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Security: Qualifizierung

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Qualifizierungsmöglichkeiten in der betrieblichen Security

Qualifizierungsmöglichkeiten in der betrieblichen Security

Betriebliche Security gewinnt stetig an Bedeutung. Unternehmen und öffentliche Einrichtungen benötigen professionell geschultes Personal, um Sicherheitsrisiken zu minimieren, organisatorische Abläufe zu schützen und gesetzlichen Vorgaben gerecht zu werden. Die betriebliche Security bietet vielfältige Qualifizierungswege – von der Grundunterrichtung nach § 34a GewO über berufliche Ausbildungen und IHK-Fortbildungen bis hin zu akademischen Studiengängen. Jedes Qualifikationsniveau bringt spezifische Befähigungen und Berechtigungen mit sich und unterscheidet sich hinsichtlich zeitlichem und finanziellem Aufwand. Für Unternehmen lohnt es sich, in entsprechendes Personal zu investieren, um professionell auf Sicherheitsanforderungen reagieren zu können, Haftungsrisiken zu minimieren und ein positives Image gegenüber Kunden und Partnern zu pflegen. Auch für Mitarbeitende eröffnet jede weitere Qualifizierung neue Karriere- und Verdienstmöglichkeiten, mehr Verantwortung und ein abwechslungsreicheres Aufgabengebiet. Wichtig bleibt, den Qualifizierungsbedarf stets an den jeweiligen betrieblichen Erfordernissen auszurichten, um die gewünschte Effizienz und Sicherheit zu gewährleisten.

Rechtliche Grundlagen und Übersicht

Die zentrale gesetzliche Grundlage für die gewerbliche Bewachungstätigkeit ist in Deutschland in der Gewerbeordnung (GewO) § 34a verankert. Hier werden grundlegende Anforderungen an das Bewachungsgewerbe definiert. Für Security-Personal, das beispielsweise Objektschutz, Personenschutz oder Einlasskontrollen durchführt, sind je nach Tätigkeitsbereich bestimmte Kenntnisse und Nachweise vorgeschrieben.

Die wichtigsten Qualifikationsstufen und -wege lassen sich wie folgt einteilen:

  • Unterrichtung nach § 34a GewO

  • Sachkundeprüfung nach § 34a GewO

  • Ausbildungsberufe (Servicekraft bzw. Fachkraft für Schutz und Sicherheit)

  • Fortbildungs- und IHK-Abschlüsse (z. B. Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft, Meister für Schutz und Sicherheit)

  • Akademische Weiterbildungen (Bachelor/Master Security Management, Sicherheitsmanagement-Lehrgänge)

Zusätzlich sind ergänzende Qualifikationen sinnvoll oder für bestimmte Einsatzbereiche sogar erforderlich (z. B. Brandschutzhelfer, Ersthelfer, Waffensachkunde, Speziallehrgänge für Veranstaltungsschutz).

Befähigung und Inhalte

Die Unterrichtung nach § 34a GewO ist die grundlegendste Stufe für alle Personen, die im Bewachungsgewerbe tätig sein möchten. Sie umfasst in der Regel 40 Unterrichtsstunden (bei Vollzeit fünf Werktage). Vermittelt werden unter anderem:

Rechtliche Grundlagen (z. B. Bürgerliches Gesetzbuch, Straf- und Strafverfahrensrecht, Gewerberecht)

  • Rechtliche Grundlagen (z. B. Bürgerliches Gesetzbuch, Straf- und Strafverfahrensrecht, Gewerberecht)

  • Umgang mit Menschen (Kommunikation und Deeskalation)

  • Grundzüge der Unfallverhütung und Arbeitssicherheit

Berechtigungen

Mit bestandener Unterrichtung nach § 34a GewO dürfen Mitarbeitende im Bewachungsgewerbe in Bereichen eingesetzt werden, die keiner besonderen Sachkundeprüfung unterliegen, zum Beispiel bei Pfortendiensten oder in weniger sicherheitskritischen Objekten.

Wichtig: Tätigkeiten, bei denen ein enger Kontakt zu Menschen, eine Durchsuchungstätigkeit oder Türsteheraufgaben anfallen, erfordern in der Regel mindestens die Sachkundeprüfung.

Aufwand

  • Zeitlicher Aufwand: ca. 40 Stunden Lehrgang

  • Kosten: variieren je nach Anbieter, liegen aber meist im unteren dreistelligen Euro-Bereich

Wert für Unternehmen und Mitarbeitende

  • Für das Unternehmen: Erfüllt die gesetzliche Mindestanforderung für einfache Bewachungs- und Empfangstätigkeiten, fördert rechtskonformes Handeln.

  • Für die Mitarbeitenden: Einstieg in die Sicherheitsbranche, Befähigung für erste Basisaufgaben.

Befähigung und Inhalte

Die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO geht über die bloße Unterrichtung hinaus. Sie beinhaltet eine schriftliche und mündliche Prüfung bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK). Vermittelt werden tiefergehende Kenntnisse in:

  • Rechtsvorschriften (z. B. Strafrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht, Datenschutz)

  • Umgang mit Konflikt- und Gefahrensituationen

  • Durchführung von Personenkontrollen und Ausweiskontrollen

  • Verhalten in Notfällen

Berechtigungen

Wer die Sachkundeprüfung erfolgreich abgelegt hat, darf auch in Bereichen arbeiten, die ohne Sachkundeprüfung nicht zulässig wären, zum Beispiel:

  • Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr

  • Schutz vor Ladendieben (Einzelhandel)

  • Türsteher-/Einlasskontrollen (Discotheken, Clubs, Veranstaltungen)

Aufwand

  • Zeitlicher Aufwand: Durch Selbststudium, Kurse oder Lehrgänge (je nach Vorwissen und Intensität mehrere Tage bis wenige Wochen Vorbereitungszeit).

  • Kosten: Prüfungsgebühren bei der IHK (typischerweise niedriger dreistelliger Bereich); ggf. Lehrgangskosten (variiert stark nach Anbieter).

Wert für Unternehmen und Mitarbeitende

  • Für das Unternehmen: Gesetzeskonforme Beauftragung von Personal für sicherheitsrelevante Aufgaben, weniger Haftungsrisiken.

  • Für die Mitarbeitenden: Bessere Einsatzmöglichkeiten, höhere Vergütungschancen und ein Fundament für weitere Fortbildungen.

Servicekraft für Schutz und Sicherheit (2-jährige Ausbildung)

  • Vermittelt Grundlagen in Sicherheits- und Schutzaufgaben.

  • Geeignet für Personen, die praxisnah ins Berufsleben starten möchten.

  • Abschluss befähigt zur Durchführung grundlegender Sicherheitsaufgaben.

Fachkraft für Schutz und Sicherheit (3-jährige Ausbildung)

  • Tiefgehende Vermittlung aller relevanten Themen: Recht, Technik, Organisation, Psychologie (z. B. Konfliktmanagement).

  • Höhere Qualifikation als Servicekraft; eröffnet mehr Einsatzfelder.

  • Berechtigt zur Ausübung komplexerer Tätigkeiten im Sicherheitsmanagement und Werkschutz.

Aufwand und Wert

  • Zeitlicher Aufwand: 2 bzw. 3 Jahre duale Berufsausbildung.

  • Kosten: Während der Ausbildung im dualen System erhalten Auszubildende in der Regel eine Vergütung.

  • Wert für Unternehmen: Fundierte, betriebsinterne Ausbildung, die langfristig qualifiziertes Personal sichert.

  • Wert für Mitarbeitende: Solider, anerkannter Berufsabschluss mit guten Aufstiegschancen und vergleichsweise sicherem Arbeitsmarkt.

Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft (GSSK, IHK)

  • Aufbauend auf praktischer Erfahrung in der Sicherheitsbranche.

  • Stellt eine höhere Stufe gegenüber der einfachen Sachkundeprüfung dar.

  • Prüfungsinhalte umfassen rechtliche Grundlagen, Sicherheitsorganisation, Einsatzplanung, Erste Hilfe, Brandschutz etc.

Berechtigungen: Erweiterte Einsatzbereiche und oft Voraussetzung für Führungsaufgaben in der operativen Security (z. B. Schichtleitung).

Meister für Schutz und Sicherheit (IHK)

  • Höchste nicht-akademische Qualifikation im Sicherheitsbereich.

  • Befähigt zur Leitung größerer Sicherheitsteams und Organisationen.

  • Umfasst Themen wie Personalführung, Arbeitsrecht, Betriebswirtschaft und Sicherheitsmanagement.

Aufwand

  • Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft: Mehrmonatige Vorbereitungslehrgänge (berufsbegleitend oder Vollzeit), plus Prüfung bei der IHK.

  • Meister für Schutz und Sicherheit: Ca. 1–2 Jahre (berufsbegleitend) oder mehrere Monate Vollzeit, entsprechende Prüfung bei der IHK.

Wert für Unternehmen und Mitarbeitende

  • Für das Unternehmen: Führungskräfte mit tiefem Fachwissen und Management-Kompetenz, strategische Planung und professionelle Sicherheitskonzepte.

  • Für die Mitarbeitenden: Klare Karriereperspektive, höhere Verantwortung und Vergütung.

Bachelor und Master in (Security) Management

Einige Hochschulen in Deutschland bieten Studiengänge im Bereich Sicherheitsmanagement oder Risikomanagement an. Hier werden vor allem Management-Kompetenzen, rechtliche Themen, Betriebswirtschaft und strategische Planungsaspekte vertieft.

  • Zugangsvoraussetzungen: (Fach-)Abitur oder eine berufliche Qualifizierung.

  • Dauer: 3–4 Jahre (Bachelor), 1–2 Jahre (Master) Vollzeit; berufsbegleitende Varianten sind möglich.

  • Inhalte: Risikoanalyse, Krisenmanagement, Führung und Strategie, Recht, IT-Sicherheit, Projektmanagement.

Wert

  • Für das Unternehmen: Akademisch ausgebildete Führungskräfte, die Sicherheitsprojekte ganzheitlich planen und umsetzen können. Hohe Professionalität, unternehmerische Denke und methodisches Vorgehen.

  • Für die Mitarbeitenden: Wissenschaftlicher Hintergrund, stark erweitertes Verantwortungsfeld und sehr gute Aufstiegschancen bis ins Top-Management.

Speziallehrgänge

  • Personenschutz (Bodyguard): Erfordert meist zusätzliche Waffensachkunde, Eigensicherungs- und Kommunikationsfähigkeiten.

  • Brandschutz- und Evakuierungshelfer, Brandschutzbeauftragte: Wichtige Zusatzqualifikation für Evakuierungs- und Brandbekämpfungskonzepte.

  • Ersthelfer oder Betrieblicher Ersthelfer: Sicherheitspersonal sollte im Notfall Ersthilfe leisten können.

  • Waffensachkunde: Für bewaffnete Dienste (z. B. Geld- und Werttransport).

Nutzen

  • Zusatzqualifikationen erhöhen den Marktwert des Einzelnen und verbessern den ganzheitlichen Ansatz in der Unternehmenssicherheit.

  • Unternehmen profitieren von Mitarbeiter*innen, die verschiedene Aufgabenfelder kompetent abdecken können (z. B. Security und Brandschutz).

Was ist sonst zu beachten?

  • Rechtssicherheit und Haftung: Arbeitgeber tragen Verantwortung für den rechtskonformen Einsatz von Sicherheitskräften.

  • Ausreichende Qualifikation minimiert Haftungsrisiken bei Schadensfällen.

  • Fortlaufende Weiterbildung: Gesetzliche Vorgaben und Sicherheitsrisiken verändern sich ständig.

  • Kontinuierliche Schulungen (z. B. im Datenschutz, neuen Bedrohungsszenarien) sind unverzichtbar.

  • Persönliche Eignung: Sicherheitspersonal benötigt soziale Kompetenzen: Teamfähigkeit, Konfliktlösung, Deeskalation.

  • Körperliche und psychische Belastbarkeit ist in vielen Bereichen essenziell.

  • Kosten-Nutzen-Abwägung: Unternehmen sollten klar definieren, welche Kompetenzen intern benötigt werden und welche Leistungen ggf. extern eingekauft werden können.

  • Langfristig zahlt sich gut ausgebildetes eigenes Personal oft durch geringere Ausfallzeiten, weniger Schäden und höhere Professionalität aus.

  • Nachweisführung und Zertifizierung: Die Dokumentation von Qualifikationen (IHK-Zeugnisse, Zertifikate) ist wichtig für interne und externe Audits sowie für die Glaubwürdigkeit bei Kunden.