3B1 Ausgefüllte Leistungsbeschreibung
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Abgeschlossene Leistungsbeschreibung – Sicherheitsdienstleistungen
Dienstleister (Auftragnehmer): ______________________
Geschäftssitz: ______________________
Kontakt: ______________________
Datum: ______________________
Ausschreibungs-/Vertragsreferenz: ______________________
Unterschrift und Stempel des bevollmächtigten Vertreters: ______________________
- Zweck
- Leistungsumfang
- Einsatzorte
- Einsatzzeiten
- Qualitätsstandards
- Leistungsüberwachung
- Anweisungen
- Verfahren
- Anhänge
- Unterzeichnung
Zweck und Zielsetzung
Diese Leistungsbeschreibung dient dazu, alle vereinbarten Sicherheitsdienstleistungen im Rahmen des Vertrages vollständig und transparent zu dokumentieren. Sie definiert den Leistungsumfang, die Einsatzorte, Einsatzzeiten sowie die Qualitätsstandards für die Aufgabenerfüllung. Zudem dient sie als verbindliche vertragliche Referenz für die Überwachung der Leistungserbringung und die Sicherstellung der Vertragseinhaltung.
Der Leistungsumfang umfasst unter anderem folgende Sicherheitsdienstleistungen:
Bewachung und Streifengänge: Regelmäßige Kontroll- und Überwachungsrundgänge auf dem Gelände, um unbefugtes Betreten zu verhindern und die Sicherheit der Liegenschaft zu gewährleisten.
Zutrittskontrolle und Besuchermanagement: Überwachung der Zugangsbereiche, Prüfung von Berechtigungsausweisen, Anmeldung und Betreuung von Besuchern sowie Durchsetzung der Zutrittsbestimmungen des Objekts.
Alarmüberwachung und -reaktion: Kontrolle von Einbruchmelde- und Brandmeldeanlagen; im Alarmfall unverzügliche Einleitung festgelegter Maßnahmen, Alarmverfolgung und Benachrichtigung zuständiger Stellen bzw. Behörden.
Videoüberwachung (CCTV): Kontinuierliche Beobachtung der Videoübertragungsanlagen des Objekts; Auswertung von Aufzeichnungen bei sicherheitsrelevanten Vorfällen unter Beachtung aller datenschutzrechtlichen Vorgaben.
Veranstaltungssicherheit und Sonderaufträge: Bereitstellung von Sicherheitspersonal für Veranstaltungen oder besondere Anlässe nach Absprache mit dem Auftraggeber; Durchführung von Einlasskontrollen, Ordnerdiensten und gegebenenfalls Begleit- oder Personenschutz gemäß den spezifischen Anforderungen.
Notfall- und Gefahrenabwehr: Unterstützung im Krisen- oder Notfall, einschließlich Erster Hilfe, Einleitung von Evakuierungen und weiterer Maßnahmen gemäß dem Notfallplan des Objekts, in enger Abstimmung mit den Rettungsdiensten und dem Auftraggeber.
Einsatzorte
Die im Rahmen dieses Vertrages betreute Liegenschaft befindet sich in ______________________. Der Leistungsumfang erstreckt sich auf alle relevanten Bereiche des Objekts, einschließlich Haupteingang/Pforte, Empfangsbereich, Leitstelle/Kontrollraum, Produktions- oder Lagerbereiche, Ladezonen sowie die Außenanlagen und das Gebäudeperimeter. Für besonders sicherheitsempfindliche Zonen (z.B. Serverräume, Labore, Geschäftsleitungsetagen) gelten spezielle Zutrittsbeschränkungen, die vom Sicherheitspersonal strikt einzuhalten sind. Alle standortbezogenen Vorschriften – einschließlich Brandschutz- und Evakuierungsrichtlinien – werden dem Dienstleister vom Auftraggeber ausgehändigt und sind bindend einzuhalten.
Einsatzzeiten und Schichtpläne
Die Sicherheitsdienstleistungen werden gemäß einem mit dem Auftraggeber abgestimmten Dienstplan erbracht (siehe Anhang). Üblicherweise erfolgt der Einsatz des Sicherheitspersonals nach einem Schichtmodell, das eine lückenlose Überwachung sicherstellt (z.B. Einteilung in Tages- und Nachtschichten für einen 24/7-Betrieb). Schichtbeginn und -ende sowie die Anzahl des Personals pro Schicht sind im Dienstplan festgelegt (beispielsweise zwei Sicherheitsmitarbeiter pro Tagesschicht und ein Mitarbeiter in der Nachtschicht, gegebenenfalls plus einem Schichtleiter/Aufsichtsführenden). Bei Bedarf – etwa bei Veranstaltungen, erhöhtem Besucheraufkommen oder saisonalen Besonderheiten – kann der Einsatzplan in Abstimmung mit dem Auftraggeber kurzfristig angepasst werden.
Qualitätsstandards
Alle einschlägigen gesetzlichen und normativen Anforderungen an Sicherheitsdienste werden eingehalten. Insbesondere verfügt der Dienstleister über die behördliche Erlaubnis gemäß § 34a der Gewerbeordnung (GewO) für das Bewachungsgewerbe und erfüllt die Vorgaben der Bewachungsverordnung (BewachV). Darüber hinaus beachtet der Dienstleister sämtliche relevanten Datenschutzbestimmungen – insbesondere die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) – beim Umgang mit Videoaufzeichnungen und personenbezogenen Daten.
Jeder eingesetzte Sicherheitsmitarbeiter hat mindestens die Unterrichtung oder Sachkundeprüfung gemäß § 34a GewO erfolgreich abgeschlossen. Führungskräfte verfügen in der Regel über weitergehende Qualifikationen (z.B. Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft (IHK) oder Fachkraft für Schutz und Sicherheit). Der Dienstleister ist nach DIN 77200 (Sicherheitsdienstleistungen) in angemessener Leistungsstufe zertifiziert oder kann vergleichbare Qualitätsnachweise vorlegen.
Für alle definierten Leistungen liegen Standard-Arbeitsanweisungen (Standard Operating Procedures, SOPs) vor, die zwischen Auftraggeber und Dienstleister abgestimmt sind. Diese Anweisungen enthalten klare Vorgaben für die Durchführung der regulären Aufgaben sowie für das Verhalten in besonderen Situationen (z.B. bei Alarmauslösung, Zwischenfällen oder Notfällen).
Das Sicherheitspersonal tritt jederzeit professionell und vorbildlich auf. Es trägt eine einheitliche, gut erkennbare Dienstkleidung mit Firmenemblem oder Kennkarte. Pünktlichkeit, Höflichkeit und Hilfsbereitschaft gegenüber Mitarbeitern und Besuchern des Auftraggebers werden vorausgesetzt. Alle Sicherheitsmitarbeiter führen einen gültigen Dienstausweis mit sich und weisen sich auf Verlangen aus. Zudem sind sie zur Verschwiegenheit über alle internen Angelegenheiten des Auftraggebers verpflichtet.
Leistungsüberwachung und Berichterstattung
Zur Sicherstellung der vereinbarten Leistungserbringung werden regelmäßige Kontrollen und Auswertungen durchgeführt. Der Dienstleister führt ein Dienst- bzw. Wachbuch, in dem alle relevanten Vorkommnisse, Rundgänge und besonderen Ereignisse lückenlos dokumentiert werden.
Der Dienstleister erstattet dem Auftraggeber planmäßig Bericht. Dies umfasst ausführliche Schicht-/Tagesberichte, unverzügliche Meldungen in Form von Incident-Reports bei sicherheitsrelevanten Vorfällen sowie monatliche Leistungsberichte. Die Monatsberichte enthalten eine Zusammenfassung der erbrachten Dienste, statistische Kennzahlen (z.B. Anzahl der Besucher, abgearbeitete Alarmfälle) und ggf. Vorschläge zur Optimierung der Sicherheitsmaßnahmen.
Der Auftraggeber (bzw. ein von ihm benannter Vertreter) ist berechtigt, die Leistungserbringung durch Audits oder Begehungen zu überprüfen, einschließlich unangekündigter Stichprobenkontrollen. Vereinbarte Qualitätskennzahlen (Key Performance Indicators – KPIs), wie etwa Alarm-Eingreifzeiten, Präsenzquoten oder Zuverlässigkeitsraten, werden regelmäßig gemeinsam evaluiert. Abweichungen von den vereinbarten Leistungsparametern werden im Rahmen eines definierten Eskalationsverfahrens besprochen und sind vom Dienstleister umgehend zu beheben.
Besondere Anweisungen und Bedingungen
Für bestimmte als besonders risikoreich oder sensibel eingestufte Bereiche oder Aufgaben gelten zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen. Beispielsweise darf in Bereichen mit erhöhtem Schutzbedarf (wie Forschungsabteilungen, Serverräume oder Vorstandsetagen) nur besonders zuverlässiges, vom Auftraggeber zugelassenes Sicherheitspersonal eingesetzt werden. Solche Bereiche dürfen grundsätzlich nur nach vorheriger Freigabe durch den Auftraggeber betreten werden; die Zugangsberechtigungen werden restriktiv verwaltet.
Alle eingesetzten Mitarbeiter des Dienstleisters unterliegen den vor Ort geltenden Sicherheits- und Verhaltensregeln des Auftraggebers (z.B. Geheimhaltungspflichten, ggf. Nutzungsverbote für private elektronische Geräte in bestimmten Zonen). Vor Dienstantritt werden sie auf diese besonderen Vorschriften hingewiesen und entsprechend eingewiesen.
Die Zusammenarbeit mit der internen Sicherheitsabteilung bzw. dem Facility-Management-Team des Auftraggebers ist sicherzustellen. Der Dienstleister benennt einen verantwortlichen Einsatzleiter als zentralen Ansprechpartner für den Auftraggeber. Es finden regelmäßige Koordinationsgespräche statt (z.B. wöchentliche Lagebesprechungen oder monatliche Service-Meetings), um aktuelle Ereignisse, Anpassungen oder besondere Vorkehrungen abzustimmen. Bei sicherheitsrelevanten Zwischenfällen ist der vom Auftraggeber benannte Ansprechpartner unverzüglich zu informieren.
Verfahren zur Änderungsaufnahme
Änderungen des Leistungsumfangs oder anderer Bedingungen dieser Leistungsbeschreibung bedürfen der Schriftform und der gegenseitigen Zustimmung von Auftraggeber und Auftragnehmer. Anpassungen können beispielsweise erforderlich werden, wenn sich die Sicherheitsanforderungen ändern oder wenn zusätzliche Objekte in den Geltungsbereich aufgenommen bzw. bestehende Einsatzorte oder -zeiten reduziert werden. Beide Parteien verpflichten sich, Änderungsbedarfe frühzeitig anzuzeigen und gemeinsam Lösungen abzustimmen.
Änderungen oder Ergänzungen der Leistungsbeschreibung werden in Form eines schriftlichen Nachtrags oder einer aktualisierten Leistungsbeschreibung dokumentiert und von beiden Parteien unterzeichnet. Solche Änderungen treten erst nach beidseitiger schriftlicher Bestätigung in Kraft. Bis zur formalen Anpassung gelten die zuvor vereinbarten Leistungen und Bedingungen unverändert fort.
Anhänge
Anlage 1: Lageplan(e) / Grundriss(e) des betreuten Objekts (Übersicht der Örtlichkeiten und Sicherheitszonen).
Anlage 2: Dienstplan (Schichtplan) mit detaillierten täglichen und wöchentlichen Einsatzzeiten sowie Personalstärke pro Schicht.
Anlage 3: Kontaktliste der zuständigen Ansprechpartner auf Seiten des Dienstleisters und des Auftraggebers (inkl. 24/7-Notfallkontakte, Objektverantwortliche, Einsatzleiter).
Anlage 4: Relevante betriebliche Richtlinien und Anweisungen (z.B. Alarmierungsplan, Evakuierungsplan, Standardarbeitsanweisungen/SOPs), soweit für die Leistungserbringung erforderlich.
Unterzeichnung und Bestätigung
Für den Auftragnehmer (Dienstleister):
Name: ______________________
Position: ______________________
Unterschrift: ______________________
Datum: ______________________
(Firmenstempel)
Für den Auftraggeber (Kunde):
Name: ______________________
Position: ______________________
Unterschrift: ______________________
Datum: ______________________
(Firmenstempel)