Die betriebliche Security ist essenziell für die Sicherheit von Mitarbeitenden, Sachwerten und Daten. Gleichzeitig bergen Sicherheitsmaßnahmen Potenzial für Konflikte, insbesondere im Hinblick auf Datenschutz und Persönlichkeitsrechte. Im Kontext der Mitbestimmung des Betriebsrats ist es entscheidend, dass Sicherheitsmaßnahmen nicht nur den betrieblichen Anforderungen entsprechen, sondern auch die Rechte und Interessen der Mitarbeitenden wahren. Der Betriebsrat spielt eine zentrale Rolle bei der Gestaltung und Überwachung solcher Maßnahmen, um Transparenz, Datenschutz und Akzeptanz sicherzustellen. Die Mitbestimmung des Betriebsrats stellt sicher, dass Sicherheitsmaßnahmen nicht nur effektiv, sondern auch sozialverträglich und rechtlich einwandfrei umgesetzt werden. Durch klare Betriebsvereinbarungen, regelmäßige Überprüfungen und eine enge Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat können sowohl die betrieblichen Sicherheitsziele als auch die Interessen der Belegschaft erfolgreich in Einklang gebracht werden.
Mitbestimmung im Sicherheitskonzept: Eine solide Grundstruktur für Schutz und Zusammenarbeit
Schutz der Mitarbeitenden: Prävention von Bedrohungen wie Diebstahl, Vandalismus, Gewalt oder unbefugtem Zutritt.
Sicherung von Unternehmenswerten: Schutz von Gebäuden, technischen Anlagen, sensiblen Daten und geistigem Eigentum.
Einhaltung gesetzlicher Vorschriften: Sicherstellung der Compliance mit arbeits- und datenschutzrechtlichen Vorgaben.
Vorbereitung auf Krisensituationen: Entwicklung und Implementierung von Notfall- und Krisenmanagementplänen.
Typische Maßnahmen der betrieblichen Security
Technische Maßnahmen: Videoüberwachung, Zutrittskontrollsysteme, Alarme und andere Überwachungstechnologien.
Organisatorische Maßnahmen: Sicherheitsrichtlinien, Verhaltensvorgaben und Schulungen.
Personelle Maßnahmen: Einsatz von Sicherheitsdiensten, Interventionskräften und geschulten Mitarbeitenden.
Notfallmanagement: Erstellung und Umsetzung von Evakuierungs- und Krisenplänen.
Herausforderungen
Datenschutz: Schutz personenbezogener Daten, die durch Sicherheitsmaßnahmen erhoben werden.
Arbeitsbedingungen: Vermeidung von Überwachungsdruck und Kontrolle der Mitarbeitenden.
Transparenz: Sicherstellen, dass Sicherheitsmaßnahmen nachvollziehbar und angemessen sind.
Relevante Paragraphen im BetrVG
§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG: Mitbestimmung bei der Einführung und Anwendung technischer Überwachungseinrichtungen wie Videoüberwachung oder Zutrittskontrollsystemen.
§ 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG: Mitbestimmung bei Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, insbesondere im Zusammenhang mit Notfallplänen.
§ 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG: Überwachung der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, insbesondere des Datenschutzes und der Arbeitssicherheit.
§ 91 BetrVG: Mitbestimmung bei Maßnahmen, die die Arbeitsbedingungen der Mitarbeitenden erheblich beeinträchtigen.
Datenschutzrechtliche Vorschriften
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO): Vorschriften zum Umgang mit personenbezogenen Daten, insbesondere bei Videoüberwachung oder biometrischen Zugangssystemen.
Bundesdatenschutzgesetz (BDSG): Ergänzende Regelungen zum Schutz personenbezogener Daten in Deutschland.
Arbeitsschutzrecht
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): Verpflichtung des Arbeitgebers, Gefährdungen zu minimieren und sichere Arbeitsbedingungen zu schaffen.
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV): Anforderungen an die Sicherheit und den Gesundheitsschutz in Arbeitsstätten.
Videoüberwachung
Relevanz: Videoüberwachung dient der Prävention von Einbrüchen, Vandalismus oder Gewalt, kann jedoch die Persönlichkeitsrechte der Mitarbeitenden beeinträchtigen.
Mitbestimmung: Der Betriebsrat hat ein umfassendes Mitbestimmungsrecht gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG.
Praxisbeispiel: Der Betriebsrat setzt durch, dass Kameras nur in öffentlichen Bereichen (z. B. Eingangsbereiche) installiert werden und keine dauerhafte Überwachung von Arbeitsplätzen erfolgt.
Datenschutz: Der Betriebsrat fordert, dass Videodaten nur kurzfristig gespeichert und ausschließlich bei sicherheitsrelevanten Vorfällen ausgewertet werden.
Zutrittskontrollsysteme
Relevanz: Elektronische Zugangskarten, biometrische Scanner oder Drehkreuze ermöglichen eine sichere Zugangskontrolle, können aber zur Erstellung von Bewegungsprofilen genutzt werden.
Mitbestimmung: Der Betriebsrat hat gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG Mitspracherecht bei der Einführung und Ausgestaltung solcher Systeme.
Praxisbeispiel: Der Betriebsrat fordert, dass Zugangsdaten anonymisiert und ausschließlich zur Zutrittskontrolle verwendet werden.
Transparenz: Der Betriebsrat sorgt dafür, dass Mitarbeitende über den Zweck und die Funktionsweise der Systeme umfassend informiert werden.
Sicherheitsrichtlinien
Relevanz: Sicherheitsrichtlinien regeln das Verhalten der Mitarbeitenden in sicherheitskritischen Situationen, wie Evakuierungen oder Zugangskontrollen.
Mitbestimmung: Der Betriebsrat hat gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG ein Mitspracherecht bei der Erstellung solcher Richtlinien.
Praxisbeispiel: Der Betriebsrat verlangt, dass Mitarbeitende regelmäßig in der Anwendung der Sicherheitsrichtlinien geschult werden.
Einsatz von Sicherheitsdiensten
Relevanz: Externe oder interne Sicherheitskräfte übernehmen Aufgaben wie Kontrollgänge, Zutrittsüberwachung oder die Betreuung von Alarmsystemen.
Mitbestimmung: Der Betriebsrat kann gemäß § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG sicherstellen, dass Sicherheitskräfte nach den betrieblichen Regeln handeln.
Praxisbeispiel: Der Betriebsrat fordert, dass externe Sicherheitsdienste DSGVO-konform arbeiten und regelmäßige Schulungen zum Umgang mit Mitarbeitenden erhalten.
Notfallmanagement
Relevanz: Notfallpläne legen das Verhalten in Krisensituationen fest und gewährleisten die Sicherheit von Mitarbeitenden und Besuchern.
Mitbestimmung: Der Betriebsrat kann gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG auf die Erstellung und regelmäßige Überprüfung solcher Pläne einwirken.
Praxisbeispiel: Der Betriebsrat fordert, dass mindestens einmal jährlich eine Evakuierungsübung durchgeführt wird.
Inhalte einer Betriebsvereinbarung
Videoüberwachung: Regelung der Einsatzorte, Speicherdauer und Zugriffsrechte auf Videodaten.
Zutrittskontrollsysteme: Festlegung der Datennutzung und Verhinderung von Bewegungsprofilen.
Notfallmanagement: Verpflichtung zur Erstellung, Schulung und Überprüfung von Notfallplänen
Datenschutz: Maßnahmen zur Einhaltung der DSGVO, z. B. durch regelmäßige Datenschutzprüfungen.
Zusammenarbeit mit Sicherheitsdiensten: Anforderungen an Verhalten, Schulung und Verantwortlichkeiten von Sicherheitskräften.
Vorteile einer Betriebsvereinbarung
Rechtskonformität: Sicherstellung der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und Datenschutzstandards.
Transparenz: Klare Regeln schaffen Vertrauen bei der Belegschaft.
Effizienz: Vermeidung von Konflikten durch frühzeitige Einbindung des Betriebsrats.
Mitarbeiterschutz: Sicherstellung, dass Sicherheitsmaßnahmen sozialverträglich gestaltet werden.
Datenschutz
Herausforderung: Sicherheitsmaßnahmen dürfen nicht in die Persönlichkeitsrechte der Mitarbeitenden eingreifen.
Lösung: Der Betriebsrat fordert eine detaillierte Datenschutzfolgeabschätzung für alle sicherheitsrelevanten Maßnahmen.
Akzeptanz der Maßnahmen
Herausforderung: Mitarbeitende könnten Sicherheitsmaßnahmen als Kontrollinstrument wahrnehmen.
Lösung: Der Betriebsrat sorgt für eine transparente Kommunikation über den Zweck und die Grenzen der Maßnahmen.
Kostendruck
Herausforderung: Sicherheitsmaßnahmen können hohe Investitionen erfordern, die anderen Bereichen Ressourcen entziehen.
Lösung: Der Betriebsrat unterstützt eine langfristige Planung mit Kosten-Nutzen-Analysen und nachhaltigen Lösungen.