Schusswaffen im Facility Management
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Die Entscheidung, ob Schusswaffen eingesetzt werden sollen, muss sorgfältig abgewogen und auf einer gründlichen Risikobewertung basieren
Die verantwortungsvolle Handhabung von Schusswaffen im Facility Management ist von großer Bedeutung, um die Sicherheit von Mitarbeitern und Gebäuden zu gewährleisten. Die Ausbildung und Zertifizierung des Sicherheitspersonals im Umgang mit Schusswaffen ist unerlässlich, um sicherzustellen, dass sie im Notfall angemessen reagieren können.
Sicherer Umgang mit Schusswaffen
Schusswaffen im Facility Management
In den Händen von privatem Sicherheitspersonal sind Schusswaffen eher selten anzutreffen, obwohl es sie tatsächlich gibt. Im Rahmen des Facility Managements sind Schusswaffen nur in besonderen Fällen im Einsatz. In den meisten Situationen benötigen private Sicherheitsdienste keine Schusswaffen. Die Ausrüstung von Sicherheitsmitarbeitern zielt meist darauf ab, ihren Schutz und ihre Selbstverteidigung zu gewährleisten, beispielsweise durch spezielle Schutzwesten oder den Einsatz von Pfefferspray für den Notfall.
Der Gebrauch von Schusswaffen kann jedoch in speziellen Situationen notwendig sein, wie zum Beispiel bei Werttransporten oder dem Schutz von Personen.
In Deutschland ist es nicht einfach, eine Waffe zu führen, was sich auch auf Sicherheitsmitarbeiter erstreckt, die sich nicht eigenmächtig bewaffnen dürfen. Sie dürfen Waffen oder Verteidigungsmittel nur mit sich führen, wenn dies explizit vom Arbeitgeber in der Dienstanweisung vorgeschrieben ist.
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Vergabe von Waffenscheinen an Sicherheitsfirmen strenger geregelt.
Um im Sicherheitsgewerbe eine Waffe führen zu dürfen, sind bestimmte Qualifikationen erforderlich. Allerdings berechtigt die Sachkundeprüfung gemäß § 34 a GewO nicht automatisch dazu, eine Waffe tatsächlich zu führen. Weitere Qualifikationsmaßnahmen sind erforderlich, wie beispielsweise die Waffensachkundeprüfung gemäß dem § 7 WaffG (Waffengesetz).
Es gelten folgende Grundsätze:
Privates Sicherheitspersonal darf nicht automatisch Schusswaffen im Einsatz führen
Privates Sicherheitspersonal darf Schusswaffen nur dann verwenden, wenn dies vom Arbeitgeber ausdrücklich vorgesehen und angeordnet wird.
Um Schusswaffen zu erwerben, muss das Bewachungsunternehmen eine Waffenbesitzkarte beantragen.
Um Schusswaffen im Einsatz zu führen, muss das Bewachungsunternehmen einen Waffenschein beantragen.
Die Ausrüstung mit Schusswaffen muss von der Behörde als notwendig erkannt werden.
Einige Ausführungen zum Waffengesetz
In Deutschland wird im Rahmen des Waffengesetzes (§ 1 WaffG) unterschieden zwischen Schusswaffen und tragbaren Gegenständen im Sinne des Waffengesetzes. Was dazu gehörte, zeigt die Tabelle.
Regeln über Waffen
Was? | Erläuterung |
---|---|
Schusswaffen | Pistolen, Revolver und Gewehre unterschiedlicher Art |
tragbare Gegenstände im Sinne des Waffengesetzes | zum Beispiel Schlagstöcke, Messer und Schwerter, Elektroimpulsgeräte, bestimmte Reizstoffsprühgeräte etc. |
Eine Waffe erwerben | Wenn das Gesetz von „erwerben“ spricht, so versteht es darunter die Erlangung der tatsächlichen Gewalt über eine Waffe oder anders ausgedrückt, deren Besitz. |
Eine Waffe führen: | außerhalb der eigenen Wohnung, |
Transport | Der Transport der Schusswaffe in einem geschlossenen Behältnis zum Schießstand oder zu einer Büchsenmacherwerkstatt zählt nicht als Führen. Spazieren tragen darf man das Behältnis allerdings nicht. |
Die Waffenbesitzkarte (WBK)
Um eine Schusswaffe kaufen zu dürfen, muss man eine Waffenbesitzkarte beantragt und erhalten haben.
Für den Antrag einer Waffenbesitzkarte gelten die folgenden Voraussetzungen:
Vollendung des 18. Lebensjahr
die erforderliche Zuverlässigkeit (keine Vorstrafen etc.)
persönliche Eignung
die Waffensachkundeprüfung nach §7 WaffG
ein nachweisbares Bedürfnis für den Besitz der Waffe.
Rechtmäßiges Bedürfnis für Waffenbesitz
Jetzt darf man eine Waffe besitzen. Wenn man diese Waffe aber auch außerhalb des eigenen Privatgeländes führen will, muss man darüber hinaus im Besitz eines Waffenscheins sein.
Der Gesetzgeber versteht unter dem Begriff „rechtmäßiges Bedürfnis für den Besitz einer Waffe“ hauptsächlich die folgenden Fälle:
Rechtmäßiges Bedürfnis für Waffenbesitz
Sportschütze,
Waffensammler,
Waffensachverständiger,
Waffenhersteller oder -händler
Bewachungsunternehmer.
Waffenbesitzkarte: Offizielle Erlaubnis

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Im Rahmen des Facility Managements darf ein Sicherheitsmitarbeiter nur dann eine Schusswaffe führen, wenn der Arbeitgeber, der die Dienstleistung "Sicherheit" anbietet, als Träger des Bedürfnisses die Waffen im Zusammenhang mit seinen dienstlichen Belangen erworben hat. Ein einzelner Mitarbeiter hat kein eigenes Bedürfnis für den Besitz einer Waffe. Somit liegt die Waffenbesitzkarte beim Arbeitgeber, der die Sicherheitsdienstleistungen erbringt. Der Sicherheitsmitarbeiter darf die Waffe erst führen, wenn er den entsprechenden Waffenschein besitzt.
Der Waffenschein
Der Waffenschein berechtigt dazu, eine Schusswaffe in der Öffentlichkeit zu führen. Für ein Sicherheitsunternehmen ist es jedoch nicht ausreichend, dass das Unternehmen oder ein Kunde bewaffnetes Personal wünscht, um einen Waffenschein zu erhalten. Vielmehr muss das Unternehmen der zuständigen Behörde zwingend nachweisen, dass der Einsatz von bewaffnetem Sicherheitspersonal notwendig ist. Die Behörde muss diese Notwendigkeit anerkennen. In der Regel wird die Notwendigkeit sehr streng bewertet.
Typische Bereiche in denen Personal mit Schusswaffen eingesetzt werden:
Geld- und Werttransport
Bewachung von militärischen Anlagen
Objektsicherungsdienst bei kerntechnischen Anlagen
Personenschutz.
Gesetzliche Erlaubnis für Waffenführung

Waffenschein: Berechtigung zum Führen
Erlaubnis zum Führen von Schusswaffen gemäß gesetzlichen Bestimmungen. Keine Gültigkeit bei öffentlichen Veranstaltungen oder Versammlungen.
Wenn man sich an den unüberschaubar vielen allabendlichen Krimis im Fernsehen orientiert, könnte man vermuten, dass das Land voller Waffen ist. Aber tatsächlich sind selbst Personenschützer seltener mit Waffen ausgestattet, als man vermuten könnte. Die Ausrüstung mit Schusswaffen wird behördlich erst dann genehmigt, wenn die Schutzperson von der Polizei als stark gefährdete Person eingestuft wurde.
Es gibt Unterschiede in der Handhabung. Einige Behörden verlangen, dass jeder Security-Mitarbeiter, der von seinem Unternehmen zum Führen einer Waffe vorgesehen ist, persönlich einen Waffenschein beantragen muss. In anderen Fällen werden sogenannte Firmenwaffenscheine von den Behörden ausgegeben, die für jeden qualifizierten Mitarbeiter des Unternehmens gelten.
Oft ist auf dem Waffenschein des Bewachungsunternehmers die Bemerkung zu finden, dass die Waffe einschlägig auf die direkte Bewachungsaufgabe bzw. das Bewachungsobjekt beschränkt ist. Der Waffenschein wird auch immer auf eine bestimmte Waffe oder einen Waffentyp ausgestellt. Meistens werden Pistolen und Revolver genehmigt. Die Ausrüstung des Sicherheitspersonals mit Gewehren (sog. Langwaffen) erfolgt selten.