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Leistungsphase 5 der HOAI

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Prüfanweisung LPH 5 Ausführungsplanung – Security (Werksicherheit)

Prüfanweisung LPH 5 Ausführungsplanung – Security (Werksicherheit)

Im Rahmen des Neubaus eines industriellen Standorts mit Verwaltungsgebäuden, Fertigungshallen, Hochregallager, Labor und Logistikzonen ist sicherzustellen, dass sämtliche organisatorischen Sicherheitsanforderungen in der Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) nach HOAI vollständig berücksichtigt werden. Diese Prüfanweisung dient als technisches Prüfhandbuch, um die Umsetzung der Werksicherheitsorganisation – also aller Security-Maßnahmen im Sinne des physischen Werkschutzes und der Zutrittskontrolle – in der Ausführungsplanung systematisch zu überprüfen. Dabei steht nicht die technische Sicherheitstechnik (z. B. Alarmanlagen, CCTV) im Fokus, sondern die funktionalen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen. Ziel ist es, zu verifizieren, dass die in früheren Planungsphasen definierten Sicherheitskonzepte (organisatorische Sicherheitsanforderungen) in Phase 5 in konkrete Planungsunterlagen und Ablaufkonzepte überführt wurden.

Durch die Prüfung soll gewährleistet werden, dass alle erforderlichen organisatorischen Security-Maßnahmen in der Ausführungsplanung berücksichtigt und in die Detailplanung integriert sind. Etwaige Lücken oder Unstimmigkeiten können so noch vor der Bauausführung erkannt und behoben werden. Im Folgenden werden zunächst die Ziele und Schwerpunkte der Prüfung erläutert, gefolgt von den relevanten rechtlichen Grundlagen. Anschließend werden alle zu prüfenden Aspekte – von der Werkschutzorganisation über Zutrittsregelungen bis hin zu Schnittstellen mit anderen Schutzkonzepten – detailliert beschrieben. Abschließend findet sich eine strukturierte Prüftabelle (Checkliste), mit der sämtliche funktionalen Anforderungen übersichtlich bewertet werden können.


Ziele und Prüfungsumfang

Die Prüfung der Leistungsphase 5 mit Schwerpunkt Security (Werksicherheit) verfolgt mehrere übergeordnete Ziele. Es geht dabei um die Sicherstellung einer umfassenden Security-Planung, die organisatorische Maßnahmen des Werkschutzes lückenlos in die Ausführungsplanung integriert.

Im Einzelnen sind folgende Zielsetzungen definiert:

  • Struktur der Werkschutzorganisation: Überprüfen, ob eine klare Organisationsstruktur des Werkschutzes etabliert ist. Dies umfasst die Einbindung eines Sicherheitsdienstes (werksintern oder extern beauftragt) sowie eines Leitstands (Sicherheitszentrale) für die Überwachung. Es wird geprüft, ob Aufgaben, Verantwortlichkeiten und personelle Ressourcen des Werkschutzes hinreichend geplant und dokumentiert sind (Dienstposten, Anzahl und Qualifikation der Mitarbeiter, Schicht- und Einsatzplanung etc.).

  • Zutrittsregelungen: Sicherstellen, dass Zutrittskontroll-Konzept und Regelungen für alle Personengruppen vorhanden sind. Für Mitarbeiter, Besucher, Lieferanten sowie Fremdfirmen (externes Wartungs- oder Baupersonal) müssen differenzierte Zutrittsprozesse definiert sein. Es wird geprüft, ob Zutrittsberechtigungen, Ausweis- und Schließsysteme, Besucheranmeldung und -begleitung sowie LKW-/Lieferverkehrskonzepte ausgearbeitet wurden.

  • Prozesse für Kontrollgänge und Sicherheitspatrouillen: Prüfung der Ablaufpläne für regelmäßige Kontroll- und Streifgänge des Werkschutzpersonals, für Schließdienste (Öffnen/Schließen von Gebäuden) sowie für sonstige Routinetätigkeiten (z. B. Schlüsselverwaltung). Dabei wird Augenmerk auf Frequenz, Umfang und Dokumentation dieser Maßnahmen gelegt (z. B. Rundgangpläne, Protokollierung mittels Stechuhren oder digitalem Wächterkontrollsystem).

  • Ereignisdokumentation und Reaktionsszenarien: Sicherstellen, dass Meldewege und Vorgehensweisen für sicherheitsrelevante Ereignisse festgelegt sind. Geprüft wird, ob es klare Ablaufpläne für verschiedene Szenarien gibt – etwa bei unbefugtem Zutrittsversuch, Auffälligkeiten während Kontrollgängen, Sicherheitsvorfällen wie Diebstahl oder Sabotageverdacht, sowie bei Notfällen. Die Prozesse zur Dokumentation von Vorkommnissen (z. B. Führung eines Wachbuchs oder elektronischen Incident-Reports) und zur Einleitung von Gegenmaßnahmen (Alarmierung, Intervention) müssen ausgearbeitet sein.

  • Schnittstellen zu Arbeitsschutz, Brandschutz, Evakuierung und Notfallmanagement: Überprüfung der Integration der Security-Maßnahmen in andere Schutz- und Notfallkonzepte des Standorts. Die Security-Organisation muss mit dem betrieblichen Arbeitsschutz (Arbeitssicherheit), dem Brandschutz (inkl. Werkfeuerwehr oder örtlicher Feuerwehr), dem Evakuierungsplan und dem übergeordneten Notfall- und Krisenmanagement verzahnt sein. Es ist zu prüfen, ob Abstimmungsprozesse, Informationsflüsse und Zuständigkeiten für den Ernstfall definiert sind – etwa wie der Werkschutz bei einer Evakuierung unterstützt oder wie die Alarmierung der Rettungskräfte erfolgt.

  • Rechtliche und normative Konformität: Sicherstellung, dass alle geplanten Maßnahmen im Einklang mit den geltenden deutschen Rechtsvorschriften und Normen stehen. Relevant sind insbesondere Gewerbeordnung § 34a und die Bewachungsverordnung (für den Einsatz von Sicherheitsdiensten), die Vorgaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) für Wach- und Sicherheitsdienste, sowie die Durchsetzung des Hausrechts des Betreibers. Auch anerkannte Regeln der Technik wie die Arbeitsstättenregeln (z. B. ASR A1.3 zur Sicherheitskennzeichnung) müssen beachtet werden. Die Prüfung ermittelt, ob alle organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen diesen Vorgaben entsprechen.

  • Dokumentation, Schulung, Kommunikation: Schließlich wird geprüft, ob alle sicherheitsrelevanten Abläufe dokumentiert und die betroffenen Personen entsprechend geschult sind. Dienstanweisungen für das Sicherheitspersonal, Schulungsunterlagen, Alarmpläne und Kommunikationslisten sind hierbei von Interesse. Zudem muss eine funktionierende Alarmierungs- und Kommunikationskette vorgesehen sein, damit im Ereignisfall alle relevanten Stellen (Sicherheitsleitstelle, Werksleitung, externe Hilfskräfte) rasch und zuverlässig informiert werden.

Normative Grundlagen und Anforderungen

Eine Vielzahl von Gesetzen, Verordnungen und Regelwerken definieren den Rahmen für die organisatorische Sicherheit in Unternehmen. Für die Prüfung ist es wichtig, diese normativen Grundlagen zu kennen, da die Ausführungsplanung in Leistungsphase 5 auch alle einschlägigen Vorschriften umsetzen muss.

Im Folgenden sind die wichtigsten rechtlichen Grundlagen mit Bezug zur Werksicherheit aufgeführt und kurz erläutert:

  • Gewerbeordnung § 34a (Bewachungsgewerbe): § 34a GewO regelt die gewerbsmäßige Bewachung von Leben oder Eigentum Dritter. Demnach benötigen Unternehmen, die als gewerblicher Wach- oder Sicherheitsdienst tätig sind, eine behördliche Erlaubnis. Die Erlaubniserteilung setzt u. a. Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse, Sachkundeprüfung und Haftpflichtversicherung voraus. Für die Ausführungsplanung bedeutet dies: Falls der Werkschutz durch einen externen Sicherheitsdienst erfolgt, ist sicherzustellen, dass dieser Dienstleister eine gültige § 34a-GewO-Erlaubnis besitzt und sein Personal sachkundig gemäß § 34a ausgebildet ist. Wird der Werkschutz hingegen durch eigenes Personal des Unternehmens gestellt (werksinterner Werkschutz), greift § 34a GewO formell nicht. Dennoch sollte auch eigenes Sicherheitspersonal eine Sachkunde oder Unterrichtung nach § 34a GewO nachweisen können, um Professionalität sicherzustellen. In der Prüfpraxis wird kontrolliert, ob entsprechende Nachweise der Bewachungserlaubnis bzw. Personalqualifikation vorliegen.

  • Bewachungsverordnung (BewachV): Diese Verordnung konkretisiert § 34a GewO und legt Detailanforderungen an Sicherheitsunternehmen und -personal fest. U. a. schreibt sie vor, dass Wachpersonen einen von der Behörde ausgestellten Dienstausweis mitzuführen haben (§ 11 BewachV) und regelt Ausbildungsthemen, Pflichten im Dienst sowie Versicherungen (§ 6 BewachV fordert z. B. eine Haftpflichtversicherung des Wachgewerbes). Für die Planung ist relevant, dass externe Sicherheitsdienste vertraglich verpflichtet werden, die BewachV einzuhalten – z. B. durch Vorlage der Dienstausweise, Schulungsnachweise und Versicherungsbestätigungen. Dies wird im Rahmen der Prüfung durch Sichtung entsprechender Unterlagen oder Verträge geprüft. Ebenso sollte bei eigenem Sicherheitsdienst die BewachV als Orientierungsrahmen dienen (auch wenn rechtlich nicht zwingend), damit vergleichbare Standards gelten.

  • DGUV-Vorschriften für Wach- und Sicherungsdienste: Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung gibt Unfallverhütungsvorschriften (UVVen) heraus, die für Unternehmen verbindlich sind. Speziell relevant ist DGUV Vorschrift 23 „Wach- und Sicherungsdienste“ (vormals BGV C7). Diese Vorschrift gilt für alle Wach- und Sicherungsaufgaben zum Schutz von Personen und Sachwerten. Darin werden Pflichten sowohl für den Unternehmer als auch für die Versicherten (Mitarbeiter) definiert.

Wichtige Aspekte daraus sind beispielsweise:

  • Eignung des Personals: Der Unternehmer darf nur Wachpersonal einsetzen, das erforderliche Befähigungen besitzt und nicht offensichtlich ungeeignet ist. Dies bedeutet in der Praxis: Sicherheitsmitarbeiter müssen zuverlässig, körperlich und geistig geeignet sowie ausgebildet sein (z. B. IHK-Sachkundeprüfung, ggf. Zusatzqualifikation „Geprüfte Werkschutzfachkraft“). Die Ausführungsplanung sollte vorsehen, dass Personal mit passenden Qualifikationen eingeplant wird.

  • Dienstanweisung: Das Verhalten des Sicherungspersonals ist durch Dienstanweisungen zu regeln. Dazu gehören Handlungsanweisungen für Routine und besondere Lagen (Meldewege, Verhalten bei Gefahren, Eigensicherung). In der Prüfung wird erwartet, eine schriftliche Werkschutz-Dienstanweisung vorzufinden, die all diese Punkte abdeckt.

  • Unterweisung und Übung: Sicherheitsmitarbeiter müssen vor Aufnahme der Tätigkeit und regelmäßig unterwiesen werden. Außerdem soll sicherheitsgerechtes Verhalten, insbesondere für besondere Gefahrenlagen (z. B. Überfälle, Bombendrohungen), soweit möglich eingeübt werden. Folglich ist in der Planung ein Schulungskonzept für das Sicherheitspersonal vorzusehen.

  • Organisatorische Regelungen: Der Unternehmer muss sicherstellen, dass der Sicherungsumfang und -ablauf schriftlich festgelegt sind. D. h. alle vorgesehenen Sicherheitsaufgaben, -routen und -prozesse (inkl. Nebentätigkeiten wie z. B. Empfangsdienst) sollen in Schriftform dokumentiert sein. Im Rahmen der Prüfung wird daher geprüft, ob ein umfassendes Sicherheitskonzept/Dienstplan-Dokument vorliegt, in dem Aufgaben und Abläufe genau beschrieben sind.

  • Weitere DGUV-Vorschriften (z. B. DGUV Vorschrift 1 – Allgemeine Vorschriften) verlangen allgemein, dass Arbeitsschutzmaßnahmen auch für das Sicherheitspersonal gelten (z. B. Pausenregelungen, Alleinarbeitsschutz bei Nacht, Ausrüstung wie Warnkleidung). Die Planung sollte also auch die Sicherheit der Sicherheitsmitarbeiter im Dienst berücksichtigen (Thema Eigengefährdung).

  • Hausrecht und rechtliche Befugnisse: Der Eigentümer bzw. Betreiber des Werksgeländes hat das Hausrecht, was bedeutet, er darf Regeln für den Zutritt und Aufenthalt aufstellen und Hausverbote erteilen. Die Security-Organisation setzt dieses Hausrecht im Alltag durch. Rechtlich relevant ist hier z. B., dass unbefugte Personen des Geländes verwiesen werden können und im Weigerungsfall gemäß StGB § 123 (Hausfriedensbruch) belangt werden dürfen. Sicherheitsmitarbeiter handeln insoweit als Erfüllungsgehilfen des Hausrechts. In der Ausführungsplanung muss berücksichtigt sein, dass Zutrittsverbote deutlich kommuniziert (Beschilderung, Ausweissystem) und Verfahren für Kontrollmaßnahmen im Rahmen des rechtlich Zulässigen definiert sind. So dürfen z. B. mitgeführte Gegenstände nur mit Zustimmung durchsucht werden, es sei denn im Notfall auf Basis des Jedermannsrechts (vorläufige Festnahme nach StPO § 127 bei Straftat). Solche rechtlichen Feinheiten fließen in die Dienstanweisungen und Schulungen mit ein. Die Prüfung achtet darauf, dass Hausordnungen oder Besucherbedingungen existieren, die die Verhaltensregeln auf dem Gelände (inkl. Sicherheitsauflagen) für alle verbindlich machen. Ebenso wird geprüft, ob Sicherheitsmitarbeiter über ihre Rechte und Grenzen (Notwehr/Nothilfe, Festnahmerecht, etc.) instruiert sind.

  • Arbeitsstättenregeln (ASR) : insbesondere ASR A1.3 Sicherheitskennzeichnung: Gemäß Arbeitsstättenverordnung müssen Arbeitgeber für angemessene Sicherheits- und Gesundheitskennzeichnung sorgen. Die ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ konkretisiert diese Anforderungen und enthält Vorgaben, wie betriebliche Gefahrenstellen und Verbote zu kennzeichnen sind. Für die Werksicherheit bedeutet dies: Sperrzonen und sicherheitsrelevante Bereiche (z. B. Zutritt nur für Befugte, Gefahrstofflager, Hochsicherheitsbereiche) müssen mit den vorgeschriebenen Schildern und Piktogrammen markiert sein. Beispielsweise ist an Zugangspunkten zu nicht öffentlichen Bereichen das Verbotszeichen „Zutritt für Unbefugte verboten“ anzubringen. Dieses international genormte Schild (Verbotszeichen P 006 nach ASR A1.3) signalisiert klar, dass Unbefugte den Bereich nicht betreten dürfen. Die Ausführungsplanung muss entsprechende Beschilderungskonzepte enthalten – inklusive Flucht- und Rettungsplänen, Warnzeichen (z. B. „Warnung vor gefährlichem Stoff“) und Hinweiszeichen, wo erforderlich. In der Prüfung wird darauf geachtet, ob alle relevanten Sicherheitskennzeichnungen gemäß ASR A1.3 vorgesehen sind und ob die Beschilderungspläne mit der Security-Konzeption übereinstimmen.

  • Weitere relevante Normen und Standards: Je nach Spezifika des Projekts können zusätzliche Regelwerke gelten.

Beispiele:

  • DIN 14096 (Brandschutzordnung) für das Zusammenspiel von Brandschutz und Werkschutz (z. B. Vorgehen des Sicherheitsdienstes bei Feueralarm, Einweisung der Feuerwehr).

  • ISO/IEC 27001 / VdS 3473 falls Informationssicherheit und Werksicherheit verzahnt werden (Schutz von Rechenzentren auf dem Gelände, Zugang zu Serverräumen).

  • Bauherrenrichtlinien oder Versicherungsauflagen: Oft haben Versicherer Mindestanforderungen an den Objektschutz (z. B. Wachrunden nachts, Aufschaltung auf Leitstelle). Solche Auflagen müssen in LPH 5 berücksichtigt werden – beispielsweise kann eine Versicherung Rabatte gewähren, wenn 24/7-Werkschutz nachweislich vorhanden ist.

  • DGUV Regelwerke / Informationen: Etwa DGUV Information 211-041 für Sicherheitsbeauftragte oder branchenspezifische BG-Regeln (BG RCI hat z. B. Hinweise für Chemiebetriebe). Diese können Best Practices liefern, wie Security mit Arbeitsschutz und Notfallmanagement zu verzahnen ist.

Organisationsstruktur der Werksicherheitsorganisation

Ein Schwerpunkt der Prüfung liegt auf der Aufbau- und Ablauforganisation der Werksicherheit. In Leistungsphase 5 muss klar erkennbar sein, welche organisatorische Einheit für die Security zuständig ist, wie sie personell ausgestattet ist und wie sie in die Unternehmensstruktur eingebunden wird. Folgende Punkte werden geprüft:

Verantwortlichkeiten und Einbindung ins Unternehmen

Es ist sicherzustellen, dass es eine eindeutig benannte verantwortliche Person für die Werksicherheit gibt. Dies kann z. B. ein Security Manager, Leiter Werkschutz oder eine ähnliche Funktion sein. Diese Person muss mit den notwendigen Befugnissen ausgestattet sein, um alle erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen umzusetzen. Aus Sicht der besten Praxis hat es sich bewährt, den Werkschutz direkt einer solchen verantwortlichen Stelle zu unterstellen. In der Ausführungsplanung sollte dokumentiert sein, wer die Gesamtverantwortung für die Security trägt (Name/Funktion) und welcher Abteilung diese Person angehört (z. B. Werkleitung, HSE-Abteilung – Health, Safety, Environment, oder Facility Management).

Geprüft wird, ob es ein Organisationsschema oder Organigramm gibt, aus dem hervorgeht, wo der Werkschutz in der Hierarchie angesiedelt ist. Laut einer Untersuchung des Bayrischen Landesamts für Umwelt ist der Werkschutz in der Praxis meist der verantwortlichen Sicherheitsfachperson unterstellt, was sich bewährt hat. Diese enge Einbindung erleichtert die Abstimmung und Durchsetzung der Sicherheitsvorgaben. Die Prüfer achten darauf, ob die Rollenverteilung klar beschrieben ist – etwa in Stellenbeschreibungen oder Funktionsbeschreibungen. So sollten die Aufgaben der Werkschutzorganisation in einem Dokument festgehalten sein.

Typischerweise gehören dazu:

  • Objektschutz (Kontrolle der Gebäude und Anlagen),

  • Personenschutz in bestimmten Fällen (Schutz von Mitarbeitern/Besuchern bei besonderen Veranstaltungen),

  • Pforten- und Empfangsdienste (Zugangskontrolle an Toren),

  • Surveillance/Leitstand-Monitoring (falls Kameras oder Einbruchmeldeanlagen vorhanden, Überwachung durch Leitstandpersonal),

  • Notfallhelfer im Alarmfall (z. B. Evakuierungshelfer, Ersthelfer bis Rettungsdienst eintrifft).

Die Prüfanweisung sieht vor, Stellenpläne und Dienstanweisungen einzusehen, um nachzuvollziehen, ob diese organisatorischen Verantwortlichkeiten in der Planung definiert sind. Fehlt eine klare Zuständigkeit (z. B. es ist unklar, wer Sicherheitsvorfälle auswertet oder wer gegenüber dem externen Wachdienst weisungsbefugt ist), wird dies als Mangel vermerkt.

Sicherheitsdienst: intern oder extern, Personalstärke und Qualifikation

Weiterhin wird geprüft, ob der Sicherheitsdienst als interner Werkschutz oder über einen externen Dienstleister realisiert wird und ob diese Entscheidung in der Planung begründet ist.

Beide Modelle haben unterschiedliche Anforderungen:

  • Externer Sicherheitsdienst: In diesem Fall muss vertraglich geregelt sein, welche Leistungen der Dienst übernimmt. Die Planung sollte die Ausschreibung bzw. Vergabe dieser Leistung vorbereiten (LPH 6/7), doch bereits in LPH 5 sind die Anforderungen an den Dienstleister festgelegt. Dazu zählen z. B.: geforderte Qualifikation der Mitarbeiter (mindestens IHK-Unterrichtung, besser Sachkundeprüfung; ideal GSSK – Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft oder Werkschutzmeister für Leitstand), personelle Mindeststärke pro Schicht, Ausrüstung (z. B. Funkgeräte), und Schnittstellen zur eigenen Organisation (Meldewege, Berichtspflichten). Die Prüfer sichten hier Dokumente wie Leistungsbeschreibungen oder Verträge in Entwurf. Außerdem wird kontrolliert, ob die gesetzlichen Anforderungen an den Wachdienst bedacht sind – insbesondere die Erlaubnis nach § 34a GewO und Einhaltung der BewachV. Der Dienstleister muss beispielsweise seine Mitarbeiter zuverlässig und sachkundig auswählen; dies ist in der Planung ggf. als Anforderung festgehalten.

  • Interner Werkschutz (Werksicherheitspersonal): Wird das Sicherheitspersonal direkt vom Betreiber gestellt, so prüft man, ob ausreichende Planstellen vorgesehen sind und welche Abteilung diese Mitarbeiter stellt. Oft ist der Werkschutz Teil der Werkfeuerwehr oder der allgemeinen Verwaltung/Security-Abteilung. Wichtig ist die Qualifikation: Die Planung sollte vorsehen, dass eigenes Security-Personal entsprechend geschult ist (z. B. Ausbildung zur Werkschutzfachkraft, Fortbildung in Rechtskunde, Erste Hilfe, etc.). Auch Zuverlässigkeitsüberprüfungen (polizeiliches Führungszeugnis, ggf. erweiterte Sicherheitsüberprüfung bei kritischer Infrastruktur) müssen bedacht werden. Die Prüfer werden verlangen, Nachweise oder Konzepte für die Personalauswahl zu sehen. Schließlich ist zu prüfen, ob bei eigenem Personal eine gleichwertige Professionalität gewährleistet wird wie bei einem externen Dienst – beispielsweise durch interne Dienstanweisungen, Weiterbildungen und Qualitätskontrollen.

Personalstärke und Einsatzplanung

Unabhängig vom Modell ist ausschlaggebend, dass die Personalstärke an die Größe und Gefährdung des Standorts angepasst ist. Erfahrungswerte (auch aus Studien) zeigen, dass an kleinen Standorten oft mindestens ein Wachmann an der Pforte rund um die Uhr genügt, während größere Werke eine ganze Gruppe von Sicherheitskräften im Einsatz haben.

Die Prüfer vergleichen das geplante Security-Personal mit dem Umfang des Geländes und dem Risikoprofil:

  • Gibt es Schichtpläne für den 24/7-Betrieb? (Bei vielen Industrieanlagen ist ein 24-Stunden-Werkschutz vorgesehen, zumindest in Nachtschichten und am Wochenende, um außerhalb der Betriebszeiten Schutz zu bieten.)

  • Wie viele Personen sind pro Schicht eingeplant und an welchen Posten? (Beispielsweise 1 Person Leitstand, 1 Person Tor 1, 1 Person mobiler Streifendienst als typisches Minimum nachts.)

  • Sind vertretungsregelungen berücksichtigt (Urlaub, Krankheit)? Oft wird das Minimum-Personal vertraglich festgelegt, z. B. „2 Sicherheitskräfte pro Schicht, davon einer stets am Leitstand und einer auf Außenrunde“ – so etwas sollte in der Planung ersichtlich sein.

  • Verfügt das Personal über spezielle Fähigkeiten, die für den Standort relevant sind? (Für ein Labor wäre z. B. Chemie-Erste-Hilfe-Wissen sinnvoll; für ein Hochregallager evtl. Brandschutzhelfer-Ausbildung, etc.)

Ein ausreichender personeller Ansatz lässt sich auch an bestimmten Aufgaben wie Streifengängen messen. Wenn z. B. regelmäßige Kontrollrunden geplant sind (siehe nächster Abschnitt), muss genügend Personal da sein, um diese Runden durchzuführen, ohne dass andere Posten unbesetzt bleiben. Die Planung sollte daher Soll-Vorgaben enthalten, wie oft pro Schicht welche Kontrollwege begangen werden – und damit indirekt, wie viele Personen parallel tätig sein müssen. In der Praxis werden bei sehr großen Standorten auch mehrere Pforten besetzt (Haupttor, Lieferanteneinfahrt, Besuchereingang), was ebenfalls im Personalkonzept berücksichtigt sein muss.

Die Qualifikation des Personals wird ebenfalls geprüft. In LPH 5 sollten für jede Sicherheitsfunktion Anforderungsprofile vorliegen. Für leitende Positionen (z. B. Sicherheitsdienstleiter, Objektleiter) sind häufig höherwertige Qualifikationen vorgesehen (Werkschutzmeister, Studium Security Management). Für ausführende Kräfte mindestens die erwähnte Sachkundeprüfung oder Unterrichtung. Zudem wird Wert gelegt auf regelmäßige Fortbildung und ggf. Spezialschulungen (Umgang mit Alarmanlagen, Deeskalationstraining, Rechtskunde etc.). Laut DGUV Vorschrift 23 muss das Personal regelmäßig unterwiesen und geeignet sein – dies sollte sich in den Schulungsplänen widerspiegeln.

Ergebnis dieses Prüfschritts: Die Organisationsstruktur gilt als angemessen umgesetzt, wenn klar dokumentiert ist, wer Security macht, wie viele es sind, welche Aufgaben sie haben und welche Qualifikation sie mitbringen. Unklarheiten hierbei würden in der Prüftabelle als Abweichung erscheinen (z. B. „Unzureichende Personalausstattung nachts – nur ein Wachmann für das ganze Gelände“ wäre kritisch).

Leitstand und Sicherheitszentrale

Ein zentrales Element der Werksicherheit ist oft der Leitstand (Sicherheitszentrale). In der Ausführungsplanung muss festgelegt sein, ob und wo ein solcher Leitstand eingerichtet wird, welche Funktionen er hat und wie er personell besetzt ist.

Die Prüfanweisung verlangt:

  • Physische Einrichtung: Ist in den Planunterlagen (Gebäudepläne) ein Raum für den Sicherheits-Leitstand vorgesehen? Oft befindet sich dieser in der Nähe der Hauptpforte oder in einem zentralen Kontrollraum. Es wird geprüft, ob die Lage sinnvoll gewählt ist (gute Übersicht, Schutz bei Angriffen, Erreichbarkeit durch Personal).

  • Ausstattung (technisch): Obwohl Technik nicht Hauptfokus ist, muss der Leitstand zumindest organisatorisch berücksichtigt sein. Dazu gehört: Kommunikationsmittel (Telefon, Funk), Alarm- und Meldetechnik (z. B. Brandmeldebedienfeld, Störmeldeanlage), ggf. Monitore für Videoüberwachung, Schlüsseldepots, usw. Die Planung sollte Schnittstellen vorsehen, z. B. dass Brandmeldeanlagen auf den Leitstand aufgeschaltet werden oder dass der Leitstand einen Überblick über Zutrittsanlagen hat. Prüfpunkt ist hier: Ist der Leitstand so ausgestattet, dass er als Informations- und Meldezentrum dienen kann? Nach BewachV/DGUV darf der Wachdienst nur Aufgaben übernehmen, wenn Gefahrstellen abgesichert sind – ein gut ausgerüsteter Leitstand trägt dazu bei.

  • Personelle Besetzung: Ist festgelegt, dass der Leitstand ständig besetzt ist (24/7 oder zumindest während Betriebszeit)? Wenn ja, mit wie vielen Personen? Ideal ist Doppelbesetzung bei großen Objekten, damit einer Notrufe absetzen kann, während der andere Kameras beobachtet etc. Bei kleineren Objekten sitzt der einzige Sicherheitsmitarbeiter ggf. im Leitstand und macht nur gelegentlich Rundgänge. Die Planung muss mit dem Personalansatz korrespondieren.

  • Aufgaben des Leitstands: Typische Aufgaben sind: Überwachung der Alarmsysteme, Koordination der Wachleute (Funkkontakt, Einsatzsteuerung), Telefonzentrale außerhalb Geschäftszeiten, Empfang von Besuchern außerhalb der Pforte, Alarmierung interner/externer Stellen bei Vorfällen, Führen eines Ereignisprotokolls. Die Prüfer werden verlangen, dass es Leitstand-Dienstanweisungen gibt, wo diese Aufgaben beschrieben sind. Beispielsweise: „Leitstand führt alle 2 Stunden Funk-Statusmeldung mit Patrouille durch“ oder „Leitstand führt Alarmierungsplan X bei Feueralarm aus“.

  • Sicherheitsniveau des Leitstands: Der Leitstand selbst muss geschützt sein (kontrollierter Zutritt, einbruchsichere Tür, ggf. Panikraum-Funktion bei erhöhten Risiken). In LPH 5 Bauplanung sollte das berücksichtigt werden (z. B. Architekturvorgabe: Fenster mit P4A-Verglasung, Tür mit Zutrittskontrolle). Dies wird in unserer organisatorischen Prüfung am Rande erwähnt, aber eher in baulicher Fachplanung geprüft. Dennoch: Werksicherheit hat Anforderungen an den Leitstandsraum (z. B. Einsicht in Kamera-Bilder, Positionierung mit Blickfeld).

Insgesamt muss klar hervorgehen, dass der Leitstand als Herzstück der Sicherheitsorganisation etabliert ist. Alle Fäden laufen dort zusammen. Der Prüfer vergewissert sich, dass in Notfallszenarien der Leitstand die zentrale Rolle spielt (siehe Alarmierungskapitel). Sollte kein Leitstand vorgesehen sein (was bei kleineren Objekten vorkommt), müsste die Planung alternative Lösungen beschreiben, z. B. Aufschaltung der Alarme auf eine externe Notruf- und Service-Leitstelle (NSL). In dem Fall würde die Prüfanweisung verlangen, Nachweise über die vertragliche Einbindung einer zertifizierten Leitstelle zu sehen und zu prüfen, wie der Informationsfluss zwischen NSL und Werksleitung organisiert ist.

Aufgabenprofil des Werkschutzes und Dienstanweisungen

Die Dienst- und Aufgabenbeschreibung für den Werkschutz ist ein zentrales Dokument, das in LPH 5 vorliegen sollte. Darin werden sämtliche Pflichten des Sicherheitsdienstes im Alltag festgelegt.

Die Prüfer kontrollieren insbesondere folgende Inhalte:

  • Kontrollgänge (Streifendienst): Genaue Festlegung, wann, wie oft und auf welchen Routen Kontrollgänge durchzuführen sind. Beispielsweise: „Nach Dienstschluss der Produktion ist stündlich ein Rundgang durch die Fertigungshalle und das Lager durchzuführen, Schwerpunkte: Türschließungen, Brandkontrolle, Unregelmäßigkeiten.“ Die Häufigkeit kann je nach Bereich variieren (kritische Bereiche häufiger). Laut einer Erhebung ergänzen Werkschutz-Streifengänge außerhalb der Arbeitszeiten meist die Runden des Betriebspersonals. Es wird also geprüft, ob außerhalb der Kernarbeitszeit vorgesehen ist, dass der Werkschutz regelmäßig durchs Gelände patrouilliert. Weiterhin: Gibt es ein System zur Nachverfolgung der Runden (z. B. elektronische Wächterkontrollsysteme mit RFID-Checkpoints)? Falls ja, wer wertet diese aus? Solche Details sollten im Konzept stehen.

  • Schließdienste: Wenn der Werkschutz auch verantwortlich ist für das Auf- und Zuschließen von Gebäuden/Toren (typisch am Tagesanfang und -ende), muss dies geplant sein. Prüfpunkte: Welche Gebäude werden wann aufgeschlossen, wann abgeschlossen? Gibt es Checklisten, um sicherzustellen, dass am Tagesende niemand eingeschlossen wurde, Lichter aus sind, Geräte aus, etc.? Wie wird dokumentiert, dass z. B. alle Türen verschlossen sind (Stichproben, Schließprotokoll)? Die Dienstanweisung sollte klare Vorgaben enthalten, z. B. „Um 22:00 Rundgang zur Schließkontrolle, alle Außentüren der Verwaltung abschließen und im Wachbuch vermerken“.

  • Zutrittskontrolle und Empfangsdienste: Der Werkschutz ist meist an der Pforte erster Ansprechpartner für Besucher und Lieferanten. Die Aufgaben umfassen: Prüfung von Ausweisen, Ausgabe von Besucherausweisen, Besucheranmeldung, ggf. Gepäck-/Fahrzeugkontrollen. Die Planung muss beschreiben, wie die Pforten besetzt sind (siehe Personalplanung) und welche Abläufe dort gelten (siehe Kapitel Zutrittsregelungen). Dienstanweisungen sollten Szenarien abdecken wie: „Besucher ohne Anmeldung verweigern und Vorgesetzten informieren“ oder „Lieferanten außerhalb Zeitfenster zurückweisen“. Im Prüfprozess wird geschaut, ob solche Standards definiert sind.

  • Melde- und Berichtspflichten: Der Werkschutz sollte verpflichtet sein, besondere Vorkommnisse zu melden (intern an Vorgesetzte) und zu dokumentieren. Prüfer achten auf Vorgaben wie: Wachbuch führen, Tagesrapport an Sicherheitsbeauftragten, Monatsbericht mit Statistik der Vorfälle. DGUV 23 fordert, dass Mängel und besondere Gefahren weitergemeldet werden. Daher muss es festgelegte Meldewege geben (wer wird bei welchen Arten von Ereignissen verständigt?).

  • Zusatzaufgaben: Häufig übernimmt der Werkschutz auch benachbarte Aufgaben, etwa Schlüsselverwaltung (Ausgabe von Schlüsseln/Schlüsselkarten an Berechtigte, Führen eines Schlüsselausgabebuchs) oder Verwaltung der Schließanlage. Ebenso können einfache Facility-Management-Tätigkeiten dazugehören, z. B. Rundgang auf offen gelassene Fenster oder Wasserleckagen prüfen. Solche Aufgaben sollten aufgelistet sein, damit klar ist, was der Werkschutz macht und was nicht (Abgrenzung zu anderen Diensten).

  • Anforderungen an das Personal im Dienst: Die Dienstanweisung kann auch enthalten: Uniformtragepflicht, Ausrüstung (z. B. Taschenlampe, Pfefferspray falls erlaubt, Funkgerät immer mitführen), Verhalten (z. B. kein Alkohol, keine private Ablenkung, ständige Erreichbarkeit). Dies sind zwar interne Regeln, aber in der Prüfanweisung wird zumindest stichprobenartig nach solchen Punkten geschaut, um zu sehen, ob das Sicherheitsmanagement auch diese operativen Details geplant hat.

Wichtig ist, dass all diese Aufgaben schriftlich fixiert sind. Ein zentrales Dokument ist hier die Werkschutz-Dienstanweisung oder das „Werkschutzhandbuch“. Die Prüfer werden dieses Dokument zur Hand nehmen und checken, ob alle relevanten Punkte abgedeckt sind. Insbesondere muss die Dienstanweisung auch Verhaltensregeln bei sicherheitsrelevanten Ereignissen enthalten – dies wird im Abschnitt zu Ereignis- und Notfallmanagement näher betrachtet.

Falls die Planung noch in Entwurfsstadium ist, kann es auch mehrere Dokumente geben (z. B. separate Dienstanweisung für Pforte, für Streife, für Leitstand). Dann wird geprüft, ob diese kohärent sind und keine Lücken lassen. Fehlt z. B. eine Regelung, was nachts passiert, wenn eine Alarmauslösung stattfindet, wäre das eine Lücke.

Abschließend sei erwähnt, dass der personelle Umfang des Werkschutzes in direktem Zusammenhang mit dem Aufgabenprofil steht. Daher wird in der Prüfung die Dienstanweisung immer zusammen mit dem Personalkonzept betrachtet: Ist das definierte Pensum mit der vorhandenen Mannschaft leistbar? (Beispiel: Wenn jede Stunde ein Rundgang von 1,5 km Länge vorgesehen ist, kann der einzelne Wachmann am Tor nicht gleichzeitig die Pforte bewachen. Hier müsste dann zusätzliches Personal eingeplant sein oder technische Hilfsmittel, etc.) Solche Plausibilitätsprüfungen sind Teil der Aufgabe.

Zutrittsregelungen und Ausweissystem

Ein kritischer Bereich der Werksicherheit ist das Zutrittskontrollkonzept. In LPH 5 muss detailliert geplant sein, wie der Zugang zum Werksgelände und zu sensiblen Bereichen geregelt wird. Die Prüfung umfasst alle Personengruppen und Transporte, die das Gelände betreten oder befahren. Wichtige Prüfaspekte sind:

Allgemeines Zutrittskonzept und Ausweissystem

Zunächst wird das gesamtbetriebliche Zutrittskonzept betrachtet.

Dazu gehören folgende Fragen:

  • Gibt es eine Zutrittskontrollstelle (i.d.R. die Pforte oder mehrere Pforten), an der alle Personen erfasst werden?

  • Wird ein Ausweissystem eingesetzt? (In modernen Betrieben üblich: Jeder Mitarbeiter hat einen Werksausweis mit Foto und RFID-Chip. Besucher erhalten Besucherausweise. Fahrzeuge ggf. Zufahrtsberechtigungen.)

  • Sind die Zutrittsrechte zonenweise geregelt? (Z.B. Mitarbeiter dürfen nur ihre Abteilung, Besucher nur bestimmte Bereiche mit Begleitung, usw.)

  • Wie wird mit technischen Zutrittsanlagen umgegangen? (Drehkreuze, Schranken, elektronisches System) – auch wenn Technik nicht Schwerpunkt ist, die organisatorische Festlegung wer welche Berechtigung hat, ist entscheidend.

Die Planung sollte schriftliche Richtlinien enthalten, z. B. eine Betriebsanweisung „Zutrittsregelung“, in der definiert ist, wer Zutritt erhalten darf und welche Voraussetzungen gelten. Die Prüfer suchen nach solchen Dokumenten oder Hinweisen darauf im Sicherheitskonzept.

Ausweiserstellung: In LPH 5 sollte klar sein, wer für die Ausgabe und Verwaltung von Ausweisen zuständig ist (oft Werkschutz oder Personalabteilung in Zusammenarbeit). Es muss festgelegt sein, dass alle Mitarbeiter vor Inbetriebnahme einen Ausweis erhalten, wie verlorene Ausweise gemeldet/gesperrt werden, und dass z. B. Ausweise bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses zurückzugeben sind. Besucher- und Fremdfirmenausweise sollten zeitlich befristet oder tagesbezogen ausgegeben werden.

Kennzeichnungspflicht: Es wird geprüft, ob auf dem Gelände eine Tragepflicht für Ausweise vorgesehen ist. In sicherheitssensiblen Betrieben gilt oft: Ausweis immer sichtbar tragen. So können Sicherheitskräfte auf einen Blick erkennen, ob jemand berechtigt ist. Wenn das geplant ist, sollte es in der Hausordnung oder Besucherordnung verankert sein.

Ein weiterer Punkt: Zutrittsverbotszonen. Gibt es Areale, die generell tabu sind (z. B. „Hochvoltprüfstand – nur autorisiertes Personal“ oder „Labor – Schutzstufe 2, nur Befugte“)? Dann müssen entsprechende Kontrollen oder Schlüsselregelungen etabliert sein. Hier kommt wieder die ASR A1.3 ins Spiel: Verbots- und Warnschilder deutlich an Zugängen, vielleicht farbige Kennzeichnungen der Ausweise (Mitarbeiter mit Zugang Labor = roter Streifen etc.). Die Prüfer fragen nach solchen Detaillösungen.

Zutritt für Mitarbeiter (Betriebspersonal)

Mitarbeiter des Standorts bilden die größte Gruppe. Ihre Zutrittsberechtigungen sind in der Regel am umfangreichsten, da sie täglich ein- und ausgehen.

Geprüft wird:

  • Wie erhalten Mitarbeiter Zugang? (Üblicherweise mittels Mitarbeiterausweis und Leseterminals an Toren oder Drehkreuzen. Alternativ Kontrolle durch Wachpersonal per Sichtprüfung des Ausweises.)

  • Zufahrtsregelung für Mitarbeitende: Dürfen Mitarbeiter mit privaten Fahrzeugen aufs Gelände fahren und dort parken? Falls ja, gibt es dafür Kfz-Zulassungen (Parkausweise, Kennzeichenregistrierung)? Die Planung sollte ein Parkplatzkonzept enthalten. Wenn ein Fahrzeug öffnet Schranke per Mitarbeiterkarte, ist das technisch – organisatorisch muss aber geregelt sein, wer eine Parkberechtigung erhält (z. B. alle Mitarbeiter oder nur bestimmte).

  • Öffnungszeiten: Sind die Werkstore nur zu bestimmten Zeiten offen? Wenn ja, wie kommen Mitarbeiter außerhalb dieser Zeiten rein (z. B. Schichtarbeiter nachts – haben sie Schlüssel oder klingeln sie beim Werkschutz)? Die Prüfer achten auf Hinweise, dass Schichtpersonal auch bei geschlossenen Toren Zugang hat, z. B. mittels Ausweisleser an einem Nachttor.

  • Kontrolle des Betretens/Verlassens: Ein wichtiger Aspekt ist die Erfassung, ob alle Mitarbeiter im Notfall draußen sind. Manche Betriebe führen Anwesenheitslisten oder automatisches Logging via Zutrittskontrolle. Die Prüfung fragt: Gibt es ein System, das im Evakuierungsfall genutzt werden kann, um festzustellen, wer sich noch im Gebäude befindet? (Das fällt unter Schnittstelle Evakuierung, wird hier aber schon mitbedacht.)

  • Mitführen von Gegenständen: Teil der Zutrittsregelung kann auch sein, dass das Personal kontrolliert wird, ob es unzulässige Gegenstände mitbringt (Waffenverbot, Alkoholverbot etc.). In Hochsicherheitsbereichen evtl. Taschenkontrollen. Laut einer Checkliste sollten stichprobenartig mitgeführte Gegenstände überprüft werden, besonders bei betriebsfremden Personen. Für eigenes Personal wird das selten gemacht, außer bei konkretem Verdacht oder z.B. am Werkstor in sensiblen Branchen (Chemie etc., Verbot private Geräte). Die Planung sollte klare Richtlinien haben, wann der Werkschutz berechtigt ist, Taschenkontrollen bei Mitarbeitern durchzuführen (in der Regel nur freiwillig, sonst Polizei rufen).

  • Regelungen bei Vertragsende: Ist vorgesehen, dass Zutrittsrechte sofort entzogen werden, wenn Mitarbeiter aus dem Unternehmen ausscheiden (Badge sperren, Schlüsselrückgabe)? Das gehört zur Organisation und sollte im Konzept stehen.

Im Ergebnis sollte in der Ausführungsplanung bzw. zugehörigen Organisationsdokumenten erkennbar sein, dass für Mitarbeiter ein geordnetes Zutrittssystem eingerichtet wird: mit Ausweisen, ggf. PINs/Schlüsseln für bestimmte Türen, und klaren Verhaltensregeln (z. B. „Mitarbeiter dürfen niemand Unbefugten mit auf das Gelände nehmen, sog. Tailgating ist verboten“ – solch ein Hinweis gehört in die Sicherheitsunterweisung der Mitarbeiter).

Die Prüfer werden auch darauf achten, ob Sonderfälle berücksichtigt sind: Etwa externe Mitarbeiter wie Reinigungskräfte (die aber dauerhaft im Werk sind) – bekommen sie Mitarbeiterausweise oder gelten sie als Fremdfirma? Oder was ist mit Praktikanten, Besuchern von Mitarbeitern, etc. Das Konzept sollte gängige Sonderfälle nicht ausklammern.

Zutritt für betriebsfremde Personen: Besucher, Lieferanten, Fremdfirmen

Betriebsfremde umfassen alle, die nicht dauerhaft am Standort arbeiten: Geschäftspartner, Besucher, Handwerker, Lieferanten, Kunden, Behördenvertreter usw. Hier liegen oft die größten Risiken, daher muss die Planung stringente Regeln vorsehen. Die Prüfung gliedert diesen Bereich in Unterkategorien:

Besucher (Gastbesuche, Meetings):

  • Anmeldung: Ist festgelegt, dass alle Besucher sich an der Pforte anmelden müssen? Üblicherweise ist das der Fall. In der Planung sollte ein Besuchermanagement-Prozess beschrieben sein: Der Besuch wird idealerweise vorangemeldet durch den internen Gastgeber; der Pförtner erhält eine Besucherliste oder der Besucher meldet sich spontan und der Pförtner kontaktiert den Gastgeber zur Bestätigung. Die Prüfer schauen, ob es Formulare oder IT-Systeme geben soll (z. B. Online-Voranmeldung, Besucherausweis-Druck).

  • Legitimationsprüfung: Es wird geprüft, ob Besucher einen amtlichen Lichtbildausweis vorlegen müssen im Tausch gegen einen Besucherausweis. Dies ist gängige Praxis in sensiblen Betrieben (Ausweis beim Pförtner hinterlegen). Ist in der Planung festgehalten, wie verfahren wird, um die Identität zu prüfen?

  • Besucherausweis: Jeder Besucher sollte einen gut erkennbaren Besucherausweis erhalten, der ihn als solchen kennzeichnet. Oft andersfarbig als Mitarbeiterbadge, mit großem „B“ oder so, und befristet (z. B. Datum). Prüfung: Sind Design und Handhabung der Besucherausweise geplant? (Inklusive Rückgabe beim Verlassen).

  • Begleitungspflicht: In sicherheitsbewussten Firmen gilt: Besucher dürfen das Gelände oder Gebäude nicht unbeaufsichtigt betreten. Meist muss der Gastgeber den Besucher abholen und begleiten. So auch hier die Vorgabe: “ständige Begleitung durch Betriebspersonal” für betriebsfremde Besucher. Die Prüfer werden erwarten, dass in der Sicherheitsanweisung steht: „Besucher sind vom Empfang abhol- und bis dorthin zurückzubegleiten. Sie dürfen sich nicht allein bewegen.“ Wenn es Ausnahmen gibt (z. B. Behördenaufsicht darf allein auf Gelände), müssen diese definiert sein.

  • Zulässige Bereiche: Besucher dürfen i. d. R. nur bestimmte Bereiche betreten (Besprechungsräume, Ausstellung, Kantine). Die Planung sollte Mechanismen vorsehen, dass Besucher keinen Zugang zu Produktionsbereichen haben, außer mit Extraerlaubnis und Schutzkleidung. Das kann baulich gelöst sein (Besucherschleusen, getrennte Wege) oder organisatorisch (Absperrungen, Schild „Nur autorisiertes Personal“ und Wachmann passt auf). Prüfer fragen hier nach dem Konzept für Besucherführung.

  • Informationspflichten: Besucher müssen evtl. Sicherheitsunterweisungen bekommen (z. B. Notfallalarm, Rauchverbot, Fotografierverbot). In der Planung sollte stehen, wie das vermittelt wird – etwa durch Aushändigung eines Merkblatts „Sicherheitsinformationen für Besucher“ beim Check-in. Die Checkliste wird einen Punkt haben, ob solche Informationen bereitgestellt werden

Lieferanten (Warentransporte, Speditionen):

  • Anmeldung und Zeitfenster: Oft kommen Liefer-Lkw an spezielle Warenannahme-Tore. Das Zutrittskonzept muss auch regeln, wie Lkw-Fahrer aufs Gelände kommen. Meist melden sie sich ebenfalls an der Hauptpforte oder an einer separaten Warenpforte. Die Planung sollte Abstimmungen mit der Logistik enthalten: Gibt es festgelegte Lieferzeitfenster, benötigte Dokumente (Lieferschein)?

  • Kontrolle der Fahrzeuge: Sicherheitsaspekt: Große Fahrzeuge können Gefahren ins Werk bringen (Attentat, Diebstahl). Üblich ist eine Fahrzeugkontrolle bei Einlass zumindest stichprobenartig (Ladefläche, Planencheck). Die Prüfer schauen, ob solche Kontrollen vorgesehen sind – das wäre als Anweisung an den Werkschutz formuliert („Lkw bei Einfahrt zu begleiten, Siegel prüfen, ggf. Kontrolle des Laderaums nach Checkliste“).

  • Fahrererfassung: Jeder Fahrerer muss wie ein Besucher einen temporären Ausweis oder Passierschein erhalten. Evtl. bleibt der Führerschein als Pfand. Das Konzept sollte dies behandeln. Auch: Dürfen Fahrer sich frei bewegen? In vielen Betrieben sollen Fahrer in einem Wartebereich bleiben oder nur zur Toilette, während entladen wird. Die Sicherheitsorganisation müsste das überwachen. Prüfer fragen: Gibt es einen Aufenthaltsbereich für Fremdfahrer und entsprechende Regeln? (Z.B. „Fahrer darf Lagerhalle nicht betreten, außer mit PSA und Begleitung“).

  • Einfahrtsgenehmigung für Fahrzeuge: Nicht jedes Fahrzeug darf rein. Die Planung sollte definieren, welche Fahrzeuge als befugt gelten (Firmenfuhrpark mit Plakette, Lieferanten mit Auftrag, Privat-PKW i.d.R. nicht außer mit Sondergenehmigung). Ein Punkt auf der Checkliste: „Einfahrterlaubnis für betriebsfremde Fahrzeuge geregelt“. Etwa: Besucher dürfen nicht mit eigenem Auto ins Gelände, müssen Besucherparkplatz draußen nutzen – es sei denn mit Chef-Genehmigung. Solche Regelungen sollten vorhanden sein und vom Werkschutz exekutiert werden (Schrankensteuerung).

  • Ausfahrtkontrolle: Wichtig: Verhindern von Diebstahl. Oft wird bei der Ausfahrt von Lieferantenfahrzeugen geprüft, ob die Ladung stimmt (Haben sie nur das geladen, was erlaubt ist?). Die Planung kann hier z. B. eine Vereinbarung haben, dass Werkschutz stichproben Ausfahrtskontrollen macht oder Ausgangsscheine prüft, die vom Lagerpersonal erstellt werden.

Dienstleister und Fremdfirmen (Handwerker, Bauarbeiter, Wartungsteams):

Diese Gruppe ist besonders kritisch, da sie oft über längere Zeit Zugang brauchen, aber nicht Angestellte sind.

Hier prüfen wir:

  • Zugangsvoraussetzungen: Viele Firmen verlangen von Fremdfirmen vor Arbeitsbeginn eine Anmeldung und ggf. Sicherheitsunterweisung (Fremdfirmenunterweisung). In der Planung sollte ein Prozess dafür niedergelegt sein, beispielsweise: Fremdfirmen melden sich Tage vorher an, müssen Unterweisungsnachweis vorlegen (z. B. per Online-Portal oder an Tag X um 8:00 Unterweisung durch HSE-Personal), und erhalten dann einen befristeten Werksausweis. Die Prüfer fragen nach dem Fremdfirmenmanagement: Gibt es eine Betriebsanweisung für Fremdfirmen? (Stichwort „Betriebsregelung für Fremdfirmen“ – in Industrie üblich.)

  • Fremdfirmenausweise: Meist werden diese ähnlich wie Besucherausweise gehandhabt, aber oft mit längerer Gültigkeit je nach Auftragsdauer. Wichtig ist die Kennzeichnung als Fremdfirma und ggf. Kennzeichnung der betretenen Zonen.

  • Begleitung oder Aufsicht: Je nach Risiko werden Fremdfirmen beaufsichtigt. Z.B. Bauarbeiter auf Baustelle im Werk haben einen Betreuer vom Unternehmen. Sicherheitlich muss klar sein: Dürfen sich Fremdfirmen frei bewegen? Besser nicht – zumindest auf ihren Arbeitsbereich begrenzt. Planung sollte Vorgaben machen wie: „Fremdfirmen bekommen Zugang nur zu den Bereichen, wo sie arbeiten, alle anderen Türen bleiben ihnen verschlossen (ggf. Schlüsselausgabe beschränkt)“.

  • Werkzeug- und Materialkontrolle: Kommen Fremdfirmen mit Geräten, evtl. Gefahrstoffen, etc., muss das abgestimmt sein (Sicherheitscheck). Der Werkschutz könnte einbezogen sein, z. B. Kontrolle am Tor, ob eine Genehmigung vorliegt, wenn jemand Gasflaschen reinbringt (für Schweißarbeiten). Die Schnittstelle zum Arbeitsschutz ist hier bedeutend (Heißarbeiten-Erlaubnis, usw.). Die Prüfer werden sehen wollen, dass solche Schnittstellenregelungen existieren: Security lässt niemand mit Gefahrgut rein, ohne dass HSE zugestimmt hat.

  • Ausweis und Schlüsselrückgabe: Nach Abschluss der Arbeiten müssen alle Ausweise zurück und eventuell ausgehändigte Schlüssel. Die Planung sollte vorsehen, dass der Werkschutz ein Übergabe-/Rücknahmeprotokoll führt, um sicherzustellen, dass keine Berechtigungen „in falschen Händen“ bleiben.

Sonderfälle:

  • Pressevertreter, VIPs: Höhere Sicherheitsstufe oder Begleitung durch Geschäftsführung – die Planung sollte flexibel darauf vorbereitet sein.

  • Behörden (Zoll, Umweltamt): Haben Betretensrechte kraft Gesetz, aber meist dennoch Anmeldung beim Werkschutz. Hier gilt Hausrecht nur eingeschränkt. Trotzdem, Security sollte wissen, wie damit umzugehen ist (höflich begleiten, nötige Unterlagen checken).

  • Notfälle: In Notfällen (Feuerwehr, Rettungsdienst) muss Tor schnell geöffnet werden, keine langen Kontrollen. Das gehört zur Notfallplanung, aber das Zutrittssystem muss dies ermöglichen (z. B. Feuerwehrschlüssel im Tresor oder Code für Drehkreuz). Prüfung: Gibt es hierfür Vorkehrungen?

Die Prüfanweisung legt großen Wert darauf, dass für alle diese Personengruppen klare Zutrittsprozesse dokumentiert sind. In der Checkliste am Ende werden z. B. separate Punkte stehen wie „Besuchermanagement vorhanden“, „Fremdfirmenunterweisung geregelt“, „Lieferverkehrsverfahren definiert“. Wenn einer dieser Teile fehlt, wäre die Security-Planung unvollständig.

Zutrittskontrolle zu besonderen Bereichen

  • Hochregallager (ggf. nur Lagerpersonal, andere nur mit Anmeldung wegen Unfallgefahr),

  • Laboratorien (oft Schutzstufe, nur Fachpersonal und bestimmte Zugangsfreigaben),

  • Rechenzentrum/IT-Räume (kritische Infrastruktur, Zugang stark limitiert),

  • Bereiche mit Geschäftsgeheimnissen (z. B. Entwicklungsabteilung, Prototypenwerkstatt).

Die Ausführungsplanung sollte diese internen Zonen mitdenken. Organisatorisch heißt das: Wer hat Zutritt dorthin, wie wird es kontrolliert? Z.B. elektronisches Zutrittssystem an Labortüren, Liste beim Werkschutz wer rein darf. Oder ein Schloss mit Code, der regelmäßig gewechselt wird.

Prüfer fragen: Ist im Sicherheitskonzept erfasst, welche Sicherheitsstufen es gibt und wie die Zutrittsrechte gestaffelt sind? Eine Matrix der Zutrittsberechtigungen wäre ideal (Personalkategorien × Zonen). Falls z. B. das Labor nur für Laborpersonal und Führungskräfte zugänglich sein soll, müsste das festgehalten sein und in Ausweiskarten-Programmierung berücksichtigt werden.

Auch temporäre Beschränkungen gehören hierher: z. B. Baustelle im Werk – während bestimmter Arbeiten ist ein Bereich für alle außer Befugte gesperrt (Schilder „Kein Zutritt wegen Bauarbeiten“).

Die Prüfanweisung achtet darauf, dass solche Feinheiten nicht vergessen wurden. Oft ist in der Entwurfsplanung das generelle Zutrittssystem bedacht, aber spezielle Räume können übersehen werden. Daher wird stichprobenartig anhand von Lageplänen oder Raumlisten kontrolliert, ob für sicherheitsrelevante Räume Zugangskontrollen geplant sind (dies kann baulich-technisch oder personell sein).

Ein Beispiel: Ein Chemikalienlager – sollte abgeschlossen sein und Schlüssel nur an Berechtigte (verwaltet durch Werkschutz). Steht das in der Planung? Wenn nein, Hinweis im Prüfbericht.

Ablaufpläne für Kontrollgänge, Schließdienst und Ereignisdokumentation

In diesem Abschnitt der Prüfanweisung liegt der Fokus auf den operativen Abläufen der Sicherheitsorganisation: regelmäßige Routinen wie Kontrollgänge und Schließrunden sowie die Verfahren zur Dokumentation von Ereignissen. Ziel der Prüfung ist es, sicherzustellen, dass alle sicherheitsrelevanten Abläufe geplant, strukturiert und dokumentiert sind, sodass in der Ausführung keine Lücken bleiben.

Kontroll- und Rundenpläne (Streifengänge)

Regelmäßige Kontrollgänge des Werkschutzpersonals sind ein zentrales präventives Element.

Die Ausführungsplanung sollte dafür Rundenpläne vorsehen, die festlegen:

  • Routen: Welche Wege werden abgelaufen? (z. B. „Route A: außen um Gebäude 1–3; Route B: innen durch Produktion und Lager“ etc.)

  • Kontrollpunkte: Was genau ist zu prüfen? (Türen geschlossen, kein Unbefugter anwesend, keine offensichtlichen Störungen wie Feuer, Leckagen, Beleuchtung ok, Maschinen aus etc.)

  • Häufigkeit: Wie oft pro Schicht oder pro Tag? (ggf. unterschiedlich an Wochentagen oder Nachtschicht häufiger als Tagschicht).

  • Zeitpunkte: Gibt es feste Uhrzeiten oder Zeiträume („im Laufe der Nacht 4 Runden in Abständen von ~2 Stunden“)? Manche Firmen verlangen unregelmäßige Abstände, um Routine zu vermeiden.

  • Durchführung: Einzeln oder zu zweit? (Safety-Aspekt: Alleinarbeitsschutz. Ist es einem einzelnen Wachmann erlaubt, nachts alleine die Runde zu gehen? Wenn nein, braucht es 2er-Teams oder technische Überwachung seiner Sicherheit, z. B. Totmanneinrichtung.)

  • Kommunikation: Muss der Wächter sich z. B. beim Leitstand abmelden/anmelden vor und nach Runde? (Üblich: „Streife beginnt um 22:00, meldet sich per Funk ab und ist um 22:40 zurück, meldet sich an. Wenn nach 60 Minuten keine Rückmeldung, schickt Leitstand Verstärkung/ruft an.“)

  • Dokumentation: Wie wird festgehalten, dass die Runde erfolgt ist? (Wachbuch-Eintrag, elektronische Kontrollstellen – sog. Wächterkontrollsystem mit RFID oder mechanische Stechuhr). Falls elektronisch, wer wertet die Daten aus?

Die Prüfer werden vorhandene Rundengraphiken oder Tabellen anschauen, falls vorhanden. Wenn die Planungsoftware der Architekten das zulässt, könnten im Lageplan Kontrollpunkte markiert sein. Alternativ gibt es in Sicherheitskonzept-Dokumenten oft einen Abschnitt „Streifendienste“ mit Textbeschreibung.

Ein Good-Practice-Beispiel aus einer Studie: Außerhalb der Arbeitszeiten übernimmt der Werkschutz regelmäßige Rundgänge, oft ergänzt durch die Schichtrundgänge des Betriebspersonals während der Arbeitszeit. Das heißt tagsüber schauen bspw. Schichtleiter nach dem Rechten, nachts dann die Security. Die Prüfung überprüft, ob diese Aufgabenteilung berücksichtigt ist. Ist z. B. vorgesehen, dass Haustechniker am Tag gewisse Kontrollen übernehmen und die Security erst nach Feierabend? So etwas muss abgestimmt sein.

Spezielle Kontrollgänge: Gibt es Bereiche, die besonderer Kontrolle bedürfen? Z. B. die Zaun- und Tor-Kontrolle (einmal täglich perimetral ums gesamte Gelände gehen, schauen ob Zaun intakt, keine Löcher – wichtig gegen Einbruch). Oder Brandrunde (nachts, wenn niemand da, eine Runde nur auf Brandsicherheit achten). Oder Umweltschutz-Kontrolle (bei Gefahrstofflager, Schauen ob Lecks). Die Prüfer checken, ob solche speziell benannten Runden existieren und in Plänen auftauchen.

Ergebnis: Als ausreichend wird bewertet, wenn für alle relevanten Zeiten und Bereiche Kontrollroutinen definiert sind und diese personell machbar sind (siehe auch voriges Kapitel zur Personalstärke). Fehlt z. B. ein Kontrollgang für einen abgelegenen Gebäudeteil, wäre das ein Hinweis im Prüfbericht („Keine Rundgänge im Labortrakt vorgesehen – potenzielle Lücke“).

Schließdienst und Schlüsselkartenverwaltung

Viele Unternehmen lassen den Werkschutz den Schließdienst durchführen, d. h. Öffnen am Morgen und Verschließen nach Arbeitsschluss.

Die Planung sollte hierfür ebenfalls Abläufe definieren:

  • Öffnungsrunde: Beispielsweise morgens um 5:00 (vor Schichtbeginn) geht Security durch die Gebäude, schließt Eingangstüren auf, schaltet gegebenenfalls Alarmanlagen unscharf (hier Schnittstelle Technik), schaltet Beleuchtung ein. In manchen Konzepten machen das auch die ersten Mitarbeiter mit Schlüsseln; aber wenn Security vor Ort ist 24/7, ist es oft deren Aufgabe. Prüfer fragen, wer die Gebäude morgens zugänglich macht.

  • Schließrunde abends: Gegen Feierabend oder nach Schichtende stellt Security sicher, dass alle Personen raus sind und alle Türen/Fenster geschlossen. Dafür können Checklisten je Gebäude existieren. Es wird geprüft, ob so etwas geplant ist. Auch ob das in einer angemessenen Zeit machbar ist (wieder Personalfrage: ein Mann kann nicht in 10 Minuten 5 Gebäude kontrollieren – daher evtl. gestaffelte Zeiten).

  • Wochenende: An Wochenenden/vor Feiertagen oft besondere Schließrunden (ggf. zusätzliche Schließungen, z. B. Maschinenhalle extra verriegeln). Planung sollte solche Ausnahmen berücksichtigen.

Schlüsselmanagement: Neben dem physischen Schließen ist die Verwaltung von Schlüsseln oder Schließkarten wichtig:

  • Ist vorgesehen, dass der Werkschutz ein Schlüsselbuch führt? (Wer hat welchen Schlüssel entliehen, z. B. Handwerker erhalten temporär einen Generalschlüssel für einen Bereich, dies muss dokumentiert und gegengezeichnet werden.)

  • Gibt es eine Schlüsselübergabe bei Schichtwechsel der Security? (z. B. Master-Keys werden an nächste Schicht übergeben mit Protokoll.)

  • Elektronische Zutrittsmedien: Wer administriert das? (Meist IT/Security gemeinsam. Aber z. B. bei Verlust einer Karte muss Werkschutz reagieren können – Alarmierung der IT zum Sperren, oder selbst Berechtigung entziehen über Software.)

  • Notfall-Schlüsseldepot: Oft hat Werkschutz Zugriff auf Notschlüsselkasten (für Aufzüge, Technikräume etc.). Das sollte dokumentiert sein, inkl. wer Zugang zum Schlüsseldepot hat (z. B. nur Leitstand oder Schichtleiter Security).

Dokumentation im Schließdienst: Ein guter Plan verlangt, dass jede Schließrunde im Wachbuch oder per digitaler Erfassung quittiert wird. Die Prüfung würde positiv werten, wenn solche Mechanismen vorhanden sind, da nachvollziehbar bleibt, wer wann was kontrolliert hat.

Ereignisdokumentation und Wachbuch

Die Dokumentation von Ereignissen ist entscheidend, um hinterher Vorgänge nachzuvollziehen und Trends zu erkennen.

In der Leistungsphase 5 sollte festgelegt sein, wie der Werkschutz dokumentiert:

  • Wachbuch / Journal: Nahezu jeder Sicherheitsdienst führt ein Wachbuch (schriftlich oder elektronisch), in das alle besonderen Vorkommnisse eingetragen werden: von „Tor 2 für Handwerker geöffnet um 10:30“ über „Streife um 02:00 durchgeführt, keine Besonderheiten“ bis hin zu „Alarm um 03:15 im Lager, Fehlalarm durch Tier“. Prüfer erwarten, dass in der Planung klar ist: Es wird ein Wachbuch geführt, die Einträge werden täglich vom Schichtleiter überprüft, monatlich vom Sicherheitsverantwortlichen gegengezeichnet.

  • Übergabeprotokolle: Bei Schichtwechsel sollte eine mündliche oder schriftliche Übergabe stattfinden. Oft unterschreiben Ablöser und Abgelöster im Wachbuch, dass sie informiert wurden. Ist so etwas erwähnt?

  • Formulare für Meldungen: Falls bestimmte Ereignisse eintreten, gibt es oft separate Formblätter, z. B. Unfallmeldung, Diebstahlmeldung, Meldeformular für Sachschäden. Die Planung sollte solche Formularsätze vorsehen und angeben, wer sie bekommt (z. B. Diebstahlmeldung an Security + Versicherung + ggf. Polizei).

  • Digitale Tools: Wenn vorgesehen, dass ein elektronisches Wächterkontrollsystem oder Incident-Management-Software genutzt wird, muss auch geklärt sein, wer diese bedient und auswertet. Manche Betriebe nutzen z. B. eine Software, wo jeder Vorfall als Ticket erfasst wird inkl. Maßnahmen. Der Prüfer achtet darauf, ob Ressourcen dafür einkalkuliert sind.

Wichtig ist auch die Datensicherheit: Wachbücher und Reports enthalten sensible Infos, also muss geregelt sein, wo die Unterlagen aufbewahrt werden (i.d.R. im Leitstand, Zugriff beschränkt) und wie lange (Aufbewahrungsfristen, ggf. DSGVO beachten, falls personengebundene Daten).

Reaktionsszenarien und Alarmpläne

Neben der Dokumentation muss für verschiedene Sicherheitsvorfälle ein Plan bestehen, wie reagiert wird.

Die Prüfung umfasst die gängigsten Szenarien:

  • Unbefugter Zutritt/Einbruch: Was soll der Werkschutz tun, wenn er auf dem Gelände jemanden ohne Berechtigung antrifft oder einen Einbruchalarm erhält? Ist es vorgesehen, zunächst Verstärkung zu rufen, die Person anzusprechen oder direkt Polizei zu alarmieren? Ein typischer Alarmplan könnte sein: Bei Alarm in Gebäude X fährt Streife hin, Leitstand informiert parallel die Polizei nach interner Freigabe. Die Planung muss hierfür einen Alarmplan Einbruch haben. DGUV und die BewachV erwarten, dass bei besonderen Gefahren sicherheitsgerechtes Verhalten eingeübt wird – dazu zählt, dass Wachleute wissen was tun: selbst stellen oder warten, Eigensicherung beachten.

  • Diebstahl/Vandalismus: Wird ein Diebstahl beobachtet oder Sachbeschädigung, wie reagiert Security? (Ansprechen, Personalien feststellen falls gefahrlos, Anzeige veranlassen.) Gehört in die Dienstanweisung.

  • Sabotage- oder Spionageverdacht: In sensiblen Industrien wichtig. Sollte der Werkschutz z. B. merkwürdige Geräte finden (verdächtige Elektronik könnte Spionage bedeuten) oder jemand mit Fotografieren ertappt werden, gibt es Protokolle? (Beweise sichern, Person festhalten wenn möglich, sofort Werksicherheit-Leiter anrufen und Polizei?). Die Planung sollte das Erwähnen, insbesondere wenn das Unternehmen hochwertige Technologien hat.

  • Bedrohung/Übergriff: Szenario: Ein Mitarbeiter oder Externer bedroht jemanden, es gibt eine Schlägerei, bewaffneter Eindringling. Hier braucht es klare Anweisungen: Eigenschutz zuerst, Polizei rufen, keine unnötige Konfrontation, falls vorhanden Deeskalationstraining nutzen. Wurde so etwas bedacht? Der Prüfer wird nach Einsatzplänen für Überfälle oder Amok fragen, falls relevant (z. B. in Verwaltungsgebäuden leider ein Thema – Amoklage).

  • Demonstrationen/Blockaden: Bei Industrieanlagen möglich (z. B. Umweltaktivisten). Planung sollte evtl. mit der Unternehmenskommunikation und Krisenstab klären: Werkschutz hält sich zurück und ruft Polizei, oder schließt Tore etc.

  • Fund einer verdächtigen Tasche/Bombe: Notfallplan Bombendrohung – Sicherheitskräfte räumen Bereich, alarmieren Polizei/Bombenentschärfer. Gehört ins Notfallmanagement (ggf. separate Anweisung).

  • Feuer/Unfall: Hier überschneidet es mit Brandschutz, aber oft hilft Werkschutz: Brandalarm – Security fährt hin, versucht Kleinbrand zu löschen wenn möglich, sonst Feuerwehr einweisen. Unfall eines Mitarbeiters – Security als Ersthelfer falls Sanitätsausbildung. Die Planung sollte beschreiben, wie Werkschutz in den Notfallplan eingebunden ist (dazu gleich mehr im Schnittstellenkapitel).

Für all diese Szenarien sollten Alarm- und Einsatzpläne existieren. Diese können als Teil der Dienstanweisung vorliegen oder separat als Alarmplan-Handbuch. Die Prüfer werden diese sehen wollen. Wichtig ist auch die Alarmorganisation (wer alarmiert wen in welcher Reihenfolge). Das kommt im nächsten Kapitel „Alarmierung und Kommunikation“ noch detaillierter, überschneidet sich hier aber, da Reaktionspläne eng mit Alarmierung verknüpft sind.

Positiv vermerkt wird, wenn es tabellarische Schaubilder gibt, z. B.: „Wenn X passiert: Sicherheitsdienst tut Y und meldet an Z innerhalb von N Minuten“. Ggf. liegen Flussdiagramme vor (z. B. ein Entscheidungsbaum bei Einbruchalarm: Fehlalarm? -> protokollieren; echter Einbruch? -> Polizei rufen + Vorgesetzten anrufen + Gelände absperren). Diese Detailtiefe wäre optimal in LPH 5.

Schnittstelle zur Ermittlungsführung und Nachbereitung

  • Bei Vorfällen wie Diebstahl: Wird intern ermittelt oder direkt Polizei eingeschaltet? (In Planung sollte stehen: Ab bestimmter Schadenshöhe immer Polizei, darunter Ermessensentscheidung.)

  • Wer ist intern zu informieren? (Betriebsrat bei Sicherheitsvorfällen mit Mitarbeitern? Geschäftsleitung bei gravierenden Fällen? HSE-Manager bei Unfällen? Datenschutz bei Kamerathemen?)

  • Werden Vorfälle statistisch ausgewertet (Sicherheitsreport alle 6 Monate)? So kann man Trends erkennen (z. B. vermehrt Zutrittsversuche an Tor 3).

Die Prüfer sehen nach, ob ein Feedback-Prozess definiert ist: z. B. monatliche Sicherheitsbesprechung, in der alle gemeldeten Ereignisse durchgegangen werden, Maßnahmen beschlossen werden (Lichter verbessern, falls nachts jemand unbemerkt reinkam etc.). Dieser kontinuierliche Verbesserungsprozess gehört zwar eher zur Phase 9 (Objektbetreuung), aber kluge Planung denkt das vorweg.

Insgesamt soll das Kapitel sicherstellen, dass kein sicherheitsrel evanter Ablauf dem Zufall überlassen bleibt. Alles ist vordefiniert und geübt (zumindest in Planung vorgesehen zu üben). Ein strukturierter Ablauf verringert im Ernstfall die Reaktionszeit und die Fehlerquote. Daher wird die Prüftabelle für jedes Hauptrisiko-Szenario einen Punkt haben wie „Alarmplan Sabotageverdacht vorhanden“ etc., und für Routine „Kontrollplan vollständig, Dokumentation gewährleistet“.

Schnittstellen zu Arbeitsschutz, Brandschutz, Evakuierung und Notfallmanagement

Die Werksicherheit kann nicht isoliert betrachtet werden – sie greift an vielen Stellen mit anderen Schutzdisziplinen ineinander. Die Ausführungsplanung sollte daher auch die Koordination und Schnittstellen mit Arbeitsschutz, Brandschutz, Evakuierung und dem übergeordneten Notfall- bzw. Krisenmanagement behandeln. Die Prüfanweisung legt hier besonderen Wert darauf, dass keine Widersprüche oder Lücken zwischen den verschiedenen Sicherheitskonzepten bestehen und dass die Verantwortlichkeiten klar verteilt sind.

Zusammenarbeit mit dem Arbeitsschutz (Arbeitssicherheit)

Arbeitsschutz und Werksicherheit überschneiden sich beim Thema Zugang zu gefährlichen Bereichen und Verhaltensregeln im Betrieb.

Prüfpunkte in diesem Bereich:

  • Zutritt nur mit PSA: In manchen Zonen darf man nur mit Persönlicher Schutzausrüstung (Helm, Schutzbrille etc.) hinein. Die Security muss das wissen und ggf. durchsetzen. Beispiel: Ein Besucher will in die Fertigung, hat aber keine Sicherheitsschuhe – der Werkschutz sollte ihn nicht reinlassen, bevor Schuhe gestellt wurden. Daher muss die Planung sicherstellen, dass Werkschutzpersonal in grundlegenden Arbeitsschutzvorschriften unterwiesen ist und Checklisten hat (z. B. „Besucher in Produktion? -> PSA-Paket ausgeben“).

  • Fremdfirmen und Arbeitssicherheit: Wie zuvor erwähnt, Fremdfirmen benötigen Sicherheitsunterweisungen. Hier muss Werkschutz mit der Arbeitssicherheitsfachkraft kooperieren: Oft übernimmt HSE die Unterweisung, während Werkschutz den Zutritt erst nach erfolgter Unterweisung freigibt (Kontrollmechanismus). Planung sollte solche Abläufe beschreiben: z. B. Formular „Fremdfirma hat Unterweisung erhalten“ wird an Pforte vorgezeigt.

  • Meldewege bei Unfällen: Falls der Werkschutz als erstes von einem Arbeitsunfall erfährt (z. B. ruft jemand in Leitstelle an: „Unfall in Halle 2“), muss klar sein, wie reagiert wird: Notruf Rettungsdienst, interne Rettungskette (Betriebsarzt informieren), Unfall im Verbandbuch eintragen etc. Diese Prozesse gehören zum Arbeitsschutzmanagement, aber der Werkschutz ist oft der erste Alarmempfänger. Prüfer checken, ob Leitstand/Werkschutz in die Notfallabläufe der Ersten Hilfe eingebunden ist (z. B. Alarmierung der werksinternen Ersthelfer über Sicherheitszentrale).

  • Überwachung von Arbeitsschutzregeln: Teilweise kontrolliert der Werkschutz auch Einhaltung bestimmter Regeln, z. B. Gurtpflicht in Werkshallen (Staplerfahrer mit Gabelstapler-Führerschein), Raucher nur in Rauchzonen, Geschwindigkeitsbegrenzung auf dem Gelände. Das sind eigentlich Arbeitsschutz- bzw. Ordnungsthemen, aber Security ist Auge und Ohr. Die Dienstanweisung sollte klären, wie weit der Werkschutz solche Dinge überwachen und ahnden soll (z. B. Verwarnung aussprechen, Meldung an Vorgesetzte).

  • Zusammenarbeit mit Sicherheitsfachkraft (SiFa): In vielen Unternehmen gibt es regelmäßige Abstimmung zwischen Werkschutz und Fachkraft für Arbeitssicherheit, etwa im Arbeitsschutzausschuss (ASA). Die Planung sollte vorsehen, dass der Sicherheitsverantwortliche oder Werkschutzleiter Teil solcher Gremien ist und Informationen austauscht. Z. B. wenn es einen neuen Gefahrenstoff gibt, erfährt der Werkschutz das und passt seine Runden an (häufiger Kontrollblick auf Lager). Die Prüfer fragen nach solchen institutionalisierten Kommunikationswegen.

Generell wird positiv bewertet, wenn erkennbar ist, dass Security und Arbeitsschutz verzahnt geplant wurden. Keine der beiden Einheiten sollte die andere ignorieren. Häufig spiegelt sich das in Überschneidungen der Dokumente wider: Die Betriebsanweisung „Verhalten im Werk“ (Arbeitsschutz-Doku) enthält auch Passagen zur Zugangskontrolle oder Notfallalarm, die vom Werkschutz initiiert wird.

Brandschutz: Die Werksicherheit spielt im vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz eine Rolle:

  • Vorbeugend: Werkschutz auf Kontrollgängen achtet auf brandgefährliche Zustände (Türen zu, keine Brandlasten im Flur, Feuerlöscher vorhanden und frei zugänglich). Hier überschneiden sich Kontrollpunkte mit Brandschutzordnung Teil C (Kontrollaufgaben). Die Planung sollte beinhalten, dass das Security-Personal in Grundzügen der Brandschutzordnung unterwiesen ist und Checklisten hat („Feuerlöscher vorhanden, nicht verdeckt“ etc.).

  • Abwehrend: Im Brandfall unterstützt der Werkschutz die Maßnahmen. Wenn es eine Werkfeuerwehr gibt, arbeiten diese eng zusammen – oft ist der Werkfeuerwehrmann auch im Sicherheitscenter, oder Security übernimmt erste Löschhilfe bis WF eintrifft. Prüfen: Gibt es Alarmpläne Feuer, in denen steht: Auslösung Brandmeldeanlage -> Leitstand ruft Feuerwehr und informiert interne Stellen -> Werkschutz fährt zum Meldepunkt, trifft Feuerwehr und schließt Brandmeldezentrale auf. Solche klaren Handlungsanweisungen müssen da sein. DIN 14096 (Brandschutzordnung) Teil B und C definieren, was Beschäftigte und bestimmte Personen (z. B. Sicherheitsdienst) tun sollen; die Planung sollte das einbeziehen.

  • Evakuierungsunterstützung: Bei einer Evakuierung (z. B. Feueralarm) hilft der Werkschutz, Gebäude zu räumen und Absperrungen vorzunehmen. Eventuell stellt Security die Sammelplatzbetreuung, sprich sie checken mit Namenslisten, ob alle da sind (wobei das oft die Fachvorgesetzten tun, aber Security kann Listen austeilen oder Nachzügler suchen). Die Planung muss definieren, ob der Werkschutz Evakuierungshelfer stellt oder zumindest die Evakuierungshelfer koordiniert. Prüfer achten auf Evakuierungsplan-Dokumente: Steht Security dort als Verantwortlicher für z.B. „Kontrolliert, dass niemand ins Gebäude zurückgeht“?

  • Zugangsgewährung für Feuerwehr/Rettung: Werkschutz stellt sicher, dass im Alarmfall die Feuerwehrzufahrten offen sind. Das heißt, Tor aufschließen, Brandschutztore ggf. manuell öffnen. So etwas muss geübt werden, daher in Checkliste: „Verfahren zum Öffnen von Feuerwehrzufahrten festgelegt“.

  • Nachbereitung Brand: Werkschutz sichert Brandstelle, verhindert Diebstahl während Aufräumphase, protokolliert Feuerwehrbewegungen. Vielleicht nicht in allen Details in LPH 5, aber grob sollte klar sein: Werkschutz bleibt auch nach dem Brand aktiv (Absperrposten etc.).

Evakuierungsübungen: Oft werden Evakuierungsübungen geplant. Der Werkschutz ist da involviert (Alarm auslösen, Beobachter, oder selbst miträumen). In der Planung kann festgehalten sein: „Jährliche Räumungsübung, Koordination durch Werkschutzleiter zusammen mit Brandschutzbeauftragtem“. Das wäre ein Pluspunkt, zeigt vorausschauende Planung.

Kurzum, Brandschutz- und Evakuierungsmanagement müssen mit Security abgestimmt sein. Die Prüfer werden entsprechende Konzepte (Brandschutzkonzept, Evakuierungskonzept) anfordern und prüfen, ob die Rolle des Werkschutzes darin eindeutig beschrieben ist.

Notfall- und Krisenmanagement

Unter Notfallmanagement versteht man umfassende Pläne für allerlei schweren Ereignisse (Unfälle, Umweltvorfälle, IT-Ausfall, etc.) und Krisenmanagement die organisatorische Bewältigung großer Krisen (z. B. Anschlag, Großbrand, Produktskandal). Der Werkschutz liefert hier meist die operative erste Reaktion und unterstützt den Krisenstab.

Prüfaspekte:

  • Notfallpläne: Gibt es einen übergreifenden Notfallplan für das Werk? (Oft ja, von HSE oder Krisenstab erstellt.) Darin sollte der Werkschutz Aufgaben haben, etwa: Alarmierungskette einleiten, Notfallteam informieren, Gelände absperren, als Lotse für Einsatzkräfte fungieren, ggf. Evakuierungsleitung. Die Prüfung zieht diesen Notfallplan hinzu. Relevant ist, ob in der Ausführungsplanung solche Pläne bereits erstellt oder zumindest skizziert sind. In LPH 5 muss zumindest festgelegt sein, dass ein Notfallplan erarbeitet wird (ggf. besondere Leistung). Viele Elemente davon (Alarmierung, Zuständigkeiten) sollten aber jetzt schon mitgeplant werden.

  • Krisenstab: Im Falle einer größeren Krise (z. B. Chemieunfall mit Explosion) wird ein Krisenstab einberufen. Der Sicherheitsverantwortliche sollte diesem angehören oder zumindest ein Vertreter. Die Planung sollte das vorsehen (z. B. „Sicherheitsleiter ist Mitglied im Krisenstab und Ansprechperson für externe Einsatzleiter“). Prüfer notieren, ob eine Krisenmanagement-Organisation existiert und ob Security darin integriert ist.

  • Externe Behörden: Bei Notfällen sind Behörden involviert (Polizei, Feuerwehr, ggf. Bezirksregierung). Der Werkschutz ist oft Bindeglied – er alarmiert sie und empfängt sie. Wichtig: Ist in den Alarmplänen die Benachrichtigungskette vollständig? (z. B. Polizei rufen ja/nein je Szenario, Umweltbehörde informieren bei ausgetretenem Gefahrstoff, etc.). Die Prüfer vergleichen hier die Security-Alarmpläne mit rechtlichen Vorgaben (z. B. Störfall-Verordnung verlangt bestimmte Meldungen binnen 30 Minuten an Behörde – Security sollte das initial anstoßen durch Info an Werkleitung).

  • Schutz vor externen Bedrohungen: In Zeiten erhöhter Sicherheitslage (Terrorwarnstufe) muss das Notfallmanagement evtl. verstärkte Zutrittskontrollen oder Wachposten vorsehen. Die Planung kann solche Eskalationsstufen beinhalten: etwa „Sicherheitsstufe 2: zusätzlicher Posten am Tor, Fahrzeugkontrollen 100%“. Wenn das relevant ist, sollte es erwähnt sein. Prüfer fragen evtl., ob es ein Stufenmodell gibt.

  • Nach der Krise: Hier spielt Security auch Rolle – z. B. Bewachung der Schadensstelle bis Reparatur, Schutz vor Neugierigen/Presse. Wenn im Krisenhandbuch Aufgaben verteilt sind, sollte Security bedacht sein.

In der Prüfung wird stark darauf geachtet, dass kein Kompetenzgerangel auftritt: Alle wissen im Notfall, was sie tun. Der Werkschutz muss im Rahmen seiner Möglichkeiten handeln, aber nicht z. B. medizinische Entscheidungen treffen (dafür Sanitäter) oder PR (dafür Krisenkommunikation). Die Abgrenzung gehört zu einer guten Planung.

Eine Checklistenfrage könnte lauten: „Sind die Aufgaben des Werkschutzes in den Notfall- und Evakuierungsplänen klar beschrieben und mit den übrigen Stellen abgestimmt?“ – diese muss mit Ja beantwortet werden können.

Schnittstellen-Check insgesamt: Der Prüfer wird die verschiedenen Pläne (Sicherheitskonzept, Brandschutzkonzept, Notfallplan) nebeneinander legen und prüfen, ob sie widerspruchsfrei ineinandergreifen. Beispielsweise, wenn der Brandschutzplan sagt „Evakuierungsalarm wird vom Sicherheitsdienst ausgelöst“ aber das Sicherheitskonzept erwähnt das nicht – Inkonsistenz. Oder wenn im Notfallplan steht „Pforte informiert die Behörden“ und im Security-Plan aber Leitstand vorgesehen ist – muss geklärt werden wer genau. Solche Dinge gilt es zu entdecken und im Prüfbericht festzuhalten, damit sie korrigiert werden.

Dokumentation, Schulung und Kommunikation

Neben den praktischen Abläufen müssen auch die Soft Factors der Sicherheitsorganisation passen: umfassende Dokumentation, konsequente Schulung aller Beteiligten und funktionierende Kommunikationswege. Die Prüfung in LPH 5 erstreckt sich deshalb auch auf diese Aspekte, um sicherzustellen, dass die geplanten Sicherheitsmaßnahmen verstanden, gelebt und kontinuierlich aufrechterhalten werden können.

Dokumentation und Unterlagen

Eine vollständige Dokumentation aller Sicherheitsrelevanten Dinge ist essentiell.

Die Prüfer werden nach einer Vielzahl von Dokumenten fragen, u. a.:

  • Sicherheitskonzept / Werkschutzhandbuch: Ein übergeordnetes Dokument, das die Sicherheitsstrategie des Standorts beschreibt – oft bestehend aus einer Beschreibung der Gefährdungen, der Schutzmaßnahmen (baulich, technisch, organisatorisch) und der organisatorischen Umsetzung. In LPH 5 sollte ein solches Konzept vorliegen oder in Ausarbeitung sein. Es dient als „Master-Dokument“, auf das in Abnahmen Bezug genommen werden kann. Die Prüfanweisung wird die Existenz dieses Konzepts als Kriterium ansetzen.

  • Dienstanweisungen und Betriebsanweisungen: Wie oben ausführlich behandelt, sollten schriftliche Anweisungen für das Sicherheitspersonal (Werkschutz-Dienstanweisung) und für andere Mitarbeiter (z. B. Hausordnung, Sicherheitsrichtlinie für Beschäftigte) vorliegen. Wichtig ist, dass diese auf dem aktuellen Rechtsstand sind und alle relevanten Themen abdecken. Geprüft wird hier die Vollständigkeit und Aktualität. Wenn z. B. in der Hausordnung keine Regelung zum Fotografieren steht, könnte das ergänzt werden müssen.

  • Checklisten und Formblätter: Sind für die verschiedenen Aufgaben Checklisten vorgesehen? (Beispiel: Checkliste für Streifengang – Punkte die kontrolliert werden müssen, damit nichts vergessen wird. Oder Formular „Übergabe Nachtschicht“ etc.) Das ist zwar Detail, aber zeigt Reifegrad der Planung. Die Prüfer würden auch damit sicherstellen wollen, dass spätere Wachleute was in der Hand haben zur Orientierung.

  • Besucherregistrierungsbuch / System: Wie wird Besuch dokumentiert? (Software-gestützt oder analoges Buch). Muss datenschutzkonform sein (d.h. Besucher sehen nicht die Namen vorheriger Besucher). Planung sollte das bedenken.

  • Training-Dokumentation: Gehört auch zur Dokumentation: Nachweise über Schulungen (Thema im nächsten Punkt). Das Konzept sollte vorsehen, dass z. B. jeder Sicherheitsmitarbeiter eine persönliche Akte hat, wo drin steht welche Unterweisungen er erhalten hat, wann Erste-Hilfe-Kurs gemacht etc. Prüfer fragen nach, ob so ein System geplant ist (Personalabteilung vs. Sicherheitsabteilung, wer führt).

  • Wartungsnachweise von Sicherheitstechnik: Ok, Technik ist nicht Fokus, aber: beispielsweise Schlüsselanlagen-Änderungen, wer darf Schließpläne ändern, und wo wird dokumentiert, wer welchen Schlüssel hat? Solche Listen müssen geführt werden. In der Prüfung vielleicht nur am Rande erwähnt, aber dennoch.

  • Berichte und Kennzahlen: Wird vorgesehen, dass die Sicherheitsorganisation regelmäßig Berichte erstellt (Sicherheitsaudit, Jahresbericht an Geschäftsführung)? Wenn ja, ist es in den Aufgaben verankert (z. B. Werkschutzleiter erstellt jährliche Lagebildbericht). Die Dokumentation solcher Berichte kann helfen, fortlaufend Qualität zu prüfen. Falls schon so geplant, gibt es Extrapunkte.

Die Prüfer werden diese Dokumente nicht nur auf Existenz prüfen, sondern stichprobenartig auch inhaltlich anschauen, ob die Anforderungen darin den vorher beschriebenen Kriterien entsprechen (und ob rechtliche Zitate korrekt sind, z. B. dass Bewachungsverordnung genannt ist).

Änderungsdienst: In einer 30-seitigen Prüfung kann man auch anmerken: Ist ein Verfahren vorgesehen, die Dokumentation aktuell zu halten? Z. B. Versionsnummern und Verantwortliche für Updates (mind. jährlich überprüfen). Dies zeigt organisatorische Sorgfalt.

Alles in allem wird das Fehlen wichtiger Dokumente (z. B. keine Hausordnung aufgestellt) als erheblicher Mangel gewertet. LPH 5 ist spät genug, solche Dinge formuliert zu haben.

Schulungskonzepte und Unterweisungen

Schulung ist der Schlüssel, damit das schönste Papierkonzept tatsächlich funktioniert.

Die Prüfung beleuchtet die geplanten Schulungs- und Trainingsmaßnahmen für:

  • Werkschutzpersonal: Wie bereits bei DGUV gefordert, müssen diese vor Dienstantritt und regelmäßig unterwiesen werden.

Die Planung sollte ein Schulungskonzept für Sicherheitsmitarbeiter haben, das mindestens umfasst:

  • Rechtsgrundlagen (Befugnisse, Grenzen, Jedermannsrechte, Datenschutz),

  • Interne Regeln (Dienstanweisung detailiert erklären),

  • Eigensicherung (Deeskalation, Selbstverteidigung falls sinnvoll, Verhalten bei Aggression),

  • Erste Hilfe und Brandschutz (so dass jeder Wachmann Ersthelfer und Brandschutzhelfer ist),

  • Notfallübungen (z. B. praktische Alarmübungen).

  • Nutzung von Technik (Alarmanlage bedienen, Funkdisziplin, PC-Systeme).

  • Einweisung auf Objektbesonderheiten (Chemikalien, Verhaltensregeln spezifisch).

Idealerweise ist in LPH 5 schon ein Unterweisungsplan skizziert, z. B. 2 Tage Training vor Eröffnung, dann vierteljährlich Auffrischungen, plus jährliche Großübung. Prüfer verlangen v.a., dass klar ist: Niemand arbeitet ungeschult. (Eventuell eine Passage: „Kein Einsatz ohne dokumentierte Unterweisung gem. DGUV 23 § 4“ – was ja genau gefordert wird.)

  • Andere Mitarbeiter (Sicherheitsbewusstsein): Security geht alle an. Daher sollten alle Beschäftigten zumindest kurz zu den relevanten Security-Regeln geschult werden – z. B. im Rahmen der allgemeinen Mitarbeiterunterweisung oder Onboarding. Inhalte: Zutrittsbestimmungen (Ausweis tragen, keine Fremden mitnehmen), Melden von Vorfällen (jede Beobachtung verdächtiger Person an Werkschutz melden), Verhalten bei Alarm (wo Sammelplatz), Hausordnung kennen. Die Planung kann hierzu sagen: „Die Mitarbeiter werden jährlich über die Sicherheits- und Notfallregelungen unterrichtet, Verantwortlich: Sicherheitsbeauftragter zusammen mit Arbeitsschutz“. Prüfer werden das als Kriterium sehen, ob so eine Maßnahme vorgesehen ist (oft Teil der Arbeitsschutz-Unterweisung).

  • Führungskräfte: Sie sollten wissen, wann den Werkschutz einzuschalten (z. B. bei Verdacht auf Diebstahl im Team) und wie Krisenstab funktioniert. Vielleicht werden spezielle Workshops für Führungskräfte geplant – nicht zwingend, aber kann erwähnt sein.

  • Spezielle Rollen: Evakuierungshelfer, Ersthelfer, Brandschutzhelfer – diese Leute bekommen extra Schulung, oft vom Arbeitsschutz organisiert. Wichtig ist, ob der Werkschutz in diese Schulungen involviert wird (z. B. Werkschutz koordiniert die Evakuierungshelfer bei Übungen).

  • Übungen/Drills: Neben Theorie ist Praxis zentral. Der Plan sollte Übungen vorsehen: Evakuierungsübung (mind. jährlich), Alarmübung für Werkschutz (z. B. einmal im Quartal ein Testalarm in der Nacht und schauen wie reagiert wird), Tischübungen für Krisenstab. Die Prüfer würden einen Pluspunkt geben, wenn ein Übungsplan existiert.

  • Schulungsdokumente: Gibt es Präsentationen, Handouts, Prüfung der Wirksamkeit? (Manche machen kleine Tests, ob die Wachdienstler das Gelände kennen etc.) So tief geht’s vielleicht nicht in LPH 5, aber wenigstens grobe Planung.

Die Prüfung wird eventuell stichprobenartig Personalkonzept vs. Schulung abgleichen. Z. B. wenn externer Dienst: Steht im Vertrag, dass Dienstleister sein Personal nachweislich schult? Sollte drin sein. Wenn eigenes Personal: Ist im Budget an Fortbildung gedacht?

Alarmierungs- und Kommunikationswege

Eine effektive Alarmierungskette und klare Kommunikationsstruktur sind das Nervensystem der Sicherheitsorganisation.

In der Ausführungsplanung müssen alle notwendigen Kommunikationsmittel und -wege berücksichtigt sein:

  • Interne Alarmierung: Wie wird innerhalb des Werks alarmiert? (z. B. Sirenen, Durchsagemanlage, SMS-System). Organisatorisch: Wer hat die Befugnis, Alarm auszulösen? (Oft derjenige, der als erstes einen Notfall erkennt – kann jeder den Handfeuermelder drücken, aber z. B. Bombendrohungsalarm wird meist vom Krisenleiter ausgelöst, etc.). Die Planung muss definieren: Alarmplan – wer informiert wen intern. Zum Beispiel: Sicherheitsleitstelle ruft den Werkleiter, HSE-Manager etc. bei bestimmten Alarmen. Diese Alarmierungslisten (Ruflisten mit Telefonnummern) sollten in der finalen Doku vorhanden sein und in LPH 5 zumindest als Entwurf vorliegen. Prüfer wollen sehen, dass eine Alarmierungsliste erstellt wurde mit allen relevanten Kontakten (inkl. Backup-Nummern).

  • Externe Alarmierung: Wer verständigt Polizei, Feuerwehr, Rettung? Laut gängiger Praxis übernimmt das der Sicherheitsleitstand für akute Notfälle (sofort 112 anrufen bei bestätigtem Brand, parallel intern melden). In weniger akuten Fällen oder wenn keiner da: vielleicht auch Mitarbeiter. Aber hier konzentrieren wir uns auf Security: Das Konzept sollte idealerweise vorsehen, dass Security schnellstmöglich zuständige externe Stellen ruft und intern Bescheid gibt. Beispiel: „Bei Feueralarm ruft Leitstand unverzüglich Feuerwehr und informiert Werkfeuerwehr und Sicherheitsingenieur.“ Prüfer checken: Ist das in Alarmplan so festgelegt?

  • Kommunikationsmittel: Was nutzt der Werkschutz intern zur Kommunikation? In der Regel Betriebsfunkgeräte (damit man unabhängig vom Handy-Netz ist). Die Planung sollte diese Anschaffung vorsehen: ausreichend Handfunkgeräte, Reichweitentests auf Gelände. Bei großem Areal evtl. Funkrelais. Alternativ oder ergänzend: Diensthandys. Wichtig ist: Jedem Wachmann muss ein Mittel zur ständigen Erreichbarkeit haben. Dies wird abgefragt („Funkkommunikation zwischen Leitstand und Streife eingerichtet?“).

  • Notstrom und Redundanz: Eine fortgeschrittene Planung berücksichtigt: Kommunikation auch bei Stromausfall (z. B. Notstrom fürs Leitstand-Funkgerät, analoges Telefon als Backup).

  • Kommunikation mit Mitarbeitern: In gewissen Lagen muss man alle Anwesenden informieren (Evakuierung, Lockdown bei Amok, etc.). Wie passiert das? Alarmanlage mit Durchsage? Oder per Messenger? Die Sicherheitsorga arbeitet hier mit Betriebsrat/IT zusammen falls z. B. SMS-Warnsystem installiert wird. Prüfung: Gibt es ein Mitarbeiterwarnkonzept? (Nicht immer Sache vom Werkschutz alleine, aber er triggert es).

  • Kommunikation innerhalb Security-Team: Klare Befehlsketten: Der Schichtführer Security meldet an Sicherheitsleiter bei größerem Vorfall, etc. Flache Hierarchien sind normal, aber wer vertritt wen? Die Prüfer schauen in Organigramm: Wenn Sicherheitsleiter im Urlaub, wer übernimmt? (Stellvertreter geregelt?).

  • Schichtübergaben & Berichte: Form der Kommunikation – schriftliche und mündliche Übergabe hatten wir, aber das wird hier nochmals als interne Kommunikation gesehen.

Alarmlinien mit Behörden: Manche Betriebe installieren direkte Leitungen/Verträge, z. B. Einbruchmeldeanlage läuft in eine Notrufzentrale oder zur Polizei auf. Oder es gibt einen "stummen Alarm" Knopf im Leitstand für Überfall. Die Planung muss solche Schnittstellen definieren und vertraglich vorbereiten. Bei hohem Schutzbedarf könnte ein Interventionsvertrag bestehen: Wenn Alarm, rückt zusätzlich ein externer Sicherheitsdienst als Verstärkung an (Alarmverfolgung). Prüfer fragen nach: Ist ein externes Alarmtracking geregelt oder macht es nur interne Security?

Die Prüftabelle wird Punkte enthalten wie „Notrufnummern und Alarmierungslisten sind festgelegt“, „Interne Kommunikationsmittel vorhanden (Funk etc.)“, „Alarmplan für Feuer, Unfall, Einbruch etc. vorhanden“. Jeder "Ja" hier ist lebenswichtig im Ernstfall.

Informationsfluss und Berichtslinien - Letzter Aspekt: Kommunikationsstruktur im Alltag:

  • Wer erhält regelmäßige Berichte vom Sicherheitsdienst? (Sicherheitsleiter an Werksleiter wöchentlich? Oder nur bei Bedarf?)

  • Werden Sicherheitsvorfälle an alle Mitarbeiter gemeldet (z. B. Warnung: „Achtung, Dieb im Umkreis aktiv, schließen Sie Schränke ab“)? Wenn ja, wer formuliert das?

  • Gibt es Jour fixe zwischen Sicherheitsverantwortlichem und z. B. Leiter Produktion, um Anliegen auszutauschen (z. B. Produktion meldet: öfter falsche Leute in Halle gesehen -> Security passt an).

  • Ist Security im „HSE Meeting“ dabei? (Sofern es ein gemeinsames Health-Safety-Environment Meeting monatlich gibt).

  • Kommunikation mit Betriebsrat: Relevant, wenn es z. B. um Mitarbeiterkontrollen geht. Der Betriebsrat muss involviert sein, sonst Unruhe. Planung sollte idealerweise erwähnen: „Sicherheitskonzept wurde mit Arbeitnehmervertretung abgestimmt“, zumindest in sensiblen Teilen wie Videoüberwachung oder Zugangsdaten.

Alle diese weichen Faktoren entscheiden, ob die Security-Maßnahmen akzeptiert und unterstützt werden. Die Prüfer haben zwar primär Checklisten, aber ein erfahrener Prüfer merkt, ob das Sicherheitskonzept „getragen“ wird. Das kann er z. B. durch Gespräch mit dem Arbeitsschutzingenieur oder Betriebsrat feststellen. Off-topic für reines LPH5, aber erwähnenswert.

Strukturierte Prüftabelle (Checkliste) – Security LPH 5

Untenstehend folgt die Prüftabelle zur systematischen Bewertung aller in der Ausführungsplanung umgesetzten funktionalen Sicherheitsanforderungen. Diese Checkliste ist in Kategorien unterteilt und ermöglicht es, jedes Kriterium mit Erfüllt (Ja/Nein) sowie ggf. Anmerkungen zu bewerten. Eine vollständige Umsetzung in der Planung sollte idealerweise alle Punkte mit „Ja“ erfüllen. Abweichungen oder Lücken sind in der Spalte Bemerkungen zu dokumentieren und im Prüfbericht aufzugreifen.

Prüftabelle

Prüfpunkt / Kriterium

Erfüllt?

Bemerkungen

Organisationsstruktur & Verantwortung

   

Sicherheitsverantwortlicher (Werkschutzleiter) benannt und befugt?

Ja/Nein

 

Werkschutz-Organisation im Organigramm verankert (Unterstellung geklärt)?

Ja/Nein

 

Aufgaben des Werkschutzes schriftlich definiert (Funktionsbeschreibung/Dienstanweisung)?

Ja/Nein

 

Personalstärke dem Risiko und Flächenumfang angemessen?

Ja/Nein

 

Schicht- und Einsatzplanung für Security (inkl. 24/7-Abdeckung, Reserve) vorhanden?

Ja/Nein

 

Qualifikation des Personals festgelegt (Sachkundeprüfung §34a, Werkschutzfachkraft etc.)?

Ja/Nein

 

Externer Wachdienst: §34a-GewO-Erlaubnis gefordert und nachgewiesen?

Ja/Nein

 

Interner Werkschutz: Vergleichbare Schulungs-/Qualifikationsstandards vorgesehen?

Ja/Nein

 

Zuständigkeiten Stellvertretung geregelt (bei Ausfall des Leiters)?

Ja/Nein

 

Leitstand (Sicherheitszentrale)

   

Leitstand-Raum im Plan vorgesehen und lagegerecht positioniert?

Ja/Nein

 

Leitstand ständig besetzt (geplante Besetzungszeiten definiert)?

Ja/Nein

 

Technische Ausstattung Leitstand (Kommunikation, Alarmanzeigen) berücksichtigt?

Ja/Nein

 

Aufgaben Leitstand festgeschrieben (Überwachung, Koordination, Meldekette)?

Ja/Nein

 

Leitstand-Schutz (Zutritt nur für Berechtigte, Einbruchhemmung) eingeplant?

Ja/Nein

 

Dienstanweisungen & Aufgaben

   

Umfassende Werkschutz-Dienstanweisung liegt vor (oder Entwurf)?

Ja/Nein

 

Dienstanweisung regelt Meldung von Mängeln/Gefahren gem. UVV?

Ja/Nein

 

Alkohol- und Drogenverbot für Sicherheitsmitarbeiter festgelegt?

Ja/Nein

 

Eigensicherungsregeln vorhanden (Alleinarbeit, Bewaffnung ja/nein etc.)?

Ja/Nein

 

Zuständigkeiten an Pforte, für Streife, für Alarmverfolgung klar getrennt?

Ja/Nein

 

Zusätzliche Aufgaben (Schlüsselverwaltung, Telefonzentrale, Empfang) definiert?

Ja/Nein

 

Schnittstelle zu anderen Diensten geklärt (z. B. Feuerwehr, Techniker nachts)?

Ja/Nein

 

Zutrittsregelungen – Allgemein

   

Ausweissystem eingeführt (Mitarbeiterausweis, Besucherausweis etc.)?

Ja/Nein

 

Tragepflicht von Ausweisen auf dem Gelände vorgeschrieben?

Ja/Nein

 

Unterschiedliche Berechtigungsstufen/Zonen eingerichtet?

Ja/Nein

 

Zutrittskontrolltechnik geplant (z. B. Leser, Schranken) – organisatorisch eingebunden?

Ja/Nein

 

Hausordnung/Zutrittsrichtlinie für alle Personen besteht (Regeln kommuniziert)?

Ja/Nein

 

Kennzeichnung von Sperrbereichen gemäß ASR A1.3 (Verbotsschilder etc.) umgesetzt?

Ja/Nein

 

Verfahren bei Ausweisverlust festgelegt (Sperrung, Meldung)?

Ja/Nein

 

Zutritt Mitarbeitende

   

Zugangsberechtigung für Mitarbeiter definiert (Wer darf wo hin)?

Ja/Nein

 

Zugang außerhalb regulärer Zeiten geregelt (Schichtbetrieb, Wochenenden)?

Ja/Nein

 

Park- und Zufahrtsregelung für Mitarbeiterfahrzeuge festgelegt?

Ja/Nein

 

Kontrolle mitgeführter Gegenstände bei Mitarbeitern vorgesehen (bei berechtigtem Anlass)?

Ja/Nein

 

Verfahren beim Ausscheiden von Mitarbeitern (Ausweis/Schlüsselrückgabe, Berechtigung entziehen) festgelegt?

Ja/Nein

 

Mitarbeiter sind angewiesen, unbefugte Personen zu melden/nicht mitzunehmen?

Ja/Nein

 

Zutritt Besucher

 

Besucheranmeldung obligatorisch an der Pforte?

Ja/Nein

 

Identitätsnachweis der Besucher überprüft (Ausweispflicht)?

Ja/Nein

 

Besucherausweise werden ausgegeben (mit Begrenzung, z. B. tagesweise)?

Ja/Nein

 

Besucher nur in Begleitung ins Werk (Begleitregelung)?

Ja/Nein

 

Zugelassene Besucherbereiche definiert (kein freies Herumgehen)?

Ja/Nein

 

Sicherheitsunterweisung/Hinweise für Besucher vorhanden (Verhalten, Notfall)?

Ja/Nein

 

Besucherregistrierung dokumentiert (wer, wann, wen besucht)?

Ja/Nein

 

Zutritt Lieferanten / Spedition

 

Separater Prozess für Lieferantenverkehr vorhanden (Warenannahme)?

Ja/Nein

 

Lieferanten müssen sich anmelden und ausweisen (Frachtpapier vs. Personalausweis)?

Ja/Nein

 

Zufahrtsberechtigung für Lieferfahrzeuge geregelt (Einfahrterlaubnis)?

Ja/Nein

 

Kontrolle der Lieferfahrzeuge vorgesehen (Stichproben Laderaum)?

Ja/Nein

 

Fahrer dürfen sich nur in definierten Bereichen aufhalten (Wartezone, WC)?

Ja/Nein

 

Verfahren für Warenausgangskontrolle (Schutz vor Diebstahl bei Ausfahrt) etabliert?

Ja/Nein

 

Zutritt Fremdfirmen / Bau- & Servicepersonal

   

Fremdfirmen müssen sich vorab anmelden und Unterweisung erhalten (Fremdfirmenmanagement)?

Ja/Nein

 

Fremdfirmen erhalten eigene Ausweise/Passierscheine (befristet)?

Ja/Nein

 

Zutritt Fremdfirmen auf Arbeitsbereiche begrenzt (keine freien Bewegungen)?

Ja/Nein

 

Ausgabe ggf. erforderlicher Schlüssel an Fremdfirmen dokumentiert?

Ja/Nein

 

Kontrolle mitgeführter Werkzeuge/Geräte (z. B. keine Kameras, Genehmigung für Gefahrstoffe) geregelt?

Ja/Nein

 

Rückgabe von Ausweisen/Schlüsseln bei Auftragsende sichergestellt?

Ja/Nein

 

Besondere Sicherheitsbereiche

   

Interne Hochsicherheitszonen identifiziert (Labor, IT, etc.)?

Ja/Nein

 

Zutritt zu diesen Bereichen speziell geregelt (zusätzliche Freigabe, separate Schlüssel)?

Ja/Nein

 

Zugänge baulich/technisch gesichert (z. B. Code-Schlösser, biometrisch) – und organisatorisch betrieben?

Ja/Nein

 

Überwachung dieser Bereiche erhöht (häufigere Kontrollgänge, Kameras falls vorhanden)?

Ja/Nein

 

Kontrollgänge und Schließdienste

   

Rundgänge/Patrouillen zeitlich und räumlich festgelegt (Routenplan)?

Ja/Nein

 

Frequenz der Kontrollgänge angemessen (z. B. mind. 1× pro Schicht nachts)?

Ja/Nein

 

Kontrollpunkte definiert (Zauncheck, Türen, Anlagen, etc.)?

Ja/Nein

 

Protokollierung der Rundgänge vorgesehen (Wächterkontrollsystem oder Logbuch)?

Ja/Nein

 

Vorgehen bei Abweichungen während Rundgang festgelegt (Meldung, Maßnahmen)?

Ja/Nein

 

Schließplan für Gebäude/Tore vorhanden (wer schließt was wann)?

Ja/Nein

 

Abends/Nachts-Schließkontrollen aller kritischen Zugänge durchgeführt?

Ja/Nein

 

Schlüsselmanagement organisiert (Zentralschlüssel, Ausweiskarten-Administration)?

Ja/Nein

 

Schlüsselausgabe an Berechtigte dokumentiert (Schlüsselbuch, digitale Verwaltung)?

Ja/Nein

 

Ereignis- und Alarmmanagement

   

Wachbuch/Journal wird geführt (für Schichtberichte, Vorkommnisse)?

Ja/Nein

 

Meldung von Vorkommnissen intern geregelt (Wer informiert wen)?

Ja/Nein

 

Alarmpläne für relevante Szenarien vorhanden (Einbruch, Überfall, Sabotage, etc.)?

Ja/Nein

 

Vorgehen bei Einbruch/Diebstahlverdacht definiert (Polizei einschalten, Beweissicherung)?

Ja/Nein

 

Vorgehen bei Auffinden verdächtiger Gegenstände/Bombendrohung definiert (Evakuierung, Polizei)?

Ja/Nein

 

Verhalten bei Konfrontation mit Tätern geregelt (Deeskalation, kein unnötiges Risiko)?

Ja/Nein

 

Reaktion bei internen Konflikten (Mitarbeiterauseinandersetzung) festgelegt (Eingreifen ja/nein)?

Ja/Nein

 

Dokumentationsformulare für besondere Ereignisse verfügbar (Unfallmeldung, Diebstahlmeldung etc.)?

Ja/Nein

 

Schnittstellen und Kooperation

   

Werkschutz in Arbeitsschutz-Unterweisungen eingebunden (Themen Security an MA vermittelt)?

Ja/Nein

 

Werkschutz überwacht sicherheitsrelevante Arbeitsschutzregeln (z. B. PSA-Kontrolle)?

Ja/Nein

 

Zusammenarbeit mit Fachkraft für Arbeitssicherheit etabliert (regelmäßige Abstimmung)?

Ja/Nein

 

Brandschutz: Rolle des Werkschutzes im Brandschutzkonzept definiert (Löschversuch, Alarmweitergabe)?

Ja/Nein

 

Evakuierung: Security in Evakuierungsplan eingebunden (Unterstützung Räumung, Sammelplatzkontrolle)?

Ja/Nein

 

Werk- oder Betriebsfeuerwehr: Aufgabenabgrenzung zum Werkschutz geklärt (wer alarmiert wen, wer öffnet Tore)?

Ja/Nein

 

Notfallmanagement: Werkschutz-Aufgaben in Notfallplan beschrieben (Absperren, Lotsen, Notfallteam-Unterstützung)?

Ja/Nein

 

Krisenmanagement: Sicherheitsverantw. ist im Krisenstab vorgesehen?

Ja/Nein

 

Kommunikation mit externen Behörden vorbereitet (Kontakte Feuerwehr/Polizei bekannt, Meldewege eingeübt)?

Ja/Nein

 

Dokumentation & Qualitätssicherung

   

Gesamtes Security-Konzept schriftlich vorhanden (inkl. aller obigen Punkte)?

Ja/Nein

 

Alle relevanten Regelwerke referenziert und eingehalten (GewO/BewachV, DGUV, etc.)?

Ja/Nein

 

Dokumentenlenkung geregelt (Verantwortliche für Aktualisierung benannt)?

Ja/Nein

 

Personalakten/Sicherheitsakten vorgesehen (Nachweis Unterweisung, Zuverlässigkeitsprüfung)?

Ja/Nein

 

Datenschutz beachtet (z. B. Videoüberwachung nur wo nötig, Besucherlisten nur intern)?

Ja/Nein

 

Berichts- und Auswertesystem etabliert (monatliche Reports, Statistik von Vorfällen)?

Ja/Nein

 

Regelmäßige Überprüfung/Audit der Sicherheitsorganisation geplant (z. B. jährliche Revision)?

Ja/Nein

 

Schulung und Übung

   

Schulungskonzept für Sicherheitsmitarbeiter vorhanden (Inhalte, Frequenz)?

Ja/Nein

 

Unterweisung vor Dienstantritt für jeden Security-Mitarbeiter durchgeführt/geplant?

Ja/Nein

 

Regelmäßige Fortbildungen eingeplant (Rechtskunde, Erste Hilfe, etc.)?

Ja/Nein

 

Andere Mitarbeiter über Security-Regeln informiert (z. B. Einweisung, Merkblatt)?

Ja/Nein

 

Evakuierungsübungen geplant (mind. 1× pro Jahr)?

Ja/Nein

 

Alarmierungs- und Szenarioübungen für Werkschutz geplant (z. B. Probealarm, Übungen mit Polizei)?

Ja/Nein

 

Zusammenarbeit in Übungen mit Feuerwehr/Notdiensten vorgesehen (gemeinsame Übungen)?

Ja/Nein

 

Alarmierung & Kommunikation

   

Alarmierungswege intern definiert (wer alarmiert wen bei Vorfall)?

Ja/Nein

 

Alarmlisten mit Telefonnummern erstellt und verfügbar (Leitstand hat sie)?

Ja/Nein

 

Zuständigkeit zur Auslösung von Gesamtalarm klar geregelt (Feueralarm, Werksalarm)?

Ja/Nein

 

Technische Alarmierungseinrichtungen (Sirenen, Lautsprecher) organisatorisch eingeplant (Bedienung durch wen)?

Ja/Nein

 

Kommunikationsmittel vorhanden: Funkgeräte für Security-Team?

Ja/Nein

 

Backup-Kommunikation vorgesehen (z. B. Mobiltelefon, Notstrom für Funk)?

Ja/Nein

 

Meldesystem an alle Mitarbeiter bei Notfall etabliert (z. B. Durchsagen oder SMS-Warnung)?

Ja/Nein

 

Abstimmung mit Betriebsrat/Datenschutz bei Kommunikationsmitteln erfolgt (insb. Video, Tracking)?

Ja/Nein

 

Externe Alarmierung: Notruf an Polizei/Feuerwehr fest zugewiesen (wer ruft an, in welcher Situation)?

Ja/Nein

 

Externe Leitstelle/Interventionsdienst vertraglich angebunden (falls zutreffend)?

Ja/Nein

 

Koordination & Schnittstellenkommunikation

   

Regelmäßige Meetings zwischen Werkschutz und HSE/Brandschutz etabliert?

Ja/Nein

 

Meldepflicht an Unternehmensleitung bei sicherheitskritischen Vorfällen definiert?

Ja/Nein

 

Informationsfluss zu Mitarbeitern bei sicherheitsrelevanten Änderungen (z. B. neue Zutrittsregel) gewährleistet?

Ja/Nein

 

Sicherheitsorganisation mit anderen Standorten vernetzt (Erfahrungsaustausch, falls Konzern)?

Ja/Nein

 

Abstimmung mit Behörden im Vorfeld (z. B. Polizeiberatung, Feuerwehrbesichtigung) erfolgt?

Ja/Nein