3C2 Feuerwehrplan
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Feuerwehrplan für strukturierte Einsatzkoordination
- Dokumentenidentifikation
- Zweck
- Anwendungsbereich
- Grundlagen
- Brandschutzinformationen
- Planformat und Aushang
- Integration
- Überprüfung
- Anlagen
- Bestätigung
- Unterschriften
Dokumentenidentifikation
| Dokumenttitel: | Brandschutzplan – [Objektname] |
|---|---|
| Objektadresse: | [Adresse der Liegenschaft] |
| Referenz-Nr. (Vertrag): | [Ausschreibungs-/Vertragsreferenz] |
| Herausgeber (Auftraggeber): | [Name des Auftraggebers / Eigentümers] |
| Ausgabedatum: | [Datum der Erstellung/Ausgabe] |
| Version / Revision: | [Version Nr., Rev. Historie falls zutreffend] |
Zweck und Ziele
Dieser objektbezogene Brandschutzplan dient der Bereitstellung aller wesentlichen brandschutztechnischen Informationen des Objekts in strukturierter Form. Er erfüllt die Anforderungen der geltenden Vorschriften und soll sicherstellen, dass im Ereignisfall (Brand oder anderer Notfall) sowohl das Sicherheitsdienstpersonal als auch externe Einsatzkräfte (Feuerwehr, Rettungsdienst) sowie relevante Ansprechpersonen sofort Zugriff auf alle wichtigen Unterlagen und Pläne haben.
Der Brandschutzplan verfolgt folgende Hauptziele:
Rechtliche Compliance: Erfüllung der gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentationspflichten für den Brandschutz im Objekt gemäß Arbeitsstättenregel und Norm (z.B. Erstellung eines Flucht- und Rettungsplans nach ASR A2.3 und DIN ISO 23601).
Informationstransparenz im Notfall: Bereitstellung klarer, schnell erfassbarer Informationen, um Evakuierungs- und Rettungsmaßnahmen effektiv zu unterstützen. Alle relevanten Details zu Fluchtwegen, Löschgeräten und Meldeanlagen sind übersichtlich dargestellt.
Unterstützung der Einsatzkräfte: Die Feuerwehr und andere Hilfskräfte sollen durch den Plan eine Orientierungshilfe erhalten, um das Objekt rasch betreten, betroffene Bereiche lokalisieren und gezielte Brandbekämpfungs- und Rettungsmaßnahmen einleiten zu können.
Schutz von Personen und Sachwerten: Durch vorbereitete Informationen und definierte Maßnahmen trägt der Plan dazu bei, im Brandfall Personen sicher zu evakuieren und Sachschäden so gering wie möglich zu halten.
Anwendungsbereich des Plans
Der Brandschutzplan gilt für alle Bereiche des Objekts, die durch den Sicherheitsdienstvertrag abgedeckt werden, einschließlich aller Gebäude, Stockwerke, Räume und Außenanlagen.
Er bezieht sich auf alle brandschutzrelevanten Einrichtungen und Gegebenheiten, insbesondere auf:
Flucht- und Rettungswege innerhalb der Gebäude und im Außenbereich.
Brandmelde- und Alarmierungseinrichtungen des gesamten Objekts.
Löschmitteleinrichtungen (tragbare und festeinrichtete).
Zugänge und Aufstellflächen für die Feuerwehr auf dem Grundstück.
Alle Personen, die in Sicherheits- oder Notfallprozesse eingebunden sind (Sicherheitsdienst, Brandschutzbeauftragter, Facility Management, externe Dienstleister wie Feuerwehr), sollen den Plan kennen und Zugriff darauf haben. Der Plan ist integraler Bestandteil der Sicherheitsdokumentation des Objekts und bei allen Änderungen im Objekt (Umbauten, Nutzungsänderungen, Installation neuer Anlagen) unverzüglich anzupassen.
Der vorliegende Brandschutzplan wurde unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen und normativen Vorgaben erstellt, darunter:
ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan“: Deutsche Arbeitsstättenregel, die Anforderungen an die Erstellung und Aushang von Flucht- und Rettungsplänen stellt (z.B. graphische Darstellung, Kennzeichnung von Rettungswegen).
DIN ISO 23601 (Sicherheitskennzeichnung – Flucht- und Rettungspläne): Internationale Norm, die Gestaltung, Symbole und Farben für Rettungspläne und zugehörige Schilder vorgibt, um eine einheitliche und verständliche Darstellung zu gewährleisten.
Landesbauordnung und lokale Brandschutzvorschriften: Alle anwendbaren Bestimmungen des Baurechts und Brandschutzrechts des Bundeslandes [Bundesland] sowie etwaige Auflagen der örtlichen Feuerwehr (z.B. Feuerwehrpläne, Feuerwehrlaufkarten) wurden berücksichtigt.
BGV/GUV-Regelungen: Sofern zutreffend, wurden Empfehlungen der Berufsgenossenschaften zu Brandschutzplänen einbezogen.
Der Brandschutzplan ist vom Auftraggeber geprüft und freigegeben worden. Er ergänzt die vorhandene schriftliche Brandschutzordnung für das Objekt (Teile A, B, C) und steht nicht im Widerspruch zu dieser. Im Zweifel gelten konkrete Einsatzpläne der Feuerwehr (Feuerwehrpläne nach DIN 14095) vorrangig, sollten diese für das Objekt behördlich gefordert und vorhanden sein.
Der Plan umfasst folgende wesentliche Brandschutz-Elemente und Angaben:
Flucht- und Rettungswege: Es sind alle vorgesehenen Fluchtwege innerhalb des Gebäudes und von den Gebäuden ins Freie ausgewiesen. Haupt- und Sekundärausgänge (Notausgänge) sind im Plan farblich hervorgehoben. Ebenso sind die Richtungen der Evakuierung (mit Pfeilen) gekennzeichnet, sodass Personen intuitiv den nächstgelegenen Ausgang finden. Jeder Geschossplan zeigt den Verlauf der Fluchtwege, einschließlich Treppenhäusern, Notleitern oder sonstigen Rettungsdurchgängen. Sammelstellen für Evakuierte im Außenbereich sind benannt und im Lageplan markiert (z.B. „Sammelplatz A auf Parkplatz Nord“). Etwaige Besonderheiten, wie der Zugang zu Fluchttunneln oder benachbarten Gebäuden im Notfall, sind erläutert.
Brandmelde- und Alarmierungssysteme: Die Position aller Brandmelder im Objekt ist verzeichnet. Dazu zählen automatische Melder (Rauchmelder, Wärmemelder) sowie manuelle Feuermelder (Brandmelderdruckknöpfe). Zentralen und Sub-Zentralen der Brandmeldeanlage sind im Plan gekennzeichnet (z.B. Haupt-Brandmeldezentrale im Foyer, Unterzentralen in den Etagen). Die Lage des Feuerwehranzeigetableaus (FAT) und des Feuerwehrbedienfeldes (FBF) an der Gebäudeeingangsstelle ist hervorgehoben. Auch akustische und optische Alarmierungseinrichtungen (Sirenen, Blitzleuchten) sind, sofern relevant für die Orientierung, eingetragen. Der Plan gibt an, wo der Alarm anläuft (z.B. Empfang, ständig besetzte Leitstelle) und wie die interne Alarmweiterleitung erfolgt.
Feuerlösch-Einrichtungen: Alle vorhandenen Löschgeräte sind im Plan dargestellt und beschrieben. Dazu gehören: die Standorte tragbarer Feuerlöscher (mit Angabe der Löschmittelart, z.B. Wasser, Schaum, CO₂), Wandhydranten (mit Schlauchanschlüssen und Absperrventilen), Steigleitungen (nass/trocken mit Entnahmestellen), sowie etwaig vorhandene Sprinkleranlagen (Lage der Sprinklerzentralen, Sprinklerventile und Bereichsabdeckungen). Löschdecken oder spezielle Löschmittel (wie fahrbare Pulverlöscher), falls im Objekt vorhanden, werden ebenfalls aufgeführt. Hydranten im Außenbereich (Über- oder Unterflurhydranten) sind im Lageplan deutlich gekennzeichnet, einschließlich der Fließweglängen zum Gebäude. Der Plan enthält eine Legende der Löschmittelsymbole gemäß DIN. Zudem wird erläutert, für welche Art von Bränden die jeweiligen Feuerlöscher geeignet sind (Brandklassen A, B, C, etc.) – dies unterstützt die Sicherheitskräfte bei der schnellen Wahl des richtigen Löschmittels.
Feuerwehrzufahrten und -zugänge: Die für die Feuerwehr vorgesehenen Zufahrtswege auf das Gelände sind markiert (z.B. „Feuerwehrzufahrt Tor 1 – jederzeit freihalten“). Bereiche, in denen ein Aufstellplatz für Feuerwehrfahrzeuge vorgesehen ist (etwa nahe der Gebäude, an Wandhydranten oder Steigleitungseinspeisungen), sind im Außenplan kenntlich gemacht. Feuerwehrschlüsseldepots (Schlüsseltresor mit FB-Schließung) an der Gebäudefassade werden verzeichnet, inklusive Hinweis auf den Standort (z.B. rechts neben Haupteingang). Ebenfalls ausgewiesen ist der Feuerwehr-Aufzug (falls vorhanden), der im Brandfall von den Einsatzkräften genutzt werden kann – inkl. Kennzeichnung der Triebwerksräume und Schaltschränke. Innerhalb des Gebäudes sind die wichtigsten internen Feuerwehr-Zugangswege benannt, etwa welche Treppenhäuser als Angriffswege dienen. Für Hochhäuser oder komplexe Gebäudeteile sind eventuell ergänzende Informationen wie Druckbelüftungsanlagen in Treppenräumen oder Rauchabzugsöffnungen angegeben.
Der Brandschutzplan wird in zwei Formaten bereitgestellt:
Physisches Format: Farbig gedruckte, laminierte Pläne im Format DIN A3 (oder größer, je nach Objektgröße) zur Aushang an strategischen Punkten. Diese sind wasser- und wischfest beschichtet. Die Aushänge befinden sich an den Eingängen, im Bereich der Sicherheitszentrale/Kontrollraums, an jedem Treppenhaus (Eingangsebene) sowie anderen sinnvollen Stellen, die mit dem Auftraggeber abgestimmt wurden. Ein Exemplar wird der Feuerwehr übergeben bzw. in der Feuerwehrinformationstafel hinterlegt, sofern gefordert.
Digitales Format: Eine PDF-Version des Brandschutzplans wird erstellt und elektronisch verteilt. Diese steht dem Sicherheitsdienst (z.B. auf dem Rechner im Wachraum) und relevanten Verantwortlichen des Auftraggebers zur Verfügung. Die digitale Version ermöglicht eine zoomfähige Ansicht und kann bei Bedarf aktualisiert und neu ausgedruckt werden.
Jeder Plan enthält eine Legende, welche alle Symbole und Farbcodierungen erläutert (z.B. grüne Pfeile = Fluchtwege, rote Feuerlöscher-Symbole = Handfeuerlöscher, blaue Dreiecke = Wandhydranten, etc.). Zudem ist auf jedem Plan eine „Sie befinden sich hier“-Markierung angebracht, um den Betrachtern vor Ort die Orientierung zu erleichtern. Alle Texte im Plan (Raumbezeichnungen, Hinweise) sind in deutscher Sprache verfasst; international verständliche Piktogramme sind ergänzend genutzt.
Die Pläne werden gem. DIN ISO 23601 in angemessener Höhe und Beleuchtung angebracht. Sollte die Lesbarkeit bei Stromausfall notwendig sein (z.B. in Versammlungsstätten), werden die Pläne in der Nähe von Notbeleuchtungen positioniert oder in langnachleuchtender Ausführung bereitgestellt.
Der Brandschutzplan ist integraler Bestandteil der täglichen Sicherheitsroutine:
Im Sicherheitskontrollraum wird ein Haupt-Exemplar des Brandschutzplans aufbewahrt. Alle Sicherheitsmitarbeiter müssen vor Dienstaufnahme diesen Plan studiert haben und mit den enthaltenen Informationen vertraut sein. Neue Mitarbeiter erhalten im Rahmen ihrer Einweisung eine Unterweisung im Lesen und Verstehen des Brandschutzplans.
Das Sicherheitspersonal führt bei seinen regelmäßigen Rundgängen (siehe Abschnitt 4.2 des Hauptvertrags) Kontrollen durch, um sicherzustellen, dass die im Brandschutzplan dargestellten Einrichtungen funktionstüchtig und zugänglich sind. Hierzu zählt: Prüfung, ob Notausgänge nicht verstellt oder verschlossen sind, ob Feuerlöscher an Ort und Stelle und nicht blockiert sind, Sichtkontrolle der Brandmelder auf äußere Unversehrtheit, Freihalten der Feuerwehrzufahrten auf dem Gelände etc. Etwaige Mängel (z.B. zugeparkte Rettungswege, fehlende Feuerlöscher durch Wartung) werden unverzüglich dem Auftraggeber gemeldet.
Der Brandschutzplan dient als Schulungsunterlage für Notfallübungen. Mindestens einmal jährlich, vorzugsweise jedoch halbjährlich, werden gemeinsam mit dem Auftraggeber Evakuierungsübungen durchgeführt. Das Sicherheitspersonal nutzt dabei den Plan, um die Räumung zu koordinieren und im Anschluss die Übung auszuwerten.
Einsatz im Ernstfall: Im Brand- oder Notfall nimmt das Sicherheitspersonal den Brandschutzplan zur Hand, um den Einsatzkräften (Feuerwehr) alle relevanten Informationen zu geben: Wo brennt es (betroffener Bereich laut Brandmelderanzeige), welche Zufahrt und welches Treppenhaus sollen genutzt werden, gibt es besondere Gefahren (z.B. Gasflaschen, Serverräume) in der Nähe. Sofern Feuerwehr-Laufkarten vorhanden sind, werden diese ergänzend übergeben; der Brandschutzplan bietet jedoch den Gesamtüberblick über das Objekt.
Änderungen am Brandschutzplan (z.B. nach baulichen Änderungen) werden dem Sicherheitspersonal sofort mitgeteilt. Veraltete Plan-Versionen werden aus dem Verkehr gezogen, um Verwechslungen zu vermeiden. Der Auftragnehmer achtet darauf, stets die aktuelle Version in Verwendung zu haben.
Der Brandschutzplan unterliegt einem fortlaufenden Änderungsdienst:
Eine jährliche Überprüfung des Plans ist vorgesehen. Dabei kontrolliert der Brandschutzbeauftragte des Auftraggebers oder eine fachkundige Person, ob der Plan noch dem aktuellen Stand des Objekts entspricht. Aspekte wie Umnutzung von Räumen, Umbauten, neue oder entfernte Brandschutzeinrichtungen werden dabei berücksichtigt.
Unmittelbare Aktualisierung: Bei jeder relevanten Änderung im Objekt (z.B. bauliche Maßnahmen, Umstellung der Raumnutzung, Installation oder Deinstallation von Brandmeldekomponenten oder Löschgeräten) wird der Brandschutzplan unverzüglich angepasst. Der Auftraggeber informiert den Ersteller des Plans (intern oder extern) und sorgt für eine schnelle Neuerstellung. Bis zur Bereitstellung der aktualisierten Pläne trifft der Auftragnehmer interimistische Maßnahmen, um die Wirksamkeit der alten Pläne sicherzustellen (z.B. Aushang von Zusatzinformationen an betroffenen Plan-Standorten).
Jede Planversion erhält eine Versionsnummer und ein Ausgabedatum. In der Kopfzeile oder am Planrand wird zudem der Verantwortliche für die Planerstellung/Änderung genannt. Ein Änderungsverzeichnis (Revision History) dokumentiert stichpunktartig, welche Änderungen erfolgt sind (z.B. „Rev. 1.1 – 05/2025: Fluchtweg im Erdgeschoss angepasst nach Umbau“).
Der Auftragnehmer (Sicherheitsdienst) meldet seinerseits Beobachtungen, die eine Plananpassung erfordern könnten. Zum Beispiel, wenn die Sicherheitskräfte feststellen, dass ein im Plan eingezeichneter Weg dauerhaft versperrt ist oder ein Hydrant entfernt wurde. Diese Rückmeldungen gehen an den Auftraggeber, der die Planüberarbeitung veranlasst.
Dem Brandschutzplan als Dokument sind folgende Anhänge beigefügt:
Gebäudegeschoss-Pläne: Vollständige farbige Grundrisspläne für jedes Stockwerk des Objekts im Maßstab (je nach Gebäudengröße, z.B. 1:100). Darin eingezeichnet sind Fluchtwege, Notausgänge, Feuerlöscher, Melder, etc. pro Etage. In größeren Gebäuden können einzelne Gebäudeabschnitte auf separaten Plänen dargestellt sein.
Objekt-Lageplan: Ein Übersichtsplan des gesamten Geländes (ggf. aus der Vogelperspektive), der die Gebäude im Umfeld zeigt, Feuerwehranfahrten, Hydranten, Sammelplätze und bauliche Umgebung (Zufahrtsstraßen, Nachbargebäude).
Verzeichnis der Brandschutzeinrichtungen: Tabelle oder Liste mit den Brandmelde- und Löscheinrichtungen im Objekt, inklusive Identifikation oder Nummer, genauer Standortbeschreibung (Raum/Position), Typ (z.B. CO₂-Löscher 6kg) und Datum der letzten Wartung/Prüfung. Diese Liste dient der Vollständigkeit und erleichtert Kontrollen.
Notfallkontakte: Aufstellung der relevanten Ansprechpersonen und Behörden: z.B. Brandschutzbeauftragter des Auftraggebers (Name, Telefon), Eigentümer/Betreiber, nächstgelegene Feuerwache, Polizieidienststelle, Krankenhäuser, Fachfirmen für Brandmeldeanlage und Sprinkler (für Notdiensteinsätze).
Bestätigung und Empfangsbestätigung
Der Auftragnehmer (Sicherheitsdienstleister) bestätigt hiermit, den Brandschutzplan erhalten und geprüft zu haben. Sämtliche Sicherheitsmitarbeiter am Objekt wurden über den Inhalt des Plans unterwiesen. Der Brandschutzplan wird im täglichen Dienst als Nachschlagewerk vorgehalten. Änderungen am Plan werden dem Sicherheitsdienst übergeben und ebenfalls unterwiesen.
Der Auftragnehmer integriert die Vorgaben dieses Brandschutzplans vollumfänglich in seine Dienstanweisungen und stellt durch interne Kontrollen sicher, dass das Personal die darin enthaltenen Maßnahmen befolgt.
Unterschriften und Genehmigung
Der vorliegende Brandschutzplan wurde im Einvernehmen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer erstellt. Er wird von beiden Vertragsparteien anerkannt und tritt mit Unterzeichnung in Kraft.
Für den Auftraggeber (Eigentümer/Betrieber):
Name, Funktion: ___________________________
Unterschrift: _____________________________
Datum: _______________
Für den Auftragnehmer (Sicherheitsdienstleister):
Name, Funktion: ___________________________
Unterschrift: _____________________________
Datum: _______________
(Durch die Unterschrift bestätigt der Sicherheitsdienstleister den Empfang und die Implementierung des Brandschutzplans in seine Abläufe.)
(Firmenstempel beider Parteien, falls erforderlich)
