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3A8 Uniform-, Ausrüstungs- und Mobilitätskonzept:

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Uniform-, Ausrüstungs- und Mobilitätskonzept

Uniform-, Ausrüstungs- und Mobilitätskonzept

Titelblatt und Identifikation

Auf dem Titelblatt dieses Dokuments werden alle relevanten Angaben zum Dienstleister und zur Einreichung des Konzepts aufgeführt:

Titel: Uniform-, Ausrüstungs- und Mobilitätskonzept

Dienstleister (Firma): [Vollständiger rechtlicher Name des Dienstleisters]

Geschäftsadresse: [Eingetragene Firmenanschrift]

Kontakt: [Telefonnummer, E-Mail-Adresse]

Datum: [Datum der Einreichung]

Ausschreibungs-/Vertragsreferenz: [Referenznummer der Ausschreibung oder des Vertrags]

Unterschrift/Stempel: ___________________________ (Bevollmächtigter Vertreter)

Zweck und Ziele

Dieses Konzept dient dazu, die Strategie des Dienstleisters in Bezug auf Dienstkleidung, Ausrüstung und Mobilität im Rahmen des Sicherheitsdienstvertrags darzulegen. Ziel ist es sicherzustellen, dass das eingesetzte Sicherheitspersonal angemessen ausgestattet, eindeutig identifizierbar und ausreichend mobil ist, um die Sicherheitsdienstleistung effizient und zuverlässig zu erbringen. Dabei wird die Einhaltung aller vertraglichen Vorgaben, einschlägigen Sicherheitsstandards und rechtlichen Anforderungen gewährleistet. Gleichzeitig sollen ein professionelles Erscheinungsbild, hohe funktionale Einsatzfähigkeit sowie Nachhaltigkeitsaspekte unterstützt und gefördert werden.

Geltungsbereich des Konzepts

Der Geltungsbereich dieses Uniform-, Ausrüstungs- und Mobilitätskonzepts erstreckt sich auf alle Mitarbeiter, die im Rahmen des vorliegenden Sicherheitsdienstleistungsvertrags eingesetzt werden. Das Konzept findet auf sämtliche im Objekt tätigen Sicherheitskräfte Anwendung.

Es definiert verbindliche Vorgaben hinsichtlich der Dienstkleidung, der bereitzustellenden Ausrüstung sowie der Mobilitätsregelungen. Es umfasst Richtlinien für die einheitliche Uniformierung des Personals vor Ort, die Ausstattung mit erforderlichen Arbeitsmitteln und die Organisation von Fahrzeugen und Transportmitteln, um eine angemessene Objektabdeckung und kurze Reaktionszeiten sicherzustellen.

Uniformstandards

Die Dienstkleidung des Sicherheitspersonals ist einheitlich gestaltet und orientiert sich – sofern vertraglich vorgegeben – an dem Erscheinungsbild des Auftraggebers (z.B. Einbindung von Firmenfarben oder Logos). Zum verbindlichen Uniformsatz für alle Sicherheitsmitarbeiter gehören unter anderem Hemd/Bluse, Hose, Jacke/Blazer, ggf. Krawatte oder Halstuch, passende Kopfbedeckung (falls erforderlich) sowie einheitliches, robustes Schuhwerk.

Für unterschiedliche Witterungsbedingungen werden entsprechende Uniformvarianten gestellt. Beispielsweise sind leichtere Sommerbekleidung und wärmende Winterjacken vorhanden, um zu jeder Jahreszeit ein professionelles Erscheinungsbild sowie den Tragekomfort sicherzustellen. Soweit erforderlich, werden spezielle Schutzkleidungsstücke integriert – etwa wetterfeste Überbekleidung, Sicherheitsschuhe mit Zehenschutzkappe oder Warnwesten –, um den Arbeitsschutz der Mitarbeiter zu gewährleisten.

Alle Sicherheitsmitarbeiter tragen deutlich sichtbare Ausweise und Namensschilder als Teil der Uniform. Die Kleidung ist mit dem Firmenlogo und gegebenenfalls Rangabzeichen versehen, sodass das Personal jederzeit als legitimierte Sicherheitskraft erkennbar ist. Dabei wird sichergestellt, dass keine Verwechslungsgefahr mit Uniformen staatlicher Organe (z.B. Polizei) besteht, gemäß § 12 der Bewachungsverordnung. Jeder Mitarbeiter führt den gesetzlich vorgeschriebenen Dienstausweis nach § 11 BewachV während des Dienstes mit und zeigt diesen auf Verlangen den zuständigen Behörden vor.

Die Pflege der Uniformen erfolgt nach klar geregelten Verfahren. Der Dienstleister stellt sicher, dass die Dienstkleidung regelmäßig gereinigt und in einwandfreiem Zustand gehalten wird – entweder durch eine zentrale Reinigung oder durch definierte Vorgaben zur Eigenreinigung durch die Mitarbeiter. Verschlissene oder beschädigte Uniformteile werden umgehend ersetzt. Es sind Richtlinien für Austauschintervalle festgelegt (z.B. turnusmäßige Neubeschaffung nach einer bestimmten Nutzungsdauer), sodass jederzeit ein gepflegtes, einheitliches Erscheinungsbild gewährleistet ist.

Ausrüstung

Jeder Sicherheitsmitarbeiter erhält eine standardisierte Grundausstattung an Arbeitsmitteln für den Dienst. Dazu zählen insbesondere Kommunikationsgeräte (Handfunkgeräte oder betriebliche Mobiltelefone) für den ständigen Kontakt untereinander und zur Leitstelle, stabile Taschenlampen für Kontrollen in dunklen Bereichen sowie Schreibmaterialien (Notizblock, Kugelschreiber) zur Dokumentation von Vorkommnissen und Rundgängen. Gegebenenfalls gehören auch Arbeitsmittel wie Schlüssel und Schlüsselausweise bzw. elektronische Schließkarten sowie ein kleines Erste-Hilfe-Set zur persönlichen Standardausrüstung.

Darüber hinaus wird spezielles Equipment bereitgehalten, das je nach Objektanforderung und Gefährdungslage zum Einsatz kommt. Hierzu können beispielsweise Körperkameras (Bodycams) zur Ereignisdokumentation, Handscanner für Personen- oder Zutrittskontrollen und elektronische Schlüsselschränke zur Schlüsselverwaltung gehören, sofern vertraglich gefordert und rechtlich zulässig. Sämtliche Spezialgeräte entsprechen den geltenden technischen Normen und werden nur von eingewiesenem Personal verwendet.

Je nach Erfordernis werden auch zusätzliche Schutz- und Hilfsmittel ausgegeben. Dazu zählen z.B. Schutzhelme, strapazierfähige Handschuhe, Gehörschutz oder andere persönliche Schutzausrüstungen, falls bestimmte Aufgaben oder Bereiche dies notwendig machen (etwa Baustellenbereiche oder laute Umgebungen). Damit wird sichergestellt, dass die Mitarbeiter auch bei besonderen Gefahrenquellen adäquat geschützt sind.

Der Dienstleister stellt außerdem moderne technische Hilfsmittel zur Verfügung, um Arbeitsprozesse zu unterstützen. So werden etwa Smartphones oder Tablets mit spezieller Software eingesetzt, um Wachberichte digital zu erfassen, Rundgänge mittels Wächterkontrollsystem zu protokollieren und Zwischenfälle in Echtzeit zu melden. Alle Ausrüstungsgegenstände werden regelmäßig auf Funktionsfähigkeit geprüft und sauber gehalten. Es existieren Wartungs- und Prüfpläne für technische Geräte (z.B. rechtzeitiger Batteriewechsel bei Funkgeräten, Software-Updates, Kalibrierung von Messgeräten), und defekte oder abgenutzte Ausrüstung wird umgehend instand gesetzt oder ausgetauscht. Durch diese vorbeugende Instandhaltung wird sichergestellt, dass jederzeit volle Einsatzbereitschaft besteht.

Mobilitätsregelungen

Der Dienstleister stellt sicher, dass geeignete Transportmittel zur Verfügung stehen, um das Objekt effizient abdecken zu können. Je nach Objektgröße und Anforderung werden Dienstfahrzeuge eingesetzt – typischerweise Personenkraftwagen (PKW) oder Kleintransporter –, die den Sicherheitskräften ein effektives Patrouillieren des Geländes ermöglichen. Diese Fahrzeuge sind modern ausgestattet, verkehrssicher und bei Bedarf mit dem Firmenlogo oder einer neutralen Kennzeichnung versehen.

Für bestimmte Aufgabenbereiche oder weitläufige Areale kommen auch alternative Fortbewegungsmittel zum Einsatz. So können beispielsweise Fahrräder oder E-Bikes bereitgestellt werden, um in Gebäuden oder auf dem Gelände flexibel und zügig reagieren zu können, wenn ein Kraftfahrzeug nicht zweckmäßig ist. Falls Mitarbeiter ohne firmeneigenes Fahrzeug eingesetzt werden, werden organisatorische Vorkehrungen getroffen – etwa die Bereitstellung von Pool-Fahrzeugen, die Bildung von Fahrgemeinschaften oder das Ausstellen von ÖPNV-Fahrkarten –, damit alle Sicherheitskräfte pünktlich und zuverlässig zum Einsatzort gelangen und sich vor Ort bedarfsgerecht fortbewegen können.

Zur Steigerung der Effizienz werden die Mobilitätsabläufe durch moderne Technik unterstützt. Beispielsweise können Dienstfahrzeuge mit GPS-Trackingsystemen ausgestattet werden, um Patrouillenrouten zu optimieren und die Einhaltung vorgegebener Reaktionszeiten zu überwachen. Einsatzzentralen können in Echtzeit den Standort der Fahrzeuge nachvollziehen, was die Koordination bei Vorfällen verbessert.

Zugleich legt der Dienstleister Wert auf nachhaltige Mobilität. Wo möglich, kommen kraftstoffeffiziente oder emissionsarme Fahrzeuge (etwa Hybrid- oder Elektrofahrzeuge) zum Einsatz. Die Mitarbeiter werden in umweltbewusster Fahrweise geschult, und Fahrten werden nach Möglichkeit gebündelt oder kombiniert, um den CO₂-Ausstoß zu minimieren. Insgesamt wird darauf geachtet, den Fuhrpark möglichst umweltfreundlich zu betreiben und kontinuierlich auf Verbesserungen (z.B. alternative Antriebe, Carsharing-Modelle) zu prüfen.

Logistik und Verteilung

Die Ausgabe der Uniformen und Ausrüstungsgegenstände an die Mitarbeiter erfolgt nach einem festgelegten Prozess. Jeder Sicherheitsmitarbeiter erhält zu Dienstbeginn seine persönliche Ausstattung in der erforderlichen Größe und Anzahl. Die Ausgabe wird dokumentiert, und der Erhalt wichtiger Ausrüstung (z.B. Funkgerät, Schlüssel, Dienstausweis) wird vom Mitarbeiter quittiert. Der Dienstleister führt ein zentrales Bestandsmanagement für Kleidung und Geräte – einschließlich der Lagerhaltung von Ersatz- und Reserveausrüstung –, sodass jederzeit ausreichend Material vorhanden ist, um neue Mitarbeiter auszustatten oder verschlissene Teile zeitnah zu ersetzen.

Es bestehen klare Regelungen zum Umgang mit Verlust, Beschädigung oder Missbrauch von ausgegebenen Materialien. Die Mitarbeiter sind verpflichtet, ihre Ausstattung sorgfältig zu behandeln und etwaige Schäden oder Funktionsstörungen unverzüglich zu melden. Im Falle von fahrlässigem Verlust oder mutwilliger Beschädigung kann der Mitarbeiter gemäß den vertraglichen Vereinbarungen und gesetzlichen Bestimmungen zur Verantwortung gezogen werden (z.B. Kostenerstattung oder arbeitsrechtliche Konsequenzen). Normale Abnutzung und Verschleiß der Ausstattung liegen im Verantwortungsbereich des Dienstleisters, der für rechtzeitigen Ersatz sorgt und defekte Ausrüstung schnellstmöglich repariert oder austauscht.

Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und Standards

Der Dienstleister verpflichtet sich zur strikten Befolgung aller einschlägigen gesetzlichen Vorschriften im Sicherheitsgewerbe. Dazu zählen insbesondere die Bestimmungen des § 34a Gewerbeordnung (GewO) sowie der Bewachungsverordnung (BewachV) in Bezug auf die Erlaubnispflicht für das Bewachungsgewerbe und die Qualifikation des eingesetzten Personals. Sämtliche eingesetzten Sicherheitsmitarbeiter erfüllen die gesetzlichen Voraussetzungen und können die nach § 34a GewO erforderliche Unterrichtung oder Sachkundeprüfung (IHK-Nachweis) vorweisen.

Darüber hinaus hält der Dienstleister alle arbeits- und arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen ein. Hierzu zählen die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften (z.B. DGUV Vorschrift 23 „Wach- und Sicherungsdienste“) sowie arbeitszeitrechtliche Vorgaben, um die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter zu gewährleisten. Die Personalplanung stellt sicher, dass Ruhezeiten und Höchstarbeitszeiten gemäß Arbeitszeitgesetz beachtet werden, und es werden regelmäßige Unterweisungen zu Arbeitssicherheitsthemen durchgeführt.

Bei der Nutzung technischer Hilfsmittel und dem Umgang mit sensiblen Informationen werden alle datenschutzrechtlichen Vorgaben streng eingehalten. Insbesondere erfolgt die Verarbeitung von Videoaufzeichnungen, digitalen Berichtsdaten oder sonstigen personenbezogenen Daten in Übereinstimmung mit der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Dadurch wird sichergestellt, dass die Privatsphäre und die Rechte von Mitarbeitern, Besuchern und Dritten jederzeit gewahrt bleiben.

Zusätzlich orientiert sich der Dienstleister an anerkannten Branchenstandards sowie an spezifischen Vorgaben des Auftraggebers. So werden beispielsweise die Anforderungen der DIN 77200 (Qualitätskriterien für Sicherheitsdienstleistungen) berücksichtigt, soweit einschlägig. Kundenseitige Richtlinien oder Wünsche – etwa hinsichtlich Meldeschwerpunkten, Umgangsformen oder weiterer Standards – fließen ebenfalls in die Dienstleistung ein, um eine reibungslose und hochwertige Auftragsdurchführung zu gewährleisten.

Schulung und Einweisung

Bevor ein Sicherheitsmitarbeiter seinen Dienst aufnimmt, durchläuft er eine umfassende Vorbereitung. Der Dienstleister schult das Personal in der korrekten Handhabung und Wartung der zur Verfügung gestellten Ausrüstung (z.B. Bedienung von Funkgeräten und elektronischen Geräten, sichere Verwahrung sensibler Arbeitsmittel). Ebenso erfolgt eine Einweisung in die Uniformordnung und das erwünschte Auftreten, damit jeder Mitarbeiter die Dienstkleidung vorschriftsmäßig trägt und ein einheitlich professionelles Erscheinungsbild gewährleistet ist. Zusätzlich werden alle relevanten Verhaltensregeln und Prozedere (z.B. Meldewege bei Vorfällen, Verhalten in Notfällen) vermittelt, um sicherzustellen, dass das Personal mit den Abläufen vertraut ist.

Spezielle Trainings zur Mobilität und Einsatzsicherheit ergänzen die Grundausbildung. So erhalten alle Mitarbeiter, die Dienstfahrzeuge führen, eine Unterweisung in defensivem Fahren und im sicheren Betrieb der Fahrzeuge. Falls Fahrräder oder andere alternative Transportmittel genutzt werden, wird auch hierfür eine Fahrsicherheits- bzw. Verkehrsschulung angeboten, um Unfälle zu vermeiden. Insgesamt wird dadurch sichergestellt, dass das Personal sowohl fachlich als auch sicherheitstechnisch mit allen Aspekten seiner Tätigkeit vertraut ist, bevor es eigenständig im Objekt eingesetzt wird.

Nachhaltigkeitsaspekte

Der Dienstleister integriert Nachhaltigkeitsprinzipien in alle Bereiche seines Konzepts. Bei der Beschaffung der Uniformen wird auf umweltfreundliche Materialien und langlebige Qualität geachtet. Wo möglich, kommen Textilien aus recycelten oder nachhaltig produzierten Stoffen zum Einsatz. Nicht mehr benötigte oder abgetragene Dienstkleidung wird gesammelt und einer Weiterverwendung oder dem fachgerechten Recycling zugeführt (z.B. Aufbereitung nach Entfernung von Firmenemblemen), anstatt sie als Abfall zu entsorgen. Auch bei der Auswahl der Ausrüstung wird Wert auf Energieeffizienz gelegt, unter anderem durch den Einsatz von wiederaufladbaren Akkus für elektrische Geräte und die Bevorzugung von langlebigen, reparaturfähigen Produkten.

Im Mobilitätsbereich stehen ebenfalls umweltbewusste Lösungen im Vordergrund. Es wird ein möglichst emissionsarmer Fahrzeugpool genutzt, und unnötige Fahrten werden vermieden. Die Mitarbeiter werden für klimafreundliches Verhalten sensibilisiert – etwa durch Schulungen in kraftstoffsparender Fahrweise und bewussten Umgang mit Ressourcen im Dienst. Dieses Nachhaltigkeitskonzept wird regelmäßig überprüft und weiterentwickelt, um neue umweltfreundliche Technologien oder Methoden zeitnah zu integrieren.

Überwachung und kontinuierliche Verbesserung

Die Umsetzung der beschriebenen Uniform-, Ausrüstungs- und Mobilitätsstandards wird fortlaufend überwacht. Vorgesetzte bzw. Qualitätsbeauftragte führen in regelmäßigen Abständen Kontrollen und Begehungen durch, um sicherzustellen, dass die Mitarbeiter vorschriftsmäßig gekleidet sind und alle Ausrüstungsgegenstände funktionstüchtig sowie vollständig vorhanden sind. Auch die Dienstfahrzeuge werden turnusmäßig auf ihren Zustand überprüft (einschließlich technischer Wartung, Sauberkeit und Vollständigkeit der Ausstattung). Festgestellte Mängel oder Abweichungen werden dokumentiert und umgehend behoben.

Der Dienstleister fördert zudem eine Kultur der kontinuierlichen Verbesserung. Feedback von Seiten der Sicherheitsmitarbeiter und des Auftraggebers wird aktiv eingeholt, z.B. durch regelmäßige Besprechungen, Feedbackbögen oder Qualitätsaudits. Auf Grundlage dieser Rückmeldungen sowie sich ändernder Rahmenbedingungen (etwa neue technologische Möglichkeiten oder veränderte Kundenanforderungen) passt der Dienstleister das Konzept bei Bedarf an und optimiert es weiter. Dadurch wird gewährleistet, dass das Uniform-, Ausrüstungs- und Mobilitätskonzept stets aktuell, effizient und an die Praxisbedürfnisse des Objekts angepasst bleibt.

Dem Konzept sind folgende Unterlagen als Anhänge beigefügt, welche die vorstehenden Ausführungen ergänzen und detaillieren:

  • Übersicht der Uniformbestandteile: Detaillierte Beschreibung der einzelnen Kleidungsstücke (Design, Farben, Materialien) und ihrer Verwendung.

  • Inventarliste der Ausrüstung: Vollständige Liste aller zur Verfügung stehenden Ausrüstungsgegenstände mit Angaben zu Stückzahl und technischen Spezifikationen.

  • Einsatzfahrzeug-Liste: Aufstellung der im Dienst eingesetzten Fahrzeuge mit Typenbezeichnung, amtlichem Kennzeichen sowie Dokumentation der Wartungsintervalle und Prüfnachweise.

Unterschrift und Autorisierung

In Vertretung des Dienstleisters wird dieses Konzept nachfolgend autorisiert und unterzeichnet:

Name: ___________________________ (Vertretungsberechtigte Person)

Position: ___________________________ (Position im Unternehmen)

Unterschrift: ___________________________

Datum: ___________________________

Firmenstempel: ___________________________