Unternehmenssicherheit und Personenschutz
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Unternehmenssicherheit: Persönliche Sicherheitsmaßnahmen im Unternehmensumfeld
Persönliche Sicherheit im Unternehmensumfeld bezeichnet den Schutz aller Personen, die mit einer Organisation verbunden sind – nicht nur von Führungskräften oder besonders exponierten Mitarbeitern. Dazu zählen festangestellte Mitarbeiter, Auftragnehmer, Besucher und sogar externe Partner vor Ort. Moderne Unternehmen haben die Fürsorgepflicht, für die Sicherheit und das Wohlergehen aller zu sorgen, da potenzielle Bedrohungen jeden treffen können, unabhängig von Titel oder Position. Ein inklusiver Ansatz rückt deshalb in den Vordergrund: Unternehmenssicherheitsprogramme integrieren persönliche Sicherheitsmaßnahmen auf allen Ebenen und passen den Schutz dem jeweiligen Risiko an, ohne eine „Sicherheitsklassen-Gesellschaft“ zu schaffen. In der Praxis bedeutet dies, dass Maßnahmen, die früher nur Führungskräften vorbehalten waren (wie z.B. sicherer Transport oder spezielle Notfallprotokolle), entsprechend angepasst und bei Bedarf auch anderen zur Verfügung gestellt werden. So empfiehlt beispielsweise die britische National Protective Security Authority (NPSA), für Auftragnehmer dieselben Sicherheitsstandards anzuwenden wie für festangestellte Mitarbeiter – in Anerkennung der Tatsache, dass Externe mit Zugang ähnlich gefährdet sein können (oder ähnliche Risiken darstellen) wie internes Personal. Persönliche Sicherheit ist somit eine geteilte Verantwortung, die in die Unternehmenskultur eingebettet ist: Jeder hat das Recht, sich am Arbeitsplatz sicher zu fühlen, und jeder sollte die vorhandenen Sicherheitsressourcen und -protokolle kennen. Wichtig ist: Persönliche Sicherheit beschränkt sich nicht auf Leibwächter oder spezielle Teams für Top-Führungskräfte; es geht um skalierbare, proaktive Maßnahmen – von der Empfangshalle bis zum Vorstandsbüro – die Bedrohungen vorbeugen, Personen in Not unterstützen und ein Arbeitsumfeld schaffen, in dem sich Menschen sicher fühlen, ihre Arbeit zu verrichten. Indem Unternehmen die persönliche Sicherheit zu einem integralen Bestandteil ihrer Strategie machen, senden sie eine klare Botschaft: Der Schutz unserer Mitarbeiter ist genauso wichtig wie der Schutz unserer Sachwerte.
Personenschutz in der Unternehmenssicherheit – Strategien, Maßnahmen und organisatorische Grundlagen
Zugangskontrolle & Identitätsschutz
Die Kontrolle des Zugangs zu Räumlichkeiten und Informationen ist eine grundlegende Sicherheitsmaßnahme und bildet oft das Fundament der persönlichen Sicherheit im Unternehmen. Ein robustes rollenbasiertes Zugriffskontrollsystem (RBAC) stellt sicher, dass jede Person – ob Mitarbeiter, Auftragnehmer oder Besucher – nur Zugang zu den Bereichen erhält, die für ihre Rolle und Risikostufe angemessen sind. So haben reguläre Mitarbeiter beispielsweise Zutritt zu ihrer Büroetage und Gemeinschaftsbereichen, jedoch nicht zu sensiblen Zonen wie Serverräumen oder Vorstandsetagen, sofern sie nicht autorisiert sind. Auftragnehmer und Dienstleister erhalten oft zeitlich begrenzte, eingeschränkte Zugangsrechte (z.B. nur während der Arbeitszeiten und nur für bestimmte Gebäude oder Abteilungen), im Einklang mit dem Prinzip, dass externe Auftragnehmer denselben Sicherheitsanforderungen unterliegen sollten wie Festangestellte. Besucher wiederum dürfen sich üblicherweise nur in öffentlichen oder dafür vorgesehenen Bereichen bewegen und müssen begleitet werden, sobald sie diese Zonen verlassen.
Ein gesicherter Check-in-Prozess ist entscheidend, um Identitäten zu überprüfen und den Zugang zu verwalten. Als Best Practice gilt der Einsatz von Besuchermanagement-Systemen, die die Vorausregistrierung von Gästen und die Ausweiskontrolle am Empfang unterstützen. Bei Ankunft wird der zuständige Mitarbeiter („Gastgeber“) automatisch benachrichtigt, und der Besucher erhält einen Besucherausweis – meist ein gedrucktes temporäres Badge mit Name, Besuchszweck, Uhrzeit/Datum und ggf. einem Ablaufzeitpunkt. Solche temporären Besucherausweise sollten sich visuell deutlich von Mitarbeiter-Ausweisen unterscheiden (z.B. durch eine andere Farbe oder Form) und nach kurzer Zeit automatisch ungültig werden. So wird ein unbefugter Wiedereintritt verhindert und auf den ersten Blick erkennbar, wer Gast und wer Mitarbeiter ist. Viele Organisationen setzen auch auf eine Begleitpflicht: Besucher dürfen nicht ohne Aufsicht in nicht-öffentlichen Bereichen umhergehen und müssen stets von ihrem Gastgeber oder einer Sicherheitskraft begleitet werden. Eintritts- und Austrittszeiten werden digital protokolliert, wodurch ein vollständiges Besucherprotokoll entsteht. Diese Maßnahmen schützen nicht nur Mitarbeiter und Firmeneigentum, sondern verbessern auch den Datenschutz – beispielsweise ersetzt ein diskretes digitales Einchecken das altmodische Gästebuch (bei dem Besucher die Namen der vorherigen Gäste einsehen konnten) und schützt persönliche Informationen sowohl der Besucher als auch der Beschäftigten.
Unternehmensintern zielen Identitätsschutz-Protokolle darauf ab, persönliche Daten der Beschäftigten zu sichern und die Preisgabe von Mitarbeiterinformationen zu begrenzen. Firmeninterne Telefonverzeichnisse und Organigramme sollten vor externem Zugriff geschützt sein; es kann sinnvoll sein, auf öffentlich zugänglichen Seiten nicht alle Namen, Kontaktdaten oder Fotos der Mitarbeiter zu veröffentlichen. In Fällen mit erhöhtem Risiko – etwa bei einer Führungskraft, die ernstzunehmenden Drohungen ausgesetzt ist, oder einer HR-Managerin, die heikle Personalentscheidungen durchsetzen muss – kann das Unternehmen diskrete Zugangswege bereitstellen. Dies könnte bedeuten, dass bestimmte Namen in internen Systemen nicht offen erscheinen oder unter Pseudonym geführt werden, private Eingänge oder Parkplätze für Betroffene eingerichtet werden, oder Terminpläne nur dem engsten Kreis bekannt sind (“Need-to-know”-Prinzip). Das Einschränken verfügbarer persönlicher Details über gefährdete Personen verringert die Wahrscheinlichkeit gezielter Belästigungen oder Social-Engineering-Angriffe. Jüngste Ereignisse verdeutlichen diesen Bedarf: Nachdem im Jahr 2024 ein CEO gezielt angegriffen wurde, haben einige Unternehmen sogar damit begonnen, die digitale Präsenz ihrer Führungskräfte zu reduzieren oder zu löschen, um das Risiko von Gewalttaten zu senken. Generell wird allen Mitarbeitern geraten, sparsam mit persönlichen Angaben auf öffentlichen Plattformen umzugehen und berufliche Ausweise oder Kontaktinformationen möglichst privat zu halten.
Zur Veranschaulichung, wie Zugangs- und Identitätsmaßnahmen je nach Rolle angepasst werden können, dient die folgende Tabelle zum Zugangsmanagement:
| Rollen-Typ | Zugangsberechtigungen | Zusätzliche Kontrollen |
|---|---|---|
| Besucher | Öffentliche Zonen nur in Begleitung eines zuständigen Mitarbeiters bei Zugang zu internen Bereichen. | Zeitlich begrenzter Besucherausweis mit Ablaufdatum; kein Zugriff auf interne Verzeichnisse oder WLAN. |
| Auftragnehmer | Begrenzter Bereichszutritt, zeitlich eingeschränkt (z.B. nur werktags 9–17 Uhr und nur für definierte Bereiche/Projekte). | Vorab-Screening (z.B. Sicherheitsüberprüfung) und Unterzeichnung einer Vertraulichkeitserklärung (NDA) vor dem Zugang; Einsatz von deutlich gekennzeichneten Ausweisen für Externe, die sich von Mitarbeiterbadges abheben. |
| Führungskraft | Erweiterter Zugang inkl. kontrollierter Zonen; private bzw. reservierte Bereiche (z.B. Vorstandslift, VIP-Parkplätze). | Diskrete Wegeführung (abgeschirmte Eingänge, direkte Fahrstühle); Möglichkeit eines Personenschutzes je nach Gefährdungsstufe; ggf. Nicht-Aufführung in öffentlichen Mitarbeiterlisten zum Schutz der Privatsphäre. |
| Mitarbeiter | Standard-Zugang zu eigenen Abteilungen und allgemeinen Bereichen; weiterer Zugang gemäß Aufgabenprofil. | Foto-ID-Ausweis für sämtliche Zugänge erforderlich; Zutritt außerhalb der Kernarbeitszeiten erfordert zusätzliche Authentifizierung (z.B. PIN oder Anmeldung bei der Sicherheit); regelmäßige Überprüfung der Zugriffsrechte zur Einhaltung des Prinzips der minimalen Rechtevergabe. |
In diesem Schema werden Besucher sehr restriktiv behandelt – sie können sich nicht frei bewegen, ihre Ausweise deaktivieren sich automatisch nach kurzer Zeit, und es ist sichergestellt, dass sie nur für genehmigte Dauer und Zwecke vor Ort sind. Auftragnehmer werden nahezu wie Mitarbeiter behandelt, jedoch mit erhöhter Sorgfalt: Organisationen unterziehen Auftragnehmer denselben Überprüfungen wie festes Personal und lassen sie Vertraulichkeitserklärungen unterzeichnen, bevor sie Zugang erhalten. Tatsächlich raten Sicherheitsexperten, externe Kräfte den gleichen Sicherheitsstandards zu unterwerfen wie interne Mitarbeiter, um keine Lücken im Schutz zu lassen. Führungskräfte haben zwar zu mehr Bereichen Zutritt, genießen aber auch besondere Schutzmaßnahmen (z.B. darf eine gefährdete Führungskraft vielleicht bestimmte Kontrollpunkte diskret umgehen oder wird auf dem Weg zu heiklen Meetings von Sicherheitskräften begleitet). Mitarbeiter schließlich erhalten abgestuften Zugang, der sich an ihren Aufgaben orientiert (ein IT-Administrator darf z.B. in den Serverraum, andere nicht), gemäß dem Prinzip der minimalen Rechtevergabe. All diese Maßnahmen tragen zu einem sicheren Arbeitsumfeld bei, indem sie unbefugten Zutritt verhindern, jederzeit sichtbar machen, wer sich im Gebäude aufhält, und sensible Personen sowie persönliche Daten vor zu großer Offenlegung schützen.
Begleit- und Notrufmaßnahmen am Arbeitsplatz
Trotz strikter Zugangskontrollen können Situationen auftreten, in denen sich Personen innerhalb des Unternehmens unwohl oder bedroht fühlen. Unternehmen sollten daher klare Protokolle für Begleitschutz und Notrufe (Duress) implementieren, damit jeder – von der Empfangskraft, die abends allein ist, bis zum HR-Mitarbeiter in einem schwierigen Kündigungsgespräch – schnell Hilfe anfordern oder Schutz erhalten kann, wenn es brenzlig wird. Eine grundlegende Maßnahme ist der Begleitservice: Fühlt sich ein Mitarbeiter unsicher, etwa beim nächtlichen Gang zum Parkplatz oder zur U-Bahn, kann er um das Geleit durch einen Sicherheitsmitarbeiter oder Kollegen bitten. Wichtig ist es, diese Möglichkeit deutlich zu kommunizieren und zu enttabuisieren; die Belegschaft soll wissen, dass es immer in Ordnung ist, um Unterstützung zu bitten. Ein einfacher, aber wirksamer Sicherheitstipp lautet, einen Sicherheitsdienst oder Kollegen zu kontaktieren, um sich zum Fahrzeug begleiten zu lassen, falls man sich unwohl fühlt. Viele Unternehmenscampus und Bürokomplexe bieten mittlerweile explizit solche Begleitdienste an – oft per kurzem Anruf oder via Smartphone-App – insbesondere für Parkplätze oder Wege nach Einbruch der Dunkelheit. Dies schreckt potenzielle Täter ab (denn wer eine Person in Begleitung sieht, lässt eher ab) und gibt den Mitarbeitern, vor allem in abgelegenen oder schwach beleuchteten Bereichen, ein gutes Gefühl der Sicherheit.
Für akute Bedrohungen oder Notfälle sind Überfall- und Panikalarme unverzichtbar. Diese können mehrere Formen annehmen:
Feste Panikknöpfe: Unauffällig installierte Knöpfe (oft unter Schreibtischen oder an verdeckten Stellen), die Mitarbeiter drücken können, um lautlos Hilfe zu rufen. In Bürogebäuden werden derartige Überfallknöpfe häufig an Empfangstresen, Sicherheitsschaltern, in Chefetagen sowie in Räumen für heikle Personalgespräche (HR) angebracht – also dort, wo es zu brenzligen Situationen oder Konfrontationen kommen könnte. Beispiel: Wird ein Besucher in der Lobby aggressiv oder befürchtet ein Mitarbeiter, dass ein Meeting eskalieren könnte, genügt ein Druck auf den Alarmknopf, um still und leise die Sicherheitszentrale oder den Wachdienst zu alarmieren, ohne dass der Störenfried es merkt. Diese lautlose Auslösung verhindert eine mögliche Eskalation; während die Situation vor Ort äußerlich ruhig bleibt, ist bereits Hilfe unterwegs.
Kabellose Notrufgeräte: Dazu zählen tragbare Alarmgeber, die am Körper getragen werden können (etwa als Teil des Dienstausweises oder als kleiner Funkanhänger), sowie Smartphone-Apps für Notfallalarme. Ein modernes Beispiel ist ein Mitarbeiterausweis, der zugleich als Überfallsender dient – ein Knopfdruck genügt, und es wird in Echtzeit ein Alarm mit Identität und Standort des Mitarbeiters an die Sicherheitszentrale übermittelt. Solche Lösungen sind ideal für Alleinarbeiter (Personen, die alleine mit Kunden oder in abgelegenen Bereichen arbeiten) und für Tätigkeiten, die mit Reisen oder Außendienst verbunden sind. Ein Vertriebsmitarbeiter, der sich allein mit einem neuen Kunden trifft, oder ein Techniker, der nachts alleine in einer großen Anlage arbeitet, kann einen tragbaren Panik-Button bei sich tragen, um im Notfall sofort Verstärkung rufen zu können. Einige Systeme erlauben sogar ein diskretes „Check-in“ oder Codewörter via Smartphone, falls sich ein Mitarbeiter unwohl fühlt – bleibt die regelmäßige Rückmeldung aus, wird automatisch ein Alarm ausgelöst.
Stationäre Überfallsysteme: Hierunter fallen z.B. stille Alarmknöpfe in gefährdeten Büros (wie in HR- oder Rechtsabteilungen, die mitunter mit verärgerten Personen konfrontiert sind) sowie Notrufstationen in größeren Einrichtungen. In Parkhäusern oder auf dem Betriebsgelände erfüllen weithin sichtbare Notrufsäulen mit Alarmknopf und Beleuchtung einen ähnlichen Zweck; sie verbinden auf Knopfdruck mit der Sicherheitsleitstelle.
Die Implementierung solcher Notrufsysteme erfordert auch ein klar definiertes Reaktionsprotokoll. Es reicht nicht, lediglich einen Panikknopf zu installieren – die Mitarbeiter müssen wissen, wie der Alarm abgearbeitet wird und was nach der Auslösung zu tun ist.
Folgendes Ablaufschema bei Überfall-/Notrufsituationen veranschaulicht zwei Szenarien:
| Auslöser | Sofortige Aktion | Folgereaktion |
|---|---|---|
| Panikknopf gedrückt | Lautloser Alarm an die Sicherheitszentrale (SOC) oder den Wachdienst. Sicherheitspersonal wird umgehend an den angegebenen Ort entsandt. | Nächstgelegener geschulter Ersthelfer (Wachmann) trifft ein, um die Lage einzuschätzen und die Bedrohung zu entschärfen; falls nötig werden weitere Kräfte (z.B. Polizei) hinzugezogen. Der Vorfall wird für die Nachbearbeitung protokolliert. |
| Begleitwunsch (keine akute Gefahr) | Mitarbeiter kontaktiert Rezeption oder Sicherheitsdienst (telefonisch/über App) und bittet um Begleitung. | Anfrage wird registriert und bestätigt; ein Sicherheitsmitarbeiter oder benannter Kollege trifft den Mitarbeiter zur vereinbarten Zeit am vereinbarten Ort und begleitet ihn sicher (z.B. bis zum Auto oder zur Haltestelle). |
In beiden Fällen gilt: Die Kommunikation verläuft diskret und schnell. Beim Panikalarm-Szenario ist oft keine mündliche Bestätigung erforderlich – die Sicherheitszentrale nimmt den Alarm ernst und handelt sofort, bis das Gegenteil festgestellt ist. Viele Systeme zeigen den genauen Standort an oder aktivieren sogar Kameras in dem betreffenden Bereich, damit die Leitstelle live Einblick hat. Beim Begleitservice liegt der Schwerpunkt darauf, präventive Hilfe zu normalisieren: Mitarbeiter sollen diese Dienstleistung ruhig in Anspruch nehmen, auch wenn noch nichts passiert ist – es geht um Prävention und ein Sicherheitsgefühl. Führungskräfte können eine entsprechende Kultur fördern, indem sie beispielsweise selbst gelegentlich anbieten, spät arbeitende Kollegen ein Stück zu begleiten, oder indem sie Erfolgsgeschichten kommunizieren („Dank unseres Begleitdienstes fühlte sich Mitarbeiter X während einer abendlichen Demonstration in der Innenstadt sicher“).
Neben der Technik spielen Training und Übungen eine wichtige Rolle bei Notrufmaßnahmen. Die Belegschaft sollte mit etwaigen Codewörtern oder stillen Alarmierungsmechanismen vertraut gemacht werden, und das Sicherheitspersonal sollte den Ernstfall für verschiedene Szenarien proben (z.B. ein wütender entlassener Mitarbeiter im HR-Büro, ein Eindringling am Empfang, etc.). Durch mehrere parallele Möglichkeiten, Hilfe anzufordern – sei es ein echter Alarmknopf, eine Notfallnummer oder der Rückhalt eines Kollegen – entsteht ein engmaschiges Sicherheitsnetz im Unternehmen. Diese Notfallmaßnahmen am Arbeitsplatz geben jedem die Gewissheit, dass er in einer bedrohlichen Lage nicht auf sich allein gestellt ist und Unterstützung innerhalb von Sekunden herbeigerufen werden kann.
Reisesicherheit & persönliche Schutzmaßnahmen außerhalb des Firmengeländes
Die Fürsorgepflicht eines Unternehmens endet nicht an der Bürotür. Wenn Mitarbeiter auf Dienstreise sind oder außerhalb an Kundenstandorten arbeiten, muss die Organisation ihnen persönliche Sicherheitsmaßnahmen für unterwegs und fremde Umgebungen an die Hand geben. Dies beginnt bereits im Vorfeld mit guter Planung: durch Reiserisikoanalysen der Zielorte und Reisen. Das Sicherheits- oder Travel-Management-Team bewertet hierbei Faktoren wie lokale Kriminalitätsraten, politische Stabilität, Gesundheitsrisiken und sogar Wetterextreme, bevor eine Reise genehmigt wird. Bei Reisen in höher riskante Regionen (sei es ein Auslandseinsatz in einem Land mit Unruhen oder ein Ort mit spezifischen Bedrohungen für die Branche des Unternehmens) können Pläne angepasst oder zusätzliche Schutzmaßnahmen ergriffen werden – etwa die Bereitstellung eines Sicherheitsfahrers, die Meidung bestimmter Hotels oder im Extremfall die Verschiebung nicht zwingend nötiger Reisen. Viele Unternehmen nutzen hierfür Informationen von spezialisierten Diensten oder offiziellen Reisehinweisen der Behörden (z.B. Auswärtiges Amt oder US State Department), um stets über aktuelle Risiken informiert zu sein und ihre Entscheidungen darauf zu stützen.
Vorbereitende Sicherheitsbriefings sind eine praktische Maßnahme, um diese Risikoinformationen und Verhaltenstipps an Reisende weiterzugeben. Insbesondere vor Reisen in mittlere oder hohe Risikogebiete sollten Mitarbeiter ein Sicherheitsbriefing erhalten, das folgende Punkte abdeckt: wichtige Notfallnummern vor Ort und Kontaktinformationen zur eigenen Botschaft/Konsulat, Gegenden, die man meiden sollte (z.B. bekannte Kriminalitätsschwerpunkte oder Demonstrationsorte), kulturelle und rechtliche Besonderheiten (z.B. Kleidungsvorschriften oder Tabuthemen), sowie Verhaltensregeln für den Notfall. Falls ein Mitarbeiter in ein Land reist, in dem ein erhöhtes Entführungsrisiko besteht, könnte das Briefing auch persönliche Sicherheitstipps umfassen, etwa die Routine zu variieren, keine detaillierten Reisedaten an Unbekannte preiszugeben, und was im Ernstfall zu tun ist (z.B. im Voraus vereinbarte Check-in-Zeiten einhalten). Tatsächlich wird bei Reisen in Konfliktgebiete oder politisch instabile Regionen manchmal ein spezielles Training – das sogenannte Hostile Environment Awareness Training (HEAT) – angeboten, das den Mitarbeitern Fähigkeiten in Situationsbewusstsein, Erkennen von Überwachung und Verhalten in Gefahrensituationen vermittelt. Durch solche proaktiven Schulungen werden Personen mental darauf vorbereitet, auch in heiklen Umgebungen umsichtig zu handeln.
Während der Reise sind Monitoring und Kommunikation das A und O. Unternehmen setzen vermehrt Technologie ein, um Reisende zu schützen, oft in Form von Check-in-Plattformen oder Apps. Diese Systeme erinnern Mitarbeiter daran, sich in festgelegten Intervallen oder bei Standortwechseln zurückzumelden (z.B. per App die sichere Ankunft im Hotel zu bestätigen). Einige Lösungen nutzen GPS-Daten (mit Einwilligung des Mitarbeiters), um zu erkennen, wenn jemand in ein Hochrisikogebiet gerät, oder um im Notfall den Aufenthaltsort schnell zu ermitteln. Beispielsweise kann eine geplante Check-in-Funktion die Sicherheitszentrale alarmieren, wenn ein Dienstreisender sich nicht wie vereinbart meldet, sodass umgehend nachgehakt wird. Gleichzeitig können Echtzeitwarnungen an die Handys der Mitarbeiter gesendet werden – sollte am Reiseziel plötzlich politische Unruhe ausbrechen oder eine Naturkatastrophe drohen, erhalten Betroffene sofort Anweisungen (etwa „Meiden Sie die Innenstadt, dort finden Proteste statt“ oder „Tsunami-Warnung: Begeben Sie sich umgehend auf höheres Gelände“). Diese Art der bidirektionalen Kommunikation ist zentral für das Reisesicherheitsmanagement: Die Mitarbeiter wissen jederzeit, an wen sie sich 24/7 wenden können, und die Firma hat stets einen aktuellen Überblick, wo sich ihre Reisenden aufhalten (meist durch Reisebuchungssysteme und ggf. globale Tracking-Dashboards).
Notfall-Ressourcen für Reisende bilden eine weitere Schutzschicht. Oft erhalten Mitarbeiter sogenannte Notfallkontaktkarten, auf denen die wichtigsten Telefonnummern verzeichnet sind: die unternehmenseigene Sicherheits-Hotline, ein medizinischer Assistance-Dienst, lokale Notrufnummern und eventuell ein externer Krisenmanager. In Hochrisikosituationen kann es sein, dass Mitarbeiter mit einem Satellitentelefon oder einer lokalen SIM-Karte ausgestattet werden, um auch bei Netzausfall oder ohne Roaming kommunizieren zu können. Manche Organisationen nutzen verschlüsselte Notfall-Apps, mit denen Mitarbeiter per Panik-Knopf auf dem Smartphone Alarm schlagen können; dieser sendet dann einen verschlüsselten SOS-Notruf inklusive GPS-Standort an das Sicherheitsteam. Ebenso wichtig ist der Schutz sensibler Kommunikation: Wenn zum Beispiel eine Führungskraft aus dem Ausland vertrauliche E-Mails ans Headquarter schickt, sollten dafür sichere Kanäle (VPN, verschlüsselte Messenger oder spezielle Kommunikationsplattformen) vorgeschrieben sein, um Abhören oder Cyberangriffe zu verhindern.
Für besonders gefährdete Rollen oder Reisen (z.B. Journalisten, hochrangige Führungskräfte, Ingenieure an entlegenen Projektstandorten) werden oft spezialisierte Unterstützungssysteme eingerichtet. Ein Beispiel ist die Entführungs- und Inhaftierungsunterstützung: Unternehmen mit Mitarbeitern in entführungsgefährdeten Regionen schließen häufig Kidnap-&-Ransom-Versicherungen ab und halten Krisenberater auf Abruf, die im Ernstfall die Reaktion koordinieren. Reisende werden instruiert, stillen Notfallsignalen zu vereinbaren (etwa Codewörter am Telefon, um eine Gefahr anzuzeigen), und das Unternehmen erarbeitet Pläne für eine rasche Reaktion – in Zusammenarbeit mit lokalen Behörden, Botschaften oder privaten Sicherheitsfirmen, um die Person wieder in Sicherheit zu bringen. Ein ebenso essenzielles Thema ist die medizinische Absicherung: Mitarbeiter sollten Zugang zu medizinischen Evakuierungsdiensten haben, falls sie im Ausland schwer erkranken oder verletzt werden. Eine einfache, aber effektive Maßnahme ist die Bereitstellung einer Notfall-App oder Hotline, die auf Knopfdruck medizinische oder sicherheitsrelevante Hilfe organisiert; z.B. verbindet ein Druck auf den Alarm in der App den Mitarbeiter direkt mit einem internationalen Notfallzentrum, das weitere Schritte einleitet (Krankenhaus finden, Rettung koordinieren etc.).
Durch all diese Maßnahmen – Risikobeurteilung, Schulung, Monitoring und Notfallhilfe – spannen Unternehmen ein Sicherheitsnetz für Reisende. Ziel ist es, den Mitarbeitern zu ermöglichen, weltweit geschäftlich tätig zu sein, ohne Angst haben zu müssen, weil sie wissen, dass sie durchgängig von Schutzmechanismen begleitet werden. Eine durchdachte Reisesicherheitsrichtlinie im Unternehmen stellt klar, was erwartet wird: Mitarbeiter müssen sich an gewisse Sicherheitsvorgaben halten (z.B. die Tracking-App nicht deaktivieren), und im Gegenzug stellt die Firma Ressourcen und sofortige Unterstützung bereit, wenn etwas passiert. Durch vorausschauende Planung auch für „Worst-Case“-Situationen erfüllen Organisationen ihre Fürsorgepflicht und sorgen dafür, dass selbst fernab des Büros die Schutzprotokolle für Mitarbeiter greifen.
Digitale & Cyber-bezogene persönliche Sicherheit
Im digitalen Zeitalter ist persönliche Sicherheit untrennbar mit Cyber-Sicherheit verbunden. Bedrohungen für die Sicherheit von Individuen entstehen oft über digitale Kanäle – man denke an eine E-Mail, in der sich jemand als CEO ausgibt, oder an durchgesickerte persönliche Daten, die zu Belästigungen führen. Folglich braucht es in Unternehmen robuste cyber-persönliche Sicherheitsmaßnahmen, die persönliche Informationen schützen und digitalen Missbrauch verhindern.
Ein Schwerpunkt ist der Umgang mit persönlichen Daten: Ziel ist es, die Menge an persönlichen Informationen, die über Mitarbeiter verfügbar sind, zu reduzieren – insbesondere öffentlich oder für Unbefugte einsehbare Details. Beispielsweise sollten E-Mail-Signaturen nur notwendige Angaben enthalten; Name, Position und Firma reichen aus, während private Telefonnummern, genaue Standortangaben oder andere persönliche Details ein unnötiges Risiko darstellen, falls die Mail in falsche Hände gerät. Mitarbeiterverzeichnisse (ob im Intranet oder auf der Website) sollten keine sensiblen Informationen wie Privatadressen, Geburtstage oder private Telefonnummern aufführen. Bei exponierten Mitarbeitern und Führungskräften arbeitet die IT häufig daran, deren öffentliche Profile “sauber” zu halten – also potenziell heikle persönliche Daten aus dem Internet zu entfernen oder zu verbergen. So haben einige Firmen nach gewalttätigen Vorfällen gegen Manager bewusst deren digitale Fußabdrücke verkleinert, z.B. persönliche Adressinformationen und Fotos aus öffentlichen Quellen entfernt. Jeder Einzelne kann dazu beitragen, indem er sich bewusst ist, was er auf beruflichen Netzwerken teilt: Wer etwa Reisepläne oder seinen täglichen Ablauf in sozialen Medien postet, könnte ungewollt jemandem, der die Firma ausspioniert, nützliche Hinweise liefern. Persönliche Informationen in digitalen Plattformen nur eingeschränkt preiszugeben ist eine einfache, aber sehr wirksame Sicherheitsmaßnahme.
Starke Authentifizierungs- und Verschlüsselungsmaßnahmen bilden die nächste Verteidigungslinie. Alle Personen im Unternehmen sollten Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA) bzw. Multi-Faktor-Authentifizierung für ihre Konten verwenden – das ist für E-Mail, VPN und alle sensiblen Systeme ein Muss. Durch 2FA kann ein abgefangenes Passwort allein einem Angreifer nicht viel nützen, da für den Zugang ein zweiter Faktor (z.B. ein Einmalcode auf dem Handy oder ein biometrischer Scan) nötig ist. Ebenso ist die Verwendung von einzigartigen, komplexen Passwörtern (idealerweise mithilfe eines Passwortmanagers) entscheidend, um die typische Gefahr des Passwort-Recyclings zu bannen – andernfalls könnte ein einziges geleaktes Passwort gleich mehrere Konten kompromittieren. Darüber hinaus müssen alle Geräte, die Firmendaten enthalten (Laptops, Smartphones, USB-Sticks), verschlüsselt sein. Wird z.B. einem Mitarbeiter der Laptop aus dem Auto gestohlen, sorgt die Geräteeverschlüsselung dafür, dass der Dieb die Dateien oder E-Mails darauf nicht auslesen kann. Für besonders sensible Kommunikation – beispielsweise juristische Beratungen zu einer Übernahme oder strategische Memos der Geschäftsleitung – sollte das Unternehmen sichere Kommunikationskanäle bereitstellen. Das könnten Ende-zu-Ende-verschlüsselte Messenger oder spezielle E-Mail-Portale sein, die Nachrichten verschlüsseln. Deren Einsatz gewährleistet, dass Gespräche von Führungskräften oder anderen Personen in Schlüsselpositionen nicht abgefangen oder abgehört werden können. Ein Vorstand könnte etwa anstelle normaler E-Mail eine geschützte Kollaborationsplattform nutzen, um Board-Unterlagen zu versenden, und damit gezielt Cyberspionage vorbeugen.
Ein weiterer kritischer Bereich ist der Schutz vor Identitätsbetrug und Social-Engineering-Angriffen. Betrugsmaschen wie der CEO-Fraud (auch Business Email Compromise genannt) zielen darauf ab, Mitarbeiter zu täuschen, indem ein Angreifer sich als vertrauenswürdige Person – z.B. der Chef oder ein Lieferant – ausgibt und sie so zu Handlungen verleitet (Überweisungen, Herausgabe von Daten). Persönliche Sicherheit bedeutet hier, die Mitarbeiter entsprechend zu schulen, solche Anfragen zu verifizieren – etwa indem sie bei einer angeblichen E-Mail-Anweisung des „Vorstands“ einen Rückruf über bekannte Kanäle tätigen, um sicherzugehen. Unternehmen sollten regelmäßige Awareness-Trainings durchführen, die solche realistischen Szenarien abdecken: Phishing-E-Mails, verdächtige Telefonanrufe, in denen nach Informationen gefragt wird, falsche IT-Support-Chatnachrichten usw. Indem Mitarbeiter lernen, diese Signale zu erkennen und Vorfälle zu melden, werden sie selbst zu einer starken Verteidigungslinie. Die Schulungen sollten vor allem die Methoden des Social Engineering hervorheben (wie z.B. das „Tailgating“, bei dem jemand unbefugt einem Mitarbeiter durch eine Tür ins Gebäude folgt, oder Pretexting-Anrufe, bei denen sich jemand am Telefon als Kollege oder Dienstleister ausgibt, um Daten zu erhalten). Mitarbeiter müssen sich sicher fühlen, Unbekannte anzusprechen („Kann ich Ihnen helfen? Haben Sie eine Zugangsberechtigung für diesen Bereich?“) und Identitäten zu überprüfen, bevor sie sensible Informationen preisgeben.
IT- und Sicherheitsteams können die persönliche Cyber-Sicherheit der Beschäftigten unterstützen, indem sie beispielsweise automatische Warnhinweise in E-Mails einblenden (die vor externen Absendern oder möglichen Spoofing-Versuchen warnen), Data-Loss-Prevention-Tools einsetzen (um unbeabsichtigte Datenlecks – etwa das Versenden vertraulicher Dokumente an private Adressen – zu verhindern) und einen schnellen Incident-Response-Prozess etablieren, wenn ein Mitarbeiter einen Phishing-Versuch meldet. Sollte dennoch ein Konto kompromittiert werden (sei es das dienstliche oder ein damit verbundenes privates Konto eines Mitarbeiters), muss klar sein, wie das Unternehmen hilft – etwa durch das Sperren betroffener Accounts, Unterstützung bei der Identitätsüberwachung oder bei der Strafanzeige. Den Einzelnen im Cyberraum zu schützen bedeutet also, sowohl technische Schutzvorkehrungen zu treffen als auch das Verhalten der Nutzer zu stärken: Erst die Kombination aus sicheren Tools (2FA, Verschlüsselung) und aufgeklärten Anwendern (Phishing erkennen, vorsichtige Online-Gewohnheiten) bietet einen umfassenden Schutz.
Nicht zuletzt gilt es, die Schnittstelle zwischen Cyber und Physisch zu beachten: Ein Angreifer könnte digitale Informationen nutzen, um jemandem physisch zu schaden. Beispiel: Geotagged Social-Media-Posts verraten den Standort einer Führungskraft, oder eine veröffentlichte Mitarbeiterliste ermöglicht es einem Stalker, die Adresse eines Mitarbeiters ausfindig zu machen. Um dem entgegenzuwirken, sollten Unternehmen Richtlinien zum persönlichen digitalen Fußabdruck haben – z.B. die Empfehlung, während Geschäftsreisen nicht in Echtzeit den eigenen Standort in sozialen Medien zu teilen oder keine Fotos zu posten, die Rückschlüsse auf die Wohnadresse oder Büroumgebung zulassen. Zusammengefasst geht es bei der cyber-bezogenen persönlichen Sicherheit darum, persönliche Daten und Kommunikation ebenso konsequent abzusichern wie Server und Netzwerke. Durch die Förderung guter „Cyber-Hygiene“ bei allen Mitarbeitern und das Bereitstellen sicherer Arbeitsmittel senken Organisationen drastisch das Risiko, dass ein Mitarbeiter durch digitale Angriffe in Gefahr gerät.
Sicherheit zu Hause & Unterstützung für Remote-Arbeitsplätze
Im Zeitalter hybrider Arbeitsmodelle und angesichts gezielter Bedrohungen endet die persönliche Sicherheit nicht am Werkstor. Viele Beschäftigte – von Remote-Mitarbeitern bis hin zu Top-Führungskräften – verbringen einen Großteil ihrer Arbeitszeit zu Hause oder an anderen nicht firmeneigenen Standorten. Unternehmenssicherheitsprogramme sind daher gefordert, Schutzmaßnahmen bis ins Homeoffice auszudehnen, um sicherzustellen, dass auch außerhalb der traditionellen Arbeitsstätte niemand schutzlos bleibt. Dies erfordert eine Kombination aus physischer Sicherheitsberatung, digitalen Vorkehrungen fürs Arbeiten aus der Ferne und optionalen Services für besonders gefährdete Personen.
Für Mitarbeiter, die von zu Hause aus arbeiten (sei es dauerhaft oder gelegentlich), sollten Unternehmen Sicherheitsrichtlinien fürs Homeoffice bereitstellen. Dies kann in Form einer einfachen Checkliste oder einer Schulung geschehen und Themen abdecken wie: Absicherung des heimischen WLANs (starkes Passwort, WPA2/3-Verschlüsselung), sichere Verwahrung von Arbeitsgeräten (nicht unbeaufsichtigt im Auto liegen lassen, keine Nutzung durch Unbefugte), und Sensibilisierung für Vertraulichkeit (z.B. Nutzung eines Sichtschutzfilters am Laptop, wenn man in der Nähe von Fenstern oder in Cafés arbeitet; vertrauliche Telefonate nicht in Hörweite von Smart Speakern oder fremden Personen führen). Eine klare Clean-Desk-Policy sollte auch im heimischen Arbeitszimmer gelten – d.h. Dokumente nach Gebrauch wegsperren und nicht offen liegen lassen, sowie Unterlagen nicht im Hausmüll entsorgen, sondern schreddern. Das Unternehmen kann dies unterstützen, indem es z.B. Aktenvernichter (Kreuzschnitt) bereitstellt oder deren Anschaffung bezuschusst, damit vertrauliche Papiere ordnungsgemäß vernichtet werden. Einfache Gewohnheiten wie das Schreddern von Unterlagen und das Abschließen von Aktenschränken zu Hause tragen wesentlich dazu bei, Datenlecks oder Spionage zu verhindern. Tatsächlich kann eine Homeoffice-Sicherheits-Checkliste für Mitarbeiter jeweils Gefährdungen und Gegenmaßnahmen gegenüberstellen: Unbefugter Zutritt -> für zuverlässige Tür- und Fensterschlösser sowie ggf. Alarmanlage sorgen; Dokumentenentsorgung -> Kreuzschnitt-Schredder verwenden und Ordnung am Arbeitsplatz halten; Datenrisiken -> Geräte verschlüsseln und VPN nutzen usw. Ein Beispiel zeigt die folgende Tabelle:
Homeoffice-Sicherheit – Beispiel-Checkliste:
| Risikobereich | Sicherheitsmaßnahme |
|---|---|
| Unbefugter Zutritt | Ein Alarmsystem zu Hause installieren und konsequent nutzen. Überwachung durch Kameras oder smarte Türklingeln einrichten. Die Identität von Handwerkern oder Fremden prüfen, bevor man ihnen Zutritt gewährt (insbesondere wenn Arbeitsgeräte oder -unterlagen sichtbar sind). Ein sicheres Zutrittsprotokoll für das eigene Zuhause etablieren (z.B. Adresse nicht öffentlich als Firmenstandort ausweisen). |
| Dokumentenentsorgung | Einen Kreuzschnitt-Schredder für nicht mehr benötigte Arbeitsdokumente verwenden. Physische Akten in einem abschließbaren Schrank oder Schublade aufbewahren, wenn sie nicht benötigt werden. Eine Clean-Desk-Policy auch zu Hause umsetzen – d.h. am Tagesende alle Unterlagen und der Laptop verstauen, um Einsicht durch Dritte zu verhindern. |
| Datenpannen (Remote Work) | Ausschließlich von der IT freigegebene, verschlüsselte Geräte für die Arbeit nutzen. Beim Zugriff auf Unternehmensressourcen von daheim stets ein VPN verwenden, um den Internetverkehr zu verschlüsseln. Alle Software regelmäßig aktualisieren (Sicherheitsupdates einspielen). Keine privaten E-Mail- oder Cloud-Dienste für Firmendaten verwenden. Bildschirmsperren einrichten und automatische Sperrung bei Inaktivität aktivieren. |
| Post & Besucher zuhause | Bei hoher Risikolage (z.B. Top-Management, exponierte Sprecher) überlegen, private Post an ein Postfach oder die Büroadresse statt an die Wohnadresse schicken zu lassen, damit diese nicht weithin bekannt wird. Die Firma kann ggf. einen Post-Screening-Service anbieten – z.B. dass eingehende Pakete an die Adresse der Führungskraft vorab von Sicherheitspersonal geprüft werden. Vorsicht bei unerwarteten Besuchern oder Lieferungen: Erst legitimieren, dann öffnen. Verdächtige Briefe, Pakete oder Anrufe sofort der Firmen-Sicherheitsstelle melden und nicht selbst bearbeiten. |
| Sicherheit im Wohnumfeld | Routinen variieren, falls die Gefahr besteht, beobachtet zu werden (nicht jeden Tag exakt zur selben Zeit die gleichen Wege benutzen). Kontakte zur lokalen Polizei oder Nachbarschaftssicherheit pflegen. Familienmitglieder oder Mitbewohner über grundlegende Sicherheitspraktiken aufklären (z.B. nicht zu viel über die eigene Arbeit an Fremde weiterplaudern). |
Für Führungskräfte oder andere Personen mit erhöhtem persönlichem Risiko können Sicherheitsaufrüstungen am Wohnort erforderlich sein, die vom Unternehmen unterstützt oder veranlasst werden. Dazu zählt der Einbau von professionellen Alarmanlagen, Überwachungskameras rund ums Haus und in manchen Fällen sogar bauliche Schutzvorkehrungen (z.B. ein verstärkter Sicherheitsraum oder zumindest eine solide einbruchhemmende Schlafzimmertür, die im Falle eines Eindringens Schutz bietet). In den Sicherheitsrichtlinien vieler Firmen wird die Wohnresidenz von Führungskräften mittlerweile als Teil des Sicherheitskonzepts betrachtet. Schriftlich festgelegte Standards oder Richtlinien können Maßnahmen vorsehen wie Fernüberwachung des heimischen Alarmsystems durch das globale Security Operations Center (GSOC) der Firma, die Nachrüstung von durchbruchhemmenden Türen und Fenstern in besonders gefährdeten Fällen oder regelmäßige Überprüfungen der Wohnung auf Abhörgeräte. Nicht jedes Haus muss gleich zur Hochsicherheitszone werden, aber nach Risikobewertung kann es z.B. sein, dass eine bedrohte Führungskraft ein ganzes Bündel an Schutzmaßnahmen bekommt (Alarm, Kameras, in Hochrisikozeiten sogar personeller Objektschutz), während ein normaler Homeoffice-Mitarbeiter primär mit Beratung und technischen Vorgaben unterstützt wird. Einige Unternehmen bieten sogar Sicherheitsaudits zuhause für Schlüsselpersonen an – dabei kommt ein Sicherheitsexperte zum Wohnsitz, prüft Schwachstellen (Beleuchtung, Sichtschutz, Schließanlagen etc.) und spricht Empfehlungen aus. Oft lassen sich mit einfachen Mitteln Verbesserungen erzielen, etwa durch das Zurückschneiden von Büschen (um keine Verstecke für Eindringlinge zu bieten) oder das Anbringen von Bewegungsmeldern mit Licht im Außenbereich, um unerwünschte Besucher abzuschrecken.
Außerdem müssen Unternehmen Regelungen für die Datensicherheit bei Remote-Arbeit als Teil des persönlichen Sicherheitskonzepts betrachten. Die IT-Abteilungen sollten durchsetzen, dass alle Arbeit nur auf verwalteten Geräten erfolgt – also auf solchen, die das Unternehmen bei Verlust aus der Ferne löschen kann und die stets aktuelle Sicherheitseinstellungen haben. Multi-Faktor-Authentifizierung muss sich auf VPN-Verbindungen und Zugriffe aus dem Homeoffice erstrecken, um zu verhindern, dass Hacker mit gestohlenen Passwörtern in das Firmennetz oder auf Dienste zugreifen können. Sichere Kollaborationstools (Video-Meetings, Chat, Dateifreigaben) sollten vom Unternehmen bereitgestellt und genutzt werden, statt dass Mitarbeiter zu nicht freigegebenen Apps greifen; so ist gewährleistet, dass die Kommunikation verschlüsselt ist und im Bedarfsfall vom Sicherheitsmanagement überwacht werden kann. Durch Bereitstellung der richtigen Werkzeuge und klarer Anweisungen sorgt das Unternehmen dafür, dass sogar das eigene Zuhause zu einer sicheren Erweiterung des Unternehmensumfelds wird.
Ein oft übersehener Aspekt ist die mentale Sicherheit und das Wohlbefinden von Remote-Mitarbeitern. Isolation oder hoher Stress (man denke an einen Mitarbeiter, der von zuhause aus eine Welle von Hass-Mails nach einer kontroversen Veröffentlichung erhält) können erheblich belasten. Unternehmen sollten sicherstellen, dass auch fernarbeitende Kollegen niedrigschwellige Kanäle haben, um Sicherheitsbedenken zu melden – etwa wenn einer Mitarbeiterin auffällt, dass in letzter Zeit ein verdächtiges Auto öfter langsam an ihrem Haus vorbeifährt, oder wenn jemand einen Drohbrief erhält, während er zuhause arbeitet. Die Mitarbeiter sollten wissen, an wen sie sich in solchen Fällen wenden können und darauf vertrauen, dass das Unternehmen die Sache ernst nimmt. Die Unternehmenssicherheit kann dann z.B. den Kontakt zu den örtlichen Polizeibehörden herstellen oder vorübergehend persönlichen Schutz organisieren, falls nötig. Zusammengefasst vermittelt man den Remote- und Homeoffice-Kräften: Ihr seid nicht auf euch allein gestellt. Der Schutzschirm des Unternehmens deckt euch mit ab – durch vorbeugende Beratung, technische Sicherungsmaßnahmen und durch eine reaktionsfähige Unterstützung, falls doch einmal ein persönliches Sicherheitsproblem außerhalb des Büros auftritt. Sehen die Mitarbeiter, dass selbst für ihre häusliche Sicherheit vorgesorgt wird, stärkt das insgesamt eine Sicherheitskultur, in der Achtsamkeit und Fürsorge für alle selbstverständlich ist.
Persönliche Sicherheit ist jedermanns Recht und gemeinsame Verantwortung
Persönliche Sicherheit in der Unternehmenswelt geht jeden etwas an – von der Führungsetage bis zum Auszubildenden, vom Werkschutz bis zu HR- und IT-Teams. Mit einem umfassenden Geflecht aus physischen, digitalen und prozessualen Schutzmaßnahmen stellen Unternehmen sicher, dass Sicherheit kein Privileg für einige wenige ist, sondern ein Grundrecht für alle. Das Wichtigste ist ein inklusiver, skalierbarer Ansatz: Er schützt nicht nur Individuen vor Schaden, sondern befähigt sie auch, selbst wachsam zu sein und proaktiv zu ihrer eigenen Sicherheit und der ihrer Kollegen beizutragen. Frühes Erkennen von Risiken ist entscheidend: Mitarbeiter aller Ebenen sollten ermutigt werden, verdächtiges Verhalten oder persönliche Bedrohungen sofort zu melden (z.B. wenn jemand einen Stalker bemerkt oder beunruhigende Beiträge in sozialen Medien über das Unternehmen sieht), damit präventive Maßnahmen ergriffen werden können. Eindeutige Reaktionsmöglichkeiten müssen in der Firmenkultur verankert sein – jeder sollte wissen, wie er schnell Hilfe bekommt (sei es durch Anruf bei der Firmen-Security, das Betätigen eines Alarms oder eine App) und darauf vertrauen, dass sein Hilferuf beantwortet wird.
Entscheidend ist auch, dass persönliche Sicherheit Teil des Alltags und der Einstellung aller wird, anstatt als lästige Vorschrift abgetan zu werden. Das bedeutet kontinuierliche Awareness-Kampagnen, regelmäßige Auffrischungsschulungen und klare Botschaften der Führung, die die Bedeutung von Sicherheit hervorheben. Ebenso gehört dazu, die positiven Seiten von Sicherheit zu betonen: Wenn Personen Protokolle richtig anwenden und dadurch ein potenzieller Vorfall vereitelt wird, sollte das (ggf. anonymisiert) als Erfolgsgeschichte geteilt werden, um zu zeigen, dass das System funktioniert. Persönliche Sicherheit ist eine gemeinsame Verantwortung – das Sicherheitsteam stellt Werkzeuge und Richtlinien bereit, und die einzelnen Mitarbeiter tragen durch Befolgung der Best Practices und gegenseitige Aufmerksamkeit dazu bei. Eine Empfangsdame, die einen unbekannten Besucher konsequent nach seinem Anliegen fragt, ein Mitarbeiter, der seine Software aktuell hält und Phishing-Versuche meldet, eine Führungskraft, die darauf achtet, dass ein spät arbeitender Teamkollege nicht alleine zur U-Bahn geht – diese täglichen Handlungen schaffen zusammen ein sichereres Arbeitsumfeld.
Zusammenfassend gilt: Der Schutz von Mitarbeitern, Auftragnehmern, Führungskräften und Besuchern durch inklusive Protokolle geht nicht nur darum, schlimmste Szenarien zu verhindern; er schafft vor allem ein Arbeitsklima, in dem Menschen sich sicher fühlen. Und wenn Menschen sich sicher fühlen, sind sie produktiver, engagierter und dem Unternehmen gegenüber loyaler. Insofern ist die Investition in persönliche Sicherheit sowohl eine moralische Verpflichtung als auch betriebswirtschaftlich sinnvoll.
Nächste Schritte: Sicherheitsverantwortliche und Unternehmensleitungen können diese Konzepte nun in die Tat umsetzen. Zunächst sollte man den spezifischen Sicherheitsbedarf der Organisation nach Rollenklassen ermitteln – wer ist aufgrund seiner Aufgabe oder seines Umfelds besonders gefährdet und welche Maßnahmen eignen sich für diese Gruppen. Anschließend gilt es, die bestehende Sicherheitsrichtlinie des Unternehmens zu aktualisieren, um explizit die persönlichen Schutzmaßnahmen aufzunehmen (von Begleitservices über Reisesicherheit bis zur Remote-Work-Security, wie oben beschrieben). Schließlich sollten Awareness-Kampagnen und Schulungen ausgerollt werden, damit jeder Einzelne im Betrieb über die verfügbaren Ressourcen Bescheid weiß und deren Nutzung einüben kann. Das kann z.B. Workshops zur Reisesicherheit für Vielflieger umfassen, „Lunch & Learn“-Sessions zur Cyber-Hygiene oder Übungen zur Nutzung von Überfall-Alarmen. Durch laufende Kommunikation und Verbesserung Ihrer Personenschutz- und skalierbaren Sicherheitsprogramme schaffen Sie letztlich eine Belegschaft, die nicht nur geschützt, sondern auch vorbereitet ist. In einer Welt mit dynamischen Bedrohungen ist eine proaktive, inklusive und menschenzentrierte Sicherheitskultur die beste Verteidigung.
