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3F4 Schulungs- & Trainingscurriculum

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Ausbildungs- und Schulungsplan

Ausbildungs- und Schulungsplan

Deckblatt und Identifikation

Titel des Dokuments: Ausbildungs- und Schulungsplan

Dienstleister (vollständiger rechtlicher Name): [Name des Dienstleistungsunternehmens]

Geschäftssitz: [Vollständige Anschrift des Unternehmens]

Kontaktinformation: [Telefonnummer, E-Mail-Adresse]

Datum der Einreichung: [TT.MM.JJJJ]

Vergabereferenz: [Referenznummer der Ausschreibung]

Unterschrift des autorisierten Vertreters: _________________________

Firmenstempel: _________________________

Zweck und Ziele

Dieser Ausbildungs- und Schulungsplan legt den Rahmen für die Qualifizierung der Mitarbeiter fest, die im Rahmen des Vertrags mit dem Auftraggeber im Sicherheitsdienst eingesetzt werden. Ziel ist es sicherzustellen, dass alle Mitarbeiter die erforderlichen fachlichen Kompetenzen besitzen und sämtliche Sicherheits-, Compliance- und betrieblichen Standards einhalten. Darüber hinaus fördert das Schulungskonzept die kontinuierliche Verbesserung der Leistungsqualität sowie die berufliche Weiterentwicklung des Sicherheitspersonals.

Geltungsbereich des Schulungsplans

Der Schulungsplan gilt für alle Mitarbeiter, die im Rahmen der vertraglich vereinbarten Sicherheitsdienstleistungen beim Auftraggeber tätig sind. Er umfasst alle Phasen der Ausbildung, von der Einführung neuer Mitarbeiter über aufgabenspezifische Fortbildungen bis hin zu regelmäßigen Auffrischungskursen und spezialisierten Zertifizierungen. Sowohl Schulungsmaßnahmen, die direkt vor Ort im Objekt des Auftraggebers stattfinden, als auch externe Trainings und Lehrgänge sind Bestandteil dieses Plans. Das Curriculum deckt damit alle Aus- und Weiterbildungsaktivitäten ab, die für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung im Sicherheitsdienst erforderlich sind.

Rechtliche und regulatorische Anforderungen

Alle Schulungen und Qualifizierungsmaßnahmen erfolgen unter strikter Einhaltung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen und branchenspezifischen Vorschriften. Insbesondere wird sichergestellt, dass sämtliches Sicherheitspersonal die Voraussetzungen gemäß § 34a Gewerbeordnung (GewO) sowie der Bewachungsverordnung erfüllt. Jede eingesetzte Sicherheitskraft ist demnach behördlich überprüft, zuverlässig und verfügt mindestens über die gesetzlich geforderte Unterrichtung oder die IHK-Sachkundeprüfung nach § 34a GewO.

Die Durchführung der Schulungen orientiert sich an den Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) und des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG), um den Gesundheitsschutz der Mitarbeiter zu gewährleisten. Schulungsinhalte im Bereich Arbeitssicherheit berücksichtigen die Regelungen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (z.B. DGUV Vorschrift 23 für Wach- und Sicherheitsdienste) sowie weitere einschlägige Unfallverhütungsvorschriften.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen von Trainings (z.B. Teilnehmerlisten, Prüfungsprotokolle) erfolgt in Übereinstimmung mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Alle Unterlagen und Nachweise werden vertraulich behandelt und sicher aufbewahrt.

Das Schulungskonzept entspricht zudem anerkannten Qualitäts- und Sicherheitsstandards. So wird ein Qualitätsmanagementsystem nach ISO 9001 angewendet, um sicherzustellen, dass Schulungsprozesse dokumentiert und kontinuierlich verbessert werden. Ebenso ist ein Arbeitsschutzmanagementsystem nach ISO 45001 implementiert, wodurch gewährleistet ist, dass alle Schulungs- und Arbeitsprozesse die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten fördern. Relevante Normen der Sicherheitsbranche (z.B. DIN 77200 für Sicherheitsdienstleistungen) werden bei der Planung und Durchführung der Aus- und Weiterbildungen berücksichtigt, um eine hohe Dienstleistungsqualität sicherzustellen.

Schulungsbedarfsanalyse

Vor Aufnahme der Dienstleistung wird eine gründliche Analyse des Schulungsbedarfs durchgeführt. Dabei werden die Kernkompetenzen ermittelt, die für die Erfüllung der vertraglich vereinbarten Sicherheitsaufgaben erforderlich sind. Es wird geprüft, welche Fähigkeiten und Kenntnisse die eingesetzten Mitarbeiter bereits mitbringen und in welchen Bereichen Entwicklungsbedarf besteht. Etwaige Qualifikationslücken – beispielsweise im Umgang mit neuen Sicherheitstechnologien oder bezüglich kundenspezifischer Anforderungen – werden identifiziert. Auf Basis dieser Analyse wird das Schulungsprogramm zielgerichtet ausgerichtet, sodass es den vertraglichen Vorgaben und gesetzlichen Erfordernissen entspricht und gleichzeitig den individuellen Entwicklungsbedarf der Mitarbeiter abdeckt.

Die Schulungsbedarfsanalyse erfolgt in Abstimmung mit den Führungskräften des Dienstleisters und, sofern erforderlich, mit dem Auftraggeber. So wird sichergestellt, dass das Schulungskonzept alle relevanten Aspekte der Aufgabenstellung berücksichtigt und die Mitarbeiter optimal auf ihre spezifischen Einsatzbereiche vorbereitet sind.

Der Schulungsplan ist modular aufgebaut und umfasst verschiedene Trainingsbereiche, um alle wesentlichen Kompetenzen abzudecken:

  • Einführungsschulung: Neue Mitarbeiter durchlaufen vor ihrem Einsatz eine umfassende Einweisung. Diese beinhaltet eine Vorstellung der Unternehmensrichtlinien und Werte des Dienstleisters sowie eine objektspezifische Unterweisung für den Einsatzort des Auftraggebers. Vermittelt werden dabei unter anderem die geltenden Sicherheitsbestimmungen vor Ort, das Notfall- und Evakuierungsmanagement, Erste-Hilfe-Maßnahmen am Arbeitsplatz sowie die relevanten Meldewege, Abläufe und Ansprechpartner im Objekt. Zudem werden alle wichtigen betrieblichen Anweisungen des Auftraggebers erläutert, damit sich das Personal nahtlos in die Abläufe vor Ort integrieren kann.

  • Fachbezogene operative Schulung: Das Sicherheitspersonal erhält eine rollenspezifische Ausbildung, die auf die täglichen Aufgaben und die Nutzung technischer Hilfsmittel ausgerichtet ist. Dazu gehören Schulungen zum sachgerechten Umgang mit sicherheitstechnischen Anlagen (z.B. Alarmanlagen, Zutrittskontrollsystemen, Videoüberwachungssystemen) und zur Bedienung der im Objekt eingesetzten Ausrüstung. Ebenfalls werden standardisierte Arbeitsanweisungen und Prozesse (Standard Operating Procedures, SOPs) eingeübt, damit jeder Mitarbeiter seine Aufgaben effizient und korrekt erfüllen kann. Die Inhalte orientieren sich an den Anforderungen des jeweiligen Einsatzpostens – etwa Empfangsdienst, Kontroll- und Streifengänge, Leitstellenarbeit oder Werkschutz – und stellen sicher, dass das Personal über alle erforderlichen Fachkenntnisse verfügt.

  • Rechts- und Compliance-Schulung: Alle Mitarbeiter werden in den für ihren Dienst relevanten rechtlichen Grundlagen und innerbetrieblichen Verhaltensregeln geschult. Dies umfasst unter anderem Datenschutzschulungen (DSGVO-konformes Verhalten im Umgang mit personenbezogenen Daten, z.B. bei Videoüberwachung oder Besucherverwaltung), Unterweisungen zur Arbeitssicherheit und zu den Unfallverhütungsvorschriften sowie Trainings zu unternehmensinternen Compliance-Regeln und ethischen Verhaltensgrundsätzen. Themen wie Gleichbehandlung und Anti-Diskriminierung gemäß dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) werden ebenfalls behandelt. Darüber hinaus werden die in § 7 der Bewachungsverordnung festgelegten Sachgebiete vertieft, soweit sie für die Tätigkeit relevant sind. Dazu zählen unter anderem das Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (einschließlich Grundzüge des Gewerbe-, Zivil- und Strafrechts), der angemessene Umgang mit Konfliktsituationen und Deeskalationstechniken, interkulturelle Kompetenz im Umgang mit Personen unterschiedlicher Hintergründe sowie Grundkenntnisse der Sicherheitstechnik. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass alle Sicherheitskräfte mit den für ihren Einsatzbereich geltenden Gesetzen und Bestimmungen vertraut sind und jederzeit rechtssicher handeln.

  • Spezielle Schulungen (falls erforderlich): Je nach Anforderungsprofil des Auftrags werden bei Bedarf spezialisierte Trainings durchgeführt. Hierzu können beispielsweise Lehrgänge in Erster Hilfe und Herz-Lungen-Wiederbelebung (HLW) gehören, um im Notfall adäquat reagieren zu können. Falls im Objekt besondere Risiken bestehen (etwa erhöhte Brandgefährdung oder der Umgang mit gefährlichen Stoffen bzw. Anlagen), erhalten Mitarbeiter eine vertiefte Brandschutz- und Evakuierungsschulung oder eine spezifische Einweisung im Umgang mit diesen Risiken. Ebenso können Schulungen im Bereich Konfliktmanagement und Krisenintervention angeboten werden, um das Personal auf mögliche Eskalationssituationen vorzubereiten. Sollte der Auftraggeber weitergehende Qualifikationen wünschen – beispielsweise eine Waffensachkunde nach dem Waffengesetz oder eine zertifizierte Evakuierungshelfer-Ausbildung – so wird dies im Rahmen des Schulungsplans berücksichtigt und entsprechend umgesetzt.

  • Auffrischungsschulungen: Um Wissen und Fähigkeiten auf dem neuesten Stand zu halten, werden in regelmäßigen Abständen Wiederholungstrainings angesetzt. Diese Auffrischungsschulungen finden in der Regel jährlich oder bei konkretem Bedarf (z.B. nach Änderungen gesetzlicher Vorschriften oder der Einführung neuer Sicherheitsrichtlinien durch den Auftraggeber) statt. Inhalte sind unter anderem Aktualisierungen zu gesetzlichen Neuerungen, Wiederholung wichtiger Verfahrens- und Sicherheitsregeln sowie die Aufarbeitung von Erkenntnissen aus vergangenen Vorfällen oder Beinahe-Unfällen. Durch diese fortlaufende Weiterbildung wird gewährleistet, dass das Sicherheitspersonal stets über aktuelles Fachwissen verfügt und neue Anforderungen oder veränderte Bedingungen im Objekt sicher bewältigen kann.

Schulungsmethoden

Die Vermittlung der Schulungsinhalte erfolgt mittels vielfältiger Methoden, um einen maximalen Lernerfolg zu erzielen. Klassische Präsenzschulungen im Seminarraum werden mit modernen digitalen Lernformen kombiniert. So kommen z.B. E-Learning-Module und Online-Unterweisungen zum Einsatz, die orts- und zeitunabhängiges Lernen ermöglichen. Praktische Unterweisungen am Arbeitsplatz (“Training on the Job”) stellen sicher, dass theoretisch erlerntes Wissen direkt in der Praxis angewandt werden kann. Zudem werden Simulationen und szenariobasierte Übungen durchgeführt – beispielsweise das Durchspielen von Notfallsituationen, Evakuierungsübungen oder Rollenspiele zur Deeskalation –, um die Mitarbeiter auf reale Szenarien vorzubereiten. Auch Hospitationen bei erfahrenen Kollegen können Teil des Methodenkonzepts sein, damit neue Mitarbeiter von bewährten Vorgehensweisen in der Praxis lernen. Insgesamt wird darauf geachtet, die Schulungsinhalte erwachsenengerecht und praxisnah zu vermitteln, sodass unterschiedliche Lerntypen angesprochen werden und das erworbene Wissen nachhaltig verankert wird.

Überprüfung und Zertifizierung

Der Lernerfolg der Mitarbeiter wird regelmäßig überprüft, um sicherzustellen, dass die vermittelten Inhalte verstanden und in die Praxis umgesetzt werden können. Nach Abschluss wichtiger Schulungsmodule finden Wissensabfragen oder Tests statt – schriftlich, mündlich oder online – durch die die Mitarbeiter ihr Verständnis nachweisen. Praktische Übungen, wie z.B. Simulationen von Sicherheitsvorfällen oder Erste-Hilfe-Drills, dienen dazu, die Handlungskompetenz der Mitarbeiter unter Beweis zu stellen. Für jedes Themengebiet werden Mindestanforderungen an die Leistung definiert. Mitarbeiter, die diese Anforderungen im ersten Anlauf nicht erfüllen, erhalten gezielte Nachschulungen und die Möglichkeit einer Wiederholung der Überprüfung.

Bei erfolgreichem Abschluss eines Schulungsmoduls erhalten die Teilnehmer entsprechende Nachweise oder Zertifikate. Interne Schulungen werden durch Teilnahmebescheinigungen oder unternehmensinterne Zertifikate dokumentiert. Externe Qualifizierungen – etwa Ersthelferbescheinigungen, Waffensachkundezeugnisse oder IHK-Prüfungszertifikate – werden in Kopie zu den Personalakten genommen. Die Gültigkeit zeitlich befristeter Zertifikate (z.B. Erste-Hilfe-Kurs) wird überwacht, und rechtzeitig vor Ablauf werden Auffrischungskurse organisiert, damit alle Qualifikationen stets aktuell bleiben.

Schulungsnachweise und Dokumentation

Sämtliche Schulungsmaßnahmen werden lückenlos dokumentiert. Für jede durchgeführte Schulung wird eine Anwesenheitsliste mit Datum, Dauer und den vermittelten Inhalten erstellt. Die Ergebnisse von Wissenstests und praktischen Übungen werden schriftlich festgehalten. Jede ausgestellte Teilnahmebescheinigung oder Zertifizierung wird erfasst, und die entsprechenden Dokumente werden zentral archiviert.

Die Aufbewahrung der Schulungsdokumentation erfolgt entsprechend den gesetzlichen Vorgaben und vertraglichen Vereinbarungen. In der Regel werden Schulungsnachweise mindestens für die Dauer des Vertrags und darüber hinaus gemäß den Anforderungen des Qualitätsmanagementsystems (üblich sind beispielsweise 5 bis 10 Jahre) aufbewahrt. Alle Aufzeichnungen stehen bei Bedarf dem Auftraggeber sowie berechtigten Prüfern (z.B. Auditoren) zur Einsicht zur Verfügung, wobei die Vorgaben der DSGVO und des Datenschutzes stets gewahrt bleiben.

Zudem wird für jeden Mitarbeiter ein individueller Schulungsnachweis (Schulungspass) geführt, in dem alle absolvierten Trainings und Qualifikationen vermerkt sind. Dies ermöglicht einen schnellen Überblick über den Qualifikationsstand des Personals und erleichtert die Planung künftiger Fortbildungsmaßnahmen.

Kontinuierliche Verbesserung

Das Schulungs- und Ausbildungskonzept wird einem stetigen Verbesserungsprozess unterzogen, um aktuelle Entwicklungen und Erfahrungen aus der Praxis zu berücksichtigen. Feedback wird sowohl von Schulungsteilnehmern als auch von Vorgesetzten und dem Auftraggeber aktiv eingeholt. Nach jedem größeren Trainingsmodul haben die Teilnehmer die Möglichkeit, die Inhalte, Methoden und Trainer zu bewerten. Auch die Einsatzleitung und die Kundenvertretung geben Rückmeldung zur praktischen Anwendung des Gelernten. Dieses Feedback wird systematisch ausgewertet, um Erkenntnisse über die Wirksamkeit und Praxisrelevanz der Schulungen zu gewinnen.

Auf Basis der Rückmeldungen sowie der Auswertung von Ereignissen (z.B. Sicherheitsvorfällen, Auditfeststellungen) wird der Schulungsplan regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst. Neue gesetzliche Vorgaben oder veränderte Gefährdungsbeurteilungen fließen zeitnah in die Schulungskonzepte ein. Ebenso werden bewährte Verfahren (Best Practices) identifiziert und in zukünftigen Schulungen berücksichtigt. Durch diese kontinuierliche Verbesserung ist sichergestellt, dass das Schulungsprogramm stets effektiv, aktuell und auf die Bedürfnisse des Objekts sowie der Mitarbeiter zugeschnitten bleibt.

Eine klare Verteilung der Zuständigkeiten stellt sicher, dass das Schulungsprogramm effektiv geplant und umgesetzt wird:

  • Schulungskoordinator / Ausbildungsverantwortlicher: Diese Person (oder Abteilung) ist für die Planung, Organisation und Überwachung aller Schulungsmaßnahmen verantwortlich. Sie erstellt den Schulungsplan in Abstimmung mit der Geschäftsführung und dem Auftraggeber, koordiniert interne sowie externe Trainer und stellt die Einhaltung der Schulungsziele sicher. Außerdem überwacht der Schulungskoordinator die Dokumentation der Trainings und sorgt für die rechtzeitige Auffrischung ablaufender Zertifikate.

  • Trainer und Fachexperten: Interne oder externe Dozenten führen die Schulungen in ihren jeweiligen Fachgebieten durch. Sie bereiten die Inhalte praxisnah auf, vermitteln das Wissen methodisch geeignet und überprüfen den Lernerfolg der Teilnehmer. Trainer stellen zudem sicher, dass während der Schulungen alle Sicherheitsvorschriften eingehalten werden, und fungieren als Ansprechpartner für fachliche Fragen der Mitarbeiter.

  • Vorgesetzte und Objektleitung: Die direkten Vorgesetzten der Sicherheitsmitarbeiter (z.B. Objekt- oder Teamleiter) unterstützen die Umsetzung des Gelernten im Arbeitsalltag. Sie weisen neue Mitarbeiter am Einsatzort ein, begleiten anfangs deren Tätigkeit und stehen für Rückfragen zur Verfügung. Außerdem geben sie Rückmeldung an den Schulungskoordinator über beobachtete Leistungsdefizite oder Weiterbildungsbedarfe im Team, sodass das Schulungsprogramm bei Bedarf angepasst werden kann.

  • Auftraggeber (Kunde): Die Hauptverantwortung für die Schulung liegt beim Dienstleister; der Auftraggeber kann jedoch unterstützend mitwirken. Er definiert im Rahmen des Vertrags besondere Anforderungen an die Qualifikation des Personals und stellt Informationen über objektspezifische Gegebenheiten, Sicherheitsrichtlinien und Notfallpläne bereit. Der Auftraggeber hat zudem das Recht, Schulungsnachweise einzusehen und Feedback zur Leistung des Sicherheitspersonals zu geben.

Die Umsetzung des Schulungsprogramms erfolgt zeitlich abgestimmt auf den Vertragsbeginn und die betrieblichen Erfordernisse:

  • Vor Dienstbeginn: Unmittelbar vor Start der Sicherheitsdienstleistungen im Objekt (bzw. spätestens innerhalb der ersten Einsatzwoche) durchlaufen alle zugewiesenen Mitarbeiter die Einführungsschulung sowie alle erforderlichen Basistrainings. Alle Qualifikationen, die gesetzlich vorgeschrieben sind (z.B. die Unterrichtung oder Sachkundeprüfung gemäß § 34a GewO, Erste-Hilfe-Kurse), müssen zu diesem Zeitpunkt nachgewiesen sein.

  • Laufender Betrieb: Im laufenden Betrieb werden turnusmäßige Schulungen geplant, beispielsweise jährliche Auffrischungstrainings in Arbeitssicherheit, Datenschutz und Erster Hilfe. Neue Mitarbeiter, die während der Vertragslaufzeit hinzukommen, erhalten umgehend nach ihrer Einstellung die erforderliche Einweisung und Basisschulung, bevor sie eigenständig eingesetzt werden.

  • Spezialschulungen bei Bedarf: Besondere Trainings, die sich aus aktuellen Anforderungen ergeben (etwa die Einführung neuer Sicherheitstechnik, geänderte Rechtsvorschriften oder besondere Vorfälle), werden bei Bedarf kurzfristig eingeplant. Der Dienstleister stimmt sich hierzu eng mit dem Auftraggeber ab, um solche Schulungen zeitnah und nach Möglichkeit ohne Unterbrechung des laufenden Betriebs durchzuführen.

  • Überprüfung und Aktualisierung: Der Schulungszeitplan wird mindestens einmal jährlich auf Aktualität überprüft. Änderungen im Leistungsumfang des Vertrags oder neue gesetzliche Vorgaben führen zu einer entsprechenden Anpassung des Zeitplans. Alle Schulungsmaßnahmen werden so terminiert, dass sie rechtzeitig vor Aufnahme neuer Aufgabenbereiche oder vor Inkrafttreten neuer Vorschriften abgeschlossen sind.

Unterschrift und Freigabe

Hiermit bestätigt der unterzeichnende, bevollmächtigte Vertreter des Dienstleisters die Richtigkeit und Vollständigkeit der vorstehenden Angaben sowie die Verbindlichkeit der Umsetzung des beschriebenen Schulungsprogramms im Rahmen des Sicherheitsdienstleistungsvertrags.

Name des Vertreters: [Name des Unterzeichners]

Position/Funktion: [Position im Unternehmen]

Unterschrift: _________________________ Datum: _________________________

Firmenstempel: _________________________