3A3 Notfallkonzept
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Deckblatt & Identifikation
- Deckblatt
- Zweck
- Anwendungsbereich
- Rechtliche
- Risikoanalyse
- Organisationsstruktur
- Verfahren
- Evakuierungs
- Notfallausrüstung
- Schulung
- Maßnahmen
- Anhänge
- Unterschrift
Identifikation
Titel: Notfallkonzept
Dienstleister (Firma): [Name des Dienstleisters]
Geschäftssitz: [Adresse des Dienstleisters]
Kontakt: [Telefonnummer, E-Mail-Adresse]
Datum: [Datum der Einreichung]
Ausschreibungsreferenz: [Referenznummer]
(Unterschrift und Stempel des autorisierten Vertreters des Dienstleisters)
Zweck und Zielsetzungen
Dieses Notfallkonzept definiert die Strategie zur Bewältigung von Notfällen, die die Räumlichkeiten, das Personal und die Betriebsabläufe des Auftraggebers betreffen. Es soll eine schnelle, sichere und koordinierte Reaktion auf verschiedenste Notfallszenarien gewährleisten, um Schäden, Gefährdungen von Personen und Betriebsunterbrechungen auf ein Minimum zu reduzieren. Gleichzeitig wird die Einhaltung aller einschlägigen gesetzlichen, regulatorischen und vertraglichen Anforderungen sichergestellt.
Anwendungsbereich
Brandereignisse: z.B. Entstehungsbrände, Großbrände.
Medizinische Notfälle: akute Erkrankungen oder Unfälle mit Personenschaden.
Sicherheitsbedrohungen: z.B. Einbruch, Sabotage, Bombendrohung, bewaffneter Überfall.
Naturkatastrophen: z.B. Überschwemmung, Sturm, Unwetter, Erdbeben.
Gefahrstoffvorfälle: Austritt gefährlicher Stoffe oder Chemikalien.
Ausfall kritischer Versorgungsinfrastruktur: z.B. Stromausfall, Gas- oder Wasserversorgung, IT- und Telekommunikationsausfall.
Rechtliche und regulatorische Rahmenbedingungen
Der Dienstleister stellt sicher, dass alle einschlägigen gesetzlichen Vorgaben und behördlichen Auflagen im Notfallmanagement erfüllt werden. Dies umfasst insbesondere die Einhaltung der Vorgaben des Arbeitsschutzes (z.B. des Arbeitsschutzgesetzes) und der geltenden Bau- und Brandschutzvorschriften. Gemäß § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) hat der Arbeitgeber die erforderlichen Maßnahmen für Erste Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung zu treffen und Verbindungen zu externen Hilfsdiensten sicherzustellen.
Sicherheitsdienstleistungen werden ausschließlich durch Personal erbracht, das gemäß § 34a Gewerbeordnung (GewO) behördlich zugelassen und geschult ist. Weiterhin verpflichtet sich der Dienstleister zur Einhaltung aller relevanten Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), bei der Kommunikation und Dokumentation im Zusammenhang mit Notfällen.
Risikoanalyse und Vorsorge
Im Vorfeld wurde eine umfassende Gefährdungsbeurteilung durchgeführt, um potenzielle betriebliche Risiken, Gefahren und Bedrohungen zu identifizieren. Jede erkannte Gefahrenquelle wurde hinsichtlich der Eintrittswahrscheinlichkeit und des möglichen Schadensausmaßes bewertet.
Auf Basis dieser Risikoanalyse hat der Dienstleister präventive Maßnahmen ergriffen, um die Wahrscheinlichkeit von Notfällen zu reduzieren und deren mögliche Auswirkungen zu begrenzen. Hierzu zählen unter anderem bauliche, technische und organisatorische Vorkehrungen (z.B. Installation von Brandmelde- und Sprinkleranlagen, Implementierung von Zugangskontrollsystemen, Schulungen und Unterweisungen des Personals in Sicherheits- und Notfallprozeduren).
Notfall-Organisationsstruktur
Notfall-Einsatzleiter: Übernimmt im Ernstfall die Gesamtleitung vor Ort, koordiniert alle Einsatzkräfte und Maßnahmen und trifft die wesentlichen Entscheidungen zur Schadensbegrenzung.
Sicherheitsbeauftragter: Überwacht die Einhaltung der Sicherheits- und Arbeitsschutzmaßnahmen während des Notfalls und unterstützt den Einsatzleiter bei der Gefahrenbeurteilung.
Ersthelfer: Leistet bei Verletzungen oder medizinischen Notlagen Erste Hilfe nach seiner Ausbildung und überbrückt die Zeit bis zum Eintreffen professioneller Rettungskräfte.
Brandschutzhelfer: Ist für erste Maßnahmen der Brandbekämpfung (Einsatz von Feuerlöschern) verantwortlich und unterstützt bei der geordneten Evakuierung, bis die Feuerwehr eintrifft.
Kommunikationsbeauftragter: Zuständig für die Weiterleitung von Informationen und Anweisungen. Kommuniziert während des Notfalls mit allen relevanten internen Stellen sowie mit externen Behörden und alarmierten Rettungskräften und hält den Auftraggeber auf dem Laufenden.
Effiziente Verfahren für klare Kommunikation
Interne Kommunikation: Im Notfall erfolgen Meldungen, Warnungen und Anweisungen innerhalb des Objekts über festgelegte Kanäle wie Betriebsfunk, Telefon und vorhandene Durchsage- oder Alarmierungssysteme. Alle Mitarbeiter sind über diese internen Kommunikationswege und Alarmierungssignale informiert.
Externe Kommunikation: Der Notfall-Einsatzleiter oder der Kommunikationsbeauftragte setzt umgehend die erforderlichen externen Stellen in Kenntnis. Dazu gehören insbesondere Feuerwehr, Polizei und Rettungsdienst sowie definierte Ansprechpartner des Auftraggebers. Die Meldung an öffentliche Einsatzkräfte erfolgt unverzüglich über Notruf und beinhaltet alle relevanten Informationen zur Lage.
Alarmierungsablauf: Es existieren festgelegte Alarmierungs- und Eskalationsstufen mit definierten Zeitfenstern. Dadurch wird sichergestellt, dass alle relevanten internen und externen Stellen innerhalb kürzester Zeit informiert und eingebunden sind. Wichtige Kommunikationsschritte (z.B. Notruf absetzen, Evakuierungsbefehl ausrufen, Status-Updates an den Auftraggeber) sind in Checklisten festgehalten.
Evakuierungs- und Schutzmaßnahmen
Die Fluchtwege und Notausgänge in den Gebäuden sind deutlich gekennzeichnet. Für jedes Stockwerk und jede Abteilung liegen Evakuierungspläne aus, die die Routen zu Notausgängen und die im Freien gelegenen Sammelplätze ausweisen. Diese Pläne sind allen Mitarbeitern bekannt und werden regelmäßig im Rahmen von Unterweisungen kommuniziert. Bei einem Evakuierungsalarm begeben sich alle Anwesenden unverzüglich über die ausgeschilderten Wege zu den vorgesehenen Sammelpunkten im Freien.
Für bestimmte Szenarien, in denen eine Evakuierung nicht sofort möglich oder nicht ratsam ist (z.B. bei Gefahrstoffaustritt außerhalb des Gebäudes oder einer akuten Bedrohung im Außenbereich), sind Shelter-in-Place-Verfahren definiert. In solchen Fällen werden die Personen angewiesen, in sicheren Räumen oder Bereichen innerhalb des Gebäudes zu verbleiben, Türen und Fenster zu schließen und weitere Anweisungen abzuwarten, bis Entwarnung gegeben oder eine geordnete Evakuierung möglich ist.
Personen mit eingeschränkter Mobilität erhalten im Notfall besondere Unterstützung. Es sind Evakuierungshelfer bestimmt, die hilfsbedürftige Personen gezielt betreuen und mit geeigneten Hilfsmitteln (z.B. Evakuierungsstühlen) aus dem Gefahrenbereich bringen. Am Sammelplatz führen die Evakuierungshelfer und verantwortlichen Ansprechpersonen einen Anwesenheitsabgleich anhand aktueller Mitarbeiter- und Besucherlisten durch, um sicherzustellen, dass alle Personen in Sicherheit sind. Etwaige fehlende Personen werden umgehend dem Notfall-Einsatzleiter und den Rettungskräften gemeldet.
Notfallausrüstung und -ressourcen
Brandbekämpfungsmittel: Feuerlöscher, Wandhydranten und andere Löschmittel sind gemäß Brandschutzplan an strategischen Punkten platziert. Sie werden in festgelegten Intervallen von Fachfirmen prüf- und wartungstechnisch überholt, um stete Einsatzbereitschaft zu gewährleisten.
Erste-Hilfe-Ausrüstung: Verbandkästen und Erste-Hilfe-Räume sind vorhanden und gut zugänglich. Automatisierte Externe Defibrillatoren (AED) befinden sich an zentralen Stellen; die verantwortlichen Ersthelfer überwachen deren Zustand und Haltbarkeitsdaten der Materialien.
Persönliche Schutzausrüstung (PSA): Für die Einsatzkräfte stehen Schutzausrüstungen wie Warnwesten, Schutzhelme, Augenschutz und ggf. Atemschutzmasken bereit, um während des Notfalls sicher agieren zu können.
Notbeleuchtung und Beschilderung: Eine gesetzeskonforme Sicherheitsbeleuchtung sorgt für Orientierung bei Stromausfall. Alle Fluchtwege, Notausgänge und Erste-Hilfe-Einrichtungen sind durch genormte Hinweisschilder (grüne Rettungszeichen nach ASR A1.3) gekennzeichnet.
Schulung und Übungen
Mitarbeiterschulungen: Sämtliche Sicherheitsmitarbeiter des Dienstleisters sowie ausgewählte Mitarbeiter des Auftraggebers werden wiederkehrend in Notfallverfahren unterwiesen. Dazu gehören u.a. Erste-Hilfe-Kurse (gemäß DGUV-Vorschrift 1), Schulungen für Brandschutz- und Evakuierungshelfer sowie Einweisungen in objektspezifische Gefahrenschwerpunkte und Schutzmaßnahmen.
Notfallübungen: Es werden planmäßig Übungen durchgeführt, um die Wirksamkeit der Notfallplanung zu überprüfen. Mindestens einmal jährlich findet eine umfassende Evakuierungsübung (z.B. ein simulierter Feueralarm) statt. Zusätzlich werden in Abstimmung mit dem Auftraggeber Szenario-Übungen für besondere Gefahrenlagen (etwa Amok- oder Bombendrohungs-Szenarien) durchgeführt, soweit diese für das Objekt relevant sind.
Auswertung und Verbesserung: Nach jeder Übung erfolgt eine Nachbesprechung, bei der Abläufe, Kommunikation und individuelles Verhalten analysiert werden. Stärken und Schwächen der Reaktion werden dokumentiert. Die Ergebnisse fließen in Verbesserungsmaßnahmen ein, indem z.B. zusätzliche Schulungsbedarfe identifiziert oder Anpassungen am Notfallkonzept vorgenommen werden.
Maßnahmen nach einem Notfall
Vorfallmeldung und Dokumentation: Sämtliche relevanten Informationen zum Notfall (Art des Ereignisses, Uhrzeit, beteiligte Personen, ergriffene Maßnahmen, Auswirkungen) werden in einem Incident-Bericht festgehalten. Dieser Bericht erfüllt sowohl interne Anforderungen des Auftraggebers als auch ggf. gesetzliche Dokumentationspflichten.
Debriefing (Nachbesprechung): Unmittelbar nach Abschluss der akuten Notfallmaßnahmen findet eine Nachbesprechung mit den eingesetzten Kräften und Verantwortlichen statt. In diesem Debriefing werden der Ablauf und die Wirksamkeit der eingeleiteten Maßnahmen kritisch analysiert, um daraus Lehren zu ziehen. Erkenntnisse und Verbesserungsvorschläge werden protokolliert.
Anpassung des Notfallkonzepts: Basierend auf den dokumentierten Erfahrungen wird – in Abstimmung zwischen Dienstleister und Auftraggeber – das Notfallkonzept überprüft und erforderlichenfalls aktualisiert. Ziel ist es, aus dem Vorfall zu lernen und künftig Abläufe, Kommunikation oder Ausrüstung so zu optimieren, dass ein noch effektiveres Notfallmanagement gewährleistet ist.
Anhänge
Wichtige Kontaktlisten: Umfassende Liste aller relevanten Telefonnummern und Ansprechpartner, darunter Notrufnummern der öffentlichen Rettungskräfte (Feuerwehr, Polizei, Notarzt), Kontaktdaten der verantwortlichen Ansprechpartner des Auftraggebers sowie Notfallkontakte des Dienstleisters (Einsatzleitung, Objektleiter etc.).
Lagepläne und Fluchtwegpläne: Aktuelle Gebäudepläne mit eingezeichneten Notausgängen, Feuerlöschern, Erste-Hilfe-Einrichtungen und Sammelplätzen. Diese Pläne dienen zur Orientierung für Einsatzkräfte und Mitarbeiter und werden an zentralen Stellen ausgehängt.
Kommunikationsvorlagen: Vorgefertigte Texte und Formulare für die interne und externe Kommunikation im Ernstfall (z.B. Alarmierungsdurchsagen, Muster-Pressemitteilungen, Berichtsvorlagen), die je nach Bedarf schnell angepasst und eingesetzt werden können.
Checklisten: Standardisierte Checklisten für verschiedene Notfallsituationen (z.B. Checkliste Bombendrohung, Checkliste medizinischer Notfall), welche die Schritt-für-Schritt-Abarbeitung der Maßnahmen erleichtern und sicherstellen, dass keine wesentlichen Schritte vergessen werden.