Zum Inhalt springen
FM-Connect Chat

Hallo! Ich bin Ihr FM-Connect Chat-Assistent. Wie kann ich Ihnen helfen?

FM-Solutionmaker: Gemeinsam Facility Management neu denken

Sicherheitsdienstleistungen: Normen

Facility Management: Security » Sicherheit » Normen

Normen für private Sicherheitsdienstleister (Bewachung, Objektschutz, Zugangskontrolle, KRITIS-Schutz)

Normen für private Sicherheitsdienstleister (Bewachung, Objektschutz, Zugangskontrolle, KRITIS-Schutz)

Normen für private Sicherheitsdienstleister (Bewachung, Objektschutz, Zugangskontrolle, KRITIS-Schutz)

Norm (Titel und Nummer)

Gültigkeitsstatus

Relevanz für Sicherheitsdienstleister

Anwendungsbereich

DIN 77200-1:2022-10 – Sicherungsdienstleistungen – Teil 1: Allgemeine Anforderungen an Sicherheitsdienstleister (ersetzt DIN 77200-1:2017-11)

Aktuell gültig

Zentrale branchenspezifische Norm; legt Mindeststandards für Organisation, Personalführung und Prozesse von Sicherheitsunternehmen fest. Alle Anbieter privater Sicherheitsdienste (Bewachung, Objektschutz, etc.) können sich nach Teil 1 zertifizieren lassen.

Definiert Grundanforderungen an Planung und Erbringung von Sicherungsdienstleistungen (stationäre Dienste wie Empfangs-/Kontrolldienst, mobile Revier- und Interventionsdienste, Veranstaltungsschutz u.a.). Sie bildet die Basisanforderungen für Qualitätsmanagement im Wach- und Sicherheitsgewerbe.

DIN 77200-2:2020-07 – Sicherungsdienstleistungen – Teil 2: Erweiterte Anforderungen

Aktuell gültig

Ergänzungsnorm zu DIN 77200-1 für spezielle Risiko- und Einsatzbereiche. Relevant für Sicherheitsdienstleister, die über die Grundanforderungen hinaus tätig sind (erhöhte Sicherheitsanforderungen). Zertifizierung nach Teil 2 setzt Erfüllung aller Teil 1-Anforderungen voraus.

Enthält zusätzliche Anforderungen für besondere Leistungsbereiche und Unternehmen mit speziellen Sicherheitsbedarfen. Gilt z. B. für Sicherheitsdienste bei Großveranstaltungen mit höherem Risiko, im öffentlichen Personenverkehr, für besonders schutzbedürftige Objekte sowie in Flüchtlings-/Asylunterkünften.

DIN 77200-3:2020-07 – Sicherungsdienstleistungen – Teil 3: Zertifizierungsverfahren

Aktuell gültig

Regelt das Konformitätsbewertungs- und Zertifizierungsverfahren nach DIN 77200 für Sicherheitsdienste. Relevant für Zertifizierungsstellen und Dienstleister, um anerkannte Zertifikate nach DIN 77200 zu erlangen (nur durch akkreditierte Stellen gemäß diesem Normenteil).

Legt die Grundlagen und Abläufe der Zertifizierung von Sicherungsdienstleistungen und deren Prozessen fest. Definiert Anforderungen an Prüfinstitute und beschreibt, wie Audits nach DIN 77200-1/-2 durchzuführen und Zertifikate auszustellen sind.

DIN SPEC 77201-1:2021-04 – Qualitätsanforderungen an das Diensthundewesen im Sicherheitsgewerbe – Teil 1: Allgemeines

Aktuell gültig

Spezielle Norm für Sicherheitsdienstleister, die Diensthunde (Wachhunde/Sprengstoffspürhunde) einsetzen. Legt einheitliche Qualitätsstandards für Hundeführer und -teams fest und dient Anbietern als Maßstab für professionelle Hundeeinsätze im Wachdienst.

Definiert Anforderungen an Diensthundeführer und Diensthunde in der privaten Sicherheit. Regelt Ausbildung, Eignung und Einsatz von Wach- und Schutzhundeteams sowie Sprengstoffspürhundeteams. Dient auch als Grundlage zur Zertifizierung einzelner Hundeführer-Hund-Teams im Bewachungsgewerbe.

DIN SPEC 77201-2:2021-04 – Qualitätsanforderungen an das Diensthundewesen im Sicherheitsgewerbe – Teil 2: Zertifizierungsverfahren nach DIN SPEC 77201-1

Aktuell gültig

Ergänzt DIN SPEC 77201-1: Relevant für Zertifizierungsstellen und Sicherheitsfirmen, um die Prüfung und Anerkennung von Diensthunde-Teams nach einheitlichen Kriterien durchzuführen. Stellt sicher, dass Zertifizierungen im Diensthundewesen branchenweit vergleichbar und zuverlässig sind.

Legt die Grundlagen und Abläufe des Zertifizierungsverfahrens für Diensthundeführer und -hunde fest. Beschreibt Anforderungen an Prüforganisationen, Prüfkriterien (praktische und theoretische Prüfungen von Hundeteams) und Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Zertifikate. Enthält Sicherheits- und Tierschutzaspekte für Prüfungen.

DIN EN 15602:2022-05 – Sicherheitsdienstleister/Sicherungsdienstleister – Begriffe (ersetzt DIN EN 15602:2008-04)

Aktuell gültig

Relevante Begriffsnorm für die Sicherheitsbranche. Sie stellt sicher, dass Definitionen und Fachterminologie für private Sicherheitsdienstleistungen europaweit einheitlich sind. Wichtig für Anbieter und Auftraggeber, um Missverständnisse zu vermeiden.

Enthält Terminologie für Dienstleistungen privater Sicherheitsanbieter. Definiert zentrale Begriffe (z. B. Wach- und Sicherheitsdienste, Objektbewachung, Kontrolldienst usw.) und schafft ein gemeinsames Sprachverständnis im Sicherheitsgewerbe in Deutschland und Europa.

DIN EN 17483-1:2021-09 – Private Sicherheitsdienstleistungen – Schutz kritischer Infrastrukturen – Teil 1: Allgemeine Anforderungen

Aktuell gültig

Grundlagenorm für den Schutz Kritischer Infrastrukturen (KRITIS) durch private Sicherheitsdienste. Wichtig für alle Sicherheitsdienstleister, die in KRITIS-Bereichen tätig sind (z. B. Energie, Transport, Gesundheit), da sie allgemeine Qualitätsmaßstäbe und Auswahlkriterien vorgibt.

Enthält übergeordnete Qualitäts- und Organisationsanforderungen für Sicherheitsdienstleister im KRITIS-Umfeld. Definiert z. B. Anforderungen an Zuverlässigkeit, Personalqualifikation, Prozesse und das Management von Sicherheitsunternehmen, die Dienstleistungen im KRITIS-Schutz erbringen. Dient als Basisnorm, auf der sektorspezifische Teile aufbauen.

DIN EN 17483-2:2023-12 – Private Sicherheitsdienstleistungen – Schutz kritischer Infrastrukturen – Teil 2: Flughafen- und Luftsicherheitsdienstleistungen

Aktuell gültig

Sektorspezifische Norm für Sicherheitsdienste an Flughäfen (KRITIS-Sektor Luftverkehr). Relevant für Dienstleister im Bereich Zivilluftfahrt (z. B. Airport Security, Zugangskontrolle, Objekt- und Passagierschutz am Flughafen), die hohe Qualitätsstandards erfüllen wollen.

Enthält zusätzliche branchenspezifische Anforderungen (aufbauend auf Teil 1) für private Sicherheitsdienstleistungen in der Luftfahrt. Regelt Qualitätskriterien für zivilaviatische Sicherheitsaufgaben: z. B. Kontrollprozesse, Schulung des Luftsicherheitspersonals, Abläufe der Flughafenbewachung und -kontrolle. Ergänzt die allgemeinen Anforderungen speziell für Flughäfen/Luftfahrt.

DIN EN 17483-3:2023-12 – Private Sicherheitsdienstleistungen – Schutz kritischer Infrastrukturen – Teil 3: Sicherheitsdienstleistungen für Seeschifffahrt und Seehäfen

Aktuell gültig

Sektorspezifische Norm für Hafen- und maritime Objektsicherheit (KRITIS-Sektor Seeverkehr). Relevant für private Sicherheitsdienste, die in Seehäfen, an Bord von Schiffen oder in maritimen Anlagen Objektschutz, Zugangskontrolle oder ähnliche Dienste erbringen.

Enthält – ergänzend zu Teil 1 – besonders auf die maritime Umgebung zugeschnittene Anforderungen an Organisation, Personal und Abläufe von Sicherheitsdiensten in Häfen und auf Schiffen. Regelt z. B. Zugangskontrollverfahren in Hafenbereichen, Schutz sensibler Hafeninfrastruktur, Qualifikationen für Hafensecurity-Personal usw., um KRITIS im Seeverkehr zu schützen.

DIN EN 17483-4:2023-09 (Entwurf) – Private Sicherheitsdienstleistungen – Schutz kritischer Infrastrukturen – Teil 4: Sicherheitsdienstleistungen im Energiesektor

Norm-Entwurf (geplante Veröffentlichung)

Zukünftige sektorspezifische Norm für private Sicherheitsdienste im Energiesektor (KRITIS-Bereich Energie). Relevant für Bewachungsdienste in Kraftwerken, Strom-/Öl-/Gasanlagen usw., um branchenspezifische Anforderungen für Objektschutz in der Energie-Infrastruktur zu definieren.

Wird aufbauend auf Teil 1 Qualitäts- und Sicherheitsstandards für Wach- und Sicherheitsdienste in kritischen Energieanlagen festlegen. Behandelt voraussichtlich Anforderungen an Personal, Prozesse und Organisation für den Schutz von Energieerzeugungs- und -verteilungsanlagen (z.B. Kraftwerke, Umspannwerke, Pipelines) durch private Wachdienste.

ISO 18788:2015 – Management system for private security operations (Sicherheitsoperations-Managementsystem)

Aktuell gültig (international)

Internationaler Standard (ISO) für ein Managementsystem speziell für private Sicherheitsunternehmen. Relevanz: ermöglicht Sicherheitsdienstleistern die Zertifizierung ihres Managementsystems in Bezug auf rechtmäßige, effektive und menschenrechtskonforme Sicherheitsoperationsführung. Häufig von global oder hochprofessionell agierenden Sicherheitsfirmen zusätzlich zu DIN-Normen genutzt.

Legt Anforderungen und Leitlinien für ein Security Operations Management System (SOMS) fest. Ziel ist die strukturierte Steuerung von Sicherheitsoperationen – incl. Risikomanagement, Compliance mit Gesetzen/Menschenrechten und kontinuierliche Verbesserung der Sicherheitsdienstleistung. Bietet einen Rahmen für Firmen, die Personen- und Objektschutz, Begleitschutz oder Einsätze in Hochrisikogebieten durchführen, um weltweit anerkannte Best Practices einzuhalten.

ISO 28007-1:2015 – Guidelines for Private Maritime Security Companies (bewaffnete maritime Sicherheitsdienste)

Aktuell gültig (international)

Internationaler ISO-Leitfaden, der sich speziell an Private Maritime Security Companies (PMSCs) richtet. Relevanz in DE: für Sicherheitsdienstleister, die bewaffnete Begleitschutzdienste auf Seeschiffen anbieten (Piraterieabwehr, Schutz von Handelsschiffen in Hochrisikogebieten), oft im Rahmen von internationalen Einsätzen.

Enthält branchenspezifische Empfehlungen als Ergänzung zu ISO 28000 (Supply-Chain-Security) für den Einsatz von bewaffnetem Sicherheitspersonal an Bord von Schiffen. Definiert u.a. Anforderungen an Einsatzverfahren, Einsatzregeln, Rekrutierung/Training von bewaffneten Sicherheitsteams auf See sowie vertragliche Grundlagen (Musterverträge) zwischen Reederei und Sicherheitsfirma. In Deutschland anwendbar im Rahmen der lizenzierten maritimen Sicherheitsdienstleistungen (Piraterieschutz).