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Auswahl- und Zuschlagskriterien Verfahren

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Auswahl- und Zuschlagskriterien im Ausschreibungsverfahren für Sicherheitsdienstleistungen

Auswahl- und Zuschlagskriterien für Sicherheitsdienstleistungen

Bei der Vergabe von Bewachungs- und Sicherheitsdienstleistungen entscheidet die Qualität der Kriterien wesentlich darüber, ob tatsächlich der für den Standort geeignete Sicherheitsdienstleister ausgewählt wird. Eignung, Auswahl und Zuschlag erfüllen dabei unterschiedliche Funktionen und sollten methodisch sauber voneinander getrennt werden.

Auswahl- und Zuschlagskriterien transparent definieren

Eignung: Kann das Unternehmen die Leistung erbringen?

Eignungskriterien betreffen das Unternehmen selbst. Bei öffentlichen Vergaben dürfen sie sich insbesondere auf Berufsausübungsbefähigung, wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit beziehen. Die Anforderungen müssen auftragsbezogen und verhältnismäßig sein.

Für Sicherheitsdienstleistungen können beispielsweise betrachtet werden:

  • erforderliche Erlaubnisse und betriebliche Voraussetzungen,

  • Referenzen vergleichbarer Sicherheitsaufträge,

  • organisatorische und personelle Leistungsfähigkeit,

  • Erfahrung mit vergleichbaren Standorten und Risikoprofilen,

  • wirtschaftliche Stabilität,

  • Qualitätssicherungsstrukturen,

  • verfügbare Personal- und Führungskapazitäten,

  • Nachunternehmerorganisation.

Eignung sollte grundsätzlich als Mindestschwelle verstanden werden: Ein Unternehmen ist geeignet oder nicht geeignet.

Auswahl: Welche geeigneten Bewerber werden eingeladen?

Bei mehrstufigen Verfahren kann die Zahl geeigneter Bewerber begrenzt werden. Im öffentlichen Vergaberecht müssen hierfür objektive und nichtdiskriminierende Kriterien vorab bekanntgegeben werden.

Eine qualitative Auswahl kann beispielsweise berücksichtigen:

Auswahlkriterium

Möglicher Bewertungsgegenstand

Referenzen

Vergleichbarkeit, Komplexität und Umfang

Organisation

Fähigkeit zur Steuerung großer Sicherheitsaufträge

Personalressourcen

Verfügbarkeit qualifizierter Mitarbeiter

Erfahrung

Industrie, Campus, KRITIS oder öffentliche Gebäude

Implementierung

Erfahrung mit komplexen Dienstleisterwechseln

Zuschlag: Welches Angebot bietet die beste Leistung?

Erst bei der Zuschlagswertung wird das konkrete Angebot bewertet. Maßgeblich sollte nicht automatisch der niedrigste Preis sein, sondern das beste Preis-Leistungs-Verhältnis. Bei öffentlichen Vergaben können neben Preis oder Kosten ausdrücklich qualitative Kriterien berücksichtigt werden. Auch Organisation, Qualifikation und Erfahrung des tatsächlich eingesetzten Personals können Zuschlagskriterien sein, wenn dieses Personal erheblichen Einfluss auf die Leistungsqualität besitzt.

Eine mögliche Gewichtung kann beispielsweise sein:

  • Preis und Kalkulation: 30 %

  • Einsatz- und Organisationskonzept: 20 %

  • Personal- und Reservekonzept: 15 %

  • Start-up- und Implementierungskonzept: 10 %

  • Notfall- und Eskalationsorganisation: 10 %

  • Qualitäts-, SLA- und KPI-Konzept: 10 %

  • Innovation und Weiterentwicklung: 5 %

Die konkrete Gewichtung ist stets an Schutzbedarf, Standort und Leistungsumfang anzupassen.

Bewertung nachvollziehbar beschreiben

Qualitative Kriterien benötigen eindeutige Bewertungsmaßstäbe. Formulierungen wie „sehr gutes Konzept“ reichen nicht aus. Stattdessen sollte beschrieben werden, welche konkreten Inhalte erwartet werden und wodurch sich eine überdurchschnittliche Lösung auszeichnet.

Bei öffentlichen Vergaben müssen Zuschlagskriterien auftragsbezogen, überprüfbar und einschließlich ihrer Gewichtung vorab bekannt gemacht werden.

Eine professionelle Bewertungsmethodik folgt damit der klaren Logik:

Mindestanforderungen → Eignung → gegebenenfalls Auswahl → Angebotswertung → Zuschlag.

Gerade bei Sicherheitsdienstleistungen verhindert diese Trennung, dass Unternehmensgröße, Referenzen, Konzeptqualität und Preis unsystematisch miteinander vermischt werden. Sie schafft eine belastbare Grundlage für die Auswahl eines Dienstleisters, der nicht nur formal geeignet ist, sondern die geforderte Sicherheitsleistung auch organisatorisch und personell überzeugend umsetzen kann.