Sicherheitskonzept für effizienten Schutz
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EIN GEBÄUDE ABZUSICHERN IST EINE KOMPLEXE HERAUSFORDERUNG, DIE SOWOHL TECHNISCHE ALS AUCH ORGANISATORISCHE ASPEKTE UMFASST
Die Gewährleistung der Zugänglichkeit für autorisierte Personen, während gleichzeitig Unbefugte ferngehalten werden und die Rechte von Mitarbeitern und Besuchern gewahrt bleiben, stellt eine Herausforderung dar. Die Integration von physischen und digitalen Sicherheitsmaßnahmen, einschließlich Zutrittskontrolle und IT-Sicherheit, ist entscheidend für die Entwicklung einer ganzheitlichen Sicherheitsstrategie.
Ein Sicherheitskonzept ist unerläßlich.
Wozu dient ein Sicherheitskonzept für eine Liegenschaft?
Ein Sicherheitskonzept stellt die Sicherheit und den Schutz einer Liegenschaft sicher, indem es potenzielle Gefahren identifiziert und Maßnahmen zur Vermeidung oder Minimierung dieser Gefahren festlegt. Dazu zählen Maßnahmen wie Zutrittskontrollen, Videoüberwachung, Brandmelde- und Löschsysteme, Notbeleuchtung sowie Schulungen für das Personal. Mit einem solchen Konzept reduziert sich die Wahrscheinlichkeit von Einbrüchen, Vandalismus, Feuersbrünsten und anderen Gefahrensituationen, wodurch die Sicherheit der Mitarbeiter und Besucher erhöht wird.
Ist ein Sicherheitskonzept gesetzlich vorgeschrieben?
In Deutschland existiert kein Gesetz, das ein Sicherheitskonzept für alle Arten von Liegenschaften vorgibt. Allerdings gibt es spezifische gesetzliche Vorschriften für bestimmte Einrichtungen, wie etwa das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) und die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).
Industrieunternehmen in Deutschland müssen bestimmte Vorschriften einhalten, um die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten sowie der Öffentlichkeit sicherzustellen. Dazu zählen die Erstellung von Risikobeurteilungen und die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen.
Die Anforderungen an die Security variieren, aber allgemein sind folgende Anforderungen zu berücksichtigen:
Zutrittskontrollen: Es sollte kontrolliert werden, wer Zugang zu geschützten Bereichen des Unternehmens hat, und es sollten geeignete Maßnahmen zur Verhinderung von unerlaubtem Zutritt ergriffen werden.
Videoüberwachung: Videoüberwachung kann dazu beitragen, unerwünschtes Verhalten auf dem Gelände des Unternehmens zu erkennen und zu verhindern.
Brandmelde- und Löschsysteme: Es sollten geeignete Maßnahmen zur Verhinderung und Bekämpfung von Bränden ergriffen werden.
Notbeleuchtung: Es sollten ausreichende Notbeleuchtungen vorhanden sein, um im Notfall eine sichere Evakuierung zu ermöglichen.
Schulungen des Personals: Es ist wichtig, dass das Personal über die Sicherheitsmaßnahmen des Unternehmens unterrichtet ist und wie sie im Notfall handeln sollen.
IT-Sicherheit: Es sollten Maßnahmen ergriffen werden, um die IT-Sicherheit des Unternehmens zu schützen, z.B. Firewall, Virenscanner, Passwortrichtlinien und Maßnahmen zur Datensicherheit.
Business Continuity Plan: Es sollte ein Plan vorhanden sein, um das Unternehmen im Falle eines Notfalls weiterhin betreiben zu können.
Compliance mit gesetzlichen Vorschriften: Das Unternehmen sollte sicherstellen, dass es alle geltenden gesetzlichen Vorschriften erfüllt
Der Arbeitgeber konsultiert den Betriebsrat, um das Sicherheitskonzept mit deren Zustimmung oder Vorschlägen umzusetzen.
In Deutschland ist die Mitbestimmung von Arbeitnehmervertretern bei der Erstellung von Sicherheitskonzepten gesetzlich vorgeschrieben. Gemäß § 87 BetrVG (Betriebsverfassungsgesetz) müssen betriebliche Sicherheitskonzepte im Unternehmen mit den Arbeitnehmervertretern im Rahmen des Betriebsratsmitbestimmungsrechts besprochen werden..
Der Betriebsrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, in folgenden Angelegenheiten mitzubestimmen:
Fragen der Ordnung des Betriebs und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb;
Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage;
vorübergehende Verkürzung oder Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit;
Zeit, Ort und Art der Auszahlung der Arbeitsentgelte;
Aufstellung allgemeiner Urlaubsgrundsätze und des Urlaubsplans sowie die Festsetzung der zeitlichen Lage des Urlaubs für einzelne Arbeitnehmer, wenn zwischen dem Arbeitgeber und den beteiligten Arbeitnehmern kein Einverständnis erzielt wird;
Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen;
Regelungen über die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie über den Gesundheitsschutz im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften oder der Unfallverhütungsvorschriften;
Form, Ausgestaltung und Verwaltung von Sozialeinrichtungen, deren Wirkungsbereich auf den Betrieb, das Unternehmen oder den Konzern beschränkt ist;
Zuweisung und Kündigung von Wohnräumen, die den Arbeitnehmern mit Rücksicht auf das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses vermietet werden, sowie die allgemeine Festlegung der Nutzungsbedingungen;
Fragen der betrieblichen Lohngestaltung, insbesondere die Aufstellung von Entlohnungsgrundsätzen und die Einführung und Anwendung von neuen Entlohnungsmethoden sowie deren Änderung;
Festsetzung der Akkord- und Prämiensätze und vergleichbarer leistungsbezogener Entgelte, einschließlich der Geldfaktoren;
Grundsätze über das betriebliche Vorschlagswesen;
Grundsätze über die Durchführung von Gruppenarbeit; Gruppenarbeit im Sinne dieser Vorschrift liegt vor, wenn im Rahmen des betrieblichen Arbeitsablaufs eine Gruppe von Arbeitnehmern eine ihr übertragene Gesamtaufgabe im Wesentlichen eigenverantwortlich erledigt;
Ausgestaltung von mobiler Arbeit, die mittels Informations- und Kommunikationstechnik erbracht wird.