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3A1 Sicherheitskonzept

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Sicherheitskonzept für ein Unternehmensgelände

Sicherheitskonzept für ein Unternehmensgelände

Deckblatt / Title Page

Title Page

Sicherheitskonzept – Unternehmenssicherheit

Version ___– Stand: _______________

Dieses Dokument ist ein allgemeines Grobkonzept für die physische und organisatorische Sicherheit eines gemischt genutzten Unternehmensgeländes. Es dient als Grundlage für die Planung und Umsetzung eines umfassenden Sicherheitsmanagements im Kontext des Facility Managements. Das Konzept orientiert sich an bewährten Branchenstandards und berücksichtigt aktuelle technologische Entwicklungen.

Vorwort – Einleitung

Dieses Sicherheitskonzept beschreibt grob die Anforderungen und Maßnahmen, die bei der Planung eines neuen Unternehmensgeländes mit unterschiedlichen Nutzungen (z. B. Produktion, Logistik, Verwaltung, Forschung und Dienstleistungsbereiche) zu berücksichtigen sind. Das Gelände soll moderne Produktions‑ und Lagerhallen sowie mehrgeschossige Büro‑ und Verwaltungsflächen umfassen. Für Mitarbeitende und Besucher sind zudem Aufenthaltsbereiche wie Empfang, Konferenzräume, Kantine, Laborräume sowie soziale Einrichtungen (z. B. Kindertagesstätte oder Fitnessbereich) vorgesehen.

Ziel dieses Konzeptes ist es, Risiken zu identifizieren und geeignete Sicherheitsmaßnahmen zu skizzieren, die die Sicherheit von Personen, Sachwerten und Informationen gewährleisten. Dabei wird davon ausgegangen, dass im Laufe der detaillierten Planung Anpassungen notwendig sind. Ebenso entwickeln sich Sicherheitstechnologien (z. B. Zutrittskontrollsysteme, Videotechnik, Drohnen) ständig weiter. Das Konzept ist daher als Rahmen zu verstehen, der regelmäßig überprüft und aktualisiert werden muss.

Sprachkonvention

In diesem Dokument wird aus Gründen der Lesbarkeit die männliche Form gewählt (z. B. „Mitarbeiter“). Diese Begriffe gelten für alle Geschlechter.

Haftungsausschluss

Die Risikobeurteilung und die daraus abgeleiteten Maßnahmenempfehlungen beruhen auf allgemeinen Annahmen und Erfahrungen. Sie stellen keine verbindlichen Vorgaben dar. Eine Haftung für die Vollständigkeit oder die Umsetzung der Empfehlungen ist ausgeschlossen.

Allgemeines

Unternehmen mit großen Liegenschaften sind einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt. Dazu zählen generelle Gefahren für den Ruf (z. B. durch öffentlichkeitswirksame Aktionen oder soziale Medien), aber auch konkrete Straftaten wie Diebstahl, Einbruch oder Sabotage. Weitere denkbare Szenarien sind Erpressung, Entführung, Vandalismus, Spionage oder die Manipulation von Daten.

Unternehmen mit großen Liegenschaften sind einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt. Dazu zählen generelle Gefahren für den Ruf (z. B. durch öffentlichkeitswirksame Aktionen oder soziale Medien), aber auch konkrete Straftaten wie Diebstahl, Einbruch oder Sabotage. Weitere denkbare Szenarien sind Erpressung, Entführung, Vandalismus, Spionage oder die Manipulation von Daten.

Einteilung und Aufbau

  • Allgemeine Sicherheit: Betrachtung der Betriebstypologie, des Umfeldes und der Lage zum Sicherheitsumfeld (z. B. Entfernung zu Polizei und Feuerwehr).

  • Physische / äußere Sicherheit: Perimeterschutz, Außenschutz, Zutrittskontrollen, Gebäudehülle, Sicherheitszonen und technische Einrichtungen wie Einbruchmeldeanlagen und Videoüberwachung.

  • Organisatorische Sicherheit: Regelungen und Prozesse für Empfangs‑ und Wachdienste, Besuchermanagement, Ausweiswesen, Zutrittsregelungen, Fahrzeugverkehr, Notfall‑ und Krisenmanagement sowie Schulungen.

  • Personelle Sicherheit: Anforderungen an Personal, Einstellungskontrollen, Umgang mit externen Dienstleistern und vertraglichen Pflichten.

Die nachfolgenden Kapitel orientieren sich an diesem Aufbau und geben allgemeine Empfehlungen ab.

Betriebstypologie

Das in diesem Konzept betrachtete Gelände dient als Standort eines etablierten Unternehmens mit Produktions‑, Logistik‑ und Verwaltungsbereichen. Der Standort ist nicht spezifisch bekannt für besondere Gefahrenlagen; vielmehr handelt es sich um ein gewöhnliches industrielles Umfeld. Protestaktionen oder gezielte Angriffe gegen das Unternehmen sind bislang nicht bekannt. Daher wird davon ausgegangen, dass keine außergewöhnlichen Risiken allein aus der Art des Geschäftsbetriebes resultieren.

Kriminalitätsbelastung und Umfeld

Die Kriminalitätsrate im Umfeld eines solchen Unternehmensstandortes kann variieren, wird aber für gewöhnlich als moderat eingestuft. Wichtige Nachbarn sind weitere Gewerbe‑ und Industrieunternehmen sowie Wohngebiete mit Ein‑ und Mehrfamilienhäusern. Besondere kriminogene Faktoren (soziale Brennpunkte, hohe Arbeitslosigkeit) liegen nicht vor. Das Risiko für Diebstahl, Einbruch oder Vandalismus ergibt sich somit überwiegend aus der Attraktivität des Gebäudes und der darin gelagerten Waren oder Geräte.

Entfernung zu Hilfsorganisationen

Für Notfälle (z. B. Brand, medizinische Notfälle oder Sicherheitsvorfälle) ist es wichtig, dass Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste den Standort schnell erreichen können. Bei der Wahl des Standorts sollte daher auf eine gute Anbindung an das Verkehrsnetz und kurze Wege zu den nächstgelegenen Dienststellen geachtet werden. Generell sollte eine Fahrzeit von fünf bis zehn Minuten als Richtwert eingeplant werden.

Außenschutz – Perimeter

Ein umfassender Perimeterschutz verhindert, dass Unbefugte unbemerkt auf das Gelände gelangen können

Zaun / Umfriedung

  • Stabile Umzäunung: Der Außenbereich sollte mit einem durchgehenden Zaun gesichert werden, der die maximal zulässige Höhe ausschöpft. Die Krone des Zauns kann nach innen abgewinkelt und mit Übersteigschutz (z. B. Stacheldraht) versehen werden. Ein stabiler Stabgitter‑ oder Stahlmattenzaun mit fest einbetonierten Pfosten ist gegenüber einem Maschendrahtzaun zu bevorzugen.

  • Mechanische Stabilität: Der Zaun muss so beschaffen sein, dass er nicht ohne erheblichen Aufwand eingedrückt oder durchschnitten werden kann.

Detektion und Überwachung

  • Videoüberwachung des Zaunverlaufs: Eine lückenlose Videoüberwachung entlang des Zaunes dient der frühzeitigen Erkennung von Eindringversuchen. Dabei hat sich eine Kombination aus Infrarotkameras (für die Bewegungserkennung bei Dunkelheit und schlechten Wetterbedingungen) und hochauflösenden Kameras für die Personenidentifikation bewährt.

  • Sensortechnik: Moderne Zaunsensoren können Vibrationen oder Durchtrennungen erkennen und den Ort eines Eindringversuchs präzise melden. Diese Technik sollte mit der Videoüberwachung kombiniert werden, um Fehlalarme zu minimieren und die Verfolgung eines Vorfalls zu erleichtern.

  • Optionale Drohnentechnologie: Als Ergänzung können autonome Drohnen eingesetzt werden, die bei Alarm aufsteigen, den betreffenden Bereich anfliegen und Live‑Bilder in die Sicherheitszentrale übertragen.

Außenbeleuchtung

Eine ausreichende Beleuchtung des Geländes unterstützt die Kameraüberwachung und erleichtert Patrouillen. Die Beleuchtung sollte im Normalbetrieb gedimmt sein und bei erkannter Bewegung automatisch auf volle Leuchtstärke schalten.

Zufahrten und Fahrzeugverkehr

  • Zufahrtsschleuse: Eine Schrankenanlage oder ein Tor mit Zutrittskontrolle, über die Lieferfahrzeuge, Mitarbeitende und Besucher das Gelände befahren. Eine Gegensprechanlage und eine Videoanlage ermöglichen die Kommunikation mit dem Sicherheitspersonal.

  • Wegeleitsystem: Fahrer werden darüber informiert, wo sie abwarten und welche Laderampe sie anfahren sollen. Unbefugtes Befahren sensibler Bereiche (z. B. Lagerzonen) wird verhindert.

  • Ausfahrtkontrolle: Der Fahrzeugverkehr bei der Ausfahrt wird ebenfalls überwacht, um unerlaubtes Mitnehmen von Gütern zu verhindern.

Außenhaut des Gebäudes

  • Einbruchhemmende Türen und Fenster: Alle Außentüren sollten mindestens der Widerstandsklasse RC3 entsprechen; Fenster im Erdgeschoss oder an leicht zugänglichen Stellen sind durch einbruchhemmendes Glas oder Zusatzsicherungen zu schützen.

  • Notausgänge: Notausgangstüren müssen im Notfall von innen jederzeit geöffnet werden können, müssen aber von außen gegen unberechtigtes Öffnen gesichert sein. Sie sind an die Einbruchmeldeanlage angeschlossen.

  • Alarmsysteme: Eine zertifizierte Einbruchmeldeanlage überwacht Türen, Fenster und sonstige Öffnungen. Glasbruchmelder und Erschütterungssensoren melden Durchbruchsversuche. Alle Alarme werden in der Sicherheitszentrale visualisiert und akustisch angezeigt.

Innere Sicherheitszonen

  • Zutrittskontrollsystem: Elektronische Leser an Türen erlauben nur autorisierten Personen den Zutritt zu bestimmten Zonen. An kritischen Übergängen (z. B. zum Rechenzentrum) sind Vereinzelungsanlagen oder Personenschleusen vorzusehen.

  • Schlüsselmanagement: Elektronische Ausweise oder Transponder werden zentral verwaltet. Zugangsrechte können temporär vergeben und bei Verlust sofort gesperrt werden.

  • Sichere Räume: Hochsensible Bereiche wie Serverräume, Labore oder Wertstofflager erhalten zusätzliche Sicherungen (doppelte Authentifizierung, höhere Widerstandsklassen, besondere Überwachung).

Dächer und technische Aufbauten

Zugänge zu Dachflächen und technischen Anlagen (z. B. Lüftungsanlagen, Technikräume) müssen verschlossen und in die Zutrittskontrolle eingebunden werden. Wartungswege sind zu sichern, um unberechtigtes Betreten und Manipulation zu verhindern.

Werkschutzbüro und Wach‑/Streifendienste

  • 24/7‑Besetzung: Das Sicherheitspersonal überwacht die Video‑ und Alarmsysteme rund um die Uhr und leitet bei Alarmmeldungen geeignete Maßnahmen ein.

  • Streifengänge: Regelmäßige Kontrollgänge durch das Gelände und das Gebäude erhöhen die Präsenz und wirken präventiv. Dabei werden Türen, Fenster, Maschinenräume und besonders gefährdete Bereiche überprüft.

  • Kommunikation: Über Funk oder interne Telefonanlagen ist das Sicherheitspersonal jederzeit erreichbar.

Empfangsdienst und Besuchermanagement

  • Empfangsbereich: Während der Geschäftszeiten ist der Haupteingang mit geschultem Personal besetzt. Besucher und Lieferanten werden registriert, mit einem Besucherausweis versehen und nach Bedarf begleitet.

  • Besucherausweise: Temporäre Ausweise berechtigen nur zum Zugang zu vorher festgelegten Bereichen. Ein gültiger Lichtbildausweis des Besuchers ist vorzulegen.

  • Wartebereiche: Besucher dürfen erst nach Anmeldung und Begleitung in die gesicherten Bereiche.

Zutritt durch Fremdkräfte

Externe Dienstleister (z. B. Wartungsfirmen, Reinigungsfirmen) unterliegen den gleichen Zutrittsregeln wie Besucher. Bei längerfristigen Einsätzen können sie eigene Ausweise erhalten, die jedoch zeitlich und räumlich eingeschränkt werden.

Werksausweise und Ausweistragepflicht

Alle Mitarbeitenden erhalten einen personalisierten Ausweis, der als Sicht‑ und elektronischer Zutrittsausweis dient. Der Ausweis ist während der Anwesenheit gut sichtbar zu tragen. Mitarbeitende ohne Ausweis müssen sich am Empfang melden.

Zufahrts‑ und Ausfahrtkontrollen

  • LKW‑Abfertigung: Sicherheitsmitarbeitende überwachen die Be‑ und Entladung, kontrollieren Frachtpapiere und führen Stichprobenkontrollen durch.

  • PKW‑Parkplätze und Parkhaus: Zufahrten sind zu sperren und nur mit gültigem Ausweis zu öffnen. Der Sicherheitsdienst führt regelmäßige Kontrollen durch und achtet darauf, dass keine unbefugten Fahrzeuge abgestellt werden.

Krisen‑ und Notfallmanagement, Schulungen

Der Sicherheitsdienst wird in das Notfall‑ und Krisenmanagement des Unternehmens eingebunden. Es sind Notfallpläne zu erstellen (z. B. Evakuierungspläne, Alarmierungswege) und regelmäßig zu üben. Mitarbeitende werden über Sicherheitsrichtlinien unterrichtet. Ein Notruftelefon bzw. ein interner Notrufknopf ermöglicht es, Vorfälle schnell zu melden.

Fluchtwege und Sammelstellen

Fluchtwege, Notausgänge und Sammelstellen sind eindeutig zu kennzeichnen und frei zu halten. Regelmäßige Begehungen stellen sicher, dass keine Hindernisse die Evakuierung behindern.

Neueinstellungen und Zuverlässigkeitsprüfung

  • Hintergrundprüfungen: Geeignete Zuverlässigkeitsprüfungen (z. B. polizeiliches Führungszeugnis, Referenzen) durchgeführt werden. Personen mit relevanten Vorstrafen sind nicht für sicherheitsrelevante Bereiche einzusetzen.

  • Qualifikation: Mitarbeitende müssen über ausreichende Qualifikationen verfügen oder entsprechend geschult werden. Dazu gehören Kenntnisse zu Rechtsgrundlagen, Deeskalation, Brandschutz und Erste Hilfe

  • Verpflichtung zur Verschwiegenheit: Alle Mitarbeitenden unterzeichnen eine Geheimhaltungsvereinbarung.

Externes Personal

Bei externem Personal (Reinigung, Kantine, Techniker usw.) gelten die gleichen Anforderungen an Zuverlässigkeit und Qualifikation. Der Auftraggeber stellt sicher, dass Subunternehmen die gesetzlichen Vorgaben einhalten und das Sicherheitsniveau der Organisation wahren.

Schlusswort / Conclusion

Dieses Sicherheitskonzept stellt einen allgemeinen Rahmen für die Planung der Unternehmenssicherheit dar. Es basiert auf dem aktuellen Wissens‑ und Technologiestand und orientiert sich an bewährten Erfahrungen aus der Sicherheitsbranche. Da sich sowohl das Nutzungskonzept als auch die technische Entwicklung laufend ändern können, ist das Konzept regelmäßig zu überprüfen und fortzuschreiben. Der Erfolg des Sicherheitsmanagements hängt entscheidend davon ab, dass alle Beteiligten – Unternehmensleitung, Facility Management, Sicherheitsdienstleister und Mitarbeitende – das Konzept mittragen und kontinuierlich weiterentwickeln.