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Vorschriften zur Dienstkleidung im Sicherheitsbereich

Facility Management: Security » Sicherheitskonzept » Anweisung » Dienstkleidung

DIENSTKLEIDUNG IST EIN WICHTIGER ASPEKT DER PROFESSIONELLEN DARSTELLUNG VON SICHERHEITSPERSONAL UND KANN ZUR IDENTIFIZIERUNG VON MITARBEITERN BEITRAGEN

DIENSTKLEIDUNG IST EIN WICHTIGER ASPEKT DER PROFESSIONELLEN DARSTELLUNG VON SICHERHEITSPERSONAL UND KANN ZUR IDENTIFIZIERUNG VON MITARBEITERN BEITRAGEN

Durch das Tragen von Dienstkleidung können Mitarbeiter im Sicherheitsbereich schnell erkannt und von Unbefugten unterschieden werden. Die Auswahl von geeigneter Dienstkleidung, die sowohl funktional als auch komfortabel ist, fördert die Effizienz und Zufriedenheit der Sicherheitsmitarbeiter. Unternehmen sollten klare Richtlinien bezüglich der Dienstkleidung und deren Pflege erstellen, um ein einheitliches und professionelles Erscheinungsbild sicherzustellen.

Richtlinien für angemessene Arbeitsplatzkleidung

Dienstkleidung

Das Tragen von Dienstkleidung im Sicherheitsgewerbe wird beeinflusst von zwei unterschiedlichen Gesichtspunkten. Zunächst ist es eine arbeitsrechtliche Frage, also zu lösen zwischen der obersten Leitung des Sicherheitsunternehmens und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Andererseits geht es auch um die Anforderungen des Auftraggebers. Oftmals wird hier aus Gründen eines guten Auftrittes verlangt, dass das Bewachungspersonal eine einheitliche Kleidung trägt. Im Übrigen wäre es letztlich auch nicht anders, wenn es sich bei den Sicherheitsdiensten nicht um eine Fremdfirma, sondern um Eigenleistung handeln würde. Es sollten also grundsätzlich die Regelungen bezüglich der Dienstkleidung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer im Rahmen des Dienstvertrages vereinbart werden.

Es ist auch sinnvoll, wenn das äußere Erscheinungsbild privater Sicherheitsmitarbeiter einen Bezug zu der Art des Unternehmens und des jeweiligen Einsatzbereiches hat. So wird sich die Dienstkleidung in einem Industriebetrieb von der in einem „vornehmen“ Empfangsbereich unterscheiden. Unterschiedlich wird auch das Verhalten der Sicherheitsmitarbeiter während des Dienstes in diesen beiden genannten Fällen sein.

Es ist zu beobachten, dass sich die Dienstkleidung mehr und mehr bezüglich ihres Aussehens an das der Polizei oder anderer offiziell uniformierter Einrichtungen annähert. Das ist vielfach gewünscht und hat auch einen durchaus psychologischen Effekt. Allerdings darf beispielsweise eine Polizeiuniform nicht kopiert werden.

Grundsätzlich gilt, dass die Sicherheitsmitarbeiter nicht zwingend eine Dienstkleidung tragen müssen. Das ist auch nicht immer sinnvoll, man denke beispielsweise an einen Kaufhausdetektiv oder an einen verdeckt arbeitenden Personenschützer. Das Tragen von Dienstkleidung ist lediglich in einem einzigen Fall gesetzlich verpflichtend vorgeschrieben, nämlich wenn es darum geht, „befriedetes Besitztum die in Ausübung des Dienstes zu betreten“. Das ist geregelt im §19 BewachV. Dadurch wird dem BewachVwV Nr. 4.1.3. vorgebeugt, und die dienstausübende Person kann nicht mit einem unbefugten Eindringling verwechselt werden. Diese Festlegung betrifft allerdings auch nur dann zu, wenn es sich nicht um einen klassischen Separatwachdienst handelt.

Eine Vorschrift zum Tragen von Dienstkleidung bleibt der jeweiligen obersten Leitung vorbehalten (Direktionsrecht gemäß §106 GewO). Wenn das Tragen von Dienstkleidung arbeitsvertraglich angeordnet ist, muss diese Anordnung auch befolgt werden. Bei den Anbietern von Security Leistungen handelt es sich zumeist um größere Unternehmen. Diese verfügen in der Regel auch über einen Betriebsrat mit diesem kann eine entsprechende Betriebsvereinbarung zum Tragen von Dienstkleidung getroffen werden. Der Betriebsrat ist gemäß § 87 (1) Nr. 1 BetrVG mitbestimmungsberechtigt. Wenn es keinen Betriebsrat gibt und eine Betriebsvereinbarung nicht vorhanden ist, gelten die Weisungen der vorgesetzten Stelle.

Bei der Beschaffung der Dienstkleidung für das Sicherheitspersonal ist darauf zu achten, dass die Uniform selbst und ihre darauf angebrachten Abzeichen nicht verwechselt werden können mit den offiziellen Uniformen (Polizei, Militär, andere staatliche Behörden). Die Verwechslungsgefahr wird allerdings dadurch erhöht, dass die Polizei von grün auf dunkelblau umgestellt hat. Es muss also im Einzelfall die Verwechslungsgefahr geprüft werden. Entscheidend ist, dass die Schriftzüge wie beispielsweise Sicherheitsdienst, Werkschutz, Security usw. sehr deutlich und unmissverständlich, auf der Kleidung erkennbar sind. Dann wird in den meisten Fällen keine Beanstandung von den jeweiligen Behörden zu erwarten sein. Wenn auf den Dienstkleidungen unternehmenseigene Rangabzeichen oder Firmenlogos angebracht sind, dürfen auch diese selbstverständlich nicht mit Abzeichen von Polizei, Bundeswehr usw. verwechselt werden können.

Dienstkleidung

Was?

Erläuterung

Handelt es sich um Arbeitskleidung?

Handelt es sich bei der Bekleidung um einfache Dienstkleidung ohne Schutzfunktion muss Sie dem Angestellten unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden, wenn der Arbeitgeber Mitglied im BDSW ist (siehe §10 MRTV zwischen GöD und BDSW)

Handelt es sich um Schutzkleidung?

Handelt es sich bei der Kleidung um Persönliche Schutzausrüstung, ist diese dem Arbeitnehmer gemäß §2 (5) DGUV 1 kostenfrei zur Verfügung zu stellen.

Wird Schutzausrüstung zur Verfügung gestellt, die nach der aktuellen Gefährdungsbeurteilung nicht notwendig ist und die der Angestellte freiwillig tragen darf, so kann der Angestellte hier an den Kosten beteiligt werden.

Ist der Arbeitgeber Mitglied im BDSW?

Ist das Unternehmen kein BDSW-Mitglied kann der Arbeitnehmer an den Kosten der Kleidung beteiligt werden, besonders dann, wenn diese auch in der Freizeit getragen werden darf. Auch die komplette Übernehme des Kaufpreises durch den Arbeitnehmer ist in diesem Fall möglich. Der Kaufpreis muss im Verhältnis zum Gehalt des Mitarbeiters stehen (Urteil BAG vom 17.02.2009, Az. AZR 676/07)

Arbeitszeit und Umkleidevorgänge

Das Anlegen der Kleidung ist Arbeitszeit, wenn eine einheitliche Dienstkleidung angeordnet ist und diese aber nicht auch privat getragen werden darf. In diesen Fällen ist übrigens auch der Weg zur Umkleidekabine Arbeitszeit.

Wenn das Tragen der Arbeitskleidung auf freiwilliger Basis erfolgt, gehört das Umziehen nicht zur Arbeitszeit. Das gilt auch, wenn keine einheitlichen Regelungen vorhanden sind.

Dagegen ist das Anlegen der PSA in jedem Falle Arbeitszeit. Voraussetzung ist hier, dass die Gefährdungsbeurteilung die Anwendung der PSA fordert.

Dienstausrüstung und Dienstausweis

Ein sichtbarer Dienstausweis, jederzeit sichtbar getragen an der Kleidung, soll die Person als Empfangs-/ Wachdienst ausweisen.

Besondere Ausrüstungen können durch die Spezifik der Aufgaben bzw. des Dienstleistungsvertrages erforderlich sein, wie z.B.:

Sicherheitsausstattung und Dokumentation

  • 5 x Taschenlampe mit Ladegerät

  • 2 x Ordner Dienstanweisungen (1x Zutrittscontainer, 1 x Wachcontainer)

  • Wachbuch

  • 2 x Mobiltelefon mit SIM Karte und Ladegerät

  • 30 Funkgeräte

  • 2 Schlüsselketten

  • 120 Security Nummern (Nr. 1 – 120).

Überprüfung der Dienstausrüstung und Funkdisziplin

Die Dienstausrüstung ist zum Dienstbeginn und Dienstende auf Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit zu überprüfen. Fehlende oder beschädigte Ausrüstungsgegenstände sind im Wachbuch zu dokumentieren und der Sicherheitsleitstelle zu melden.

Es ist eine einheitliche Funkfrequenz festzulegen und an allen Funkgeräten einzustellen. Die Einstellung darf nicht ohne Anweisung durch den Objekt- bzw. Schichtleiter geändert werden. Die Funkdisziplin ist einzuhalten.