Unternehmenssicherheitsmanagement: Ge- und Verbote
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Unternehmenssicherheitsmanagement: Ge- und Verbote
Gebote und Verbote – also klare Regeln, was auf dem Betriebsgelände erlaubt bzw. geboten ist und was untersagt ist – sind ein zentrales Element präventiver Sicherheitsmaßnahmen. Sie dienen der Lenkung des Verhaltens von Mitarbeitern, Besuchern und Dienstleistern, noch bevor es zu einem Sicherheitsvorfall kommt. Solche Regeln werden typischerweise in Sicherheitsrichtlinien, Hausordnungen oder Betriebsanweisungen festgelegt und durchgesetzt. Beispielsweise können Gebote das Tragen von persönlicher Schutzausrüstung (PPE) oder das Mitführen von Ausweiskarten umfassen, während Verbote etwa das Rauchen in bestimmten Bereichen, das Betreten sensibler Zonen ohne Berechtigung oder das Fotografieren vertraulicher Einrichtungen untersagen. Sie basieren auf Gefährdungsbeurteilungen und sollen Risiken schon im Vorfeld reduzieren. So fordern Unfallverhütungsvorschriften, dass für alle dauerhaften sicherheitsrelevanten Verhaltensregeln entsprechende Sicherheitskennzeichnungen (Gebots-, Verbots- und Warnschilder) angebracht werden. Diese visuelle Kommunikation der Regeln – z.B. “Zutritt für Unbefugte verboten” oder “Schutzhelm tragen” – erhöht die Aufmerksamkeit und dient der ständigen Erinnerung an erwünschtes bzw. unerwünschtes Verhalten.
Wichtig ist, dass Gebote und Verbote stets verhältnismäßig, verständlich und gut kommuniziert sind. Sie entfalten nur dann präventive Wirkung, wenn die Zielgruppen sie kennen und akzeptieren. In der Praxis bedeutet dies z.B., Sicherheitsunterweisungen regelmäßig durchzuführen und die Gründe für bestimmte Vorschriften zu erläutern. Eine gelebte Sicherheitskultur im Unternehmen zeigt sich daran, dass Regeln nicht als lästige Gebote empfunden werden, sondern als notwendiger Schutz. Insgesamt sind klar definierte Ge- und Verbote integraler Bestandteil eines vorbeugenden Sicherheitsmanagements, das nicht erst im Schadensfall aktiv wird, sondern proaktiv Gefahren abwehrt. Die Kombination aus gut informierten Menschen, transparenten Regelwerken und einem konsequenten Monitoring schafft die Voraussetzung, dass Gebote und Verbote nicht bloß auf dem Papier stehen, sondern im täglichen Betrieb eingehalten werden – zum Schutz von Mensch, Umwelt und Unternehmenswerten.
Gesetzliche Rahmenbedingungen und Normen
Das Unternehmenssicherheitsmanagement im Facility Management bewegt sich in einem dichten Netz gesetzlicher Vorschriften, Normen und Richtlinien, die von Arbeitgebern zwingend zu beachten sind.
Zentrale Rahmenbedingungen sind unter anderem:
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und untergeordnete Verordnungen: Das ArbSchG verpflichtet Arbeitgeber, durch Gefährdungsbeurteilungen alle erforderlichen Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Es bildet den Grundpfeiler für betriebliche Sicherheit. Nachgeordnete Verordnungen wie die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) oder Gefahrstoffverordnung konkretisieren die Anforderungen für sichere Anlagen und Arbeitsplätze. Zudem definiert ArbSchG die Pflichten der Beschäftigten, den Weisungen des Arbeitgebers zum Arbeitsschutz Folge zu leisten (§15 ArbSchG).
DGUV-Vorschriften (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung): Diese Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften sind für viele Unternehmen verbindlich. DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ etwa übernimmt die Vorgaben des ArbSchG und verlangt vom Unternehmer, alle notwendigen Präventionsmaßnahmen zu treffen, sowie von Beschäftigten, keine sicherheitswidrigen Anweisungen auszuführen. Spezifische DGUV-Regeln und -Informationen (z.B. DGUV Regel 100-001) geben praxisnahe Hinweise, etwa zur sicheren Organisation des Betriebs oder zur Kennzeichnung von Gefahrenstellen und Verhaltensregeln.
DIN-Normen und technische Regeln: Zahlreiche DIN-/EN-Normen legen Standards für Sicherheit in Gebäuden fest. Beispiele sind DIN EN 1627 (Widerstandsklassen für einbruchhemmende Türen und Fenster), Normen für Brandmelde- und Alarmierungssysteme, oder DIN ISO 7010 für Sicherheitszeichen (Gebots-, Verbots- und Warnsymbole). Ebenfalls relevant sind Normen für Managementsysteme, etwa ISO 45001 (Arbeits- und Gesundheitsschutzmanagement) und ISO/IEC 27001 (Informationssicherheits-Management) – Letztere insbesondere, da modernes Sicherheitsmanagement auch IT-Sicherheit umfasst. Branchenverbände wie VdS (Vertrauen durch Sicherheit) geben zusätzlich Richtlinien heraus (z.B. VdS 2311 für Einbruchmeldeanlagenplanung).
IT-Sicherheitsgesetz (IT-SiG): Für Betreiber kritischer Infrastrukturen (KRITIS) – wozu etwa Krankenhäuser, Energieversorger oder große Verkehrsflughäfen zählen – schreibt das IT-Sicherheitsgesetz besondere Vorkehrungen in der IT- und Cybersicherheit vor. In der 2021 novellierten Fassung (IT-SiG 2.0) werden z.B. branchenspezifische Sicherheitsstandards eingefordert und regelmäßige Nachweise über Angriffserkennungssysteme verlangt. Für Facility Manager in solchen Einrichtungen bedeutet dies, dass physische und IT-Sicherheit noch enger verzahnt und behördliche Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen beachtet werden müssen.
Hausrecht und Hausordnung: Das Hausrecht erlaubt Unternehmen, innerhalb ihres Geländes eigene Regeln aufzustellen und durchzusetzen. Es bildet die rechtliche Grundlage, um Unbefugten den Zutritt zu verwehren oder bei Verstößen gegen die Hausordnung Personen des Geländes zu verweisen. Wichtig ist, dass Sicherheitsmaßnahmen wie Zugangskontrollen, Taschenkontrollen oder Aufenthaltsverbote stets im Rahmen des Hausrechts erfolgen, da betriebliches Sicherheitspersonal keine hoheitlichen Polizeibefugnisse hat. Mitarbeiter müssen über solche Kontrollen informiert und einverstanden sein (z.B. durch Regelung im Arbeitsvertrag oder einer Betriebsvereinbarung), Besucher willigen konkludent durch Anmeldung und Betreten des Geländes ein.
Weitere Vorschriften je nach Objekttyp: In speziellen Gebäudetypen gelten zusätzliche Regelwerke. Beispiele: Versammlungsstättenverordnung für Veranstaltungsorte (regelt u.a. Fluchtwege, max. Personenzahlen, Brandsicherheitswachen), Luftsicherheitsgesetz für Flughäfen (regelt Passagier- und Gepäckkontrollen, Zugangsberechtigungen im Sicherheitsbereich), Krankenhausrecht und Hygienevorschriften in Kliniken (für den Schutz von Patienten und Personal), oder Werkschutzvorschriften in Industrieparks. Auch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist relevant, z.B. Haftungsfragen bei Verletzung der Verkehrssicherungspflicht.
Diese rechtlichen Rahmen geben den Mindeststandard vor. In vielen Fällen gehen Unternehmen freiwillig darüber hinaus, um ein höheres Schutzniveau zu erreichen oder internationalen Standards zu genügen. Zusammenfassend bilden Gesetze, Normen und Richtlinien das Fundament, auf dem ein Facility Manager seine Sicherheitsstrategie aufbaut – von der Einhaltung der Betreiberpflichten (vgl. GEFMA 190) bis zur praktischen Umsetzung etwaiger Gebote und Verbote gemäß geltenden Regeln.
Organisatorische, technische und personelle Maßnahmen im Kontext von Ge- und Verboten
Sicherheitsmaßnahmen lassen sich in organisatorische, technische und personelle Kategorien unterteilen. Alle drei greifen ineinander und ergänzen sich, um Gebote und Verbote wirksam umzusetzen. Ein ganzheitliches Sicherheitskonzept erreicht nur dann maximale Wirkung, wenn zwischen diesen Dimensionen eine ausgewogene Balance besteht. Fehlt eine Säule oder wird sie vernachlässigt, leidet die Wirksamkeit des Gesamtsystems. Im Einzelnen:
Organisatorische Maßnahmen
Hierbei handelt es sich um alle regelnden und planenden Tätigkeiten, durch die Sicherheitsgebote und -verbote festgelegt, kommuniziert und überwacht werden. Dazu zählen Sicherheitsrichtlinien, Dienstanweisungen, Hausordnungen und Notfallpläne des Unternehmens. Organisatorische Maßnahmen definieren z.B. Zutrittsregelungen (wer darf welchen Bereich betreten und zu welchen Zeiten), Verhaltensvorschriften (Gebote wie Tragen von PSA oder Verbote wie „Nicht Rauchen“ in bestimmten Zonen) sowie Prozesse für Kontrollen und Eskalationen. Ein wichtiger organisatorischer Baustein ist auch die Gefährdungsbeurteilung und daraus abgeleitete Betriebsanweisungen: darin werden für bestimmte Tätigkeiten Gebote und Verbote klar benannt (etwa Verbot, alleine in engen Räumen zu arbeiten, oder Gebot, einen zweiten Mitarbeiter hinzuzuziehen). Organisatorisch ist zudem festzulegen, wer welche Verantwortung trägt – z.B. Benennung von Sicherheitsbeauftragten, Verantwortlichen für Zutrittskontrolle, Evakuierungshelfern etc. Schließlich gehören Dokumentation und regelmäßige Überprüfung (Audits, Begehungen) ebenfalls hierher, um sicherzustellen, dass die aufgestellten Regeln eingehalten werden.
Technische Maßnahmen
Technische Sicherheitsmaßnahmen umfassen alle baulichen, elektronischen oder mechanischen Vorkehrungen, die dazu dienen, Gebote und Verbote physisch durchzusetzen oder zu unterstützen. Beispiele sind Zutrittskontrollsysteme (Schranken, Türen mit Kartenlesern, Drehkreuze), die automatisch sicherstellen, dass nur Berechtigte Zugang erhalten. Auch Videoüberwachung, Einbruchmeldeanlagen und Sicherheitsbeleuchtung zählen dazu – sie können dabei helfen, verbotene Handlungen (z.B. unbefugtes Eindringen) frühzeitig zu erkennen oder zu vereiteln. Absperrungen und Perimeterschutz (Zäune, Tore mit Alarm, sichere Fenster) bilden physische Barrieren, die Verbote durchsetzen, indem sie den Zugang an unerlaubten Stellen verhindern. Ebenso wichtig sind Sicherheitskennzeichnungen und Alarmsysteme: Ein Verbotsschild ist eine technische Maßnahme zur Kommunikation eines Verbots (z.B. „Zutritt für Unbefugte verboten“, „Rauchen verboten“), während ein Brandalarm technisch sicherstellt, dass im Notfall das Gebot zur Evakuierung akustisch/optisch ausgelöst wird. In hochsensiblen Bereichen kommen ggf. automatische Verriegelungen oder Verriegelungslogiken zum Einsatz – z.B. Maschinen, die bei geöffneten Schutzabdeckungen automatisch abschalten (technisches Durchsetzen eines Gebots, bestimmte Schutzvorrichtungen nie zu umgehen). Technische Maßnahmen sind also die materielle Umsetzung der Sicherheitsregeln und wirken präventiv oder detektiv, indem sie unerlaubtes Verhalten erschweren, detektieren oder direkt verhindern.
Personelle Maßnahmen
Der Faktor Mensch ist im Sicherheitsmanagement entscheidend. Personelle Maßnahmen beinhalten zum einen den Einsatz von Sicherheitskräften (Werk- oder Objektschutz, Empfangs- und Pfortendienst), die durch ihre Präsenz und Eingreifbereitschaft die Einhaltung von Geboten und Verboten überwachen. Ein Sicherheitsmitarbeiter an der Pforte prüft z.B. die Berechtigungen (Gebot: Ausweiskontrolle) und verweigert Unbefugten konsequent den Zutritt (Verbot: Zutritt für Unbefugte untersagt), unterstützt durch höflich-bestimmte Kommunikation. Zum anderen zählen Schulung und Sensibilisierung der Mitarbeiter des gesamten Unternehmens zu den personellen Maßnahmen: Alle Beschäftigten müssen die Sicherheitsregeln kennen, verstehen und im Alltag umsetzen können. Regelmäßige Unterweisungen, Sicherheitsdrills und Web-Based-Trainings verankern die Wichtigkeit der Gebote und Verbote im Bewusstsein. Top-Management und Führungskräfte gehen idealerweise mit gutem Beispiel voran, um eine gelebte Sicherheitskultur zu fördern. Auch personelle Zuverlässigkeitsüberprüfungen (z.B. bei kritischen Positionen in Flughäfen oder Kernanlagen), sowie ein Belohnungs- oder Sanktionssystem für die Einhaltung bzw. Missachtung von Regeln, fallen in diese Kategorie. Letztlich verwandeln erst qualifiziertes und motiviertes Personal gemeinsam mit einer mitarbeiterorientierten Sicherheitsphilosophie die formulierten Regeln in gelebte Sicherheitspraxis.
Zusammengefasst sollten organisatorische Vorgaben, technische Hilfsmittel und das menschliche Handeln Hand in Hand gehen. Nur wenn Prozesse (Org.), Infrastruktur (Tech.) und Menschen (Pers.) verzahnt sind, kann Sicherheit als ganzheitliches Konzept im Facility Management erfolgreich sein.
Praxisbeispiele: Erfolgreiche Sicherheitsstrategien und Regelsysteme
In der Praxis haben sich in verschiedenen Branchen und Gebäudetypen bestimmte Sicherheitsstrategien und Regelwerke bewährt.
Im Folgenden einige Beispiele, wie Gebote und Verbote im Rahmen des Facility Managements erfolgreich umgesetzt werden:
Mehrstufige Zutrittsregelungen in Industrieanlagen: In einem großen Industriekomplex mit hohem Personen- und Fahrzeugverkehr wird ein gestaffeltes Zutrittssystem eingesetzt. Bereits an der Außengrenze des Werksgeländes signalisiert ein Verbotszeichen eindeutig, wo der befugte Zutritt beginnt und Unbefugten der Zugang verboten ist. An der Hauptpforte prüfen geschulte Sicherheitsmitarbeiter oder elektronische Schleusen die Berechtigung jedes Zutritts. Organisatorisch ist festgelegt, dass alle Mitarbeiter einen personalisierten Ausweis tragen müssen und Besucher vorab anzumelden sind (Gebot zur Ausweispflicht und Besucheranmeldung). Technisch sorgen Schranken, Drehkreuze und Ausweiskontrollsysteme dafür, dass nur autorisierte Personen aufs Gelände gelangen. Personell überwacht der Werkschutz den Prozess und greift ein, wenn jemand unberechtigt passieren will (Verbot konsequent durchsetzen). Dieses Zusammenspiel ermöglicht einen streng kontrollierten, aber dennoch zügigen Zugang: Unbefugte werden verlässlich ferngehalten, während Befugte möglichst reibungslos ein- und auskommen. So wurden z.B. im Industriepark Wiesbaden trotz rund 60.000 Lkw-Einfahrten pro Jahr alle Fahrzeuge und 78.000 Besucher effektiv kontrolliert, ohne den Betriebsablauf lahmzulegen – möglich durch digitale Voranmeldungen, Kennzeichenerkennung und risikobasierte Kontrollen, die den Geboten “Sorgfältig prüfen” und gleichzeitig “Effizient abfertigen” gerecht werden.
Kontrollmechanismen und Objektschutz in Büro- und Behördengebäuden: In einem stark frequentierten Bürokomplex mit Publikumsverkehr werden verschiedenste Kontrollmechanismen als Sicherheitsnetz eingesetzt. Ein Beispiel ist der Streifendienst: Sicherheitsmitarbeiter patrouillieren in unregelmäßigen Abständen durch Gebäude und Gelände, überprüfen Türen, sprechen unbekannte Personen an – ein personelles Element, das Verbote (etwa unberechtigter Aufenthalt) durch Präsenz durchsetzt und potenzielle Täter abschreckt. Unterstützt wird dies technisch durch Zutrittskontrollzonen im Gebäude (z.B. benötigen Besucher eine Begleitung oder spezielle Berechtigung, um über den Empfangsbereich hinaus zu gelangen) und Videoüberwachung in sensiblen Bereichen, was das Gebot der ständigen Wachsamkeit ergänzt. Organisatorisch gibt es klare Dienstanweisungen für das Wachpersonal und Meldeketten, falls ein Vorfall erkannt wird. So wird z.B. dokumentiert, wenn nach Dienstschluss noch Bürotüren offenstehen oder unberechtigte Personen angetroffen werden – solche Berichts- und Meldeprozesse sind Teil der präventiven Kontrollen. Darüber hinaus kommen mechanische Schutzmaßnahmen wie einbruchhemmende Schlösser (DIN EN 1627 RC-Klassen) und Alarmsensoren an Fenstern zum Einsatz. Ein erfolgreiches Regelsystem in diesem Kontext ist z.B. das Vier-Augen-Prinzip für kritische Bereiche: Zwei autorisierte Personen müssen gemeinsam handeln, um Zugang zu hochsensiblen Räumen oder Tresoren zu erhalten – damit wird das Verbot des alleinigen Zugriffs technisch (durch Zutrittssystem) und organisatorisch (durch Prozessvorschrift) umgesetzt und Missbrauch erschwert.
Verhalten im Notfall in Veranstaltungsstätten und öffentlichen Gebäuden: Ein wesentliches Element von Sicherheitsstrategien sind klar kommunizierte Regeln für den Ernstfall. In einer großen Messehalle oder einem Flughafen etwa existiert eine detaillierte Notfall- und Evakuierungsordnung. Diese legt fest, welche Gebote im Notfall gelten (z.B. „Ruhe bewahren“, „Anweisungen des Personals folgen“, „gekennzeichnete Fluchtwege benutzen“) und welche Verbote strikt einzuhalten sind (z.B. „Keine Aufzüge im Brandfall verwenden“, „Nicht zum Ausgang zurücklaufen“). Solche Verhaltensregeln werden schriftlich ausgehängt (Brandschutzordnung nach DIN 14096, Teil A, gut sichtbar an vielen Stellen) und regelmäßig geübt. Ein Praxisbeispiel: In einem Fußballstadion erhalten Besucher vor dem Spiel Durchsagen zu erlaubten und verbotenen Verhaltensweisen – etwa das Verbot, pyrotechnische Gegenstände mitzuführen, oder das Gebot, im Evakuierungsfall sofort die Zuschauerbereiche geordnet zu verlassen. Sicherheits- und Ordnungsdienste vor Ort verstärken diese Regeln durch Ansprechbarkeit und notfalls Durchsetzung (z.B. Kontrolle der Taschen am Einlass als Durchsetzung des Verbots, gefährliche Gegenstände mitzubringen). In Unternehmen werden Mitarbeitenden regelmäßig Notfallübungen (Feueralarmproben, Räumungsübungen) angeboten, um die im Alarmfall geltenden Gebote und Verbote praktisch einzuüben. So weiß im Ernstfall jeder, was zu tun ist, und hält sich an die vorgeschriebenen Verhaltensweisen – ein immenser Sicherheitsgewinn.
Sicherheitsbewusste Unternehmenskultur als Schlüssel: Übergreifend zeigt die Praxis erfolgreicher Unternehmen, dass Gebote und Verbote nur so gut funktionieren, wie sie gelebt werden. Ein positives Beispiel ist ein international tätiger Konzern, der Sicherheitskultur zur Chefsache macht: Neue Mitarbeiter durchlaufen verpflichtende Sicherheitstrainings, überall im Gebäude erinnern Poster und digitale Displays an wichtige “Do’s and Don’ts”, und Vorgesetzte sprechen Sicherheitsregeln regelmäßig in Teammeetings an. Das Unternehmen belohnt abteilungsweise „Unfallfreiheit“ oder regelkonformes Verhalten (etwa durch Auszeichnungen) und sanktioniert grobe Verstöße konsequent. Gleichzeitig bleibt man flexibel: Regelwerke werden kontinuierlich anhand von Vorfällen oder veränderten Gefahrenlagen angepasst – z.B. Einführung eines Verbots privater USB-Sticks, nachdem ein IT-Sicherheitsvorfall auftrat, oder zusätzlicher Zugangsgebote (Ausweis immer sichtbar tragen) nach einigen „Tailgating“-Zwischenfällen. Diese Feedback-Schleifen stellen sicher, dass das System von Geboten und Verboten dynamisch und praxisnah bleibt, was wiederum die Akzeptanz fördert.
Diese Beispiele verdeutlichen, dass erfolgreiche Sicherheitsstrategien eine Mischung aus klaren Regeln, passenden Technologien und engagierten Menschen erfordern. Ob Zutrittskontrolle, Kontrollmechanismus oder Notfallverhalten – stets müssen Gebote und Verbote sinnvoll definiert und konsequent umgesetzt werden, um Wirkung zu zeigen.
Herausforderungen bei Umsetzung und Kommunikation im FM-Alltag
Die beste Sicherheitsregel nützt wenig, wenn sie im Alltag nicht verstanden oder nicht befolgt wird.
Gebote und Verbote im operativen Facility-Management-Alltag umzusetzen und zu kommunizieren bringt diverse Herausforderungen mit sich:
Balance zwischen Sicherheit und Betriebsablauf: Führungskräfte im FM müssen oft einen Kompromiss finden zwischen maximaler Sicherheit und der Aufrechterhaltung eines effizienten Betriebs. Strikte Zutrittskontrollen oder Verbote können zu Wartezeiten, Umwegen oder Einschränkungen führen, was bei Mitarbeitern und Besuchern auf Unmut stoßen kann. Die Herausforderung besteht darin, Sicherheitsmaßnahmen so zu gestalten, dass sie den Ablauf möglichst wenig behindern. Moderne Technik hilft dabei (z.B. automatische Kennzeichenerkennung zur schnellen Lkw-Abfertigung), ebenso optimierte Prozesse (etwa Self-Service-Terminals für Besucheranmeldungen). Dennoch erfordert es ständige Abstimmung mit den Nutzern der Gebäude, um die Akzeptanz hoch zu halten. Sicherheitsverantwortliche müssen ein Gespür dafür entwickeln, wo Flexibilität möglich ist, ohne die Sicherheit zu gefährden – z.B. temporäre Ausnahmen in weniger kritischen Bereichen – und wo Regeln kompromisslos einzuhalten sind.
Akzeptanz und Verhalten der Menschen: Menschen neigen dazu, Regeln zu hinterfragen oder – im Stress des Arbeitsalltags – zu vergessen. Ein häufiges Problem ist Regelignoranz aus Bequemlichkeit („Warum soll ich jedes Mal den Ausweis scannen, wenn der Kollege mich doch kennt?“) oder mangelndem Verständnis („Weshalb darf ich dieses Gerät nicht selbst reparieren?“). Hier zeigt sich, wie wichtig Kommunikation und Schulung sind. Die Belegschaft muss den Sinn hinter den Geboten und Verboten erkennen. Eine fehlende Sicherheitskultur oder geringe Vorbildfunktion von Vorgesetzten kann dazu führen, dass Regeln als lästig empfunden und unterlaufen werden. Die Herausforderung liegt darin, Verhaltensänderungen zu bewirken – oft braucht es dazu mehr als nur Aushänge oder E-Mails. Persönliche Gespräche, überzeugende Argumente (etwa der Hinweis auf Unfälle, die ohne die Regeln passiert wären) und das Einbinden der Mitarbeiter in die Ausarbeitung von Regeln können helfen. Auch externe Personen (Besucher, Fremdfirmen) müssen einbezogen werden: unterschiedliche Sprachen und Kulturen erfordern mehrsprachige Unterweisungen oder Piktogramme, um sicherzustellen, dass jeder die Regeln versteht und respektiert.
Konsequente Durchsetzung und Kontrolle: Ein weiterer Stolperstein ist die einheitliche Durchsetzung der aufgestellten Gebote und Verbote. Im hektischen Alltag kann es passieren, dass inkonsequentes Verhalten einreißt – z.B. lässt ein gestresster Sicherheitsmitarbeiter eine bekannte Person ohne Ausweiskontrolle passieren, oder Führungskräfte drücken bei Verstößen „ein Auge zu“. Solche Inkonsistenzen untergraben die Glaubwürdigkeit des gesamten Regelsystems. Daher ist es eine Herausforderung für das FM-Management, Überwachungs- und Sanktionsmechanismen einzuführen, die praktikabel und gerecht sind. Regelmäßige Stichproben, Begehungen und Audits können aufzeigen, wo Regeln missachtet werden. Doch gerade im zwischenmenschlichen Bereich (Kollege kontrolliert Kollege) braucht es Fingerspitzengefühl. FM-Führungskräfte müssen ihre Teams dahingehend schulen, Verstöße freundlich aber bestimmt anzusprechen und im Wiederholungsfall auch Konsequenzen (Ermahnungen, Zugangsentzug, Abmahnungen) umzusetzen – stets in Abstimmung mit Personalabteilung und ggf. Betriebsrat.
Dynamik der Regelwerke: Sicherheitsanforderungen sind nicht statisch. Neue Gefahren (z.B. Cyber-Bedrohungen, Pandemieauflagen) können kurzfristig neue Gebote und Verbote nötig machen. Im FM-Alltag ist die Herausforderung, diese Änderungen schnell zu kommunizieren und umzusetzen. Beispielsweise mussten in der COVID-19-Pandemie spontan Zugangsverbote für betriebsfremde Personen oder Gebote zum Tragen von Masken eingeführt werden. Solche Änderungen betreffen oft viele Bereiche (Sicherheitsdienst, Reinigung, Empfang, Technik) und müssen einheitlich ausgerollt werden. Hier kann es hapern, wenn die Kommunikationswege nicht klar sind oder Verantwortlichkeiten unklar verteilt wurden. Zudem besteht die Gefahr einer Regelüberfrachtung: Zu viele Gebote und Verbote zugleich können die Menschen überfordern oder in ihrer täglichen Arbeit stark behindern, was wiederum zu Regelbrüchen aus Not resultiert. Ein schlankes, priorisiertes Regelwerk und schrittweise Änderungen mit ausreichender Information sind daher essenziell.
Kostendruck und Ressourcenzuteilung: Sicherheitsmaßnahmen – ob personell (Wachpersonal), technisch (Überwachungsanlagen) oder organisatorisch (Schulungen, Audits) – verursachen Kosten. Im Facility Management stehen Sicherheitsverantwortliche oft vor der Herausforderung, diese Aufwände intern zu rechtfertigen. Es gilt, Nutzen und Notwendigkeit von Regeln gegenüber dem Management und den Kostenstellen deutlich zu machen. Werden Budgets gekürzt, ist die Gefahr, dass an „weichen“ Faktoren wie Schulungen oder der Anzahl des Sicherhetspersonals gespart wird – was die Umsetzung und Kontrolle von Geboten und Verboten erschwert. Hier ist Überzeugungsarbeit gefragt: Gute Sicherheitsarbeit – und damit konsequente Regelumsetzung – verhindert Schäden, Unfälle und Ausfallzeiten, was langfristig Kosten spart und Haftungsrisiken senkt.
All diese Herausforderungen zeigen: Die Umsetzung von Geboten und Verboten erfordert Kommunikationstalent, Beharrlichkeit und Führungsstärke. Führungskräfte im FM-Bereich müssen als Vermittler zwischen Sicherheitsanforderungen und Betriebsinteressen agieren – hanseatisch ausgedrückt: mit kühlem Kopf, klarer Kante aber auch Augenmaß – um die Sicherheitsstrategie erfolgreich im Arbeitsalltag zu verankern.
Empfehlungen: Schulung, Dokumentation und Compliance-Monitoring
Angesichts der genannten Herausforderungen sind einige Best Practices und Empfehlungen zu nennen, wie man Gebote und Verbote im Unternehmenssicherheitsmanagement effektiv implementiert und überwacht:
Schulung und Sensibilisierung:
Kontinuierliche Aus- und Weiterbildung ist unerlässlich, damit Sicherheitsregeln von allen Beteiligten verstanden und gelebt werden. Es empfiehlt sich ein mehrstufiges Schulungskonzept: Zu Beginn sollte jeder Mitarbeiter eine Grundunterweisung zu den Sicherheitsgeboten des Hauses erhalten (idealerweise bereits beim Onboarding). Anschließend sind regelmäßige Auffrischungen und spezifische Trainings durchzuführen – zum Beispiel jährliche Sicherheitsschulungen, Übungen zum Verhalten im Notfall, oder zielgruppenspezifische Unterweisungen (etwa für Fremdfirmen-Mitarbeiter vor Arbeitsbeginn auf dem Gelände). Moderne Methoden wie Web-Based-Trainings (WBT) oder E-Learning-Module ermöglichen es, alle Mitarbeiter orts- und zeitunabhängig zu schulen. Wichtig ist dabei die Wiederholung und Vertiefung: Regelmäßige Unterweisungen (mindestens einmal jährlich, bei hohen Risiken öfter) festigen das Wissen. In diesen Schulungen sollten nicht nur die Regeln als solche vermittelt werden, sondern auch Hintergründe und Fallbeispiele, um die Notwendigkeit der Gebote und Verbote greifbar zu machen. Ebenso sollte richtiges Verhalten gelobt und falsches Verhalten konstruktiv aufgearbeitet werden. Führungskräfte sind anzuhalten, Sicherheitsthemen in Teambesprechungen zu integrieren – z.B. kurz über einen Beinahe-Unfall berichten und das entsprechende Gebot/Verbot in Erinnerung rufen. Ziel aller Schulungsmaßnahmen ist es, eine Sicherheits- und Regelkultur zu etablieren, in der sich jeder seiner Rolle bewusst ist und in kritischen Situationen automatisch korrekt handelt.
Dokumentation und zugängliche Regelwerke:
Alle geltenden Sicherheitsvorschriften, Hausregeln, Notfallpläne und Verfahrensanweisungen sollten schriftlich fixiert und zentral verfügbar sein. Ein Sicherheits-Handbuch oder -Intranet, in dem sämtliche Gebote und Verbote (ggf. nach Themen geordnet) einsehbar sind, erhöht die Transparenz. Wichtig ist, diese Dokumentation aktuell zu halten – Änderungen aufgrund neuer Gesetze oder Erkenntnisse müssen zeitnah eingearbeitet werden. GEFMA und RealFM (Branchenverbände des FM) stellen standardisierte Dokumentations- und Berichtsvorlagen zur Verfügung, die genutzt werden können, um Einheitlichkeit sicherzustellen. In der Praxis bewährt hat sich z.B. die Dreiteilung einer Brandschutzordnung (Teil A für jedermann sichtbar mit grundlegenden Geboten/Verboten im Brandfall; Teil B für Mitarbeiter mit detaillierten Anweisungen; Teil C für die Feuerwehr mit objektspezifischen Infos). Dieses Prinzip kann man auf andere Bereiche übertragen: Kurzanleitungen oder Merkblätter mit den wichtigsten Do’s & Don’ts an strategischen Orten (z.B. Laborordnungen in Labors, Verhaltensregeln für Besucher an Empfangstresen) erhöhen die Reichweite der Regelkommunikation. Jede sicherheitskritische Anlage sollte darüber hinaus Betriebsanweisungen besitzen, in denen neben Gefahren auch die erforderlichen Schutzmaßnahmen und Verbote beim Umgang festgelegt sind. Die Dokumentation dient nicht nur der Information, sondern auch dem Nachweis der Sorgfalt: Im Ernstfall kann aufgezeigt werden, dass alle Regeln klar definiert und kommuniziert waren (wichtig für Haftungs- und Versicherungsfragen).
Compliance-Monitoring und kontinuierliche Verbesserung:
Es genügt nicht, Regeln aufzustellen – man muss auch überprüfen, ob sie eingehalten werden und wirken. Daher sollte ein Compliance-Monitoring-System etabliert werden. Dieses umfasst zum einen regelmäßige Audits und Begehungen: Sicherheitsbeauftragte oder externe Auditoren kontrollieren stichprobenartig, ob z.B. die Zugangsregelungen befolgt werden (Tragen alle ihren Ausweis? Sind Türen nicht unbefugt offen?), ob vorgeschriebene Schutzausrüstung getragen wird, ob Verbotszonen respektiert werden usw. Zum anderen ist ein Meldesystem für Zwischenfälle wichtig: Jeder sicherheitsrelevante Vorfall (z.B. unbefugter Zutrittsversuch, Verletzung einer Vorschrift, Beinaheunfall) sollte erfasst und ausgewertet werden. Viele Unternehmen führen dazu ein Schicht- oder Ereignisbuch beim Sicherheitsdienst sowie regelmäßige Reportings mit Kennzahlen ein. Typische Kennzahlen sind etwa Anzahl der Zutrittsverletzungen pro Monat, Anzahl gefundener unverschlossener Türen, Zeit bis zur Reaktion auf einen Alarm, Teilnahmequote an Schulungen oder Ergebnisse von Sicherheitsübungen. Diese Sicherheitskennzahlen ermöglichen es, Trends zu erkennen und Schwachstellen aufzudecken. Beispielsweise könnte ein Anstieg von „Ausweis vergessen“-Vorkommnissen Anlass für eine gezielte Kampagne sein, das Gebot zum Ausweis-Tragen wieder ins Bewusstsein zu rücken. Wichtig ist auch die Rollenverteilung im Monitoring: Es muss klar benannt sein, wer für welche Kontrollen zuständig ist (z.B. Facility Manager für Gebäuderundgänge, IT-Sicherheitsteam für Überwachung der Zugriffsprotokolle, etc.), damit keine Lücken entstehen. Die oberste Leitung sollte in regelmäßigen Management-Reviews über den Sicherheitsstatus informiert werden. Dadurch wird Sicherheit zu einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess (Stichwort PDCA-Zyklus: Plan-Do-Check-Act). Ein Unternehmen, das etwa feststellt, dass ein Verbot oft umgangen wird, kann Gegenmaßnahmen ergreifen – sei es durch technische Nachrüstung, präzisere Organisation oder zusätzliche Schulung. Die Devise lautet: Nicht warten, bis ein Unfall oder Schaden eintritt, sondern laufend aus kleinen Vorfällen lernen.
Positive Anreize und Vorbildfunktion:
Ergänzend zu den klassischen Monitoring- und Sanktionsmechanismen empfiehlt es sich, auch positive Verstärkung einzusetzen. Mitarbeitende verhalten sich eher regelkonform, wenn sie sehen, dass dies wertgeschätzt wird. Das Management kann z.B. Sicherheits-Awards für Teams mit vorbildlicher Compliance verleihen oder die Einhaltung von Sicherheitsregeln in Mitarbeitergesprächen lobend erwähnen. Entscheidend ist ferner die Vorbildfunktion der Führungskräfte: „Walk the talk“ – Vorgesetzte, die selbst alle Sicherheitsregeln strikt einhalten (vom Helm auf der Baustelle bis zur Zugangskontrolle durchlaufen, statt „durchzuwinken“), senden die stärkste Botschaft. Eine Kultur, in der Sicherheit als gemeinsames Anliegen verstanden wird, erleichtert das Monitoring erheblich, da sich Peer Pressure ins Positive verkehren kann: Kollegen erinnern einander an Gebote und Verbote, bevor es der Sicherheitsbeauftragte tun muss.
Zusammengefasst sollte ein Unternehmen im Facility Management klar definierte Schulungs-, Dokumentations- und Kontrollprozesse etablieren. Die Kombination aus gut informierten Menschen, transparenten Regelwerken und einem konsequenten Monitoring schafft die Voraussetzung, dass Gebote und Verbote nicht bloß auf dem Papier stehen, sondern im täglichen Betrieb eingehalten werden – zum Schutz von Mensch, Umwelt und Unternehmenswerten.
