3E3 Verfahrensanweisung “Stille Alarmierung”
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- Deckblatt
- Zweck
- Geltungsbereich
- Begriffsbestimmungen
- Auslösearten
- Kommunikationsprotokoll
- Verhaltensrichtlinien
- Maßnahmen
- Nachbereitung
- Schulungsanforderungen
- Vertraulichkeit
- Anhänge
- Unterschrift
Deckblatt & Identifikation
Titel: Stillalarm-Verfahren – Sicherheitsbetrieb
Objektbezeichnung und Adresse: ___________________________________________
Dienstleister (vollständiger Firmenname): ________________________________
Geschäftsanschrift: _____________________________________________________
Kontakt (Telefon/E-Mail): ______________________________________________
Datum der Einreichung: __________________
Referenznummer (Ausschreibung/Vertrag): _______________________________
Versionsnummer / Versionshistorie: _____________________________________
Unterschrift und Stempel des bevollmächtigten Vertreters: _______________
Zweck und Ziele
Dieses Verfahren regelt die diskrete Anforderung von Unterstützung in bedrohlichen oder Hochrisiko‑Situationen. Ziel ist es, die Sicherheit von Mitarbeitenden, Besuchern und Vermögenswerten zu gewährleisten, ohne die Gefahr zu verschärfen. Das Verfahren definiert den Einsatz von Stillalarm‑Systemen, Codewörtern und verdeckter Kommunikation. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, sämtliche gesetzlichen Anforderungen des Bewachungsgewerbes einzuhalten. Die Bewachungsbranche ist ein erlaubnispflichtiges Gewerbe (§ 34a GewO); der Auftragnehmer ist für die Auswahl des Personals und die Erfüllung aller rechtlichen, sozialen und tariflichen Verpflichtungen verantwortlich. Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten erfolgt nach der Datenschutz‑Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz; es sind angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zu treffen und bei Datenpannen gelten Meldefristen von 72 Stunden.
Das Stillalarm‑Verfahren gilt für sämtliche Sicherheitsmitarbeitenden des Objektstandorts, insbesondere:
Standposten an Zugangspunkten (Pforten‑ und Empfangsdienste).
Streifen‑ und Revierdienste innerhalb und außerhalb des Gebäudes.
Leitstellenpersonal in Kontrollräumen mit 24/7‑Überwachung.
Schichtleiter, Vorgesetzte und mobile Einsatzteams.
Das Verfahren kommt in folgenden Szenarien zur Anwendung:
Raub‑ oder Überfallversuche.
Aggressives oder gewalttätiges Verhalten von Personen gegenüber Mitarbeitenden oder Besuchern.
Geisel‑ oder Bedrohungslagen sowie Amok‑Situationen.
Beobachtete verdächtige Personen, die möglicherweise bewaffnet oder gefährlich sind.
Begriffsbestimmungen
Stillalarm: Diskretes Alarmsystem, das Kontrollzentren oder Behörden benachrichtigt, ohne die Aufmerksamkeit des Täters zu erregen. Bei einem Stillalarm wird die Alarmierung schnell und unauffällig ausgelöst, um Leben und Vermögenswerte zu schützen.
Verdeckte Kommunikation: Vorab vereinbarte, unauffällige Signale wie Codewörter oder das Drücken bestimmter Tasten, die eine Bedrohung anzeigen, ohne den Aggressor zu informieren.
Bedrohliche Situation: Jede Lage, in der eine offene Intervention das Risiko für Mitarbeitende oder Dritte erhöhen könnte. Hierzu zählen bewaffnete Überfälle, Gewalttätigkeiten, Geiselnahmen oder gefährliche Personen.
Der Stillalarm kann durch verschiedene Mittel ausgelöst werden, um sich optimal an das Umfeld und die Arbeitssituation anzupassen - Feste Stillalarm‑Taster:
Installationsorte sind u. a. Empfangstresen, Sicherheitsleitstellen, Kassenschalter oder Räume mit erhöhtem Gefährdungspotenzial.
Die Taster werden regelmäßig auf Funktion geprüft; Wartungsintervalle und Prüfergebnisse werden dokumentiert.
Die Aktivierung erfolgt unauffällig, z. B. durch Drücken eines verdeckten Tasters unter dem Tisch; es ertönt vor Ort kein Signal.
Tragbare Geräte:
Mobile Panikknöpfe oder Sender am Gürtel ermöglichen die diskrete Auslösung.
Diensthandys oder Funkgeräte können über verdeckte Tastenkombinationen einen Notruf auslösen (z. B. mehrmaliges Drücken einer Taste).
Diese Geräte werden bei jeder Schichtübergabe kontrolliert und bei Defekt umgehend ersetzt.
Codewörter und -sätze:
Im Funk‑ oder Telefongespräch können im Vorfeld definierte Codewörter verwendet werden, die auf eine bedrohliche Situation hinweisen.
Die Codewörter werden regelmäßig geschult und sind vertraulich.
Beispiele: „Dokument A bitte sofort bringen“ könnte einen Raubüberfall signalisieren; „Herr Schmidt möchte sprechen“ könnte auf eine bewaffnete Person hinweisen.
Softwarebasierte Auslösung über das Sicherheitsmanagementsystem:
Stillalarme können über einen PC‑Client, ein Hotkey‑Kommando oder eine externe USB‑Taste ausgelöst werden.
Eine Auslösung über die Telefonanlage ermöglicht ebenfalls das Absetzen eines stillen Alarms.
Die Systeme sind in die vorhandene IT‑ und Telekommunikationsinfrastruktur integriert und unterstützen kabelgebundene sowie drahtlose Notfalltaster.
Primäre Alarmierung:
Objektspezifische Leitstelle: Der Stillalarm wird unmittelbar an die ständig besetzte Leitstelle des Objekts übermittelt. Das Leitstellenpersonal bestätigt den Eingang des Alarms unverzüglich, überwacht die betroffene Zone per Video (falls vorhanden) und veranlasst die interne Interventionskette.
Einsatz‑ und Serviceleitstelle des Dienstleisters: Parallel erfolgt eine Meldung an das zentrale Operationszentrum des Sicherheitsdienstleisters, das die Disposition der Einsatzkräfte steuert.
Sekundäre Alarmierung:
Polizei: Je nach Gefährdungsszenario wird die Polizei über den Notruf (i. d. R. 110 in Deutschland) mit hinterlegten Objektdaten informiert. Die Kontaktaufnahme erfolgt diskret; die Leitstelle kann vorab mit der Polizei vereinbarte Kennungen und Codewörter nutzen.
Sicherheitsbeauftragter des Auftraggebers: Der definierte Ansprechpartner des Auftraggebers wird informiert, um ggf. weitere Maßnahmen (wie Sperrung von Bereichen oder Kommunikation mit Mitarbeitenden) einzuleiten.
Bereitstellung von Informationen: Bei der Weiterleitung des Alarms sind folgende Angaben zu machen:
Ort des Vorfalls (z. B. Zugangspforte, Bürogang, Lager).
Art der Bedrohung (z. B. Raub, Aggression, Geiselnahme).
Anzahl der Verdächtigen und beobachtete Bewaffnung.
Beschreibung der Personen (Aussehen, Kleidung, Verhalten).
Aktuelle Situation und Handlungen.
Kommunikationskanäle: Die Alarmempfänger können über verschiedene Kanäle benachrichtigt werden – Sprachruf, PC‑Client, mobile App, Lautsprecheranlage, SMS oder E‑Mail. Die Kanäle werden je nach Gefährdungsstufe und organisatorischen Vorgaben ausgewählt. Systemseitig werden Rückmeldungen erfasst; bei fehlender Rückmeldung erfolgt eine automatische Eskalation.
Verhaltensrichtlinien für das Personal bis zum Eintreffen der Hilfe
Ruhig bleiben: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wahren eine ruhige, kooperative Haltung und provozieren den Täter nicht.
Keine plötzlichen Bewegungen: Vermeiden Sie hektische Bewegungen oder direkte Herausforderungen des Aggressors.
Beobachten und erinnern: Versuchen Sie, Merkmale der Täter (Aussehen, Kleidung, Sprache) sowie besondere Umstände zu erfassen, ohne die eigene Sicherheit zu gefährden.
Beweissicherung: Berühren oder verändern Sie so wenig wie möglich am Tatort, um spätere polizeiliche Ermittlungen zu unterstützen.
Unauffällige Evakuierung: Wenn möglich, werden unbeteiligte Personen diskret aus dem Gefahrenbereich geführt, ohne den Täter aufmerksam zu machen.
Maßnahmen der Leitstelle / des Einsatzteams
· Eingang bestätigen: Nach Eingang des Stillalarms bestätigt die Leitstelle die Alarmannahme und informiert sofort das nächstgelegene Sicherheits- oder mobile Einsatzteam.
Interne Einsatzleitung aktivieren: Die Schicht‑ oder Einsatzleiter koordinieren die Kräfte vor Ort und halten Kontakt zur Polizei sowie zu clientseitigen Ansprechpartnern.
Einsatzkräfte entsenden: Je nach Gefährdungslage werden mobile Interventionskräfte oder spezielle Einheiten (z. B. Hundeführer, bewaffnete Sicherheitskräfte) entsandt.
Behörden informieren: Die Leitstelle informiert die Polizei entsprechend der Eskalationsmatrix und stellt die Objekt‑ und Lageinformationen zur Verfügung.
Videoüberwachung nutzen: Überwachungssysteme werden genutzt, um Täterbewegungen zu verfolgen und Einsatzkräfte zu dirigieren.
Gebäudemanagement: In Abstimmung mit dem Auftraggeber kann das Gebäude ganz oder teilweise gesperrt, Aufzüge angehalten oder Evakuierungen eingeleitet werden.
Nachbereitung
Sicherung des Tatorts: Nach der Intervention wird der Bereich bis zum Eintreffen der Polizei abgesichert; das Sicherheitspersonal unterstützt Ermittlungsmaßnahmen.
Berichterstattung: Innerhalb der vertraglich vereinbarten Frist (Service‑Level‑Agreement) wird ein detaillierter Vorfallsbericht erstellt, der den Ablauf, Beobachtungen und Maßnahmen dokumentiert. Sämtliche Alarme werden lückenlos protokolliert.
Mitarbeiternachbesprechung: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden debriefed und erhalten bei Bedarf psychologische Unterstützung. Verbesserungsmöglichkeiten des Verfahrens werden identifiziert.
Verfahrensüberprüfung: Das Stillalarm‑Verfahren wird auf Effektivität geprüft und ggf. angepasst, um Schwachstellen zu beseitigen. Simulationen und Tests dienen zur Qualitätssicherung.
Schulungsanforderungen
Alle Sicherheitsmitarbeitenden müssen bei der Standort‑Einweisung eine verpflichtende Schulung zum Stillalarm‑Verfahren absolvieren.
Regelmäßige Auffrischungstrainings finden mindestens zweimal jährlich statt; sie umfassen praktische Übungen sowie Theorie (z. B. Rechtliche Grundlagen, Verhalten in Bedrohungslagen).
Szenariobasierte Rollenspiele werden durchgeführt, um die Handlungssicherheit zu erhöhen und Reaktionszeiten zu optimieren.
Vertraulichkeit und Zugriffskontrolle
Die genauen Standorte der Stillalarm‑Auslöser, die Aktivierungsmethoden sowie alle Codewörter sind nur autorisierten Personen bekannt und werden strikt vertraulich behandelt.
Dokumente mit sensiblen Verfahrensdetails werden gesichert gespeichert und nur nach dem Need‑to‑Know‑Prinzip weitergegeben.
Bei Verarbeitung personenbezogener Daten gelten die datenschutzrechtlichen Bestimmungen; Zugang zu protokollierten Alarmen ist rollenbasiert.
Anhänge
Lageplan des Objekts mit Alarmtastern: Detaillierter Grundriss, auf dem sämtliche festen Stillalarm‑Taster verzeichnet sind (vertraulich; nur an befugte Personen).
Liste der Codewörter und ihre Bedeutung: Übersicht der im Objekt verwendeten Codewörter mit Erläuterung des jeweiligen Anlasses. Die Liste wird regelmäßig geprüft und angepasst.
Notrufkontaktliste: Aufstellung der wichtigsten Ansprechpartner (Leitstelle, Polizei, Rettungsdienst, Objektleitung, Sicherheitsbeauftragter des Auftraggebers) mit Durchwahlnummern, Funkkanälen und Erreichbarkeiten.
Schulungs- und Prüfprotokolle: Nachweise über absolvierte Schulungen, Übungen und Funktionsprüfungen der Alarmgeräte.