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Markt der Sicherheitsdienstleistungen

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Marktbetrachtung der Sicherheitsdienstleistungen

Marktbetrachtung der Sicherheitsdienstleistungen

Sicherheitsdienstleistungen haben sich in den letzten Jahrzehnten zu einem unverzichtbaren Bestandteil des modernen Facility Managements entwickelt. In einer Zeit vielfältiger Risiken – von steigenden Kriminalitätsraten über Terrorbedrohungen bis hin zu Pandemien – sind professionelle Wach- und Schutzdienste in Wirtschaft und Gesellschaft allgegenwärtig. Moderne Facility-Management-Konzepte integrieren Sicherheitsleistungen zunehmend als integralen Baustein, um ganzheitliche Lösungen für den Betrieb von Immobilien und Infrastrukturen anzubieten. Dabei geht es nicht nur um den klassischen Werkschutz, sondern um ein breites Spektrum an Aufgaben, das von Empfangsdiensten über Veranstaltungs- und Objektschutz bis hin zur Sicherung kritischer Infrastrukturen reicht.

Es zeigt sich ein vielschichtiges Bild einer Branche, die einerseits konstant wächst und an Bedeutung gewinnt, andererseits tiefgreifende Wandlungsprozesse durchläuft. Technologisch befindet sich die Sicherheitswirtschaft an der Schwelle zu „Security 4.0“: Digitale Systeme, KI-Analysen und Robotik ergänzen und verändern die herkömmlichen Wachaufgaben. Die Kunst wird darin bestehen, Technik und Mensch in einem sinnvollen Verhältnis einzusetzen, sodass Effizienzgewinne erzielt werden, ohne die Sicherheitsqualität oder die Akzeptanz zu gefährden. Der Personalmangel ist die Achillesferse der Branche, und große Anstrengungen sind nötig, um genügend qualifizierte Sicherheitskräfte für die immer komplexer werdenden Aufgaben zu gewinnen. Die Akademisierung und Aufwertung des Berufsbilds, die bereits im Gange ist (z.B. höhere Qualifikationsprofile, Studiengänge), muss fortgeführt werden. Nur so können Security-Dienstleister dem wachsenden Anspruch der Kunden gerecht werden und die Verantwortung, die mit der Übernahme sicherheitskritischer Funktionen einhergeht, schultern.

Sicherheitsdienstleistungen haben sich von einer einfachen Bewachungstätigkeit zu einem hochprofessionellen, technologieunterstützten und integralen Bestandteil des Facility Managements entwickelt. Die Markttrends deuten darauf hin, dass diese Entwicklung sich fortsetzt – getrieben von äußeren Anforderungen (Sicherheitslage, Regulierung) und inneren Bestrebungen (Qualitätsverbesserung, Effizienz). Für das moderne Facility Management bedeutet dies, Sicherheitsdienstleistungen als strategischen Partner zu verstehen – als essenziellen Bestandteil eines sicheren, reibungslosen und nutzerorientierten Gebäudebetriebs

Wirtschaftliche Bewertung von Sicherheitslösungen

Marktanalyse: Umfang und Entwicklung der Sicherheitsdienstleistungen in Deutschland

Die private Sicherheitswirtschaft in Deutschland hat in den letzten Jahren ein dynamisches Wachstum erfahren und ist zu einem bedeutenden Wirtschaftszweig angewachsen. Die Tabelle gibt einen Überblick über das Marktvolumen der Branche in den jüngsten Jahren sowie das Wachstum und die Anzahl der Beschäftigten.

Marktvolumen und Wachstum der privaten Sicherheitsdienstleistungen in Deutschland

Jahr

Branchenumsatz (Mrd. €)

Wachstum ggü. Vorjahr

Beschäftigte (ca.)

2021

10,3 (geschätzt)

+6,6 % (geschätzt)

266.000

2022

11,9

+15,5 %

280.000 (geschätzt)

2023

13,4

+12,6 %

290.000

2024

~13,5 (geschätzt)

~+1–2 % (geschätzt)

>290.000 (geschätzt)

Quellen:

Statistisches Bundesamt; Anmerkung: 2021 Zahlen basieren auf branchenspezifischen Schätzungen (Wachstum 2020/21 ca. +6,6 %). 2024 Umsatz geschätzt aus Top-25-Anteil ~40 %. Beschäftigtenzahlen gerundet.

Die Daten verdeutlichen, dass der Branchenumsatz von etwa 10 Mrd. € zu Beginn der 2020er Jahre auf über 13 Mrd. € im Jahr 2023 gestiegen ist – ein Zuwachs um rund ein Drittel binnen weniger Jahre. Besonders hervorzuheben sind die Jahre 2022 und 2023 mit zweistelligen Wachstumsraten von 15,5 % bzw. 12,6 %, was auf Sondereinflüsse zurückzuführen ist. Zum einen führte die Corona-Pandemie zu zusätzlichen Aufgabenfeldern (z. B. Zugangskontrollen in öffentlichen Einrichtungen, Impfzentren etc.), zum anderen haben deutliche Tariferhöhungen im Sicherheitsgewerbe den Umsatz nominal steigen lassen. Gleichzeitig erreichte die Zahl der Beschäftigten neue Höchststände – Ende 2021 waren rund 266.000 Menschen in der privaten Sicherheitswirtschaft tätig, bis 2023 stieg die Beschäftigtenzahl auf nahezu 290.000. Damit ist die Branche ein bedeutender Arbeitgeber in Deutschland.

Marktvolumen und Segmente:

Der Markt für Sicherheitsdienstleistungen umfasst sämtliche gewerblichen Bewachungs- und Schutzdienste, inklusive Objekt- und Werkschutz, Revier- und Streifendienst, Empfangs- und Pfortendienste, Veranstaltungs- und Ordnungsdienste, Personenschutz, Wert- und Geldtransporte sowie Spezialdienstleistungen (z. B. Luftsicherheitskontrollen). Bemerkenswert ist, dass nur noch etwa ein Viertel der Sicherheitskräfte im „klassischen Objekt- und Werkschutz“ eingesetzt sind. Die Branche hat sich diversifiziert: Mitte der 2010er Jahre arbeiteten zeitweise bis zu 15 % der Sicherheitsbeschäftigten in der Betreuung von Flüchtlingsunterkünften – ein völlig neues Betätigungsfeld, das sich aus der Flüchtlingskrise ergab. Ebenso haben sich Aufgaben in der Pandemiebewältigung ergeben (z. B. Kontrolle von Zugangsbeschränkungen in öffentlichen Bereichen). Darüber hinaus gewinnen Tätigkeiten wie City-Streifendienste (gemeinsame Streifen in Innenstädten), Sicherheit im ÖPNV, Schutz von kritischen Infrastrukturen (z. B. Kraftwerke, Verkehrswege) und Flughafensicherheit an Bedeutung. Das breite Spektrum der Branche wird exemplarisch in einer Publikation des Bundesverbands der Sicherheitswirtschaft (BDSW) mit „111 Tätigkeiten“ beschrieben, von A wie Alarmaufschaltung bis Z wie Zugbewachung.

Marktstruktur – Große Anbieter vs. Mittelstand:

Top 10 Sicherheitsdienstleister in Deutschland (Geschäftsjahr 2024)

Rang

Unternehmen

Umsatz 2024 (Mio. €)

Veränderung ggü. Vj.

Geschätzter Marktanteil¹

1

Securitas (deutsche Landesgesellschaft)

1.210,0

+4,1 %

ca. 9 %

2

Kötter Unternehmensgruppe

722,0

+18,6 %

ca. 5 %

3

Kieler Wach- und Sicherheitsgesellschaft (inkl. Sicherheit Nord)

519,0

+6,1 %

ca. 3–4 %

4

Niedersächsische Wach- und Schließgesellschaft (mit VSU)

400,0

+5,3 %

ca. 3 %

5

Wisag Sicherheit & Service

292,8

+8,8 %

ca. 2 %

6

Pond Security Service

288,9

–7,5 %

ca. 2 %

7

Klüh Security (Klüh Service Management)

207,1

+11,2 %

~1,5 %

8

Piepenbrock Sicherheit

200,2

+12,6 %

~1,5 %

9

W.I.S. Sicherheit + Service (Köln)

156,4

+0,4 %

~1 %

10

Stölting Service Group (Sicherheit)

142,1

+15,9 %

~1 %

Marktanteil bezogen auf geschätztes Gesamtmarktvolumen 2024 von ~13,5 Mrd. € (eigene Berechnung, basierend auf 5,3986 Mrd. € = 40 %)

Die obige Tabelle verdeutlicht die Dominanz einiger weniger großer Player. Marktführer ist Securitas, die deutsche Tochter des gleichnamigen schwedischen Weltmarktführers, mit über 1,2 Mrd. € Umsatz (etwa 9 % Marktanteil). Securitas ist seit Jahren unangefochten an der Spitze der Lünendonk-Liste und setzt seinen Wachstumskurs fort (+4,1 % in 2024). An zweiter Stelle folgt die Kötter Unternehmensgruppe, ein traditionsreiches deutsches Familienunternehmen, das neben Sicherheitsdiensten auch andere infrastrukturelle Gebäudedienste anbietet. Kötter steigerte seinen Sicherheits-Umsatz 2024 durch die Übernahme der WAKO-Gruppe um 18,6 % auf 722 Mio. € und beschäftigte dabei auch 13,6 % mehr Personal – ein Hinweis auf den Expansionskurs und die Integration von Facility-Management-Leistungen (Kötter ist ein Beispiel für die Verknüpfung von Sicherheit mit weiteren FM-Leistungen).

Auf Rang 3 liegt die Kieler Wach- und Sicherheitsgesellschaft (inkl. Tochter Sicherheit Nord) mit etwa 519 Mio. € Umsatz. Dieses Unternehmen, ebenso wie die Niedersächsische Wach- und Schließgesellschaft (Rang 4, ~400 Mio. €), repräsentiert die Gruppe regional verwurzelter, großer Sicherheitsanbieter, die historisch gewachsene Marktpräsenz in ihren Bundesländern haben. Bemerkenswert ist, dass Kieler WSG über 11.750 Beschäftigte zählt, was zeigt, dass Sicherheitsdienste personalintensive Dienstleistungen sind.

Auf Platz 5 ist Wisag Sicherheit & Service mit ~293 Mio. € – Wisag gehört zu einer großen deutschen Facility-Management-Gruppe, was die Verzahnung von Sicherheit mit Facility Management auch hier deutlich macht. Pond Security (Platz 6, ~289 Mio. €) ist spezialisiert u. a. auf Objektschutz für US-Militärliegenschaften in Deutschland; das Unternehmen verzeichnete allerdings 2024 einen Umsatzrückgang um 7,5 %. Klüh Security (207 Mio. €, Platz 7) und Piepenbrock Sicherheit (200 Mio. €, Platz 8) sind Sicherheits-Sparten größerer Dienstleistungskonzerne, die vor allem für Reinigung und allgemeine FM-Services bekannt sind. Dies unterstreicht den Trend, dass klassische FM-Anbieter ebenfalls im Security-Sektor aktiv sind. Abgerundet wird die Top 10 durch die auf Sicherheitsdienste spezialisierten Unternehmen W.I.S. (Köln, Platz 9) und Stölting Service Group (Platz 10), wobei Letztere 2024 einen außergewöhnlichen Zuwachs von 15,9 % erzielte, u. a. durch einen Großauftrag im Rahmen der Fußball-Europameisterschaft.

Jenseits der Top 10 setzen sich die Plätze 11–25 aus weiteren bedeutenden Akteuren zusammen, darunter ICTS Germany (Spezialist für Luftsicherheit, Platz 11 mit 139 Mio. €), Dussmann (integrierter Facility Service-Konzern, dessen Sicherheitsumsatz 126 Mio. € beträgt, Platz 12), Apleona (ebenfalls FM-Konzern mit 121 Mio. € Sicherheitsumsatz, Platz 13) sowie mehrere regionale Wach- und Schließgesellschaften und spezialisierte Firmen. Die Vielfalt der Top 25 spiegelt die Heterogenität des Marktes wider: internationale Konzerne (Securitas), große deutsche FM-Dienstleister (Dussmann, Wisag, ISS – letztere rangiert mit ca. 68 Mio. € auf Platz 23, da ISS Deutschland zwar ein Riesenplayer im FM ist, aber im Security-Segment vergleichsweise kleinen Umsatz hat), traditionelle Wachunternehmen (Kötter, Nürnberger W&S etc.) und spezialisierte Nischenanbieter (z. B. ICTS für Aviation Security). Trotz dieser Konzentrationstendenzen bleibt der Markt wettbewerbsintensiv. Die meisten kleineren Unternehmen operieren regional oder in Marktnischen und konkurrieren häufig über den Preis, was zu einem starken Preisdruck in der Branche geführt hat. Dieser Kostendruck stellt hohe Anforderungen an Effizienz und Qualität der Leistungen.

Nachfragetreiber und Marktbedingungen: Die wachsende Nachfrage nach privaten Sicherheitsdiensten wird durch mehrere Faktoren angetrieben. Erstens hat der Staat viele vormals hoheitliche Bewachungsaufgaben ausgelagert – etwa den Schutz öffentlicher Einrichtungen, Gerichte, Asylunterkünfte oder den Objekt- und Personenschutz in bestimmten Bereichen – wodurch private Anbieter neue Betätigungsfelder erhielten. Zweitens erfordern kritische Infrastrukturen (KRITIS) und die Industrie verstärkte Sicherheitsvorkehrungen angesichts von Terrorgefahren, Sabotageakten oder Spionagerisiken. Die private Sicherheitswirtschaft leistet hier einen immer wichtigeren Beitrag zur öffentlichen und unternehmerischen Sicherheit. Drittens sind es wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklungen: etwa eine steigende Urbanisierung und die Notwendigkeit zur Sicherung großer Veranstaltungsorte, Einkaufszentren und öffentlicher Räume. Hinzu kommen Sondersituationen wie die Flüchtlingsmigration oder Pandemien, die temporär zusätzliche Sicherheitsleistungen erfordern (z. B. Bewachung von Quarantänebereichen, Zugangskontrollen). Schließlich wächst die Wertschätzung der Kunden für professionelle Sicherheitsdienste – wie Umfragen zeigen, berichten Dienstleister von gestiegener Anerkennung ihrer Arbeit durch Auftraggeber. Diese höhere Wertschätzung kann sich in einer Bereitschaft niederschlagen, qualitativ bessere und breitere Leistungen nachzufragen.

Insgesamt lässt sich feststellen, dass die Sicherheitsdienstleistungsbranche in Deutschland ein erheblicher Wachstumsmarkt mit strategischer Bedeutung ist. Sie ist gekennzeichnet durch ein breites Aufgabenspektrum, starke Fragmentierung mit einigen Marktführern und vielen kleinen Akteuren, sowie eine enge Verflechtung mit konjunkturellen und gesellschaftlichen Trends.

Rechtsgrundlagen der Sicherheitsdienstleistungen

Die Tätigkeit privater Sicherheitsdienste in Deutschland ist streng reguliert. Gesetzliche Vorgaben definieren, wer Sicherheitsdienstleistungen anbieten darf, welche Qualifikationen benötigt werden, welche Standards einzuhalten sind und wie mit besonders schützenswerten Bereichen (z. B. personenbezogene Daten oder kritische Infrastrukturen) umzugehen ist

Erlaubnispflicht nach § 34a GewO (Gewerbeordnung)

Der Grundstein der Regulierung privater Sicherheitsdienste ist in § 34a der Gewerbeordnung gelegt. Dieses Gesetz schreibt vor: „Wer gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen will (Bewachungsgewerbe), bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.“. Praktisch bedeutet dies, dass jedes Unternehmen, das Wach- und Sicherheitsdienstleistungen anbieten möchte, zuvor eine behördliche Bewachungserlaubnis einholen muss. Diese Erlaubnis wird in der Regel von den örtlich zuständigen Ordnungs- oder Gewerbebehörden erteilt und ist an strenge Voraussetzungen geknüpft. Der Antragsteller (Unternehmer oder Geschäftsführer) muss unter anderem seine Zuverlässigkeit nachweisen (z. B. keine schweren Vorstrafen), geordnete finanzielle Verhältnisse vorweisen und gewisse Sachkundeanforderungen erfüllen.

Ein zentrales Element ist der Sachkundenachweis:

Hier unterscheidet das Gesetz zwei Stufen:

  • Unterrichtungsnachweis: Für einfachere Bewachungstätigkeiten reicht die erfolgreich absolvierte Unterrichtung bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) aus – ein 40-stündiger Lehrgang, in dem rechtliche Grundlagen, Pflichten und Umgang mit Konfliktsituationen vermittelt werden. Diese Unterrichtung ist z. B. ausreichend für klassische Objektschutz-Aufgaben ohne besondere Gefahrenlage.

  • Sachkundeprüfung: Für bestimmte, im Gesetz explizit genannte Tätigkeiten ist dagegen eine Sachkundeprüfung vor der IHK erforderlich. Diese Prüfung geht über die Unterrichtung hinaus und umfasst einen schriftlichen und mündlichen Test über Rechts- und Fachkenntnisse. Zu den Aufgabenbereichen, die nur mit bestandener Sachkundeprüfung ausgeübt werden dürfen, zählen insbesondere:

  • Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr (z. B. City-Streifen),

  • Schutz vor Ladendieben (Kaufhausdetektive),

  • Bewachung im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken (Türsteher),

  • Bewachung von Flüchtlingsunterkünften in leitender Funktion,

  • Bewachung von zugangsgeschützten Großveranstaltungen in leitender Funktion.

Erlaubnispflicht nach § 34a GewO (Gewerbeordnung)

Diese fünf Kategorien hat der Gesetzgeber als sicherheitskritisch eingestuft, weshalb hier höhere Qualifikationsanforderungen gelten. Die Sachkundeprüfung ist de facto der „Sicherheitsschein“, den professionelle Wachleute häufig als Mindestqualifikation mitbringen müssen, um verantwortungsvolle Aufgaben zu übernehmen.

Durch diese gestufte Qualifikation wird sichergestellt, dass Personal in sensiblen Einsatzgebieten über ausreichende Kenntnisse in Rechtskunde (z. B. Befugnisse, Notwehr/Nothilfe, Bürgerliches Gesetzbuch, Strafrecht), Umgang mit Menschen, Deeskalation, aber auch betriebliche Organisation verfügt. Bemerkenswert ist, dass auch der Unternehmer selbst stets den Sachkundenachweis oder eine höherwertige Qualifikation (z. B. IHK-geprüfter Werkschutzmeister, Studium im Sicherheitsmanagement etc.) benötigt. Somit wird vermieden, dass unqualifizierte Personen ein Sicherheitsgewerbe betreiben.

Die Einhaltung der § 34a-Vorgaben wird durch die Behörden überwacht. Seit 2019 existiert das bundeseinheitliche Bewacherregister, das im Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) geführt wird. Darin müssen alle Wachpersonen vom Arbeitgeber eingetragen werden, inklusive der Angaben zu deren Unterrichtung/Sachkunde, Zuverlässigkeitsprüfung und ausgestellteten Dienstausweisen. Jeder Sicherheitsmitarbeiter muss einen persönlichen Dienstausweis mitführen, der mit dem Eintrag im Bewacherregister korrespondiert. Dieses Register und die Ausweispflicht – eingeführt durch die Bewachungsverordnung in der Neufassung 2019 – erhöhen die Transparenz und erleichtern Kontrollen. Tatsächlich war dies eine Reaktion auf Missstände, um Schwarzarbeit und den Einsatz unqualifizierten Personals einzudämmen. Heute ist es für Auftraggeber üblich, sich vom Sicherheitsdienstleister die Registrierung und Qualifikation seines Personals nachweisen zu lassen.

Zusammenfassend stellt § 34a GewO sicher, dass nur zuverlässige und fachkundige Anbieter im Sicherheitsgewerbe tätig werden. Verstöße gegen die Erlaubnispflicht (z. B. Bewachung ohne Genehmigung oder Einsatz von nicht qualifiziertem Personal) können zu Gewerbeuntersagungen und strafrechtlichen Konsequenzen führen. Die gesetzliche Regulierung bildet somit eine wichtige Qualitätsbarriere in einer Branche, die per se im Spannungsfeld zwischen privater Dienstleistung und öffentlicher Sicherheit agiert.

DIN 77200 – Qualitätsnorm für Sicherheitsdienstleistungen

Neben den gesetzlichen Mindestanforderungen haben sich in der Sicherheitsbranche freiwillige Qualitätsstandards etabliert, von denen die DIN 77200 herausragt. Die DIN 77200 ist eine vom Deutschen Institut für Normung veröffentlichte Normenreihe, die Anforderungen an Organisation, Prozesse und Personal bei der Erbringung von Sicherungsdienstleistungen definiert. Im Unterschied zur Gewerbeordnung, die vorrangig auf Zuverlässigkeit und Grundqualifikation abzielt, legt die DIN 77200 ein umfassendes Rahmenwerk für die Qualität der Dienstleistung selbst fest.

Die Historie der Norm reicht bis 2002 zurück (erste Ausgabe DIN 77200:2002). Seither wurde sie mehrfach überarbeitet. Ein wichtiger Meilenstein war die Revision 2017, in deren Zuge die Norm neu strukturiert und in drei Teile gegliedert wurde:

  • DIN 77200-1:2017 – Allgemeine Anforderungen an Sicherungsdienstleistungen. Dieser Teil formuliert generelle Qualitätsanforderungen an Sicherheitsunternehmen hinsichtlich Organisationsstruktur, Führung, Auswahl und Ausbildung des Personals, Dienstplanung, Prozessen der Leistungserbringung und Dokumentation. Er umfasst grundlegende Sicherheitsdienstleistungen und unterscheidet dabei Kategorien wie stationäre Dienste (z. B. Wach- und Empfangsdienst, Alarmdienst), mobile Dienste (Revier- und Streifendienst, Interventionsdienst bei Alarm) sowie Veranstaltungssicherung. Im Kern sollen Sicherheitsdienstleister nachweisen, dass sie diese Dienste fachlich qualifiziert, normgerecht und auftragsgemäß planen und erbringen können.

  • DIN 77200-2:2020 – Erweiterte Anforderungen für besondere Sicherungsdienstleistungen. Diese Ergänzung (veröffentlicht Juli 2020) trägt speziellen Einsatzfeldern Rechnung, die erhöhte Risiken mit sich bringen. Teil 2 definiert zusätzliche Anforderungen für Dienste bei Veranstaltungen mit besonderer Sicherheitsrelevanz (etwa Großveranstaltungen, Fußballspiele), im öffentlichen Personennahverkehr (Sicherheit in Bahnen/Busanlagen), für Objekte mit besonderer Sicherheitsrelevanz (kritische Infrastrukturen, Hochsicherheitsbereiche) sowie zum Schutz von Flüchtlings- und Asylunterkünften. Hier werden z. B. höhere Maßstäbe an die Risikoanalyse, das Konzept und die Qualifikation der Einsatzkräfte angelegt. Unternehmen, die solche besonderen Sicherheitsdienste anbieten, müssen nicht nur die allgemeinen Anforderungen (Teil 1) erfüllen, sondern zusätzlich die strengeren Vorgaben aus Teil 2 umsetzen.

  • DIN 77200-3:2017 – Konformitätsbewertung / Zertifizierungsverfahren. In diesem dritten Teil wird beschrieben, wie eine Zertifizierung nach DIN 77200 zu erfolgen hat. Das heißt, es werden Kriterien genannt, nach denen unabhängige Zertifizierungsstellen (wie z. B. VdS Schadenverhütung oder DEKRA) prüfen, ob ein Sicherheitsdienstleister die Normanforderungen erfüllt. Erst durch diese Normergänzung wurde es möglich, offizielle Zertifikate nach DIN 77200 zu vergeben.

Qualitätsnorm für Sicherheitsdienstleistungen

Die Einführung der Zertifizierungsmöglichkeit war wichtig, da öffentliche Auftraggeber und große Kunden zunehmend einen objektiven Nachweis für die Leistungsfähigkeit von Sicherheitsfirmen verlangten. Schon vor 2017 hatten manche Auftraggeber eine „Zertifizierung nach DIN 77200“ gefordert, obwohl es formal keine akkreditierte Zertifizierung gab. Dies wurde nun auf eine solide Grundlage gestellt. Heute gilt: Nur Zertifikate, die von akkreditierten Stellen gemäß DIN 77200-3 ausgestellt wurden, sind gültig. Für die Sicherheitsunternehmen ist eine DIN-Zertifizierung freiwillig, aber sie dient als Qualitätssiegel gegenüber Kunden und wird in Vergabeverfahren oft als Eignungsnachweis anerkannt. Der BDSW selbst hebt hervor, dass seine Mitglieder durch freiwillige Prüfungen (z. B. im Aufnahmeprozess des Verbands) Qualität demonstrieren – eine DIN 77200-Zertifizierung ist ein ähnlicher Weg, sich vom unregulierten Wettbewerb abzuheben.

Inhaltlich gewährleistet die Anwendung der DIN-Norm, dass ein Dienstleister über definierte Managementprozesse verfügt: Etwa klare Dienstanweisungen, definierte Personalqualifikationen je nach Einsatzart, Nachweise zur Zuverlässigkeit und Weiterbildung, ein Qualitätsmanagementsystem für Sicherheitsdienstleistungen, geregelte Kommunikation mit dem Auftraggeber, u.v.m.. Beispielsweise wird gefordert, dass für jeden Auftrag ein schriftliches Sicherheitskonzept vorliegt, regelmäßige Objektbegehungen stattfinden und Meldesysteme für Vorkommnisse implementiert sind – all dies sorgt für Professionalität und Vergleichbarkeit. Gerade im Facility Management Kontext, wo Dienstleister oft für mehrere Services zuständig sind, bietet die DIN 77200 eine Richtschnur, wie Security-Services standardisiert eingebettet werden können.

In Summe hat sich die DIN 77200 als wesentliches Instrument der Selbstregulierung etabliert. Sie ist kein Gesetz, aber in der Praxis fast genauso bedeutsam, da seriöse Auftraggeber häufig nur zertifizierte oder zumindest normkonforme Anbieter berücksichtigen. Damit treibt die Norm die Qualitätsorientierung in der Branche voran und trägt indirekt zum Haftungs- und Risikomanagement bei – denn wer die Norm erfüllt, minimiert Ausfallrisiken und Haftungsfälle für den Kunden.

Datenschutz: DSGVO und BDSG in Sicherheitsdiensten

Sicherheitsdienstleistungen bringen oft den Umgang mit personenbezogenen Daten mit sich – etwa durch Videoüberwachung, Zutrittskontrollsysteme oder das Führen von Besucherverzeichnissen und Wachberichten. Seit Inkrafttreten der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Mai 2018 sind auch Sicherheitsunternehmen in besonderem Maße verpflichtet, den Datenschutz zu gewährleisten. Die DSGVO sowie das ergänzende Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) stellen einen zentralen Rahmen dar, um einen Ausgleich zwischen Sicherheitsbelangen und Persönlichkeitsrechten zu schaffen.

Ein prominentes Beispiel ist die Videoüberwachung: Die Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume mittels Kameras ist nach § 4 BDSG nur zulässig, wenn sie zur Aufgabenerfüllung öffentlicher Stellen oder zur Wahrnehmung berechtigter Interessen für konkret definierte Zwecke erforderlich ist und keine überwiegenden Interessen der Betroffenen entgegenstehen. Im Klartext müssen private Sicherheitsdienste (bzw. ihre Auftraggeber) für jede Videoüberwachungsmaßnahme einen Rechtsgrund benennen können, typischerweise das „berechtigte Interesse“ nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (Schutz von Eigentum, Verhütung von Straftaten). Zudem greifen weitere DSGVO-Prinzipien: Datenminimierung (es dürfen nur nötige Bereiche gefilmt werden), Transparenz (Hinweisschilder mit Angaben des Verantwortlichen sind Pflicht), Speicherbegrenzung (Aufzeichnungen müssen zeitnah gelöscht werden, meist innerhalb von 48–72 Stunden, sofern kein Vorfall), Integrität und Vertraulichkeit (Zugriff auf Aufnahmen nur für befugte Personen, meist besondere Sicherheitsmitarbeiter oder der Auftraggeber selbst). Sicherheitsunternehmen müssen technisch-organisatorische Maßnahmen (TOM) umsetzen, um diese Vorgaben einzuhalten – z. B. verschlüsselte Speicherung, Zugriffsprotokollierung und Schulung des Personals in Datenschutzbelangen.

Ähnliches gilt für Zutrittskontroll- und Alarmsysteme: Hier fallen Daten darüber an, welche Person wann wo ein Gebäude betreten hat. Diese Protokolldaten sind personenbezogen und unterliegen dem DSGVO-Schutz. Ein Sicherheitsdienst, der etwa das Management eines elektronischen Zutrittssystems übernimmt, agiert in der Regel als Auftragsverarbeiter im Sinne der DSGVO für den Kunden (Verantwortlicher). Entsprechend muss ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung geschlossen werden, der regelt, dass der Dienstleister die Daten nur weisungsgebunden verarbeitet, angemessen schützt und nach Auftragsende löscht oder zurückgibt.

Im Wach- und Sicherheitsbereich gibt es zudem besondere Kategorien von Daten, z. B. strafrechtliche Informationen (wenn eine Wache eine Person beim Diebstahl ertappt, werden ggf. Daten zu einer Straftat festgehalten). Solche Daten bedürfen besonderer Sorgfalt. Auch die Mitarbeiterdaten der Sicherheitskräfte selbst sind relevant: Beim Wechsel auf ein neues Objekt darf ein Auftraggeber z.B. nicht einfach vollständige Personalprofile verlangen; die übermittelten Informationen müssen datenschutzkonform und zweckgebunden sein (z.B. Name, Qualifikation, aber nicht private Details).

Die DSGVO hat somit die Compliance-Anforderungen in Sicherheitsunternehmen erhöht. Viele Firmen haben Datenschutzbeauftragte benannt, insbesondere größere (ab 20 Mitarbeitern, falls regelmäßig Daten verarbeitet werden, besteht Benennungspflicht). Schulungen zum Datenschutz gehören inzwischen zum Standard-Ausbildungsprogramm für Security-Mitarbeiter, insbesondere für solche, die mit Videoüberwachung oder IT-Systemen arbeiten.

Auch im Facility Management Kontext ist dies bedeutsam: Wenn Sicherheitsleistungen in ein Gesamtkonzept eingebettet sind, müssen FM-Dienstleister und Security-Subunternehmer gemeinsam Datenschutzkonzepte abstimmen. Beispielsweise bei integrierten Leitstellen, die sowohl Gebäudedaten als auch Sicherheitsdaten (Kameras, Alarme) verarbeiten, ist Datensicherheit und Privacy by Design essentiell.

Schließlich sei erwähnt, dass Verstöße gegen die DSGVO empfindliche Bußgelder nach sich ziehen können. Ein Sicherheitsdienst, der etwa Kameras ohne Hinweisschild betreibt oder Videodaten unzulässig lange speichert, riskiert Sanktionen durch die Datenschutzbehörden. Auch deshalb ist das Thema im Qualitätsmanagement von Sicherheitsfirmen angekommen – neben der physischen Sicherheit muss immer auch die informationelle Selbstbestimmung gewahrt werden. Dies stellt einen ständigen Balanceakt dar: maximale Überwachung für Sicherheit vs. minimalinvasive Maßnahmen für Datenschutz. In Deutschland wird hier tendenziell strenger reguliert (z. B. im öffentlichen Raum sind KI-gestützte Gesichtserkennungskameras durch private kaum zulässig), was wiederum Einfluss auf die Einsetzbarkeit mancher Technologien hat.

Schutz kritischer Infrastrukturen: Das neue KRITIS-Dachgesetz

Eine der jüngsten rechtlichen Entwicklungen, die auch für Sicherheitsdienstleister erhebliche Relevanz besitzt, ist das geplante KRITIS-Dachgesetz. Dieses Gesetz – offiziell Gesetz zur Erhöhung der Resilienz kritischer Infrastrukturen, häufig als KRITIS-DachG bezeichnet – schafft erstmals in Deutschland einen sektorenübergreifenden Rechtsrahmen für den Schutz kritischer Infrastruktur. Es befindet sich im Jahr 2025 im Gesetzgebungsverfahren und soll voraussichtlich Ende 2025 oder Anfang 2026 in Kraft treten.

Hintergrund ist die EU-Richtlinie 2022/2557 zur Resilienz kritischer Einrichtungen (Resilience of Critical Entities, RCE-Richtlinie), die in nationales Recht umgesetzt wird. Das KRITIS-Dachgesetz zielt darauf ab, die physische Sicherheit und Krisenvorsorge bei Betreibern kritischer Anlagen deutlich zu stärken. Bisher war KRITIS-Schutz in Deutschland sektoral geregelt (z. B. IT-Sicherheitsgesetz für IT/Telekommunikation, branchenspezifische Verordnungen für Energie, Wasser etc.). Das Dachgesetz schafft nun einheitliche Mindestanforderungen für alle KRITIS-Betreiber.

Zu den Kernelementen gehören laut Regierungsentwurf:

  • Erweiterter Adressatenkreis: Betreiber kritischer Anlagen aus zahlreichen Sektoren (Energie, Transport, Gesundheit, Wasser, Ernährung, Finanzen, Verwaltung u.a.) werden erfasst, sofern ihre Anlagen eine bestimmte Größenordnung überschreiten (i.d.R. Versorgung von >500.000 Personen). Nicht erfasst sind einige Sektoren, die separat geregelt bleiben (z. B. IT/Telekommunikation, da hier die NIS2-Richtlinie greift).

  • Resilienz- und Sicherheitsanforderungen: Betreiber müssen umfassende Vorkehrungen treffen, darunter: Risikoanalysen für verschiedenste Gefahren, Schutzkonzepte für ihre Anlagen (baulich, personell, technisch), Business Continuity Management (BCM) zur Aufrechterhaltung des Betriebs im Krisenfall, Krisenmanagementpläne, regelmäßige Übungen, und Maßnahmen zur physischen Sicherheit (d.h. Zutrittsschutz, Überwachung, Objektschutz). Hier kommen private Sicherheitsdienste ins Spiel, denn viele dieser Betreiber werden spezialisierte Wachdienste benötigen, die den erhöhten Anforderungen gerecht werden – etwa 24/7-Objektbewachung mit besonders geschultem Personal, Einlasskontrollen mit High-Tech-Systemen, oder mobile Interventionskräfte.

  • Personal und Zuverlässigkeit: Das Gesetz betont auch Personalsicherheit, was bedeutet, dass Mitarbeiter in sicherheitskritischen Positionen (inkl. externes Sicherheitspersonal) zuverlässig sein und ggf. überprüft werden müssen. Bereits jetzt werden in vielen KRITIS-Bereichen (z. B. Atomkraftwerke, Chemieanlagen) erweitere Sicherheitsüberprüfungen nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) vorgenommen. Es ist denkbar, dass dies unter dem Dachgesetz ausgeweitet wird.

  • Meldepflichten: Bei sicherheitsrelevanten Vorfällen (wie Anschlagsdrohungen, Sabotageakte, erhebliche Störungen) müssen Betreiber die Behörden informieren. Sicherheitsdienste, die an vorderster Front ein Ereignis feststellen, würden in solche Meldeketten einbezogen.

  • Aufsicht und Sanktionen: Die Aufsicht soll zwischen Bund und Ländern aufgeteilt werden. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) werden gemeinsam zuständig sein, teils unter Einbindung von Landesbehörden. Bei Verstößen drohen Bußgelder – ähnlich wie im IT-Sicherheitsgesetz – und es gibt Sorgfaltspflichten für die Unternehmensleitung selbst.

  • Zeitschiene: Das Bundeskabinett hat den Entwurf im September 2025 beschlossen. Eigentlich war eine frühere Verabschiedung geplant, doch verzögerte sich das Verfahren; nun wird mit einem Inkrafttreten Ende 2025 gerechnet.

Schutz kritischer Infrastrukturen

Für das Facility Management und die Sicherheitswirtschaft bedeutet das KRITIS-Dachgesetz, dass die Nachfrage nach hochwertigen Sicherheitslösungen steigen dürfte. Betreiber kritischer Infrastrukturen – etwa Energieversorger, Krankenhäuser, Transportunternehmen – müssen ihr Sicherheitsniveau überprüfen und oft ausbauen. Viele werden dafür auf externe Dienstleister zurückgreifen (nicht zuletzt, weil nicht alle diese Betreiber eigenes Sicherheitspersonal haben oder in ausreichender Zahl vorhalten können). Allerdings steigen auch die Anforderungen an die Qualifikation dieser Dienstleister. Beispielsweise könnte in Ausschreibungen verlangt werden, dass das Sicherheitspersonal eine höhere Ausbildung (z. B. geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft, oder sogar Meister für Schutz und Sicherheit) besitzt und speziell in KRITIS-Schutz geschult ist. Ebenso könnten vermehrt Technologien gefordert werden (Zutrittskontrollsysteme, Videoanalytik).

Das KRITIS-Dachgesetz steht paradigmatisch für eine Entwicklung, in der staatliche Regulierungen die Sicherheitsbranche aufwerten: Private Wachdienste werden quasi zu Partnern des Staates in der Daseinsvorsorge für Sicherheit. Allerdings geht dies Hand in Hand mit mehr Verantwortung und Rechenschaftspflichten. Für FM-Unternehmen, die im Auftrag von KRITIS-Betreibern ganzheitliche Dienstleistungen erbringen, wird es noch wichtiger, Security-Expertise in ihr Portfolio zu integrieren oder enge Kooperationen mit spezialisierten Sicherheitsfirmen einzugehen, um den neuen gesetzlichen Pflichten gerecht zu werden.

Weitere rechtliche Aspekte

Ergänzend zu den obigen Schwerpunkten seien einige weitere Rechtsaspekte erwähnt: Arbeitsrecht und Tarifverträge spielen in der Sicherheitswirtschaft eine große Rolle – es existieren spezifische Manteltarifverträge pro Bundesland (ausgehandelt zwischen BDSW und Gewerkschaften), die Lohnuntergrenzen je nach Tätigkeit definieren. So steigen z. B. die Mindestlöhne in der Bewachung seit Jahren deutlich, was Teil der Marktentwicklung ist (dies spiegelt sich indirekt in den Umsatzsteigerungen wider). Ein Sicherheitsdienstleister muss diese Tarife einhalten und im FM-Kontext meist an den Auftraggeber weitergeben.

Auch das Waffengesetz (WaffG) greift bei bewaffneten Sicherheitsdiensten (z. B. Geld- und Werttransport, Personenschutz). Wachpersonen benötigen einen Waffenschein bzw. die Bewachungserlaubnis nach §34a muss den Umgang mit Schusswaffen einschließen, wofür strenge Auflagen gelten (z. B. zusätzliche Sachkunde „Waffensachkundeprüfung“ und Zuverlässigkeit nach § 28 WaffG). Im zivilen Facility-Management-Umfeld kommen Schusswaffen jedoch selten vor, meist beschränkt auf Spezialgebiete.

Schließlich sind Normen des Arbeitsschutzes (z. B. Arbeitszeitgesetz, da Wachdienste oft 12-Stunden-Schichten leisten) und der Unfallverhütung relevant. Berufsgenossenschaften haben Unfallverhütungsvorschriften für Wach- und Sicherungsdienste erlassen (z. B. DGUV Vorschrift 23), die etwa Regelungen zu Einzelarbeitsplätzen, Alarmierungsmöglichkeiten der Wachpersonen und Schutzausrüstung enthalten.

Zwischenfazit Rechtsrahmen:

Die rechtliche Betrachtung zeigt, dass Sicherheitsdienstleistungen in Deutschland in einem engmaschigen Netz von Vorschriften stattfinden – einer Kombination aus Gewerberecht, Qualitätsnormen, Datenschutz und speziellen Branchenregelungen. Dieses Regelwerk dient dem Zweck, ein hohes Qualitäts- und Sicherheitsniveau zu gewährleisten, Missbrauch vorzubeugen und Vertrauen zu schaffen – unerlässlich, wenn private Akteure Aufgaben übernehmen, die nah an hoheitliche Belange reichen. Für das Facility Management bedeutet dies, dass die Integration von Sicherheitsdiensten nicht nur operativ, sondern auch rechtlich gut abgestimmt sein muss, um Compliance in allen Bereichen zu erzielen.

Technologische Trends: Digitalisierung, Robotik und KI in der Sicherheitsbranche

Die Sicherheitsdienstleistungsbranche durchläuft einen tiefgreifenden technologischen Wandel. Im Zuge der vierten industriellen Revolution (Stichwort Digitalisierung) halten neue Technologien Einzug, die das traditionelle Bild des „Wachmanns“ verändern. Vom Einsatz moderner Software zur Einsatzplanung und Dokumentation, über KI-gestützte Überwachungssysteme bis hin zu autonomen Robotern und Drohnen – die Palette an Innovationen ist breit. Für das moderne Facility Management, das zunehmend Smart Building-Konzepte verfolgt, eröffnen diese Trends neue Möglichkeiten der Integration von Sicherheit in die Gebäudebewirtschaftung.

Digitalisierung der Sicherheitsprozesse

Bereits seit einigen Jahren hat die digitale Transformation in Sicherheitsunternehmen Einzug gehalten. Während früher Wachberichte mit Stift auf Papier verfasst und Tourenkontrollen mittels Stechuhren dokumentiert wurden, laufen heute viele Prozesse elektronisch ab.

Einige Beispiele:

  • Wach- und Schichtplanung: Spezielle Software (Workforce-Management-Systeme) optimiert die Einsatzplanung der Sicherheitsmitarbeiter. Schichtpläne werden digital erstellt unter Berücksichtigung von Qualifikationen, rechtlichen Vorgaben (Arbeitszeit) und Kundenanforderungen. Änderungen (z. B. durch Krankmeldungen) können in Echtzeit nachgesteuert werden, inklusive automatischer Benachrichtigung von Mitarbeitern via App.

  • Digitale Kontrollsysteme: Anstelle von mechanischen Stechuhren nutzen Sicherheitskräfte heute RFID- oder NFC-basierte Checkpoints, die in den Objekten verteilt sind. Der Wachmann oder die -frau trägt ein mobiles Endgerät (Smartphone oder spezielles Lesegerät) und scannt bei Rundgängen an festgelegten Punkten Tags, sodass das System den Präsenznachweis und die Rundengänge dokumentiert. Diese Echtzeit-Datenerfassung erlaubt auch dem Facility Manager, jederzeit den Fortgang der Kontrollen nachzuvollziehen.

  • Elektronisches Berichtswesen: Ereignis- und Schichtberichte werden zunehmend über Tablet oder Smartphone eingegeben. Ein Wachperson schreibt z.B. bei einer besonderen Vorkommnis (Alarm, Tür offen, Regelverstoß) direkt einen Bericht in eine App, ggf. mit Foto, und dieser steht sofort dem Kunden und der Leitstelle zur Verfügung. Das erhöht die Transparenz und Reaktionsgeschwindigkeit. Manche Systeme integrieren auch Tickets oder Aufgaben, die an die Haustechnik oder andere FM-Bereiche weitergeleitet werden können, falls z.B. ein defektes Türschloss oder eine unbeleuchtete Fluchtwegsbeschilderung entdeckt wird.

  • Leitstellen und Fernüberwachung: Zentralen Alarm- und Service-Leitstellen (NSL) haben dank Digitalisierung deutlich erweiterte Möglichkeiten. Eine moderne NSL empfängt nicht nur Alarmsignale von Einbruchmeldeanlagen, sondern kann auch Live-Videobilder aufschalten, Drohnen steuern oder vernetzte Sensorik auslesen (etwa IoT-Sensoren für Geräusche, Vibrationen etc.). Die Leitstelle fungiert als Kommandozentrale, die Daten fusioniert und den Sicherheitsmitarbeitern vor Ort Anweisungen gibt. Im FM-Kontext werden bisweilen Integrated Control Center eingerichtet, wo Sicherheits- und Gebäudetechnik zusammenlaufen – z.B. Alarmmeldungen parallel zu technischen Störmeldungen, um im Notfall alle relevanten Maßnahmen gebündelt einzuleiten.

  • Analyse und KI-Tools: Auch die Auswertung von Sicherheitsvorfällen profitiert von digitalen Tools. Business-Intelligence-Software kann z.B. Vorfallsdaten aus verschiedenen Objekten sammeln und Muster erkennen: Etwa steigende Einbruchversuche in bestimmten Regionen, Stoßzeiten für aggressives Kundenverhalten etc. Solche Analysen ermöglichen präventive Anpassungen (mehr Personal zu kritischen Zeiten, gezielte Schulungen zu identifizierten Risiken).

Digitalisierung der Sicherheitsprozesse

All diese Digitalisierungsansätze verbessern die Effizienz und Qualität der Sicherheitsdienstleistungen. Für die Mitarbeiter bedeuten sie oft eine Entlastung von Routine (weniger Papierkram) und eine bessere Unterstützung (z.B. Warnungen auf dem Gerät, wenn ein Checkpoint vergessen wurde, oder Notruffunktionen in der App). Allerdings erfordert dies auch digitale Kompetenz beim Personal und Investitionen seitens der Unternehmen. Nicht alle kleinen Sicherheitsfirmen können teure Softwarelösungen sofort einführen, was temporär einen Wettbewerbsvorteil für größere Unternehmen schafft, die solche Systeme entwickeln oder zukaufen konnten.

Robotik im Sicherheitsdienst: Patrouillenroboter und Drohnen

Ein besonders aufmerksamkeitsstarker Trend ist der Einsatz von Robotern in Sicherheitsrollen. Was vor einigen Jahren noch futuristisch klang, wird inzwischen in Pilotprojekten in Deutschland getestet: autonome oder fernsteuerbare Roboter, die Wachaufgaben übernehmen. Dazu zählen sowohl Bodenroboter als auch flugfähige Drohnen.

In deutschen Medien erlangte 2021 der vierbeinige Roboter „Spot“ Bekanntheit – ein hundeähnlicher Laufroboter, ausgestattet mit Kameras und Sensoren, der als Sicherheitsroboter präsentiert wurde. Dieses System, entwickelt von Boston Dynamics und von einer deutschen Firma (Security Robotics GmbH) erprobt, soll selbstständig Firmengelände patrouillieren. Mit KI-Steuerung kann „Spot“ Hindernissen ausweichen, Runden drehen und Auffälligkeiten per Videokamera erfassen. Sein Einsatzgebiet sind potentielle Risikobereiche wie Chemieanlagen, Logistikzentren oder Kraftwerksgelände, wo ein Roboter kontinuierlich Überwachungsaufgaben erledigen könnte, ohne Menschen zu gefährden (etwa in kontaminierten Zonen) und ohne Ermüdung.

Neben solchen Laufrobotern gibt es rollende Sicherheitsroboter, beispielsweise kugelförmige oder turmartige Roboter, die in Innenräumen oder Mall-Fluren patrouillieren, Präsenz zeigen und mittels Kameras detektieren. In den USA sind Modelle wie der Knightscope K5 im Einsatz – ein ca. 1,5 m hoher, autonom navigierender Roboter, der mit 360°-Kameras, Mikrofonen und Sensoren z.B. in Einkaufszentren oder Parkhäusern Daten sammelt. In Deutschland sind solche Geräte noch selten in realen Einsätzen, aber Einkaufszentren und große Liegenschaften beobachten die Entwicklung mit Interesse.

Drohnen stellen eine weitere Kategorie dar: Flugroboter können aus der Luft Gelände überwachen, was besonders für weitläufige Areale (Solarparks, Industriekomplexe, Bahnanlagen) attraktiv ist. Mit Wärmebildkameras ausgerüstete Drohnen könnten z.B. nachts autonom Runden fliegen und so Bewegungen detektieren, die am Boden verborgen bleiben. Die Lünendonk-Studie 2025 zeigt, dass das Interesse an Drohnen bei Sicherheitsdienstleistern besonders hoch ist. Immerhin die Hälfte der Top-25-Unternehmen experimentiert bereits mit Robotik oder hat sie teilweise im Einsatz, wobei Drohnen als ein Highlight genannt werden.

Die Motivation hinter Robotik im Security-Bereich ist vielfältig: - Personalmangel: Angesichts chronischer Personalengpässe können Roboter eine Möglichkeit sein, Lücken zu füllen oder Routinetätigkeiten abzudecken. Sie melden dann Auffälligkeiten an eine Leitstelle, die wiederum menschliche Interventionskräfte schickt. - Kostenersparnis langfristig: Zwar sind Roboter in Anschaffung und Wartung teuer, aber sie arbeiten 24/7 ohne Zuschläge, werden nicht krank und können – falls sie mehrere Funktionen kombinieren – perspektivisch Kosten senken. - Gefahrenreduktion: In hochriskanten Umgebungen (etwa explosionsgefährdete Bereiche, extremes Terrain) können Roboter statt Menschen eingesetzt werden, um Daten zu sammeln oder Präsenz zu zeigen. - Technologie-Image: Anbieter, die Robotik einsetzen, demonstrieren Innovationsführerschaft, was im Marketing und im Wettbewerb um Kunden – insbesondere technologiefreundliche Kunden – ein Vorteil ist.

Dennoch sind Grenzen und Herausforderungen zu beachten. Aktuelle Robotersysteme haben limitiertes Verständnis komplexer Situationen. Ein menschlicher Sicherheitsmitarbeiter kann kontextabhängig reagieren, deeskalieren oder Entscheidungen treffen – Fähigkeiten, die KI noch nicht vollständig bietet. Zudem stellen sich rechtliche Fragen: Wer haftet, wenn ein Roboter versagt oder gar jemanden verletzt? Wie ist der Datenschutz, wenn autonome Kameraroboter Personen filmen? Und schlussendlich auch Akzeptanzfragen: Werden Mitarbeiter Roboter als Kollegen akzeptieren oder als Konkurrenz sehen? Werden Kunden oder die Öffentlichkeit sich mit patrouillierenden Maschinen wohlfühlen?

In der Praxis deuten die bisherigen Projekte darauf hin, dass Roboter zunächst als Ergänzung fungieren, nicht als Ersatz. So könnten Nachtstunden, in denen sonst ein Gelände unbewacht wäre, durch Roboter abgedeckt werden, während tagsüber menschliches Personal vor Ort ist. Oder Roboter übernehmen monotone Routineaufgaben (z. B. stündlich den Zaun abfahren), während der Mensch für die anspruchsvollen Aufgaben bleibt. Die deutsche Sicherheitswirtschaft betont, dass der Wandel vom „klassischen Türsteher“ zum „technologiegestützten Dienstleister“ bereits im Gange ist. Insofern werden Robotiklösungen künftig zum Portfolio moderner Sicherheitsfirmen gehören – eingebettet in Servicekonzepte, die Technologie und Mensch intelligent kombinieren.

Künstliche Intelligenz und Big Data in der Sicherheitsüberwachung

Künstliche Intelligenz (KI) ist ein weiterer Schlüsselfaktor der technologischen Transformation. Insbesondere im Bereich der Videoüberwachung und Zugangskontrolle hält KI Einzug, um große Datenmengen effizient auszuwerten und Muster zu erkennen, die dem menschlichen Auge entgehen oder es überfordern würden.

Ein typisches Anwendungsfeld ist die KI-gestützte Videoanalyse: Hierbei werden Videobilder in Echtzeit durch Algorithmen ausgewertet, um z.B. untypische Bewegungen zu detektieren, bestimmte Objekte oder Personen zu identifizieren oder Verhaltensanomalien zu erkennen. Beispiele sind: - Intrusion Detection: KI erkennt, wenn sich jemand in einem gesperrten Bereich aufhält oder einen definierten Perimeter überschreitet, und alarmiert automatisch das Sicherheitspersonal. - Objekterkennung: Verdächtige Gegenstände (liegengelassene Taschen, Fahrzeuge in bestimmten Zonen) können durch Bilderkennung markiert werden. - Personenattributerkennung: Moderne Systeme können Personen anhand von Attributen filtern (z.B. rote Jacke, Rucksack tragend, Richtung laufend) – das hilft bei Fahndungen auf Firmengeländen oder in Einkaufszentren, ohne jede Kamera manuell auswerten zu müssen.

Eine fortgeschrittene, aber datenschutzrechtlich sehr sensible Form ist die Gesichtserkennung. Technisch könnte ein KI-System bekannte Gesichter (etwa von Hausverbotlern oder gesuchten Personen) identifizieren. In Deutschland ist dies jedoch im öffentlichen Raum kaum zulässig; allenfalls im nicht-öffentlichen Bereich mit Einwilligung (z.B. Zugangssysteme mit Gesichtserkennung für Mitarbeiter). Daher ist hier Zurückhaltung geboten – häufig beschränken sich Systeme auf die Detektion ob eine Person dort ist, nicht genau wer.

Auch Zutrittskontrollsysteme nutzen KI: Etwa um den Zutritt per Biometrie zu ermöglichen (Fingerabdruck, Iris-Scan, Venenerkennung, Gesicht), oft kombiniert mit lernenden Algorithmen, die bei jeder Nutzung die Genauigkeit verbessern. KI kann an Drehkreuzen erkennen, ob eine Person versucht, mit einem fremden Ausweis zu passieren (Musterabweichung im Bewegungsablauf, Photo-ID-Abgleich in Echtzeit).

Ein weiteres Anwendungsgebiet ist die Auswertung von Kommunikationsdaten. In Leitstellen können KI-Bots beispielsweise Audio-Streams abhören auf Schlüsselwörter oder Alarmgeräusche (zerbrechendes Glas, Alarmsirene) und dann automatisiert Meldungen erzeugen. Bei großen Veranstaltungen werden bisweilen Social Media Monitoring Tools mit KI eingesetzt, um früh Trends für mögliche Sicherheitsvorfälle (Tumulte, Ankündigungen von Störungen) zu erkennen.

Die Vorteile von KI in der Sicherheitsarbeit liegen auf der Hand: Sie kann rund um die Uhr riesige Informationsströme parallel überwachen – was ein Mensch nicht könnte – und reduziert damit die Reaktionszeit auf Vorfälle. Die Effizienz steigert sich, indem menschliche Mitarbeiter von der reinen Beobachterrolle entlastet werden und mehr in die Interventions- und Entscheidungsrolle kommen. „Intelligente Zutrittskontrollen, KI-gestützte Videoüberwachung sowie der Einsatz von Robotik und Drohnen erweitern das Leistungsspektrum moderner Sicherheitsdienstleister und setzen neue Maßstäbe für Effizienz und Qualität.“. Allerdings betont er auch, dass die Etablierung dieser Technologien davon abhängt, wie überzeugend ihr Nutzen kommuniziert und Vertrauen bei Auftraggebern geschaffen wird.

Tatsächlich sind Vertrauen und Akzeptanz kritische Erfolgsfaktoren: Viele Kunden – gerade in konservativen Branchen – stehen KI noch skeptisch gegenüber, etwa aus Sorge vor Fehlalarmen oder Intransparenz der Entscheidungen. Transparente Algorithmen („erklärbare KI“) und Pilotphasen können hier Abhilfe schaffen. Zudem muss die Regulatorik Schritt halten: Die EU arbeitet am AI Act, der den Einsatz bestimmter KI-Systeme (z.B. biometrische Überwachung in Echtzeit) einschränken könnte, was unmittelbare Auswirkungen auf das Angebot der Sicherheitsdienstleister hätte.

Im Facility-Management-Bereich können KI-Systeme helfen, sicherheitsrelevante mit technischen Daten zu korrelieren. Etwa könnte eine KI feststellen, dass immer wenn ein bestimmter Sensor anschlägt (z.B. Temperatursensor Überhitzung), kurz zuvor jemand unberechtigt den Raum betrat – was auf Sabotage hindeuten könnte. Solche Cross-Analytics aus Sicherheit und Facility-Daten sind ein noch junges Feld, aber mit steigendem Interesse an Smart Buildings durchaus relevant.

Es lässt sich sagen, dass KI aus der modernen Sicherheitsarchitektur nicht mehr wegzudenken ist. Deutsche Sicherheitsdienstleister testen und implementieren KI-Lösungen schrittweise, immer im Spannungsfeld von Nutzen, Kosten und rechtlichen Grenzen. Im Jahr 2025 ist etwa die Hälfte der großen Anbieter digital bereits so weit fortgeschritten, KI oder Robotik zumindest pilotweise einzusetzen. Die anderen beobachten genau, denn ein Wettbewerbsnachteil will keiner riskieren. Die Integration in Facility Management bietet sich insbesondere bei Neu- und High-Tech-Gebäuden an, wo die Infrastrukturen ohnehin auf Konnektivität und Automation ausgelegt sind.

Technologische Integration in FM-Leistungen

Viele moderne Gebäude verfügen über Gebäudeleittechnik (GLT), Brandmeldeanlagen, Zugangskontrollsysteme, Videoüberwachung, Einbruchmeldeanlagen – idealerweise sind diese zu einem Integrated Building Management System verbunden. Sicherheitsdienstleister werden zunehmend gefordert, sich in solche Systemlandschaften einzuklinken.

Beispielsweise können Gefahrenmanagementsysteme (GMS) sämtliche Alarmmeldungen zentral visualisieren, von Brand über Einbruch bis zu technischen Störungen. Ein Sicherheitsmitarbeiter in der Lobby kann über ein einheitliches Interface sowohl eine Klimaanlage neu starten als auch eine Alarmauslösung prüfen. Im FM-Konzept spricht man hier von verschmelzenden Rollen: Der klassische „Wachhabende“ übernimmt zugleich einfache technische Aufgaben oder wenigstens die Erstauskunft bei technischen Störungen, bis der Technik-Service kommt. Umgekehrt werden Hausmeister oder Servicekräfte mitunter in grundlegendem Sicherheitsbewusstsein geschult, um bei ihren Rundgängen auch auf Sicherheit zu achten.

Im Trend liegt auch Remote Security: Türen öffnen per Fernzugriff, Video-Fernkontrollen, etc., was oft vom gleichen Leitstand aus geschieht, von dem aus auch Licht/HVAC gesteuert werden. Große FM-Anbieter bieten Leitstellen an, die beides können – einen „Integrated Operations Center“. Für den Kunden ist das effizient, da er nicht zwei getrennte Stellen bezahlen muss.

Investitionen in Technologien sind hoch, aber sie gelten als zukunftsweisend. Der Markt richtet sich darauf ein, wie Lünendonk formuliert: „Um den Herausforderungen der Zukunft zu begegnen, müssen Sicherheitsunternehmen bereit sein, neue Technologien wie KI und Robotik zu integrieren…“. Dieser Ausschnitt verdeutlicht, dass die Branche selbst erkennt, dass technologische Kompetenz Teil ihres Leistungsprofils wird.

Für Facility Manager bedeutet das, bei Ausschreibungen verstärkt auch technische Leistungsfähigkeiten der Sicherheitsdienstleister zu berücksichtigen: Kann der Anbieter meine vorhandenen Systeme bedienen? Hat er IT-geschulte Mitarbeiter? Bietet er vielleicht eigene technische Lösungen (z. B. Cloud-Plattform für Berichte)? Die Kombination aus Manpower und Tech-Power wird zum neuen Qualitätsmerkmal.

Insgesamt zeichnet sich im technologischen Bereich ein Paradigmenwechsel ab: Weg vom reinen personellen Wachdienst hin zum „Security as a Service“, der Technik, Menschen und Prozesse integriert. Die private Sicherheitswirtschaft Deutschlands bewegt sich hier Schritt für Schritt vorwärts – mal getrieben durch Personalnot, mal durch Kundenanforderung, mal durch das Bestreben, das Berufsbild attraktiver zu machen (High-Tech lockt eher junge Nachwuchskräfte).

Anbieterstruktur und Wettbewerb

Wie bereits in der Marktanalyse angeklungen, ist die Anbieterstruktur der Sicherheitsbranche in Deutschland zweigeteilt: Eine Handvoll sehr großer Unternehmen dominiert einen Teil des Marktes, während Hunderte kleinerer Firmen um regionale und Nischenaufträge konkurrieren.

Profile der Marktführer

Die Top-Unternehmen haben meist über Jahrzehnte gewachsene Geschäftsmodelle und umfangreiche Kundenportfolios. Marktführer Securitas zum Beispiel ist in nahezu allen Segmenten aktiv: von klassischen Wachdiensten über Sicherheitstechnik (sie haben global auch Errichterkompetenz zugekauft) bis hin zu speziellen Lösungen wie Brandschutz- und Rettungsdiensten für Industrieparks. Securitas Deutschland profitiert von der internationalen Erfahrung und Finanzkraft des Konzerns, was Investitionen in Technologie und größer angelegte Projekte erleichtert. Mit 1,21 Mrd. € Umsatz ist Securitas weit vor dem zweitgrößten Anbieter.

Kötter als größter deutscher Familienbetrieb der Branche (gegründet 1934) verbindet traditionell personelle Sicherheitsdienste mit infrastrukturellen FM-Leistungen. So bietet Kötter neben Security auch Reinigungsdienste, Personalservices und sogar Flughafendienstleistungen an. Diese breite Aufstellung hat Kötter geholfen, Kunden integrierte Pakete zu verkaufen – beispielsweise kombinierte Empfangs- und Sicherheitsdienste plus Gebäudereinigung in einem Auftrag. Kötter’s starke Präsenz im Ruhrgebiet und Westfalen hat sich durch Zukäufe (WAKO) nun auch auf andere Regionen erweitert.

Wach- und Schließgesellschaften (W&S) wie die Kieler oder Niedersächsische W&S sind oft aus Traditionsfirmen hervorgegangen, die teils im 19. Jahrhundert als städtische „Nachtwächter“ gegründet wurden. Sie haben meist einen quasi-monopolartigen Ruf in ihrer Region, was größere öffentliche Aufträge angeht (z. B. Stadtschutz, Liegenschaften des Landes).

Teilweise sind diese Firmen im Eigentum von lokalen Investoren oder Familien geblieben, agieren aber heute bundesweit durch Kooperationsnetzwerke oder Filialen

  • Unternehmen mit Konzernhintergrund: Wisag, ISS, Dussmann, Klüh, Piepenbrock – all das sind große Multidienstleister, die neben Sicherheit vor allem für Reinigung, Catering, Technik oder allgemeines FM bekannt sind. Ihre Sicherheits-Sparten rangieren in den Lünendonk-Listen unterschiedlich hoch (ISS z.B. nur Platz 23, Dussmann Platz 12, Wisag Platz 5, Klüh Platz 7). Diese Diskrepanz erklärt sich aus dem unterschiedlichen Fokus: ISS etwa hat in Deutschland die Sicherheit eher als Nebendienst, während Wisag gezielt auch Sicherheitsfirmen akquiriert hat, um dort zu wachsen. Dussmann Security profitierte lange von Großkunden in Berlin (Museen, Ministerien etc.), hat aber mit teils fluktuierenden Umsätzen zu tun. Für diese FM-Konzerne ist Security ein Bestandteil ihrer „Integrated Facility Services“-Strategie: dem Kunden möglichst viele Services aus einer Hand anbieten zu können. Ihre Stärke liegt oft in der Bündelung von Angeboten – ein Kunde könnte etwa Dussmann für Catering, Reinigung und Bewachung engagieren und hat so weniger Schnittstellen. Jedoch müssen diese Anbieter auch die gleiche Qualität liefern wie spezialisierte Sicherheitsfirmen, was eine Herausforderung ist (z.B. bei Personalqualifikation oder in Tariffragen unterscheiden sich Security und andere Gewerke).

  • Spezialisierte Nischenführer: Hierunter fallen z.B. Pond Security (Schutz von Militärbasen, v.a. US Army in Deutschland), ICTS (Luftsicherheit, v.a. Passagier- und Gepäckkontrollen an Flughäfen, wo sie als Dienstleister der Bundespolizei agieren), oder SIBA (die in einigen Regionen Objektschutz und Veranstaltungsschutz kombiniert). Diese Unternehmen sind nicht in allen Bereichen tätig, aber in ihrem Segment oft führend. Pond etwa hat einzigartige Verträge mit US-Streitkräften, während ICTS dank EU-Regeln im Luftverkehr regelmäßig Ausschreibungen gewinnt für Airport-Security.

  • Neueinsteiger und Wachstumskandidaten: Der Markt ist in Bewegung – so erschien 2024 erstmals WeWatch aus Berlin in den Top 25 (Platz 25, ~61 Mio. €), ein vergleichsweise junges Unternehmen, das offenbar durch Innovationen oder neue Großaufträge rasch gewachsen ist. Ebenso stieg eine Stölting Service Group in die Top 10 auf, was vor einigen Jahren kaum absehbar war. Dies zeigt, dass durch Großaufträge (z.B. ein Fußball-EM Großauftrag wurde bei Stölting genannt) und eventuell Übernahmen ein Sprung nach vorne möglich ist. Das Wettrennen um große Events (Sportmeisterschaften, Messen) oder Rahmenverträge (etwa Bundeswehr Liegenschaften, Bahn) kann die Rangfolge durchaus verschieben.

Mittelstand und kleine Anbieter

Jenseits der prominenten Top-Liga besteht der Großteil der Branche aus mittelständischen und kleinen Unternehmen. Einige Kennzahlen: Laut BDSW erwirtschaften die Top 25 rund 40 % des Umsatzes – die restlichen 60 % verteilen sich auf weit über tausend Firmen. Viele davon haben unter 50 Mitarbeiter, etliche sogar nur eine Handvoll. Typische Beispiele sind lokale Wachunternehmen, die vielleicht den Schutz von Industriegebieten in einer mittleren Stadt übernehmen, oder Spezialdienste wie Sicherheitsdienste für den Einzelhandel in einer Region.

Diese KMU der Sicherheitsbranche zeichnen sich oft durch hohe Flexibilität und persönliche Kundennähe aus. Der Inhaber ist nicht selten selbst im operativen Geschäft präsent, kennt „seine“ Objekte und pflegt langjährige Beziehungen zur lokalen Wirtschaft. Das Vertrauen spielt hier eine große Rolle – mittelständische Betriebe punkten damit, verlässlich und nahbar zu sein, was gerade kleineren Kunden wichtig ist.

Auf der anderen Seite stehen diese kleinen Anbieter vor strukturellen Problemen: - Preisdruck und Wettbewerb: Bei standardisierten Leistungen (z.B. Baustellenbewachung, simpler Objektschutz) konkurrieren oft viele Anbieter, was die Preise drückt. Kleinere Firmen mit geringerer Kostenstruktur unterbieten größere, was aber auf Dauer zu geringen Margen und manchmal Qualitätsabstrichen führt (z.B. weniger Lohn für Personal, was wiederum Fluktuation erhöht). - Tarifbindung und Personalkosten: Die zunehmende Vereinheitlichung von Tariflöhnen im Security-Gewerbe (teils über Mindestlohn, teils durch BDSW/Gewerkschafts-Abschlüsse) nimmt Dumpinganbietern den Spielraum. Während das für die Branche insgesamt positiv ist (weniger „schwarze Schafe“), kann es kleine Firmen finanziell belasten. Sie müssen effizienter werden oder Nischen finden, wo Kunden bereit sind, höhere Preise für besseren Service zu zahlen. - Investitionen in Technologie und Zertifizierung: Wie oben gesehen, werden Technikeinsatz und Normen wichtiger. Kleine Firmen können sich eine DIN 77200-Zertifizierung oder eine High-End-Software vielleicht nicht leisten, was sie in komplexen Ausschreibungen ins Hintertreffen bringt. Allerdings gibt es Kooperationen: Manche schließen sich in Netzwerken zusammen oder nutzen White-Label-Lösungen (z.B. bietet eine große Leitstelle kleineren Firmen ihre Dienste an, sodass diese keine eigene Leitstelle betreiben müssen). - Fachkräftemangel: Dieser trifft kleine Unternehmen besonders. Größere Anbieter können personelle Engpässe eher intern ausgleichen (Mitarbeiter zwischen Objekten umverteilen) oder bieten attraktivere Karrierepfade. In einem 10-Mann-Betrieb gibt es wenig Aufstiegschancen. So klagen viele kleine Sicherheitsdienste, dass es schwierig ist, qualifiziertes Personal zu halten – sie werden dann oft zu „Schulen“ für Nachwuchs, der sobald er Erfahrung hat, zu größeren Firmen oder in öffentliche Sicherheitsbereiche (Polizei, Ordnungsamt) wechselt.

Trotz dieser Herausforderungen bleiben KMU ein Rückgrat der Branche. Insbesondere in ländlichen Regionen oder für sehr spezifische Aufgaben (z. B. Kunstschutz in Museen einer Stadt, oder Security für lokale Veranstaltungen) sind sie unersetzlich. Nicht wenige Aufträge, vor allem im öffentlichen Bereich, werden in Lose aufgeteilt, sodass auch kleinere Betriebe zum Zuge kommen können. Manche Kommunen bevorzugen bewusst lokale Sicherheitsdienste, um die regionale Wirtschaft zu stärken.

Internationaler Wettbewerb und Konsolidierung

Im Vergleich zu anderen Ländern ist die deutsche Sicherheitswirtschaft durch einen hohen Anteil an inländischen Unternehmen geprägt. Global agierende Multis wie G4S/Allied Universal, Prosegur oder Securitas spielen zwar eine Rolle, aber außer Securitas hat keiner davon in Deutschland einen Top-3-Status (G4S war lange aktiv, wurde jedoch von Allied Universal übernommen und deren Präsenz in Deutschland ist aktuell begrenzt; Prosegur konzentriert sich auf Geld- und Werttransporte). Das bietet den deutschen Marktteilnehmern Schutz vor zu starker ausländischer Konkurrenz, könnte sich aber in Zukunft ändern. Beispielsweise könnte Allied Universal (falls sie ihre G4S-Aktivitäten ausbaut) oder ein neuer Player (man hört immer wieder von SECURITAS-Konkurrenten) verstärkt in den deutschen Markt investieren.

Konsolidierung: Der Markt konsolidiert sich langsam, aber stetig. Größere Akquisitionen waren etwa der Kauf der WAKO-Gruppe durch Kötter (2022/23), oder einige regionale Zusammenschlüsse (Niedersächsische W&S hat VSU integriert, Nürnberger W&S übernahm Erlanger Sicherheits-Service). Auch Facility-Unternehmen kaufen Sicherheitsfirmen auf, um sich zu verstärken (z.B. hat VDK (eine kleine Dresdner Firma) vor einigen Jahren die Power Security übernommen – erkennbar daran, dass Power-Gruppe nun Platz 18 ist mit Wachstum).

Dennoch ist der Prozess verglichen mit z.B. dem Reinigungssektor langsam – es gibt einfach sehr viele Kleinanbieter und Markteintrittsbarrieren waren traditionell niedrig (bis auf §34a keine großen Kapitalerfordernisse; das ändert sich erst durch gestiegene Anforderungen). Experten erwarten, dass steigende Anforderungen (Qualität, Tarife, Technik) in den kommenden Jahren eine Marktausscheidung beschleunigen. Effiziente und zertifizierte Firmen werden wachsen, während unreformierte Kleinbetriebe aufgeben könnten. Dies war in den 2000ern in der Sicherheitsbranche Frankreichs oder UK zu beobachten, als dort Zertifizierung und Regulierung verstärkt wurden.

Ein Sonderfall in der Anbieterlandschaft sind unternehmenseigene Werkschutz- oder Sicherheitsabteilungen. Große Konzerne (z.B. Automobilhersteller, Chemiefirmen, Deutsche Bahn mit DB Sicherheit GmbH, Flughafenbetreiber) unterhalten eigene Security-Einheiten, die formal nicht am Markt auftreten, aber doch Teil der „Sicherheitswirtschaft“ sind. Diese internen Dienste konkurrieren indirekt mit externen – so entscheiden Unternehmen immer wieder, ob sie ihre Sicherheit selbst betreiben oder ausschreiben sollen. In der Tendenz wurden in den letzten 20 Jahren viele ehemals interne Wachleute in externe überführt (Outsourcing), doch in kritischen Bereichen (z.B. DB Sicherheit für Bahnhöfe oder auch einige Stadtwerke) hält man an eigenen Kräften fest, um maximale Kontrolle zu haben. Für Marktanalysen bleiben diese internen Einheiten oft unberücksichtigt, aber ein Facility-Management-Blick sollte sie erwähnen, denn bei Integrationsprojekten (z.B. ein FM übernimmt alles außer Kernbereiche) kann es passieren, dass Sicherheitsmitarbeiter des Kunden mit eingebunden werden müssen.

Sicherheitsdienstleister im FM-Verbund

Etliche Sicherheitsanbieter gehören zu größeren FM-Konzernen (wie bereits genannt: Dussmann, ISS, Piepenbrock, Klüh, Apleona etc.). Die Grenzen zwischen klassischem Sicherheitsdienst und Facility Service verschwimmen bei ihnen. Ein typisches Modell ist, dass das Sicherheitsunternehmen als eigenständige GmbH in der Unternehmensgruppe geführt wird, jedoch Vertrieb und Management eng mit den anderen Sparten verzahnt sind. Dies erleichtert cross-selling, stellt aber auch sicher, dass jede Sparte ihre Experten hat (Sicherheit ist so speziell, dass z.B. die operative Leitung meist aus der Branche kommt, auch wenn der Gesamtauftrag vom Key Account Manager FM betreut wird).

Auf dem Markt zeigt sich, dass diese integrierten Anbieter besonders bei Großkunden und im Rahmen langer, komplexer Verträge erfolgreich sind. Mittelständische Sicherheitsfirmen können oft kein technisches Gebäudemanagement mit anbieten – hier punkten die FM-Konzerne. Umgekehrt: Bei rein sicherheitskritischen Ausschreibungen (z.B. Schutz einer Industrieanlage mit hohen Anforderungen) ziehen Kunden durchaus einen reinen Sicherheitsanbieter vor, weil sie dort größtmögliche Spezialisierung vermuten.

Insofern existiert ein Nebeneinander: Spezialisten vs. Generalisten. Beide haben ihren Markt, und je nach Entwicklung der Kundennachfrage (One-Stop-Shop vs. Best-of-Breed) wird sich das Gewicht verschieben.

Branchenzusammenschlüsse und Lobbyarbeit ergänzen die Anbieterstruktur. Hauptvertretung ist der BDSW als Arbeitgeberverband, der – wie gezeigt – über 1.000 Mitglieder hat und Qualitätsprüfungen vornimmt. Daneben gibt es kleinere Verbände oder auf spezielle Segmente fokussierte (z.B. BDLS für Luftsicherheit, BHE für Sicherheitstechnikerrichter). Die Interessenvertretung ist deshalb relevant, weil sie z.B. in Gesetzgebungsprozessen (wie dem geplanten Sicherheitsdienstleistungsgesetz oder KRITIS-Dachgesetz) eine Stimme hat und die Branche professionalisiert (Standardverträge, Ausbildungsinhalte etc.).

Zusammengefasst: Die Anbieterlandschaft im Sicherheitsmarkt ist pluralistisch. Von globalen Marktführern bis zum Ein-Mann-Unternehmen existiert die volle Bandbreite. Diese Struktur beeinflusst die Marktdynamik – Innovationen können sowohl von oben (Großkonzerne mit F&E-Budget) als auch von unten (kleine agile Unternehmen mit kreativen Nischenlösungen) kommen. Für die Kunden im Facility Management bedeutet dies, sorgfältig abzuwägen, welche Art von Dienstleister am besten passt: Der Größte ist nicht immer der Beste für jeden Auftrag, aber er hat Vorteile in Professionalität und Skalierbarkeit; der Kleine bietet vielleicht mehr Flexibilität und lokale Verankerung, muss aber trotzdem alle Regulierungen einhalten und ausreichend qualifiziert sein. Ein Trend ist erkennbar, dass gerade im anspruchsvollen Segment (kritische Infrastrukturen, Bundesausschreibungen, große Konzerne) eher die großen, zertifizierten Anbieter zum Zuge kommen, während in der Breite der Fläche die mittelständischen Unternehmen weiterhin unverzichtbar bleiben.

Marktentwicklung und Integration in Facility Management Leistungen

Nachdem die Strukturen und Trends in Technologie sowie Recht dargestellt wurden, richtet wir den Fokus darauf, wie sich Sicherheitsdienstleistungen in das Gesamtkonzept des Facility Management (FM) einfügen. Zunächst betrachten wir die generelle Marktentwicklung – einschließlich Branchentrends, Investitionsvolumen und Personalthemen – und anschließend speziell die Integration von Sicherheitsleistungen in FM-Aufträge: Welche Modelle gibt es, welche Vorteile und Herausforderungen treten auf?

Aktuelle Marktentwicklungen: Trends und Branchenthemen

Die deutsche Sicherheitsbranche befindet sich in einer Phase stabilen Wachstums, getrieben durch die bereits genannten Faktoren (steigende Nachfrage, höhere Löhne, erweiterte Aufgabenfelder). Selbst krisenhafte Jahre hat die Branche meist robust überstanden: So konnten die führenden Sicherheitsdienstleister auch während der Finanzkrise 2008/09 ihre Umsätze halten oder steigern, und während der COVID-19-Pandemie erwies sich die Branche als systemrelevant und adaptiv (z.B. Verlagerung auf neue Aufgaben wie Zugangskontrollen, weniger Eventschutz aber mehr Objektschutz).

Personalmangel bleibt jedoch die zentrale Herausforderung der Marktentwicklung. In Umfragen bezeichnen über 90 % der großen Sicherheitsunternehmen den Mangel an geeignetem Personal als größtes Wachstumshemmnis. Konkret fehlen tausende Sicherheitskräfte, insbesondere für Nachtschichten und qualifiziertere Tätigkeiten. Die Branche versucht gegenzusteuern: 31 % der Unternehmen setzen Qualifizierung ganz oben auf die Agenda, d.h. sie investieren in Weiterbildung (z.B. um Servicekräfte zu geprüften Schutz- und Sicherheitskräften zu entwickeln) und in Employer Branding, um das Berufsfeld attraktiver darzustellen. Zudem unterstützt der BDSW Initiativen wie neue Ausbildungsberufe und Studiengänge. Bereits gibt es zwei anerkannte Ausbildungsberufe (2-jährige Servicekraft für Schutz und Sicherheit, 3-jährige Fachkraft für Schutz und Sicherheit) sowie eine Fortbildung zum Meister für Schutz und Sicherheit. Die Ausbildungszahlen steigen langsam, doch der akute Bedarf übersteigt das Angebot an Fachkräften deutlich. Diese Lücke führt zu höheren Löhnen (ein positiver Trend für Mitarbeiter) und befeuert den Einsatz von Technik.

Wertschätzung und Professionalität: Ein ermutigender Trend ist die steigende Wertschätzung durch Kunden. Sicherheitsdienste werden nicht mehr als leicht austauschbare „Wachmänner“ gesehen, sondern als professionelle Dienstleister, die einen wichtigen Beitrag leisten – sei es für die Betriebskontinuität eines Unternehmens oder für die öffentliche Sicherheit in Ergänzung zur Polizei. Dieser Imagewandel geht mit steigendem Anspruchsniveau einher: Kunden verlangen heute detaillierte Sicherheitskonzepte, Berichte, Kennzahlen (KPIs) und proaktive Beratung von ihren Sicherheitsdienstleistern, ähnlich wie sie es von technischen FM-Dienstleistern gewohnt sind. Dies erhöht zwar den Aufwand, bietet den Unternehmen aber auch die Chance, sich vom reinen Stundenschinder zum Sicherheitsmanager zu entwickeln. Einige Firmen bieten schon Consulting-ähnliche Services an (Sicherheitsaudits, Risikobewertungen, Schulungen für Kundenmitarbeiter).

Investitionsvolumen: Die Nachfrage nach Sicherheitstechnik und -dienstleistungen spiegelt sich auch in steigenden Investitionen wider. Unternehmen aller Branchen erhöhen ihre Budgets für Sicherheitsmaßnahmen. Konkrete Zahlen sind schwer zu fassen, aber Indizien zeigen z.B., dass der Markt für Sicherheitstechnik (Alarmanlagen, Zutritt, Video) parallel wächst – oft wird beides zusammen beschafft: Technik plus Dienstleistungen. Die Lünendonk-Studie 2025 liefert Hinweise darauf, dass die Top-25-Sicherheitsunternehmen 2024 mit weiterem Umsatzplus rechnen (die genauen Prognosezahlen waren in Auszügen nicht sichtbar, doch es war von einem prognostizierten Umsatzwachstum 2025 die Rede). Angesichts weiterhin unsicherer geopolitischer Lage (z.B. Krieg in Europa, Energiesicherheit) und innenpolitischer Herausforderungen (z.B. intensivere Flüchtlingsbewegungen 2022/23, Protestaktionen), ist kaum mit einem Nachfragerückgang zu rechnen – im Gegenteil: Sicherheit wird als Investitionsfeld priorisiert, weil Ausfälle oder Schadenfälle deutlich teurer kämen.

Regulatorische Impulse wie das KRITIS-Dachgesetz werden zusätzliche Investitionen erzwingen: Betreiber kritischer Infrastruktur müssen Sicherheitsstandards umsetzen. Schon im Vorgriff darauf haben viele Energie- und Wasserversorger ihre Security-Budgets erhöht. Ähnliches war beim IT-Sicherheitsgesetz zu sehen (wo Energieversorger veranlasst wurden, Network Security zu verbessern).

Diversifikation der Leistungen: Ein weiterer Trend ist die Diversifikation innerhalb der Sicherheitsdienste. Neben den Kernaufgaben etablieren einige Unternehmen neue Geschäftszweige: etwa Background-Checks / Ermittlungsdienste, Cybersecurity-Services (einige Security-Firmen kooperieren mit IT-Dienstleistern oder bauen Abteilungen auf, um Kunden auch in der IT-Sicherheit zu beraten – CoESS, der europäische Verband, spricht von Verzahnung physische & Cyber-Security), oder Facility Services (manche klass. Security-Firmen fangen auch an, einfache FM-Aufgaben mit zu übernehmen, um nicht ins Hintertreffen zu geraten gegenüber FM-Konkurrenten). Diese Diversifikation kann als Antwort auf Markterfordernisse gesehen werden: Kunden möchten weniger Dienstleister managen und deshalb von einem Anbieter ein breiteres Spektrum beziehen, wenn möglich.

Branchenausblick: Mittelfristig (in den nächsten 5 Jahren) wird der Sicherheitsmarkt wohl weiter moderat bis stark wachsen. Einige Schätzungen gehen von 5–8 % jährlichem Wachstum aus, sofern keine massive Rezession dies bremst. Die Treiber – Unsicherheit in verschiedenen Bereichen – sind strukturell vorhanden. So erwarten Insider etwa, dass der Schutz von Logistikinfrastrukturen (Stichwort E-Commerce und Verteilzentren) wichtiger wird, ebenso City Security (Innenstadt-Sicherheit mit City Streifen, um das Sicherheitsgefühl zu stärken) als Folge sich verändernder Urbanität. Auch Auswirkungen des Klimawandels könnten indirekt Sicherheit beeinflussen (z.B. Schutz vor Protestaktionen, Sicherung von Wasser-/Lebensmittelreserven etc.). Kurz: Die Branche muss auf ein breiteres und komplexeres Aufgabenfeld eingestellt sein als je zuvor.

Integration von Sicherheitsdienstleistungen in FM-Konzepte

Im Facility Management spricht man von integrierten Dienstleistungen, wenn verschiedene Servicebereiche – etwa Reinigung, Catering, Technik, Flächenmanagement und Sicherheit – in einem Gesamtpaket zusammengeführt und aus einer Hand erbracht werden. Sicherheitsdienstleistungen sind hierbei eine von mehreren Säulen, doch eine besondere: Sie berühren sensible Bereiche (Schutz von Personen und Sachwerten) und verlangen – wie wir sahen – spezifische Qualifikationen und gesetzliche Zulassungen. Die Integration von Sicherheit in FM-Leistungen ist daher kein Selbstläufer, sie bedarf bewusster Gestaltung.

Modelle der Integration:

  • Single Service, aber Koordination durch FM: Der Sicherheitsdienst wird separat von einem Spezialunternehmen erbracht, aber der Facility Manager des Objekts koordiniert ihn. Der FM-Dienstleister fungiert hier als Generalübernehmer, der auch den Security-Subunternehmer steuert. Dieses Modell wird oft gewählt, wenn der FM-Anbieter selbst keine eigene Security-Sparte hat. Vorteil: Spezialisierung bleibt erhalten, der FM-Anbieter liefert Management und Reporting aus einer Hand. Nachteil: Eine Schnittstelle mehr, mögliche Abstimmungsprobleme, und der Auftraggeber zahlt evtl. einen Aufschlag für die Koordination.

  • In-house Security im FM-Unternehmen: Viele große FM-Firmen haben, wie beschrieben, eigene Sicherheitsabteilungen. In einem integrierten Auftrag stellt dann das gleiche Unternehmen die Reinigungskräfte, Hausmeister und Sicherheitsmitarbeiter. Vorteil: Einheitliche Führung, schnelle Abstimmung, einheitliche Unternehmenskultur. Nachteil: Es besteht das Risiko, dass die Security-Qualität leidet, wenn das Unternehmen historisch weniger Fokus darauf hatte – dem begegnen sie aber durch separate Schulungen und oft auch separate Marken.

  • Joint Ventures oder Kooperationen: Manchmal schließen FM- und Security-Unternehmen für Großprojekte Zweckgemeinschaften. Z.B. bewirbt sich ein Konsortium aus einem technischen FM-Spezialisten und einem Sicherheitsdienst für einen Industriepark-Betrieb. So bringt jeder seine Expertise ein, teilt aber Verantwortung und Erlös. Diese Modell erfordert hohes Vertrauen zwischen den Partnern.

  • Total Facility Management mit Subunternehmern: Hier übernimmt ein Generalunternehmer FM (einschließlich Sicherheit) komplett vertraglich, sub-subunternehmert aber alle oder bestimmte Leistungen. Z.B. schließt ein FM-Anbieter einen 5-Jahresvertrag mit einem Konzern, und lagert die Sicherheit vollständig an einen BDSW-Mitbewerber aus, bleibt aber gegenüber dem Endkunden allein verantwortlich (inkl. der Einhaltung von KPI wie "maximale Alarm-Interventionszeit" etc.). Vorteil: Der Endkunde hat nur einen Vertragspartner. Der FM-Anbieter kann sich auf Steuerung konzentrieren. Nachteil: Je länger die Kette, desto größer das Risiko von Informationsverlust oder Schuldzuweisungen im Problemfall.

Synergien durch Integration:

Operative Synergien: Ein integriertes Team vor Ort kann flexibel Aufgaben tauschen. Beispielsweise können nachts die Revierfahrer gleichzeitig Technikstreifen übernehmen (Temperatur checken, Lampen austauschen) oder umgekehrt Hausmeister abends die Alarmanlage scharf schalten und Kontrollgänge gehen. Solche Mehrfachnutzen sparen Personal und Kosten. In der Praxis sieht man etwa "Security-Concierges" in Büroimmobilien: Sie empfangen Besucher (eigentlich klassische Empfangsleistung), übernehmen aber auch Sicherheitsthemen (Zutrittskontrolle, Ausweisverwaltung) – eine Doppelfunktion, die nur in einem integrierten FM-Vertrag glatt läuft. - Administrative Synergien: Statt getrennten Berichtswesen für FM und Security gibt es ein integriertes Berichtssystem, eine gemeinsame Hotline etc. Das vereinfacht für den Auftraggeber die Überwachung. Ebenso kann die Personaldisposition zentralisiert werden – Urlaubsvertretungen lassen sich evtl. zwischen Reinigung und Sicherheit abstimmen (falls Qualifikation passt), oder zumindest können Services priorisiert werden (z.B. in Ausnahmefällen Sicherheit vor Sauberkeit). - Kostenersparnis: Bündelverträge führen häufig zu Mengenrabatten. Der FM-Dienstleister, der mehrere Gewerke übernimmt, kann Pauschalen kalkulieren, interne Overhead-Kosten verteilen, und meist dem Kunden einen finanziellen Vorteil bieten gegenüber Einzelvergaben. - Ganzheitliches Konzept: Aus Sicherheits-Sicht ist es ideal, wenn auch die anderen Gewerke "Sicherheit mitdenken". Ein Reinigungsdienst, der zum gleichen Unternehmen gehört, meldet ungewöhnliche Beobachtungen eher in der richtigen Form. Oder die technische Wartung stellt sicher, dass sicherheitsrelevante Anlagen (z.B. Notstrom für die Sicherheitszentrale) verlässlich funktionieren. Alle ziehen an einem Strang, was die Betriebssicherheit erhöht.

Herausforderungen der Integration:

Trotz dieser Vorteile gibt es auch Stolpersteine: - Kulturunterschiede: Sicherheitsmitarbeiter haben oft einen anderen Background als z.B. Reinigungskräfte. Zusammenführung im Team kann Reibungen geben. Die Security-Mitarbeiter tragen Uniform, haben ein hierarchischeres Verständnis, während andere FM-Kollegen lockerer geführt werden. Der integrierte FM-Leiter muss verschiedene Teamkulturen managen. - Qualifikationen: Nicht jeder kann alles – eine gängige Fehlannahme wäre, man könnte einfach einen Unterhaltsreiniger nachts als Wachmann einsetzen, weil man gerade Personal übrig hat. Rechtlich und fachlich geht das nicht ohne Weiteres. Die Integration bedeutet nicht Vermischung der Qualifikationsanforderungen. Eher geht es um parallele Leistungserbringung mit Schnittstellen. - Vertragliche Komplexität: Ein All-in-One-Vertrag muss sehr klar definieren, welche Leistungen genau inbegriffen sind. Sicherheitsleistungen haben oft separate SLA (Service Level Agreements) wie "max. Reaktionszeit 5 Minuten auf Alarm, 2 Rundgänge pro Nacht, Bericht binnen 12 Std.". Diese müssen sauber in FM-Verträge integriert werden, sonst besteht das Risiko, dass etwas übersehen wird und im Zweifel der Generalunternehmer haftet. - Risikotransfer: Sicherheit trägt per se höheres Risiko (Haftung bei Diebstahl, Schäden durch Sicherheitsversagen) als z.B. Reinigung. Wenn ein FM-Anbieter Sicherheit mit anbietet, übernimmt er dieses Risiko – dafür braucht er Versicherung oder Rück-to-Back-Vereinbarungen mit etwaigen Subunternehmern. Kleinere FM-Firmen zögern daher, Sicherheit ins Portfolio zu nehmen, weil ein Sicherheitsvorfall hohe Schadenersatzforderungen nach sich ziehen kann. - Gewerkschaften und Personalvertretungen: In öffentlichen Aufträgen sind Sicherheitsmitarbeiter teils im Geltungsbereich anderer Tarifverträge als z.B. Hausmeister. Eine Integration kann hier auf Hürden stoßen, wenn z.B. Personalübergänge (nach §613a BGB bei Betreiberwechsel) anstehen, müssen alle Beteiligten (Betriebsräte etc.) einbezogen werden.

Praxisbeispiel:

Ein Bundesministerium schreibt einen Facility Management Vertrag aus, inklusive Empfangs- und Sicherheitsdienst. Den Zuschlag erhält eine große FM-Firma mit eigener Security-Tochter. Im Betrieb zeigt sich: Die enge Zusammenarbeit funktioniert gut, weil das Empfangspersonal und der Sicherheitsdienst unter einer Leitung stehen. Besucher werden effizienter kontrolliert, da der Empfangschef auch zugleich Sicherheitsbeauftragter ist. Allerdings merkt man auch, dass die Sicherheitsleute nach Tarif bezahlt werden müssen (etwas höher als normale Empfangskräfte), wodurch die Kosten nicht geringer sind als früher mit getrennten Verträgen – aber dafür ist die Qualität besser (keine Lücken in Zuständigkeiten). Das Ministerium schätzt vor allem, dass es nur einen Ansprechpartner hat und z.B. bei Veranstaltungen die FM-Firma alles koordiniert (Zutrittssystem, Wachleute, Auf-/Abbau), anstatt drei Firmen separat abstimmen zu müssen.

Die Zukunft der Integration dürfte weiter voranschreiten, insbesondere in Bereichen wie Smart Buildings und Kritische Infrastrukturen. Dort macht die Verzahnung aus technischen Gründen Sinn (Sicherheitsanlagen und Gebäudetechnik sind digital verbunden). Anbieter, die beides kompetent beherrschen, werden im Vorteil sein.

Gleichzeitig wird es weiterhin Fälle geben, wo Sicherheitsdienstleistungen bewusst separat vergeben werden – beispielsweise aus Compliance-Gründen: Manche Unternehmen oder Behörden wollen, dass ein spezialisierter, zertifizierter Sicherheitsdienst (möglichst BDSW-Mitglied, ISO/DIN-zertifiziert) die Sicherheit übernimmt, und geben andere FM-Leistungen an jemanden anders, um sicherzugehen, dass die Security nicht verwässert wird. Insbesondere dort, wo Sicherheit Kernaufgabe ist (z.B. in einem Rechenzentrum, wo Schutz absolut kritisch ist, während Reinigung zweitrangig ist), könnte man eher dem Spezialisten vertrauen.

Insgesamt aber geht der Trend zur integrierten Auftragsvergabe. Kunden reduzieren die Zahl ihrer Dienstleister und wählen lieber wenige, die viel können. Dadurch steigt der Druck auf Sicherheitsfirmen, sich in FM-Strukturen einzufügen, sowie auf FM-Firmen, Sicherheits-Know-how aufzubauen.

Zukünftige Herausforderungen und Ausblick

Abschließend sollen die wichtigsten zukünftigen Herausforderungen für Sicherheitsdienstleistungen in Deutschland – insbesondere im Kontext Facility Management – zusammengefasst und eingeordnet werden. Viele Aspekte wurden bereits angesprochen; hier werden sie gebündelt und es wird ein Ausblick gegeben, wie die Branche diese Herausforderungen angehen könnte.

Fachkräftemangel und Demografie

Der Fach- und Arbeitskräftemangel ist wohl das drängendste Problem der kommenden Jahre. Die Sicherheitsbranche ist personell intensiv und gleichzeitig überaltert in Teilen. Viele erfahrene Wachleute erreichen in den nächsten Jahren das Rentenalter, während der Nachwuchs begrenzt ist.

Es gilt daher:

  • Neue Zielgruppen zu erschließen (z.B. verstärkt Frauen anzuwerben – aktuell ist der Frauenanteil im Wachgewerbe vergleichsweise niedrig; oder jüngere Menschen mit Migrationshintergrund, die eventuell nach Qualifizierung suchen).

  • Attraktivität des Berufs weiter zu steigern: Bessere Bezahlung ist schon im Gange (Tarifsteigerungen, vielerorts deutlich über Mindestlohn), aber auch Arbeitsbedingungen (z.B. möglichst flexible Schichtpläne, Einsatz moderner Ausrüstung, Wertschätzungskultur) und Karrieremöglichkeiten (vom Sicherheitsmitarbeiter zum Objektleiter zum Account Manager etc.).

  • Fortbildung und Professionalisierung: Das Angebot an Lehrgängen, Zertifikaten, dualen Studiengängen muss ausgebaut werden. Vielleicht werden in Zukunft noch spezialisiertere Profile geschaffen – analog zum „Meister für Schutz und Sicherheit“ könnte es Fachmeister für Sicherheitstechnik oder Risikomanager geben, die aus den eigenen Reihen aufsteigen.

Hinweis:

Die Herausforderung ist branchenübergreifend, aber die Sicherheitswirtschaft hat das Handicap des etwas angeschlagenen Images aus der Vergangenheit (Jobs mit Nachtarbeit, geringem Prestige). Hier ist ein Umdenken gefordert, auch in der öffentlichen Wahrnehmung: Sicherheitskräfte sind „Schützer von Wert und Leben“, ein ehrenwerter und verantwortungsvoller Beruf – diese Botschaft muss stärker vermittelt werden, um Stolz und Motivation zu fördern.

Technologischer Wandel und Anpassungsfähigkeit

Die rasante technologische Entwicklung ist Segen und Herausforderung zugleich. Firmen müssen laufend neue Technologien prüfen, investieren, Personal schulen und gleichzeitig aufpassen, nicht auf unwirtschaftliche Trends zu setzen. Kapitalbedarf steigt: Anschaffung von Robotern oder KI-Systemen ist teuer und will gut überlegt sein.

Eine Herausforderung besteht auch darin, die Mitarbeiter mitzunehmen: Technik-Akzeptanz im Team (Angst vor Jobverlust durch Roboter, Umgang mit Software) und beim Kunden (Vertrauen in KI-Entscheidungen) sind weichere Faktoren, die aber massiv über Erfolg oder Scheitern entscheiden. Eine Firma, die früh auf z.B. Drohneneinsätze setzt, muss einen Weg finden, die Drohnen als Hilfe für die Wachleute zu positionieren, nicht als Ersatz – ansonsten könnte die Belegschaft die Einführung blockieren oder demotiviert reagieren.

Datensicherheit im Zuge der Digitalisierung ist ebenfalls kritisch: Sicherheitsdienste verarbeiten hochsensible Daten (Gebäudepläne, Sicherheitskonzepte, Personalien). Cyberangriffe auf Sicherheitsfirmen selbst könnten zum Horrorszenario werden (Angreifer stiehlt Wachpläne oder sabotiert Alarmanlagen via gehackte Software). Daher müssen Sicherheitsdienstleister auch in eigene IT-Sicherheit investieren – ein bisher vielleicht unterschätztes Thema.

Steigende Kundenanforderungen und Serviceerweiterung

Kunden erwarten immer mehr Mehrwert vom Sicherheitsdienst. Es reicht nicht mehr, nur „Mann vor Ort“ zu sein. Zukünftig werden Consulting-Elemente wichtiger: Sicherheitsdienstleister sollen Risikoanalysen liefern, Vorschläge machen, wie man Sicherheitsprozesse effizienter gestaltet (z.B. Kombination aus Mensch und Technik optimieren). Damit werden sie zu Security Managern im Auftrag des Kunden. Einige große Auftraggeber richten bereits Security-Foren mit ihren Dienstleistern ein, um gemeinsam Best Practices zu entwickeln.

Auch der Druck zur Messbarkeit nimmt zu: In FM-Verträgen will man KPIs haben. Für die Sicherheit bedeutet das z.B. Reaktionszeiten, Anzahl Vorfälle, Kundenzufriedenheit mit den Sicherheitsmitarbeitern (z.B. in einem Shopping Center kann man Mieter befragen, ob der Sicherheitsdienst hilfreich ist) etc. Das zwingt die Anbieter zu internem Monitoring und Qualitätskontrolle.

Ein weiteres Feld: Nachhaltigkeit. Bisher bei Sicherheitsdiensten kein zentrales Thema, könnte aber kommen: z.B. CO₂-arme Security (Elektro-Patrouillenfahrzeuge, energieeffiziente Technik, Papierloses Arbeiten). Große Kunden verlangen zunehmend Nachhaltigkeitskonzepte auch von ihren Sicherheitsdienstleistern als Teil der ESG-Kriterien.

Wettbewerbsdruck und Konsolidierung

Wie diskutiert, wird der Wettbewerbsdruck nicht nachlassen. Eher wird er sich in Qualitäten verschieben: Der Preis bleibt wichtig, aber Qualität und Zuverlässigkeit werden stärker gewichtet. Unternehmen, die hier nicht mithalten, werden vom Markt verschwinden oder aufgekauft werden.

Konsolidierung birgt Chancen (stärkere, größere Einheiten können Mitarbeiter besser bezahlen, haben mehr Ressourcen für Ausbildung) aber auch Risiken (weniger Wettbewerb könnte zu regionalen Monopolen führen, wobei das in DE unwahrscheinlich ist bei der Menge der Firmen).

Kleinere Anbieter müssen Nischen besetzen oder sich spezialisieren, um zu überleben – z.B. eine Sicherheitsfirma, die sich nur auf eine Branche fokussiert (etwa Windpark-Sicherheit oder Klinik-Security), kann dort besonders kompetent sein und aus dem generischen Wettbewerb rauskommen.

Themen, die diskutiert werden, sind etwa:

  • Erhöhung der Mindestvoraussetzungen (vielleicht Sachkundeprüfung für alle Wachpersonen, nicht nur für bestimmte Tätigkeiten).

  • Einführung einer zentralen Berufsordnung oder Kammer für Sicherheitsdienste, um Selbstverwaltung zu stärken.

  • Strengere Sanktionen bei Verstößen (bis hin zu Haftstrafen für illegale Security-Aktivitäten).

  • Regulierung von Subunternehmerketten (Stichwort: unseriöse Kleinunternehmer über Subverträge ausschließen).

Gesetzliche Entwicklungen und Regulierung

Wann und ob so ein Gesetz kommt, ist offen. Der BMI-Referentenentwurf 2019 wurde bislang nicht umgesetzt. Aber Druck besteht v.a. von Gewerkschaftsseite und seriösen Firmen, die „schwarze Schafe“ loswerden wollen.

International könnten auch europäische Vorgaben kommen – aktuell ist Sicherheit weitgehend nationale Angelegenheit, aber denkbar wäre langfristig eine EU-Richtlinie zur Standardisierung der Sicherheitsdienste (vergleichbar zur NIS2 für Cyber). Spätestens, wenn der Binnenmarkt stärker harmonisiert wird, könnte das ein Thema werden.

Auch die DSGVO bleibt nicht das Ende: KI-Gesetzgebung, Drohnen-Regularien, all das hat potenziell Auswirkungen darauf, was Sicherheitsfirmen tun dürfen. Sie werden sich also auf ein sich wandelndes Compliance-Umfeld einstellen müssen.

Ausblick: Sicherheitsdienstleistungen 2030 und die Rolle des FM

  • Die Branche wird vermutlich hochqualifizierter und technikgestützter sein als je zuvor. Einfaches „Schließrunden drehen“ wird entweder automatisiert oder mit Zusatzaufgaben angereichert. Der durchschnittliche Sicherheitsmitarbeiter 2030 könnte sowohl im Objektschutz ausgebildet sein als auch Grundkenntnisse in IT-Systemen haben (z.B. Zutrittssoftware bedienen).

  • Facility Management und Security wachsen weiter zusammen, insbesondere über digitale Plattformen. Denkbar sind integrierte Cockpits, wo ein FM-Leiter live sieht: alle technischen Anlagen ok, Sicherheitsstatus ok (grün) oder irgendwo ist eine Störung (rot) – und er steuert Teams entsprechend. Solche Visualisierungshilfen machen Entscheidungen schneller.

  • Die öffentliche Hand wird voraussichtlich noch mehr Aufgaben an Private übertragen müssen, einfach weil Polizei und Behörden personell limitiert sind. Schon heute sieht man private Security im Umfeld von Bahnhöfen, im ÖPNV, in Gerichtsgebäuden, sogar Gefangenentransporte. Diese Tendenz dürfte sich – kontrovers, aber faktisch – fortsetzen, was den Markt vergrößert, aber auch mehr Verantwortung bringt. Es kann zu neuen Public-Private-Partnership-Modellen kommen, wo z.B. Städte und Sicherheitsfirmen in Ordnungsdiensten kooperieren.

  • Kritische Infrastrukturen werden ein Premiummarkt: Hier sind Anforderungen hoch und Budgets vorhanden, also können Dienstleister mit speziellem KRITIS-Know-how sich profilieren. FM-Firmen mit Security werden hier attraktive Komplettangebote schnüren (Facility Services + hochspezialisierte Security).

  • Globalisierung vs. Lokalität: Einerseits werden die großen globalen Player (Allied Universal, Securitas, Prosegur etc.) in vielen Ländern führend sein. Andererseits erlebt man in Deutschland oft, dass lokale Player sich behaupten, weil Security eben Vertrauenssache ist und lokale Bindungen zählt. Eine mögliche Entwicklung sind Netzwerke oder Franchises, in denen lokale Firmen unter einem gemeinsamen Qualitätslabel auftreten, um so beiden Aspekten gerecht zu werden.

Hinweis:

Für das Facility Management bedeutet dies, sich kontinuierlich das nötige Sicherheitswissen anzueignen, regulatorisch auf dem Laufenden zu bleiben und Partnerschaften zu pflegen. Die Kunden erwarten von ihren FM-Dienstleistern, dass sie auch im Thema Security als kompetenter Ansprechpartner fungieren – egal ob sie es selbst ausführen oder managen.