3B2 Kalkulationsunterlagen
Facility Management: Security » Ausschreibung » Bewachungsvertrag » 3B2 Kalkulationsunterlagen
3B2 Kalkulationsunterlagen im Vergabeverfahren
- Deckblatt
- Einleitung
- Tarifbindung
- Mindestlohns
- Sozialversicherungsbeiträge
- Belege und Anlagen
- Erklärung
Einleitung und Erklärung
Als im Rahmen dieser Ausschreibung anbietendes Unternehmen bestätigen wir hiermit, dass wir alle einschlägigen tariflichen, arbeitsrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Verpflichtungen erfüllen. Insbesondere erklären wir, dass wir die für unsere Branche geltenden Tarifverträge einhalten und allen Mitarbeitern mindestens den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn gewähren. Dies erfolgt in Übereinstimmung mit den Vorgaben des deutschen Mindestlohngesetzes (MiLoG) und einschlägiger Tariftreuevorschriften. Für Sicherheitsunternehmen nach § 34a GewO (Gewerbeordnung) sind die tariflichen Vereinbarungen der einzelnen Bundesländer zusätzlich bindend; wir kommen diesen Verpflichtungen vollumfänglich nach.
Des Weiteren bestätigen wir, dass wir sämtliche Sozialversicherungsbeiträge für unsere Beschäftigten ordnungsgemäß und fristgerecht abführen. Damit erfüllen wir alle gesetzlichen Pflichten gegenüber den Sozialversicherungsträgern gemäß Sozialgesetzbuch (SGB). Wir halten alle relevanten Rechtsvorschriften im Rahmen der Auftragsausführung ein, darunter insbesondere die Anforderungen aus § 34a GewO für Bewachungsunternehmen sowie die datenschutzrechtlichen Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Nachweis der Tarifbindung
Unser Unternehmen ist tarifgebunden über die Mitgliedschaft im Bundesverband der Sicherheitswirtschaft (BDSW). Wir wenden den gültigen Lohn- und Manteltarifvertrag für das Wach- und Sicherheitsgewerbe (abgeschlossen zwischen dem BDSW und der Gewerkschaft ver.di) an. Der derzeit maßgebliche Tarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen im betreffenden Bundesland gilt vom 1. Februar 2025 bis zum 31. Dezember 2025. Dieser Tarifvertrag regelt die Entlohnung und Arbeitsbedingungen für die Branche Wach- und Sicherheitsdienstleistungen. Als Nachweis fügen wir Kopien der relevanten Tarifvertragsauszüge sowie eine Bescheinigung unserer Mitgliedschaft im BDSW bei (bzw. Bestätigung über abgeschlossene Tarifvereinbarungen mit der Gewerkschaft).
Nachweis der Einhaltung des Mindestlohns
Wir bestätigen schriftlich, dass alle im Rahmen des Auftrags eingesetzten Mitarbeiter mindestens den gesetzlichen Mindestlohn erhalten. Der gesetzliche Mindestlohn beträgt aktuell 12,82 € brutto pro Stunde (Stand: 2025). Unser Unternehmen hält die Bestimmungen des Mindestlohngesetzes strikt ein – jede Lohnzahlung an unsere Angestellten liegt mindestens in Höhe des jeweils geltenden gesetzlichen Mindestlohns oder darüber. Unsere interne Lohnpolitik und Kontrolle stellen sicher, dass etwaige Erhöhungen des Mindestlohns umgehend umgesetzt werden. Zur Verifizierung der Einhaltung können auf Verlangen anonymisierte Lohnabrechnungen oder entsprechende Zahlungsnachweise vorgelegt werden, die zeigen, dass der gezahlte Stundenlohn nicht unterhalb des gesetzlichen Mindestlohns liegt.
Nachweis der Abführung der Sozialversicherungsbeiträge
Gemäß § 28e Abs. 1 SGB IV ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Sozialversicherungsbeiträge für seine Arbeitnehmer ordnungsgemäß abzuführen. Wir bestätigen hiermit, dass wir für sämtliche Beschäftigten alle gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge vollständig und fristgerecht entrichten. Zu diesen Beiträgen zählen die Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft). Unser Unternehmen ist bei den zuständigen Sozialversicherungsträgern (Krankenkasse, Bundesagentur für Arbeit, usw.) unter den entsprechenden Betriebsnummern registriert. Als Beleg hierfür liegen aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkasse sowie der Berufsgenossenschaft vor, welche die ordnungsgemäße Entrichtung aller Sozialabgaben bestätigen.
Folgende Dokumente sind dieser Erklärung als Nachweis beigefügt:
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse (zuständiger Sozialversicherungsträger) vom jüngsten Quartal, die die vollständige und fristgerechte Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge bestätigt.
Mitgliedsbescheinigung BDSW – Nachweis der Mitgliedschaft unseres Unternehmens im Bundesverband der Sicherheitswirtschaft, wodurch die Tarifbindung an den Branchen-Tarifvertrag belegt wird.
Kopie des aktuellen Tarifvertrags (Auszug) für das Wach- und Sicherheitsgewerbe, inklusive Angaben zu Geltungsbereich und Laufzeit.
Ggf. Prüf- oder Auditbericht eines unabhängigen Dritten (falls vorhanden), der die Einhaltung von Lohnuntergrenzen und Sozialbeitragszahlungen in unserem Unternehmen bestätigt.
Erklärung der Richtigkeit und Vollständigkeit
Hiermit versichern wir, dass alle vorstehenden Angaben wahrheitsgemäß und nach bestem Wissen vollständig gemacht wurden. Uns ist bekannt, dass vorsätzlich falsche oder unvollständige Angaben rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können.
Musterstadt, den 11. August 2025
