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Security: Anweisende Dokumentation

Facility Management: Security » Sicherheitskonzept » Anweisende Dokumentation

Security: Anweisende Dokumentation für einen strukturierten, rechtskonformen und wirksamen Sicherheitsbetrieb

Security: Anweisende Dokumentation für einen strukturierten, rechtskonformen und wirksamen Sicherheitsbetrieb

Professionelles Sicherheitsmanagement erfordert mehr als Technik und Personal – es braucht klare, schriftlich fixierte Handlungsanweisungen, die sowohl im Alltag als auch in Ausnahmesituationen Orientierung bieten. Die anweisende Dokumentation ist das zentrale Instrument zur Umsetzung von Betreiberverantwortung, Gefahrenabwehr, Reaktionssicherheit und Auditfähigkeit im Sicherheitsbetrieb. Anweisende Dokumentation macht Sicherheitsprozesse nachvollziehbar, überprüfbar und verbindlich. Sie definiert wer was wie oft, womit, unter welchen Bedingungen und mit welchem Nachweis zu tun hat – im Regelbetrieb, bei Abweichungen und im Notfall. Sie dient als Grundlage für Schulungen, Qualitätssicherung, Zertifizierungen und Behördennachweise.

Sicherheitsprozesse verbindlich und prüfbar dokumentieren

Ziele der anweisenden Dokumentation im Sicherheitsbereich

  • Umsetzung gesetzlicher Pflichten (z. B. DGUV, BetrSichV, PrüfVO, DSGVO)

  • Standardisierung und Absicherung sicherheitsrelevanter Abläufe

  • Schulung und Handlungsfähigkeit interner/externer Beteiligter

  • Nachvollziehbarkeit im Fall von Vorfällen oder Prüfungen

  • Grundlage für Zusammenarbeit mit Sicherheitsdiensten, Behörden, Auditor:innen

Grunddokumente

  • Titel, Geltungsbereich, Version, Freigabevermerk

  • Verantwortliche Personen / Rollen

  • Gültigkeitsdauer, Prüfzyklen, Änderungshistorie

  • Verweise auf Normen, Regelwerke, Verträge (z. B. mit Dienstleistern)

Verfahrensanweisungen (SOPs) - Beispiele:

  • Zutrittskontrolle Regelbetrieb (z. B. „Berechtigungsprüfung, Verhalten bei verweigertem Zutritt“)

  • Verhalten bei Einbruchmeldung (z. B. „Meldung, Sicherung, Dokumentation, Übergabe“)

  • Kontrollgang Tag/Nacht (z. B. „Checkpunkte, Zeitvorgaben, Protokollierung“)

  • Verhalten bei verdächtigen Personen oder Gegenständen

  • Notfallmaßnahmen bei Brand, Amok, Bombendrohung, medizinischen Vorfällen

Melde- und Eskalationswege

  • Stufenweise Eskalation: von Ereignismeldung bis Leitungsebene

  • Kontaktliste: Wer ist wann wie erreichbar?

  • Reaktionszeiten je Vorfalltyp

  • Zuständigkeiten interner und externer Stellen

Checklisten und Kontrollformulare

  • Kontrollroutinen (z. B. Öffnungs- / Schließkontrollen, Technikräume)

  • Übergabeprotokolle zwischen Schichten

  • Nachweise für Vorfälle, Alarme, besondere Ereignisse

  • Schulungsnachweise für Sicherheitskräfte (z. B. Einweisung ins Objekt, Verhalten in Sonderlagen)

Anforderungen an Format und Bereitstellung

  • Standardisierte Layouts (z. B. Word-/PDF-Vorlagen mit Prüfvermerk)

  • Digitale Versionierung und Änderungsprotokolle

  • Mobile Zugänglichkeit (z. B. Tablets der Sicherheitsdienste)

  • Ablage im CAFM, DMS oder Intranet mit geregeltem Zugriff

  • Verknüpfung mit Schulungs-, Audit- und Prüfkalender

Beispiele für Dokumente in der Sicherheitsdokumentation

Dokumenttyp

Beispiel

Verfahrensanweisung

„Zutrittskontrolle mit QR-Code am Hauptzugang“

SOP

„Verhalten bei Alarm durch Einbruchmeldeanlage (EMA)“

Checkliste

„Täglicher Kontrollrundgang Technikbereich UG“

Meldewegplan

„Eskalation bei Verdachtsfall – externe Person mit Zugangskarte“

Übergabeprotokoll

„Schichtwechsel Nachtwache – Montag bis Freitag“

Erfolgsfaktoren bei Erstellung und Pflege

  • Erstellung durch Sicherheitsverantwortliche in Abstimmung mit FM, IT, Datenschutz, HSE

  • Beteiligung des Sicherheitsdienstes und aller Schnittstellenpartner

  • Schulung aller Beteiligten (auch temporäre Kräfte oder Empfangsdienste)

  • Regelmäßige Überprüfung (mind. jährlich oder bei Vorfällen/Änderungen)

  • Klar erkennbare Aktualität (z. B. Gültigkeit, Stand, Version)

Verknüpfung mit Audits und ESG

  • Nachweis bei DGUV-, Brandschutz-, Datenschutz- oder FM-Audits

  • Relevanz in ESG-Berichten: Sicherheit als Governance-Faktor (z. B. Zahl Schulungen, Vorfallhäufigkeit, Reaktionszeit)

  • Belegführung gegenüber Versicherern und Behörden bei Vorfällen oder Compliance-Fragen