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Standortsicherheit: Einbruchschutz

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Standortsicherheit und Einbruchschutz

Standortsicherheit und Einbruchschutz

Standortsicherheit – also der Schutz von Standorten vor unberechtigtem Zugriff, Sabotage und Schadensereignissen – bildet dabei eine essenzielle Voraussetzung für Geschäftskontinuität, die Sicherheit von Mitarbeitenden und den Werterhalt von Anlagen. Einbruchschutz ist einer der zentralen Bausteine dieser Standortsicherheit.

Für ein nachhaltiges Sicherheitsniveau empfiehlt sich ein iterativer Verbesserungs­prozess: regelmäßige Risikoanalysen, Anpassungen der Sicherheitsmaßnahmen an neue Technologien und Bedrohungen, regelmäßige Schulungen sowie der Austausch mit Fachverbänden (GEFMA, VdS, VDI, IFMA). Die Kombination aus mechanischen Barrieren, intelligenter Elektronik und gelebter Sicherheitskultur bildet den Schlüssel, um Einbruchrisiken zu minimieren.

Standortsicherheit und Einbruchschutz sind keine isolierten Kostenstellen, sondern strategische Erfolgsfaktoren des Facility Managements. Wer hier proaktiv handelt, stärkt nicht nur die Resilienz seines Unternehmens, sondern schafft auch die Grundlage für ein sicheres, effizientes und vertrauenswürdiges Arbeitsumfeld.

Einbruchschutz als zentraler Bestandteil der Standortsicherheit

Einbruchschutz als Teil der Standortsicherheit

Einbrüche verursachen nicht nur materielle Schäden, sondern gefährden Geschäftsprozesse, führen zu Produktionsausfällen und beschädigen das Sicherheitsgefühl der Beschäftigten. Daher versteht der präventive Einbruchschutz das „unerlaubte Eindringen in einen verriegelten Raum oder Bereich“ als Risiko, das es systematisch zu verhindern gilt.

In Fachkreisen hat sich ein Drei-Säulen-Prinzip herausgebildet, das wirksame Einbruchprävention in drei Komplementärbereiche gliedert:

  • Verhaltensbezogene und organisatorische Maßnahmen: Dazu zählen Verhaltensregeln für Mitarbeitende (z. B. konsequentes Verriegeln von Türen und Fenstern oder die Sensibilisierung für verdächtige Aktivitäten).

  • Baulich-mechanische Maßnahmen: Hierzu gehören geprüfte Fenster und Türen mit erhöhter Widerstandsklasse sowie Nachrüstprodukte wie Zusatzschlösser, Verriegelungen und Fenstergitter.

  • Elektronische Maßnahmen: Dazu zählen Alarmanlagen und Sensorik, die einen Einbruch frühzeitig erkennen und melden.

Keine dieser Maßnahmen gewährleistet allein einen signifikanten Einbruchschutz; erst die Kombination der verschiedenen Sicherungs­ebenen errichte für Täter*innen eine Reihe von „Hürden“, die Zeit, Lärm und spezielles Werkzeug erfordern. Je mehr Hürden ein Eindringling überwinden muss, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass er den Einbruchsversuch abbricht. Die polizeilichen Erfahrungen und Versicherungsstatistiken bestätigen, dass ein erheblicher Teil aller Einbrüche an sinnvoller Sicherungstechnik scheitert.

Mechanische und bauliche Schutzmaßnahmen - Fundamentale Rolle der Gebäudehülle

Mechanische Maßnahmen stellen die erste Verteidigungslinie gegen unbefugtes Eindringen dar. Eine solide Bausubstanz erhöht den Widerstand gegen mechanische Fremdeinwirkungen; dies schließt die Auswahl geprüfter Bauteile, Türen und Fenster mit erhöhten Widerstandsklassen sowie Panzerriegel, Gitterelemente oder Rollläden ein. Das Baunormen­regelwerk DIN 18104 definiert Anforderungen für aufschraubbare (Teil 1) und im Falz eingelassene Nachrüstprodukte (Teil 2) bei Fenstern und Türen; ergänzend beschreiben die europäischen Widerstandsklassen (RC 1 bis RC 6) die zu erwartende Widerstandsdauer gegen verschiedene Einbruchswerkzeuge. Für Leitungen und Haustechnik sind nach VDE- und DGUV-Regelwerken zugelassene Schutzgehäuse zu wählen.

Perimeter- und Außenhautsicherung

Einbruchschutz beginnt nicht erst an der Gebäudefassade, sondern bereits im Außenbereich. Intelligente Sicherheitskonzepte setzen „schon vor der Grundstücksgrenze“ an. Mechanische Sicherung des Perimeters – beispielsweise durch robuste Zaunanlagen und Toranlagen – ist eng mit elektronischen Überwachungssystemen zu kombinieren. Für die Außenhautsicherung werden Magnetkontakte, Schließblechkontakte, Glasbruchmelder oder Alarmdrahtglas eingesetzt.

Innenhautsicherung und Verzögerung

Die Innenhautsicherung verfolgt das Prinzip, dass der Täter nach Überwindung der äußeren Sicherung in eine „Falle“ gerät: Durch still auslösende Alarme wird die Polizei benachrichtigt, während elektromechanische Sperrelemente ein Verlassen des Gebäudes verhindern. Ergänzend zu den baulichen Maßnahmen sind organisatorische Festlegungen erforderlich: Regelmäßige Kontrollen der Sicherungssysteme durch Hausmeisterdienste oder Sicherheitskräfte sichern die Funktionsfähigkeit.

Alarmanlagen und Sensorik

Elektronische Maßnahmen dienen der schnellen Detektion und Meldung von Einbruchversuchen. Hierzu zählen Einbruchmeldeanlagen (EMA), Überfallmeldeanlagen (ÜMA) und Videoüberwachung. Einbruchmeldeanlagen erkennen die Gefährdung mithilfe verschiedenster Alarmmelder – von Magnetkontakten über Glasbruch- und Körperschallmelder bis zu Körperschallmeldern. Der Glossareintrag des Sicherheitsdienstleisters RMS beschreibt eine Einbruchmeldeanlage als ein System, das „im Fall unbefugten Eindringens die Behörden alarmiert“.

Die effiziente Integration dieser Sensorik in Gebäudeautomation und IT-Sicherheitssysteme ist wesentlich: Das Alarmmanagement, die Anbindung an Wachzentralen und die Auslösung differenzierter Alarmstufen tragen zur Minimierung der Reaktionszeit bei. Moderne Video-Content-Analyse geht über einfache Bildvergleiche hinaus und analysiert komplexe Bewegungsmuster; sie erfüllt heute Aufgaben, die in den 1990er Jahren einfache Videosensoren nicht leisten konnten. Für den effizienten Betrieb sind regelkonforme Wartung und regelmäßige Prüfintervalle nach DIN VDE 0833 und VdS-Richtlinien sicherzustellen.

Zugangskontrolle

Eine wesentliche Aufgabe des Facility Managements ist die Regulierung des Zugangs zu sicherheitsrelevanten Bereichen. Der RMS-Glossareintrag definiert Zutrittskontrolle als „Systeme und Maßnahmen zur Regulierung und Überwachung des Zutritts zu gesicherten Bereichen“. Zutrittskontrollsysteme umfassen technische Komponenten wie Kartenleser, biometrische Sensoren, PIN-Pads und digitale Schlüssel sowie die dazugehörigen Softwarelösungen für Berechtigungs- und Zeitprofile. Sie sind integraler Bestandteil eines Besucher- und Mitarbeitermanagements, das gesetzliche Anforderungen wie die ISO 27001 für Informationssicherheit oder die Zutrittskontrolle in KRITIS-Betrieben erfüllt.

Alarm- und Sicherheitstechnik

Alarm- und Sicherheitstechnik ist die „Installation, Wartung und Überwachung von Sicherheitssystemen, einschließlich Alarmen, Videoüberwachung und Zugangskontrollgeräten“. Diese Technik entwickelt sich durch die Digitalisierung von Gebäuden rasant weiter. Das Internet of Things (IoT) erlaubt es, sensorische Daten in Echtzeit zu erfassen, zu analysieren und in das Facility Management-System einzubinden. Allerdings führt diese Vernetzung zu neuen Angriffsszenarien – vom Sabotieren einzelner Sensoren bis zu Cyber-Attacken.

Gebäudeautomation und IT/OT-Sicherheit

Der sichere Betrieb einer Immobilie erfordert die Beachtung von IT- und OT-Sicherheit. Für Facility Manager*innen bedeutet dies, frühzeitig in Planungs- und Bauphasen Sicherheitsanforderungen festzulegen, geeignete Produkte zu spezifizieren und die Integration mit der IT-Abteilung zu koordinieren. Cybersicherheit – etwa die Absicherung von Netzwerken, Firewalls, regelmäßige Software-Updates und Zugriffskontrollen – ist keine reine IT-Aufgabe, sondern ein organisationsweites Thema.

Organisatorische Maßnahmen und Sicherheitskultur - Sicherheitsleitlinien und Prozesse

Die organisatorischen Maßnahmen des Einbruchschutzes beschreiben die in der Organisation zu verankernden Aufgaben und Verhaltensregeln. Laut Lexikon der Sicherheit umfassen sie unter anderem „regelmäßiges Warten und Kontrollieren von Detektionssystemen“ sowie die Sensibilisierung des Personals. Dazu gehört ein geregeltes Schlüssel- und Berechtigungsmanagement, das Dokumentieren von Sicherheitsvorfällen und die Schulung von Mitarbeitenden.

Eine besondere Rolle spielt das Notfallmanagement: Notfallmanagement ist die Planung, Koordination und Reaktion auf Notfälle zur Gewährleistung der Sicherheit und Minimierung von Schäden. Ein professionelles Notfallmanagement beinhaltet Alarmpläne, Zuständigkeiten, Eskalationsstufen, Evakuierungsübungen und die Zusammenarbeit mit externen Einsatzkräften (Polizei, Feuerwehr).

Personal, Schulung und Sicherheitsbewusstsein

Sicherheitskompetenz ist in allen Hierarchieebenen zu verankern. Facility-Manager*innen müssen Sicherheitsdienstleister koordinieren, Revierstreifen planen und interne Sicherheitskräfte schulen. Darüber hinaus ist eine „Security Awareness“ zu fördern: Sensibilisierungsprogramme vermitteln Mitarbeitenden, wie sie potenzielle Risiken erkennen und korrekt handeln.

Sicherheitsschulungen, Streifendienst, Alarmverfolgung und Kontrollgänge bilden einen wichtigen Bestandteil der Sicherheitskultur eines Unternehmens und dürfen nicht als reine Kostenfaktoren verstanden werden, sondern als Investition in den Schutz der Vermögenswerte und die Aufrechterhaltung der Geschäftskontinuität.

Strategische Integration im Facility Management - Sicherheitsplanung über den Gebäudelebenszyklus

Standortsicherheit muss in allen Lebenszyklusphasen eines Gebäudes berücksichtigt werden – von der Konzeptphase über Planung und Errichtung bis zum Betrieb. Die Richtlinie „Security in Building Automation“ orientiert sich am Lebenszyklus und an den HOAI-Leistungsphasen. Bereits in Leistungsphase 0 (Operationalisierung, Anforderungsplanung) sollten Sie als Facility-Leiter*in Sicherheitsbedarfe erfassen, Risikoanalysen erstellen und Budgetansätze definieren. In Leistungsphase 1 erfolgt die Grundlagenermittlung mit der Erstellung von Risiko- und Gefahrenanalysen sowie der Festlegung von Sicherheitszonen.

Während der Planungs- und Bauphase sind Ausschreibungen gemäß VOB/A mit sicherheitstechnischen Leistungsbeschreibungen zu formulieren. Mechanische und elektronische Komponenten müssen nach anerkannten Normen (z. B. DIN 18104, DIN EN 50131, VdS 2311) zertifiziert sein. Für die spätere Betriebsphase sind Instandhaltungs- und Wartungspläne zu entwickeln, die sicherstellen, dass alle Systeme funktionsfähig bleiben.

Risikobasierte Priorisierung

Eine Gefährdungsanalyse bildet die Grundlage jeder Sicherheitsplanung. Sie umfasst die Identifikation potenzieller Bedrohungen (Diebstahl, Vandalismus, Sabotage), die Bewertung von Eintrittswahrscheinlichkeiten und Schadensauswirkungen sowie die Ableitung von Schutzzielen. Basierend auf dieser Analyse definieren Sie die Schutzklassen für Gebäude, Räume und Anlagen.

Für kritische Bereiche (z. B. Serverräume, Forschungslabore) sollten Sie stärkere mechanische Barrieren, redundante Alarmsysteme und biometrische Zutrittskontrollen einplanen. Für weniger kritische Bereiche reicht ein einfaches Türschließsystem in Kombination mit einer Videoüberwachung.

Wirtschaftliche Aspekte und Kosten-Nutzen-Analyse

Investitionen in Einbruchschutz stehen häufig im Spannungsverhältnis zu Kostendruck und Wirtschaftlichkeitsanforderungen. Hier empfiehlt sich eine Lebenszyklusbetrachtung: Mechanische Qualitätsprodukte und integrierte Systeme haben zwar höhere Anschaffungs­kosten, reduzieren jedoch langfristige Schäden, Versicherungsprämien und Wiederherstellungskosten. Zudem können Sicherheitsmaßnahmen die Wahrnehmung des Unternehmens verbessern und die Motivation der Mitarbeitenden stärken.

Bei der Auswahl von Sicherheitstechnik sollten Facility-Manager*innen sich an herstellerunabhängigen Beratungen, VdS-zertifizierten Produkten und einer sorgfältigen Wirtschaftlichkeitsbetrachtung orientieren.

Zusammenarbeit mit externen Partnern und Behörden

Wirksamer Einbruchschutz erfordert eine enge Zusammenarbeit mit Sicherheitsdienstleistern, Polizei und Versicherern. Die polizeilichen Beratungsstellen und Kriminalpräventionsstellen geben praxisnahe Empfehlungen zu mechanischen und elektronischen Sicherungen. Versicherer stellen Informationen zu Schadenstatistiken bereit – es scheitern über ein Drittel aller Einbrüche an sinnvoller Sicherungstechnik.

Externe Audits und Zertifizierungen erhöhen die Rechts- und Planungssicherheit und dokumentieren den Reifegrad des Sicherheitsmanagements.