Ordnungsdienste erbringen
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ORDNUNGSDIENSTE SIND EIN WICHTIGER BESTANDTEIL DER SICHERHEITSSTRUKTUR EINES UNTERNEHMENS, UM EIN GEORDNETES UND SICHERES ARBEITSUMFELD ZU GEWÄHRLEISTEN
Die erfolgreiche Durchführung von Ordnungsdiensten spielt eine wichtige Rolle bei der Durchsetzung von Regeln und Verhaltensnormen im Unternehmen und trägt dazu bei, Konflikte zu vermeiden. Ordnungsdienste umfassen verschiedene Aufgaben, wie die Überwachung von Zugangsbeschränkungen, die Kontrolle von Ausweisen und die Beaufsichtigung von Parkplätzen. Eine enge Zusammenarbeit zwischen den Mitarbeitern des Ordnungsdienstes und anderen Sicherheitskräften im Unternehmen gewährleistet eine koordinierte und effektive Sicherheitsstrategie.
Erbringung von Ordnungsdiensten
- Ordnungsdienste erbringen
- Hunde
- Einsatzmöglichkeit eines Hundes
- Hundeführung
- Hundehaltung in Objekten
Ordnungsdienste erbringen

Sicherheitsstreife mit ausgebildetem Hund
Professionelle Hundesicherheit im Einsatz.
Unternehmen veranstalten verschiedene Events wie Kongresse, Versammlungen, Präsentationen, Messen, Ausstellungen, Konferenzen, Sportveranstaltungen und mehr. Jede dieser Veranstaltungen erfordert ein spezifisches Sicherheitskonzept, das in der Verantwortung des Veranstaltungsbetreibers liegt. Hierbei ist es notwendig, einen Ordnungsdienst einzusetzen, der von einer kompetenten Person geleitet wird, die dem Betreiber oder Veranstalter angehört. Die Ordnungsdienstkräfte unter der Führung des Ordnungsdienstleiters sind dann für die Umsetzung der entsprechenden betrieblichen Sicherheitsmaßnahmen verantwortlich.
Das erstellte Sicherheitskonzept wird den Anforderungen der jeweiligen Veranstaltungen gerecht und bildet die Grundlage für die sicherheitsbezogene Vorbereitung dieser Events.Beispielsweise können im Rahmen dieser Vorbereitung die folgenden typischen Maßnahmen erforderlich werden:
Sicherstellung der Informations- und Beleuchtungssysteme
Sicherstellung der Informationsfähigkeit der mittelbar und unmittelbar Beteiligten. Das betrifft unter anderem auch die Information durch Lautsprecher, die Sicherstellung der Stromversorgung usw.
Abstimmungen bezüglich der Anforderungen an die Veranstaltungen. Es kann die Berücksichtigung von Dekorationen sein, die hiermit zusammenhängende Beachtung der Brandlast und anderes mehr. Diese Abstimmungen müssen zwischen den Beteiligten, eventuellen Mietern, den Behörden usw. stattfinden.
Wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Veranstaltung bis in die Dunkelheit hinein währen, muss für eine entsprechende Beleuchtung vorgesorgt zu sein.
Darüber hinaus ist an solche Dinge zu denken, wie beispielsweise:
Vorhalten bzw. Einsatz qualifizierter Hundeführer
Genehmigungen bereitstellen für die notwendigen Anlagen baulicher und technischer Art und deren ordnungsgemäße Abnahme
Errichtung von Sonderbauten unter Einsatz staatlich anerkannter Sachverständiger bzw. Sachkundiger
durchführen einer Brandschau
Beachtung der spezifischen Vorschriften bezüglich fliegender Bauten
notwendige statische Berechnungen durchführen und die vorgegebenen Flächenbelastungen sicher einhalten (beispielsweise widerstandsfähige Sicherungen gegen Betreten, allerdings bei Sicherstellung der vorgegebenen Fluchtmöglichkeiten)
Sicherstellen des Sichtbereiches für alle Ordnungskräfte
Videoüberwachung durchführen.
Hunde
Wenn Hunde zur Unterstützung im Dienst eingesetzt werden, ist es von besonderer Bedeutung, sicherzustellen, dass die Maßnahmen nicht gegen Menschen gerichtet sind. Die Bezeichnung "Diensthund" hat unterschiedliche Bedeutungen, je nachdem, ob es sich um den behördlichen Einsatz oder den Einsatz im Sicherheitsdienst handelt. Im behördlichen Einsatz dürfen Diensthunde als Hilfsmittel der körperlichen Gewalt eingesetzt werden, jedoch im Sicherheitsdienst können auch Hunde mit einer Begleithundeprüfung als Diensthunde geführt werden, sofern der Hundeführer einen Befähigungsnachweis nach § 34a GwO besitzt.
Einsatzmöglichkeit eines Hundes im Sicherheitsdienst
Die Einsatzmöglichkeiten von Hunden zur Bewachung von Eigentum, eines Unternehmens oder von Veranstaltungen sind vielfältig. Die Unterstützung des Hundes dabei besteht vor allem darin, dass er:
Effektive Abschreckung durch Sicherheitsmaßnahmen
gewaltbereite Menschen abschreckt
versteckte Personen aufspüren und verfolgen kann
Täter wesentlich schneller und effizienter stellen kann, als Menschen.
Stabile Schutzausrüstung für Sicherheit

Sicherheitsdienst mit Hund
Diensthunde schrecken ab und schützen Hundeführer.
Der Hund im Sicherheitsdienst erfüllt in erster Linie die Funktion, potenzielle Täter abzuschrecken und den Hundeführer zu schützen.
Beispiel:
Angesichts dieser Erklärungen mag sich mancher fragen, warum man überhaupt einen persönlichen "Wachhund" besitzt. Vielleicht steht sogar ein Schild "Warnung vor dem Hund" am Zaun. Unter der Voraussetzung, dass eine Privatperson niemanden absichtlich verletzen darf, ist das zitierte Schild zumindest fragwürdig. Wenn nämlich tatsächlich jemand über den Zaun steigt und vom Hund gebissen wird, könnte ein Richter dieses Schild als Hinweis auf Vorsatz werten, da man ja um die Gefährlichkeit des Hundes gewusst hat, wie das Schild zeigt. Fehlt das Schild und der Hund beißt jemanden beim Übersteigen, wird dies vor Gericht häufig als Revierverteidigung des Hundes betrachtet. In diesem Fall fehlt zumindest der Vorsatz.
In Deutschland gibt es keine gesetzlichen Vorgaben für die Ausbildung von Diensthunden oder Diensthundeführern im privaten Wach- und Sicherheitsgewerbe. Die Berufsgenossenschaften (BG) sind in diesem Bereich zuständig und stellen die "DGUV 23 Unfallverhütungsvorschrift für Wach- und Sicherheitsdienste" zur Verfügung. Laut dieser Vorschrift müssen Diensthunde, die nicht als Meldehunde dienen, eine entsprechende Prüfung absolvieren. Der Einsatz von Spürhunden (z. B. Drogen- oder Sprengstoffspürhunde) im privaten Wach- und Sicherheitsgewerbe ist davon nicht betroffen. Es wird empfohlen, sich in Ermangelung spezifischer Vorschriften nach den Regelungen des Luftfahrtbundesamtes zu richten.
Die folgende Tabelle zeigt einige Anforderungen an Diensthunde.
Einsatz und Qualifikation von Hunden
Was | Erläuterung |
---|---|
Diensthundeeinsatz | Es dürfen nur geprüfte Hunde mit Hundeführer eingesetzt werden. |
Ungeeignete Hunde | Wenn Hunde nicht mehr leistungsfähig oder bösartig sind und dadurch die Gefährdung von Personen eintreten kann, dürfen sie nicht eingesetzt werden. |
Ungeprüfte Hunde | Es dürfen auch ungeprüfte Hunde für Wahrnehmung- und Meldeaufgaben eingesetzt werden, wenn dafür der Hundeführer seinen Hund nachweislich unter Kontrolle hat. |
Überforderung | Es ist darauf zu achten, dass sowohl bei der Ausbildung als auch beim Einsatz Hunde nicht überfordert werden. |
Eignung als Diensthund: | wenn er für die jeweilige Aufgabe speziell ausgebildet wurde |
Qualifikationen | Angemessene Qualifikationen sind z. B. Gebrauchshundeprüfungen entsprechend der Schutzhundeprüfung A und Diensthundeprüfungen der Bundeswehr, des Bundesgrenzschutzes, der Polizei und des Zolls. |
Getrennte Ausbildung | Wenn ein Team, bestehend aus Mensch und Hund die Ausbildung nicht gemeinsam absolviert hat, kann es erst für Schutzaufgaben eingesetzt werden, wenn der Hundeführer den Hund so unter Kontrolle hat, dass er ihn sowohl bezüglich der Unterordnung als auch in Teilen des Schutzdienstes beherrscht. |
Richtlinien für den Einsatz von Hunden im Facility Management
Da man davon ausgehen kann, dass im Rahmen des Facility Managements die weiterführende Arbeit mit Hunden den Spezialisten zu überlassen ist, sollen die hier gegebenen Hinweise als ausreichend betrachtet werden, auch wenn solche Themen wie zum Beispiel
Hundeführung
Soweit im Rahmen des Facility Managements auch die Hundeführung ein Thema ist, sollten gewisse Grundregeln allgemein bekannt sein, auf die es bei der Arbeit mit den Hunden ankommt. Dieses Wissen auch für nicht direkt Beteiligte kann von Nutzen sein, um Gefährdungen und unliebsame Begegnungen auszuschließen. In der folgenden Tabelle ist das Wesentliche genannt:
Hundeführung
Was? | Erläuterung |
---|---|
Übergabe/Abgabe/An- und Ableinen | Ist im Zwinger bei geschlossener Tür vorzunehmen. (Bei erlaubter Anbindhaltung auch außerhalb möglich) |
Vor Kontaktaufnahme | Vor der Kontaktaufnahme mit dem Tier muss sich der Hundeführer vergewissern, dass der Hund nicht aggressiv und ungehorsam ist. Falls nicht, darf der Hund nicht eingesetzt werden. |
Mehrere Hundeführer, gleicher Hund | Werden Hunde mit verschiedenen Hundeführern eingesetzt, ist eine einheitliche Kommandosprache zu benutzen. |
Beißkorb | Ist ein sicherer Abstand, nicht möglich, kann Sicherheit durch einen Beißkorb erreicht werden (auch Sicherheitsmaßnahme bei der Hundepflege oder beim Tierarzt). |
Führleine | Keine Befestigung der Führleine am Körper des Hundeführers, am Fahrrad oder Moped …! |
Hundehaltung in Objekten
Für die seltene Situation, dass im Rahmen des Facility Managements Hunde in den Objekten gehalten werden, sind die folgenden Bestimmungen zu berücksichtigen. Falls es erforderlich ist, Hunde in den Objekten zu halten, müssen angemessene Zwinger gemäß den entsprechenden Vorschriften vorhanden sein.
In Ausnahmefällen kann außerhalb der Verkehrs- und Streifenwege auch zeitweise die Anbindehaltung erlaubt sein. Hierfür müssen geeignete Einrichtungen vorhanden sein, und die Hunde sollen sich nur für die Dauer einer Schicht im Objekt aufhalten.
Es ist notwendig, ein Schild mit dem Verbotssymbol "Zutritt für Unbefugte verboten" anzubringen. Die Unterbringung der Hunde muss gewährleisten, dass sie ausreichend vor Witterungseinflüssen geschützt sind und sich nicht verbeißen oder befreien können. Eine Mitnahme der Hunde in den Wach- oder Bereitschaftsraum ist nur erlaubt, wenn eine Gefährdung von Personen ausgeschlossen werden kann.