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Sicherheitstechnische Funktionen: Weitere Bauelemente

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Sicherheitstechnische Funktionen baulicher Elemente

Sicherheitstechnische Funktionen baulicher Elemente

Betriebliche Sicherheit im baulichen Kontext umfasst den Schutz von Menschen und Sachwerten vor verschiedenen Gefahren, von Einbruch und unbefugtem Zutritt bis hin zu Brand und anderen Notfällen. Gebäude stellen eine Schutzhülle dar, in der zahlreiche bauliche Elemente – Türen, Fenster, Fassaden, Treppenhäuser, Aufzüge, Decken, Böden und spezielle Einbauten – gemeinsam für die physische Sicherheit sorgen. Diese Elemente übernehmen sicherheitstechnische Funktionen, indem sie einerseits mechanischen Schutz bieten (z. B. Einbruchhemmung, Zutrittskontrolle) und andererseits die Sicherheitsanforderungen für Personen erfüllen (z. B. Brandschutz, Evakuierung, Personenschutz). Dabei müssen alle Maßnahmen ganzheitlich geplant und umgesetzt werden, denn die Wirksamkeit eines einzelnen Bauteils hängt von seiner Einbindung in das Gesamtsystem ab. Eine durchgehend schützende Hülle entsteht nur, wenn alle relevanten Komponenten – von der äußeren Gebäudehülle bis zu inneren Trennungen – abgestimmt gesichert sind. Gleichzeitig dürfen Sicherheitseinrichtungen niemals die Bestimmungen des Brand- und Personenschutzes verletzen, etwa durch versperrte Fluchtwege oder gefährliche Konstruktionen.

In Summe basiert die bauliche Sicherheit auf einem mehrschichtigen Konzept: Mechanischer Grundschutz verzögert Eindringlinge (oft der erste und wichtigste Schutz), elektronische Überwachung meldet Angriffsversuche (Alarmanlagen, Zutrittskontrolle), organisatorische Maßnahmen regeln Verhalten und Intervention (Wachdienste, Notfallpläne), und baurechtliche Vorkehrungen (Brandschutzabschlüsse, Fluchtwege) sichern das Überleben und die Rettung von Personen. Bauliche Elemente tragen in all diesen Schichten etwas bei – und ihre Auslegung muss ganzheitlich erfolgen. Normen, technische Regeln und Gesetze geben dabei Orientierungswerte und Mindeststandards; die konkrete Umsetzung sollte stets eine Gefährdungsbeurteilung zugrunde legen. Sind die richtigen Türen eingebaut und funktionieren sie (Selbstschluss, Notöffnung)? Entsprechen Fenster und Fassaden dem aktuellen Sicherheitsstandard und sind sie unbeschädigt? Werden Treppenräume frei und intakt gehalten? Greifen Zugangssysteme und Alarmierung zuverlässig ineinander? – Nur wenn all diese Fragen zufriedenstellend beantwortet werden können, ist die physische Sicherheit des Betriebs auf solidem baulichem Fundament.

Rechtliche und normative Grundlagen

Eine Reihe von Normen, Richtlinien und Gesetzen definieren Anforderungen an die hier betrachteten baulichen Elemente. Zentrale Bedeutung haben die DIN- und EN-Normen, die Prüfverfahren und Klassifizierungen etwa für Einbruchhemmung und Brandschutz festlegen. Beispielsweise regelt die europäische Normenreihe DIN EN 1627 bis EN 1630 die Einbruchhemmung von Türen, Fenstern, Vorhangfassaden, Gitterelementen und Abschlüssen – inklusive statischer, dynamischer und manueller Prüfverfahren – und definiert Resistance Classes (RC) 1 bis 6. Ergänzend normiert DIN EN 356 die Widerstandsfähigkeit von Sicherheitsverglasungen gegen gezielte Angriffe (Einteilung in durchwurfhemmende Klassen P1A–P5A und durchbruchhemmende Klassen P6B–P8B). Für den Brandschutz klassifiziert DIN 4102 (bzw. EN 13501) Bauteile nach Feuerwiderstandsdauer, etwa Feuerabschlüsse T30, T60, T90 (feuerhemmend bzw. feuerbeständig für 30, 60, 90 Minuten). Spezifische Normen existieren auch für Beschläge und Sicherheitstechnik, z. B. DIN EN 179 für Notausgangs-Verschlüsse und DIN EN 1125 für Paniktürverschlüsse an Fluchttüren, oder DIN 18273 für Türgriffe an Feuerschutztüren.

Rechtliche Mindeststandards setzen die Musterbauordnung (MBO) und darauf basierende Landesbauordnungen. Sie verlangen u. a., dass bauliche Anlagen sichere Rettungswege aufweisen. So müssen etwa notwendige Flure und Treppenräume so ausgeführt sein, dass sie im Brandfall ausreichend lang benutzbar bleiben. Wände und Decken dieser Rettungswege sind daher i. d. R. feuerhemmend oder feuerbeständig zu errichten, und Türen in diesen Abschottungen müssen dicht- und selbstschließend sein (häufig als zugelassene Feuerschutztüren). Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und zugehörige Arbeitsstättenregeln (ASR) konkretisieren Anforderungen an betriebliche Gebäude aus Sicht des Arbeitsschutzes. Beispielsweise schreibt ArbStättV Anhang 2.3 vor, dass Türen im Verlauf von Fluchtwegen jederzeit von innen leicht und ohne Hilfsmittel zu öffnen sein müssen, und dass Türen von Notausgängen nach außen aufschlagen müssen. Karussell- oder Schiebetüren sind in reinen Notausgängen unzulässig. Die ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" und ASR A1.7 "Türen und Tore" liefern weitere Detailvorgaben, z. B. zur erforderlichen Aufschlagrichtung von Türen je nach Gefährdungslage (bei hoher Personenzahl oder besonderen Gefahren stets in Fluchtrichtung öffnend). Auch dürfen kraftbetätigte Türen/Tore auf Fluchtwegen nur eingesetzt werden, wenn sie z. B. bei Stromausfall manuell geöffnet werden können (Fail-Safe) und keine übermäßigen Öffnungskräfte erfordern.

Neben staatlichen Regeln existieren branchenspezifische Richtlinien. VdS Schadenverhütung (ein Institut der Versicherer) gibt Anerkennungsrichtlinien für einbruchhemmende Bauteile heraus, die oft über Normanforderungen hinausgehen. So fordert VdS z. B., dass der gesamte Verbund eines einbruchhemmenden Elements – inklusive der angrenzenden Bauteile und der Montage – den Klassenvorgaben genügt. Nur bei fachgerechter Montage in ausreichend widerstandsfähige Wände und Decken erreicht z. B. eine zertifizierte Tür oder Fassade tatsächlich ihre Widerstandsklasse. Für spezielle Schutzräume (etwa Tresorräume, Serverräume) definieren Normen wie EN 1143-1 oder VdS 2xxx-Reihen Widerstandsgrade, die mit höheren Anforderungen an Wände, Decken und Türen einhergehen. Schließlich verweisen IT-Sicherheitsstandards (z. B. BSI-Grundschutz, ISO/IEC 27001, EN 50600 für Rechenzentren) auf bauliche Sicherheit als Bestandteil des physischen Schutzes – etwa kontrollierter Zutritt und bauliche Zwangsläufigkeit (dass kein Umgehen der Sicherung möglich ist).

Türen

Türen sind Schlüsselstellen der Gebäudesicherheit, da sie sowohl Zugänge ermöglichen als auch Barrieren gegen unerwünschtes Eindringen bilden. Je nach Art der Tür (Fluchttür, Außentür, Innentür zu Technikräumen etc.) stehen unterschiedliche Anforderungen im Vordergrund, doch oft müssen mehrere Schutzfunktionen gleichzeitig erfüllt werden.

Außentüren und Einbruchschutz

Alle Außentüren – ob Eingangstüren oder Nebenzugänge – bilden die erste Verteidigungslinie gegen Einbruch. Einbruchhemmende Türen werden gemäß DIN EN 1627 ff. in Widerstandsklassen (RC1 bis RC6) eingeteilt. Diese Klassen definieren, welchen Werkzeugen und wie langer Aufbruchdauer die Türe standhält. So muss etwa eine RC2-Tür mindestens 3 Minuten Aufbruchversuchen mit einfachen Hebelwerkzeugen (Schraubendreher, Keilen) widerstehen, RC3 fordert mindestens 5 Minuten auch gegen einen zweiten Schraubendreher und Kuhfuß. Ab RC4 werden sogar erfahrene Täter mit schweren Werkzeugen (Axt, Stemmeisen, Bohrmaschine) adressiert. In Wohn- und Bürogebäuden kommen typischerweise RC2 oder RC3 zum Einsatz, während RC4–RC6 speziellen Hochrisikobereichen vorbehalten sind. Polizeiliche Beratungsstellen empfehlen für Neu- und Umbauten mindestens Türen der Klasse RC2 einzubauen, da diese einen guten Grundschutz gegen Gelegenheitstäter bieten. Wichtig ist, dass die gesamte Konstruktion des Türelements einbruchgeprüft ist – also Türblatt, Zarge, Schloss, Beschlag und Befestigung – um Schwachstellen auszuschließen. Zertifizierte einbruchhemmende Türen bestehen aus besonders verstärkten Komponenten (z. B. mehrschichtiges Türblatt, Bandseitensicherungen, Schloss mit Mehrfachverriegelung) und tragen eine Kennzeichnung mit Klasse, Norm und Prüfnummer.

Auch Schlösser und Beschläge unterliegen Normanforderungen: Profilzylinder nach DIN EN 1303 und Einsteckschlösser nach DIN 18251 werden in Sicherheitsstufen klassifiziert (z. B. Zylindersicherung gegen Aufbohren, Schlossklasse 4 oder höher). Schutzbeschläge (DIN 18257) verhindern das Abreißen oder Aufhebeln des Zylinders. Zusätzlich können Außentüren mit Zutrittskontrollsystemen ausgestattet werden, etwa elektronische Schließzylinder oder Kartenleser, um unbefugten Zutritt effektiv zu unterbinden. Solche Systeme müssen aber ausfallsicher gestaltet sein – im Notfall (Brandalarm, Stromausfall) ist eine Entriegelung vorzusehen, damit die Tür als Fluchtweg genutzt werden kann. Praktisch werden häufig Online-Schließsysteme (vernetzt mit Zutrittssteuerung) an Gebäudehüllen eingesetzt, teils in Kombination mit Offline-Komponenten im Inneren. Dadurch lässt sich hoher Schutz an Außenöffnungen mit flexibel verwaltbaren Berechtigungen im Inneren verbinden.

Zu beachten ist, dass Einbruchschutz an Türen nur so gut ist wie ihre Verankerung in der Wand. Türen sollten in ausreichend feste Wände eingebaut werden – ein Mauerwerk oder Beton mit entsprechender Tragfähigkeit –, damit Angreifer nicht durch die Wand oder durch Heraushebeln des Türrahmens eindringen können. VdS-Richtlinien verlangen daher einen Nachweis der Wandstabilität passend zur Widerstandsklasse der Tür. Auch die fachgerechte Montage (z. B. Maueranker, zugelassene Dübel) ist entscheidend: Hersteller schreiben vor, wie ihre geprüften Türen einzubauen sind, um die geprüfte Einbruchhemmung nicht zu kompromittieren.

Fluchttüren und Evakuierung

Fluchttüren (Notausgangstüren) müssen im Notfall Leben retten – sie ermöglichen die schnelle Evakuierung von Personen. Daher gelten hier strenge Vorgaben für die Öffnungsrichtung, Verschlussart und Kennzeichnung. Laut ArbStättV dürfen Türen auf Rettungswegen nie so verschlossen sein, dass man sie nicht jederzeit leicht von innen öffnen kann. In Arbeitsstätten müssen Notausgangstüren nach außen aufschlagen (in Fluchtrichtung), damit flüchtende Personen die Tür durch Drücken aufstoßen können und sich bei hohem Andrang niemand an einer nach innen öffnenden Tür staut. Dies ist sogar EU-weit als Mindestvorschrift festgelegt. In der Praxis bedeutet dies: Vor allem Außentüren, die als Notausgänge dienen, sind nach außen angeschlagen. Andere Türen entlang von Fluchtwegen sollten ebenfalls nach außen öffnen, sofern eine erhöhte Gefährdung vorliegt – etwa bei großer Personenzahl, engen Räumen oder besonderer Gefahrenstoffe. Nur in begründeten Ausnahmefällen (z. B. sehr geringe Belegung) kann davon abgewichen werden, doch für echte Notausgänge besteht kein Ermessensspielraum.

Die Türverschlüsse an Fluchttüren müssen ohne Schlüssel oder besonderes Wissen zu betätigen sein. Hier kommen genormte Notausgangs- und Panikverschlüsse zum Einsatz. DIN EN 179 regelt Beschläge für Notausgänge, bei denen mit vertrauten Benutzern gerechnet wird (diese können ein Drücker- oder Stoßplatten-Beschlag sein, der mit einer Hand betätigt wird). DIN EN 1125 schreibt für Paniktüren in öffentlichen Bereichen horizontal durchgehende Panikstangen vor, die bei Druck die Verriegelung sofort freigeben. Beide Systeme stellen sicher, dass im Notfall selbst panische Menschen oder solche ohne Kenntnis der Tür schnell ins Freie gelangen können. Moderne Panikbeschläge lassen sich mit Zutrittskontrolle kombinieren (sogenannte elektrische Panikschlösser) – sie sind von außen verriegelt, erlauben aber innen jederzeit die Flucht. Für deren Einsatz gibt es in Deutschland die Richtlinie EltVTR (Elektrische Verriegelung von Türen im Rettungsweg), die Anforderungen festlegt: u. a. eine Notfall-Entriegelungstaste (grüner Knopf) neben der Tür, automatische Freischaltung bei Brandalarm und Überwachung der Funktion. So wird verhindert, dass Sicherheitsmaßnahmen gegen Einbruch (z. B. elektrische Verriegelung) die Fluchtmöglichkeit behindern.

Fluchttüren sind in der Regel auffällig als solche zu kennzeichnen (grüne Schilder "Notausgang" mit Richtungspfeil gemäß ASR A1.3/ISO 7010). Oft werden sie mit einem Alarm gekoppelt, der beim unbefugten Öffnen auslöst – dies um Missbrauch oder unbemerkten Zutritt von außen zu verhindern. So kann etwa ein Türalarm in die Einbruchmeldeanlage integriert sein, der anschlägt, wenn eine Notausgangstür außerhalb des Notfalls geöffnet oder aufgebrochen wird.

Zusätzlich zum Fluchtschutz ist bei Türen auf Rettungswegen häufig auch Brandschutz gefordert. Türen, die horizontale oder vertikale Brandabschnitte abschließen (z. B. Türen von notwendigen Treppenräumen oder feuerbeständigen Fluren gemäß MBO), müssen als Feuerschutzabschlüsse ausgeführt sein. Typische Feuerschutztüren haben eine Feuerwiderstandsdauer von 30 oder 90 Minuten (T30 bzw. T90 nach DIN 4102) und sind selbstschließend. Sie verhindern im geschlossenen Zustand die Ausbreitung von Feuer und heißen Gasen. Wichtig ist: Feuerschutztüren dürfen nicht blockiert oder offen gehalten werden (außer mit speziellen Feststellanlagen, die im Brandfall automatisch schließen), da sonst der Feuerabschluss unwirksam wird. In Treppenhäusern und Fluren betragen die Feuerwiderstandsforderungen je nach Gebäudeart meist T30 (feuerhemmend) oder T90 (feuerbeständig), teils kombiniert mit Anforderungen an Rauchdichtigkeit (Rauchschutzabschlüsse nach DIN 18095, die im Brandfall auch Rauchdurchtritt verhindern). Türen in solchen Rettungswegen sind also multifunktional: Sie müssen brandsicher und rauchdicht schließen, dabei im Alltag ggf. Zugangskontrolle ermöglichen, aber im Notfall ohne Verzögerung öffnen.

Technische und innere Türen

Neben Haupt- und Fluchttüren gibt es zahlreiche innere Türen – etwa zu Technikräumen, Lagern, Büros oder sensiblen Bereichen – die spezifische Sicherheitsrollen haben. Türen von Technikräumen (z. B. Elektroverteilungen, Heizzentralen) sind häufig als Feuerschutztüren ausgeführt, um Brände in diesen Bereichen einzuschließen. Gleichzeitig müssen solche Türen meist verschlossen sein, um Unbefugten keinen Zutritt zu ermöglichen (Schutz vor Fremdzugriff und Sabotage). Hier kommen oft einfache Schließzylinder oder digitale Schließsysteme zum Einsatz, die nur befugtem Personal Zugang gewähren. Da Technikräume selten Fluchtwege für viele Personen sind, dürfen ihre Türen untergeordnet auch mal nach innen öffnen, solange es nicht gegen Arbeitsschutzregeln verstößt – jedoch müssen z. B. Heizungsräume in Kellern nach Bauordnung in einem eigenen Brandabschnitt liegen, also mit feuerbeständigen Wänden und selbstschließenden Türen (T90) vom restlichen Gebäude abgetrennt sein.

Türen zu Hochsicherheitszonen (z. B. Serverraum, Archiv, Labor oder VIP-Lounge) stellen erhöhte Anforderungen an Personenschutz und Fremdzugriffsschutz. Ein Serverraum etwa erfordert nicht nur Kühlung, sondern auch physischen Schutz der IT-Infrastruktur: Die Tür sollte mindestens RC3 erreichen, mit elektronischer Zutrittskontrolle (z. B. nur Autorisierte mit Badge/Code) und Überwachung. Für besonders kritische Bereiche kommen eventuell Biometrie oder Mehrfachauthentifizierung an Türsystemen zum Einsatz. In VIP-Bereichen oder bei Personenschutz-Suiten können Türen sogar durchschusshemmend (bullet resistant) ausgeführt sein – zum Beispiel nach DIN EN 1522 in einer Widerstandsklasse FB4 oder höher, um Beschuss standzuhalten. Solche Türen enthalten spezielle Einlagen oder Verbundmaterialien, die Projektilenergie absorbieren. Gleichzeitig müssen Notausgänge in VIP-Zonen natürlich gewährleistet bleiben; oft werden Schleusen (siehe unten) eingesetzt, um im Angriffsfall einen kontrollierten Rückzugsraum zu bieten.

Ein weiteres Thema ist der Unfallschutz bei Glastüren in Innenräumen: Transparente Türen oder Trennwände aus Glas müssen gemäß Arbeitsstättenregeln und DIN 18008 so beschaffen sein, dass Menschen nicht versehentlich hindurchlaufen und sich schneiden. Das erreicht man durch Sicherheitsglas (Einscheibensicherheitsglas ESG oder Verbundsicherheitsglas VSG) und durch Markierungen auf Augenhöhe. Diese Aspekte des Personenschutzes zielen darauf, Verletzungen im täglichen Betrieb zu vermeiden, ergänzen jedoch die hier fokussierten Schutzfunktionen gegen aktive Bedrohungen.

Fenster

Fenster und verglaste Öffnungen sind oft Schwachstellen der Gebäudesicherheit – sie bieten Tageslicht und Ausblick, können aber von Eindringlingen oder Feuer durchbrochen werden. Entsprechend müssen Fenster je nach Lage und Nutzung gegen Einbruch, Durchwurf, Witterungseinflüsse und teils gegen Feuer gesichert sein, ohne die Anforderungen an Tageslicht und Energieeffizienz zu vernachlässigen.

Einbruch- und Durchwurfhemmung

Für Fenster gilt analog zu Türen das Konzept einbruchhemmender Klassen nach DIN EN 1627. Außenfenster und Fenstertüren (Balkon- oder Terrassentüren), die ohne Hilfsmittel erreichbar sind, sollten mindestens RC2 entsprechen, um Gelegenheitstätern wirksam Widerstand zu leisten. Eine geprüfte RC2-Fenstereinheit hält einem Angriff mit Schraubendreher, Zange und Keil mehrere Minuten stand. Höhere Klassen (RC3, RC4) verwenden verstärkte Profile, mehr Verschlusspunkte und Spezialverglasungen, um auch Hebelwerkzeuge oder schwere Gewaltanwendungen zu überstehen. Wichtig: Einbruchhemmung bei Fenstern betrifft das Gesamtsystem – Rahmen, Beschläge, Verglasung und Montage. So nutzt ein einbruchhemmender Rahmen wenig, wenn das Glas leicht eingeschlagen werden kann oder der Fenstergriff von außen erreichbar ist. Daher fordert RC2 z. B. mindestens Verbundsicherheitsglas P4A in der Verglasung, was bedeutet, dass das Glas einen Durchwurfversuch mit einer schweren Stahlkugel aus 9 m Höhe mehrfach übersteht. Für RC3 und RC4 sind noch höhere Glaswiderstände (mind. P6B) nötig, d. h. das Glas hält auch wiederholten Axthieben stand. Normales Float- oder Einfach-Sicherheitsglas besitzt keine Einbruchhemmung – daher setzen Sicherheitsfenster stets auf Verbundsicherheitsglas (VSG), oft mit durchwurfhemmenden Folienzwischenschichten, oder auf polykarbonatverstärkte Gläser. Zusätzlich werden die Beschläge bei RC-Fenstern verstärkt: Pilzkopfzapfen statt einfacher Rollzapfen verhindern das Aushebeln des Flügels, und abschließbare Fenstergriffe (mit Aufbohrschutz im Beschlag) erschweren das Verschieben des Riegels von außen.

Eine weitere Gefahr ist das Einschlagen der Scheiben, um Gegenstände einzuwerfen (z. B. Brandsätze) oder Hindernisse zu beseitigen. Hier spricht man von durchwurfhemmenden Verglasungen (Klassen P1A–P5A): Sie zielen darauf, den Durchgang von geworfenen Objekten zu verhindern. P5A-Glas z. B. übersteht neun Einschläge einer 4-kg-Stahlkugel aus 9 m Höhe ohne durchbrochen zu werden. Diese Gläser schützen vor Vandalismus und Gelegenheitstätern, die mit Steinen oder ähnlichem arbeiten. Durchbruchhemmende Gläser (P6B–P8B) gehen einen Schritt weiter und widerstehen aktivem Einschlagen mit schweren Werkzeugen (Axt, Vorschlaghammer) für eine gewisse Anzahl Schläge – relevant z. B. für Schaufenster wertvoller Geschäfte oder gefährdete Objekte. In Sicherheitskonzepten muss also geprüft werden, welcher Angriffstyp wahrscheinlich ist, um die passende Verglasung zu wählen. Oft werden Fenster in Erdgeschossen mit P4A/P5A kombiniert mit einer Alarmanlage geplant: Das Glas verzögert den Einstieg und macht Lärm beim Bruch, während Alarmmelder (z. B. Glasbruchsensoren) Security oder Polizei alarmieren, bevor der Täter eindringen kann.

Nachrüstungen können vorhandene Fenster sicherer machen, was insbesondere in Bestandsbauten eine Rolle spielt. Mechanische Zusatzsicherungen nach DIN 18104 bieten hier anerkannte Lösungen. Teil 1 dieser Norm behandelt aufschraubbare Nachrüstprodukte – z. B. stabile Fensterzusatzschlösser, Stangenschlösser oder Querriegel, die auf den Rahmen montiert werden und das Aufhebeln erschweren. Teil 2 umfasst verdeckt im Fensterfalz montierte Nachrüstungen, wie z. B. den nachträglichen Einbau von Pilzkopfverriegelungen oder den Einsatz durchwurfhemmender Folien auf der Glasinnenseite. Solche Maßnahmen können die Grundsicherheit eines Standardfensters erheblich erhöhen; die Polizei empfiehlt sie insbesondere für gefährdete Fenster und Balkontüren in Erdgeschossen oder leicht zugänglichen Bereichen. Allerdings erreichen Nachrüstungen nicht immer das Niveau echter RC-geprüfter Elemente – sie sollten daher von Fachfirmen eingebaut werden und idealerweise VdS-geprüft bzw. polizeilich gelistet sein, um wirksam zu sein.

Neben Einbruchschutz spielen weitere Sicherheitsanforderungen an Fenster eine Rolle:

  • Brandschutz und Rauchschutz: Fenster in Außenwänden tragen in der Regel nicht zur Brandabschnitttrennung bei (außer wenn Nachbargebäude sehr nah stehen, kann feuerhemmende Verglasung gefordert sein). Allerdings gibt es innen liegende Fenster oder Verglasungen, z. B. in Trennwänden von Fluren oder als Sichtfenster zu Treppenräumen. Solche Verglasungen müssen häufig feuer- und rauchhemmend sein, vergleichbar mit Türen. Brandschutzverglasungen (Klassen F30, F60 etc. nach DIN 4102/EN 13501-2) bestehen aus spezialbeschichtetem Mehrscheiben-Glas, das im Brandfall aufschäumt und hitzeisolierend wirkt. Rauchdichte Verglasungen verhindern außerdem den Durchtritt von Rauch (RS-Klasse). So wird sichergestellt, dass Fluchtwege wie notwendige Flure durch keine Fenster Öffnungen zu brand- oder rauchgefährdeten Bereichen haben, durch die Feuerüberschlag oder Verqualmung droht.

  • Evakuierung: In einigen Gebäuden werden Fenster auch als Rettungswege zweckentfremdet, insbesondere als Anleiterstellen für die Feuerwehr. In niedrigen Gebäuden können bestimmte Fensteröffnungen von außen mit Leitern erreichbar sein; sie gelten dann als zweiter Rettungsweg. Diese Fenster müssen ausreichend groß (Mindestmaß z. B. 90×120 cm lichten Durchgangs) und leicht zu öffnen sein. Hier steht die schnelle Öffnung im Vordergrund – d. h. keine fest verschlossenen Gitter oder komplizierten Riegel, die ein Eingeschlossener im Notfall nicht rasch beseitigen kann. In der Praxis versieht man solche Rettungsfenster allenfalls mit von innen leicht lösbaren Sicherungen (und außen mit abschraubbaren Gittern falls nötig). Fenster mit Festverglasung sind als Notausstieg ungeeignet, es sei denn, sie haben eine eingebaute Ausbruchsstelle (was unüblich ist). Diese Überlegung zeigt einen möglichen Zielkonflikt: Ein vergittertes oder einbruchsicher verriegeltes Fenster erhöht den Schutz gegen Eindringlinge, könnte aber im Brandfall die Rettung behindern. Daher muss immer eine Abwägung stattfinden und im Zweifelsfall ein anderer baulicher Rettungsweg geschaffen werden, um Sicherheitsmaßnahmen nicht zu sabotieren.

  • Personenschutz und Unfallverhütung: Große Glasflächen von Fenstern stellen ein Verletzungsrisiko dar, wenn sie zersplittern. Daher fordern Bauordnungen an kritischen Stellen Sicherheitsglas. Beispielsweise müssen Fensterbrüstungen bis ca. 60 cm über dem Boden heute aus Verbundsicherheitsglas bestehen oder eine Absturzsicherung (Brüstung, Geländer) haben, damit niemand durch ein tiefliegendes Fenster stürzen kann. Bei Dachfenstern über Aufenthaltsräumen ist Verbundglas nötig, damit im Bruchfall keine Glasscherben nach innen fallen (DIN 18008-2 regelt dies). Diese Aspekte überschneiden sich mit energetischen Anforderungen: Moderne Isolierverglasungen vereinen oft mehrere Funktionen – Wärmeschutz, Schallschutz, Sicherheit (z. B. eine Scheibe VSG in der Verbundkonstruktion) und Sonnenschutz. Produktneutral lässt sich feststellen, dass Mehrscheiben-Isolierglas heute so aufgebaut werden kann, dass eine Scheibe eine Sicherheitsfunktion übernimmt (etwa VSG mit durchwurfhemmender Folie), ohne die Dämmwerte stark zu verschlechtern. Allerdings geht zusätzliche Sicherheit meist mit erhöhtem Gewicht und Kosten einher, was Tragkonstruktion und Fensterbeschläge stärker belasten kann.

Zusammenfassend sollten Fenster in sicherheitsrelevanten Bereichen als integrierter Teil der Schutzstrategie geplant werden. Mechanische Sicherungen (einbruchhemmende Profile, Riegel und Gläser) verzögern oder verhindern das Eindringen, elektronische Überwachung (Glasbruchmelder, Öffnungsmelder, Kameras) detektiert Angriffe, und bauliche Umfeldmaßnahmen (z. B. Außenbeleuchtung, Einsehbarkeit) wirken abschreckend. Nur so entsteht ein stimmiges Konzept, das sowohl Schutz vor Einbruch als auch Schutz der Gebäudenutzer (im Brand- oder Notfall) gewährleistet.

Fassaden

Die Fassade eines Gebäudes übernimmt sowohl architektonische als auch sicherheitstechnische Aufgaben. Als äußere Gebäudehülle muss sie gegen Klimaeinflüsse schützen und bauphysikalischen Ansprüchen (Wärmeschutz, Schallschutz) genügen. Im Kontext der Sicherheit rückt die Frage in den Vordergrund, wie durchdringbar die Fassade für unbefugte Eindringlinge oder äußere Gefahren ist. Moderne Fassaden – insbesondere Vorhangfassaden (Pfosten-Riegel- oder Glas-Metall-Fassaden) – bestehen großteils aus Glas und leichten Paneelen, was einen Zielkonflikt zwischen Transparenz/Energieeffizienz und Widerstandsfähigkeit mit sich bringt.

Einbruchschutz und mechanische Sicherheit

Auch Fassadenelemente lassen sich nach den Einbruchhemmungs-Normen einstufen. DIN EN 1627 bezieht ausdrücklich Vorhangfassaden in die Regelung ein. Das bedeutet, ganze Fassadensysteme können auf RC1–RC6 geprüft werden, wobei Rahmenprofile, Anker, Füllungen und Verschlüsse (z. B. Fensterelemente in der Fassade) als Einheit bewertet werden. Die Prüfmethoden gemäß EN 1628–1630 (statische Last, stoßartige Belastung, manueller Angriff) werden sinngemäß auf Fassadenkonstruktionen angewandt. Insbesondere Pfosten-Riegel-Fassaden müssen bei Einbruchprüfung zeigen, dass keine 350 mm-Öffnung (entsprechend Kopf-/Körperdurchstieg) in angemessener Zeit geschaffen werden kann. Die Profilverbindungen, Verschraubungen und Verankerungen sind dabei kritisch: Zugängliche Befestigungsschrauben müssen etwa gegen Herausdrehen gesichert sein (z. B. durch Abdeckprofile). Ebenso gilt, dass ein einbruchhemmendes Fassadenelement nur in Verbindung mit ausreichend stabilen angrenzenden Bauteilen wirksam ist – also Montage in Mauerwerk oder Beton mit definierter Mindestfestigkeit. Hersteller bieten Systemlösungen an, bei denen z. B. RC3-Fassadenprofile mit P4A-/P6B-Verglasung kombiniert werden, sodass großflächige Glasfassaden trotz hoher Transparenz einen gewissen Einbruchschutz bieten. Allerdings sind sehr hohe Widerstandsklassen (RC4 und höher) bei komplett verglasten Fassaden nur mit erheblichem Aufwand (dicken Glaspaketen, Stahlverstärkungen) erreichbar und in der Praxis selten, außer bei speziellen Sicherheitsbauten.

Ein wichtiger Aspekt ist die Verglasung der Fassade. Wie bei Fenstern kommen einbruchhemmende Gläser zum Einsatz (Verbundsicherheitsglas mit Polycarbonat- oder speziellen Folieneinlagen). Bei repräsentativen Glasfassaden versucht man oft, diese Maßnahmen zu verstecken, um die Ästhetik nicht zu beeinträchtigen. Beispielsweise können größere Glasscheiben verwendet werden, die im Verbund mehrschichtig sind, anstatt auffälliger Gitter oder Riegel. In Zwischendecken oder Brüstungsbereichen der Fassade (opake Paneele) kann man hingegen stählerne Verstärkungen oder eine Einlage aus Kevlar/Polycarbonat verstecken, um Durchbruchhemmung zu erzielen. Auch roll- oder schiebebare Sicherheitselemente (z. B. einbruchhemmende Rollläden nach EN 1627, die nachts geschlossen werden) sind eine Option bei Fassaden mit Schaufenstern oder großflächigem Glas, sofern dies architektonisch vertretbar ist. Solche Rollläden bieten temporär RC2/RC3-Schutz und können tagsüber hochgefahren werden, um Offenheit zu gewährleisten.

Energetische vs. sicherheitsrelevante Ausführung

Energiesparende Fassaden zeichnen sich durch Wärmedämmung, Luftdichtheit und oft großflächige Verglasung für Tageslichtnutzung aus. Sicherheitsfassaden hingegen legen Fokus auf robuste Materialien, abschottende Wirkung und ggf. geringere Öffnungsanteile. Es gibt Zielkonflikte: Große Fensterflächen verbessern zwar die Tageslichtversorgung und können mittels moderner Verglasung guten Wärmeschutz bieten, doch sie erhöhen die Angriffsfläche für Einbruch und erfordern teure Sicherheitsgläser, um das gleiche Schutzniveau wie eine geschlossene Wand zu erreichen. Zudem sind hochgedämmte Materialien (z. B. Wärmedämmverbundsysteme aus Polystyrol) für sich genommen mechanisch wenig widerstandsfähig. Ein Täter könnte theoretisch eine dicke Wärmedämmung an der Fassade relativ geräuscharm abtragen und dann die dahinterliegende Wand (falls leicht) durchbrechen. Daher müssen bei sicherheitsrelevanten Fassaden Dämmstoffe und Konstruktion so gewählt werden, dass kein "weicher Unterbau" entsteht. Oft werden in gefährdeten Bereichen (z. B. Erdgeschosszonen) statt WDVS mit Putz lieber verkleidete Fassadenelemente (z. B. Metallkassetten oder Betonfertigteile) eingesetzt, die schwerer zu durchdringen sind. Alternativ kann hinter einer Dämmschicht noch eine harte Schale (z. B. Drahtgitter, Lochblech) eingebaut werden, die einen durchbrechenden Zugriff behindert – solche Lösungen sind jedoch Spezialkonstruktionen.

Ein weiteres Spannungsfeld ist der Brandschutz an Fassaden versus offene Architektur. Brennbare Wärmedämmungen oder hinterlüftete Fassadenverkleidungen können die Ausbreitung von Feuer begünstigen (Stichwort chimney effect in hinterlüfteten Fassaden). Andererseits verlangen Sicherheitskonzepte manchmal brand- und explosionshemmende Fassaden bei gefährdeten Gebäuden (z. B. Behörden). Diese müssen Druckwellen oder Feuer von außen standhalten, was oft spezielle Konstruktionen aus mehrlagigem Glas und verstärkten Rahmen erfordert. Das Gewicht solcher Sicherheitsverglasungen ist hoch, und sie können den Wärmeschutz verschlechtern, da etwa dicke Verbundgläser einen schlechteren U-Wert haben als herkömmliche Dreifach-Wärmeschutzverglasung. Um beides – Energieeffizienz und Sicherheit – zu vereinen, greifen Planer zu Hybridlösungen: z. B. Dreifachglas, bei dem zwei Scheiben dem Wärmeschutz dienen und die dritte (innen) eine Sicherheitslage bildet, oder intelligente Folien, die sowohl Einbruchschutz als auch Sonnenschutz bieten.

Letztlich erfordert die Planung der Fassade immer eine Abstimmung aller Anforderungen. Die Musterbauordnung fordert zum Beispiel, dass bei höheren Gebäuden ein Brandüberschlag über die Fassade erschwert wird (etwa durch nicht brennbare Fassadendämmung ab Gebäudeklasse 4 und über oberen Geschossdecken einen Brandschutzstreifen). Gleichzeitig darf aber eine sicher verschlossene Fassade die notwendigen Lüftungs- und Rauchabzugsöffnungen nicht verhindern – in notwendigen Treppenräumen oder lüftungstechnischen Anlagen müssen Fenster geöffnet werden können, ggf. automatisch im Brandfall, um Rauch abzuleiten. Solche Öffnungen wiederum stellen potenzielle Eintrittspunkte für Einbrecher dar, wenn sie von außen erreichbar und nicht vergittert sind. Die Lösung können mechanische Fensterantriebe mit Rückfederung sein, die im Alltag die Fenster verriegelt halten, aber vom Rauchabzugssystem im Brandfall geöffnet werden. Aus all dem wird ersichtlich, dass Fassadenplanung im Sicherheitskontext eine komplexe Multifunktionsaufgabe ist.

Zusammengefasst kann eine Fassade sowohl energetisch optimiert als auch sicher sein, wenn man hochwertige Systeme einsetzt, die mehrere Aufgaben gleichzeitig erfüllen. Wichtig ist ein ganzheitlicher Planungsansatz, der sowohl die bautechnischen Details (Profile, Verglasungen, Verankerungen) als auch die Betriebsaspekte (Nutzung, Fluchtwege, Wartung) im Blick behält.

Treppenhäuser

Treppenhäuser (Treppenräume) bilden die vertikalen Hauptverkehrs- und Fluchtwege in mehrstöckigen Gebäuden. Ihre sicherheitstechnische Bedeutung ist hoch, denn sie sind im Brandfall meist der einzige Rettungsweg nach unten und gleichzeitig ein Ort, der bei Panik oder Rauch schnell zur Falle werden kann. Daher stehen Treppenhäuser im Zentrum von Brandschutz- und Evakuierungskonzepten, aber auch im Zugangskonzept eines Gebäudes (z. B. zur Trennung von öffentlichen und gesicherten Bereichen pro Etage). In Treppenhäusern sind mehrere bauliche Elemente von Interesse: die Treppen selbst (Konstruktion, Geländer), die Treppenraumwände und -decken, die Treppenraumtüren sowie zusätzliche Einrichtungen wie Notrufsysteme oder Rauchabzüge.

Brandschutz und Evakuierungssicherheit

Nach §35 MBO müssen notwendige Treppenräume so gestaltet sein, dass die Treppe darin im Brandfall ausreichend lang nutzbar bleibt. Praktisch heißt das: Das Treppenhaus wird als eigener Brandabschnitt ausgebildet, abgeschottet durch feuerbeständige Wände und Decken (i.d.R. F90) vom übrigen Gebäude. Die Zugänge ins Treppenhaus (Wohnungs- oder Flurtüren) sind mindestens dicht- und selbstschließend auszuführen – was auf Rauchschutztüren hinausläuft – und in höheren Gebäudeklassen zusätzlich feuerhemmend. Diese Türen verhindern, dass im Brandfall Rauch und Flammen unkontrolliert in den Treppenraum eindringen, während die Selbstschließung sicherstellt, dass der Abschluss im Ernstfall nicht versehentlich offengelassen wird. Auch Fenster oder Öffnungen im Treppenraum sind reguliert: Häufig sind nur Fenster ins Freie erlaubt, die entweder automatisch zur Rauchableitung öffnen (RWA-Fenster) oder feste Verglasungen, die feuerbeständig sind, wenn sie zu einem anderen Brandabschnitt zeigen.

Ein weiterer Schutzmechanismus ist die Rauchfreihaltung des Treppenraums. Einige Gebäude haben druckbelüftete Treppenhäuser: Im Brandfall bläst eine Lüftungsanlage Frischluft in den Treppenraum, um einen Überdruck zu erzeugen, sodass Rauch aus brandbetroffenen Geschossen nicht in den Treppenraum dringt. Alternativ gibt es geometrische Lösungen (z. B. offene Laubengänge statt innenliegender Flure, Außentreppen) oder Rauchabzugsanlagen oben im Treppenhaus, die aufsteigenden Rauch abführen. So oder so, die bauliche Integrität des Treppenhauses ist kritisch – brennbare Materialien sind zu minimieren (Wand- und Deckenbekleidungen meist in nichtbrennbarer Ausführung GK A2 ab gewisser Gebäudehöhe), und die Tragkonstruktion der Treppe muss im Brand eine Zeit lang standhalten (Stahltreppen z.B. mit Brandschutzanstrich oder Betontreppen).

Treppen an sich unterliegen Normen wie DIN 18065, welche Steigung, Auftritt und Geländerhöhen festlegt. Sicherheitstechnisch relevant ist das Geländer, um Absturz zu verhindern – üblich sind Mindesthöhen von 90 cm (Wohnbau) bis 110 cm (öffentliche Gebäude) und maximale Geländeröffnungen, die kein Durchrutschen von Kindern erlauben (Vorgabe: Kugel Ø 12 cm darf nicht durchpassen). Im Kontext Personenschutz kann das Geländer auch eine zweite Handlaufhöhe für Kinder haben oder durch geschlossene Brüstungen ergänzt sein, um Klettern zu erschweren. Für VIPs oder gefährdete Personen mag man Treppenräume sogar abschließen, um unbefugten Zugang zu verhindern (z. B. privater Treppenraum zu einer Skybox). Dann muss aber sichergestellt sein, dass im Alarmfall alle Türen entriegeln – etwa durch Zutrittskontrolle, die bei Feueralarm auf "frei" schaltet.

Zugangsschutz und interne Sicherheit

Abseits des Brandfalls dienen Treppenhäuser auch dem internen Verkehr und können sicherheitsstrategisch genutzt werden, um Bereiche zu trennen. In Bürogebäuden mit Zutrittskontrolle wird oft geregelt, wer welche Etage über den Aufzug anfahren kann, aber Treppen stellen eine Alternative Route dar. Daher sieht man manchmal, dass die Etagenzugangstüren im Treppenhaus mit elektrischen Leserbeschlägen versehen sind – Mitarbeiter können von der Treppe ins Büro nur mit Karte/Transponder hinein. Von innen (Büro zu Treppe) sind diese Türen aber immer ohne Hilfsmittel zu öffnen, damit der Fluchtweg nicht versperrt ist (dies entspricht dem bereits erwähnten Prinzip der jederzeitigen Öffnung auf Fluchtwegen). Ein solches Konzept verhindert beispielsweise, dass ein Besucher im Erdgeschoss durchs Treppenhaus unkontrolliert in höhere Stockwerke gelangt. Allerdings entsteht dabei das Szenario, dass jemand, der ins Treppenhaus eintritt, es ohne Berechtigung nicht mehr verlassen kann außer ins Freie – daher muss zumindest im Erdgeschoss oder an definierten Stellen ein Ausgang ohne Karte möglich sein, um niemanden einzusperren. Die Gestaltung solcher "zugangsgesicherten Treppenräume" erfordert also genaue Planung und Abstimmung mit dem Brandschutz.

In Hochhäusern oder Spezialbauten werden mitunter Sicherheitstreppenräume eingerichtet: Dies sind besonders geschützte Treppenräume, teils mit Druckbelüftung und eigenen Schleusen, die auch bei externen Gefahren (z. B. einem Anschlag) als sicherer Rückzugsort dienen. In New Yorker Hochhäusern gibt es z. B. sogenannte "Areas of Refuge" in Treppenhäusern für gehbehinderte Menschen – kleine Nischen mit einem Telefon oder Notrufknopf, wo man auf Hilfe warten kann. In Deutschland wird Vergleichbares diskutiert; in der Musterhochhausrichtlinie sind z.B. spezielle Anforderungen an Treppenräume festgelegt, etwa direkte Ausgänge ins Freie und Vorräume, die rauchgeschützt sind.

Notruf- und Überwachungseinrichtungen

Notrufeinrichtungen in Treppenhäusern können zwei Aspekte haben: Einerseits technische Systeme für den Brandfall, andererseits sicherheitsdienstliche Überwachung. Für den Brandfall verfügen Hochhaus-Treppenräume oft über eine Notsprechstelle (Feuerwehrtelefon) oder mindestens eine Alarmtaste, mit der Eingeschlossene einen Notruf absetzen können. Nachrüstbar sind auch Rufmodule für Personen, die das Treppenhaus nicht selbstständig verlassen können – drückt man den Knopf, wird z.B. die Feuerwehrleitstelle alarmiert mit Angabe des Stockwerks. Die Arbeitsstättenregel ASR A2.3 fordert zwar nicht explizit Notsprechstellen, aber empfiehlt eine geplante Evakuierungsorganisation, die solche Bedürfnisse berücksichtigt.

In puncto Überwachung kann ein Treppenhaus mit Brandmeldern ausgestattet sein (Pflicht in notwendigen Treppenräumen ist meist ein Rauchabzug, aber nicht immer automatische Melder außer im Hochhaus). Sicherheitsseitig könnten Bewegungsmelder oder Kameras eingebaut sein, um unbefugte Bewegungen zu detektieren – dies wird aber wegen Datenschutz oft nur in selten genutzten oder besonders sensitiven Treppen gemacht (etwa zu Technikzentralen). Eher üblich sind Türkontakte an Treppenraumtüren, die ans Zutrittssystem melden, ob eine Tür offen steht (wichtig, um Brandabschnitte nicht unbemerkt offen zu lassen).

Zusammengefasst sind Treppenhäuser die Lebensadern im Notfall und zugleich potenzielle Schwachstellen für ungewollten Zutritt. Daher werden sie baulich robust (feuerfest, rauchfrei, strukturell stabil) und nutzungsbezogen kontrolliert (Zutrittsbarrieren, Alarmierungseinrichtungen) ausgeführt. Im Facility Management ist auf regelmäßige Instandhaltung zu achten: Türen müssen leichtgängig schließen, keine Gegenstände im Treppenhaus lagern (Brandlast oder Stolperfallen), Notbeleuchtung und Hinweise (z. B. Geschosskennzeichnungen für die Feuerwehr) müssen funktionsfähig sein. All diese Maßnahmen tragen dazu bei, dass Treppenhäuser im Ernstfall ihre Schutzfunktion erfüllen und im Alltag die Sicherheit im Gebäude erhöhen.

Aufzugsanlagen

Aufzüge sind unverzichtbare Einrichtungen in mehrgeschossigen Gebäuden, bringen aber eigene Sicherheitsanforderungen mit sich. Sie berühren sowohl die betrieblichen Abläufe (Zugang zu Stockwerken) als auch die Sicherheit im Gefahrenfall (Aufzug als möglicher Evakuierungs- oder Einsatzmittelpunkt). In der physischen Sicherheit betrachtet man vor allem drei Aspekte: Zugangsschutz (wer kann den Aufzug wohin nutzen), sichere Steuerung im Brandfall und Überwachung (zur Prävention von Kriminalität und zur Hilfeleistung bei Störungen).

Zugangsschutz und Steuerung

In vielen Gebäuden mit sensiblen Bereichen wird der Aufzug in das Zutrittskontrollsystem eingebunden. Das heißt, nicht jede Person kann jede Etage per Aufzug anfahren. Technisch wird dies über das Tableau im Fahrkorb oder bereits bei der Rufsteuerung realisiert: Man muss z. B. eine Schlüsselkarte vor einen Leser halten und erhält dann nur die freigegebenen Etagen zur Auswahl. Alternativ werden geschützte Stockwerke ganz aus der öffentlichen Anwahl entfernt und der Aufzug hält dort nur, wenn autorisierte Personen gerufen haben. Dieses Konzept ist etwa in Firmenzentralen üblich, wo Besucher nur zu bestimmten Ebenen gelangen sollen, oder in Hochhäusern mit gemischter Nutzung (z. B. öffentliche Aussichtsplattform vs. private Büros). Wichtig ist, dass bei alledem die Sicherheit im Notfall gewahrt bleibt: Im Brandfall etwa sollen alle Aufzugskabinen steuerungstechnisch ins Erdgeschoss (oder einen definierten Evakuierungsanlaufpunkt) fahren und dort außer Betrieb gehen. DIN EN 81-73 schreibt eine solche Brandfallsteuerung mittlerweile verbindlich für neue Aufzüge vor. Sie bewirkt, dass der Aufzug bei Brandalarm automatisch die vorgesehene Etage anfährt, die Türen öffnet und außer Dienst geht, um zu verhindern, dass Personen unwissentlich in brennende Stockwerke fahren oder in einer Kabine eingeschlossen bleiben. Moderne Systeme verwenden sogar dynamische Brandfallsteuerungen, die mehrere Haltestellenoptionen kennen: Meldet der Rauchmelder am vorgesehenen Evakuierungsstockwerk Gefahr, fährt der Aufzug selbsttätig eine Ausweichetage an. Voraussetzung dafür ist jedoch eine umfassende Brandmeldeanlage mit Detektion auch vor den Aufzugstüren jeder Etage.

Für Gebäude über der Hochhausgrenze (in Deutschland i.d.R. Hochhäuser > 22 m Gebäudehöhe) fordern die Bauordnungen einen speziellen Feuerwehraufzug. Dies ist ein Aufzug, der im Brandfall von der Feuerwehr genutzt werden kann, um Löschgeräte und Einsatzkräfte schnell in höhere Stockwerke zu transportieren und ggf. Personen zu retten. Entsprechend muss er besonderen Anforderungen genügen (DIN EN 81-72 sowie die Muster-Hochhaus-Richtlinie definieren diese). Dazu gehören u.a.: eine Kabinengröße für eine Krankentrage (Kabine mind. 1,1 m × 2,1 m), eine hohe Tragfähigkeit, notstromgesicherter Betrieb, Feuerwehr-Schlüsselschalter zur Übernahme der Steuerung, und geschützte Vorräume auf jeder Etage von mindestens 6 m². Der Aufzugsschacht sowie die maschinenraumführenden Kabel müssen feuerbeständig umhaust sein (um z.B. 90 Minuten Brand von außen standzuhalten). Zusätzlich braucht es in den Vorräumen Wandhydranten und Telefonanschlüsse. All dies macht deutlich: In hohen Gebäuden wird der Aufzug integraler Bestandteil des Rettungskonzeptes, nicht bloß ein Transportmittel. Aber auch in kleineren Bauten kann der Aufzug relevant für Menschen mit Behinderung sein – hier spricht man vom Evakuierungsaufzug (nutzerbestimmt, nicht nur Feuerwehr). Für solche Fälle gibt es ebenfalls Regelungen (z.B. müssen sie in einem brandgeschützten Schacht liegen, eine eigene Stromversorgung haben und man braucht betreuendes Personal, das die Evakuierung per Aufzug koordiniert).

Videoüberwachung und Notfallkommunikation

Videoüberwachung in Aufzügen dient primär der Abschreckung und Aufklärung von Vandalismus, Gewalt oder Missbrauch. In vielen öffentlichen Aufzügen (Einkaufszentren, Parkhäuser, Bahnhöfe) sind Kameras installiert, meist gut sichtbar, um potenzielle Täter abzuschrecken. Zusätzlich kann bei einem gemeldeten Zwischenfall (steckengebliebener Aufzug etc.) die Leitstelle einen Blick in die Kabine werfen, um die Situation einschätzen zu können. Aufgrund datenschutzrechtlicher Bestimmungen muss eine solche Überwachung aber transparent gemacht werden (Hinweisschild) und oft erfolgt keine dauernde Live-Observation, sondern nur anlassbezogenes Einschalten oder Aufzeichnung mit strikter Zweckbindung.

Wichtiger aus Sicht der Insassen ist die Notrufeinrichtung im Aufzug. Nach EN 81-28 müssen Personenaufzüge mit einem Zwei-Wege-Kommunikationssystem ausgestattet sein, um im Notfall (z.B. bei Störung, Stromausfall) Hilfe rufen zu können. Üblich ist ein Notrufknopf, der eine Sprechverbindung zu einer 24h besetzten Stelle herstellt. Diese Notrufeinrichtung wird regelmäßig getestet. Sie ist zwar eher ein Aspekt der Betriebssicherheit als des Schutzes vor Angriffen, aber indirekt doch relevant für Personenschutz: Niemand sollte längere Zeit hilflos in einer Kabine eingeschlossen sein, was im Ernstfall auch medizinische Risiken birgt.

In sicherheitsempfindlichen Gebäuden werden Aufzüge manchmal zusätzlich sensorisch überwacht – z.B. durch Gewichtssensoren oder Kameras – um detektieren zu können, ob mehr Personen als erlaubt die Schleuse passieren (Thema "Piggybacking" bei Zugangsschleusen, siehe nächster Abschnitt). Allerdings sind Standard-Aufzüge meist nicht in die Gebäudealarmierung eingebunden außer mit den erwähnten Brandsteuerungen.

Ein Sonderthema ist noch der Aufzugsschacht als Angriffsweg. In manchen Thrillerszenarien seilen sich Eindringlinge durch den Schacht ab oder klettern aufs Dach der Kabine, um in andere Stockwerke zu gelangen. Real begegnet man solchen Risiken durch abschließbare Schachtzugänge (nur befugtes Personal kann von außen in Schächte einsteigen, z.B. über Lüftungsöffnungen am Dach) und durch Schachtüberwachung. Außerdem werden Fahrkorb-Topplatten verriegelt, sodass man nicht einfach von innen aufs Dach klettern kann, ohne dass der Aufzug nothalt macht. Solche Maßnahmen sind jedoch eher Teil der Aufzugssicherheitsnormen (Schutz vor missbräuchlicher Verwendung, Unfallschutz) als separate Sicherheitsvorkehrungen.

Abschließend sei betont, dass Aufzüge in einem Gebäude stets im Zusammenspiel mit den Treppenhäusern betrachtet werden: Ein Aufzug kann Zugänge erleichtern, aber im Brandfall niemals Ersatz für einen Treppenweg sein (es sei denn als Feuerwehr- oder Evakuierungsaufzug unter speziellen Vorkehrungen). Daher sind klare Hinweise "Aufzug im Brandfall nicht benutzen" Standard, und die Bauordnung schreibt die Anordnung von Treppen unabhängig vom Aufzug vor (zweiter Rettungsweg in Wohngebäuden meist über Leitern, nicht über Aufzug). Für den Sicherheits- und FM-Fachmann bedeutet das: Aufzüge müssen regelmäßig technisch gewartet werden, Notfallkonzepte (inkl. Befreiungsübungen) gehören geprobt, und im Alarmfall muss der Aufzug korrekt reagieren – all dies ist prüfbar und sollte in Sicherheitsaudits berücksichtigt werden.

Decken- und Bodenkonstruktionen

Decken und Böden bilden die horizontalen Abschlüsse von Räumen und Geschossen. In Sicherheitsfragen werden sie manchmal übersehen, da Türen und Fenster augenfälligere Angriffspunkte sind. Doch die Tragkonstruktion eines Gebäudes – also Decken und Wände – spielt eine entscheidende Rolle für Einbruchhemmung, Durchbruchschutz und Brandschutz. Ein Gebäude ist nur so sicher wie seine schwächste Stelle: Ein hochsicheres Fenster nützt wenig, wenn daneben eine dünne Wand oder Decke durchbrochen werden kann. Daher werden an Decken und Böden je nach Schutzbedarf bestimmte Anforderungen gestellt.

Durchbruchhemmung und Einbruchschutz

Ein Einbrecher denkt dreidimensional – neben Türen und Fenstern kommen auch Dächer, Böden, Wände als Einstiegswege in Betracht. Beispiele aus der Kriminalstatistik zeigen, dass Täter mitunter durch die Kellerdecke eines Juweliershops brechen oder ein Loch in die Geschossdecke bohren, um an gesicherter Tür vorbei in einen Raum zu gelangen. Um dem vorzubeugen, müssen hochwertig gesicherte Bereiche auch rundum eingeschlossen sein. Ein typischer Fall: Ein Serverraum im Obergeschoss – es reicht nicht, nur die Tür RC3 zu machen; auch die Raumdecke sollte nicht einfach eine abgehängte Gipskartondecke sein, über die man vom Nachbarraum aus eindringen könnte. Oft wird bei Sicherheitsräumen daher ein Konzept "Deckenschott" und "Bodenschott" mit eingeplant: z. B. eine Stahlblecheinlage über der abgehängten Decke oder unter dem Doppelboden, um keine Lücke im Schutz zu lassen. Ebenso könnten Armierungen in Stahlbetondecken dichter ausgeführt werden oder Stahlplatten aufbetoniert werden, wenn Durchbruchhemmung gegen Werkzeugangriffe gefordert ist. Es gibt zwar keine weit verbreitete Norm, die standardmäßig Klassen für Decken definiert (außer im Tresorbau), aber VdS-Richtlinien empfehlen, dass z.B. Wände und Decken von Wertschutzräumen so beschaffen sein sollen, dass sie eine vergleichbare Widerstandszeit wie die Türe erreichen. Das erreicht man etwa durch verstärkten Beton, Füllungen aus Hartkörnern (Kiesel) im Beton oder Einlagen (Hartstahlmatten).

Bei Leichtdecken (z. B. Holzbalkendecken in Altbauten) ist die Einbruchhemmung gering – hier könnte ein Angreifer in einem abgelegenen Bereich den Boden aufschneiden. Abhilfe schaffen Stahlblech-Auskleidungen zwischen Balken oder der Einsatz von Alarmmeldern (Erschütterungs- oder Körperschallmelder), die einen solchen Durchbruchversuch detektieren. Ein oft vergessener Angriffsweg sind auch Dachflächen: In Industriebauten mit Blech-Sandwichdächern kann ein geübter Täter mit wenig Werkzeug ein Loch ins Dach schneiden und einsteigen. Daher fordert z.B. VdS in manchen Fällen Dachkonstruktionen mit Stahlgittern oder -netzen unter dem Blech, bzw. die Absicherung solcher Flächen mit Bewegungsmeldern innen (Fallenmelder).

Zusammengefasst sollten Bereiche mit hohem Einbruchschutz (sei es ein Juweliergeschäft, ein Dokumentenarchiv oder ein IT-Sicherheitsraum) lückenlos betrachtet werden: Wände, Decken und Böden auf vergleichbare Resistenz prüfen und ggf. verstärken, damit kein "Bypass" zur gesicherten Tür entsteht. In Zertifizierungen (z.B. VdS-Klasse C oder BSI-Sicherheitsbereiche) wird dies auch geprüft.

Brandschutz und Tragfähigkeit

Decken und Böden sind tragende Bauteile und spielen bei der Brandausbreitung eine wichtige Rolle. Eine Geschossdecke muss in der Regel feuerwiderstandsfähig sein, um Feuer nicht sofort ins nächste Stockwerk durchschlagen zu lassen. In Wohngebäuden üblicher Höhe sind feuerhemmende Decken (F30) oft ausreichend, in höheren Gebäudeklassen oder Sonderbauten werden feuerbeständige Decken (F90) verlangt. Stahlbetondecken erfüllen oft F90 von Natur aus, Holzbalkendecken benötigen eine Brandschutzbekleidung um F30 oder F60 zu erreichen. Die Musterbauordnung schreibt z.B. vor, dass Decken zwischen Nutzungseinheiten feuerhemmend sein sollen, in bestimmten Fällen (Industriebauten, Versammlungsstätten) auch feuerbeständig. Die Tragfähigkeit (Kriterium R in EN 13501) muss erhalten bleiben, um nicht vorzeitig einzustürzen, und die Raumabschluss-Funktion (Kriterium E und I) verhindert Flammen- und Hitzedurchtritt.

Für die Evakuierungssicherheit ist wichtig, dass Böden und Decken auch unter Hitze genügend lange halten – niemand sollte durch einen durchbrechenden Fußboden gefährdet werden. Zudem können brennende Deckenmaterialien (z.B. Schäume in Zwischendecken) hochtoxischen Rauch erzeugen; daher gelten hier Materialvorschriften. In notwendigen Fluren und Treppenhäusern sind Unterdecken oft gar nicht zulässig, um keine Brandlast anzuhäufen, oder sie müssen nichtbrennbar sein.

Brandschutztechnisch dienen Decken auch der Kompartmentierung: beispielsweise muss die Decke über einem Heizkeller feuerbeständig sein, damit ein Kellerbrand nicht sofort ins Erdgeschoss durchzündet. In Hochhäusern wird manchmal eine feuerbeständige Geschossdecke auf Höhe x als Brandabschnitt in der Vertikalen vorgesehen (brandlastarme Zone), um das Risiko eines Totalverlusts zu reduzieren.

Besondere Bodensicherheitsaspekte

Ein Aspekt der physischen Sicherheit am Boden betrifft Unterkellerungen und Schächte. Eindringlinge haben teils versucht, durch die Kanalisation oder Versorgungsschächte in Gebäude zu gelangen. Gegenmaßnahmen sind hier Bauliche Barrieren in solchen Durchlässen: z.B. Gitter in Kanälen, Schleusen in Versorgungstunneln, verschlossene Revisionsöffnungen. Bodenluken oder Zugangsklappen (zu Kriechkellern, Versorgungsgängen) sollten ebenso gegen unbefugtes Öffnen geschützt sein wie Türen – also abschließbar und idealerweise alarmüberwacht.

In Gebäuden mit Doppelböden (z.B. Rechenzentren, Kontrollräume) muss zudem sichergestellt sein, dass darunter kein ungesicherter Zugang entsteht. Doppelboden-Paneele könnten theoretisch entfernt werden, um unter Wänden hindurch in andere Räume zu gelangen. Deshalb erstrecken sich in sicherheitskritischen Bereichen Wände bis auf den Rohboden (Unterbrechung des Doppelbodens) oder es werden unter Zwischenböden Alarmmelder und mechanische Sperren installiert.

Nicht zuletzt gehören zum Bodenschutz auch trittsichere Beläge (Unfallvermeidung) und elektrostatische Schutzeigenschaften in IT-Räumen (ESD-Böden), aber diese betreffen eher Arbeitssicherheit und Betriebsschutz als Schutz vor Angriffen.

Kurz gesagt: Decken und Böden müssen den gleichen Sicherheitsanforderungen genügen wie die übrige Gebäudehülle, wenn der Schutz eines Bereichs gewährleistet sein soll. In der Planung werden sie oft vernachlässigt, weil ein Angreifer typischerweise den einfachsten Weg (Tür/Fenster) wählt; bei hoher Schutzklasse der Türen/Fenster können jedoch Decke oder Boden zum relativ einfachsten Weg werden. Ein vorausschauendes Sicherheitskonzept zieht daher Experten hinzu, die mögliche Alternativ-Eindringrouten analysieren und entsprechende bauliche oder melde- technische Maßnahmen vorschlagen. Gerade Versicherer bestehen in Sicherheitsbereichen (Tresore, Wertläger) auf solchen ganzheitlichen Betrachtungen – ein Grund, warum sie VdS-anerkannte Bauprodukte und geprüfte Montagen verlangen.

Technische Einbauten (Schleusen, Rolltore, Notausgänge)

Unter technischen Einbauten sollen hier spezielle Türen- und Torsysteme verstanden werden, die über das normale Maß hinausgehen. Dazu zählen Personenschleusen, Sicherheitsrolltore und besondere Formen von Notausgängen bzw. Durchgängen. Diese Einrichtungen verbinden bauliche mit anlagentechnischen Funktionen und kommen in Situationen zum Einsatz, wo ein einfaches Türelement nicht genügt – sei es um höhere Sicherheit zu erreichen oder besondere betriebliche Abläufe zu ermöglichen.

Personen- und Materialschleusen

Sicherheitsschleusen (Personenschleusen) sind zweistufige Türsysteme, bei denen nacheinander zwei Türen passiert werden müssen, um einen Bereich zu betreten. Typischerweise betritt eine Person erst Kammer A (Außentür schließt), dann öffnet sich die Innentür zu Bereich B. Durch diese Vereinzelung soll verhindert werden, dass gleichzeitig mehrere Personen unkontrolliert passieren (sog. Tailgating). Sicherheitsschleusen werden an Eingängen mit sehr hohem Schutzbedarf eingesetzt – z. B. Rechenzentren, Forschungslaboratorien, Banken, Justizvollzugsanstalten oder Bereiche mit Waffenkontrolle (Flughäfen, Gerichte). Sie bieten mehrere Vorteile: Zutrittskontrolle mit Identitätsprüfung kann in der Schleuse in Ruhe erfolgen, und erst nach Freigabe öffnet die zweite Tür. Unbefugte haben kaum Chance, sich hineinzudrängen, und bei Alarm kann man die Person in der Schleuse festsetzen (beide Türen verriegeln). Viele Schleusen sind mit Metalldetektoren, Waagen oder Biometrie ausgestattet, um gleich in der Schleuse Gefahrenobjekte zu erkennen und die Berechtigung zu verifizieren. Darüber hinaus haben Schleusen einen Nebeneffekt: Sie reduzieren Klimaverluste, weil nie beide Türen zugleich offen sind – was z.B. in Laboren auch wichtig für Reinraumumgebungen ist.

Baulich stellen Schleusen hohe Anforderungen: Die Türen müssen oft beschusshemmend und einbruchhemmend sein, um nicht einfach durch Gewalt umgangen zu werden. Die Kabinenwände ebenso, falls gläsern dann aus Sicherheitsglas. Zusätzlich müssen Schleusen über eine Notentriegelung verfügen – schließlich darf niemand bei Feuer eingeschlossen bleiben. Üblich ist, dass bei Brandalarm beide Türen entriegeln (meist öffnen sie aufgrund von Druck nicht beide gleichzeitig, aber sie geben die Möglichkeit frei). Auch ein Not-Aus-Taster in der Schleuse ist vorgesehen, mit dem Eingeschlossene im Notfall entriegeln können. Beleuchtung ist ebenfalls essentiell: Schleusen müssen eine Notbeleuchtung haben, damit Personen nicht im Dunkeln eingeschlossen sind. Die Steuerung der Schleuse erfordert redundante Systeme, da ein Ausfall gravierende Folgen hätte. Folglich unterliegen Schleusen i.d.R. einer regelmäßigen sicherheitstechnischen Prüfung (vergleichbar Aufzug-Notbefreiung).

Neben Personenschleusen gibt es Materialschleusen – etwa in Laboratorien oder Museen – wo Objekte hinein- oder herausgebracht werden, ohne die Umgebung zu kontaminieren oder ohne Alarm auszulösen. Sicherheitstechnisch sind z.B. Wertstoffschleusen in Banken relevant: Doppeltürsysteme, in die Lieferanten z.B. Geldkassetten einstellen, erst wenn äußere Tür zu, kann innere von Sicherheitsmitarbeitern geöffnet werden. Diese verhindern Raubüberfälle, indem niemals ein direkter Durchgang offen ist. Normen wie DIN EN 50518 (Alarmempfangsstellen) fordern für Hochsicherheitsbereiche oft Schleusen mit definierten Widerstandsklassen.

Rolltore und Schnelllauftore

Rolltore und Sektionaltore werden typischerweise in Ein- und Ausfahrten (z. B. Tiefgarage, Laderampen) oder in Hallen eingesetzt. Ihre sicherheitstechnische Funktion ist zweigeteilt: Zum einen dienen sie als Außenschließung ähnlich einer Tür, zum anderen müssen sie der Betriebssicherheit genügen, weil sie groß und kraftbetrieben sind.

Im Einbruchschutz gelten Rollgitter oder Rolltore oft als zusätzliche Nachtbarriere. Beispielsweise haben Ladenpassagen ein Rollgitter, das außerhalb der Geschäftszeiten heruntergelassen wird, um die Glasfronten dahinter zu schützen. Solche Rollabschlüsse gibt es geprüft nach DIN EN 1627 in Widerstandsklassen RC2/RC3 (höhere Klassen sind selten wegen Konstruktionstragfähigkeit). Wichtig ist, dass z.B. Rollladenstäbe aus Metall und Führungsschienen verstärkt sind, um ein Aufbiegen oder Herausziehen zu erschweren. Wenn Einbrecher versuchen, ein Rolltor hochzuschieben, greifen Sperrvorrichtungen (Federn oder Zahnsperren) ein. Allerdings sind viele Rolltore primär für Objektschutz außerhalb der Betriebszeit gedacht. Während der Nutzungszeit stehen sie offen – dann müssen andere Maßnahmen wie Pförtner, Poller oder Lichtschranken das unbefugte Eindringen über die Toröffnung verhindern.

Sicherheit für Personen erfordert bei kraftbetätigten Toren technische Schutzvorrichtungen: Lichtschranken oder Kontaktleisten verhindern, dass das Tor auf ein Hindernis (Fahrzeug, Mensch) auftrifft und Schaden verursacht. DIN EN 13241 und die ASR A1.7 stipulieren, dass kraftbetätigte Tore regelmäßig geprüft werden und bei Ausfall ein gefahrloses manuelles Öffnen möglich sein muss. Im Brandfall sollten elektrisch betriebene Tore entweder offen bleiben oder kontrolliert schließen, je nach Funktion. Es gibt z.B. Brandschutz-Rolltore, die im Normalbetrieb hochgefahren bleiben und im Brandfall durch Schwerkraft herunterfahren, um einen Brandabschluss zu bilden (mit Schmelzlotsicherung und kontrollierter Absenkgeschwindigkeit). Wenn ein solches Tor einen Fluchtweg versperren könnte, muss in das Tor eine Schlupftür (integrierte Gehtür) eingebaut sein oder parallel ein Notausgang existieren. Ein Verschließen von wichtigen Ausgängen allein durch ein Rolltor ohne Schlupftür ist unzulässig, da im Notfall niemand hindurchkäme.

Besondere Notausgänge und Durchgänge

Neben den regulären Fluchttüren (bereits bei Türen behandelt) gibt es Sonderformen von Ausgängen, die spezifische Sicherheitsfunktionen haben.

Ein Beispiel sind Notausstiegsfenster oder -luken in Versammlungsstätten oder Fahrzeughallen, die ein unkonventionelles Entkommen ermöglichen sollen. Solche Luken müssen gut sichtbar und leicht bedienbar sein, gleichzeitig gegen Missbrauch gesichert (z. B. Alarm bei Öffnen oder abschließbarer Griff mit Panikfunktion). Sie kommen jedoch selten in normalen Gebäuden vor, eher in Zügen oder Schiffen (für Gebäude regelt man Notausgänge meist über Türen).

Interessanter im Betriebsschutz ist der Themenkomplex der Notausgänge mit Zufallsschutz. In z.B. Einkaufsmärkten hat man Notausgänge, die im Alarmfall als Fluchtweg dienen, aber im Alltag oft missbraucht werden (Ladendiebstahl, Abkürzung) oder als Zugang für unbefugte. Hier werden Alarmgesicherte Notausgänge eingesetzt: Die Tür ist geschlossen, eventuell mit einer elektrischen Verriegelung, die erst bei Feueralarm oder nach Druck auf einen Nottaster öffnet, und ansonsten einen Alarmkontakt hat. Ein geläufiges System ist der "Türwächter": ein kleiner Alarmkasten auf dem Türgriff, der beim Herunterdrücken einen lauten Alarmton auslöst, sodass jeder unautorisierte Gebrauch auffällt. Dennoch lässt sich im Notfall die Tür öffnen (der Alarmton soll dann Fliehende nicht abhalten, sondern nur Betreiber informieren). So wird der Fremdzugriff auf Notausgänge erschwert, ohne die Rettungsfunktion zu beeinträchtigen.

Drehsperren und Drehkreuze seien hier auch kurz erwähnt: Sie sind Zugangseinbauten, die physisch den Durchgang einzelner Personen regeln (oft in Außenanlagen, Sportstätten, Bädern). Sicherheitstechnisch verhindern sie Massenandrang oder unkontrolliertes Passieren. Allerdings sind sie keine Fluchteinrichtungen – bei Panik müssten Drehkreuze über eine Notfalleinrichtung zusammenklappen oder umgangen werden können (viele Anlagen haben klappbare Notflügel). Für betriebliche Sicherheit sind sie interessant, um Gelände gegen unbefugtes Eindringen abzuriegeln, aber im Brandfall z.B. in einem Stadion müssen sie entriegelt werden, damit Menschen rauskommen. Daher sind Drehkreuze meist mit der Brandmeldeanlage gekoppelt (Freigabe) und zusätzlich mit Notöffnungshebeln versehen.

Zuletzt: Technische Einbauten wie Poller, Schranken, Sicherheitspendeltüren gehören zwar auch zum Sicherheitsarsenal, aber verlassen den rein baulichen Kontext hin zur Sicherungstechnik. Sie dienen der Zufahrtskontrolle (Fahrzeuganschläge verhindern) oder der Vereinzelung. Ihre Auslegung richtet sich nach Bedrohungsanalysen – z.B. Crash-Test-Normen für Hochsicherheits-Poller (DOS/K12 Standard in USA, oder IWA 14-1 in Europa).