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Geldtransporte

Geldtransporte sind ein kritischer Aspekt im Finanzbereich, der präzise Planung und sorgfältige Organisation erfordert, um Risiken zu minimieren

Die Auswahl von vertrauenswürdigem und geschultem Personal für Geldtransporte ist entscheidend, um Sicherheit und Integrität der Prozesse zu gewährleisten. Die Einbindung moderner Sicherheitstechnologien, wie GPS-Tracking und Echtzeit-Kommunikation, verbessert die Effizienz und Zuverlässigkeit von Geldtransporten. Die Zusammenarbeit mit Behörden und die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften sind unerlässlich, um die Sicherheit von Geldtransporten zu gewährleisten.

Durchführung von Geldtransporten

Geldtransporte

Das Facility Management muss in manchen Fällen auch für die sichere Durchführung sensibler Transporte sorgen, wie beispielsweise bei Geldtransporten.

Eignung

Speziell geschultes und auf mögliche Überfälle vorbereitetes Personal sollte eingesetzt werden. Bei der Personalauswahl spielt die individuelle Persönlichkeit eine Rolle im Auswahlprozess. Eine besondere Ausbildung ist notwendig, um diesen speziellen Anforderungen jederzeit nachzukommen. Zu den Anforderungen zählen beispielsweise:

  • erhöhte Anforderungen hinsichtlich des frühzeitigen Erkennens von Gefahr- und Konfrontationssituationen

  • Kenntnisse über das rechtliche, taktische und strategische Verhalten vor, während und nach einem Überfall

  • Kenntnisse über Transporttechniken und Transportsicherungen.

Unabhängig von der Art des Transports, müssen zusätzliche Anforderungen an das Transportpersonal gestellt werden, da sie während ihrer nicht ungefährlichen Aufgaben ständig potenziellen Gefahren ausgesetzt sind. Sie müssen daher gute Beobachter sein und darauf vorbereitet sein, während der Dienstausführung getäuscht zu werden. Beispiele für solche Täuschungsmanöver können sein:

  • plötzliche Verkehrskontrollen

  • Verkehrsunfälle

  • Fahrbahnblockierungen, Umleitungen, Baustellen oder Bauzelte

  • im Ladebereich abgestellte, auffällige Fahrzeuge

  • oder Personen, die sich auffällig verhalten.

  • Ver- oder Entsorgung von Fahrschein- oder ähnlichen Automaten

  • Ver- oder Entsorgung von Geldautomaten

  • Öffnen von Automaten im Rahmen von Instandhaltungsmaßnahmen bzw. Störungsbeseitigungen, falls die Inhalte während der Maßnahme ungesichert sind

  • der Beschickung von Nachttresoren.

Zur Vermeidung von Wegstrecken durch öffentlich zugängliche Bereiche eignen sich beispielsweise öffentlich zugängliche Parkhäuser und Tiefgaragen nicht. Vielmehr geeignet sind z. B.

  • Fahrzeug-Schleusen

  • Fahrzeug-Andocksysteme

  • geschlossen gehaltene Hofräume

  • vorübergehend abzuschließende Gebäudeteile.

Geldtransport durch Boten

Grundsätzlich gibt es zwei Arten von Geldtransporten: durch Boten und in Fahrzeugen. Bei Geldtransporten durch Boten führen zwei Personen den Transport aus, und der Transport findet in öffentlich zugänglichen Bereichen statt. Eine dieser Personen sorgt für die Sicherung. Diese Vorgehensweise gilt auch für kurze Wege, wie zum Beispiel von einem Fahrzeug zur Übergabe-/Übernahmestelle.

Es gibt eine Ausnahme, bei der der Geldtransport in unauffälliger, normaler Kleidung stattfindet und von außen nicht als Geldtransport erkennbar ist. Das ist der Fall, wenn die Geldmenge klein ist und keine offensichtliche technische Ausrüstung vorhanden ist, die einen Überfall anziehend machen würde. In Filmen befestigen die Akteure oft Geldkoffer am Handgelenk. Das ist bei uns nicht erlaubt. Geldtransportbehälter müssen leicht handhabbar sein und dürfen nicht mit dem Boten verbunden sein. Die Sicherheitsvorschriften für Geldtransporte gelten auch für Transporte, bei denen ein Zugriff von Dritten möglich ist.

Zur Unterstützung von Botengängen mit Geld bzw. Wertsachen sollten technische Ausrüstungen verwendet werden, mit denen der Anreiz zu Überfällen deutlich verringert werden kann. Solche technischen Transportsicherungen wirken einer Wegnahme entgegen, indem

  • nach einer erzwungenen Übergabe bzw. dem Entreißen des Transportbehältnisses die Öffentlichkeit durch einen akustischen Alarm

  • und/oder einen optischen Alarm (Farbrauchentwicklung) aufmerksam gemacht wird

  • oder das Transportgut automatisch so eingefärbt wird, dass es wertlos wird.

Technische Transportsicherungen sind nur geeignet, wenn dem Boten auf seiner Wegstrecke im öffentlich zugänglichen Bereich ein Zugriff auf die Werte nicht möglich ist und somit seiner Erpressbarkeit weitgehend entgegengewirkt wird. Dies bedeutet z. B.

  • die Aktivierung und Deaktivierung von technischen Transportsicherungen dürfrn nur in Bereichen erfolgen können, die öffentlich nicht zugänglich sind,

  • der Bote darf Schlüssel oder entsprechende Elemente zur Aktivierung oder Deaktivierung der technischen Transportsicherung nicht mit sich führen

  • und der Bote darf keine Schlüssel oder entsprechende Elemente mit sich führen, die ihm den Zugang zum öffentlich nicht zugänglichen Bereich ermöglichen.

Bezüglich der Handhabung solcher technischen Sicherungsmaßnahmen gibt es eine ganze Reihe von speziellen Festlegungen. Sie betreffen insbesondere den Zeitraum und den Ort, in dem solche Sicherungssysteme „scharf gemacht“ werden können. Auch hier gelten spezifische Richtlinien, wie zum Beispiel:

  • Verringerung des Anreizes zu Überfällen“ (TAVAÜ); (GS-VW-SG1)

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

  • Lastenhandhabungsverordnung – Arbeitsblatt „Heben und Tragen von Lasten; Hilfe für den Arbeitgeber“

  • Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“)

  • „Grundsätze für die Prüfung des Arbeitsschutzes von technischen Ausrüstungen zur nachhaltigen.

Geldtransport im Fahrzeug

Zunächst erst einmal ist festzulegen, welche Fahrzeuge überhaupt für Geld- oder Wertetransporte geeignet sind. Im Allgemeinen bestimmt sich die Eignung gemäß der Unfallverhütungsvorschrift „Fahrzeuge“ (BGV D29 jetzt DGUV Vorschrift 70) und den „Sicherheitsregeln für Geldtransportfahrzeuge“ (BG-Regel 135).

Laderaumsicherungen können hierbei zusätzliche Maßnahmen sein, wie zum Beispiel

  • mit dem Fahrzeug fest verbundene Tresore

  • die Verhinderung des Lösens dieser Tresore während der Fahrt (auch durch das Wachpersonal)

  • Nebel- bzw. Farbsignalsysteme (Diese müssen allerdings vom übrigen Fahrzeugraum wirksam abgetrennt sein, damit das Personal keinerlei Schaden nehmen kann).

Wenn man auf Geldtransportfahrzeuge verzichtet, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein, wie zum Beispiel nur Hartgeld zu transportieren oder den Transport nur einmalig durchzuführen.

Es ist wichtig, dass alle äußeren Merkmale den Geld-/Werttransport von außen nicht erkennen lassen. Oft werden Gegenstände transportiert, die nur für das Unternehmen wertvoll sind und für Außenstehende keinen Wert haben. Ein Beispiel sind die sogenannten Belegtransporte. Ein Transport solcher Belege ist auch von außen als solcher erkennbar. Das reduziert das Interesse und zeigt, dass sie für Dritte wertlos sind.