3F1 Gefährdungsbeurteilung
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Gefährdungsbeurteilung als Grundlage für Sicherheit
- Deckblatt & Identifikation
- Zweck
- Anwendungsbereich
- Rechtlicher
- Prozess
- Gefährdungskategorien
- Risikobewertung
- Präventive
- Umsetzung
- Überwachung
- Dokumentation & Nachweise
- Anlagen
- Unterschrift
Titel: Risikoanalyse (Beschäftigte) – arbeitsplatzbezogene Sicherheitsaufgaben
| Beschreibung | Inhalt |
|---|---|
| Objektbezeichnung und Adresse | [Bezeichnung der Liegenschaft]* |
| [Adresse des zu sichernden Objekts]* | |
| Rechtlicher Name des Dienstleisters | [vollständiger Firmenname]* |
| Geschäftsanschrift des Dienstleisters | [Anschrift]* |
| Kontaktinformationen | Telefon: [xxx] – E‑Mail: [xxx]* |
| Datum der Einreichung | [Datum]* |
| Ausschreibungs-/Vertragsreferenz | [Referenznummer]* |
| Versionsnummer & Überarbeitungshistorie | Version 1.0 – [Datum]* |
| Unterschrift und Stempel | ........................................* |
Zweck und Ziele
Ziel dieser Risikoanalyse ist es, für alle im Objekt eingesetzten Sicherheitsmitarbeitenden eine standort‑ und arbeitsplatzspezifische Gefährdungsbeurteilung zu erstellen und zu dokumentieren. Es sollen mögliche Gefahren identifiziert und präventive Maßnahmen definiert werden, um den Anforderungen der DGUV‑Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ zu entsprechen. Die Gefährdungsbeurteilung dient dem Schutz der Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeitenden während sämtlicher Sicherheitsdienste. Grundlage ist die Verpflichtung des Arbeitgebers nach § 3 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz, notwendige Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu treffen, deren Wirksamkeit zu überprüfen und sie bei Bedarf anzupassen.
Die Risikoanalyse umfasst alle Sicherheitsaufgaben auf dem Gelände, insbesondere:
Statische Posten: z. B. Empfang, Pforte, Zufahrtskontrolle.
Streifendienste: Innen‑ und Außenstreifen zur Überwachung von Gebäuden, Anlagen und Außenflächen.
Leitstellenbetrieb: Bedienung von Alarm‑ und Videoüberwachungssystemen, Kommunikation mit Einsatzkräften.
Notfallintervention: Maßnahmen bei Brand‑, Einbruch‑ oder medizinischen Notfällen.
Die Sicherheitsleistungen müssen im Einklang mit den folgenden gesetzlichen Vorgaben und Normen erbracht werden:
| Rechtsgrundlage/Norm | Relevanz für den Sicherheitsdienst |
|---|---|
| DGUV‑Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ | Diese Unfallverhütungsvorschrift enthält branchenübergreifende Regelungen zur Organisation des Arbeitsschutzes und zu präventiven Maßnahmen. Sie ist für alle Mitglieder der gesetzlichen Unfallversicherung verbindlich und legt Schutzziele fest. |
| Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) | Das Gesetz verpflichtet Arbeitgeber, erforderliche Maßnahmen des Arbeits‑ und Gesundheitsschutzes zu treffen, deren Wirksamkeit zu kontrollieren und bei veränderten Umständen anzupasse. Nach § 5 ArbSchG sind Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen, um erforderliche Maßnahmen abzuleiten. |
| Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) | Die ArbStättV stellt sicher, dass Arbeitsplätze so eingerichtet und betrieben werden, dass sie keine Gefährdung für Beschäftigte darstellen und verbleibende Gefahren minimiert werden. Ziel ist die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie eine menschengerechte Arbeitsgestaltung. |
| § 34a Gewerbeordnung (GewO) | Die gewerbliche Bewachung fremden Lebens oder Eigentums unterliegt einer behördlichen Erlaubnis. Voraussetzung sind Zuverlässigkeit, geordnete finanzielle Verhältnisse, eine erfolgreich bestandene Sachkundeprüfung und eine Berufshaftpflichtversicherung. |
| Strafgesetzbuch (StGB) | Mitarbeitende dürfen von ihrem Recht auf Notwehr Gebrauch machen. Wer eine zur Abwehr eines gegenwärtigen rechtswidrigen Angriffs erforderliche Handlung vornimmt, handelt nicht rechtswidrig. § 34 StGB erlaubt Handlungen zur Gefahrenabwehr, wenn das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt und das Mittel angemessen ist. |
| Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) | Personaldaten und Bilddaten (z. B. aus Videoüberwachung) sind als personenbezogene Daten einzustufen. Namen, Adressen, Ausweisnummern oder IP‑Adressen fallen unter personenbezogene Daten. Besondere Kategorien wie rassische Herkunft, politische Meinungen oder biometrische Daten dürfen nur in Ausnahmefällen verarbeitet werden. Unternehmen, die regelmäßig Personen überwachen oder besondere Kategorien verarbeiten, müssen einen Datenschutzbeauftragten benennen. Datenverarbeitung muss rechtmäßig, zweckgebunden und transparent erfolgen. |
Prozess der Gefahrenidentifikation
Ortsbegehung: Sichtung der Liegenschaft, Beobachtung von Arbeitsabläufen und technischen Einrichtungen.
Abstimmung mit dem Auftraggeber: Gespräche mit dem Sicherheits‑ und Arbeitsschutzbeauftragten des Auftraggebers, um besondere Risiken oder Vorfälle zu erfassen.
Analyse von Vorfällen: Auswertung von bisherigen Schadens‑, Unfall‑ und Fehlalarmen sowie Erfahrungen vergleichbarer Objekte.
Mitarbeiterbefragung: Erfahrungsberichte und Hinweise der eingesetzten Sicherheitskräfte über Arbeitsbedingungen, Aggressionssituationen oder technische Störungen.
Gefährdungskategorien & Beispiele
| Kategorie | Beispiele für Gefährdungen |
|---|---|
| 6.1 Physische Gefährdungen | – Risiko körperlicher Angriffe oder gewalttätiger Auseinandersetzungen (z. B. bei der Abwehr unbefugter Personen). |
| – Stolper‑, Rutsch‑ oder Sturzgefahren beim Streifendienst, insbesondere auf unbeleuchteten oder unebenem Gelände. | |
| – Witterungseinflüsse bei Außenposten (Hitze, Kälte, Glätte). | |
| – Körperliche Belastung beim Öffnen schwerer Tore, Schranken oder dem Tragen von Ausrüstung. | |
| 6.2 Organisatorische Gefährdungen | – Alleinarbeit während Nachtschichten oder in abgelegenen Bereichen. |
| – Lange oder unregelmäßige Arbeitszeiten, mögliche Übermüdung. | |
| – Unterbesetzung in Phasen mit erhöhtem Risiko, z. B. bei Großveranstaltungen. | |
| 6.3 Technische Gefährdungen | – Elektrische Risiken durch defekte Beleuchtung oder unsichere elektrische Anlagen. |
| – Fehlfunktionen von Alarm‑, Zutritts‑ oder Videoüberwachungssystemen. | |
| – Kommunikationsstörungen (z. B. Ausfall von Funkgeräten). | |
| 6.4 Psychische Gefährdungen | – Stressbelastung durch Bedrohungs‑ und Konfliktsituationen. |
| – Gefühl der Isolation bei Alleinarbeit oder bei Einsätzen in wenig frequentierten Bereichen. |
Risikobewertung
Für jede identifizierte Gefährdung wird die Eintrittswahrscheinlichkeit und die potenzielle Schwere des Schadens bewertet. Basierend auf diesen Faktoren erfolgt eine Einstufung in niedrig, mittel oder hoch.
Eine tabellarische Risikomatrix dient zur Priorisierung der Maßnahmen:
| Gefährdung | Eintrittswahrscheinlichkeit | Schwere | Einstufung |
|---|---|---|---|
| Körperliche Angriffe | mittel | schwer | hoch |
| Stolpern/Stürze | hoch | mittel | mittel |
| Witterungseinflüsse | mittel | mittel | mittel |
| Alleinarbeit | hoch | schwer | hoch |
| Technische Defekte | gering | schwer | mittel |
| Psychische Belastungen | mittel | mittel | mittel |
Präventive und schützende Maßnahmen - Physischer Schutz
Persönliche Schutzausrüstung (PSA): Witterungsbeständige Kleidung, Sicherheitswesten, gegebenenfalls stichhemmende Schutzwesten.
Architektonische Maßnahmen: Installation von Sicherheitsschleusen, verstärkten Türen und einbruchhemmenden Verglasungen (gegebenenfalls in Abstimmung mit dem Auftraggeber).
Beleuchtung: Ausreichende Beleuchtung von Außenbereichen und Fluchtwegen (Einhaltung der Anforderungen der ArbStättV für sichere Arbeitsplätze).
Technische Maßnahmen
Kommunikationsmittel: Funktionsfähige Funkgeräte und Mobiltelefone mit Notruffunktion; Einrichtung eines Dead‑Man‑Systems für Alleinarbeitende.
Videoüberwachung und Alarmtechnik: Regelmäßige Wartung und Funktionstests; redundante Übertragungslinien.
IT‑Sicherheit: Zugriffskontrollen, Verschlüsselung und datenschutzkonforme Speicherung von Aufzeichnungen gemäß DSGVO.
Organisatorische Maßnahmen
Personaleinsatzplanung: Vermeidung von Alleinarbeit in Hochrisikobereichen durch Doppelstreifen, insbesondere bei Nacht.
Check‑in‑Verfahren: Verpflichtende Melderhythmen und Kontrollanrufe für Alleinarbeitende; automatisierte Personenortungssysteme.
Schichtgestaltung: Rotation der Mitarbeitenden, Einhaltung arbeitszeitrechtlicher Bestimmungen und ausreichende Pausen.
Kontrolle der Qualifikation: Einsatz nur von Sicherheitskräften mit erfolgreich bestandener Sachkundeprüfung nach § 34a GewO und nachweisbarer Zuverlässigkeit.
Vereinbarungen zur Datenverarbeitung: Schriftliche Vereinbarungen mit dem Auftraggeber über Umfang und Zweck der Datenverarbeitung (z. B. Videoaufzeichnung), Benennung eines Datenschutzbeauftragten, falls gesetzlich erforderlich.
Schulungsmaßnahmen
Konfliktmanagement und Deeskalation: Schulung im Umgang mit aggressiven Personen, taktisches Verhalten, rechtssicheres Eingreifen sowie Hinweis auf Notwehrregelungen gemäß § 32 StGB.
Erste Hilfe und Notfallmaßnahmen: Regelmäßige Erste‑Hilfe‑Kurse, Brandschutzhelfer‑Ausbildung; Kenntnisse in Evakuierung und Notfallkommunikation.
Umgang mit Technik: Bedienung von Alarm‑ und Videotechnik, IT‑Sicherheit, Datenschutzrichtlinien.
Arbeitsschutz und ergonomisches Arbeiten: Schulungen zu körperlicher Belastung, rückengerechtem Heben, Vermeidung von Stolperfallen und ergonomischer Arbeitsplatzgestaltung.
Umsetzung & Verantwortlichkeiten
Dienstleister (Objektleitung): Verantwortlich für die Umsetzung der festgelegten Maßnahmen, Koordination des Sicherheitsdienstes und Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung.
Schichtleiter/Supervisor: Überwachen die Einhaltung der Maßnahmen, führen tägliche Checklisten und melden Abweichungen.
Auftraggeber: Stellt notwendige Informationen über das Objekt bereit, informiert über betriebliche Besonderheiten und nimmt Einsicht in die Dokumentation.
Mitarbeitende: Verpflichtet zur Beachtung der Anweisungen, Meldung von Gefahren und Teilnahme an Schulungen.
Überwachung und Überprüfung
Regelmäßige Überprüfung: Die Risikoanalyse wird mindestens einmal jährlich sowie bei wesentlichen Änderungen im Objekt oder nach Vorfällen aktualisiert.
Audit und Kontrollen: Interne Audits durch den Dienstleister, ggf. gemeinsame Begehungen mit dem Auftraggeber; Einbeziehung der Aufsichtsbehörden bei meldepflichtigen Ereignissen.
Berichtswesen: Dokumentation von Vorfällen, Ursachenanalyse und Ableitung weiterer Maßnahmen.
Folgende Unterlagen werden vorgehalten und auf Anfrage vorgelegt:
Gefährdungsbeurteilungsbögen: Beschreibung der Gefährdung, Bewertung, Maßnahmen, Verantwortliche.
Fotodokumentationen: Kennzeichnung von Gefahrenstellen und umgesetzten Schutzmaßnahmen.
Schulungs- und Unterweisungsnachweise: Teilnahmebescheinigungen aller Mitarbeitenden.
PPE‑Übergabeprotokolle: Dokumentation der ausgegebenen Schutzausrüstung.
Datenschutzdokumentation: Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten, Datenschutzfolgeabschätzung (falls erforderlich).
Anlagen
Lageplan des Objekts: Markierte Gefahrenzonen und Strecken für Streifengänge.
Muster‑Gefährdungsbeurteilungsbogen: Beispiel für eine detaillierte Bewertung.
Checkliste PSA‑Ausgabe: Dokumentation der ausgegebenen Ausrüstung.
Sicherheitsanweisung für Alleinarbeit: Vorgehensweise bei Kontrollgängen, Notfallmeldesysteme.
