht überschreiten; eine Verlängerung auf bis zu zehn Stunden ist nur zulässig, wenn innerhalb von sechs Monaten bzw. 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden pro Tag nicht überschritten werden. Es sind Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei mehr als sechs bis neun Stunden und 45 Minuten bei mehr als neun Stunden Arbeitszeit zu gewähren; nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit ist eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden einzuhalten.
Mindestlohn‑ und Tarifbindung : Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf Zahlung eines Mindestlohns von derzeit 12 Euro brutto pro Stunde (Stand 1. Oktober 2022). Subunternehmer halten sämtliche gesetzlichen Mindestlöhne, branchenspezifischen Tarifverträge und das Entsendegesetz ein. Zahlungen erfolgen fristgerecht gem. MiLoG § 2 Abs. 1–2.
Datenschutz und Vertraulichkeit : Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten erfolgen ausschließlich auf Grundlage der Datenschutz‑Grundverordnung (EU‑GDPR) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Der Auftragnehmer stellt sicher, dass Subunternehmer personenbezogene Daten nur zu dem vertraglich festgelegten Zweck und auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen verarbeiten.
Die GDPR gilt für alle Unternehmen, die personenbezogene Daten verarbeiten, wenn sie in der EU ansässig sind oder Waren und Dienstleistungen in der EU anbieten. Sie verlangt faire und rechtmäßige Verarbeitung, Datenminimierung und transparente Information der Betroffenen über die Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung.
Die BDSG ergänzt die GDPR und verpflichtet Unternehmen, eine Rechtsgrundlage wie Einwilligung, Vertragserfüllung oder gesetzliche Verpflichtung nachzuweisen, technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten zu implementieren und Datenschutzverletzungen der Aufsichtsbehörde zu melden.
Bei regelmäßiger Überwachung oder Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten muss ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden.
Nachweispflichten und Dokumentation : Subunternehmer sind verpflichtet, dem Auftragnehmer jederzeit Nachweise über gültige Genehmigungen, Sachkundenachweise, Versicherungsbestätigungen sowie Dokumentationen zur Einhaltung von Arbeitsschutz, Datenschutz und Lohnregelungen vorzulegen.
Haftpflichtversicherung : Für sämtliche Bewachungsaufgaben besteht eine ausreichend bemessene Betriebshaftpflichtversicherung, die Personen‑ und Sachschäden abdeckt; der Nachweis hierüber wird dem Auftraggeber auf Verlangen vorgelegt.
Einhaltung der Waffengesetze und sonstiger Vorschriften : Die Subunternehmer verpflichten sich, bei etwaigen bewaffneten Einsätzen ausschließlich qualifiziertes und waffenrechtlich zuverlässiges Personal einzusetzen sowie die waffenrechtlichen Bestimmungen und DGUV‑Vorschriften (Schusswaffen, Hundeeinsatz u. a.) einzuhalten.
Änderungsmanagement
Die Aufnahme neuer Subunternehmer oder die Ablösung vorhandener Subunternehmer bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers. Änderungen dürfen nur aus sachlichen Gründen erfolgen (z. B. Ersatz bei Nichterfüllung, Erweiterung des Leistungsumfangs).
Jede Änderung ist in einer aktualisierten Version dieser Liste zu dokumentieren, die eine neue Versionsnummer und das Datum der Änderung enthält.
Aktualisierte Listen sind unverzüglich nach Genehmigung an den Auftraggeber zu übermitteln.
Aufbewahrung und Einsichtsrechte
Der Auftragnehmer verwahrt sämtliche Subunternehmerverträge, Genehmigungen, Schulungs‑ und Nachweisunterlagen in geeigneter Weise und stellt deren Vertraulichkeit sicher. Der Auftraggeber ist berechtigt, zu Prüfzwecken Einsicht in diese Unterlagen zu nehmen oder Kopien anzufordern. Datenschutzrechtliche Bestimmungen werden dabei berücksichtigt.
Anhänge
Anlage A: Kopien der relevanten Genehmigungen und Sachkundenachweise der Subunternehmer (z. B. Erlaubnis nach § 34a GewO, Unterrichtungsnachweise, Zertifizierungen).
Anlage B: Nachweise über die Einhaltung von Arbeits‑, Lohn‑ und Tarifregelungen (z. B. Lohnabrechnungen, Bestätigung der Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns, Bescheinigungen der Sozialversicherungsträger).
Anlage C: Kontaktliste der verantwortlichen Ansprechpartner der Subunternehmer (z. B. Einsatzleiter, Objektleiter), inkl. Telefonnummern und E‑Mail‑Adressen.
Compliance‑Erklärung
Der Auftragnehmer erklärt hiermit, dass alle in dieser Liste genannten Subunternehmer für den angegebenen Leistungsumfang zugelassen sind, sämtliche gesetzlichen und vertraglichen Anforderungen erfüllen und ihre Aufgaben entsprechend den im Hauptvertrag vereinbarten Qualitäts‑ und Sicherheitsstandards erbringen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Einhaltung aller einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen (u. a. GewO, Bewachungsverordnung, Arbeitszeitgesetz, Mindestlohngesetz, DGUV‑Vorschriften, Datenschutzgrundverordnung und Bundesdatenschutzgesetz) während der gesamten Vertragslaufzeit zu überwachen.
Unterschrift und Autorisierung
Name des Vertretungsberechtigten des Dienstleisters: _____________________________________
Funktion: _____________________________________
Datum: _____________________________________
Unterschrift: _____________________________________
Firmenstempel/Siegel: _____________________________________
